Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
299445.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
18.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0963/WP17
öffentlich
18.05.2018
Dez. III / FB 61/700
Erneuerung von Bushaltestellen 2018
1.
2.
3.
4.
Vaalser Straße, Haltestelle "Venskyhäuschen" stadteinwärts
Halifaxstraße, Haltestelle "Halifaxstraße" stadtauswärts
Halifaxstraße, Haltestelle "Muffet" stadtauswärts
Neuhausstraße, Haltestelle "Trierer Platz" stadtauswärts
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.06.2018
05.07.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Erneuerung der
Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Venskyhäuschen" stadteinwärts
2. Halifaxstraße, Haltestelle „Halifaxstraße“ stadtauswärts
3. Halifaxstraße, Haltestelle „Muffet“ stadtauswärts
4. Neuhausstraße, Haltestelle „Trierer Platz“ stadtauswärts
Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen
durchzuführen:
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Venskyhäuschen" stadteinwärts
2. Halifaxstraße, Haltestelle „Halifaxstraße“ stadtauswärts
3. Halifaxstraße, Haltestelle „Muffet“ stadtauswärts
4. Neuhausstraße, Haltestelle „Trierer Platz“ stadtauswärts
Vorlage FB 61/0963/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 „Erneuerung Bushaltestellen –J-“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
bedarf (alt)
2019 ff.
Einzahlungen
0
0
0
0
Auszahlungen
100.000
100.000
300.000
300.000
Ergebnis
100.000
100.000
300.000
300.000
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
(neu)
PSP-Element
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0963/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Erneuerung von Bushaltestellen 2018
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Venskyhäuschen" stadteinwärts
2. Halifaxstraße, Haltestelle „Halifaxstraße“ stadtauswärts
3. Halifaxstraße, Haltestelle „Muffet“ stadtauswärts
4. Neuhausstraße, Haltestelle „Trierer Platz“ stadtauswärts
Die vorgenannten Bushaltestellen haben zur Zeit in den Halte- bzw. Fahrbereichen der Busse
Oberflächen aus Asphalt. Diese Bereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark
ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die
extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.
Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton zu
befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und
Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. In den Anschlussbereichen vor und hinter den
neu herzustellenden Betonflächen wird, wo erforderlich, die vorhandene Asphaltdecke ergänzt bzw.
angepasst.
Die Bauzeit für alle Busfahrbahn-Halteflächen beträgt ca. 60 Arbeitstage. Es ist geplant, die
Bauarbeiten im Sommer/ Herbst 2018 durchzuführen und noch vor der Winterperiode abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umbaukosten für die aufgeführten Bushaltestellen und Busspuren im Stadtgebiet Aachen
belaufen sich auf 68.000,00 €. Die Kosten sind Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt
Aachen. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 “ Erneuerung
Bushaltestellen -J-“, Sachkonto 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ stehen entsprechende
Haushaltsmittel in Höhe von 68.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung, müssen jedoch
noch freigegeben werden.
Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.
Vorlage FB 61/0963/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
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