Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
300786.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
28.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.06.18, 09:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0973/WP17
öffentlich
28.05.2018
Dez. III / FB 61/200
Sachstandsbericht zur Entwicklung Grensstraat / Püngelerstraße
hier: Tagesordnungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.06.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf
Grundlage der Ergebnisse der Fachbereichsbeteiligung in Abstimmung mit der Gemeente Vaals sowie
den beteiligten Grundstückseigentümern eine Aufgabenbeschreibung für die Erstellung des
städtebaulichen und verkehrlichen Konzeptes auszuarbeiten und das weitere Verfahren wie in der
Vorlage beschrieben durchzuführen.
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 1/8
Erläuterungen:
Im März 2017 wurden die Ergebnisse des vom BDA mit verschiedenen Projektpartnern im Rahmen
der IBA Parkstad Limburg durchgeführten Wettbewerbs „projective habitat“ im Planungsausschuss
vorgestellt. Eine der beiden Aachener Projektflächen im Wettbewerb war der Bereich rund um die
Grenze zu Vaals.
Da den Teilnehmern in diesem Wettbewerb sehr weitreichende Freiheiten für ihre Planungen
zugestanden worden waren und weder verkehrliche, noch sonstige Vorgaben oder die bestehenden
Eigentumsgrenzen zu berücksichtigen waren, kann das Ergebnis lediglich als Ideeninput für die
weitere Planung gewertet werden.
Insbesondere die Idee, auf den Flächen der früheren Grenzabfertigung (nördlich der Vaalser Straße)
ein besonderes Gebäude zu errichten, soll in der weiteren Planung verfolgt und konkretisiert werden.
Das Gebäude soll in zwei Hinsichten „besonders“ sein: zum einen soll es eine städtebauliche
Dominante sein mit einer herausragenden architektonischen Gestaltung. Denkbar ist ggfls. auch eine
größere Höhe als in der Umgebung. Zum anderen soll die Nutzung zumindest von Teilen des
Gebäudes öffentlichkeitswirksam sein.
Die Verwaltung hatte in der Vorlage vorgeschlagen, gemeinsam mit Vaals einen Wettbewerb
auszuloben und zuvor die notwendigen Grundlagen zu ermitteln und Vorgaben zusammenzutragen.
Der Planungsausschuss hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, begrüßt das
Wettbewerbsergebnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte einzuleiten mit dem Ziel,
die Entwicklung gemeinsam mit der Gemeinde Vaals voranzutreiben.“
Fachbereichsbeteiligung / Planungsvorgaben
Nach dem Beschluss des Planungsausschusses über das weitere Verfahren wurde eine umfassende
Fachbereichsbeteiligung durchgeführt, um sowohl Vorgaben, als auch Ideen für die Erstellung des
städtebaulichen Entwurfes zu erhalten. Dabei wurden die Fachbereiche unter anderem auch über die
ersten Überlegungen der Gemeente Vaals für die Planung, unter anderem die verkehrliche
Erschließung informiert.
Nutzungsvorschläge für den Neubau auf der Fläche der ehemaligen Grenzabfertigung
Es gibt die Idee, das Zollmuseum Friedrichs von der Horbacher Straße an diese Stelle zu verlagern,
um die Sammlung einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei könnte die Sammlung
digital aufgewertet und durch weitere Themen bzw. Exponate aus der deutsch-niederländischen
(Grenz-) Geschichte ergänzt werden. Alternativ wäre auch eine Art Dokumentationszentrum für
Grenzgeschichte mit einem Ausstellungsbereich und / oder weiteren Angeboten denkbar. Hierfür
könnte das Zollmuseum gegebenenfalls Expertise und Materialien bereitstellen.
Die Gemeente Vaals denkt darüber nach, ihre Touristeninformation (VVV) in dieses Gebäude zu
verlegen. Dabei sollte sinnvollerweise über eine Kooperation mit Aachen Tourist nachgedacht werden.
Das Nutzungsspektrum könnte durch ein gastronomisches Angebot abgerundet werden. In den
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
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Obergeschossen bieten sich Büroräume für Firmen an, denen die unmittelbare Grenzlage
Standortvorteile bringt.
Weitere Nutzungen
Im restlichen Aachener Teil des Plangebiets ist insbesondere in den Obergeschossen Wohnnutzung
vorgesehen. Dabei könnte eine Kombination von Geschosswohnungsbau und Reihenhausbebauung
umgesetzt werden. Vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wird eine hohe Quote für den
geförderten Wohnungsbau empfohlen (40 %). Alternativ ist wegen der Nähe zur TH und zum Campus
die Schaffung von studentischem Wohnen denkbar.
Die Erdgeschossbereiche entlang der Vaalser Straße bieten sich zur Unterbringung von kleinteiligem
Einzelhandel, Dienstleistungen oder Gastronomie an. Der Betreiber des in der Grünfläche gelegenen
Kiosks betreibt laut Einschätzung des Bezirksamts Laurensberg gute Jugendarbeit, daher sollte diese
Nutzung nach Möglichkeit in eine Neubebauung einbezogen werden.
Städtebauliche Aspekte
Durch den Wegfall der Grenzabfertigungsanlagen auf der Nordseite der Vaalser Straße ist unmittelbar
an der deutsch-niederländischen Grenze eine Brachfläche entstanden, die eine städtebaulich
unbefriedigende Zäsur bildet. Der einzige positive, sich daraus ergebende Aspekt ist der Blick in den
Landschaftsraum des Senserbachtals, den es bei der weiteren Planung in reduzierter Form zu
erhalten gilt. Wünschenswert wäre ein nicht zu breites, aber wahrnehmbares „Fenster in die
Landschaft“. Das könnte durch einen reduzierten Freihaltebereich für den Hauptsammler erreicht
werden (siehe Entwässerung).
Wie bereits erläutert soll die Idee eines Sonderbaukörpers an dieser Stelle weiterverfolgt werden.
Dadurch würde einerseits der Ortsteingang betont und angemessen ausgestaltet, andererseits wäre
das Gebäude eine prägnante Dominante im Übergang zwischen beiden Ländern bzw. Kommunen.
Der Grenzübergang soll als solcher nicht mehr ersichtlich sein, es sollte lediglich über eine
Ausstellung, Bebilderung o.ä. daran erinnert werden, auch in Verbindung mit dem Beginn der
Bundesstraße B 1.
Der Freihaltebereich östlich des Gebäudes könnte als Außenterrasse und / oder zur Unterbringung
zumindest eines Teils der erforderlichen Stellplätze genutzt werden. Da sehr publikumswirksame
Nutzungen im Gebäude untergebracht werden sollen, wären einige direkt dem Gebäude zugeordnete
Stellplätze sinnvoll.
Heute endet der durchgängige Besatz der sehr belebten Maastrichterlaan mit Geschäften,
Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben abrupt an der Staatsgrenze. Ziel der Planung ist es, diesen
Bereich auf die deutsche Seite zu verlängern und so die beiden Stadtgebiete miteinander zu
verbinden. Entsprechend ist der Übergang des Straßenraums von der Maastrichterlaan in die Vaalser
Straße zu gestalten und im Querschnitt aufeinander abzustimmen.
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
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Als Pendant zur heute einseitigen Bebauung der Grensstraat soll eine Wohnbebauung in der gleichen
Ausdehnung nach Norden wie auf der Vaalser Seite entwickelt werden. Während entlang der Straße
eine dichtere Bebauung (Geschosswohnungsbau) denkbar ist, sollen Dichte und Höhe im Übergang
zur freien Landschaft abnehmen.
Verkehrliche Erschließung
Aus Sicht des Verkehrsmanagements ist eine Neukonzeption für alle Verkehrsarten erforderlich
(Anlagen für Rad- und Fußverkehr entlang der Vaalser Straße in Fortführung nach Vaals,
Fußgängerquerung …). Ein neuer Querschnitt, der auch der Adressbildung als Einfahrt nach
Deutschland und Aachen dient, muss entwickelt werden. Auch die Grensstraat muss hinsichtlich der
beabsichtigten Verdichtung auf ihre Nutzbarkeit für die Erschließung untersucht werden. Die
vielfältigen Belange des Busverkehrs sind zu berücksichtigen (Linienführung über die Grenze hinweg,
am Grenzübergang endende Linien, betrieblich notwendige Standzeiten).
Zur Prüfung des geplanten, von der Gemeente Vaals vorgeschlagenen Durchstichs von der Kerkstraat
zur Püngelerstraße müssen die zukünftigen Verkehrsbelastungen prognostiziert und die Abwicklung
an der Einmündung Vaalser Straße begutachtet werden. Dabei ist die reibungslose Abwicklung des
ÖPNV zu gewährleisten.
Ein Kreisverkehr im Knoten Vaalser Straße / Püngelerstraße könnte den Verkehrsfluss verbessern,
insbesondere im Fall einer Zusatzbelastung durch das Vaalser Einkaufszentrum. Für den ÖPNV
würde sich das Linksabbiegen von der Püngeler- in die Vaalser Straße verbessern. Die geplanten
Baukörper nördlich der Vaalser Straße sollten weiter zurückspringen, um den öffentlichen Raum nicht
unnötig zu reduzieren. Zufahrten sollten im Bereich der Vaalser Straße unbedingt vermieden werden.
Wegeverbindung Vaals Grenze – Dreiländerpunkt
Die Anlage einer neuen Wegeverbindung wird von der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten. Die
Grenzroute 1 quert den Grenzübergang von Orsbach über die Grensstraat kommend in Richtung
Dreiländerpunt. Von der Grenze aus verläuft die Strecke über Maastrichterlaan und Kerkstraat
(parallel zur Grenze). Auf deutscher Seite endet ein Fußweg im Wald, dieser könnte ggfls. an den
Viergrensenweg auf niederländischer Seite angeschlossen werden. Von dort besteht eine Verbindung
zum Dreiländerpunkt.
Umweltbelange
Bei der weiteren Planung sind eine angemessene Begrünung sowie Baumpflanzungen zu
berücksichtigen, der Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten. Der Verdichtungsgrad der
Bebauung sollte zwar den der näheren Umgebung durchaus etwas überschreiten (durch Höhe), aber
auch berücksichtigen, dass die Nähe zum Senserbachtal und den geschützten
Landschaftsbestandteilen am Gut Pfaffenbroich kein urbanes Umfeld darstellt. Eine gestaffelte,
geringer werdende Verdichtung Richtung Senserbachtal wäre daher aus Umweltsicht angemessen.
Bei der Realisierung eines Durchstichs zwischen Kerkstraat und Püngelerstraße sollte berücksichtigt
werden, dass die Anwohner nicht allzu sehr belastet werden, ggfls. muss ein Lärmgutachten erstellt
werden zur Sicherung der Lärmschutzansprüche.
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
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Entwässerung
Über das Flurstück 653 (östlicher Teil der ehemaligen Grenzabfertigung) verlaufen drei Kanäle, die
nicht überbaut werden dürfen (siehe Anlage). Auch Baumpflanzungen u.ä. sind nicht möglich. Eine
Verlegung der Kanäle ist nach einer ersten Einschätzung grundsätzlich machbar. Die Kosten für eine
Verlegung bzw. Umleitung des westlichen Kanals werden ca. 62.000 € brutto betragen. Sollte zur
Erreichung einer besseren Bebaubarkeit auch der Hauptsammler verlegt werden, wäre mit wesentlich
höheren Kosten zu rechnen.
Liegenschaftliche Aspekte
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin der Flurstücke Nr. 3, 365, 652 und 653 nördlich und südlich der
Vaalser Straße mit insgesamt ca. 6.500m² Fläche. Die Grundstücke sind zum Teil bereits leergeräumt,
während die beiden noch vorhandenen Gebäude vermietet sind (z.B. Mamma Mia oder der Kiosk).
Das Immobilienmanagement möchte die einzelnen Flurstücke wenn, dann nur im Paket veräußern,
sobald ein Gesamtkonzept für den Bereich Vaals Grenze vorliegt, in welches auch die privaten
Grundstücke in der Umgebung eingebunden sind. Um eine für die beteiligten Eigentümer
vergleichbare Wertigkeit ihrer Grundstücke herzustellen, ist es sinnvoll, auf deutscher Seite alle
Grundstücke im Planbereich in einem Umlegungsverfahren neu zu ordnen. Danach kann dann
entschieden werden, ob die jeweiligen Grundstücke durch einen einzelnen Investor angekauft werden
oder ob die Stadt ihre Grundstücke selbst entwickelt.
Planungsrecht
In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe, der Nutzung sowie der überbauten Fläche könnte eine
Neubebauung auf den städtischen Grundstücken Vaalser Straße 547 und 538 auf Grundlage von § 34
BauGB genehmigt werden. Für die Fläche auf der nördlichen Straßenseite / ehemalige
Grenzabfertigung müsste Planungsrecht geschaffen werden. Gleiches gilt für die anschließende
Bebauung entlang der Grensstraat. Für diesen Bereich wurde bereits vor einigen Jahren ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet, aber nie zum Abschluss gebracht (B-Plan Nr. 808). Da davon
auszugehen ist, dass nun insbesondere aufgrund des Eigentümerwechsels ein völlig anderer Entwurf
realisiert wird, ist ein neues Planverfahren erforderlich.
Der Bereich des Kiosks befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 767, der hier eine
öffentliche Grünfläche festsetzt. Zur Realisierung einer Neubebauung müsste dieser aufgehoben
werden. In Abhängigkeit von der Planung für einen Neubau wäre auch hier Planungsrecht zu
schaffen.
Die Planungen entsprechen sowohl dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 (71. Änderung),
als auch dem Vorentwurf des neuen FNP. Der Regionalplan stellt das Plangebiet als allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich dar.
Denkmalschutz
Das Thema Baudenkmalpflege ist nur in geringem Umfang betroffen: am Anfang der Püngelerstraße
befindet sich eine Telefonzelle, die vor Kurzem unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die Untere
Denkmalbehörde weist darauf hin, dass etwa im Verlauf der heutigen Grenze zu den Niederlanden
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bzw. der Grensstraat aufgrund historischer Kartierungen der Verlauf des spätmittelalterlichen bis
frühneuzeitlichen Aachener Landgrabens vermutet wird. Entsprechend sollte eine Neubebauung einen
Abstand dazu einhalten. Möglich wäre eine archäologische Sachverhaltsermittlung zum Nachweis des
Landgrabenverlaufs (potentielles Bodendenkmal). Angeregt wird eine Thematisierung des
Landgrabens zur Darstellung der historischen Grenzsituation.
Brandschutz / Müllentsorgung / Stadtgrün
Zu diesen Themen wurden standardmäßige Hinweise gegeben, die in eine Wettbewerbsauslobung
bzw. Zusammenstellung von Vorgaben für die weitere städtebauliche Planung zu übernehmen sind.
Planerische Vorstellungen der Gemeente Vaals
Die Kollegen aus Vaals wünschen sich eine Aufstockung der Bebauung an der Grenze sowie, damit
einhergehend, eine verbesserte Fassadengestaltung. In den neuen Obergeschossen sind
Wohnungen oder Büroflächen denkbar. Die neue Höhe soll sich an die der vorhandenen Bebauung
anpassen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Neukonzeption nicht singulär erstellt wird,
sondern im Kontext mit den unmittelbar angrenzenden Flächen auf deutscher Seite. In wieweit eine
Bebauung über die Grenze hinweg rechtlich möglich ist, wird noch geprüft. Da es sowohl für das
Gewerbegebiet Avantis, als auch für das Eurode Business Center in Herzogenrath / Kerkrade
Ausnahmeregelungen vom regulär einzuhaltenden Grenzabstand gibt, erscheint eine Lösung auch für
den Bereich Vaals Grenze durchaus machbar.
Die Gemeente Vaals hat ein besonders Anliegen hinsichtlich der verkehrstechnischen Abwicklung, die
sich ergibt auf Grund des Einkaufszentrums Drieland. Besucher des Einkaufszentrums, die dort
parken, finden keine Möglichkeit, zurückzukommen auf die Maastrichterlaan, da es dort und an der
Grenze keine Wendemöglichkeit gibt. Wie zuvor erläutert müsste die Machbarkeit dieses Vorschlags
unter verkehrlichen sowie Lärmschutzaspekten geprüft werden. Da diese Prüfung den Rahmen dieses
Verfahrens sprengen würde, kann sie erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Daher sollte die
gewünschte Anbindung allenfalls optional im Erschließungskonzept eingeplant werden.
Abstimmung Gemeente Vaals und Grundstückseigentümer
Da große Teile der Flächen nördlich des Grenzübergangs im September 2017 versteigert wurden,
wurde die weitere Abstimmung über das Verfahren zunächst aufgeschoben, um die Belange aller
Eigentümer berücksichtigen zu können. Ein erstes Abstimmungsgespräch fand im Dezember 2017
statt. Themen waren zum einen die Art des Planungsverfahrens, zum anderen die Inhalte
(städtebauliche Ziele, mögliche Nutzungen). Dabei war festzustellen, dass die Projektbeteiligten
unterschiedlich konkrete Planungsüberlegungen haben. Entsprechend war und ist eine weitere
Abstimmung zur Konkretisierung der Planungsvorgaben und –rahmenbedingungen erforderlich.
Derzeit befindet sich die Aufgabenstellung für das Verfahren in der inhaltlichen Abstimmung zwischen
allen Beteiligten. Im Juni ist dazu ein weiteres Gespräch geplant, über dessen Ergebnis in der Sitzung
berichtet werden kann.
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Bezüglich der Art des Verfahrens wurde von mehreren Beteiligten in Frage gestellt, ob ein „großes“
Wettbewerbsverfahrens aufgrund der zu kalkulierenden Dauer sowie des hohen Kosten- und
sonstigen Aufwands angemessen ist. Die Planungsverwaltung hat daher einen Alternativvorschlag
erarbeitet und dazu bereits Einvernehmen mit allen Projektbeteiligten erzielt.
Geänderter Verfahrensvorschlag / Plangebietsabgrenzung
Ein reiner Städtebauwettbewerb würde ca. ein Dreivierteljahr dauern und Kosten in Höhe von ca.
100.000 € (Basis der Schätzung: Erfahrungswerte aus anderen Verfahren) verursachen. Dabei ist
fraglich, ob die Kammer einem solchen Verfahren zustimmen würde, da es sich um einen reinen
Ideenwettbewerb handelt, also kein Auftragsversprechen beinhaltet ist, was der Kammer als
Interessenvertreter der Planungsbüros naturgemäß sehr wichtig ist. Dies wäre auch schwierig, da der
einzige potentielle Auftrag den Bebauungsplan für die deutsche Seite umfassen könnte. Weil die
Teilflächen voraussichtlich mit unterschiedlichen Zeitschienen in mehreren Verfahren entwickelt
werden und sich zum Teil auch eher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
anbieten würde, scheidet dies aus.
Ein Wettbewerb, der die städtebauliche Planung sowie die darauf aufbauende Architekturkonzeption
umfasst, wäre ebenfalls schwierig. Zum einen wird seitens der AK NW einem Hochbauwettbewerb
grundsätzlich nur zugestimmt, wenn dieser ein Auftragsversprechen enthält. Dies könnten hier
allenfalls die privaten Beteiligten für ihre Flächen aussprechen. Da voraussichtlich nach dem
Planungsverfahren eine Änderung der Eigentumsgrenzen erforderlich ist, scheidet dies wahrscheinlich
aus. Darüber hinaus könnte das Ergebnis des Wettbewerbs sein, dass ein Teilnehmer den besten
Städtebau entwickelt, ein anderer aber wesentlich bessere Architektur. Ein solches Ergebnis ließe
sich nicht so einfach in ein weiteres Verfahren überführen.
Daher kommt alternativ ein der oben erläuterten Problemlage angepasstes Verfahren in Frage. Alle
vier Beteiligten – Stadt Aachen, Gemeente Vaals sowie die beiden Privateigentümer – verständigen
sich über die inhaltlichen Rahmenbedingungen, die anschließend politisch beschlossen werden
(vergleichbar einer Wettbewerbsauslobung). Jeder beauftragt ein Planungsbüro seiner Wahl mit der
Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für das gesamte Plangebiet. Aus den vier Arbeiten wird
gemeinsam und unter Beteiligung der Politik der beste Entwurf ausgesucht und ggfls. prämiert (neben
der Bezahlung des jeweils beauftragten Büros könnten alle vier Beteiligten eine Summe als Preisgeld
zur Verfügung stellen).
Dieser städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage der weiteren Planung. Das ist zum einen die
hochbauliche Qualifizierung durch die Investoren für ihre Flächen, zum anderen ist dies die
Vermarktung der städtischen Flächen (Konzeptvergabe). Nicht zuletzt wird der Bebauungsplan auf
dieser Basis erstellt, wobei es – wie bereits erläutert - auch denkbar ist, Teilbebauungspläne für die
einzelnen Flächen zu erstellen, falls die unterschiedlichen Beteiligten ihre Fläche in voneinander
abweichenden Zeitschienen entwickeln möchten.
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
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Diese Art des Verfahrens wäre wesentlich zeit- und kostensparender. Es unterliegt nicht den
Richtlinien für Wettbewerbe (RPW). Voraussetzung ist lediglich, dass die Leistungen der einzelnen
Büros von ihren jeweiligen Auftraggebern angemessen (HOAI-konform) vergütet werden.
Das Plangebiet ergibt sich auf deutscher Seite auf der Südseite der Vaalser Straße im Wesentlichen
aus dem städtischen Grundbesitz. Es wurde ein weiteres Gebäude bzw. Fremdgrundstück an der
Ecke zur Püngelerstraße sowie zwei Grundstücke neben der Grünfläche einbezogen, die nicht
zwangsläufig überplant werden müssen, deren Betrachtung im Sinne eines schlüssigen
Gesamtkonzeptes sinnvoll erscheint. Die Eigentümer sollen beteiligt werden. In Abhängigkeit von
ihren weiteren Überlegungen können die Grundstücke in die späteren Bauleitplanverfahren
einbezogen werden. Auch das Grundstück direkt an der Grenze ist in Privatbesitz.
Zwei Grundstücke nördlich der Vaalser Straße sind ebenfalls städtisch. Nördlich daran angrenzend
befindet sich die im letzten Jahr versteigerte Fläche, für die es seitens der früheren Eigentümer bereits
mehrere Ansätze für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens gab, die jedoch jeweils nie
zum Abschluss geführt wurden. Die Abgrenzung in diesem Bereich basiert auf der Darstellung von
gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan.
Die Gemeente Vaals hat vorgeschlagen, weitere Flächen auf niederländischer Seite in die Erstellung
eines Gesamtkonzeptes einzubinden. Da diese sich nicht im direkten räumlichen oder thematischen
Kontext zum Grenzübergang befinden, wurde vereinbart, darauf zu verzichten. Stattdessen soll die
Planung lediglich zeitgleich entwickelt werden.
Die Gesamtgröße des Plangebiets beträgt gut 3,5 ha.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Kanalverlauf
4. Verlauf Grenzroute
5. Tagesordnungsantrag CDU - und SPD-Fraktion
Vorlage FB 61/0973/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
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Verlauf Kanaltrassen
Kosten Verlegung
beziehen sich auf diesen
Teil des Kanals
STADT AACHEN
Auszug aus dem Geodatenbestand
Wanderwege Vaalserquartier
mit Ergänzung NL
Anmerkung: Die Stadt Aachen übernimmt für die hier gezeigten Geodaten keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität,
Genauigkeit und Richtigkeit.
0
155
310 m
1: 10000
Erstellt: 11.08.2017
© Stadt Aachen, © StädteRegion Aachen, © Land NRW, © OpenStreetMap Contributors
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