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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
275199.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage E 18/0099/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: 24.10.2017 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.06.2018 13.06.2018 Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 26.988.388,77 Euro Jahresverlust -1.676.757,05 Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Jahresverlust von -1.676.757,05 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken: Bilanzsumme 26.988.388,77 Euro Jahresverlust -1.676.757,05 Euro Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.06.2018 Seite: 1/4 Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.06.2018 Seite: 2/4 Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.06.2018 Seite: 3/4 Erläuterungen: Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 weist zum 31.12.2016 aus: Bilanzsumme 26.988.388,77 Euro Jahresverlust -1.676.757,05 Euro Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist wird vorgeschlagen, den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern. Anlage/n: Jahresabschluss Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.06.2018 Seite: 4/4 Bericht Aachener Stadtbetrieb Aachen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 Auftrag: 0.0790816.001 PwC 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4 A. B. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5 I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung .............................................. 7 II. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen ................. 9 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 11 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 13 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 16 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 16 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 16 2. Jahresabschluss ................................................................................................ 17 3. Lagebericht ...................................................................................................... 17 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 17 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 18 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 25 F. Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG ............... 26 G. Schlussbemerkung............................................................................................................. 27 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 0.0790816.001 PwC 4 Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz AtG Altersteilzeitgesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz D&O Directors & Officers EDV Elektronische Datenverarbeitung EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO NW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IT Informationstechnologie KAG Kommunalabgabengesetz NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NRW Nordrhein-Westfalen OdG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung PS Prüfungsstandard des IDW TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst USt Umsatzsteuer VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ZEW Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler 0.0790816.001 PwC 5 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 2. Dezember 2014 erteilte uns die Betriebsleitung des Aachener Stadtbetrieb, Aachen, (im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt) im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981 sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB, zu prüfen. 2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen ist. 3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III zu diesem Bericht. 4. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir nach § 6b Abs. 5 EnWG auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG geprüft. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt F. 5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit- ten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart. 6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen beigefügt sind. 0.0790816.001 PwC 6 7. Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 8. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 0.0790816.001 PwC 7 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung 9. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be- triebsleitung (siehe Anlage I) dar: • Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet. • Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation. Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung: • Im März 2016 begann nach Vereinbarung einer Überarbeitung der Gebührenstruktur gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und des Betriebsausschusses ein Projekt zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft mit dem Ziel einer stärkeren Ausrichtung der Gebühren an den tatsächlichen Kosten sowie langfristig stabiler Gebühren. Die in diesem Zuge angepasste Abfallgebührensatzung wurde zum 1. Januar 2017 beschlossen. Die daraus resultierende operative Umstellung durch neue Leerungsintervalle und neue Abfallgefäße erfolgte Anfang 2017. • Im Juni 2016 wurde mit dem Bau einer Streumittelhalle begonnen, die zum Winter 2017/2018 in Betrieb genommen werden soll. • Die bereits im Vorjahr begonnene Einführung einer dv-gestützter Arbeitsplanung im Bereich Grün- und Freiflächenpflege wurde weiter betrieben und seit dem Wirtschaftsjahr 2016 auch im Bereich der Sportplatzunterhaltung operativ eingesetzt. Weitere Bereiche werden in den Folgejahren eingebunden. Für die künftige Organisation des Grün- und Freiflächenmanagements wurden erste Stellenzuwächse bei den städtischen Fachbereichen beschlossen. Für die städtischen Bezirksämter hat der Stadtbetrieb aus seinem Wirtschaftsplan ein Budget von 70.000 EUR zur Verfügung zu stellen, um auf bezirkliche Anforderungen kurzfristig reagieren zu können. Die Betriebsleitung stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar: • Investitionen wurden nur in nicht aufzuschiebenden Fällen vorgenommen und bleiben daher unter dem Planansatz. Die Darstellung der Investitionen von insgesamt T€ 4.696 erfolgt sowohl nach Betriebssparten als auch nach Anlageklassen. • Die Eigenkapitalquote sank bei einem ebenfalls gesunkenen Eigenkapital von 27,4 % auf 19,6 %. 0.0790816.001 PwC 8 • Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt: 2016 T€ 1.372 388 -3.695 774 -516 0 -1.677 Abfallwirtschaft Friedhof und Krematorium Grün- und Freiflächen Straßenreinigung Straßenunterhaltung Kaufmännischer Bereich/ Technik • Mit T€ 59.746 wird ein wesentlicher Teil der Gesamterlöse aus den Betriebskostenzuschüssen der Stadt Aachen für die Erfüllung der an den Stadtbetrieb übertragenen Aufgaben erwirtschaftet. Die Gebühreneinnahmen der einzelnen Sparten werden durch die Stadt vereinnahmt. • Die angestrebten Erträge laut Wirtschaftsplan konnten um T€ 939 übertroffen werden. Es erfolgte eine nachträgliche Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um T€ 168. Es ergaben sich Mehrerträge gegenüber dem Wirtschaftsplan aus Drittgeschäften in Höhe von T€ 770, was insbesondere auch auf den Anstieg der Preise für Altpapier zurückzuführen ist. Der prognostizierte Verlust von T€ 3.343 konnte insbesondere durch eine Reduzierung der Aufwendungen auf T€ 1.677 begrenzt werden. • Die Personalkosten, die 52,0 % der Gesamtkosten umfassen, liegen um T€ 444 über dem Planansatz. Änderungen gegenüber dem Planansatz ergaben sich vor allem aus nicht planbaren Gehaltserhöhungen. Die Verteilung der Personalkosten auf die einzelnen Sparten sowie die Beschäftigten zum Stichtag werden dargestellt. • Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den Saldo des für den Stadtbetrieb geführten Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können. Technische Risiken werden aufgrund der laufenden Instandhaltung und Investition als gering eingeschätzt. • Das nach den Anforderungen des § 10 EigVO eingeführte Risikomanagementsystems weist die Betriebsleitung auf vier potenzielle Top-Risiken hin: • Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb • Höhe der Betriebskostenzuschüsse • Zustand/Umfang der Betriebsstätten • Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage • Nicht ausreichend gesicherte Liquidität 0.0790816.001 PwC 9 Für den Aachener Stadtbetrieb stellen die Risiken, aufgrund ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Bestandsgefährdung dar. Im Weiteren merkt die Betriebsleitung im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung folgendes an: • Der Aachener Stadtbetrieb will durch den Ausbau und zielgerichtetem Einsatz von ITApplikationen die prozessorientierte Ablauforganisation weiter optimieren. Im Fokus steht neben der Zusammenführung einer spartenübergreifenden Arbeits- und Tourenplanung auch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik insbesondere im Bereich der elektrischen Antriebstechnik. • Die Erhaltung einer qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt gilt als wichtiger Grundsatz des Aachener Stadtbetriebs. Hinsichtlich der nicht kostendeckenden Betriebskostenzuschüsse sind Sparpotentiale und der geforderte Leistungsumfang zu hinterfragen. • Für das Wirtschaftsjahr 2017 plant der Aachener Stadtbetrieb einen Jahresfehlbetrag von über € 2,0 Mio. 10. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen 11. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt, dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem 1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach NKF-G gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes. 12. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der Stadt Aachen nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden. 0.0790816.001 PwC 10 13. Aufgrund des Projektes “Neuausrichtung Abfallwirtschaft“ wird im Wirtschaftsjahr 2017 ein hoher Anteil der Abfallgefäße erneuert und ausgetauscht. Bisher vorhandene Abfallgefäße wurden mit einem Festwert aktiviert. Dieser soll im Wirtschaftsjahr 2017 aufgelöst werden und es erfolgt eine Aktivierung der Abfallgefäße zu Anschaffungskosten und eine Abschreibung dieser über die geschätzte Nutzungsdauer. 0.0790816.001 PwC 11 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 14. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 25. Oktober 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Aachener Stadtbetrieb, Aachen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die 0.0790816.001 PwC 12 Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt." 0.0790816.001 PwC 13 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 15. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den branchenspezifischen Vorschriften (§ 6b EnWG) und den landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden sind. 16. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 17. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Einhaltung der Pflichten zur Entflech- tung in der Rechnungslegung geprüft. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) beachtet. Dabei war neben dem Vorhandensein getrennter Konten auch zu prüfen, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet worden ist. Dies schließt die Beurteilung der Frage ein, ob die Abgrenzungen der Tätigkeiten sachgerecht vorgenommen und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet wurden. Die Prüfung erstreckte sich ferner darauf, ob zulässigerweise von einer direkten Zuordnung von Konten abgesehen und eine Schlüsselung von Konten sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar vorgenommen wurde. Außerdem war zu prüfen, ob die Erläuterungspflichten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG beachtet wurden. 18. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 0.0790816.001 PwC 14 19. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten September bis Oktober 2017 in den Geschäftsräumen des Aachener Stadtbetriebes durchgeführt. 20. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015. 21. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 106 Abs. 1 GO NW und in entspre- chender Anwendung die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Betriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 22. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft und uns durch Gespräche mit der Betriebsleitung mit den Geschäftsrisiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Zudem haben wir untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft durchgeführt. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten: • Anlagevermögen • Rückstellungen • Umsatzerlöse 0.0790816.001 PwC 15 23. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs- verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. An der Inventur der Vorräte haben wir aufgrund der Geringfügigkeit der nicht mit einem Festwert angesetzten Bestände nicht teilgenommen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2016 eingeholt. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr 2016 nachgewiesen. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsmathematisches Gutachten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten. 24. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklä- rungen und Nachweise erbracht worden. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss mit dem ergänzenden Modul für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen erteilt. 0.0790816.001 PwC 16 D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent- sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 26. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb und der regio it aachen GmbH getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 27. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz- lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 0.0790816.001 PwC 17 2. Jahresabschluss 28. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 des Aachener Stadtbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. 30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. 3. Lagebericht 31. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 25 EigVO NRW; § 289 HGB). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 32. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen 34. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) waren Ausweisänderun- gen für Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen erforderlich. Die Änderungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2016 ausgeführt und im Anhang erläutert. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an den veränderten Ausweis angepasst. 35. Zu den weiteren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang (siehe Anlage II). Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. 0.0790816.001 PwC 18 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur Aktiva Anlagevermögen = langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Kurzfristige Forderungen Lieferungen und Leistungen an die Stadt Sonstige Forderungen Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzung Kurzfristig gebundenes Vermögen Passiva Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Langfristige Rückstellungen Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langfristig verfügbare Mittel Kurzfristige Rückstellungen Kurzfristige Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzung Kurzfristig verfügbare Mittel 31.12.2016 % T€ 31.12.2015 T€ % Veränderung T€ 25.387 786 94,1 2,9 23.754 802 93,5 3,1 1.633 -16 414 356 25 2 18 1.601 26.988 1,5 1,3 0,1 0,0 0,1 5,9 100,0 376 424 40 1 18 1.661 25.415 1,5 1,6 0,2 0,0 0,1 6,5 100,0 38 -68 -15 1 0 -60 1.573 5.297 56 667 19,6 0,2 2,5 6.974 75 570 27,4 0,3 2,2 -1.677 -19 97 7.482 13.502 2.754 27,7 50,0 10,2 7.869 15.488 2.634 31,0 60,9 10,4 -387 -1.986 120 3.459 6.361 900 12 13.486 26.988 12,8 23,7 3,3 0,0 50,0 100,0 1.751 4.681 861 0 9.927 25.415 6,9 18,4 3,4 0,0 39,1 100,0 1.708 1.680 39 12 3.559 1.573 36. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk- ten zusammengestellt. Als langfristige Verbindlichkeiten wird das mit der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt berücksichtigt. 37. Die Bilanzrelationen auf der Aktivseite blieben in 2016 bei einem Anstieg der Bilanzsumme um T€ 1.573 im Wesentlichen konstant. Dabei erhöhte sich das Anlagevermögen investitionsbedingt um T€ 1.633 bei einem leichten Rückgang des kurzfristig gebundenen Vermögens. Auf der Passivseite reduzierte sich das langfristig zur Verfügung stehende Kapital um T€ 1.986, was sich v.a. durch den Jahresfehlbetrag (T€ 1.677) und die Darlehenstilgungen (T€ 387) ergibt. Demgegenüber erhöhten sich vor allem die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ + 1.708) und die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+ T€ 1.680), insbesondere aus der täglichen Verrechnung des laufenden Zahlungsverkehrs. 0.0790816.001 PwC 19 38. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr den dominierenden Anteil an der Bilanzsumme bildet, entwickelte sich folgendermaßen: Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen abzüglich Planmäßige Abschreibungen Anlagenabgänge T€ 4.696 3.009 54 1.633 Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen vor allem Spezialfahrzeuge wie Müll- und Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 1.250). Unter den Anlagen im Bau werden drei weitere Fahrzeuge ausgewiesen, die im Folgejahr in Betrieb genommen wurden. Weiterhin werden die im Rahmen der Neuausrichtung Abfallwirtschaft angeschafften Mülltonnen mit T€ 905 sowie die neu errichtete Halle für Auftausalz mit T€ 580 hier erfasst. 39. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand an Bau- und Straßenmaterial (T€ 338), Werk- stattmaterial (T€ 258), Streumaterial (T€ 44), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 69) sowie Kraftund Betriebsstoffe (T€ 68). 40. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen gegen die Bongaerts Recycling N.V., Houthalen, in Belgien aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 175). Für noch nicht ausgeglichene Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen. 41. Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Um- satzsteuererstattungsansprüchen (T€ 108; Vorjahr T€ 170) sowie Forderungen gegen verschiedene Fachbereiche. 42. Sonstige Fordungen bestehen aus Erstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt und gegenüber Mitarbeitern. 43. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft voraus gezahlte Kraftfahrzeugsteuern und Mautgebüh- ren. 44. Bei den Passiva reduzierte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag von T€ 1.677. Der Eigen- kapitalanteil reduzierte sich dabei von 27,4 % auf 19,6 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung als angemessen anzusehen. 45. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 101, Vor- jahr T€ 88), Langzeitkonten (T€ 390, Vorjahr T€ 322) sowie Dienstjubiläen (T€ 176, Vorjahr T€ 160). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2016 die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung. 0.0790816.001 PwC 20 46. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund planmäßiger Darlehenstilgungen um T€ 387. 47. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.866 (Vor- jahr T€ 1.724) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier u.a. mit T€ 769 (Vorjahr T€ 747) Rückstellungen für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteten Überstunden erfasst. 48. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 722, Vorjahr T€ 726). 49. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen im Wesentlichen aus den Ver- bindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2016 (T€ 980; Vorjahr T€ 919) sowie aus dem Stadtkassenkonto (T€ 5.118; Vorjahr T€ 3.646). 0.0790816.001 PwC 21 Analyse des Cashflows 50. In der folgenden Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 2 werden die geschilderten wesentli- chen finanzwirtschaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden. Jahresfehlbetrag Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Buchverluste (+) aus Anlagenabgängen Buchgewinne (-) aus Anlagenabgängen Zunahme (+)/Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung Cashflow Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und Rechnungsabgrenzung Abnahme (-)/Zunahme (+) der kurzfristigen Verbindlichkeiten, der Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Tilgung der langfristigen Darlehen Einzahlungen aus Investitionszuschüssen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 T€ -1.677 3.009 -28 36 -86 97 1.351 2015 T€ -631 2.821 -24 97 -179 79 2.163 61 135 2.087 3.499 104 -4.696 -4.592 -387 9 -378 -1.471 -3.645 -5.116 -748 1.550 208 -3.504 -3.296 -387 73 -314 -2.060 -1.585 -3.645 51. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitssaldo bei der Stadtkasse (T€ 5.118) und dem Kassenbestand (T€ 2) - vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.471 insbesondere durch Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 4.592), welche nicht vollständig durch Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (T€ 3.499) gedeckt werden konnten. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 378. 0.0790816.001 PwC 22 52. Die Veränderung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse lässt sich wie folgt aus der Verände- rung des Finanzmittelfonds ableiten: Veränderung des Finanzmittelfonds Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel 2016 T€ -1.471 -61 -2.087 -3.619 53. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich: 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung T€ T€ T€ 25.387 23.754 1.633 13.502 15.488 -1.986 -11.885 -8.266 -3.619 Langfristig gebundenes Vermögen Langfristig verfügbare Mittel Liquiditätsunterdeckung 54. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 11.885 (Vorjahr T€ 8.266). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 53,2 % (Vorjahr 65,2 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 20,9 % (Vorjahr 29,4 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere die Finanzierung des Zahlungsverkehrs über das Stadtkassenkonto und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 0.0790816.001 PwC 23 Analyse der Ertragslage 55. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage II) zugrunde. 2016 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Betriebsverlust/-gewinn Zinsaufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag (Ertragsaldo) Ergebnis vor Steuern Steuern Jahresfehlbetrag 2015 T€ 63.401 276 63.677 21.638 33.965 3.009 6.300 64.912 -1.235 392 % 99,6 0,4 100,0 34,0 53,3 4,7 9,9 101,9 -1,9 0,6 T€ 62.081 418 62.499 20.818 32.851 2.821 6.179 62.669 -170 413 % 99,3 0,7 100,0 33,3 52,6 4,5 9,9 100,3 -0,3 0,7 Ergebnisveränderung T€ 1.320 -142 1.178 -820 -1.114 -188 -121 -2.243 -1.065 21 -9 -1.618 59 -1.677 0,0 -2,5 0,1 -2,6 -11 -572 59 -631 0,0 -1,0 0,1 -1,1 -1.046 0 -1.046 56. Durch die Vorschriften des (BilRUG) waren Ausweisänderungen für Umsatzerlöse, sonstige be- triebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2016 erforderlich. Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir die Vorjahreszahlen an den Ausweis nach BilRUG angepasst. 57. Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 1.677 ab. Die Entwicklung der einzelnen Bereichsergebnisse ergibt sich im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht, die im Lagebericht enthalten ist (siehe Anlage I). 58. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 63.677 (Vorjahr T€ 62.499). Dem stehen betriebliche Auf- wendungen von T€ 64.912 (Vorjahr T€ 62.669) gegenüber, so dass sich ein betrieblicher Verlust von T€ 1.235 (Vorjahr T€ 170) ergibt. 59. Den Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 59.746 (Vorjahr T€ 58.705). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. 0.0790816.001 PwC 24 60. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (T€ 612, Vorjahr T€ 609) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 2.036, Vorjahr T€ 1.779), die insbesondere aufgrund erhöhter Preise für Sekundärstoffe gestiegen sind. 61. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind bei gegenläufigen Entwicklungen insgesamt um T€ 142 gesunken, was insbesondere auf geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen (T€ 86; Vorjahr T€ 179) und geringeren Zuschüssen (T€ 25; Vorjahr T€ 117) beruht. 62. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.108, Vor- jahr T€ 3. 295) sowie für bezogene Leistungen (T€ 18.530, Vorjahr T€ 17.523). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen für Abfallentsorgung (T€ 6.832), die Abfallgrundgebühren (T€ 3.654), die Abfallverwertung (T€ 2.701) und Fremdleistungen für die Straßen und Brückenunterhaltung (T€ 1.479). 63. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.114 ist hauptsächlich durch die von 654 auf 660 ge- stiegene Anzahl durchschnittlich beschäftigter Mitarbeiter und die Tarifsteigerung zum 1. März 2016 um 2,4 % zu begründen. 64. Die Abschreibungen stiegen um T€ 188. Die Investitionen im Berichtjahr im Wert von T€ 4.696 sind zum Teil durch die Abschreibungen des Geschäftsjahres von T€ 3.009 refinanziert worden. 65. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.928 (Vorjahr T€ 1.929) Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude sowie mit T€ 587 (Vorjahr T€ 583) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 788 (Vorjahr T€ 749) an, für Beratungskosten T€ 342 (Vorjahr T€ 208). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief sich im Berichtsjahr auf unverändert T€ 947. 66. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 391 fast ausschließlich auf dem bei der Stadt Aachen aufgenom- menen Darlehen. Aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sind weitere T€ 1 enthalten. 67. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstel- lungen (T€ 4), Steuererstattungen für Vorjahre (T€ 6) sowie den Steueraufwand für 2016 (T€ 1). 68. Unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern von T€ 59, die ausschließlich KFZ-Steuern enthal- ten, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.677 (Vorjahr T€ 631). 0.0790816.001 PwC 25 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 69. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der EigVO NW i.V.m. den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind. 70. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 0.0790816.001 PwC 26 F. Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG 71. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG haben wir unter Beachtung des vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandards "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) durchgeführt. 72. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Aachener Stadtbetrieb seiner Verpflichtung zur Einrichtung getrennter Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG nachgekommen ist. Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die gegen die von der Einrichtung vorgenommene Schlüsselung der Konten sprechen. 0.0790816.001 Anlagen PwC Anlagenverzeichnis Anlagen Seite I Lagebericht zum Jahresabschluss 2016................................................................................ 1 II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016..................... 1 1. Bilanz zum 31. Dezember 2016..................................................................................... 3 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016.......... 5 3. Anhang zum Jahresabschluss 2016............................................................................... 7 Anlagennachweis........................................................................................................ 23 III Fragenkatalog zur Prüfung nach §53 HGrG.......................................................................... 1 IV Erläuterungsteil................................................................................................................... 1 V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse....................................................... 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0790816.001 M4GenPDF V2.00 Anlage I 1. Grundlagen 1.1 Gründung des Eigenbetriebes Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen. 1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes/Geschäftsmodell Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert werden. Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß Gebührenbescheiden vereinnahmt. Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für die städtische Feuerwehr (A 37) handelt. Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt, andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses abgerechnet werden. Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 1 von 13 Anlage I Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2016 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und der Rat der Stadt Aachen. Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich seit April 2016 wie folgt dar: Kaufmännische Betriebsleitung Operative Betriebsleitung Geschäftsstelle Geschäftsbereich 5 Geschäftsbereich 6 Geschäftsbereich 3 Geschäftsbereich 4 StraßenunterhalAbfallwirtschaft & Grün- und Finanzen & Einkauf & Technik tung und Controlling Stadtreinigung Friedhofspflege Brückenbau Geschäftsbereich Geschäftsbereich 1 2 Personal 2. Verlauf des Geschäftsjahres Im Geschäftsjahr 2016 wurde der Aachener Stadtbetrieb nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Zum 01.02.2013 wurde Herr Thomas Thalau als Kaufmännischer Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, zum 19.11.2014 Herr Peter Maier als Operativer Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes durch den Rat der Stadt Aachen bestellt. In Kooperation mit der Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Aachen, Frau Katrin Päßler, begann der Aachener Stadtbetrieb im Januar 2016 ein Modellprojekt zur verbesserten Steuerung der Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem gemeinsamen Ziel, die Transparenz als auch die Formulierung der Gefährdungsbeurteilungen sowie die Durchführung der Unterweisungen weiter zu optimieren. Im März 2016 begann gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und des Betriebsausschusses ein Projekt zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft, nachdem CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom 18.09.2014 eine Überarbeitung der Gebührenstruktur vereinbart hatten. Ziele sollten Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 2 von 13 Anlage I einerseits eine stärke Ausrichtung der Gebühren an den tatsächlichen Kosten sowie eine langfristige Preisstabilität sein. Im Ergebnis wurden wesentliche Anpassungen der Abfallwirtschafts- bzw. Abfallgebührensatzung zum 01.01.2017 beschlossen. Hierunter fallen insbesondere die Einführung einer neuen Behältergröße (90 l), die Umstellung der wöchentlichen Bioabfallentsorgung auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus, die Einführung einer am Leerungsintervall der Restabfalltonne gekoppelten Grundgebühr sowie einer vom Behältervolumen abhängigen Leistungsgebühr für Restabfall- und Biobehälter, die Einführung eines Mindestlitermaßstabes von 7,5 l/Person/Woche zur Bemessung der Größe des Restabfallbehälters sowie die Einführung einer Sperrgutgebühr von 15,00 EUR/Termin. Die operative und administrative Umstellung erfolgte zu Beginn des Jahres 2017 und dauert aktuell noch an. Im April wurde in der Rotunde des Elisenbrunnes der Tag der Baumpflege vom Aachener Stadtbetrieb veranstaltet. An mehreren Stationen wurden den Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Informationen zum Thema Baum anschaulich präsentiert sowie Blicke hinter die Kulissen ermöglicht, wo Maschinen und Geräte im Einsatz beobachtet werden konnten. Da eine Sanierung der überalterten Silos zur Lagerung des Streusalzes einerseits nicht wirtschaftlich war und andererseits Lagerkosten für nicht abgenommene Streusalzmengen beim Lieferanten entstehen, wurde im Juni 2016 mit dem Abbau der vorhandenen Siloanlage sowie dem Aufbau einer Streumittellagerhalle begonnen. Die Lagerkapazität wird hiermit von 900 t auf 2.000 t vergrößert und erlaubt eine effizientere Disposition bei Anlieferungs- und Beladeprozessen. Mit einer Inbetriebnahme der Streumittelhalle wird zur Wintersaison 2017/2018 gerechnet. Zum 01.07.2016 wurde im Rahmen der Personalratswahlen mit Herrn Dominik Sundarp ein neuer Vorsitzender des Dienststellenpersonalrates gewählt, welcher die Nachfolge des langjährigen Vorsitzenden Herrn Marc Topp antritt. Seine Stellvertreterin bleibt Frau Erika Meuter. In ihrer Ausrichtung als Wissenschaftsstadt wurde von der Stadt Aachen gemeinsam mit den Hochschulen die Plattform des „future lab“ aufgelegt, um mit Aktionen und Veranstaltungen das Thema Wissenschaft mit neuen und altbekannten Formaten zu würdigen. Ein Projekt war Ende Juli der „Archimedische Sandkasten“, welcher für zwei Wochen mit einer Größe von 300 qm auf dem Katschhof in zentraler Lage durch den Stadtbetrieb errichtet wurden. Neben der Nutzung für ein durch einen externen Dritten betreutes Projekt, lud die Spielfläche vor allem Groß und Klein zum Verweilen und Spielen ein. Eine weitere Auflage wurde im Sommer 2017 realisiert. Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 3 von 13 Anlage I Die in der Grün- und Freiflächenpflege verfolgte Einführung einer dv-gestützten Arbeitsplanung wurde im Jahr 2016 weiter voran gebracht. Im Bereich der Sportplatzunterhaltung wurde im aktuellen Geschäftsjahr der operative Betrieb aufgenommen. In den Folgejahren wird das Projekt für weitere Bereiche der Grünflächenpflege sowie der Friedhöfe fortgesetzt. In gemeinschaftlicher Zusammenarbeit wurde die künftige Organisation des Grün- und Freiflächenmanagements zwischen E 18, FB 36, FB 45 und FB 61 konzeptionell weiterentwickelt und dem Betriebsausschuss sowie dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Kenntnis gebracht. Angestrebt wird unter dem Aspekt einer transparenten Kosten- und Produktzuordnung eine klare Auftraggeber-/Auftragnehmerstruktur. Erste Stellenzuwächse wurden bei den städtischen Fachbereichen beschlossen. In 2017 sollen die inhaltlichen Details sowie Einzelkosten weiter ausgearbeitet werden. Für die städtischen Bezirksämter hat der Stadtbetrieb aus seinem Wirtschaftsplan ein Budget von 70.000 EUR zur Verfügung zu stellen, um auf bezirkliche Anforderungen kurzfristig reagieren zu können. Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 4 von 13 Anlage I 3. Sonstige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechte übertragen. 3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen Der Investitionsplan wurde im Jahr 2016 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufzuschiebenden Beschaffungen getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Folgende Neuinvestitionen wurden in 2016 getätigt: Sparte Zugang in 2016 EUR Kaufmännischer Bereich/Technik Grün- und Freiflächenpflege Friedhof und Krematorium Straßenreinigung Abfallwirtschaft Straßenunterhaltung / Brückenbau Gesamtsumme Abgang in 2016 Veränderung EUR EUR 325.784,86 1.517.791,87 352.383,35 569.975,30 1.781.438,85 148.489,27 4.695.863,50 10.233,15 385.050,84 74.888,14 10.315,40 639.750,91 30.051,00 1.150.289,44 315.551,71 1.132.741,03 277.495,21 559.659,90 1.141.687,94 118.438,27 3.545.574,06 I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 68.425,00 0,00 68.425,00 1. Bauten auf fremden Grundstücken 104.003,84 0,00 104.003,84 2.) Maschinen und maschinelle Anlagen a) Betriebsanlagen 2.b) Maschinen und Geräte 2.c) Fahrzeuge 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 483.901,79 6.067,00 477.834,79 358.877,14 1,.249.802,04 69.159,50 168.804,46 962.394,52 13.023,46 190.072,68 287.407,52 56.136,04 4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.361.694,19 0,00 2.361.694,19 Gesamtsumme 4.695.863,50 1.150.289,44 3.545.574,06 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 5 von 13 Anlage I 3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2016 wurde folgendes Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht abgeschlossen: Abfallsammelfahrzeug Abfallsammelfahrzeug Abfallsammelfahrzeug Abfallsammelfahrzeug Hubwagen Salzhalle Zukäufe Tonnentausch Summe 243.444,88 € 292.940,91 € 142.438,24 € 233,24 € 207.669,90 € 579.764,47 € 905.684,07 € 2.372.175,71 € 3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen Bezeichnung Eigenkapital Stammkapital Allgemeine Rücklage Ergebnisvortrag Jahresfehlbetrag SUMME Eigenkapital-Quote Stand zum 01.01.2016 EUR 1.000.000,00 6.985.224,05 -380.299,95 -631.211,00 6.973.713,10 27,44% Zugänge EUR Abgänge EUR 0,00 0,00 -1.011.510,95 0,00 -631.211,00 -1.011.510,95 -1.676.757,05 -631.211,00 -3.319.479,00 -1.642.721,95 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Stand zum 31.12.2016 EUR 1.000.000,00 5.973.713,10 0,00 -1.676.757,05 5.296.956,05 19,63% Seite 6 von 13 Anlage I Bezeichnung Stand zum Inanspruch- Auflösung Zuführung Zinsertrag Zinsaufwand Stand zum 01.01.2016 nahme 31.12.2016 EUR EUR Sonstige Rückstellungen Altersteilzeit Interne Jahresabschlusskosten 87.893,00 13.000,00 0,00 13.000,00 0,00 0,00 11.638,00 13.250,00 0,00 0,00 1.140,00 0,00 100.671,00 13.250,00 Prüfungs- und Beratungskosten 40.950,00 38.077,26 1.072,74 29.900,00 0,00 0,00 31.700,00 1.068.410,00 746.760,00 0,00 837430,00 0,00 0,00 1.159.080,00 Dienstjubiläum 160.000,00 Mietverpflichtungen 1.425.500,00 Gebäudenebenkosten 298.700,00 Kosten der Aufbewahrung 40.000,00 von Geschäftsunterlagen 8.950,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.950,00 119.300,00 22.430,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 176.000,00 0,00 1.544.800,00 0,00 321.130,00 0,00 40.000,00 0,00 58.300,00 0,00 52.089,69 0,00 2.910,31 22.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.192.753,00 858.876,95 3.983,05 1.081.098,00 0,00 Noch nicht genommener Urlaub und geleistete Überstunden Berufsgenossenschaft Ausstehende Rechnungen SUMME 3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 7 von 13 22.200,00 3.300,00 1.140,00 3.412.131,00 Anlage I 3.6 Erträge des Berichtsjahres Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten entnommen werden: Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 59.746) erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und Krematorium (T€ 7.549), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 7.174), Abfallwirtschaft (T€ 29.206), Straßenunterhaltung (T€ 5.704) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 10.113) auf der Position Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft, Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten. Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 8 von 13 Anlage I Insgesamt sind die im Jahr 2016 angestrebten Erträge um T€ 939 höher ausgefallen als geplant. Die Betriebskostenzuschüsse wurden nachträglich insgesamt um T€ 168, unter anderem aufgrund einer Anpassung im Personalbereich, erhöht. Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG) geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher. Damit verbunden ist eine Umgliederung von sonstigen Erträgen in die Umsatzerlöse sowie Änderungen weiterer GuV Posten. Die Planung im Wirtschaftsplan 2016 ist nach dem alten Gliederungsschema erfolgt. Im Jahr 2016 wurden die Erlöse für die Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath T€ 15, die Erlöse aus der Betreibung einer Kantine T€ 62, Erträge für Mieten T€19 sowie Erlöse aus dem Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 in die Umsatzerlöse umgegliedert. Die Erlöse aus Drittgeschäften und die Sonstigen Erträge sind insgesamt um T€ 770 höher ausgefallen als geplant. Ein Grund hierfür ist der Anstieg der Erlöse der Abfallwirtschaft, was im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht. Bei den sonstigen Erträgen ist ein Anstieg bei den Erstattungen aus der Regulierung von Versicherungsschäden zu verzeichnen. Der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 3.343 konnte vor allem aufgrund reduzierter Aufwendungen bei den Material- und Dienstleistungsaufwendungen vermieden werden. Am Ende des Geschäftsjahres ist ein Fehlbetrag von T€ 1.677 zu verzeichnen. 3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2016 mit 51,97 % im Verhältnis zu den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile: Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 9 von 13 Anlage I Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 33.965 und liegt somit T€ 444 über dem veranschlagten Planansatz, dies entspricht einer Abweichung von 1,3%. Dies liegt zum einem daran, dass nicht planbare Gehaltserhöhungen nicht in voller Höhe in die Planungen eingeflossen sind. Außerdem wurde ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant, der nicht realisiert wurde. Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2016 ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals einschließlich der Auszubildenden ersichtlich: Beamte Betriebsleitung (einschl. Vertretung) Interne Administration Einkauf und Technik Personalrat Abfallwirtschaft Friedhofswesen und Krematorium Grün- und Freiflächenpflege Straßenreinigung Straßenunterhaltung Summe Soll-Beschäftigte 2016 Tarifbeschäftigte Azubis IST-Beschäftigte 2016 Beamte Tarifbeschäftigte Azubis 2 - - 2 - - 5 11 3 5 11 2 2 1 3 40 2 167 1 - 2 1 3 43 2 170 3 - 1 58 4 1 59 3 - 187 9 - 197 14 1 15 99 57 621 2 19 1 15 101 61 644 1 23 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 10 von 13 Anlage I 3.8 Angaben nach § 6 b Abs. 7 Satz 3 EnWG Der Aachener Stadtbetrieb betreibt für die Stadt Aachen die Deponiegasverwertungsanlage der Deponie Herzogenrath. Die Stromerzeugung im Geschäftsjahr 2016 betrug 195.973 kWh. Die Vermarktung erfolgt als Netzeinspeisung mit einer Vergütung in Höhe von 7,67 cent/kWh. 3.9 Prognose-, Chancen- und Risikobericht Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden. Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt, welcher den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen, Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen ständig auf dem Stand der Technik hält. Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise ist im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege das Angebot von Sport- und Spielplätzen ein wichtiger Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt. 3.10 Chancen und Risiken Das den Anforderungen des § 10 EigVO entsprechende Risikomanagement weist darüber hinaus die folgenden (theoretisch möglichen) Risiken aus, welche den Betrieb in seinem Bestand gefährden könnten:  Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb  Höhe der Betriebskostenzuschüsse  Zustand/Umfang der Betriebsstätten  Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage  Liquidität ist nicht ausreichend gesichert Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 11 von 13 Anlage I Die Einstufung als Toprisiko ergibt sich aus der Kombination von Höchstschadenswert und Eintrittswahrscheinlichkeit. Die vorgenannten Risiken können in ihrer Maximalausprägung einen wesentlichen Schaden für den Aachener Stadtbetrieb verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist eine Bestandsgefährdung des Betriebes nicht gegeben. Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte Ablauforganisation des Aachener Stadtbetriebes weiter optimiert. Insbesondere durch die Betriebsführungssoftware bfs.dot soll künftig die Arbeits- und Tourenplanung spartenübergreifend zusammengeführt werden. Zudem soll durch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik, hier insbesondere im Fahrzeug und Gerätebereich durch elektrische Antriebsarten, ein Beitrag zur Umwelt und der Unterstützung des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen erreicht werden. Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die voraussichtlichen Kosten wie bereits in der Wirtschaftsplanungen der Vorjahre auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung nicht vollständig decken. Neben der Identifizierung möglicher Sparpotentiale wird ebenso der geforderte Leistungsumfang kritisch zu hinterfragen sein. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 steht dem Rat der Stadt Aachen eine Mehrheit von CDU und SPD vor. Der von den Mehrheitsfraktionen aufgestellte Koalitionsvertrag unterstreicht auch die besondere Bedeutung des Aachener Stadtbetriebes als Dienstleister für die Stadt Aachen. Eine Privatisierung von Dienstleistungen oder Veräußerung von städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht vorgesehen. Zudem setzt die Politik eindeutige Schwerpunkte auf die Qualität der Straßen, die Bedeutung von Grünanlagen, das Angebot von Sport- und Spieleinrichtungen sowie die Verlässlichkeit der Entsorgung. Für die Umsetzung dieser Ziele steht insbesondere der Aachener Stadtbetrieb. Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 12 von 13 Anlage I Die Wirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2017 enthält sowohl für das Wirtschaftsjahr 2017 als auch für die Folgejahre jeweils Jahresfehlbeträge von über 2,0 Mio. €. Aachen, den 25.10.2017 ______________________________ Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) ___________________________ Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Seite 13 von 13 Anlage II 1 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 M4PDFUtilities V1.00 Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) C. Rechnungsabgrenzungsposten III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand B. Umlaufvermögen I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen an die Stadt Aachen 3. Sonstige Vermögensgegenstände A. Anlagevermögen I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Aktiva Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aachener Stadtbetrieb, Aachen 31.12.2015 € 0.0790816.001 Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) 26.988.388,77 25.414.477,84 12.341,00 3.192.753,00 3.205.094,00 9.300,00 3.412.131,00 3.421.431,00 3.458.634,86 1.750.547,32 13.842.845,94 12.549.962,86 899.905,53 860.594,76 74.565,80 56.161,70 26.988.388,77 25.414.477,84 1.000.000,00 1.000.000,00 5.973.713,10 6.985.224,05 0,00 -380.299,95 -1.676.757,05 -631.211,00 -1.676.757,05 -1.011.510,95 5.296.956,05 6.973.713,10 31.12.2016 € 18.201.386,33 15.161.104,94 12.453,69 0,00 A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Allgemeine Rücklage III. Verlustvortrag 7.460,38 IV. Jahresfehlbetrag 31.12.2015 € Anlage I 8.516.348,89 8.775.102,35 11.467.515,49 11.831.489,03 2.985.005,22 2.960.967,92 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 2.372.175,71 178.839,00 25.341.045,31 23.746.398,30 C. Rückstellungen 25.387.266,12 23.753.858,68 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 786.349,15 802.110,36 D. Verbindlichkeiten 414.273,95 375.627,06 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 355.584,58 423.713,56 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 25.337,03 39.654,07 3. Sonstige Verbindlichkeiten 795.195,56 838.994,69 (davon aus Steuern T€ 217; Vorjahr: T€ 191 ) (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 0; 1.668,96 1.279,67 Vorjahr T€ 0 1.583.213,67 1.642.384,72 17.908,98 18.234,44 E. Rechnungsabgrenzungsposten 46.220,81 31.12.2016 € 3 5 Anlage II Aachener Stadtbetrieb, Aachen Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 2016 2015 € € 63.400.999,33 61.924.682,52 275.947,68 574.574,77 63.676.947,01 62.499.257,29 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon für Altersversorgung € 2.311.301,53; Vorjahr € 2.250.495,15) 3.108.290,29 3.294.642,71 18.530.198,00 17.446.315,26 21.638.488,29 20.740.957,97 26.369.148,04 25.490.579,90 7.595.496,05 7.360.756,46 33.964.644,09 32.851.336,36 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an die Stadt Aachen € 390.944,18; Vorjahr € 410.410,28) (davon auf Aufzinsung € 1.140,00; Vorjahr € 1.900,00) 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10. Sonstige Steuern 11. Jahresfehlbetrag 0.0790816.001 3.009.153,64 6.299.886,63 392.084,18 2.820.998,25 6.256.169,63 413.387,04 -9.166,46 -1.618.143,36 58.613,69 -1.676.757,05 -11.405,21 -572.186,75 59.024,25 -631.211,00 7 Anlage II 1. Rechtliche Grundlagen Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Aachener Stadtbetrieb“ gebildet. Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt. 2. Jahresabschluss 2016 Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Handelsbücher entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. 3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gliederung: Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2, Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Gliederungsvorschriften Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB. Anhang zum Jahresabschluss 2016 nach dem 8 Anlage II Ausweis von Pflichtangaben: Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016 ist aus diesem Jahresabschluss in dem der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen. Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das Anlagevermögen übertragen. Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als Bestand zum 01.01.2003 aktiviert. Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80 Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum 01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt. Anhang zum Jahresabschluss 2016 9 Anlage II Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt. Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€ (410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ab dem 01.01.2003 wurde für die Abfallgefäße ein Festwert aktiviert. Die regelmäßigen Ersatzbeschaffungen wurden jeweils direkt als Aufwand erfasst. In regelmäßigen Abständen wurde dieser Wert überprüft und angepasst. Aufgrund der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft und der Anpassung der Abfallgebührensatzung ergeben sich erhebliche Änderungen im Tonnenbestand der Haushalte. So wurde unter anderem die 90 Liter Tonne neu eingeführt. Hierdurch wurde ein Tonnentausch im Jahr 2017 notwendig, der zu Tonnenzukäufen im unüblichen Maße führte. Der Start der ersten Phase des Tonnentausches war der 01.01.2017. Da entsprechende Umstellungsmaßnahmen zu hohen Schwankungen in einem Festwert führen, soll der Festwert für Abfallgefäße im Jahr 2017 aufgelöst werden. Die Zukäufe der Behälter werden dann aktiviert und abgeschrieben. Die Anschaffungskosten für den Tonnentausch (T€ 906), die im Jahr 2016 angefallen sind, werden im Anlagevermögen unter der Position Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau erfasst. Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand an Kraft- und Betriebsstoffen (T€ 68), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 258), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 69), Streumaterialien für den Winterdienst (T€ 44) sonstige Vorräte (T€ 9) sowie an Baumaterialien (T€ 338) ausgewiesen. Sie werden generell zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Anhang zum Jahresabschluss 2016 10 Anlage II Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen in Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 175). Des Weiteren sind u.a. die GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln (T€ 30) und der VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover aus der Regulierung von Versicherungsschäden und der Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 31) für Leistungen DSD in den Forderungen und enthalten. Die Forderungen an die Stadt Aachen betragen insgesamt (T€ 356). Davon sind T€ 238 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und T€ 10 Forderungen aus Zuschüssen. Im Jahr 2016 sind Ansprüche aus der Nachmeldung von Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 107 enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vorwiegend Forderungen aus Ertragsteuern für den Betrieb gewerblicher Art „Duales System“ in Höhe von T€ 15 eingestellt. In dem Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 18) werden das folgende Geschäftsjahr betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Außerdem enthält dieser Posten den vorausbezahlten Betrag für Mautgebühren, die erst im Folgejahr vom Guthabenkonto bei der Firma Toll Collect GmbH abgerufen werden. Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt T€ 1.677. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Duales System fallen die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer höher aus als die Steuerbelastung, dadurch ergibt sich für das Jahr 2015 eine Forderung aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 8. Aus dem gleichen Grund wird für das Jahr 2016 eine Forderung in Höhe von T€ 7 ausgewiesen. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Aachener Stadtbetrieb optiert, um die Verwertung von Elektroschrott selbst durchzuführen. Dadurch liegt für den Bereich Verwertung von Elektroschrott ein Betrieb gewerblicher Art vor. Für Ertragsteuern wurden im Jahr 2016 insgesamt T€ 9 in die Steuerrückstellungen eingestellt. Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010. Anhang zum Jahresabschluss 2016 11 Anlage II Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung für Langzeitüberstunden berücksichtigt. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2016 wurden T€ 1 Zinsaufwand gebucht. Für die Jubiläumsrückstellung, sowie für die Langzeitüberstunden wurde ein Zinssatz von 3,04 % angewendet. Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb bescheinigt, dass die Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund wurden die bisher beim Aachener Stadtbetrieb gebildeten Rückstellungen für Beamte zum 31.12.2013 aufgelöst. In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 1.159 (Vorjahr T€ 1.068) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde gelegt. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungnahme vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von 2 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum 31.12.2016 1,59 % (Vorjahre: 31.12.2013 3,34 %; 31.12.2014 2,80 %; 31.12.2015 2,02 %). Des Weiteren sind künftige Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit 2% berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2016 eine Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von T€ 101 (Vorjahr T€ 88). Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 45). In diesem Betrag sind die Kosten für Jahresabschlussprüfungen in Höhe von T€ 32 berücksichtigt. Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.545 betrifft Gebäude, die durch den Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 321 angesetzt. Anhang zum Jahresabschluss 2016 12 Anlage II Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von T€ 22 und Ausstehende Rechnungen mit einem Betrag von T€ 3 berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro anno zu verzinsen und halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum Bilanzstichtag T€ 7.482. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten SUMME Stand 31.12.2016 (31.12.2015) EUR 3.458.634,86 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 3.458.634,86 (1.750.547,32) 13.842.845,94 davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr EUR 0,00 davon Restlaufzeit (1.750.547,32) 6.747.845,94 (0,00) 7.095.000,00 (0,00) 5.547.000,00 (12.549.962,86) 899.905,53 (5.067.962,86) 899.905,53 (7.482.000,00) 0,00 (5.934.000,00) 0,00 (860.594,76) 18.201.386,33 (15.161.104,94) (860.594,76) 11.106.386,33 (7.679.104,94) (0,00) 7.095.000,00 (7.482.000,00) (0,00) 5.547.000,00 (5.934.000,00) > 5 Jahre EUR 0,00 Im Jahr 2016 wird erstmalig eine Position passive Rechnungsabrechnungsposten in Höhe von T€ 12 ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Ablösebetrag für einen Spielplatz in der Eupener Straße/Höfchensweg in Aachen, der von der PLB Immobilien Zwei GmbH, Düsseldorf, im Rahmen einer Baumaßnahme errichtet wurde. Der Bauträger ist verpflichtet, die Kosten für die 5-jährige Unterhaltung des Kinderspielplatzes zu übernehmen. Diese Verpflichtung wurde durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 13T€ an den Aachener Stadtbetrieb abgelöst. Anhang zum Jahresabschluss 2016 13 Anlage II 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: 2016 T€ Betriebskostenzuschüsse - Abfallbeseitigung - Grünunterhaltung - Grünunterhaltung der Kinderspielplätze - Friedhofswesen/Krematorium - Straßenreinigung/Winterdienst - Straßenunterhaltung Summe Betriebskostenzuschüsse Abzüglich darin bereits enthaltender Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Verkauf von Altpapier Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen Abfallbeseitigung Duales System Deutschland Serviceleistungen für die Stadt Straßenreinigung und Winterdienst Friedhofsentgelte Straßenunterhaltung GuV Gliederung vor BilRUG Erträge Strom Altdeponie Nebengeschäfte Krematorium Einnahmen Kantine Erträge Gebäude und Grundstücke Summe Umgliederungen GuV Gliederung nach BilRUG 2015 T€ 29.206 9.619 493 7.550 7.174 5.704 59.746 -221 28.659 9.557 492 7.340 7.001 5.656 58.705 -256 59.525 221 58.449 256 2.036 1.779 120 612 218 115 3 439 63.289 15 16 62 19 112 63.401 194 609 251 114 3 270 61.925 15 70 51 20 156 62.081 Anhang zum Jahresabschluss 2016 14 Anlage II Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird. Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG), das für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre gültig ist, geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher. Damit verbunden ist eine Umgliederung von sonstigen Erträgen in die Umsatzerlöse sowie Änderungen weiterer GuV Posten. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2016 die Sonstigen betrieblichen Erträge aus den Erlösen für die Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath T€ 15 (Vorjahr T€ 15), den Erlösen aus der Betreibung einer Kantine T€ 62 (Vorjahr T€ 62), Erträgen aus Mieten T€19 (Vorjahr T€ 20) sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 (Vorjahr T€ 70) umgegliedert und ab dem Jahr 2016 unter den Umsatzerlösen ausgewiesen Die Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 279 höher ausgefallen als im Vorjahr. Dies wurde im Wesentlichen, durch die im Vergleich zum Vorjahr, höheren Altpapierpreise verursacht. Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 276 erwirtschaftet. Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (T€ 86,Vorjahr T€ 179), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 29, Vorjahr T€ 33), sowie Erträge aus Zuschüssen Anhang zum Jahresabschluss 2016 15 Anlage II in Höhe von (T€ 25, Vorjahr T€ 117). Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das Vorjahr sonstige betriebliche Erträge von T€ 408 ergeben. Im Vorjahr wurden unter der Position Periodenfremde Erträge T€ 35 aus der Auflösung für Wertberichtigungen zu Forderungen ausgewiesen. Aufgrund der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen zu Forderungen, ergab sich im Jahr 2016 ein Aufwand in Höhe von T€ 8. In den Vorjahren wurde zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung auf den Bestand der zum 31.12. offenen Forderungen in Höhe von 2% angesetzt. Da dieser Bestand im Jahr 2016 komplett ausgeglichen ist, wurde auf einen Ansatz verzichtet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen fallen die Aufwendungen für Kraft- und Betriebsstoffe (T€ 943, Vorjahr T€ 1.055) im Vergleich zum Vorjahr um T€ 112 geringer aus. Die Höhe des Aufwands wird vornehmlich durch den Dieselpreis beeinflusst, der im Jahr 2016 stark gesunken ist. Da im Jahr 2016 keine Unterhaltungsmaßnahmen für Grabstätten durchgeführt wurden, ist in diesem Bereich kein Aufwand angefallen (T€ 0, Vorjahr T€ 85). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.084. Höhere Investitionen im Anlagevermögen führten unter anderem zu einer Steigerung der Anzahl der Fahrzeuge. Dadurch bedingt ist der Anteil der Fremdvergaben für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge, sowie der Maschinen und Geräte im Jahr 2016 erheblich höher, als in den Vorjahren (T€ 777, Vorjahr 459). Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf den Bezug von Fremdmaterial für eigene Reparaturen (T€ 569, Vorjahr T€ 535). Des Weiteren ist der Aufwand bei den Fremdleistungen für Sonstiges Handwerk (T€ 569, Vorjahr T€ 358) gestiegen. Insbesondere im Bereich der Spielplatzunterhaltung sind deutlich höhere Aufwendungen für die Kontrolle, Wartung und Pflege der Spielgeräte angefallen, die auf erforderliche umfängliche Reparatur- und Sanierungsarbeiten beruhen. Die Durchführung schon länger zurückgestellter Maßnahmen sind auch die Ursache für die Steigerung bei den Fremdleistungen für gärtnerische Arbeiten in Höhe von T€ 206. Des Weiteren ist der Anteil der Fremdvergaben beim Winterdienst um T€ 51 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das Vorjahr Materialaufwendungen von T€ 20.818 ergeben. Anhang zum Jahresabschluss 2016 16 Anlage II Im Vorjahr wurden die Aufwendungen für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten der Deponie Herzogenrath unter der GuV Position sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Durch die Neuregelungen des BilRUG erfolgt der Ausweis im Jahr 2016 erstmalig unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen. Ausgewiesen wurden T€ 83 (Vorjahr 77 T€). Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 33.965 (Vorjahr T€ 32.851), in denen T€ 2.311 (Vorjahr T€ 2.250) für die Altersvorsorge enthalten sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude (T€ 1.928, Vorjahr T€ 1.929). Darin enthalten sind Mietzahlungen in Höhe von T€ 185, die für das Mietobjekt „Freunder Weg 73“ ab dem 01.01.2014 jährlich an das Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu zahlen sind. Dabei handelt es sich um eine Kostenmiete, die unter anderem die Abschreibung des Gebäudes, Verzinsung des eingesetzten Kapitals, Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale beinhaltet. Weitere wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen (T€ 947, Vorjahr T€ 947), die Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (T€ 587, Vorjahr T€ 583), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 788, Vorjahr T€ 749), Kfz-Versicherung und Sonstige Versicherungen (T€ 329, Vorjahr T€ 322) sowie Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 342, Vorjahr T€ 208). Unter den Periodenfremden Aufwendungen werden T€ 62 (Vorjahr 11T€) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die nachträgliche Abrechnung der Heizkosten 2015 für die Stadtgärtnerei. Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das Vorjahr sonstige betriebliche Aufwendungen von T€ 6.179 ergeben. Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 391, Vorjahr T€ 410). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 2). Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Duales System“ sind die Ertragsteuervorauszahlungen höher, als die zu zahlende Steuer. Deshalb werden für die Jahre 2015 und 2016 Forderungen ausgewiesen. Für Anhang zum Jahresabschluss 2016 17 Anlage II den BgA Elektroschrottverwertung werden im Jahr 2016 in die Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9 T€ eingestellt. Sonstige Steuern (T€ 59, Vorjahr T€ 59) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an. Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag von T€ 1.677 ab. Über die Verwendung des Jahresgewinns entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Jahresverlustes 2016 vor. Anhang zum Jahresabschluss 2016 18 Anlage II 6. Sonstige Angaben Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch: jährliche Rate Restlaufzeit am 31.12.16 31.12.15 - Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring T€ 1.239 5 Jahre 6 Jahre - Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring T€ 183 5 Jahre 6 Jahre - Bestellte Investitionsgüter T€ 1 Jahr Summe T€ 1.422 0 . Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2016 (T€ 2.032, Vorjahr T€ 1.970) für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes. Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligen Teilergebnisplänen etatisiert. Anhang zum Jahresabschluss 2016 19 Anlage II Des Weiteren wird dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen bescheinigt, dass die Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund werden im Jahresabschluss des Aachener Stadtbetriebes keine Rückstellungen für die Beamten gebildet. Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt: 2016 2015 645 640 Beamte 15 14 SUMME 660 654 Tarifbeschäftigte nachrichtlich: Angaben gemäß § 6 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Der Aachener Stadtbetrieb tätigt als Hilfsbetrieb der Stadt Aachen fast ausschließlich Geschäfte mit der Stadt Aachen, d.h. er erbringt seine Leistungen weitgehend nur für die Stadt Aachen. Die Vergütung erfolgt auf der Basis von Plankosten im Rahmen des Betriebskostenzuschusses. Angaben zum Betriebsausschuss: In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses fand am 01.12.2004 statt. Anhang zum Jahresabschluss 2016 20 Anlage II Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2016 sind: Name, Vorname Art der Mitarbeit Herkunft Beruf Seit Arbeitgeber Forschungsvereinigung Programmiersprachen für Fertigein- Servos, Michael Ausschussvorsitzender SPD Geschäftsführer 02.07.2014 richtungen e.V. Beckers, Friedrich Ausschussmitglied CDU Einzelhandelskaufmann 18.11.2009 selbstständig Blum, Peter Stv. Ausschussvorsitzender FDP Versicherungskaufmann 18.11.2009 selbstständig Corsten, Ferdinand Ausschussmitglied CDU Rentner 13.10.2004 Klopstein, Lasse Sachkundiger Bürger Die Linke Fraktionssekretär 18.11.2009 Die Linke Fraktion Kogel, Tobias Sachkundiger Bürger CDU Elektroniker 02.07.2014 Stawag Krenkel, Christian Ausschussmitglied CDU Rentner 13.10.2004 Lang, Jürgen Sachkundiger Bürger CDU Rentner 27.06.2012 Leigsnering, Thomas Sachkundiger Bürger SPD Politologe 02.07.2014 11.05.2016 César-Franck-Athenäum, Kelmis Königliches Athenäum, Eupen Lucke, Daniela Ausschussmitglied SPD Geschäftsführerin 02.07.2014 SPD Stadtratsfraktion Aachen Luczak, Jochen Ausschussmitglied Grüne Rentner 18.11.2009 13.09.2016 Meyer, Bruno Sachkundiger Bürger SPD Hausmann 12.05.2016 Neumann, Kaj Ausschussmitglied Grüne Student 14.09.2016 Schmitz-Reiber, Harald Sachkundiger Bürger Grüne Tischler 02.07.2014 Szagunn, Dirk Sachkundiger Bürger Piraten Softwareentwickler 22.12.2016 Thiel, Alex Sachkundiger Bürger Piraten 02.07.2014 Dipl. Bauingenieur 21.12.2016 selbstständig selbstständig Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2016 vom Aachener Stadtbetrieb nicht gezahlt. Anhang zum Jahresabschluss 2016 21 Anlage II Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 wie folgt als Aufwand erfasst (in T€ exklusive Umsatzsteuer): Abschlussprüfungsleistungen: 26 Andere Bestätigungsleistungen: 0 Steuerberatungsleistungen: 3 Sonstige Leistungen: 0 Mitglieder der Betriebsleitung in 2016 sind folgende Personen: Herr Städtischer Oberamtsrat Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) seit 01.02.2013, Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) seit 19.11.2014. Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im Geschäftsjahr 2016 T€ 149. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen, Herrn Thalau (T€ 68), Herrn Maier (T€ 82), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt, noch Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2016 nicht stattgefunden. Nachtragsbericht: Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Aachen, den 25.10.2017 ____________________________ Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) _________________________ Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) Anhang zum Jahresabschluss 2016 Anlagennachweis M4PDFUtilities V1.00 3.421.416,07 48.136.952,87 48.308.786,58 Summe Anlagevermögen 178.839,00 47.958.113,87 Summe Sachanlagen 4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Zwischensumme Sachanlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.914.490,56 1.994.637,48 c) Fahrzeuge 3.832.541,40 b) Maschinen und Geräte 14.795.028,36 a) Betriebsanlagen 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken II. Sachanlagen 171.833,71 Summe immat. Vermögensgegenstände 13.023,46 962.394,52 168.804,46 6.067,00 0,00 0,00 0,00 Euro 4 Abgang 0,00 4.695.863,50 1.150.289,44 4.627.438,50 1.150.289,44 2.361.694,19 2.265.744,31 1.150.289,44 69.159,50 1.249.802,04 358.877,14 483.901,79 104.003,84 68.425,00 68.425,00 Euro 3 Euro 2 171.833,71 Zugang Anfangsstand 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 1 Anlagenposten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -168.357,48 168.357,48 0,00 149.912,48 0,00 18.445,00 Euro 5 Umbuchungen Anlagennachweis des Aachener Stadtbetriebes 2016 1.156.656,58 3.136.237,37 6.019.926,01 164.373,33 164.373,33 Euro 7 Anfangsstand 460.448,15 0,00 0.0790816.001 51.854.360,64 24.554.927,90 51.614.101,93 24.390.554,57 2.372.175,71 49.241.926,22 24.390.554,57 3.477.552,11 24.351.810,56 13.617.286,46 2.184.710,16 4.328.821,19 14.899.032,20 240.258,71 240.258,71 Euro 6 Endstand Abschreibungen 23 3.009.153,64 2.979.489,07 0,00 2.979.489,07 44.919,26 2.272.630,44 194.835,69 104.346,38 362.757,30 29.664,57 29.664,57 Euro 8 Zugang lfd.Jahr 0,00 0,00 0,00 1.096.987,02 1.096.987,02 0,00 1.096.987,02 12.820,52 955.669,07 122.430,43 6.067,00 Euro 9 Euro 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 kumulierte AbschreiAfA bungen auf Umbuchung Abgänge Euro 11 837.980,90 696.304,03 8.775.102,35 7.460,38 2.985.005,22 2.960.967,92 9.417.562,73 10.297.204,10 955.648,32 1.094.304,44 8.516.348,89 46.220,81 7.460,38 Euro 13 2.372.175,71 178.839,00 26.467.094,52 25.387.266,12 23.753.858,68 26.273.056,62 25.341.045,31 23.746.398,30 0,00 18,40 6,05 0,00 6,05 1,29 9,33 8,92 2,41 2,43 12,35 12,35 v.H. 14 DurchschnittRestbuchlicher Abwert per schrei01.01.2016 bungssatz 26.273.056,62 22.968.869,60 23.567.559,30 492.546,89 14.934.247,83 1.229.061,84 3.234.516,75 6.382.683,31 194.037,90 46.220,81 Euro 12 Endstand 194.037,90 Restbuchwert per 31.12.2016 165,88 146,64 100,00 46,64 85,84 38,67 43,74 25,28 57,16 19,24 19,24 v.H. 15 Durchschnittlicher Restbuchwert Kennzahlen Anlage II PwC 1 Anlage III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: a) Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Gem. § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Die Betriebsleitung besteht aus einem/r Operativen und einem/r Kaufmännischen Betriebsleiter/Betriebsleiterin. Die Vertretung innerhalb der Betriebsleitung nehmen die Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen gegenseitig wahr. Die Betriebsleitung leitet den Aachener Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit nicht durch die Gemeindeordnung NW, die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt ist. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelte der Oberbürgermeister mit einer Dienstanweisung vom 7. Juni 2013, welcher seitens des Betriebsausschusses in seiner Sitzung vom 9. Juli 2013 zugestimmt wurde. Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW, die EigVO NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang (Anlage II) genannt. Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die ihm durch die GO NW, die EigVO NRW oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind. Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Operativen und des Kaufmännischen Betriebsleiters. Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind. 0.0790816.001 PwC 2 Anlage III Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Haushaltsjahr 2016 haben sechs Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und vier (10 insgesamt) Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Weder die Betriebsleitung noch der stellvertretende Betriebsleiter sind in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben. Fragenkreis 2: a) Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es gibt einen Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der Organisationsplan vom August 2013 wurde im April 2016 geändert und ist im Lagebericht dargestellt. 0.0790816.001 PwC 3 b) Anlage III Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen. Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert: • • • • • • Vergabe von Aufträgen aller Art Abschluss von Verträgen aller Art Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen Gewähren von Leistungen Überprüfungen im Ordnungsrecht Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und Dienstrichtlinien, die auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung finden. Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen die operative Vertragspflege durch. 0.0790816.001 PwC 4 Anlage III Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge unverändert weiter. Fragenkreis 3: a) Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß § 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde am 26.Oktober 2016 vom Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt. Vom Erfolgsplan 2016 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab: Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwendungen Summe Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag (-) / -überschuss (+) Plan T€ 62.414 324 62.738 22.674 33.521 2.964 6.456 391 66.006 Ist T€ 63.401 276 63.677 21.638 33.965 3.009 6.300 392 65.304 Ergebnisveränderung T€ 987 -48 939 -1.036 444 45 -156 1 -702 15 -9 -24 60 -3.343 59 -1.677 -1 1.666 Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG) geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher. Damit verbunden ist eine Umgliederung von sonstigen Erträgen in die Umsatzerlöse sowie Änderungen weiterer GuV Posten. Die Planung im Wirtschaftsplan 2016 ist nach dem alten Gliederungsschema erfolgt. Damit ist eine direkte Vergleichbarkeit zwischen dem Plan Zahlen 2016 und den Ist Zahlen 2016 nicht gegeben. 0.0790816.001 PwC 5 Anlage III Die Darstellung der Erlöse nach altem Gliederungschema sieht wie folgt aus: Betriebskostenzuschüsse Erlöse aus Drittgeschäften Sonstige Erträge Plan T€ 59.578 2.835 324 62.737 IST T€ 59.746 3.542 388 63.676 Abweichung 168 707 64 939 Die im Jahr 2016 angestrebten Erträge sind insgesamt um T€ 939 höher ausgefallen als geplant. Die Betriebskostenzuschüsse wurden nachträglich um T€ 168, unter anderem aufgrund einer Anpassung im Personalbereich, erhöht. Im Jahr 2016 wurden die Erlöse für die Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath T€ 15, die Einnahmen der Kantine T€ 62, Erträge für Mieten T€ 19 sowie Erlöse aus dem Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 umgegliedert. Insgesamt beträgt die Summe für die Umgliederungen in die Umsatzerlöse somit T€ 112. Eine Steigerung der Erlöse aus Drittgeschäften ist vornehmlich bedingt durch die Steigerung der Erlöse der Abfallwirtschaft T€ 632, die im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten einen Zugang in Höhe von T€ 50 für Erstattungen aus der Regulierung von Versicherungsschäden. Planunterschreitungen ergaben sich im Bereich der Materialaufwendungen. In Hinblick auf die geplante Neuausrichtung der Abfallwirtschaft waren im Planansatz Aufwendungen für die Beschaffung von Abfallgefäßen enthalten. Nun ist geplant, den bisher in der Bilanz für die Abfallgefäße gebildeten Festwert im Jahr 2017 aufzulösen. Die Zukäufe der Behälter werden dann aktiviert und abgeschrieben. Die Anschaffungskosten für den Tonnentausch (T€ 906), die im Jahr 2016 angefallen sind, werden im Anlagevermögen unter dem Posten Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau erfasst. Dadurch wird im Jahr 2016 nur der übliche Aufwand für den jährlichen Austausch von Tonnen T€ 227 ausgewiesen, der unter dem Planansatz liegt. Aufgrund des milden Winters waren die Ansätze, die aufgrund eines durchschnittlichen Winters geplant werden, zu hoch angesetzt. Die Planung der Kraft- und Betriebsstoffe erfolgte auf der Grundlage der Vorjahreswerte. Diese wurden vornehmlich durch den Dieselpreis beeinflusst, der im Jahr 2016 stark gesunkenen ist. Dadurch waren die Ansätze für Kraftund Betriebsstoffe im Plan zu hoch angesetzt. 0.0790816.001 PwC 6 Anlage III Aufgrund Regelungen des BilRUG wurden die Aufwendungen für die laufenden Wartungsund Instandhaltungskosten der Deponie Herzogenrath erstmalig unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen (T€ 46). Der Ansatz der Planzahl erfolgte unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen. Planüberschreitungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten (+ T€ 444), dies entspricht einer Abweichung von 1,3%. Sie resultiert daraus, dass ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant wurde, der nicht realisiert wurde. Aufgrund von nicht planbaren Gehaltssteigerungen, ergaben sich weitere höhere Aufwendungen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Abschreibungen um T€ 188. Der Ist Wert im Jahr 2016 ist höher als der Planwert (T€ 45). Die Steigerung der Abschreibungen ist bedingt durch die im Vergleich zum Vorjahr höheren Investitionen im Anlagevermögen. Im Jahr 2016 ergaben sich bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen weitere Planunterschreitungen. Aufgrund des hohen Aufwandes der Vorjahre wurde das Fortbildungsbudget erhöht. Ausgeschöpft wurden aber lediglich ca. 70% des Budgets. Dadurch liegt der Ist Wert T€ 64 unter dem Planansatz. Des Weiteren wurden die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit nur zu ca 50% ausgeschöpft, weil nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden konnten. Deshalb kommt es zu einer Planabweichung in Höhe von T€ 70. Ebenso konnten bei den Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude die geplanten Projekte nicht in Gänze umgesetzt werden, was zu einer Planunterschreitung von T€ 67 führt. Der Planansatz für die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Verwertung von Elektroschrott!“. Der Aufwand wurde aufgrund von Zahlen, die sich am Vorjahr orientierten, um T€ 24 zu hoch geschätzt. Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von - T€ 3.343 nunmehr ein Jahresverlust von -T€ 1.677. 0.0790816.001 PwC 7 b) Anlage III Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen wurden wie folgt untersucht: Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird. Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form vorgelegt wurde. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Eine laufende Liquiditätskontrolle erübrigt sich, da das Bankkonto des Aachener Stadtbetriebes täglich durch die Stadt Aachen ausgeglichen wird. Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr 2016 planmäßig getilgt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Bankkontos durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Der Fachbereich Steuern und Kasse versendet Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge der jeweiligen Gebühren werden von der Stadt Aachen vereinnahmt. Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Ab0.0790816.001 PwC 8 Anlage III rechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Es gibt keine Tochterunternehmen. Fragenkreis 4: a) Risikofrüherkennungssystem Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Der Aachener Stadtbetrieb hat im Jahr 2013 ein seiner Betriebsgröße entsprechendes Risikomanagementsystem konzipiert und eingeführt. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Bereiche des Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und auf Basis dessen geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten, die zu einer Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation des Risikos führen. Die eingerichteten Instrumentarien sind so ausgestaltet, dass der Betrieb identifizierte Risiken anhand quantitativer Schwellenwerte kategorisiert. Diese leiten sich ab aus geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit sowie anzunehmendem Höchstschadenswert. Darüber hinaus werden Frühwarnindikatoren fixiert. Im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen werden die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem überwacht. Die Risikoerfassung und -kommunikation unter Zuordnung von Verantwortlichkeiten ist wesentlicher Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Einrichtung. 0.0790816.001 PwC 9 Anlage III Folgenden, theoretisch denkbaren, Risiken sieht sich der Aachener Stadtbetrieb ausgesetzt, welche bestandsgefährdend sein könnten: • Die Kommunalpolitik verfolgt andere strategische Ziele als der Aachener Stadtbetrieb. • Höhe der Betriebskostenzuschüsse im Wirtschaftsplan • Zustand/Umfang der Betriebsstätten • Änderungen der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage • Die Liquidität des Betriebes ist nicht ausreichend gesichert Derzeit ist allerdings ein Eintreten der vorgenannten Risiken nicht erkennbar und damit ein Fortbestand des Aachener Stadtbetriebes nicht gefährdet. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich geeignet, Risiken rechtzeitig zu erfassen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten, so dass diese in geeigneter Weise darauf reagieren können. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Jährlich werden die Ergebnisse in Form eines Risikoberichts zusammengefasst, dokumentiert und präsentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Durch die Art der Risikokommunikation und der fortlaufenden Bearbeitung sowie regelmäßig stattfindenden Risikoinventuren ist eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Geschäftsprozesse gewährleistet. 0.0790816.001 PwC 10 Fragenkreis 5: a) Anlage III Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: • Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? • Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? • Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? • Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Nicht zutreffend. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Nicht zutreffend. c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf • Erfassung der Geschäfte • Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse • Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung • Kontrolle der Geschäfte? Nicht zutreffend. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Nicht zutreffend. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Nicht zutreffend. 0.0790816.001 PwC 11 f) Anlage III Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet. Fragenkreis 6: a) Interne Revision Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Fachbereiches Rechnungsprüfung sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 8 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 6.000,00 (VOL) bzw. € 12.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Siehe Antwort zu Frage 6a). d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Siehe Antwort zu Frage 6a). e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort zu Frage 6a) 0.0790816.001 PwC 12 f) Anlage III Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort zu Frage 6a). Fragenkreis 7: a) Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Trifft nicht zu. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 8: a) Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zu0.0790816.001 PwC 13 Anlage III rückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T. durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits vorgegeben. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2016 nicht stattgefunden. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Keine Anhaltspunkte. Fragenkreis 9: a) Vergaberegelungen Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor. Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15. Dezember 1995 (in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014) für Vergaben nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. 0.0790816.001 PwC 14 Anlage III Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und über Einzelmaßnahmen unterrichtet. Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet, dem Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und dem Betriebsausschuss vierteljährlich zum Monatsende eines Quartals über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Siehe dazu Antwort zu Frage 10a). c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a). Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2016 nicht. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend. 0.0790816.001 PwC 15 f) Anlage III Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 11.885 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 8.266). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 53,2 % (Vorjahr 66,2 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 20,9 % (Vorjahr 29,4 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Entfällt, da kein Konzern vorliegt. 0.0790816.001 PwC 16 c) Anlage III In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 34 vereinnahmt. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Der Eigenkapitalanteil beträgt 19,63 % (Vorjahr 27,44 %) und ist damit als noch angemessen zu bezeichnen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresfehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Aachener Stadtbetriebes vereinbar. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO NRW für jeden Betriebszweig erstellte Gewinn- und Verlustrechnung in Anlage I des Berichts. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen in 2003 gewährte Trägerdarlehen wird bis zum 31. Dezember 2016 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen. Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet. 0.0790816.001 PwC 17 Anlage III Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten Dienstleistungen. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen • Grün- und Freiflächen • Straßenunterhaltung und Brückenbau nicht kostendeckend. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern, da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Im Berichtsjahr 2016 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.677, welcher im Vergleich des im Wirtschaftsplan 2016 kalkulierten Fehlbetrages von T€ 3.343 jedoch deutlich niedriger ausfällt. Unterdeckungen haben sich im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung/Brückenbau ergeben. Ursächlich waren in diesen Bereichen höhere Ausgaben für Material- und Dienstleistungsaufwendungen, was auch in einem gestiegenen Preisniveau für gärtnerische Arbeiten von Drittanbietern begründet liegt. Des Weiteren wurden in mehreren Arbeitsbereichen Maßnahmen, die schon längere Zeit zurück gestellt wurden, durchgeführt. Dies machte teilweise umfängliche Reparatur und Sanierungsarbeiten erforderlich, die deutlich höhere Aufwendungen zur Folge hatten. 0.0790816.001 PwC 18 Anlage III Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Im Auftrag der Politik werden derzeit mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Pflegestandards für die Grünflächenunterhaltung erarbeitet. Diese sollen neben anlagenbezogenen Gestaltungsrichtlinien auch auf eine höhere Kostentransparenz hinwirken. Da die Ertragslage weitestgehend von den schwer zu beeinflussenden und von der Stadt gewährten Betriebskostenzuschüssen abhängig ist, wird der Betrieb gehalten sein, die Ausgaben nach Möglichkeit unterhalb den Erträgen zu halten. Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Eigenbetriebes im Lagebericht. Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung festgelegt. Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab. 0.0790816.001 PwC 1 Anlage IV A. Bilanz I. Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände € € 31.12.2015 46.220,81 7.460,38 1. Es handelt sich um Software-Lizenzen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jah- ren. Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden für T€ 68 neue Lizenzen erworben. Sachanlagen € € 31.12.2015 25.341.045,31 23.746.398,30 2. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 01.01.2016 T€ Bauten auf fremden Grund Maschinen, maschinelle Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Zugänge U=Umbuchung T€ 8.775 11.831 104 U= 2.961 179 23.746 Abschreibung Stand A=Abgang 31.12.2016 T€ T€ 363 8.516 2.093 169 A= 69 U= U= A= 2.362 -169 4.628 0 A= 2.572 53 11.468 45 0 0 2.985 2.980 53 2.372 25.341 3. Die Zugänge (inkl. Umbuchungen) bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im Wesentlichen verschiedene Fahrzeuge wie Kehrmaschinen, Abfallsammelfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge im Wert von T€ 1.250. Außerdem wurden Betriebsanlagen einschließlich zweier Photovoltaikanlagen und einer Heizung für die Gärtnerei für insgesamt T€ 489 angeschafft. 4. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen u.a. die im Rahmen des Projektes „Neuausrichtung Abfallwirtschaft“ angeschafften Abfallgefäße (T€ 905). Bisher wird für Abfallgefäße ein Festwert ausgewiesen. Weiterhin sind hier drei Abfallsammelfahrzeuge (T€ 679) und die im Bau befindliche Salzhalle (T€ 580) ausgewiesen. Die Inbetriebnahmen erfolgen im Folgejahr. 5. Die Abgänge der Anlagen im Berichtsjahr betreffen vorwiegend Fahrzeuge, die durch Ersatzinves- titionen ausgetauscht wurden. 0.0790816.001 PwC 2 Anlage IV Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.12.2015 € € 786.349,15 802.110,36 6. Im Einzelnen: 31.12.2016 31.12.2015 T€ T€ 258 255 69 82 68 63 44 56 338 338 9 8 786 802 Werkstattmaterial Dienst- und Schutzkleidung Kraft- und Betriebsstoffe Streumaterial für den Winterdienst Bau- und Straßenmaterial sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7. Die Vorratsbestände sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet. Für Baumaterial wurde ein Festwert gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2015 € € 414.273,95 375.627,06 8. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag u.a. gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen, Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 175). Forderungen, die bis Juni 2017 nicht beglichen waren, wurden wertberichtigt. Dabei wurden Beträge, die älter sind als ein Jahr vollständig und die übrigen zu 30 % wertberichtigt. Insgesamt beträgt die Wertberichtigung zum Stichtag T€ 57 (Vorjahr T€ 49). 0.0790816.001 PwC 3 Forderungen gegen die Stadt Aachen 31.12.2015 Anlage IV € € 355.584,58 423.713,56 9. Hierbei handelt es sich mit T€ 108 (Vorjahr T€ 170) um Erstattungsansprüche für Umsatzsteuer. Die Stadt Aachen erhält diese Mittel und rechnet für den Stadtbetrieb mit dem Finanzamt ab. Weitere T€ 248 (Vorjahr T€ 254) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verschiedene Fachbereiche. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2015 € € 25.337,03 39.654,07 10. Forderungen aus Ertragsteuern für das Vorjahr und für das laufende Jahr sind mit T€ 15 (Vorjahr T€ 24) hier erfasst. Weitere T€ 10 (Vorjahr T€ 16) betreffen Forderungen an Mitarbeiter. Kassenbestand 31.12.2015 € € 1.668,96 1.279,67 11. Es werden drei Handkassen geführt. Bankkonten werden bei der Stadt Aachen für den Stadtbe- trieb verwaltet. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 € € 17.908,98 18.234,44 12. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um vorausbezahlte Kraftfahrzeugsteuer und Mautgebüh- ren. 0.0790816.001 PwC 4 II. Anlage IV Passiva Eigenkapital Stammkapital 31.12.2015 € € 1.000.000,00 1.000.000,00 € € 5.973.713,10 6.985.224,05 13. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung. Allgemeine Rücklage 31.12.2015 Am 6. April 2016 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von € 380.299,95 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Am 21. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 von € 631.211,00 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Verlustvortrag 31.12.2015 € € 0,00 -380.299,95 14. Die Verrechnung des Verlustvortrags mit der Allgemeinen Rücklage erfolgte entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 6. April 2016. Jahresfehlbetrag 31.12.2015 € € -1.676.757,05 -631.211,00 15. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2016 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat- zung noch zu entscheiden. Sonderposten für Investitionszuschüsse 31.12.2015 € € 56.161,70 74.565,80 16. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich folgendermaßen: 2016 T€ Anfangsbestand Zugänge Auflösung Endbestand 75 9 28 56 2015 T€ 26 72 23 75 Die Zuschussgelder wurden geleistet für Fahrzeuge (T€ 31, Vorjahr T€ 47) sowie für ein Notstromaggregat (T€ 25). Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt im gleichen Zeitraum, wie die Abschreibung der aktivierten Wirtschaftsgüter. 0.0790816.001 PwC 5 Anlage IV Rückstellungen Steuerrückstellungen € € 31.12.2015 9.300,00 12.341,00 17. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Steuern des Vorjahres und des Berichtsjahres auf die Überschüsse der Betriebe gewerblicher Art gebildet. Sonstige Rückstellungen € € 31.12.2015 3.412.131,00 3.192.753,00 18. Zusammensetzung und Entwicklung: 01.01.2016 Inanspruch Auflösung nahme T€ Personalrückstellungen Altersteilzeit ausstehender Urlaub und Gleitzeitguthaben Berufsgenossenschaft Dienstjubiläum Übrige sonstige Rückstellungen g Mieten Jahresabschlusskosten extern intern ausstehende Pacht ausstehende Rechnungen Archivierungskosten Gesamt T€ T€ Zuführung Zinseffekt 31.12.2016 T€ T€ T€ 88 0 0 12 1 101 1.068 0 160 1.316 746 0 9 755 0 0 0 0 837 22 25 896 0 0 0 1 1.159 22 176 1.458 1.724 0 0 142 0 1.866 41 13 0 59 40 1.877 3.193 38 13 0 53 0 104 859 1 0 0 3 0 4 4 30 13 0 0 0 185 1.081 0 0 0 0 0 0 1 32 13 0 3 40 1.954 3.412 19. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Alters- teilzeitvereinbarung. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet. 20. Die Einrichtung bildet Rückstellungen für ausstehenden Urlaub sowie Gleitzeitkonten. Der Be- stand an Urlaubstagen betrug im Jahr 2016 1.358 Tage (Vorjahr 1.625 Tage). Die ausstehenden Gleitzeitkontingente erhöhten sich von 4.386 auf 4.928 Tage. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auch auf die Ausweitung des durchschnittlichen Personalstandes. 21. Die Rückstellungen für Mietverpflichtungen betreffen Gebäude, die durch den Aachener Stadtbe- trieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Mietzahlungen erfolgten bislang noch nicht. Für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten wurden zudem T€ 321 angesetzt. 0.0790816.001 PwC 6 Anlage IV 22. Die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten bestehen im Wesentlichen für Kosten der Jahresab- schlussprüfungen (T€ 32) sowie für interne Jahresabschlusskosten für 2016 (T€ 13). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2015 € € 3.458.634,86 1.750.547,32 23. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 722), die ESE GmbH, Neuruppin, für die Lieferung von Abfallgefäßen (T€ 695), die Backes Bau und Transporte GmbH, Stadtkyll, (T€ 281) sowie die Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Osterholz, (T€ 268). Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 31.12.2015 € € 13.842.845,94 12.549.962,86 24. Im Einzelnen: 31.12.2016 31.12.2015 T€ T€ 7.482 7.869 5.118 3.646 Darlehensverbindlichkeiten Stadtkassenkonto Kurzfristige Verbindlichkeiten FB Personal und Organisation Immobilienmanagement Gebäudemanagement Übrige 1.035 140 27 41 1.243 13.843 968 0 18 49 1.035 12.550 25. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. 26. Das Stadtkassenkonto weist einen negativen Saldo aus und wird daher unter den Verbindlichkei- ten gegenüber der Stadt Aachen ausgewiesen. Es handelt sich dabei um den aufgelaufenen Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen des Stadtbetriebs, die über ein von der Stadt Aachen verwaltetes Bankkonto abgewickelt werden und deren Saldo täglich zugunsten oder zulasten des Stadtbetriebs durch die Stadt vereinnahmt wird. 0.0790816.001 PwC 7 Anlage IV 27. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber den FB Personal und Organisation bestehen mit T€ 980 vornehmlich aus der Abrechnung der Beamtenbezüge einschließlich Beiträgen zur Versorgungskasse für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2015 € € 899.905,53 860.594,76 28. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kir- chensteuer für den Monat Dezember 2016 (T€ 217) sowie noch ausstehende leistungsorientierte Entgeltbestandteile (T€ 683). Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 € € 12.453,69 0,00 Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet für den im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Errichtung eines Spielplatzes erhaltenen Ablösebetrag für die fünfjährige Unterhaltungspflicht des Spielplatzes. 0.0790816.001 PwC 8 B. Anlage IV Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2015 € € 63.400.999,33 61.924.682,52 29. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die folgenden Bereiche: 2016 T€ Betriebskostenzuschüsse Abfallbeseitigung Grünunterhaltung Friedhofswesen Straßenunterhaltung Straßenreinigung/Winterdienst abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen (Weiterberechnung der Deponieaufwendungen abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Verkauf von Altpapier Abfallbeseitigung Duales System Deutschland Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen Straßenunterhaltung Serviceleistungen für die Stadt Straßenreinigung und Winterdienste Friedhofsentgelte Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen (Weiterberechnung der Deponieaufwendungen abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) nach BilRUG aus den sonstigen betrieblichen Erträgen umgegliederte Erträge: Kantinenbetrieb Nebengeschäfte Krematorium Stromverkauf Sonstiges 2015 T€ 29.206 10.112 7.550 5.704 7.174 59.746 28.659 10.049 7.340 5.656 7.001 58.705 -221 59.525 2.036 612 120 439 218 115 3 -256 58.449 1.779 609 194 270 251 114 3 221 63.289 256 61.925 62 16 15 19 63.401 0 0 0 0 61.925 30. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz war die Umgliederung verschiede- ner Erträge aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse erforderlich. Für das Vorjahr wurde der bisherige Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beibehalten. 31. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe- trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt geleisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst. 0.0790816.001 PwC 9 Anlage IV Der Rat der Stadt Aachen hat am 9. Dezember 2015 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirtschaftsplan 2016 einen Zuschussbedarf von T€ 59.578 beschlossen. Die Planansätze und Abweichungen ergeben sich wie folgt: Plan T€ Betriebskostenzuschüsse - Abfallbeseitigung - Grünunterhaltung - Friedhofswesen - Straßenunterhaltung - Straßenreinigung/Winterdienst 29.135 10.086 7.526 5.677 7.154 59.578 Ist T€ 29.206 10.113 7.549 5.704 7.174 59.746 Die Abweichungen vom Wirtschaftsplan ergeben sich aus der vorgenommenen Anpassung der Beamtenbezüge, die bei der Planerstellung nicht berücksichtigt wurde, sowie aus der nachträglichen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses. 32. Die Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Preise für Altpapier erneut gestiegen sind. 33. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegen insgesamt in 2016 neun Verträge mit verschiedenen Systembetreibern zugrunde. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört im Wesentlichen die Sammlung des Abfalls. 34. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden. Seit Ende 2011 erfolgt die Beauftragung durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen. 35. Die Nebengeschäfte Krematorium resultieren aus der Veräußerung von Metallresten aus der Kre- mierung. Diesen im Vorjahr mit T€ 69 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfassten Erlösen stehen Aufwendungen von T€ 1 (Vorjahr T€ 15) gegenüber, die im Materialaufwand ausgewiesen werden. 36. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De- ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 195.973 kWh in das Netz eingespeist. Im Vorjahr betrug die Einspeisung 200.190 kWh mit einem Erlös von ebenfalls T€ 15. 0.0790816.001 PwC 10 Sonstige betriebliche Erträge Anlage IV 2015 € € 275.947,68 574.574,77 37. Zusammensetzung: 2016 T€ Erträge aus Anlagenabgängen Zuschüsse Personalkostenerstattungen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Übrige nach BilRUG in die Umsatzerlöse umgegliederte Erträge: Nebengeschäfte Krematorium Erträge aus dem Betrieb der Kantine Miet- und Pachterträge Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath 86 25 29 28 4 104 276 2015 T€ 179 117 33 24 13 42 408 0 0 0 0 276 70 62 20 15 575 38. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz war die Umgliederung verschiede- ner Erträge aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse erforderlich. Für das Vorjahr wurde der bisherige Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beibehalten. 39. Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Veräußerung von abgeschriebenen Anlagegütern. 40. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge stammen im Wesentlichen aus Versicherungsentschä- digungen (T€ 52) und Nutzungsentgelten für Fahrzeuge und Geräte (T€ 28). Materialaufwand 2015 € € 21.638.488,29 20.740.957,97 41. Im Einzelnen: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 0.0790816.001 2016 T€ 3.108 18.530 21.638 2015 T€ 3.295 17.446 20.741 PwC 11 Anlage IV 42. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen: 2016 T€ 943 503 313 246 227 65 40 771 3.108 Kraft- und Betriebsstoffe Strom-, Gas- und Wasserbezug Werkstattmaterial und Reifen Bau- und Schüttstoffe Abfallgefäße Streumaterial Lebensmittel Kantine Sonstiges 2015 T€ 1.055 558 289 310 175 82 34 792 3.295 43. Der Aufwand für Kraft- und Betriebsstoffe sank vor allen aufgrund der gesunkenen Preise um T€ 112. In den sonstigen Aufwendungen waren im Vorjahr T€ 85 für die Unterhaltung von Grabmälern enthalten. 44. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt: Abfallentsorgung Abfallgrundgebühren Abfallverwertung Beseitigungsgebühren ZEW Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten Fremdmaterial eigene Reparaturen Fremdleistungen Werkstatt Fremdleistung sonstiges Handwerk Abfuhrleistungen Containermieten Betreuung/Personal Sonstiges 2016 T€ 6.832 3.654 2.701 13.187 1.479 979 569 777 569 238 210 152 370 18.530 2015 T€ 6.667 3.607 2.769 13.043 1.471 773 535 459 358 207 211 150 239 17.446 45. Die sonstigen Aufwendungen sind durch die Umgliederung der Kosten für die Nachsorge der Deponie Herzogenrath nach den Vorschriften des BilRUG aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand in den Materialaufwand im Wirtschaftsjahr 2016 um T€ 83 höher als im Vergleichsjahr. Für das Vorjahr werden T€ 77 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 46. Der Anstieg der Aufwendungen betrifft insbesondere Fremdleistungen für die Werkstatt (T€ +318), für sonstige Handwerksleistungen (T€ +211) und für gärtnerische Arbeiten (T€ +206). 0.0790816.001 PwC 12 Personalaufwand Anlage IV 2015 € € 33.964.644,09 32.851.336,36 47. Im Einzelnen: Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge Inanspruchnahme bzw. Zuführung zur Rückstellung Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Altersversorgung 2016 T€ 26.267 102 26.369 7.596 33.965 2.311 2015 T€ 25.421 69 25.490 7.361 32.851 2.250 48. Der Anstieg der Entgelte resultiert insbesondere aus zwei Effekten: Zum einen sind die im Jahres- durchschnitt beim Aachener Stadtbetrieb beschäftigten Mitarbeiter von 654 auf 660 gestiegen und zum anderen gab es zum 1. März 2016 eine Tariferhöhung von 2,4 %. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2015 € € 3.009.153,64 2.820.998,25 2015 € € 6.299.886,63 6.256.169,63 49. Siehe Aktivposten Anlagevermögen. Sonstige betriebliche Aufwendungen 50. Zusammensetzung: Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen EDV-Kosten für Hard- und Software Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung Prüfungs- und Beratungskosten Übrige 2016 T€ 1.928 947 788 587 342 1.708 6.300 2015 T€ 1.929 947 749 583 208 1.840 6.256 51. Die übrigen Aufwendungen sind durch die Umgliederung der Kosten für die Nachsorge der Depo- nie Herzogenrath nach den Vorschriften des BilRUG aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand in den Materialaufwand im Wirtschaftsjahr 2016 um T€ 83 niedriger als im Vergleichsjahr, für das hier T€ 77 ausgewiesen werden. 0.0790816.001 PwC 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Anlage IV 2015 € € 392.084,18 413.387,04 52. Zusammensetzung: 2016 T€ 391 1 0 392 Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen Sonstige Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2015 € € 2015 T€ 410 2 1 413 -9.166,46 -11.405,21 53. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es mit T€ 4 um Erträge aus der Auflö- sung von Rückstellungen und mit T€ 6 Steuererstattungen für Vorjahre. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für Steuern in Höhe von T€ 1. Ergebnis nach Steuern 2015 € € -1.618.143,36 -572.186,75 2015 € € 58.613,69 59.024,25 54. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme. Sonstige Steuern 55. Bei den Sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um KFZ-Steuern. Jahresfehlbetrag 2015 € € -1.676.757,05 -631.211,00 56. Über die Deckung des Jahresfehlbetrages 2016 hat der Rat der Stadt Aachen zu beschließen. 0.0790816.001 PwC 1 Anlage V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Grundlagen Firma Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener Stadtbetrieb". Gründung Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November 2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb" mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet. Sitz Aachen Satzung Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell gilt die Betriebssatzung in der fünften Änderungsfassung vom 24. Oktober 2012. Rechtsform Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S. des § 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt. Zweck Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben • der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt, • der Straßenreinigung und des Winterdienstes, • der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, • des Friedhofswesens, • der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst • den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz) 0.0790816.001 PwC 2 • Anlage V die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Stammkapital Gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00 Betriebsleitung Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit nicht durch GO NRW, EigVo NRW, Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt wird. Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr Peter Maier. Betriebsausschuss/ Werksausschuss Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf zwölf erhöht worden. Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt (siehe Anlage II). Wichtige Verträge Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt Aachen auf den Betrieb übertragen. Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003. 0.0790816.001 PwC 3 Anlage V Betriebskostenzuschuss Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart: Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. Deponie Herzogenrath Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung an die Stadt Aachen in der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird. Darlehensvertrag Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung auskunftsgemäß nicht abgeschlossen. 0.0790816.001 PwC 4 Steuerliche Verhältnisse Anlage V Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung von Containerstandorten. Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier bestand für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ein Abnahmevertrag mit der Firma Bongaerts Recycling N.V., Peer in Belgien. Dieser Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Für die Verkaufserlöse wurde festgelegt, dass 20 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt. Seit 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art. Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Anfallende Ertragssteuern werden von der Stadt Aachen getragen. Zum 31. März 2014 wurde der Betrieb einer Kantine aufgenommen. Dabei handelte es sich bisher um einen Verlustbetrieb, so dass Ertragssteuern nicht angefallen sind. Die entsprechenden Umsatzsteuern wurden an das Finanzamt abgeführt. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Aachener Stadtbetrieb nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 mit der Verwertung von Elektroabfällen in einem weiteren Betrieb gewerblicher Art tätig. 0.0790816.001 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften DokID: vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages 8. Mängelbeseitigung Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Prüfungen gilt die Haftungs- Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 52001 1/2002 (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 M4PDF-Engine V12.80 20000003286120 DokID: 10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge