Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275199.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
E 18/0099/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
24.10.2017
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum
31.12.2016 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.06.2018
13.06.2018
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme
26.988.388,77 Euro
Jahresverlust
-1.676.757,05 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Jahresverlust von -1.676.757,05 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
2.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und
den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken:
Bilanzsumme
26.988.388,77 Euro
Jahresverlust
-1.676.757,05 Euro
Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 1/4
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb den Lagebericht fest.
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 2/4
Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 3/4
Erläuterungen:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von
der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der
Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 weist zum 31.12.2016 aus:
Bilanzsumme
26.988.388,77 Euro
Jahresverlust
-1.676.757,05 Euro
Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist wird vorgeschlagen, den Jahresverlust aus
diesen Mitteln zu decken.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich
erläutern.
Anlage/n:
Jahresabschluss
Vorlage E 18/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.06.2018
Seite: 4/4
Bericht
Aachener Stadtbetrieb
Aachen
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016
Auftrag:
0.0790816.001
PwC
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4
A.
B.
Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5
I.
Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung .............................................. 7
II.
Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen ................. 9
III.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 11
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 13
D.
Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 16
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 16
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 16
2.
Jahresabschluss ................................................................................................ 17
3.
Lagebericht ...................................................................................................... 17
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 17
III.
Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 18
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 25
F.
Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG ............... 26
G.
Schlussbemerkung............................................................................................................. 27
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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Abkürzungsverzeichnis
AktG
Aktiengesetz
AtG
Altersteilzeitgesetz
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilRUG
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
D&O
Directors & Officers
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IT
Informationstechnologie
KAG
Kommunalabgabengesetz
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NRW
Nordrhein-Westfalen
OdG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
PS
Prüfungsstandard des IDW
TVöD
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
USt
Umsatzsteuer
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
ZEW
Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler
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A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung
I.
Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebes vom 2. Dezember 2014 erteilte uns die Betriebsleitung des
Aachener Stadtbetrieb, Aachen,
(im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt)
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag,
den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981 sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB, zu prüfen.
2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den
Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen
ist.
3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1
und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III zu diesem Bericht.
4. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir nach § 6b Abs. 5 EnWG auch die Einhaltung der
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG geprüft. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt F.
5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit-
ten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.
6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen beigefügt sind.
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7. Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage
beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und
Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen.
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit
8. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Betriebsleitung
9. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be-
triebsleitung (siehe Anlage I) dar:
•
Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet.
•
Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation.
Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung:
•
Im März 2016 begann nach Vereinbarung einer Überarbeitung der Gebührenstruktur gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und des Betriebsausschusses ein Projekt
zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft mit dem Ziel einer stärkeren Ausrichtung der Gebühren an den tatsächlichen Kosten sowie langfristig stabiler Gebühren. Die in diesem Zuge angepasste Abfallgebührensatzung wurde zum 1. Januar 2017 beschlossen. Die daraus resultierende operative Umstellung durch neue Leerungsintervalle und neue Abfallgefäße erfolgte Anfang 2017.
•
Im Juni 2016 wurde mit dem Bau einer Streumittelhalle begonnen, die zum Winter 2017/2018
in Betrieb genommen werden soll.
•
Die bereits im Vorjahr begonnene Einführung einer dv-gestützter Arbeitsplanung im Bereich
Grün- und Freiflächenpflege wurde weiter betrieben und seit dem Wirtschaftsjahr 2016 auch
im Bereich der Sportplatzunterhaltung operativ eingesetzt. Weitere Bereiche werden in den
Folgejahren eingebunden. Für die künftige Organisation des Grün- und Freiflächenmanagements wurden erste Stellenzuwächse bei den städtischen Fachbereichen beschlossen. Für die
städtischen Bezirksämter hat der Stadtbetrieb aus seinem Wirtschaftsplan ein Budget von
70.000 EUR zur Verfügung zu stellen, um auf bezirkliche Anforderungen kurzfristig reagieren
zu können.
Die Betriebsleitung stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar:
•
Investitionen wurden nur in nicht aufzuschiebenden Fällen vorgenommen und bleiben daher
unter dem Planansatz.
Die Darstellung der Investitionen von insgesamt T€ 4.696 erfolgt sowohl nach Betriebssparten
als auch nach Anlageklassen.
•
Die Eigenkapitalquote sank bei einem ebenfalls gesunkenen Eigenkapital von 27,4 % auf
19,6 %.
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•
Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt:
2016
T€
1.372
388
-3.695
774
-516
0
-1.677
Abfallwirtschaft
Friedhof und Krematorium
Grün- und Freiflächen
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Kaufmännischer Bereich/ Technik
•
Mit T€ 59.746 wird ein wesentlicher Teil der Gesamterlöse aus den Betriebskostenzuschüssen
der Stadt Aachen für die Erfüllung der an den Stadtbetrieb übertragenen Aufgaben erwirtschaftet. Die Gebühreneinnahmen der einzelnen Sparten werden durch die Stadt vereinnahmt.
•
Die angestrebten Erträge laut Wirtschaftsplan konnten um T€ 939 übertroffen werden. Es erfolgte eine nachträgliche Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um T€ 168. Es ergaben sich
Mehrerträge gegenüber dem Wirtschaftsplan aus Drittgeschäften in Höhe von T€ 770, was insbesondere auch auf den Anstieg der Preise für Altpapier zurückzuführen ist. Der prognostizierte Verlust von T€ 3.343 konnte insbesondere durch eine Reduzierung der Aufwendungen
auf T€ 1.677 begrenzt werden.
•
Die Personalkosten, die 52,0 % der Gesamtkosten umfassen, liegen um T€ 444 über dem Planansatz. Änderungen gegenüber dem Planansatz ergaben sich vor allem aus nicht planbaren Gehaltserhöhungen. Die Verteilung der Personalkosten auf die einzelnen Sparten sowie die Beschäftigten zum Stichtag werden dargestellt.
•
Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes
weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die
Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den
Saldo des für den Stadtbetrieb geführten Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie
dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können. Technische Risiken werden aufgrund der laufenden Instandhaltung und Investition als
gering eingeschätzt.
•
Das nach den Anforderungen des § 10 EigVO eingeführte Risikomanagementsystems weist die
Betriebsleitung auf vier potenzielle Top-Risiken hin:
•
Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb
•
Höhe der Betriebskostenzuschüsse
•
Zustand/Umfang der Betriebsstätten
•
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
•
Nicht ausreichend gesicherte Liquidität
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Für den Aachener Stadtbetrieb stellen die Risiken, aufgrund ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Bestandsgefährdung dar.
Im Weiteren merkt die Betriebsleitung im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung folgendes
an:
•
Der Aachener Stadtbetrieb will durch den Ausbau und zielgerichtetem Einsatz von ITApplikationen die prozessorientierte Ablauforganisation weiter optimieren. Im Fokus steht neben der Zusammenführung einer spartenübergreifenden Arbeits- und Tourenplanung auch die
Ausweitung des Einsatzes moderner Technik insbesondere im Bereich der elektrischen Antriebstechnik.
•
Die Erhaltung einer qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen
Planungsgröße für den städtischen Haushalt gilt als wichtiger Grundsatz des Aachener Stadtbetriebs. Hinsichtlich der nicht kostendeckenden Betriebskostenzuschüsse sind Sparpotentiale
und der geforderte Leistungsumfang zu hinterfragen.
•
Für das Wirtschaftsjahr 2017 plant der Aachener Stadtbetrieb einen Jahresfehlbetrag von über
€ 2,0 Mio.
10. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
II.
Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame
Feststellungen
11. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt,
dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem
1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach
NKF-G gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die
Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz
von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes.
12. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem
Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als
Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen
bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der
Stadt Aachen nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden.
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13. Aufgrund des Projektes “Neuausrichtung Abfallwirtschaft“ wird im Wirtschaftsjahr 2017 ein hoher
Anteil der Abfallgefäße erneuert und ausgetauscht. Bisher vorhandene Abfallgefäße wurden mit
einem Festwert aktiviert. Dieser soll im Wirtschaftsjahr 2017 aufgelöst werden und es erfolgt eine
Aktivierung der Abfallgefäße zu Anschaffungskosten und eine Abschreibung dieser über die geschätzte Nutzungsdauer.
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III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
14. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 25. Oktober 2017
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Aachener Stadtbetrieb, Aachen:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs,
Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5
EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b
Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die
Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die
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Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach
für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
15. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den branchenspezifischen Vorschriften (§ 6b EnWG)
und den landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen
Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin
geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei
haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden sind.
16. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.
17. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Einhaltung der Pflichten zur Entflech-
tung in der Rechnungslegung geprüft. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Prüfung
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) beachtet.
Dabei war neben dem Vorhandensein getrennter Konten auch zu prüfen, ob die Wertansätze und
die Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet worden ist. Dies schließt die Beurteilung der Frage ein, ob die Abgrenzungen
der Tätigkeiten sachgerecht vorgenommen und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet wurden. Die Prüfung erstreckte sich ferner darauf, ob zulässigerweise
von einer direkten Zuordnung von Konten abgesehen und eine Schlüsselung von Konten sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar vorgenommen wurde. Außerdem war zu prüfen, ob die Erläuterungspflichten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG beachtet wurden.
18. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob
alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
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19. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten September bis Oktober 2017 in den Geschäftsräumen
des Aachener Stadtbetriebes durchgeführt.
20. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015.
21. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 106 Abs. 1 GO NW und in entspre-
chender Anwendung die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des
IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir
unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand
unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie
z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung
begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch
so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind,
mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Betriebs sind für
die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung
von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
22. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft und uns durch
Gespräche mit der Betriebsleitung mit den Geschäftsrisiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Zudem haben wir untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben
wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
der Gesellschaft durchgeführt.
Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit haben wir im
Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen
durchgeführt.
Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
•
Anlagevermögen
•
Rückstellungen
•
Umsatzerlöse
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23. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs-
verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. An der Inventur der
Vorräte haben wir aufgrund der Geringfügigkeit der nicht mit einem Festwert angesetzten Bestände nicht teilgenommen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden
Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung
eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2016 eingeholt. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr 2016 nachgewiesen.
Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsmathematisches Gutachten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir
verwerten konnten.
24. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklä-
rungen und Nachweise erbracht worden.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss mit dem ergänzenden Modul für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
erteilt.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent-
sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
26. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von
der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die
dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb und der regio it aachen GmbH getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
27. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
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2.
Jahresabschluss
28. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 des Aachener Stadtbetriebes wurden die
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten.
30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.
3.
Lagebericht
31. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 25 EigVO NRW; § 289 HGB). Er
steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung.
Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
32. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen
34. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) waren Ausweisänderun-
gen für Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche
Aufwendungen erforderlich. Die Änderungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2016 ausgeführt und
im Anhang erläutert. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an den veränderten Ausweis angepasst.
35. Zu den weiteren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den
Anhang (siehe Anlage II). Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.
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III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
Aktiva
Anlagevermögen = langfristig
gebundenes Vermögen
Vorräte
Kurzfristige Forderungen
Lieferungen und Leistungen
an die Stadt
Sonstige Forderungen
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Langfristig verfügbare Mittel
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Lieferungen und Leistungen
gegenüber der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig verfügbare Mittel
31.12.2016
%
T€
31.12.2015
T€
%
Veränderung
T€
25.387
786
94,1
2,9
23.754
802
93,5
3,1
1.633
-16
414
356
25
2
18
1.601
26.988
1,5
1,3
0,1
0,0
0,1
5,9
100,0
376
424
40
1
18
1.661
25.415
1,5
1,6
0,2
0,0
0,1
6,5
100,0
38
-68
-15
1
0
-60
1.573
5.297
56
667
19,6
0,2
2,5
6.974
75
570
27,4
0,3
2,2
-1.677
-19
97
7.482
13.502
2.754
27,7
50,0
10,2
7.869
15.488
2.634
31,0
60,9
10,4
-387
-1.986
120
3.459
6.361
900
12
13.486
26.988
12,8
23,7
3,3
0,0
50,0
100,0
1.751
4.681
861
0
9.927
25.415
6,9
18,4
3,4
0,0
39,1
100,0
1.708
1.680
39
12
3.559
1.573
36. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten zusammengestellt. Als langfristige Verbindlichkeiten wird das mit der Gründung des Betriebes
zusammenhängende Darlehen der Stadt berücksichtigt.
37. Die Bilanzrelationen auf der Aktivseite blieben in 2016 bei einem Anstieg der Bilanzsumme um
T€ 1.573 im Wesentlichen konstant. Dabei erhöhte sich das Anlagevermögen investitionsbedingt
um T€ 1.633 bei einem leichten Rückgang des kurzfristig gebundenen Vermögens. Auf der Passivseite reduzierte sich das langfristig zur Verfügung stehende Kapital um T€ 1.986, was sich v.a.
durch den Jahresfehlbetrag (T€ 1.677) und die Darlehenstilgungen (T€ 387) ergibt. Demgegenüber erhöhten sich vor allem die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(T€ + 1.708) und die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+ T€ 1.680), insbesondere aus der
täglichen Verrechnung des laufenden Zahlungsverkehrs.
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38. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr den dominierenden Anteil an der Bilanzsumme bildet,
entwickelte sich folgendermaßen:
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
abzüglich
Planmäßige Abschreibungen
Anlagenabgänge
T€
4.696
3.009
54
1.633
Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen vor allem Spezialfahrzeuge wie Müll- und
Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 1.250). Unter den Anlagen im Bau werden drei weitere Fahrzeuge
ausgewiesen, die im Folgejahr in Betrieb genommen wurden. Weiterhin werden die im Rahmen
der Neuausrichtung Abfallwirtschaft angeschafften Mülltonnen mit T€ 905 sowie die neu errichtete Halle für Auftausalz mit T€ 580 hier erfasst.
39. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand an Bau- und Straßenmaterial (T€ 338), Werk-
stattmaterial (T€ 258), Streumaterial (T€ 44), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 69) sowie Kraftund Betriebsstoffe (T€ 68).
40. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen
gegen die Bongaerts Recycling N.V., Houthalen, in Belgien aus der Veräußerung von Altpapier
(T€ 175). Für noch nicht ausgeglichene Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen.
41. Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Um-
satzsteuererstattungsansprüchen (T€ 108; Vorjahr T€ 170) sowie Forderungen gegen verschiedene Fachbereiche.
42. Sonstige Fordungen bestehen aus Erstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt und
gegenüber Mitarbeitern.
43. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft voraus gezahlte Kraftfahrzeugsteuern und Mautgebüh-
ren.
44. Bei den Passiva reduzierte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag von T€ 1.677. Der Eigen-
kapitalanteil reduzierte sich dabei von 27,4 % auf 19,6 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung als angemessen anzusehen.
45. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 101, Vor-
jahr T€ 88), Langzeitkonten (T€ 390, Vorjahr T€ 322) sowie Dienstjubiläen (T€ 176, Vorjahr T€ 160). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2016 die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung.
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46. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund planmäßiger
Darlehenstilgungen um T€ 387.
47. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.866 (Vor-
jahr T€ 1.724) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der
Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier u.a. mit T€ 769 (Vorjahr T€ 747) Rückstellungen für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteten Überstunden erfasst.
48. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem
Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen
(T€ 722, Vorjahr T€ 726).
49. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen im Wesentlichen aus den Ver-
bindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2016 (T€ 980; Vorjahr T€ 919) sowie aus dem
Stadtkassenkonto (T€ 5.118; Vorjahr T€ 3.646).
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Analyse des Cashflows
50. In der folgenden Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 2 werden die geschilderten wesentli-
chen finanzwirtschaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss
aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden.
Jahresfehlbetrag
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
Buchverluste (+) aus Anlagenabgängen
Buchgewinne (-) aus Anlagenabgängen
Zunahme (+)/Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung
Cashflow
Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und
Rechnungsabgrenzung
Abnahme (-)/Zunahme (+) der kurzfristigen Verbindlichkeiten, der
Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
Tilgung der langfristigen Darlehen
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2015
T€
-1.677
3.009
-28
36
-86
97
1.351
2015
T€
-631
2.821
-24
97
-179
79
2.163
61
135
2.087
3.499
104
-4.696
-4.592
-387
9
-378
-1.471
-3.645
-5.116
-748
1.550
208
-3.504
-3.296
-387
73
-314
-2.060
-1.585
-3.645
51. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitssaldo bei der Stadtkasse
(T€ 5.118) und dem Kassenbestand (T€ 2) - vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.471
insbesondere durch Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 4.592), welche nicht vollständig durch Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (T€ 3.499) gedeckt werden konnten. Der
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 378.
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52. Die Veränderung der langfristigen Finanzierungsverhältnisse lässt sich wie folgt aus der Verände-
rung des Finanzmittelfonds ableiten:
Veränderung des Finanzmittelfonds
Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen
Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig
verfügbaren Mittel
2016
T€
-1.471
-61
-2.087
-3.619
53. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist
auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich:
31.12.2016 31.12.2015 Veränderung
T€
T€
T€
25.387
23.754
1.633
13.502
15.488
-1.986
-11.885
-8.266
-3.619
Langfristig gebundenes Vermögen
Langfristig verfügbare Mittel
Liquiditätsunterdeckung
54. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 11.885
(Vorjahr T€ 8.266). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 53,2 %
(Vorjahr 65,2 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu
20,9 % (Vorjahr 29,4 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere die Finanzierung des Zahlungsverkehrs über das Stadtkassenkonto und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung
der oben genannten Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
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Analyse der Ertragslage
55. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung
(Anlage II) zugrunde.
2016
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Betriebsverlust/-gewinn
Zinsaufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
(Ertragsaldo)
Ergebnis vor Steuern
Steuern
Jahresfehlbetrag
2015
T€
63.401
276
63.677
21.638
33.965
3.009
6.300
64.912
-1.235
392
%
99,6
0,4
100,0
34,0
53,3
4,7
9,9
101,9
-1,9
0,6
T€
62.081
418
62.499
20.818
32.851
2.821
6.179
62.669
-170
413
%
99,3
0,7
100,0
33,3
52,6
4,5
9,9
100,3
-0,3
0,7
Ergebnisveränderung
T€
1.320
-142
1.178
-820
-1.114
-188
-121
-2.243
-1.065
21
-9
-1.618
59
-1.677
0,0
-2,5
0,1
-2,6
-11
-572
59
-631
0,0
-1,0
0,1
-1,1
-1.046
0
-1.046
56. Durch die Vorschriften des (BilRUG) waren Ausweisänderungen für Umsatzerlöse, sonstige be-
triebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2016 erforderlich. Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir die Vorjahreszahlen an den Ausweis nach BilRUG angepasst.
57. Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 1.677 ab. Die Entwicklung
der einzelnen Bereichsergebnisse ergibt sich im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht,
die im Lagebericht enthalten ist (siehe Anlage I).
58. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 63.677 (Vorjahr T€ 62.499). Dem stehen betriebliche Auf-
wendungen von T€ 64.912 (Vorjahr T€ 62.669) gegenüber, so dass sich ein betrieblicher Verlust
von T€ 1.235 (Vorjahr T€ 170) ergibt.
59. Den Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 59.746
(Vorjahr T€ 58.705). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen
vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet
die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse.
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60. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems
Deutschland (T€ 612, Vorjahr T€ 609) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 2.036, Vorjahr T€ 1.779), die insbesondere aufgrund erhöhter Preise für Sekundärstoffe gestiegen sind.
61. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind bei gegenläufigen Entwicklungen insgesamt um T€ 142
gesunken, was insbesondere auf geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen (T€ 86; Vorjahr
T€ 179) und geringeren Zuschüssen (T€ 25; Vorjahr T€ 117) beruht.
62. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.108, Vor-
jahr T€ 3. 295) sowie für bezogene Leistungen (T€ 18.530, Vorjahr T€ 17.523). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen für Abfallentsorgung
(T€ 6.832), die Abfallgrundgebühren (T€ 3.654), die Abfallverwertung (T€ 2.701) und Fremdleistungen für die Straßen und Brückenunterhaltung (T€ 1.479).
63. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.114 ist hauptsächlich durch die von 654 auf 660 ge-
stiegene Anzahl durchschnittlich beschäftigter Mitarbeiter und die Tarifsteigerung zum
1. März 2016 um 2,4 % zu begründen.
64. Die Abschreibungen stiegen um T€ 188. Die Investitionen im Berichtjahr im Wert von T€ 4.696
sind zum Teil durch die Abschreibungen des Geschäftsjahres von T€ 3.009 refinanziert worden.
65. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.928 (Vorjahr T€ 1.929) Mieten
und Pachten für Grundstücke und Gebäude sowie mit T€ 587 (Vorjahr T€ 583) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 788 (Vorjahr T€ 749) an, für Beratungskosten T€ 342 (Vorjahr T€ 208). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief sich
im Berichtsjahr auf unverändert T€ 947.
66. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 391 fast ausschließlich auf dem bei der Stadt Aachen aufgenom-
menen Darlehen. Aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sind weitere T€ 1 enthalten.
67. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstel-
lungen (T€ 4), Steuererstattungen für Vorjahre (T€ 6) sowie den Steueraufwand für 2016 (T€ 1).
68. Unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern von T€ 59, die ausschließlich KFZ-Steuern enthal-
ten, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.677 (Vorjahr T€ 631).
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E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
69. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der EigVO NW i.V.m. den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind.
70. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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F.
Feststellungen zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach
§ 6b Abs. 3 EnWG
71. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3
EnWG haben wir unter Beachtung des vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandards "Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) durchgeführt.
72. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Aachener Stadtbetrieb seiner Verpflichtung zur Einrichtung
getrennter Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG nachgekommen ist. Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die gegen die von der Einrichtung vorgenommene Schlüsselung der Konten sprechen.
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Anlagen
PwC
Anlagenverzeichnis
Anlagen
Seite
I Lagebericht zum Jahresabschluss 2016................................................................................ 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016..................... 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2016..................................................................................... 3
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016.......... 5
3. Anhang zum Jahresabschluss 2016............................................................................... 7
Anlagennachweis........................................................................................................ 23
III Fragenkatalog zur Prüfung nach §53 HGrG.......................................................................... 1
IV Erläuterungsteil................................................................................................................... 1
V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse....................................................... 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
0.0790816.001
M4GenPDF V2.00
Anlage I
1. Grundlagen
1.1 Gründung des Eigenbetriebes
Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener
Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen.
1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes/Geschäftsmodell
Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert
werden.
Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des
Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen
erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß
Gebührenbescheiden vereinnahmt.
Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als
Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und
Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die
Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener
Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des
gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für
die städtische Feuerwehr (A 37) handelt.
Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt,
andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses
abgerechnet werden.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 1 von 13
Anlage I
Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2016 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und
der Rat der Stadt Aachen.
Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich seit April 2016 wie folgt dar:
Kaufmännische
Betriebsleitung
Operative Betriebsleitung
Geschäftsstelle
Geschäftsbereich 5
Geschäftsbereich 6 Geschäftsbereich 3 Geschäftsbereich 4
StraßenunterhalAbfallwirtschaft &
Grün- und
Finanzen &
Einkauf & Technik
tung und
Controlling
Stadtreinigung
Friedhofspflege
Brückenbau
Geschäftsbereich Geschäftsbereich
1
2
Personal
2. Verlauf des Geschäftsjahres
Im
Geschäftsjahr
2016
wurde
der
Aachener
Stadtbetrieb
nach
den
Vorschriften
der
Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Zum 01.02.2013 wurde Herr Thomas Thalau als Kaufmännischer
Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, zum 19.11.2014 Herr Peter Maier als Operativer Betriebsleiter
des Aachener Stadtbetriebes durch den Rat der Stadt Aachen bestellt.
In Kooperation mit der Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Aachen, Frau Katrin Päßler,
begann der Aachener Stadtbetrieb im Januar 2016 ein Modellprojekt zur verbesserten Steuerung der
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem gemeinsamen Ziel, die Transparenz als auch
die Formulierung der Gefährdungsbeurteilungen sowie die Durchführung der Unterweisungen weiter zu
optimieren.
Im März 2016 begann gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und des
Betriebsausschusses ein Projekt zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft, nachdem CDU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag vom 18.09.2014 eine Überarbeitung der Gebührenstruktur vereinbart hatten. Ziele sollten
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 2 von 13
Anlage I
einerseits eine stärke Ausrichtung der Gebühren an den tatsächlichen Kosten sowie eine langfristige
Preisstabilität sein. Im Ergebnis wurden wesentliche Anpassungen der Abfallwirtschafts- bzw.
Abfallgebührensatzung zum 01.01.2017 beschlossen. Hierunter fallen insbesondere die Einführung einer
neuen Behältergröße (90 l), die Umstellung der wöchentlichen Bioabfallentsorgung auf einen
zweiwöchentlichen Rhythmus, die Einführung einer am Leerungsintervall der Restabfalltonne gekoppelten
Grundgebühr sowie einer vom Behältervolumen abhängigen Leistungsgebühr für Restabfall- und
Biobehälter, die Einführung eines Mindestlitermaßstabes von 7,5 l/Person/Woche zur Bemessung der
Größe des Restabfallbehälters sowie die Einführung einer Sperrgutgebühr von 15,00 EUR/Termin.
Die operative und administrative Umstellung erfolgte zu Beginn des Jahres 2017 und dauert aktuell noch
an.
Im April wurde in der Rotunde des Elisenbrunnes der Tag der Baumpflege vom Aachener Stadtbetrieb
veranstaltet. An mehreren Stationen wurden den Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Informationen
zum Thema Baum anschaulich präsentiert sowie Blicke hinter die Kulissen ermöglicht, wo Maschinen und
Geräte im Einsatz beobachtet werden konnten.
Da eine Sanierung der überalterten Silos zur Lagerung des Streusalzes einerseits nicht wirtschaftlich war
und andererseits Lagerkosten für nicht abgenommene Streusalzmengen beim Lieferanten entstehen, wurde
im Juni 2016 mit dem Abbau der vorhandenen Siloanlage sowie dem Aufbau einer Streumittellagerhalle
begonnen. Die Lagerkapazität wird hiermit von 900 t auf 2.000 t vergrößert und erlaubt eine effizientere
Disposition bei Anlieferungs- und Beladeprozessen. Mit einer Inbetriebnahme der Streumittelhalle wird zur
Wintersaison 2017/2018 gerechnet.
Zum 01.07.2016 wurde im Rahmen der Personalratswahlen mit Herrn Dominik Sundarp ein neuer
Vorsitzender des Dienststellenpersonalrates gewählt, welcher die Nachfolge des langjährigen Vorsitzenden
Herrn Marc Topp antritt. Seine Stellvertreterin bleibt Frau Erika Meuter.
In ihrer Ausrichtung als Wissenschaftsstadt wurde von der Stadt Aachen gemeinsam mit den Hochschulen
die Plattform des „future lab“ aufgelegt, um mit Aktionen und Veranstaltungen das Thema Wissenschaft mit
neuen und altbekannten Formaten zu würdigen. Ein Projekt war Ende Juli der „Archimedische Sandkasten“,
welcher für zwei Wochen mit einer Größe von 300 qm auf dem Katschhof in zentraler Lage durch den
Stadtbetrieb errichtet wurden. Neben der Nutzung für ein durch einen externen Dritten betreutes Projekt, lud
die Spielfläche vor allem Groß und Klein zum Verweilen und Spielen ein. Eine weitere Auflage wurde im
Sommer 2017 realisiert.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 3 von 13
Anlage I
Die in der Grün- und Freiflächenpflege verfolgte Einführung einer dv-gestützten Arbeitsplanung wurde im
Jahr 2016 weiter voran gebracht. Im Bereich der Sportplatzunterhaltung wurde im aktuellen Geschäftsjahr
der operative Betrieb aufgenommen. In den Folgejahren wird das Projekt für weitere Bereiche der
Grünflächenpflege sowie der Friedhöfe fortgesetzt. In gemeinschaftlicher Zusammenarbeit wurde die
künftige Organisation des Grün- und Freiflächenmanagements zwischen E 18, FB 36, FB 45 und FB 61
konzeptionell
weiterentwickelt
und
dem
Betriebsausschuss
sowie
dem
Personal-
und
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis gebracht. Angestrebt wird unter dem Aspekt einer transparenten
Kosten- und Produktzuordnung eine klare Auftraggeber-/Auftragnehmerstruktur. Erste Stellenzuwächse
wurden bei den städtischen Fachbereichen beschlossen. In 2017 sollen die inhaltlichen Details sowie
Einzelkosten weiter ausgearbeitet werden. Für die städtischen Bezirksämter hat der Stadtbetrieb aus
seinem Wirtschaftsplan ein Budget von 70.000 EUR zur Verfügung zu stellen, um auf bezirkliche
Anforderungen kurzfristig reagieren zu können.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 4 von 13
Anlage I
3. Sonstige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw.
grundstücksgleichen Rechte übertragen.
3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten
Anlagen
Der Investitionsplan wurde im Jahr 2016 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufzuschiebenden Beschaffungen
getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den
Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Folgende Neuinvestitionen wurden in 2016
getätigt:
Sparte
Zugang in 2016
EUR
Kaufmännischer Bereich/Technik
Grün- und Freiflächenpflege
Friedhof und Krematorium
Straßenreinigung
Abfallwirtschaft
Straßenunterhaltung / Brückenbau
Gesamtsumme
Abgang in 2016 Veränderung
EUR
EUR
325.784,86
1.517.791,87
352.383,35
569.975,30
1.781.438,85
148.489,27
4.695.863,50
10.233,15
385.050,84
74.888,14
10.315,40
639.750,91
30.051,00
1.150.289,44
315.551,71
1.132.741,03
277.495,21
559.659,90
1.141.687,94
118.438,27
3.545.574,06
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände
68.425,00
0,00
68.425,00
1. Bauten auf fremden
Grundstücken
104.003,84
0,00
104.003,84
2.) Maschinen und maschinelle
Anlagen
a) Betriebsanlagen
2.b) Maschinen und Geräte
2.c) Fahrzeuge
3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung
483.901,79
6.067,00
477.834,79
358.877,14
1,.249.802,04
69.159,50
168.804,46
962.394,52
13.023,46
190.072,68
287.407,52
56.136,04
4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
2.361.694,19
0,00
2.361.694,19
Gesamtsumme
4.695.863,50
1.150.289,44
3.545.574,06
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 5 von 13
Anlage I
3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2016 wurde folgendes Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht
abgeschlossen:
Abfallsammelfahrzeug
Abfallsammelfahrzeug
Abfallsammelfahrzeug
Abfallsammelfahrzeug
Hubwagen
Salzhalle
Zukäufe Tonnentausch
Summe
243.444,88 €
292.940,91 €
142.438,24 €
233,24 €
207.669,90 €
579.764,47 €
905.684,07 €
2.372.175,71 €
3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von
Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen
Bezeichnung
Eigenkapital
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Ergebnisvortrag
Jahresfehlbetrag
SUMME
Eigenkapital-Quote
Stand zum
01.01.2016
EUR
1.000.000,00
6.985.224,05
-380.299,95
-631.211,00
6.973.713,10
27,44%
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
0,00
0,00
-1.011.510,95
0,00
-631.211,00 -1.011.510,95
-1.676.757,05
-631.211,00
-3.319.479,00 -1.642.721,95
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Stand zum
31.12.2016
EUR
1.000.000,00
5.973.713,10
0,00
-1.676.757,05
5.296.956,05
19,63%
Seite 6 von 13
Anlage I
Bezeichnung
Stand zum Inanspruch- Auflösung Zuführung Zinsertrag Zinsaufwand Stand zum
01.01.2016
nahme
31.12.2016
EUR
EUR
Sonstige
Rückstellungen
Altersteilzeit
Interne
Jahresabschlusskosten
87.893,00
13.000,00
0,00
13.000,00
0,00
0,00
11.638,00
13.250,00
0,00
0,00
1.140,00
0,00
100.671,00
13.250,00
Prüfungs- und
Beratungskosten
40.950,00
38.077,26
1.072,74
29.900,00
0,00
0,00
31.700,00
1.068.410,00
746.760,00
0,00
837430,00
0,00
0,00 1.159.080,00
Dienstjubiläum
160.000,00
Mietverpflichtungen
1.425.500,00
Gebäudenebenkosten
298.700,00
Kosten der Aufbewahrung
40.000,00
von Geschäftsunterlagen
8.950,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.950,00
119.300,00
22.430,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
176.000,00
0,00 1.544.800,00
0,00
321.130,00
0,00
40.000,00
0,00
58.300,00
0,00
52.089,69
0,00
2.910,31
22.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.192.753,00
858.876,95
3.983,05 1.081.098,00
0,00
Noch nicht genommener
Urlaub und geleistete
Überstunden
Berufsgenossenschaft
Ausstehende
Rechnungen
SUMME
3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
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22.200,00
3.300,00
1.140,00 3.412.131,00
Anlage I
3.6 Erträge des Berichtsjahres
Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten
entnommen werden:
Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 59.746)
erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der
Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und
Krematorium (T€ 7.549), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 7.174), Abfallwirtschaft (T€ 29.206),
Straßenunterhaltung (T€ 5.704) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 10.113) auf der Position
Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft,
Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom
Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von
diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung
seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 8 von 13
Anlage I
Insgesamt sind die im Jahr 2016 angestrebten Erträge um T€ 939 höher ausgefallen als geplant. Die
Betriebskostenzuschüsse wurden nachträglich insgesamt um T€ 168, unter anderem aufgrund einer
Anpassung im Personalbereich, erhöht.
Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG) geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher.
Damit verbunden ist eine Umgliederung von sonstigen Erträgen in die Umsatzerlöse sowie Änderungen
weiterer GuV Posten. Die Planung im Wirtschaftsplan 2016 ist nach dem alten Gliederungsschema
erfolgt.
Im Jahr 2016 wurden die Erlöse für die Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath T€ 15, die
Erlöse aus der Betreibung einer Kantine T€ 62, Erträge für Mieten T€19 sowie Erlöse aus dem Verkauf
von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 in die Umsatzerlöse umgegliedert.
Die Erlöse aus Drittgeschäften und die Sonstigen Erträge sind insgesamt um T€ 770 höher ausgefallen als
geplant. Ein Grund hierfür ist der Anstieg der Erlöse der Abfallwirtschaft, was im direkten Zusammenhang
mit den Papierpreisen steht. Bei den sonstigen Erträgen ist ein Anstieg bei den Erstattungen aus der
Regulierung von Versicherungsschäden zu verzeichnen.
Der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 3.343 konnte vor allem aufgrund reduzierter
Aufwendungen bei den Material- und Dienstleistungsaufwendungen vermieden werden. Am Ende des
Geschäftsjahres ist ein Fehlbetrag von T€ 1.677 zu verzeichnen.
3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der
Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen,
soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das
Wirtschaftsjahr
Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2016 mit 51,97 % im Verhältnis zu
den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile:
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
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Anlage I
Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 33.965 und liegt somit
T€ 444 über dem veranschlagten Planansatz, dies entspricht einer Abweichung von 1,3%. Dies liegt zum
einem daran, dass nicht planbare Gehaltserhöhungen nicht in voller Höhe in die Planungen eingeflossen
sind. Außerdem wurde ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant,
der nicht realisiert wurde.
Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2016 ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals
einschließlich der Auszubildenden ersichtlich:
Beamte
Betriebsleitung
(einschl. Vertretung)
Interne
Administration
Einkauf und Technik
Personalrat
Abfallwirtschaft
Friedhofswesen und
Krematorium
Grün- und
Freiflächenpflege
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Summe
Soll-Beschäftigte 2016
Tarifbeschäftigte Azubis
IST-Beschäftigte 2016
Beamte Tarifbeschäftigte Azubis
2
-
-
2
-
-
5
11
3
5
11
2
2
1
3
40
2
167
1
-
2
1
3
43
2
170
3
-
1
58
4
1
59
3
-
187
9
-
197
14
1
15
99
57
621
2
19
1
15
101
61
644
1
23
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 10 von 13
Anlage I
3.8 Angaben nach § 6 b Abs. 7 Satz 3 EnWG
Der Aachener Stadtbetrieb betreibt für die Stadt Aachen die Deponiegasverwertungsanlage der Deponie
Herzogenrath. Die Stromerzeugung im Geschäftsjahr 2016 betrug 195.973 kWh. Die Vermarktung erfolgt
als Netzeinspeisung mit einer Vergütung in Höhe von 7,67 cent/kWh.
3.9 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb
grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG
NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.
Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse
sichergestellt, welcher den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht.
Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle
technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen,
Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen ständig
auf dem Stand der Technik hält.
Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen
Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise
ist im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege das Angebot von Sport- und Spielplätzen ein
wichtiger Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt.
3.10
Chancen und Risiken
Das den Anforderungen des § 10 EigVO entsprechende Risikomanagement weist darüber hinaus die
folgenden (theoretisch möglichen) Risiken aus, welche den Betrieb in seinem Bestand gefährden könnten:
Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Aachener Stadtbetrieb
Höhe der Betriebskostenzuschüsse
Zustand/Umfang der Betriebsstätten
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
Liquidität ist nicht ausreichend gesichert
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 11 von 13
Anlage I
Die Einstufung als Toprisiko ergibt sich aus der Kombination von Höchstschadenswert und
Eintrittswahrscheinlichkeit. Die vorgenannten Risiken können in ihrer Maximalausprägung einen
wesentlichen Schaden für den Aachener Stadtbetrieb verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist eine
Bestandsgefährdung des Betriebes nicht gegeben.
Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte
Ablauforganisation
des
Aachener
Stadtbetriebes
weiter
optimiert.
Insbesondere
durch
die
Betriebsführungssoftware bfs.dot soll künftig die Arbeits- und Tourenplanung spartenübergreifend
zusammengeführt werden. Zudem soll durch die Ausweitung des Einsatzes moderner Technik, hier
insbesondere im Fahrzeug und Gerätebereich durch elektrische Antriebsarten, ein Beitrag zur Umwelt und
der Unterstützung des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen erreicht werden.
Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter
dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle
Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des
Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten
Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die voraussichtlichen Kosten wie bereits in
der Wirtschaftsplanungen der Vorjahre auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung nicht vollständig
decken. Neben der Identifizierung möglicher Sparpotentiale wird ebenso der geforderte Leistungsumfang
kritisch zu hinterfragen sein.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 steht dem Rat der Stadt Aachen eine Mehrheit von CDU und SPD
vor. Der von den Mehrheitsfraktionen aufgestellte Koalitionsvertrag unterstreicht auch die besondere
Bedeutung des Aachener Stadtbetriebes als Dienstleister für die Stadt Aachen. Eine Privatisierung von
Dienstleistungen oder Veräußerung von städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht vorgesehen. Zudem
setzt die Politik eindeutige Schwerpunkte auf die Qualität der Straßen, die Bedeutung von Grünanlagen,
das Angebot von Sport- und Spieleinrichtungen sowie die Verlässlichkeit der Entsorgung. Für die
Umsetzung dieser Ziele steht insbesondere der Aachener Stadtbetrieb.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Seite 12 von 13
Anlage I
Die Wirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2017 enthält sowohl für das Wirtschaftsjahr 2017 als auch
für die Folgejahre jeweils Jahresfehlbeträge von über 2,0 Mio. €.
Aachen, den 25.10.2017
______________________________
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
___________________________
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
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Anlage II
1
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
M4PDFUtilities V1.00
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
C. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand
B. Umlaufvermögen
I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen an die Stadt Aachen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
A. Anlagevermögen
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Aktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
31.12.2015
€
0.0790816.001
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
26.988.388,77 25.414.477,84
12.341,00
3.192.753,00
3.205.094,00
9.300,00
3.412.131,00
3.421.431,00
3.458.634,86 1.750.547,32
13.842.845,94 12.549.962,86
899.905,53
860.594,76
74.565,80
56.161,70
26.988.388,77 25.414.477,84
1.000.000,00 1.000.000,00
5.973.713,10 6.985.224,05
0,00
-380.299,95
-1.676.757,05
-631.211,00
-1.676.757,05 -1.011.510,95
5.296.956,05 6.973.713,10
31.12.2016
€
18.201.386,33 15.161.104,94
12.453,69
0,00
A. Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Allgemeine Rücklage
III. Verlustvortrag
7.460,38
IV. Jahresfehlbetrag
31.12.2015
€
Anlage I
8.516.348,89 8.775.102,35
11.467.515,49 11.831.489,03
2.985.005,22 2.960.967,92 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
2.372.175,71
178.839,00
25.341.045,31 23.746.398,30 C. Rückstellungen
25.387.266,12 23.753.858,68
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
786.349,15
802.110,36
D. Verbindlichkeiten
414.273,95
375.627,06
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
355.584,58
423.713,56
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen
25.337,03
39.654,07
3. Sonstige Verbindlichkeiten
795.195,56
838.994,69
(davon aus Steuern T€ 217; Vorjahr: T€ 191 )
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 0;
1.668,96
1.279,67
Vorjahr T€ 0
1.583.213,67 1.642.384,72
17.908,98
18.234,44 E. Rechnungsabgrenzungsposten
46.220,81
31.12.2016
€
3
5
Anlage II
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
2016
2015
€
€
63.400.999,33 61.924.682,52
275.947,68
574.574,77
63.676.947,01 62.499.257,29
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 2.311.301,53;
Vorjahr € 2.250.495,15)
3.108.290,29
3.294.642,71
18.530.198,00 17.446.315,26
21.638.488,29 20.740.957,97
26.369.148,04 25.490.579,90
7.595.496,05
7.360.756,46
33.964.644,09 32.851.336,36
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an die Stadt Aachen € 390.944,18; Vorjahr € 410.410,28)
(davon auf Aufzinsung € 1.140,00; Vorjahr € 1.900,00)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
9. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
10. Sonstige Steuern
11. Jahresfehlbetrag
0.0790816.001
3.009.153,64
6.299.886,63
392.084,18
2.820.998,25
6.256.169,63
413.387,04
-9.166,46
-1.618.143,36
58.613,69
-1.676.757,05
-11.405,21
-572.186,75
59.024,25
-631.211,00
7
Anlage II
1. Rechtliche Grundlagen
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen
Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Aachener Stadtbetrieb“ gebildet.
Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt.
2. Jahresabschluss 2016
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener
Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches
(HGB)
über
die
Handelsbücher
entsprechender
Anwendung
der
Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2,
Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB.
Die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
entspricht
den
Gliederungsvorschriften
Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
nach
dem
8
Anlage II
Ausweis von Pflichtangaben:
Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend
ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten
werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016 ist aus diesem Jahresabschluss in dem
der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen.
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das
Anlagevermögen übertragen.
Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der
Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten
Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen
Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als
Bestand zum 01.01.2003 aktiviert.
Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80
Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum
01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das
Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
9
Anlage II
Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu
Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für
kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt.
Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€
(410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Ab dem 01.01.2003 wurde für die Abfallgefäße ein Festwert aktiviert. Die regelmäßigen
Ersatzbeschaffungen wurden jeweils direkt als Aufwand erfasst. In regelmäßigen Abständen wurde
dieser Wert überprüft und angepasst. Aufgrund der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft und der
Anpassung der Abfallgebührensatzung ergeben sich erhebliche Änderungen im Tonnenbestand der
Haushalte. So wurde unter anderem die 90 Liter Tonne neu eingeführt. Hierdurch wurde ein
Tonnentausch im Jahr 2017 notwendig, der zu Tonnenzukäufen im unüblichen Maße führte. Der Start
der ersten Phase des Tonnentausches war der 01.01.2017.
Da entsprechende Umstellungsmaßnahmen zu hohen Schwankungen in einem Festwert führen, soll der
Festwert für Abfallgefäße im Jahr 2017 aufgelöst werden. Die Zukäufe der Behälter werden dann aktiviert
und abgeschrieben. Die Anschaffungskosten für den Tonnentausch (T€ 906), die im Jahr 2016
angefallen sind, werden im Anlagevermögen unter der Position Geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau erfasst.
Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand an Kraft- und Betriebsstoffen
(T€ 68), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 258), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 69), Streumaterialien für
den Winterdienst (T€ 44) sonstige Vorräte (T€ 9) sowie an Baumaterialien (T€ 338) ausgewiesen. Sie
werden generell zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des
Niederstwertprinzips bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
10
Anlage II
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen
gegenüber der Bongaerts Recycling n.v., Houthalen in Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 175). Des
Weiteren sind u.a. die GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln (T€ 30) und der VHV Allgemeine
Versicherung AG, Hannover aus der Regulierung von Versicherungsschäden und der Der Grüne Punkt
AG, Köln, (T€ 31) für Leistungen DSD in den Forderungen und enthalten.
Die Forderungen an die Stadt Aachen betragen insgesamt (T€ 356). Davon sind T€ 238 Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und T€ 10 Forderungen aus Zuschüssen. Im Jahr 2016 sind Ansprüche
aus der Nachmeldung von Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 107 enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vorwiegend Forderungen aus Ertragsteuern für den
Betrieb gewerblicher Art „Duales System“ in Höhe von T€ 15 eingestellt.
In dem Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 18) werden das folgende Geschäftsjahr
betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Außerdem enthält dieser Posten den
vorausbezahlten Betrag für Mautgebühren, die erst im Folgejahr vom Guthabenkonto bei der Firma Toll
Collect GmbH abgerufen werden.
Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt
T€ 1.677. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Duales System fallen
die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer höher aus als die
Steuerbelastung, dadurch ergibt sich für das Jahr 2015 eine Forderung aus Ertragsteuern in Höhe von
T€ 8. Aus dem gleichen Grund wird für das Jahr 2016 eine Forderung in Höhe von T€ 7 ausgewiesen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Aachener Stadtbetrieb optiert, um die Verwertung
von Elektroschrott selbst durchzuführen. Dadurch liegt für den Bereich Verwertung von Elektroschrott ein
Betrieb gewerblicher Art vor. Für Ertragsteuern wurden im Jahr 2016 insgesamt T€ 9 in die
Steuerrückstellungen eingestellt.
Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und
Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst
werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
11
Anlage II
Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung für
Langzeitüberstunden berücksichtigt. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2016 wurden
T€ 1 Zinsaufwand gebucht. Für die Jubiläumsrückstellung, sowie für die Langzeitüberstunden wurde ein
Zinssatz von 3,04 % angewendet.
Seitens
der
Stadt
Aachen
wurde
dem
Aachener
Stadtbetrieb
bescheinigt,
dass
die
Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete
Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund wurden die
bisher beim Aachener Stadtbetrieb gebildeten Rückstellungen für Beamte zum 31.12.2013 aufgelöst.
In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 1.159
(Vorjahr T€ 1.068) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des
Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde
gelegt.
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungnahme
vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines
versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit
von 2 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum 31.12.2016 1,59 % (Vorjahre: 31.12.2013 3,34 %; 31.12.2014
2,80 %; 31.12.2015 2,02 %). Des Weiteren sind künftige Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in
die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit 2% berücksichtigt.
Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2016 eine Rückstellung für
Altersteilzeit in Höhe von T€ 101 (Vorjahr T€ 88).
Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 45).
In diesem Betrag sind die Kosten für Jahresabschlussprüfungen in Höhe von T€ 32 berücksichtigt.
Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.545 betrifft Gebäude, die durch den
Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen
sind. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete
Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 321 angesetzt.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
12
Anlage II
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten.
Des Weiteren wurden Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von T€ 22 und
Ausstehende Rechnungen mit einem Betrag von T€ 3 berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von
T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro anno zu verzinsen und halbjährlich mit
jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum Bilanzstichtag T€ 7.482.
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Sonstige
Verbindlichkeiten
SUMME
Stand
31.12.2016
(31.12.2015)
EUR
3.458.634,86
davon
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
EUR
3.458.634,86
(1.750.547,32)
13.842.845,94
davon
Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
EUR
0,00
davon Restlaufzeit
(1.750.547,32)
6.747.845,94
(0,00)
7.095.000,00
(0,00)
5.547.000,00
(12.549.962,86)
899.905,53
(5.067.962,86)
899.905,53
(7.482.000,00)
0,00
(5.934.000,00)
0,00
(860.594,76)
18.201.386,33
(15.161.104,94)
(860.594,76)
11.106.386,33
(7.679.104,94)
(0,00)
7.095.000,00
(7.482.000,00)
(0,00)
5.547.000,00
(5.934.000,00)
> 5 Jahre
EUR
0,00
Im Jahr 2016 wird erstmalig eine Position passive Rechnungsabrechnungsposten in Höhe von T€ 12
ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Ablösebetrag für einen Spielplatz in der Eupener
Straße/Höfchensweg in Aachen, der von der PLB Immobilien Zwei GmbH, Düsseldorf, im Rahmen einer
Baumaßnahme errichtet wurde. Der Bauträger ist verpflichtet, die Kosten für die 5-jährige Unterhaltung
des Kinderspielplatzes zu übernehmen. Diese Verpflichtung wurde durch Zahlung eines Betrages in
Höhe von 13T€ an den Aachener Stadtbetrieb abgelöst.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
13
Anlage II
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
2016
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Grünunterhaltung der Kinderspielplätze
- Friedhofswesen/Krematorium
- Straßenreinigung/Winterdienst
- Straßenunterhaltung
Summe Betriebskostenzuschüsse
Abzüglich darin bereits enthaltender Erlöse aus
Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung
der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen,
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen
(abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der
Stadt Aachen
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienst
Friedhofsentgelte
Straßenunterhaltung
GuV Gliederung vor BilRUG
Erträge Strom Altdeponie
Nebengeschäfte Krematorium
Einnahmen Kantine
Erträge Gebäude und Grundstücke
Summe Umgliederungen
GuV Gliederung nach BilRUG
2015
T€
29.206
9.619
493
7.550
7.174
5.704
59.746
-221
28.659
9.557
492
7.340
7.001
5.656
58.705
-256
59.525
221
58.449
256
2.036
1.779
120
612
218
115
3
439
63.289
15
16
62
19
112
63.401
194
609
251
114
3
270
61.925
15
70
51
20
156
62.081
Anhang zum Jahresabschluss 2016
14
Anlage II
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die
Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete
Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb
einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und
Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen
Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden
Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der
Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung
gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese
Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus
Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG), das für nach dem 31.12.2015 beginnende
Geschäftsjahre gültig ist, geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher. Damit verbunden ist eine
Umgliederung von sonstigen Erträgen in die Umsatzerlöse sowie Änderungen weiterer GuV Posten.
Aus diesem Grund wurden im Jahr 2016 die Sonstigen betrieblichen Erträge aus den Erlösen für die
Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath T€ 15 (Vorjahr T€ 15), den Erlösen aus der
Betreibung einer Kantine T€ 62 (Vorjahr T€ 62), Erträgen aus Mieten T€19 (Vorjahr T€ 20) sowie den
Erlösen aus dem Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 (Vorjahr T€ 70)
umgegliedert und ab dem Jahr 2016 unter den Umsatzerlösen ausgewiesen
Die Erlöse aus Drittgeschäften sind um T€ 279 höher ausgefallen als im Vorjahr. Dies wurde im
Wesentlichen, durch die im Vergleich zum Vorjahr, höheren Altpapierpreise verursacht.
Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 276 erwirtschaftet.
Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (T€ 86,Vorjahr
T€ 179), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 29, Vorjahr T€ 33), sowie Erträge aus Zuschüssen
Anhang zum Jahresabschluss 2016
15
Anlage II
in Höhe von (T€ 25, Vorjahr T€ 117). Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das
Vorjahr sonstige betriebliche Erträge von T€ 408 ergeben.
Im Vorjahr wurden unter der Position Periodenfremde Erträge T€ 35 aus der Auflösung für
Wertberichtigungen
zu
Forderungen
ausgewiesen.
Aufgrund
der
Einstellung
in
die
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen, ergab sich im Jahr 2016 ein Aufwand in Höhe von T€ 8.
In den Vorjahren wurde zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung auf den Bestand der zum 31.12.
offenen Forderungen in Höhe von 2% angesetzt. Da dieser Bestand im Jahr 2016 komplett ausgeglichen
ist, wurde auf einen Ansatz verzichtet.
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen fallen die Aufwendungen für Kraft- und Betriebsstoffe (T€ 943,
Vorjahr T€ 1.055) im Vergleich zum Vorjahr um T€ 112 geringer aus. Die Höhe des Aufwands wird
vornehmlich durch den Dieselpreis beeinflusst, der im Jahr 2016 stark gesunken ist. Da im Jahr 2016
keine Unterhaltungsmaßnahmen für Grabstätten durchgeführt wurden, ist in diesem Bereich kein
Aufwand angefallen (T€ 0, Vorjahr T€ 85).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.084. Höhere
Investitionen im Anlagevermögen führten unter anderem zu einer Steigerung der Anzahl der Fahrzeuge.
Dadurch bedingt ist der Anteil der Fremdvergaben für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge, sowie der
Maschinen und Geräte im Jahr 2016 erheblich höher, als in den Vorjahren (T€ 777, Vorjahr 459). Diese
Entwicklung hat auch Auswirkungen auf den Bezug von Fremdmaterial für eigene Reparaturen (T€ 569,
Vorjahr T€ 535).
Des Weiteren ist der Aufwand bei den Fremdleistungen für Sonstiges Handwerk (T€ 569, Vorjahr T€ 358)
gestiegen. Insbesondere im Bereich der Spielplatzunterhaltung sind deutlich höhere Aufwendungen für
die Kontrolle, Wartung und Pflege der Spielgeräte angefallen, die auf erforderliche umfängliche
Reparatur- und Sanierungsarbeiten beruhen.
Die Durchführung schon länger zurückgestellter Maßnahmen sind auch die Ursache für die Steigerung
bei den Fremdleistungen für gärtnerische Arbeiten in Höhe von T€ 206. Des Weiteren ist der Anteil der
Fremdvergaben beim Winterdienst um T€ 51 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das Vorjahr Materialaufwendungen von
T€ 20.818 ergeben.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
16
Anlage II
Im Vorjahr wurden die Aufwendungen für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten der
Deponie Herzogenrath unter der GuV Position sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Durch
die Neuregelungen des BilRUG erfolgt der Ausweis im Jahr 2016 erstmalig unter den Aufwendungen für
bezogene Leistungen. Ausgewiesen wurden T€ 83 (Vorjahr 77 T€).
Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 33.965 (Vorjahr T€ 32.851),
in denen T€ 2.311 (Vorjahr T€ 2.250) für die Altersvorsorge enthalten sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (T€ 1.928, Vorjahr T€ 1.929). Darin enthalten sind Mietzahlungen in Höhe
von T€ 185, die für das Mietobjekt „Freunder Weg 73“ ab dem 01.01.2014 jährlich an das
Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu zahlen sind. Dabei handelt es sich um eine Kostenmiete, die
unter anderem die Abschreibung des Gebäudes, Verzinsung des eingesetzten Kapitals,
Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale beinhaltet.
Weitere
wesentliche
Bestandteile
der
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
sind
der
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen (T€ 947, Vorjahr T€ 947), die Gebäudebewirtschaftung
und Unterhaltung (T€ 587, Vorjahr T€ 583), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 788, Vorjahr T€
749), Kfz-Versicherung und Sonstige Versicherungen (T€ 329, Vorjahr T€ 322) sowie Prüfungs- und
Beratungskosten (T€ 342, Vorjahr T€ 208).
Unter den Periodenfremden Aufwendungen werden T€ 62 (Vorjahr 11T€) ausgewiesen. Dabei handelt es
sich um die nachträgliche Abrechnung der Heizkosten 2015 für die Stadtgärtnerei.
Bei Anwendung der Vorschriften des BilRUG hätten sich für das Vorjahr sonstige betriebliche
Aufwendungen von T€ 6.179 ergeben.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 391,
Vorjahr T€ 410). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 2).
Für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Duales System“ sind die Ertragsteuervorauszahlungen höher,
als die zu zahlende Steuer. Deshalb werden für die Jahre 2015 und 2016 Forderungen ausgewiesen. Für
Anhang zum Jahresabschluss 2016
17
Anlage II
den BgA Elektroschrottverwertung werden im Jahr 2016 in die Rückstellungen für Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag 9 T€ eingestellt.
Sonstige Steuern (T€ 59, Vorjahr T€ 59) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an.
Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag von T€ 1.677 ab. Über
die Verwendung des Jahresgewinns entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt
eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Jahresverlustes 2016 vor.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
18
Anlage II
6. Sonstige Angaben
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch:
jährliche Rate
Restlaufzeit am
31.12.16
31.12.15
- Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring
T€ 1.239
5 Jahre
6 Jahre
- Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring
T€ 183
5 Jahre
6 Jahre
- Bestellte Investitionsgüter
T€
1 Jahr
Summe
T€ 1.422
0
.
Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat
die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)
zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz
3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung
ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren
Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine
Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2016 (T€ 2.032, Vorjahr T€ 1.970)
für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes.
Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die
Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen
nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligen Teilergebnisplänen
etatisiert.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
19
Anlage II
Des Weiteren wird dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen bescheinigt, dass die
Altersteilzeitrückstellung, die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und für geleistete
Überstunden für alle Beamten in der Bilanz der Stadt passiviert werden. Aus diesem Grund werden im
Jahresabschluss des Aachener Stadtbetriebes keine Rückstellungen für die Beamten gebildet.
Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt:
2016
2015
645
640
Beamte
15
14
SUMME
660
654
Tarifbeschäftigte
nachrichtlich:
Angaben gemäß § 6 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Der Aachener Stadtbetrieb tätigt als Hilfsbetrieb der Stadt Aachen fast ausschließlich Geschäfte mit der
Stadt Aachen, d.h. er erbringt seine Leistungen weitgehend nur für die Stadt Aachen. Die Vergütung
erfolgt auf der Basis von Plankosten im Rahmen des Betriebskostenzuschusses.
Angaben zum Betriebsausschuss:
In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen
Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses
fand am 01.12.2004 statt.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
20
Anlage II
Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2016 sind:
Name,
Vorname
Art der Mitarbeit
Herkunft
Beruf
Seit
Arbeitgeber
Forschungsvereinigung Programmiersprachen für Fertigein-
Servos, Michael
Ausschussvorsitzender SPD
Geschäftsführer
02.07.2014
richtungen e.V.
Beckers,
Friedrich
Ausschussmitglied
CDU
Einzelhandelskaufmann
18.11.2009
selbstständig
Blum, Peter
Stv. Ausschussvorsitzender
FDP
Versicherungskaufmann
18.11.2009
selbstständig
Corsten,
Ferdinand
Ausschussmitglied
CDU
Rentner
13.10.2004
Klopstein, Lasse Sachkundiger Bürger
Die Linke Fraktionssekretär
18.11.2009
Die Linke Fraktion
Kogel, Tobias
Sachkundiger Bürger
CDU
Elektroniker
02.07.2014
Stawag
Krenkel,
Christian
Ausschussmitglied
CDU
Rentner
13.10.2004
Lang, Jürgen
Sachkundiger Bürger
CDU
Rentner
27.06.2012
Leigsnering,
Thomas
Sachkundiger Bürger
SPD
Politologe
02.07.2014 11.05.2016
César-Franck-Athenäum, Kelmis
Königliches Athenäum, Eupen
Lucke, Daniela
Ausschussmitglied
SPD
Geschäftsführerin
02.07.2014
SPD Stadtratsfraktion Aachen
Luczak, Jochen
Ausschussmitglied
Grüne
Rentner
18.11.2009 13.09.2016
Meyer, Bruno
Sachkundiger Bürger
SPD
Hausmann
12.05.2016
Neumann, Kaj
Ausschussmitglied
Grüne
Student
14.09.2016
Schmitz-Reiber,
Harald
Sachkundiger Bürger
Grüne
Tischler
02.07.2014
Szagunn, Dirk
Sachkundiger Bürger
Piraten
Softwareentwickler 22.12.2016
Thiel, Alex
Sachkundiger Bürger
Piraten
02.07.2014 Dipl. Bauingenieur 21.12.2016
selbstständig
selbstständig
Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2016 vom Aachener Stadtbetrieb
nicht gezahlt.
Anhang zum Jahresabschluss 2016
21
Anlage II
Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 wie folgt als Aufwand erfasst (in T€ exklusive Umsatzsteuer):
Abschlussprüfungsleistungen: 26
Andere Bestätigungsleistungen: 0
Steuerberatungsleistungen: 3
Sonstige Leistungen: 0
Mitglieder der Betriebsleitung in 2016 sind folgende Personen:
Herr Städtischer Oberamtsrat Thomas Thalau (Kaufmännischer Betriebsleiter) seit 01.02.2013,
Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (Operativer Betriebsleiter) seit 19.11.2014.
Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im
Geschäftsjahr 2016 T€ 149. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen,
Herrn Thalau (T€ 68), Herrn Maier (T€ 82), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für ehemalige
Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt, noch
Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der
Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2016 nicht stattgefunden.
Nachtragsbericht:
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Aachen, den 25.10.2017
____________________________
Thomas Thalau
(Kaufmännischer Betriebsleiter)
_________________________
Peter Maier
(Operativer Betriebsleiter)
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Anlagennachweis
M4PDFUtilities V1.00
3.421.416,07
48.136.952,87
48.308.786,58
Summe Anlagevermögen
178.839,00
47.958.113,87
Summe Sachanlagen
4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau
Zwischensumme Sachanlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
23.914.490,56
1.994.637,48
c) Fahrzeuge
3.832.541,40
b) Maschinen und Geräte
14.795.028,36
a) Betriebsanlagen
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
II. Sachanlagen
171.833,71
Summe immat.
Vermögensgegenstände
13.023,46
962.394,52
168.804,46
6.067,00
0,00
0,00
0,00
Euro
4
Abgang
0,00
4.695.863,50 1.150.289,44
4.627.438,50 1.150.289,44
2.361.694,19
2.265.744,31 1.150.289,44
69.159,50
1.249.802,04
358.877,14
483.901,79
104.003,84
68.425,00
68.425,00
Euro
3
Euro
2
171.833,71
Zugang
Anfangsstand
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
I. Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände
1
Anlagenposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-168.357,48
168.357,48
0,00
149.912,48
0,00
18.445,00
Euro
5
Umbuchungen
Anlagennachweis des Aachener Stadtbetriebes 2016
1.156.656,58
3.136.237,37
6.019.926,01
164.373,33
164.373,33
Euro
7
Anfangsstand
460.448,15
0,00
0.0790816.001
51.854.360,64 24.554.927,90
51.614.101,93 24.390.554,57
2.372.175,71
49.241.926,22 24.390.554,57
3.477.552,11
24.351.810,56 13.617.286,46
2.184.710,16
4.328.821,19
14.899.032,20
240.258,71
240.258,71
Euro
6
Endstand
Abschreibungen
23
3.009.153,64
2.979.489,07
0,00
2.979.489,07
44.919,26
2.272.630,44
194.835,69
104.346,38
362.757,30
29.664,57
29.664,57
Euro
8
Zugang
lfd.Jahr
0,00
0,00
0,00
1.096.987,02
1.096.987,02
0,00
1.096.987,02
12.820,52
955.669,07
122.430,43
6.067,00
Euro
9
Euro
10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
kumulierte
AbschreiAfA
bungen auf Umbuchung
Abgänge
Euro
11
837.980,90
696.304,03
8.775.102,35
7.460,38
2.985.005,22
2.960.967,92
9.417.562,73 10.297.204,10
955.648,32
1.094.304,44
8.516.348,89
46.220,81
7.460,38
Euro
13
2.372.175,71
178.839,00
26.467.094,52 25.387.266,12 23.753.858,68
26.273.056,62 25.341.045,31 23.746.398,30
0,00
18,40
6,05
0,00
6,05
1,29
9,33
8,92
2,41
2,43
12,35
12,35
v.H.
14
DurchschnittRestbuchlicher Abwert per
schrei01.01.2016
bungssatz
26.273.056,62 22.968.869,60 23.567.559,30
492.546,89
14.934.247,83
1.229.061,84
3.234.516,75
6.382.683,31
194.037,90
46.220,81
Euro
12
Endstand
194.037,90
Restbuchwert per
31.12.2016
165,88
146,64
100,00
46,64
85,84
38,67
43,74
25,28
57,16
19,24
19,24
v.H.
15
Durchschnittlicher
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage II
PwC
1
Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1:
a)
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Gem. § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Die Betriebsleitung besteht aus einem/r Operativen und einem/r Kaufmännischen
Betriebsleiter/Betriebsleiterin. Die Vertretung innerhalb der Betriebsleitung nehmen die Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen gegenseitig wahr. Die Betriebsleitung leitet den Aachener
Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit nicht durch die Gemeindeordnung
NW, die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt ist.
Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelte der Oberbürgermeister mit einer Dienstanweisung vom 7. Juni 2013, welcher seitens des Betriebsausschusses in seiner
Sitzung vom 9. Juli 2013 zugestimmt wurde.
Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW, die
EigVO NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt
Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang (Anlage II) genannt.
Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die
ihm durch die GO NW, die EigVO NRW oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind.
Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Operativen und des Kaufmännischen Betriebsleiters.
Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen
Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw.
dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind.
0.0790816.001
PwC
2
Anlage III
Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der
Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der
Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Haushaltsjahr 2016 haben sechs Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und vier (10 insgesamt) Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in
denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Weder die Betriebsleitung noch der stellvertretende Betriebsleiter sind in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben.
Fragenkreis 2:
a)
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der Organisationsplan vom August 2013 wurde im April 2016 geändert und ist im Lagebericht dargestellt.
0.0790816.001
PwC
3
b)
Anlage III
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen.
Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert:
•
•
•
•
•
•
Vergabe von Aufträgen aller Art
Abschluss von Verträgen aller Art
Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern
Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen
Gewähren von Leistungen
Überprüfungen im Ordnungsrecht
Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie
über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen
Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und
Dienstrichtlinien, die auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung finden.
Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen
Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen
die operative Vertragspflege durch.
0.0790816.001
PwC
4
Anlage III
Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig
ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge
unverändert weiter.
Fragenkreis 3:
a)
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß
§ 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde am 26.Oktober 2016 vom Rat der Stadt Aachen auf
Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt.
Vom Erfolgsplan 2016 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab:
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Summe Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen
Summe Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresfehlbetrag (-) / -überschuss (+)
Plan
T€
62.414
324
62.738
22.674
33.521
2.964
6.456
391
66.006
Ist
T€
63.401
276
63.677
21.638
33.965
3.009
6.300
392
65.304
Ergebnisveränderung
T€
987
-48
939
-1.036
444
45
-156
1
-702
15
-9
-24
60
-3.343
59
-1.677
-1
1.666
Mit dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungsgesetz (BilRUG) geht eine Neudefinition der Umsatzerlöse einher. Damit verbunden ist eine Umgliederung von sonstigen Erträgen in die
Umsatzerlöse sowie Änderungen weiterer GuV Posten. Die Planung im Wirtschaftsplan
2016 ist nach dem alten Gliederungsschema erfolgt. Damit ist eine direkte Vergleichbarkeit
zwischen dem Plan Zahlen 2016 und den Ist Zahlen 2016 nicht gegeben.
0.0790816.001
PwC
5
Anlage III
Die Darstellung der Erlöse nach altem Gliederungschema sieht wie folgt aus:
Betriebskostenzuschüsse
Erlöse aus Drittgeschäften
Sonstige Erträge
Plan T€
59.578
2.835
324
62.737
IST T€
59.746
3.542
388
63.676
Abweichung
168
707
64
939
Die im Jahr 2016 angestrebten Erträge sind insgesamt um T€ 939 höher ausgefallen als geplant. Die Betriebskostenzuschüsse wurden nachträglich um T€ 168, unter anderem aufgrund einer Anpassung im Personalbereich, erhöht.
Im Jahr 2016 wurden die Erlöse für die Erzeugung von Strom auf der Deponie Herzogenrath
T€ 15, die Einnahmen der Kantine T€ 62, Erträge für Mieten T€ 19 sowie Erlöse aus dem
Verkauf von Altmetallen im Bereich Krematorium in Höhe von T€ 16 umgegliedert. Insgesamt beträgt die Summe für die Umgliederungen in die Umsatzerlöse somit T€ 112.
Eine Steigerung der Erlöse aus Drittgeschäften ist vornehmlich bedingt durch die Steigerung
der Erlöse der Abfallwirtschaft T€ 632, die im direkten Zusammenhang mit den Papierpreisen steht. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten einen Zugang in Höhe von T€ 50
für Erstattungen aus der Regulierung von Versicherungsschäden.
Planunterschreitungen ergaben sich im Bereich der Materialaufwendungen. In Hinblick auf
die geplante Neuausrichtung der Abfallwirtschaft waren im Planansatz Aufwendungen für
die Beschaffung von Abfallgefäßen enthalten. Nun ist geplant, den bisher in der Bilanz für
die Abfallgefäße gebildeten Festwert im Jahr 2017 aufzulösen. Die Zukäufe der Behälter
werden dann aktiviert und abgeschrieben. Die Anschaffungskosten für den Tonnentausch
(T€ 906), die im Jahr 2016 angefallen sind, werden im Anlagevermögen unter dem Posten
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau erfasst. Dadurch wird im Jahr 2016 nur der übliche Aufwand für den jährlichen Austausch von Tonnen T€ 227 ausgewiesen, der unter dem
Planansatz liegt.
Aufgrund des milden Winters waren die Ansätze, die aufgrund eines durchschnittlichen
Winters geplant werden, zu hoch angesetzt. Die Planung der Kraft- und Betriebsstoffe erfolgte auf der Grundlage der Vorjahreswerte. Diese wurden vornehmlich durch den Dieselpreis
beeinflusst, der im Jahr 2016 stark gesunkenen ist. Dadurch waren die Ansätze für Kraftund Betriebsstoffe im Plan zu hoch angesetzt.
0.0790816.001
PwC
6
Anlage III
Aufgrund Regelungen des BilRUG wurden die Aufwendungen für die laufenden Wartungsund Instandhaltungskosten der Deponie Herzogenrath erstmalig unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen (T€ 46). Der Ansatz der Planzahl erfolgte unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen.
Planüberschreitungen ergeben sich im Bereich der Personalkosten (+ T€ 444), dies entspricht einer Abweichung von 1,3%. Sie resultiert daraus, dass ein Ertrag aus der Inanspruchnahme von Personalkostenrückstellungen eingeplant wurde, der nicht realisiert wurde. Aufgrund von nicht planbaren Gehaltssteigerungen, ergaben sich weitere höhere Aufwendungen.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Abschreibungen um T€ 188. Der Ist Wert im Jahr 2016
ist höher als der Planwert (T€ 45). Die Steigerung der Abschreibungen ist bedingt durch die
im Vergleich zum Vorjahr höheren Investitionen im Anlagevermögen.
Im Jahr 2016 ergaben sich bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen weitere Planunterschreitungen. Aufgrund des hohen Aufwandes der Vorjahre wurde das Fortbildungsbudget erhöht. Ausgeschöpft wurden aber lediglich ca. 70% des Budgets. Dadurch liegt der
Ist Wert T€ 64 unter dem Planansatz. Des Weiteren wurden die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit nur zu ca 50% ausgeschöpft, weil nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden
konnten. Deshalb kommt es zu einer Planabweichung in Höhe von T€ 70.
Ebenso konnten bei den Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude die geplanten Projekte
nicht in Gänze umgesetzt werden, was zu einer Planunterschreitung von T€ 67 führt.
Der Planansatz für die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Verwertung von Elektroschrott!“. Der
Aufwand wurde aufgrund von Zahlen, die sich am Vorjahr orientierten, um T€ 24 zu hoch
geschätzt.
Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von - T€ 3.343 nunmehr ein
Jahresverlust von -T€ 1.677.
0.0790816.001
PwC
7
b)
Anlage III
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen wurden wie folgt untersucht:
Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der
Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag
zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird.
Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form
vorgelegt wurde.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Eine laufende Liquiditätskontrolle erübrigt sich, da das Bankkonto des Aachener Stadtbetriebes täglich durch die Stadt Aachen ausgeglichen wird.
Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr
2016 planmäßig getilgt.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Bankkontos
durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Der Fachbereich Steuern und Kasse versendet Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge der jeweiligen Gebühren werden von der Stadt Aachen vereinnahmt.
Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in
der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Ab0.0790816.001
PwC
8
Anlage III
rechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Es gibt keine Tochterunternehmen.
Fragenkreis 4:
a)
Risikofrüherkennungssystem
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Der Aachener Stadtbetrieb hat im Jahr 2013 ein seiner Betriebsgröße entsprechendes Risikomanagementsystem konzipiert und eingeführt. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Bereiche des Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und auf Basis dessen
geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten, die zu einer Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation des Risikos führen.
Die eingerichteten Instrumentarien sind so ausgestaltet, dass der Betrieb identifizierte Risiken anhand quantitativer Schwellenwerte kategorisiert. Diese leiten sich ab aus geschätzter
Eintrittswahrscheinlichkeit sowie anzunehmendem Höchstschadenswert. Darüber hinaus
werden Frühwarnindikatoren fixiert.
Im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen werden die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem überwacht. Die Risikoerfassung und -kommunikation unter Zuordnung von
Verantwortlichkeiten ist wesentlicher Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Einrichtung.
0.0790816.001
PwC
9
Anlage III
Folgenden, theoretisch denkbaren, Risiken sieht sich der Aachener Stadtbetrieb ausgesetzt,
welche bestandsgefährdend sein könnten:
•
Die Kommunalpolitik verfolgt andere strategische Ziele als der Aachener Stadtbetrieb.
•
Höhe der Betriebskostenzuschüsse im Wirtschaftsplan
•
Zustand/Umfang der Betriebsstätten
•
Änderungen der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
•
Die Liquidität des Betriebes ist nicht ausreichend gesichert
Derzeit ist allerdings ein Eintreten der vorgenannten Risiken nicht erkennbar und damit ein
Fortbestand des Aachener Stadtbetriebes nicht gefährdet. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich geeignet,
Risiken rechtzeitig zu erfassen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten, so dass diese
in geeigneter Weise darauf reagieren können. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Jährlich werden die Ergebnisse in Form eines Risikoberichts zusammengefasst, dokumentiert und präsentiert.
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Durch die Art der Risikokommunikation und der fortlaufenden Bearbeitung sowie regelmäßig stattfindenden Risikoinventuren ist eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Geschäftsprozesse gewährleistet.
0.0790816.001
PwC
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Fragenkreis 5:
a)
Anlage III
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives
Hedging)?
Nicht zutreffend.
b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Nicht zutreffend.
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Nicht zutreffend.
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Nicht zutreffend.
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Nicht zutreffend.
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11
f)
Anlage III
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet.
Fragenkreis 6:
a)
Interne Revision
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Fachbereiches Rechnungsprüfung sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 8
der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 6.000,00 (VOL) bzw.
€ 12.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 6a)
0.0790816.001
PwC
12
f)
Anlage III
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
Fragenkreis 7:
a)
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen
und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Trifft nicht zu.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 8:
a)
Durchführung von Investitionen
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der
Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei
der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im
Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zu0.0790816.001
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13
Anlage III
rückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T.
durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits
vorgegeben.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2016 nicht stattgefunden.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in
den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Keine Anhaltspunkte.
Fragenkreis 9:
a)
Vergaberegelungen
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor.
Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom
15. Dezember 1995 (in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014) für Vergaben
nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
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14
Anlage III
Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den
uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und
über Einzelmaßnahmen unterrichtet.
Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet,
dem Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und dem Betriebsausschuss vierteljährlich zum
Monatsende eines Quartals über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über
die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Siehe dazu Antwort zu Frage 10a).
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a).
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2016 nicht.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend.
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15
f)
Anlage III
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von
T€ 11.885 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 8.266). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 53,2 % (Vorjahr 66,2 %) durch langfristig verfügbare Mittel
finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 20,9 % (Vorjahr 29,4 %) das langfristig gebundene
Vermögen ab.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Entfällt, da kein Konzern vorliegt.
0.0790816.001
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16
c)
Anlage III
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 34 vereinnahmt.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenkapitalanteil beträgt 19,63 % (Vorjahr 27,44 %) und ist damit als noch angemessen zu bezeichnen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresfehlbetrag aus der allgemeinen
Rücklage entnommen werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der
wirtschaftlichen Lage des Aachener Stadtbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO NRW für jeden Betriebszweig erstellte Gewinn- und Verlustrechnung in Anlage I des Berichts.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen in 2003 gewährte Trägerdarlehen
wird bis zum 31. Dezember 2016 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen.
Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet.
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17
Anlage III
Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten Dienstleistungen.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen
•
Grün- und Freiflächen
•
Straßenunterhaltung und Brückenbau
nicht kostendeckend.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern, da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr 2016 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.677, welcher im Vergleich des
im Wirtschaftsplan 2016 kalkulierten Fehlbetrages von T€ 3.343 jedoch deutlich niedriger
ausfällt.
Unterdeckungen haben sich im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung/Brückenbau ergeben. Ursächlich waren in diesen Bereichen höhere Ausgaben
für Material- und Dienstleistungsaufwendungen, was auch in einem gestiegenen Preisniveau
für gärtnerische Arbeiten von Drittanbietern begründet liegt. Des Weiteren wurden in mehreren Arbeitsbereichen Maßnahmen, die schon längere Zeit zurück gestellt wurden, durchgeführt. Dies machte teilweise umfängliche Reparatur und Sanierungsarbeiten erforderlich,
die deutlich höhere Aufwendungen zur Folge hatten.
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18
Anlage III
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Im Auftrag der Politik werden derzeit mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Pflegestandards für die Grünflächenunterhaltung erarbeitet. Diese sollen neben anlagenbezogenen Gestaltungsrichtlinien auch auf eine höhere Kostentransparenz hinwirken. Da
die Ertragslage weitestgehend von den schwer zu beeinflussenden und von der Stadt gewährten Betriebskostenzuschüssen abhängig ist, wird der Betrieb gehalten sein, die Ausgaben nach Möglichkeit unterhalb den Erträgen zu halten.
Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung
des Eigenbetriebes im Lagebericht.
Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem
Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung festgelegt.
Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab.
0.0790816.001
PwC
1
Anlage IV
A. Bilanz
I.
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
€
€
31.12.2015
46.220,81
7.460,38
1. Es handelt sich um Software-Lizenzen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jah-
ren. Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden für T€ 68 neue Lizenzen erworben.
Sachanlagen
€
€
31.12.2015
25.341.045,31
23.746.398,30
2. Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
01.01.2016
T€
Bauten auf fremden Grund
Maschinen, maschinelle
Anlagen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
Zugänge
U=Umbuchung
T€
8.775
11.831
104
U=
2.961
179
23.746
Abschreibung
Stand
A=Abgang
31.12.2016
T€
T€
363
8.516
2.093
169 A=
69
U=
U=
A=
2.362
-169
4.628
0 A=
2.572
53
11.468
45
0
0
2.985
2.980
53
2.372
25.341
3. Die Zugänge (inkl. Umbuchungen) bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im
Wesentlichen verschiedene Fahrzeuge wie Kehrmaschinen, Abfallsammelfahrzeuge und andere
Spezialfahrzeuge im Wert von T€ 1.250. Außerdem wurden Betriebsanlagen einschließlich zweier
Photovoltaikanlagen und einer Heizung für die Gärtnerei für insgesamt T€ 489 angeschafft.
4. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen u.a. die im Rahmen des Projektes
„Neuausrichtung Abfallwirtschaft“ angeschafften Abfallgefäße (T€ 905). Bisher wird für Abfallgefäße ein Festwert ausgewiesen. Weiterhin sind hier drei Abfallsammelfahrzeuge (T€ 679) und die
im Bau befindliche Salzhalle (T€ 580) ausgewiesen. Die Inbetriebnahmen erfolgen im Folgejahr.
5. Die Abgänge der Anlagen im Berichtsjahr betreffen vorwiegend Fahrzeuge, die durch Ersatzinves-
titionen ausgetauscht wurden.
0.0790816.001
PwC
2
Anlage IV
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.12.2015
€
€
786.349,15
802.110,36
6. Im Einzelnen:
31.12.2016 31.12.2015
T€
T€
258
255
69
82
68
63
44
56
338
338
9
8
786
802
Werkstattmaterial
Dienst- und Schutzkleidung
Kraft- und Betriebsstoffe
Streumaterial für den Winterdienst
Bau- und Straßenmaterial
sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
7. Die Vorratsbestände sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet. Für Baumaterial wurde ein
Festwert gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2015
€
€
414.273,95
375.627,06
8. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag u.a. gegenüber der
Bongaerts Recycling n.v., Houthalen, Belgien, aus dem Altpapierverkauf (T€ 175).
Forderungen, die bis Juni 2017 nicht beglichen waren, wurden wertberichtigt. Dabei wurden Beträge, die älter sind als ein Jahr vollständig und die übrigen zu 30 % wertberichtigt. Insgesamt
beträgt die Wertberichtigung zum Stichtag T€ 57 (Vorjahr T€ 49).
0.0790816.001
PwC
3
Forderungen gegen die Stadt Aachen
31.12.2015
Anlage IV
€
€
355.584,58
423.713,56
9. Hierbei handelt es sich mit T€ 108 (Vorjahr T€ 170) um Erstattungsansprüche für Umsatzsteuer.
Die Stadt Aachen erhält diese Mittel und rechnet für den Stadtbetrieb mit dem Finanzamt ab. Weitere T€ 248 (Vorjahr T€ 254) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verschiedene Fachbereiche.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2015
€
€
25.337,03
39.654,07
10. Forderungen aus Ertragsteuern für das Vorjahr und für das laufende Jahr sind mit T€ 15 (Vorjahr
T€ 24) hier erfasst. Weitere T€ 10 (Vorjahr T€ 16) betreffen Forderungen an Mitarbeiter.
Kassenbestand
31.12.2015
€
€
1.668,96
1.279,67
11. Es werden drei Handkassen geführt. Bankkonten werden bei der Stadt Aachen für den Stadtbe-
trieb verwaltet.
Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2015
€
€
17.908,98
18.234,44
12. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um vorausbezahlte Kraftfahrzeugsteuer und Mautgebüh-
ren.
0.0790816.001
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4
II.
Anlage IV
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
31.12.2015
€
€
1.000.000,00
1.000.000,00
€
€
5.973.713,10
6.985.224,05
13. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung.
Allgemeine Rücklage
31.12.2015
Am 6. April 2016 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2014
von € 380.299,95 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Am 21. Dezember 2016 hat der
Rat der Stadt Aachen beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 von € 631.211,00 mit der
Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Verlustvortrag
31.12.2015
€
€
0,00
-380.299,95
14. Die Verrechnung des Verlustvortrags mit der Allgemeinen Rücklage erfolgte entsprechend dem
Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 6. April 2016.
Jahresfehlbetrag
31.12.2015
€
€
-1.676.757,05
-631.211,00
15. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2016 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat-
zung noch zu entscheiden.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
31.12.2015
€
€
56.161,70
74.565,80
16. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich folgendermaßen:
2016
T€
Anfangsbestand
Zugänge
Auflösung
Endbestand
75
9
28
56
2015
T€
26
72
23
75
Die Zuschussgelder wurden geleistet für Fahrzeuge (T€ 31, Vorjahr T€ 47) sowie für ein Notstromaggregat (T€ 25). Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt im gleichen Zeitraum, wie die Abschreibung der aktivierten Wirtschaftsgüter.
0.0790816.001
PwC
5
Anlage IV
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
€
€
31.12.2015
9.300,00
12.341,00
17. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Steuern des Vorjahres und des Berichtsjahres
auf die Überschüsse der Betriebe gewerblicher Art gebildet.
Sonstige Rückstellungen
€
€
31.12.2015
3.412.131,00
3.192.753,00
18. Zusammensetzung und Entwicklung:
01.01.2016 Inanspruch Auflösung
nahme
T€
Personalrückstellungen
Altersteilzeit
ausstehender Urlaub
und Gleitzeitguthaben
Berufsgenossenschaft
Dienstjubiläum
Übrige sonstige Rückstellungen
g
Mieten
Jahresabschlusskosten
extern
intern
ausstehende Pacht
ausstehende Rechnungen
Archivierungskosten
Gesamt
T€
T€
Zuführung
Zinseffekt
31.12.2016
T€
T€
T€
88
0
0
12
1
101
1.068
0
160
1.316
746
0
9
755
0
0
0
0
837
22
25
896
0
0
0
1
1.159
22
176
1.458
1.724
0
0
142
0
1.866
41
13
0
59
40
1.877
3.193
38
13
0
53
0
104
859
1
0
0
3
0
4
4
30
13
0
0
0
185
1.081
0
0
0
0
0
0
1
32
13
0
3
40
1.954
3.412
19. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus einer abgeschlossenen Alters-
teilzeitvereinbarung. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet.
20. Die Einrichtung bildet Rückstellungen für ausstehenden Urlaub sowie Gleitzeitkonten. Der Be-
stand an Urlaubstagen betrug im Jahr 2016 1.358 Tage (Vorjahr 1.625 Tage). Die ausstehenden
Gleitzeitkontingente erhöhten sich von 4.386 auf 4.928 Tage. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auch auf die Ausweitung des durchschnittlichen Personalstandes.
21. Die Rückstellungen für Mietverpflichtungen betreffen Gebäude, die durch den Aachener Stadtbe-
trieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Mietzahlungen erfolgten bislang noch nicht. Für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten wurden zudem T€ 321 angesetzt.
0.0790816.001
PwC
6
Anlage IV
22. Die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten bestehen im Wesentlichen für Kosten der Jahresab-
schlussprüfungen (T€ 32) sowie für interne Jahresabschlusskosten für 2016 (T€ 13).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
31.12.2015
€
€
3.458.634,86
1.750.547,32
23. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion
West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 722), die ESE GmbH, Neuruppin, für die
Lieferung von Abfallgefäßen (T€ 695), die Backes Bau und Transporte GmbH, Stadtkyll, (T€ 281)
sowie die Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Osterholz, (T€ 268).
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Aachen
31.12.2015
€
€
13.842.845,94
12.549.962,86
24. Im Einzelnen:
31.12.2016 31.12.2015
T€
T€
7.482
7.869
5.118
3.646
Darlehensverbindlichkeiten
Stadtkassenkonto
Kurzfristige Verbindlichkeiten
FB Personal und Organisation
Immobilienmanagement
Gebäudemanagement
Übrige
1.035
140
27
41
1.243
13.843
968
0
18
49
1.035
12.550
25. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der
Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der
Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900
aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
26. Das Stadtkassenkonto weist einen negativen Saldo aus und wird daher unter den Verbindlichkei-
ten gegenüber der Stadt Aachen ausgewiesen. Es handelt sich dabei um den aufgelaufenen Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen des Stadtbetriebs, die über ein von der Stadt Aachen verwaltetes Bankkonto abgewickelt werden und deren Saldo täglich zugunsten oder zulasten des Stadtbetriebs durch die Stadt vereinnahmt wird.
0.0790816.001
PwC
7
Anlage IV
27. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber den FB Personal und Organisation bestehen mit T€ 980
vornehmlich aus der Abrechnung der Beamtenbezüge einschließlich Beiträgen zur Versorgungskasse für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2015
€
€
899.905,53
860.594,76
28. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kir-
chensteuer für den Monat Dezember 2016 (T€ 217) sowie noch ausstehende leistungsorientierte
Entgeltbestandteile (T€ 683).
Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2015
€
€
12.453,69
0,00
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet für den im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Errichtung eines Spielplatzes erhaltenen Ablösebetrag für die fünfjährige Unterhaltungspflicht des Spielplatzes.
0.0790816.001
PwC
8
B.
Anlage IV
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2015
€
€
63.400.999,33
61.924.682,52
29. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die
folgenden Bereiche:
2016
T€
Betriebskostenzuschüsse
Abfallbeseitigung
Grünunterhaltung
Friedhofswesen
Straßenunterhaltung
Straßenreinigung/Winterdienst
abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen
(Weiterberechnung der Deponieaufwendungen abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen
Straßenunterhaltung
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienste
Friedhofsentgelte
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen (Weiterberechnung der
Deponieaufwendungen abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
nach BilRUG aus den sonstigen betrieblichen Erträgen umgegliederte Erträge:
Kantinenbetrieb
Nebengeschäfte Krematorium
Stromverkauf
Sonstiges
2015
T€
29.206
10.112
7.550
5.704
7.174
59.746
28.659
10.049
7.340
5.656
7.001
58.705
-221
59.525
2.036
612
120
439
218
115
3
-256
58.449
1.779
609
194
270
251
114
3
221
63.289
256
61.925
62
16
15
19
63.401
0
0
0
0
61.925
30. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz war die Umgliederung verschiede-
ner Erträge aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse erforderlich. Für das Vorjahr wurde der bisherige Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beibehalten.
31. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe-
trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt geleisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst.
0.0790816.001
PwC
9
Anlage IV
Der Rat der Stadt Aachen hat am 9. Dezember 2015 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirtschaftsplan 2016 einen Zuschussbedarf von T€ 59.578 beschlossen.
Die Planansätze und Abweichungen ergeben sich wie folgt:
Plan
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Friedhofswesen
- Straßenunterhaltung
- Straßenreinigung/Winterdienst
29.135
10.086
7.526
5.677
7.154
59.578
Ist
T€
29.206
10.113
7.549
5.704
7.174
59.746
Die Abweichungen vom Wirtschaftsplan ergeben sich aus der vorgenommenen Anpassung der
Beamtenbezüge, die bei der Planerstellung nicht berücksichtigt wurde, sowie aus der nachträglichen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses.
32. Die Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier ist insbesondere darauf zurückzuführen,
dass die Preise für Altpapier erneut gestiegen sind.
33. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegen insgesamt in 2016 neun Verträge mit
verschiedenen Systembetreibern zugrunde. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört im Wesentlichen die Sammlung des Abfalls.
34. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die
Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt
Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über
den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden. Seit Ende 2011 erfolgt die Beauftragung durch
das Gebäudemanagement der Stadt Aachen.
35. Die Nebengeschäfte Krematorium resultieren aus der Veräußerung von Metallresten aus der Kre-
mierung. Diesen im Vorjahr mit T€ 69 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfassten Erlösen
stehen Aufwendungen von T€ 1 (Vorjahr T€ 15) gegenüber, die im Materialaufwand ausgewiesen
werden.
36. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De-
ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 195.973 kWh in das Netz eingespeist. Im Vorjahr
betrug die Einspeisung 200.190 kWh mit einem Erlös von ebenfalls T€ 15.
0.0790816.001
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10
Sonstige betriebliche Erträge
Anlage IV
2015
€
€
275.947,68
574.574,77
37. Zusammensetzung:
2016
T€
Erträge aus Anlagenabgängen
Zuschüsse
Personalkostenerstattungen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige
nach BilRUG in die Umsatzerlöse umgegliederte Erträge:
Nebengeschäfte Krematorium
Erträge aus dem Betrieb der Kantine
Miet- und Pachterträge
Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
86
25
29
28
4
104
276
2015
T€
179
117
33
24
13
42
408
0
0
0
0
276
70
62
20
15
575
38. Durch die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz war die Umgliederung verschiede-
ner Erträge aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse erforderlich. Für das Vorjahr wurde der bisherige Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beibehalten.
39. Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Veräußerung von
abgeschriebenen Anlagegütern.
40. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge stammen im Wesentlichen aus Versicherungsentschä-
digungen (T€ 52) und Nutzungsentgelten für Fahrzeuge und Geräte (T€ 28).
Materialaufwand
2015
€
€
21.638.488,29
20.740.957,97
41. Im Einzelnen:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
0.0790816.001
2016
T€
3.108
18.530
21.638
2015
T€
3.295
17.446
20.741
PwC
11
Anlage IV
42. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
2016
T€
943
503
313
246
227
65
40
771
3.108
Kraft- und Betriebsstoffe
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Werkstattmaterial und Reifen
Bau- und Schüttstoffe
Abfallgefäße
Streumaterial
Lebensmittel Kantine
Sonstiges
2015
T€
1.055
558
289
310
175
82
34
792
3.295
43. Der Aufwand für Kraft- und Betriebsstoffe sank vor allen aufgrund der gesunkenen Preise um
T€ 112. In den sonstigen Aufwendungen waren im Vorjahr T€ 85 für die Unterhaltung von Grabmälern enthalten.
44. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt:
Abfallentsorgung
Abfallgrundgebühren
Abfallverwertung
Beseitigungsgebühren ZEW
Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen
Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten
Fremdmaterial eigene Reparaturen
Fremdleistungen Werkstatt
Fremdleistung sonstiges Handwerk
Abfuhrleistungen
Containermieten
Betreuung/Personal
Sonstiges
2016
T€
6.832
3.654
2.701
13.187
1.479
979
569
777
569
238
210
152
370
18.530
2015
T€
6.667
3.607
2.769
13.043
1.471
773
535
459
358
207
211
150
239
17.446
45. Die sonstigen Aufwendungen sind durch die Umgliederung der Kosten für die Nachsorge der
Deponie Herzogenrath nach den Vorschriften des BilRUG aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand in den Materialaufwand im Wirtschaftsjahr 2016 um T€ 83 höher als im Vergleichsjahr. Für
das Vorjahr werden T€ 77 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
46. Der Anstieg der Aufwendungen betrifft insbesondere Fremdleistungen für die Werkstatt
(T€ +318), für sonstige Handwerksleistungen (T€ +211) und für gärtnerische Arbeiten
(T€ +206).
0.0790816.001
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12
Personalaufwand
Anlage IV
2015
€
€
33.964.644,09
32.851.336,36
47. Im Einzelnen:
Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge
Inanspruchnahme bzw. Zuführung zur Rückstellung
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
davon Altersversorgung
2016
T€
26.267
102
26.369
7.596
33.965
2.311
2015
T€
25.421
69
25.490
7.361
32.851
2.250
48. Der Anstieg der Entgelte resultiert insbesondere aus zwei Effekten: Zum einen sind die im Jahres-
durchschnitt beim Aachener Stadtbetrieb beschäftigten Mitarbeiter von 654 auf 660 gestiegen und
zum anderen gab es zum 1. März 2016 eine Tariferhöhung von 2,4 %.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
2015
€
€
3.009.153,64
2.820.998,25
2015
€
€
6.299.886,63
6.256.169,63
49. Siehe Aktivposten Anlagevermögen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
50. Zusammensetzung:
Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen
EDV-Kosten für Hard- und Software
Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung
Prüfungs- und Beratungskosten
Übrige
2016
T€
1.928
947
788
587
342
1.708
6.300
2015
T€
1.929
947
749
583
208
1.840
6.256
51. Die übrigen Aufwendungen sind durch die Umgliederung der Kosten für die Nachsorge der Depo-
nie Herzogenrath nach den Vorschriften des BilRUG aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand in
den Materialaufwand im Wirtschaftsjahr 2016 um T€ 83 niedriger als im Vergleichsjahr, für das
hier T€ 77 ausgewiesen werden.
0.0790816.001
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13
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Anlage IV
2015
€
€
392.084,18
413.387,04
52. Zusammensetzung:
2016
T€
391
1
0
392
Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen
Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
Sonstige
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
2015
€
€
2015
T€
410
2
1
413
-9.166,46
-11.405,21
53. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es mit T€ 4 um Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen und mit T€ 6 Steuererstattungen für Vorjahre. Dem gegenüber stehen
Aufwendungen für Steuern in Höhe von T€ 1.
Ergebnis nach Steuern
2015
€
€
-1.618.143,36
-572.186,75
2015
€
€
58.613,69
59.024,25
54. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme.
Sonstige Steuern
55. Bei den Sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um KFZ-Steuern.
Jahresfehlbetrag
2015
€
€
-1.676.757,05
-631.211,00
56. Über die Deckung des Jahresfehlbetrages 2016 hat der Rat der Stadt Aachen zu beschließen.
0.0790816.001
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1
Anlage V
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Rechtliche Grundlagen
Firma
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener
Stadtbetrieb".
Gründung
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November
2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb"
mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet.
Sitz
Aachen
Satzung
Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell
gilt die Betriebssatzung in der fünften Änderungsfassung vom 24.
Oktober 2012.
Rechtsform
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf
Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S. des
§ 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt.
Zweck
Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben
•
der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben
hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt,
•
der Straßenreinigung und des Winterdienstes,
•
der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und
Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze,
•
des Friedhofswesens,
•
der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst
•
den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz)
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2
•
Anlage V
die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten
städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um
Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt.
Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Stammkapital
Gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00
Betriebsleitung
Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit
nicht durch GO NRW, EigVo NRW, Hauptsatzung der Stadt Aachen,
die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt wird.
Kaufmännischer Betriebsleiter ist seit 1. Februar 2013 Herr Thomas
Thalau. Operativer Betriebsleiter ist seit 19. November 2014 Herr
Peter Maier.
Betriebsausschuss/ Werksausschuss
Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere
beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf
zwölf erhöht worden.
Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt (siehe Anlage II).
Wichtige Verträge
Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden
Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am
30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener
Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt
Aachen auf den Betrieb übertragen.
Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und
Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom
23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen
Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003.
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3
Anlage V
Betriebskostenzuschuss
Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt
Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart:
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der
Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan
dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen
geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der
Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die
nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Deponie Herzogenrath
Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt
Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur
Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das
Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich
die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener
Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus
dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage.
Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und
den Erträgen werden als Forderung an die Stadt Aachen in der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die
Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend
erhöht wird.
Darlehensvertrag
Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004
und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener
Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich
mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit
einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den
Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus
verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung
auskunftsgemäß nicht abgeschlossen.
0.0790816.001
PwC
4
Steuerliche Verhältnisse
Anlage V
Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen
des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb
gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung
und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung
von Containerstandorten.
Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier bestand für den Zeitraum
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ein Abnahmevertrag mit der
Firma Bongaerts Recycling N.V., Peer in Belgien. Dieser Vertrag
wurde bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Für die Verkaufserlöse wurde festgelegt, dass 20 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig
sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am
Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt.
Seit 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art.
Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Anfallende Ertragssteuern werden von der Stadt Aachen
getragen.
Zum 31. März 2014 wurde der Betrieb einer Kantine aufgenommen.
Dabei handelte es sich bisher um einen Verlustbetrieb, so dass Ertragssteuern nicht angefallen sind. Die entsprechenden Umsatzsteuern wurden an das Finanzamt abgeführt.
Seit dem 1. Januar 2015 ist der Aachener Stadtbetrieb nach dem
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 mit der Verwertung
von Elektroabfällen in einem weiteren Betrieb gewerblicher Art
tätig.
0.0790816.001
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
DokID:
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten
ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des
Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
8. Mängelbeseitigung
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist
berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen
zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder
Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt
für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen
oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung
eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die
Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten
gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein
Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem
Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die
Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte
Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist.
Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3)
Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch
Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der
Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2)
Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die
Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte
und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen
Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des
Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom
Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1)
Für gesetzlich vorgeschriebene
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2)
Prüfungen
gilt
die
Haftungs-
Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber
begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer
Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden
Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis
zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf
das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(3)
Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen
wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
52001
1/2002
(1)
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der
Wirtschaftsprüfer
einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis
auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht
oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher
Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht
übernommen.
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(2)
Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in
steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom
Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als
richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für
Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm
festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2)
Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen
wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig
vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit
zur Verfügung steht.
(3)
Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer
und
Gewerbesteuer
sowie
der
Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung
erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es
sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2)
Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3)
Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der
Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder
die
unterlassene
Mitwirkung
des
Auftraggebers
entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch
dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1)
Der
Wirtschaftsprüfer
hat
neben
seiner
Gebühren- oder
Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse
auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2)
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4)
Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar,
so
sind
mangels
anderweitiger
schriftlicher
Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5)
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer,
Einheitsbewertung
und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen
Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem
Gebiet
der
Erbschaftsteuer,
Kapitalverkehrsteuer,
Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung,
Eintritt
und
Ausscheiden
eines
Gesellschafters,
Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten
Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2)
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der
Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem
oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der
Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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20000003286120
DokID:
10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge