Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
302222.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0981/WP17
öffentlich
06.06.2018
Dez. III / FB 61/400
Rettungswege zu den Häusern Von-Broich-Straße 3-33
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
27.06.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein
Haltverbot bzw. eine Markierung vor den Fußwegen zu den Häusern 3-33 für die rettungstechnische
Erschließung der Häuser nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Die Vorlage gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, die Verwaltung zu
beauftragen, mit geeigneten Mitteln zu erreichen, dass die Rettungswege zu den Häusern mit
ungerader Hausnummer (3-33) in der Von-Broich-Straße von parkenden Fahrzeugen frei gehalten
werden.
Die Häuser Von-Broich-Straße 3-15, 17-29 und 31-33 werden jeweils über Stichwege fußläufig
erschlossen. Die Wege sind widmungsrechtlich auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt. Daher
wurde bei der Anlage der Wege keine Bordsteinabsenkungen zur Von-Broich-Straße eingebaut, die
ein Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden.
Der längste der Wege ist ca. 50 m lang. Eine Rückfrage bei der Feuerwehr hat ergeben, dass eine
Befahrung für die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich ist.
Die Einsatzfahrzeuge werden in der Von-Broich-Straße abgestellt, die restliche Distanz wird fußläufig
ggf. unter Einsatz von erforderlichen mobilen Geräten zurückgelegt. Aufgrund der kurzen Distanz der
Wege ist daher die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Häuser auch ohne ein
Befahren der Wege sichergestellt.
Da auch keine weiteren Gründe ersichtlich sind, die ein Halt- und Parkverbot vor den Stichwegen
begründen würden, ist eine Markierung oder Beschilderung mit Haltverboten nicht erforderlich.
Anlage/n:
- Antrag der CDU Fraktion vom 21.03.2018
- Plan (Von-Broich-Straße und Stichwege)
Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2018
Seite: 3/3
Von
-B
roic
h-S
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