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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
302222.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0981/WP17 öffentlich 06.06.2018 Dez. III / FB 61/400 Rettungswege zu den Häusern Von-Broich-Straße 3-33 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 27.06.2018 Bezirksvertretung Aachen-Richterich Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein Haltverbot bzw. eine Markierung vor den Fußwegen zu den Häusern 3-33 für die rettungstechnische Erschließung der Häuser nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Die Vorlage gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit geeigneten Mitteln zu erreichen, dass die Rettungswege zu den Häusern mit ungerader Hausnummer (3-33) in der Von-Broich-Straße von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden. Die Häuser Von-Broich-Straße 3-15, 17-29 und 31-33 werden jeweils über Stichwege fußläufig erschlossen. Die Wege sind widmungsrechtlich auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt. Daher wurde bei der Anlage der Wege keine Bordsteinabsenkungen zur Von-Broich-Straße eingebaut, die ein Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden. Der längste der Wege ist ca. 50 m lang. Eine Rückfrage bei der Feuerwehr hat ergeben, dass eine Befahrung für die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich ist. Die Einsatzfahrzeuge werden in der Von-Broich-Straße abgestellt, die restliche Distanz wird fußläufig ggf. unter Einsatz von erforderlichen mobilen Geräten zurückgelegt. Aufgrund der kurzen Distanz der Wege ist daher die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Häuser auch ohne ein Befahren der Wege sichergestellt. Da auch keine weiteren Gründe ersichtlich sind, die ein Halt- und Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden, ist eine Markierung oder Beschilderung mit Haltverboten nicht erforderlich. Anlage/n: - Antrag der CDU Fraktion vom 21.03.2018 - Plan (Von-Broich-Straße und Stichwege) Vorlage FB 61/0981/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2018 Seite: 3/3 Von -B roic h-S traß e