Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
300783.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
28.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0974/WP17
öffentlich
28.05.2018
Dez. III / FB 61/200
Nachverdichtung von Blockinnenbereichen
hier: Erstellung einer Kriterienliste
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.06.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Kriterienliste für die Nachverdichtung von
Blockinnenbereichen zu erstellen und dem Planungsausschuss in der 2. Jahreshälfte zur Beratung
vorzulegen.
Vorlage FB 61/0974/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In der letzten Zeit wurden Planungen für mehrere Blockinnenbereiche im Planungsausschuss
vorgestellt und beraten. Nicht alle, aber der größte Teil der Flächen befindet sich in der Aachener
Innenstadt sowie innenstadtnahen Bereichen wie beispielsweise dem Frankenberger Viertel. Das
Bauvorhaben Trimpersfeld in Eilendorf ist bislang das einzige Projekt eines privaten Investors in
einem anderen Stadtbezirk. Die Verwaltung selbst entwickelt derzeit ein Konzept für das Gelände des
Sportplatzes Karl-Kuck-Straße.
Die Projekte in Aachen-Mitte unterscheiden sich sehr stark durch die planerischen sowie die
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Teil ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich (z.B. Luisenhöfe, ehemalige Schule Franzstraße), zum Teil erfolgt die Beurteilung auf
Grundlage des § 34 BauGB. In einigen Fällen wird bzw. wurde als Grundlage für das städtebauliche
Konzept ein Wettbewerb durchgeführt (Franzstraße, Luisenhöfe, Charlottenstraße).
Das Verfahren für die Nachfolgenutzung der Fläche der ehemaligen Schule Franzstraße ist als sehr
positives Beispiel einzustufen. Für die Wettbewerbsauslobung wurden klare Vorgaben zur Dichte und
Höhe der neuen Bebauung gemacht und letztlich wurde derjenige der beiden mit dem 1. Preis
ausgezeichneten Entwürfe zur Umsetzung ausgewählt, der sich sehr stark an den Bestandshöhen der
angrenzenden Bebauung orientiert und der eine moderate Dichte vorsieht. Dennoch ist der Entwurf
auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv bewertet worden.
In anderen Projekten, aktuell bei den Luisenhöfen und dem Bereich Kasernen- / Krakaustraße gab es
sehr intensive Diskussionen über die angemessene Dichte und Höhe.
Aufgrund des Mangels an Flächen für die weitere Entwicklung von Wohnungsbau ist davon
auszugehen, dass es weitere Projekte zur Nachverdichtung von Blockinnenbereichen geben wird und
sich diese Entwicklung auch stärker auf die Außenbezirke ausdehnen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Kriterienliste für die städtebauliche Beurteilung von Projekten
in Blockinnenbereichen zu erstellen. Dabei sollen nicht nur die schon erwähnten Kriterien Dichte und
Höhe eine Rolle spielen. Vielmehr spielen auch die verkehrliche Erschließung (Befahrbarkeit, Lage
der Stellplätze, fußläufige Anbindung), ökologische Kriterien (Klimaschutz, Begrünung, Erhalt von
Baumbestand) sowie die Möglichkeiten zur Nutzungsmischung eine wesentliche Rolle.
Bei der Festlegung der Kriterien soll differenziert werden nach der Lage und den
Rahmenbedingungen der Projekte, insbesondere der städtebaulichen Struktur im Umfeld (z.B.
Innenstadtbereich, Gründerzeitviertel, Einfamilienhausbereich im Außenbezirk).
Da es sich um eine städtebauliche Beurteilung handelt, spielt es keine Rolle, ob für die Umsetzung
der einzelnen Projekte die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist oder ob eine
Genehmigung auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden kann.
Vorlage FB 61/0974/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
Seite: 2/2