Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
300181.pdf
Größe
323 kB
Erstellt
23.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0968/WP17
öffentlich
35006-2017
23.05.2018
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 473 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Seffenter Weg und dem
nordöstlich gelegenen Eisenbahngelände
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.06.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 473 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zwischen Seffenter Weg und dem nordöstlich gelegenen Eisenbahngelände gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0968/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am
02.09.2010 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 473 einzuleiten, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 473 fand vom 19.02.2018 bis einschließlich
23.03.2018 statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit nicht eingegangen.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Aufhebung nicht berührt, so dass
auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 473 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0968/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 473
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen dem Seffenter Weg
und dem nordöstlich gelegenen Eisenbahngelände
Lage des Plangebietes
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 473
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.05.2018
Der Durchführungsplan Nr. 473, datiert vom 15.07.1960, umfasst den Bereich zwischen dem Seffenter Weg und dem
nordöstlich gelegenen Eisenbahngelände.
Er enthält Festsetzungen für eine Bebauung sowie eine Kleingartenanlage.
Mit der Realisierung der Bebauung und der Kleingärten wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des
Durchführungsplans Nr. 473 und somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 473 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 473 aufgehoben.
Der Durchführungsplan Nr. 473 wird im Bereich der Bebauung und der Kleingartenanlage von Bebauungsplan Nr. 667
überlagert. Durch diesen wurde hier der Durchführungsplan Nr. 473 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt daher in diesem Bereich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 667
gem. § 30 BauGB. Für den übrigen Bereich erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
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