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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
299875.pdf
Größe
327 kB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:27
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0967/WP17 öffentlich 35007-2017 22.05.2018 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 476 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.06.2018 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 476 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0967/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am 02.09.2010 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 476 einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes. Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 476 fand vom 19.02.2018 bis einschließlich 23.03.2018 statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit nicht eingegangen. Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Aufhebung nicht berührt, so dass auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 476 als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0967/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 476 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße Lage des Plangebietes Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 476 Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 22.05.2018 Der Durchführungsplan Nr. 476, datiert vom 15.07.1960, umfasst ein Gelände zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße. Er enthält Festsetzungen für die Errichtung von 4 Studentenwohnheimen (Hochhäuser). Mit der Realisierung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 476 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 476 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 476 aufgehoben. Der Durchführungsplan Nr. 476 wird größtenteils vom Bebauungsplan Nr. 627 überlagert. Hier erfolgt die Beurteilung von Vorhaben entsprechend den Festsetzungen dieses Bebauungsplans gem. § 30 BauGB. Für den übrigen Bereich erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Seite 2 / 2