Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
299808.pdf
Größe
943 kB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 05:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0965/WP17
öffentlich
35002-2017
22.05.2018
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 447 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee,
Goethestraße und Schillerstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.06.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 447 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0965/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am
02.09.2010 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 447 einzuleiten, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 447 fand vom 19.02.2018 bis einschließlich
23.03.2018 statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit nicht eingegangen.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Aufhebung nicht berührt, so dass
auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 447 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0965/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 447
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee,
Goethestraße und Schillerstraße
Lage des Plangebietes
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 447
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 22.05.2018
Der Durchführungsplan Nr. 447, datiert vom 07.09.1959, umfasst den Bereich zwischen Hohenstaufenallee,
Goethestraße und Schillerstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Grünflächen an der Goethestraße - Ecke Schillerstraße und den Spielplatz an der
Schillerstraße sowie den Verkehrsgarten an der Hohenstaufenallee. Außerdem enthält dieser Festsetzungen für die
Bebauungen an der Goethestraße und der Hohenstaufenallee/ Schillerstraße.
Mit der Realisierung dieser Nutzungen wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 447 und
somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 447 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 447 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt innerhalb der Bebauung nach § 34 BauGB und innerhalb der übrigen Flächen nach
§ 35 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
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