Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
299808.pdf
Größe
943 kB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 05:44
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 943 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0965/WP17 öffentlich 35002-2017 22.05.2018 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 447 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.06.2018 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 447 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0965/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am 02.09.2010 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 447 einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes. Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 447 fand vom 19.02.2018 bis einschließlich 23.03.2018 statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit nicht eingegangen. Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Aufhebung nicht berührt, so dass auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 447 als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0965/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 447 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße Lage des Plangebietes Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 447 Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 22.05.2018 Der Durchführungsplan Nr. 447, datiert vom 07.09.1959, umfasst den Bereich zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße. Er enthält Festsetzungen für die Grünflächen an der Goethestraße - Ecke Schillerstraße und den Spielplatz an der Schillerstraße sowie den Verkehrsgarten an der Hohenstaufenallee. Außerdem enthält dieser Festsetzungen für die Bebauungen an der Goethestraße und der Hohenstaufenallee/ Schillerstraße. Mit der Realisierung dieser Nutzungen wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 447 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 447 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 447 aufgehoben. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt innerhalb der Bebauung nach § 34 BauGB und innerhalb der übrigen Flächen nach § 35 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Seite 2 / 2