Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
298751.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
11.05.18, 12:00
Aktualisiert
27.05.18, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0961/WP17
öffentlich
11.05.2018
Dez. III / FB 61/700
Eginhardstraße, Erneuerung der Verkehrsfläche nach Kanalbau
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
07.06.2018
Bürgerforum
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Erneuerung der
Eginhardstraße zur inhaltlichen Beratung an den Mobilitätsausschuss.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und das Ergebnis des Bürgerforums
zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei der Entscheidungsfindung zum Ausführungsbeschluss.
Vorlage FB 61/0961/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.05.2018
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Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Vorlage für den Ausführungsbeschluss für die Sitzung der B0 am 09.05.
2018 und des Mobilitätsausschusses am 07.06.2018 ist es zu Irritationen gekommen, weil die aktuelle
Vorlage von Aussagen zum Planungsbeschluss abweicht und Zweifel an der notwendigen
Erneuerung des Kanals geäußert wurden. Insbesondere geht es darum, dass das Bauvorhaben von
der Verwaltung als beitragspflichtig eigeschätzt wird.
Vorbemerkung
Grundsätzlich beruht das das übliche zweistufige Verfahren aus Planungs- und Ausführungsbeschluss
auf Unterlagen unterschiedlicher Tiefenschärfe hinsichtlich Planungsdetails und Kosten. In der ersten
Stufe geht es vordringlich darum, ob überhaupt erneuert bzw. gebaut werden soll - und in welcher
Form. Nach einer positiven Entscheidung werden in der weiteren Bearbeitung detailliertere Pläne
erstellt und Kosten ermittelt. Dabei sind Abweichungen aufgrund konkreterer Erkenntnisse nicht
auszuschließen.
In der öffentlichen Diskussion ist die Kostenbeteiligung der Anlieger verständlicherweise immer ein
wichtiges Thema.
Kanalzustand
Der Kanal in der Eginhardstraße ist dringend erneuerungsbedürftig.
Das kann durch Fotos des Kanalzustands belegt werden. Dass dies im Zusammenhang mit der
Maßnahme bisher nicht im Detail erläutert wurde, liegt daran, dass dies üblicherweise nicht
Gegenstand einer politischen oder öffentlichen Diskussion ist, sondern Bestandteil des
Kanalsanierungsprogramms, das im städtischen Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt wird und
nach den Erfordernissen des Schadensbildes jährlich aktualisiert wird. Dazu hat die STAWAG
folgendes mitgeteilt:
Im Zuge der routinemäßigen Kanal-TV-Untersuchungen (nach SüwVO Abw) wurde 2016 festgestellt,
dass der Mischwasserkanal in der Eginhardstraße in einem stark erneuerungsbedürftigen Zustand ist.
Das Schadensbild zeigt klaffende Fugen und an einigen Stellen eindringendes Erdreich. Es besteht
die Gefahr, dass durch das Einspülen von Erdreich in den Kanal Hohlräume unter der öffentlichen
Verkehrsfläche entstehen, die zu Absackungen führen können. Ebenso könnte Abwasser im
Untergrund versickern und das Grundwasser belasten.
Wegen des Schadensbildes und des geringen Durchmessers (kleines Eiprofil 250/375 mm) scheidet
eine unterirdische Sanierung mittels Inliner aus, da dieser bei kleinen Durchmessern zu Faltenwurf
neigt, und Falten im Inliner zu Querschnittseinengungen und hydraulischen Problemen führen können
bzw. Abflusshindernisse begünstigen. Die Kanalbaumaßnahme wurde von der Regionetz GmbH als
Maßnahme mit hoher Priorität eingestuft und bei der jährlichen Fortschreibung des ABK
(Abwasserbeseitigungskonzept nach § 47 LWG) der Bezirksregierung Köln mitgeteilt und ist damit
verbindlich.
Hausanschlüsse
Die Hausanschlüsse in der Eginhardstraße sind gemäß Mitteilung der zuständigen Abteilung der
STAWAG/Regionetz in einem relativ guten Zustand. Vorhandene Schäden können durch eine
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Ausdruck vom: 25.05.2018
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Renovierung in geschlossener Bauweise behoben werden. Keine einzige
Grundstücksanschlussleitung muss zwingend in offener Bauweise erneuert werden. Die wenigen
Eigentümer der Gebäude mit schadhaften Anschlüsse wurden über die Defekte informiert. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass die Anlieger aus dem geringen Sanierungsbedarf der Hausanschlüsse
fälschlicherweise zu der Einschätzung gekommen sind, dass der Hauptkanal nicht
erneuerungsbedürftig ist.
Beteiligung der STAWAG an der Bürgerinformation
Die Bürgerinformation stand unter der Überschrift „Erneuerung der Straße“. Da die Maßnahmen zur
Kanalsanierung in aller Regel nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind, sondern vielmehr
über den Ablauf der Bauarbeiten berichtet wird, haben Vertreter der STAWAG nicht an der
Bürgerinformation teilgenommen. Über die Sanierungsnotwendigkeit des jeweiligen Hausanschlusses
werden die betroffenen Anlieger immer direkt von der STAWAG schriftlich informiert.
Erneuerung der Oberfläche
Im Zuge der Infrastrukturabstimmung zwischen STAWAG und Verwaltung wird im Vorfeld diskutiert,
ob die Oberflächen über den Leitungsgräben in alter Form wieder hergestellt werden oder eine
Umprofilierung sinnvoll ist.
Bei Straßen, die die gewöhnliche Lebensdauer erreicht haben, und bei umfangreichen
Leitungsarbeiten ist meistens eine grundhafte Erneuerung notwendig. In Anbetracht des funktionalen
und bautechnischen Missstands der Eginhardstraße kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass nach
den Leitungsarbeiten eine neue Aufteilung der Verkehrsfläche sinnvoll ist. Dazu wurden der
Bezirksvertretung zur Sitzung am 17.05.2017 zwei Varianten zur Beratung vorgelegt
Die Gründe für eine Umgestaltung der Verkehrsfläche sind in der Vorlage zum Planungsbeschluss
dargelegt. Die Bezirksvertretung ist den Argumenten mit ihrem Beschluss, die Eginhardstraße nach
den Kanalerneuerungsarbeiten als Mischfläche auszubauen, gefolgt.
Baukosten und Finanzierung
Zu den Kosten wurde folgendes in der Vorlage zum 17.05.2017 ausgeführt:
„Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand
versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, können die Straßenbaukosten
zu 100% als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung betrachtet werden.“
Diese Formulierung ist von den Mitgliedern der Bezirksvertretung und in der Bürgerschaft
wahrscheinlich dahingehend interpretiert worden, dass eine Beitragspflicht nicht gegeben ist. Konkrete
Aussagen wurden von der Verwaltung dazu nicht gemacht.
Da der Kostenaspekt in der öffentlichen Diskussion und in der politischen Beratung eine große Rolle
spielt, muss an dieser Stelle ausführlicher auf die Diskrepanz zwischen der Einschätzung aus dem
Jahr 2017 und dem derzeitigen Kenntnisstand eingegangen werden.
Anfang 2017 wurde der Erneuerungsbedarf der Hausanschlüsse deutlich höher eingeschätzt als sich
bei genauer Analyse herausstellte. Das hat für die Mehrheit der Anlieger einerseits zwar geringere
Kosten (für die Hausanschlüsse) zur Folge. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass eine kleinere
Fläche durch die Leitungsarbeiten beeinträchtigt wird. Dies wiederum hat dann zur Folge, dass die
Vorlage FB 61/0961/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.05.2018
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Verwaltung keine Gesamtwiederherstellung im Zuge der Kanalsanierung zulasten des
Entwässerungsetats verlangen kann. Auch sprengt das den Rahmen des Budgets, das für
flankierende Maßnahmen nach Leitungsverlegung jährlich vorgesehen ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist in Anbetracht des aktuellen Zustands eine funktionale und bautechnische
Erneuerung wie im Planungsbeschluss begründet sinnvoll, auch wenn diese nun mit höheren Kosten
verbunden ist.
Anfang 2017 wurden die Baukosten zunächst mit 150€/m² angesetzt. Aufgrund der Entwicklung im
Bausektor und aktueller Submissionsergebnisse wurde in der weiteren Bearbeitung von 220€/m²
Herstellungskosten auf der Basis einer niveaugleichen Pflasterbauweise ausgegangen.
Eine Überprüfung der Planung und der Bauweise hat inzwischen ergeben, dass in diesem speziellen
Fall eine kostengünstigere Asphaltbauweise abweichend von der sonst übliche Bauform in
Wohngebieten möglich ist, woraus sich Herstellungskosten von etwa 175€/m² führt. Eine genauere
Berechnung wird derzeit durchgeführt.
Bei der damaligen Beschreibung der finanziellen Auswirkungen ist die Verwaltung nicht explizit auf die
Unterscheidung zwischen haushaltsrechtlichen und beitragsrechtlichen Aspekten eingegangen. Die
entsprechende Formulierung war insofern nicht eindeutig und hat zu einer Fehlinterpretation geführt,
die keinesfalls beabsichtigt war und der Richtigstellung bedarf.
Haushaltsrechtlich ist die Wiederherstellung nach Kanalbauarbeiten für die Grabenflächen
grundsätzlich aus dem Etat Abwasserbeseitigung vorgesehen. Das kann je nach der Situation vor Ort
im Extremfall (enge Fahrbahn, tiefer Kanal, schmale Grundstücke, überwiegend schadhafte
Hausanschlüsse, insgesamt schlechter Zustand) eine grundhafte Erneuerung zur Folge haben. Davon
war die Verwaltung zunächst ausgegangen, sodass allenfalls in geringem Umfang Mittel aus dem Titel
„Wiederherstellung nach Leitungsverlegung“ hätten bereitgestellt werden müssen.
Bei genauerer Betrachtung im Zuge der Ausführungsplanung musste diese Einschätzung aber
revidiert werden, da, wie bereits oben erwähnt, durch die Kanalerneuerung eine kleinere Fläche
beeinträchtigt wird, und die Kosten demzufolge weder vollständig dem Kanalbau anzulasten sind noch
aus dem dafür im städtischen Haushalt vorgesehenen Etat ergänzt werden können. Aus diesem
Grund muss diese Finanzierung aus Straßenbaumitteln mit einem eigenen Haushaltsansatz erfolgen,
der in die Haushaltsberatungen 2018 eingebracht wird.
Die höheren Kosten haben auch zur Folge hat, dass die Anlieger an den Kosten beteiligt werden
müssen.
Aus beitragsrechtlicher Sicht ist es dabei unerheblich, ob die Kanalerneuerung Auslöser für den
Straßenbau ist oder nicht. Die Eginhardstraße wurde bereits vor 1961 erstmalig endgültig hergestellt.
Mit einem Alter von mehr als 50 Jahren ist die übliche Nutzungsdauer einer Anlage bei Weitem
überschritten. Darüber hinaus ist sie auch tatsächlich verschlissen. Ein Neuausbau der Verkehrsfläche
– unabhängig davon, ob diese im Separationsprinzip mit getrennten Teileinrichtungen oder als
Mischfläche erfolgt – löst in jedem Fall eine Beitragspflicht der Anwohner nach § 8 KAG NW aus.
Eine Finanzierung aus Zuschussprogrammen ist bei dieser Maßnahme nicht möglich, da sie in keine
der aktuellen Förderkulissen passt.
Vorlage FB 61/0961/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.05.2018
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Zuständigkeit
Bei der Vorlage zum Planungsbeschluss in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde davon
ausgegangen, dass nur geringe städtische Mittel aus dem Straßenbau zur Finanzierung der
Maßnahme erforderlich sind. Nun wird von Gesamtkosten in Höhe 470.000- 600.000€ je nach
Bauweise ausgegangen. In Anbetracht der Summe liegt dann- auch bei bezirklichen Straßen - die
Beschlusskompetenz beim Mobilitätsausschuss.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hält nach wie vor den Vorschlag, die Eginhardstraße als Mischfläche in der
beschlossenen Form zu erneuern für richtig, auch wenn dies eine Beitragspflicht gem. §8 KAG
auslöst.
Die Verwaltung bedauert die Irritation bezüglich der Beitragspflicht und wird zukünftig diese Thematik
bereits in einem früheren Planungsstadium betrachten.
Vorlage FB 61/0961/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.05.2018
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