Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
299796.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 22:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Aachener Stadtbetrieb
FB 52/0090/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
22.05.2018
Umwandlung von Ascheplätzen in Kunstrasen 2019 ff
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.06.2018
Sportausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, dass im Jahr
2019 der Tennenplatz der Sportplatzanlage Jürgen-Ortmanns-Stadion in Aachen-Richterich in
Kunstrasen umgewandelt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt für den Tennenplatz des Jürgen-Ortmanns-Stadions baldmöglichst ein
Bodengutachten in Auftrag zu geben und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen und Planungen
zu erstellen sowie zu gegebener Zeit im Sportausschuss vorzustellen.
Unter der Voraussetzung, dass über das Jahr 2019 hinaus entsprechende Haushaltsmittel für die
Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen eingeplant werden, besteht für alle Vereine, die
städt. Sportanlagen nutzen und wo die Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit erneut einen
Antrag zu stellen.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
100.000 €
100.000 €
0
0
Auszahlungen
0
0
500.000 €
500.000 €
0
0
Ergebnis
0
0
400.000 €
400.000 €
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Aachen verfügt inzwischen über insgesamt 20 Kunstrasenspielfelder für Fußball.
Der überwiegende Teil dieser Kunstrasenplätze wurde im Rahmen des sog. Kunstrasenprogramms
errichtet, in dem vorhandene Tennenplätze (Ascheplätze) in Kunstrasen umgewandelt werden.
Im Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sind für die Jahre 2019 und 2021 jeweils finanzielle Mittel in
Höhe von 500.000 € für die Umwandlung von Tennenspielfelder in Kunstrasen sowie auch die
entsprechenden Einnahmen von jeweils 100.000 € vorgesehen. Außerdem ist in 2018 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € vorhanden.
Um festzustellen, ob und welcher Bedarf seitens der Aachener Fußballvereine gesehen wird, wurden
mit Schreiben vom 15.02.2018 alle Fußballvereine informiert, dass sie im Rahmen eines formlosen
schriftlichen Antrags, der bis zum 05.04.2018 vorzulegen war, die Aufnahme in das sog.
Kunstrasenprogramm beantragen können.
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Aufnahme in das sog. Kunstrasenprogramm an folgende
Voraussetzungen gebunden ist:
-
Sportfachliche
Beurteilung
Nutzungszeiten
zur
(u.a.
Verfügung
auf
und
wie
welchen
ist
Sportplätzen
die
Auslastung,
stehen
Anzahl
wieviel
der
am
Wettkampfbetrieb teilnehmenden Mannschaften – aufgeteilt nach Altersklassen – sowie die
Anzahl der Bambini- und Freizeitmannschaften, Entwicklung der Anzahl der Mannschaften
sowie der Mitgliederzahlen in den letzten 5 Jahren )
-
baulicher
Zustand
des
städt.
Sportplatzes
(evtl.
Sanierungsbedarf,
Höhe
der
Sanierungskosten usw.)
-
Eigenbeteiligung des Vereins an den Baukosten mit einem Drittel der Kosten, höchstens
jedoch 100.000 €
Es wurden folgende Anträge zur Umwandlung von Tennenplätze in Kunstrasen eingereicht:
Jürgen-Ortmanns-Stadion / Sportverein Rhenania 1919 Richterich e. V.
Der SV Rhenania Richterich e. V. hat mit Schreiben vom 26.03.2018 beantragt das Tennenspielfeld
auf dem Jürgen-Ortmanns-Stadion in Kunstrasen umzuwandeln.
Das Jürgen-Ortmanns-Stadion besteht aus:
-
einem Tennenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage und
-
einem Naturrasenspielfeld mit 400-m-Rundlaufbahn und weiteren leichtathletischen Anlagen
in Tenne
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 3/7
In den letzten Jahren hatte der Verein folgende Mannschaftsanzahlen im Meisterschaftsbetrieb
gemeldet:*
Spielsaison 2013/2014
12 Mannschaften
Spielsaison 2014/2015
10 Mannschaften
Spielsaison 2015/2016
11 Mannschaften
Spielsaison 2016/2017
14 Mannschaften
Spielsaison 2017/2018
11 Mannschaften, davon 9 im Jugendbereich
Das
Jürgen-Ortmanns-Stadion
wird
im
Rahmen
des
Schulsports
durch
die
benachbarte
Gemeinschaftsgrundschule Grünenthaler Straße genutzt. Außerdem führt der TV Richterich dort einen
Stützpunkt zur Abnahme des Sportabzeichens.
Ansonsten ist der SV Rhenania Richterich 1919 e. V. Hauptnutzer der Sportplatzanlage.
Der Tennenplatz und die Rundlaufbahn einschließlich der Sektoren wurden 2005 im Rahmen des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes saniert.
Nach
Einschätzung
des
Aachener
Stadtbetriebs
ist
mittelfristig
nicht
von
größeren
Sanierungsmaßnahmen am Tennenspielfeld auszugehen. Es ist jedoch eine dem Alter der
Tennendecke entsprechenden Zunahme des Feinstanteils des Tennenbelages festzustellen.
Sportplatz „ Athen“/ Emmastraße / TSV Alemannia Aachen 1900 e. V.
Der TSV Alemannia Aachen 1900 e. V. hat mit Schreiben vom 29.03.2018 den Antrag gestellt, in das
Kunstrasenprogramm der Stadt Aachen aufgenommen zu werden.
Der Verein beantragt die Sanierung des Kunstrasenplatzes „ Athen“ in der Emmastraße.
Der Sportplatz „Athen“ / Emmastraße ist u. a. im Rahmen des bestehenden Erbbaurechtsvertrages an
die Alemannia Aachen GmbH verpachtet. Damit hat die die Alemannia Aachen GmbH
Eigentümerrechte und –pflichten.
Die Voraussetzung für die Aufnahme in das sog. Kunstrasenprogramm wie aber auch eine Sanierung
im Rahmen des Sanierungsprogramms für städtische Kunstrasenplätze ist somit nicht gegeben.
Sportplatzanlage Wolferskaul / DJK Rasensport Aachen-Brand e. V.
Die DJK Rasensport Aachen Brand hat mit Schreiben vom 29.03.2018 die Umwandlung des
vorhandenen Tennenplatzes in Kunstrasen und damit verbunden die 400-m-Rundbahn sowie die
Sektoren in Kunststoff beantragt.
Die Sportplatzanlage besteht aus
-
einem Tennenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage und mit 400-m-Rundlaufbahn sowie
weiteren leichtathletischen Anlagen und
-
einem Kunstrasenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 4/7
In den letzten Jahren waren folgende Mannschaften im Meisterschaftsbetrieb gemeldet:*
Spielsaison 2013/2014
17 Mannschaften
Spielsaison 2014/2015
17 Mannschaften
Spielsaison 2015/2016
21 Mannschaften
Spielsaison 2016/2017
20 Mannschaften
Spielsaison 2017/2018
21 Mannschaften, davon 18 im Jugendbereich
Darüber hinaus hat der Verein 7 Leichtathletikgruppen, die die Sportanlage Wolferskaul nutzen.
Nachdem
der
Sportplatz
Rombachstraße
in
Kunstrasen
umgewandelt
wurde,
wird
die
Sportplatzanlage Wolferskaul von der Gesamtschule Brand nur noch im Bereich Leichtathletik
genutzt.
Der Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 2006 als Erweiterung der bestehenden
Sportplatzanlage – ohne Kostenbeteiligung des Vereins – errichtet.
Das Tennenspielfeld und die Laufbahn wurden Anfang der 90-iger Jahre mit einem Kostenaufwand
von rd. 400.000 € saniert, da die Nutzung durch die nicht mehr funktionsfähige Drainage
eingeschränkt war.
Die Einschätzung des Aachener Stadtbetriebs hat sich gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändert. Es
ist
weiterhin
mittelfristig
nicht
davon
auszugehen,
dass
größere
Sanierungsarbeiten
am
Tennenspielfeld und der 400-m-Laufbahn erforderlich werden. Allerdings ist feststellbar, dass sich
der Feinstanteil des Tennenbelages erhöht. Hier ist in absehbarer Zeit zu prüfen, ob und in welcher
Form die Anteile wieder ausgeglichen werden können, wie z. B. durch Einbau von Stützkorn.
Sportplatzanlage Zum Kirschbäumchen / Munzurspor Sportverein Aachen e. V.
Der Munzurspor SV Aachen e. V. hat mit Schreiben vom 03.04.2018 beantragt den Sportplatz Zum
Kirschbäumchen 2019 in Kunstrasen umzuwandeln.
Der Sportplatz Zum Kirschbäumchen wird von mehreren Vereinen genutzt, wobei der Munzurspor
Sportverein Aachen e. V. Hauptnutzer der Sportplatzanlage ist.
Neben dem Munzurspor Sportverein Aachen e. V. trainiert und spielt der FC Bosna Aachen e. V. dort
und eine Freizeitmannschaft des Forster TV nutzt den Sportplatz einmal wöchentlich.
Die beiden Fußballvereine hatten in den letzten Jahren folgende Mannschaftsanzahlen im
Meisterschaftsbetrieb gemeldet:*
Munzurspor SV Aachen e. V.
FC Bosna Aachen e. V.
Spielsaison 2013/2014
2 Mannschaften
3 Mannschaften
Spielsaison 2014/2015
2 Mannschaften
4 Mannschaften
Spielsaison 2015/2016
1 Mannschaft
2 Mannschaften
Spielsaison 2016/2017
3 Mannschaften
2 Mannschaften
Spielsaison 2017/2018
3 Mannschaften
1 Mannschaft
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 5/7
Der Munzurspor SV Aachen e. V. hatte in der Spielsaison 2017/18 von den 3 gemeldeten
Mannschaften 1 Mannschaft im Jugendbereich.
Da der Antrag des Munzunspor SV Aachen e. V. nicht vollständig war, wurden mit Mail vom
18.04.2018 weitere Angaben, insbesondere auch zu der erforderlichen Eigenleistung angefordert.
Die Antwort des Vereins vom 25.04.2018 in der er mitteilt, dass genauere Informationen hierzu erst
Ende Mai 2018 vorliegen werden, ist als Anlage beigefügt.
Nach Angaben des Aachener Stadtbetriebs entspricht der Zustand des Tennenspielfeldes Zum
Kirschbäumchen den Erfordernissen. Es besteht kein Sanierungsbedarf.
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge ist aus Sicht der Verwaltung die Umwandlung des
Tennenspielfeldes im Jürgen-Ortmanns-Stadion in 2019 vorzusehen:
Der Tennenplatz im Jürgen-Ortmanns-Stadion wurde an die erste Stelle gesetzt, da
-
der SV Rhenania 1919 Richterich e. V. eine Kontinuität in der Anzahl der Mannschaften
aufweist und die Auslastung des Kunstrasenspielfeldes unter Berücksichtigung der Anzahl
der Mannschaften gegeben ist.
-
bei einer Betrachtung über den Zeitraum von mehr 5 Jahren hinaus erkennbar ist, dass
die Anzahl der Mannschaften geringer geworden ist (Spielzeit 09/10 = 16 Mannschaften,
Spielzeit 10/11 = 14 Mannschaften). Dies lässt auf die Abwanderung von Spielern zu den in
den letzten Jahren im Umfeld entstandenen Kunstrasenplätzen außerhalb Aachens schließen.
-
im Stadtbezirk Richterich bisher kein Kunstrasenspielfeld vorhanden ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte allerdings derzeit keine über 2019 hinausgehende Festlegung
erfolgen. Für 2021 könnte dann zeitnah wiederum bei den Vereinen abgefragt werden, wer einen
Antrag stellen möchte. Damit wird dann auch sichergestellt, dass auf die aktuellen Situationen bei
Vereinen sowie den jeweils baulichen Zustand der Sportplatzanlage eingegangen werden kann.
Gleichzeitig ist es erforderlich, jetzt für 2019 eine Festlegung zu treffen, damit der Verein, der die
erforderlichen Eigenmittel aufbringen muss, auch genügend Vorlaufzeit hat um z. B. Spendenaufrufe
usw. durchzuführen.
*Zur Vergleichbarkeit wurde bei den Angaben zu den im Wettkampfbetrieb gemeldeten Mannschaften
jeweils die Angabe der Vereine auf die jährliche Abfrage des Fachbereichs Sport (Stand November
2017) berücksichtigt. Bambini-, Alte Herren- und Freizeitmannschaften sind dabei unberücksichtigt.
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 6/7
Anlage/n:
- Anschreiben an die Aachener Fußballvereine vom 15.02.2018
- Antrag des Sportvereins Rhenania 1919 Richterich e. V. vom 26.03.2018
- Antrag des TSV Alemannia Aachen 1900 e. V. vom 29.03.2018
- Antrag der DJK Rasensport Aachen-Brand e. V. vom 29.03.2018
- Antrag des Munzurspor SV Aachen e. V. vom 03.04.2018
- Mail an den Vorsitzenden des Munzurspor SV Aachen e. V. vom 18.04.2018
- Schreiben vom Munzurspor SV Aachen e. V. vom 25.04.2018
Vorlage FB 52/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 7/7