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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
299811.pdf
Größe
505 kB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 22:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Sport Beteiligte Dienststelle/n: Gebäudemanagement Dezernat II Fachbereich Finanzsteuerung FB 52/0091/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 22.05.2018 Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Heider-Hof-Weg Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 14.06.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Heider-Hof-Weg erneuert werden soll. In Vertretung (Schwier) Beigeordnete Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.05.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbel.-Anlagen auf Sportplätzen Investive Ansatz Auswirkungen 2018* Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschrieb Ansatz e-ner Ansatz 2019 ff. 2018 2019 ff. Gesamt- Gesamt- bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 225.573,85 225.573,85 450.000,00 450.000,00 675.573,85 675.573,85 Ergebnis 225.573,85 225.573,85 450.000,00 450.000,00 675.573,85 675.573,85 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben + Verbesserung / - Verschlechterung Im Haushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung 2018 mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 180.000,00 € eingeplant. * enthält eine Auszahlungsermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 138.573,85 € konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.05.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Seit einigen Jahren wird in der Regel im Zusammenhang mit der Umwandlung eines Tennenspielfeldes in Kunstrasen auch gleichzeitig die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert. Dies ist bei den ersten umgewandelten Sportplätzen, wozu auch der Kunstrasenplatz Heider-Hof-Weg gehört, nicht immer erfolgt. Derzeit steht dort noch die Trainingsbeleuchtungsanlage, die mit Erstellung des Sportplatzes 1971 errichtet wurde. Durch das Gebäudemanagement wurden die auf den Sportplätzen vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des Spielfeldes, des Alters usw. überprüft. Danach ist die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Heider-HofWeg als vorrangig anzusehen. Die Trainingsbeleuchtungsanlage ist jetzt 47 Jahre alt. Erfahrungsgemäß haben die Maste von Trainingsbeleuchtungsanlagen eine Haltbarkeit von ca. 40 bis 50 Jahren, so dass sie hier jetzt schon an der Grenze liegen. Im Jahr 2006 wurde das damals vorhandene Tennenspielfeld im Rahmen der Umwandlung in Kunstrasen verkleinert, was dazu führte, dass der Abstand der Maste zum Spielfeldrand an einer Längsseite 12 m und an der anderen Längsseite 14 m beträgt. Um dies zu kompensieren wurden zusätzliche Scheinwerfer angebracht, so dass die elektrische Leistung derzeit insg. 30,5 kW beträgt. Beleuchtungsmessungen ergaben, dass trotzdem die normgerechte Beleuchtungsstärke für eine Trainingsbeleuchtungsanlage von 80 lux nicht mehr erreicht wird. Daher ist vorgesehen eine neue, dem heutigen Standard entsprechende 6-Mast- Trainingsbleuchtungsanlage mit insgesamt 8 Strahlern zu errichten, wodurch eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche erreicht wird. Die elektrische Leistung würde sich auf ca. 20 kW verringern. Die Maste einer neuen Trainingsbeleuchtungsanlage würden im regulären Abstand zum Spielfeldrand aufgestellt. Hinzu kommt, dass im Rahmen dieser Maßnahme nicht nur der Potentialausgleich für die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert, sondern auch der inzwischen vorgeschriebene Potentialausgleich an den vorhandenen Barrieren und Ballfangzäunen erstellt wird. Durch das Gebäudemanagement wurden die Kosten für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage insgesamt auf rd. 109.000 € geschätzt. Darin ist eine vorsorgliche Preissteigerungsrate von 5 % einkalkuliert. Im Haushaltsplan 2018 sind für die Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen (PSP 5-080102-900-00200-900-2/ Sachkonto 78310000) Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € sowie Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.05.2018 Seite: 3/4 im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung 180.000 €) veranschlagt. Da es sich bei der Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog. Fortführungsmaßnahme handelt, ist die Finanzierung über den Haushaltsansatz in Verbindung mit einem Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigung gegeben. Es ist vorgesehen in diesem Jahr die Maßnahme soweit vorzubereiten (Ausschreibung usw. bis möglichst zur Auftragserteilung), so dass sie im nächsten Jahr in der spielfreien Zeit durchgeführt werden kann. Anlage/n: - Schreiben des SV Eintracht 1912 Verlautenheide e. V. vom 14.12.2016 Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.05.2018 Seite: 4/4