Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
299811.pdf
Größe
505 kB
Erstellt
22.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Dezernat II
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 52/0091/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
22.05.2018
Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem
Sportplatz Heider-Hof-Weg
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.06.2018
Sportausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Heider-Hof-Weg erneuert
werden soll.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbel.-Anlagen auf Sportplätzen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschrieb
Ansatz
e-ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Gesamt-
Gesamt-
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
225.573,85
225.573,85
450.000,00
450.000,00
675.573,85
675.573,85
Ergebnis
225.573,85
225.573,85
450.000,00
450.000,00
675.573,85
675.573,85
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Im Haushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung 2018 mit Kassenwirksamkeit im
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 180.000,00 € eingeplant.
* enthält eine Auszahlungsermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 in das
Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 138.573,85 €
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Seit einigen Jahren wird in der Regel im Zusammenhang mit der Umwandlung eines
Tennenspielfeldes in Kunstrasen auch gleichzeitig die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert. Dies ist
bei den ersten umgewandelten Sportplätzen, wozu auch der Kunstrasenplatz Heider-Hof-Weg gehört,
nicht immer erfolgt.
Derzeit steht dort noch die Trainingsbeleuchtungsanlage, die mit Erstellung des Sportplatzes 1971
errichtet wurde.
Durch
das
Gebäudemanagement
wurden
die
auf
den
Sportplätzen
vorhandenen
Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des
Spielfeldes, des Alters usw. überprüft.
Danach ist die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Heider-HofWeg als vorrangig anzusehen.
Die Trainingsbeleuchtungsanlage ist jetzt 47 Jahre alt.
Erfahrungsgemäß haben die Maste von Trainingsbeleuchtungsanlagen eine Haltbarkeit von ca. 40 bis
50 Jahren, so dass sie hier jetzt schon an der Grenze liegen.
Im Jahr 2006 wurde das damals vorhandene Tennenspielfeld im Rahmen der Umwandlung in
Kunstrasen verkleinert, was dazu führte, dass der Abstand der Maste zum Spielfeldrand an einer
Längsseite 12 m und an der anderen Längsseite 14 m beträgt. Um dies zu kompensieren wurden
zusätzliche Scheinwerfer angebracht, so dass die elektrische Leistung derzeit insg. 30,5 kW beträgt.
Beleuchtungsmessungen ergaben, dass trotzdem die normgerechte Beleuchtungsstärke für eine
Trainingsbeleuchtungsanlage von 80 lux nicht mehr erreicht wird.
Daher
ist
vorgesehen
eine
neue,
dem
heutigen
Standard
entsprechende
6-Mast-
Trainingsbleuchtungsanlage mit insgesamt 8 Strahlern zu errichten, wodurch eine gleichmäßige
Ausleuchtung der Spielfläche erreicht wird. Die elektrische Leistung würde sich auf ca. 20 kW
verringern. Die Maste einer neuen Trainingsbeleuchtungsanlage würden im regulären Abstand zum
Spielfeldrand aufgestellt.
Hinzu kommt, dass im Rahmen dieser Maßnahme nicht nur der Potentialausgleich für die
Trainingsbeleuchtungsanlage
erneuert,
sondern
auch
der
inzwischen
vorgeschriebene
Potentialausgleich an den vorhandenen Barrieren und Ballfangzäunen erstellt wird.
Durch
das
Gebäudemanagement
wurden
die
Kosten
für
die
Erneuerung
der
Trainingsbeleuchtungsanlage insgesamt auf rd. 109.000 € geschätzt. Darin ist eine vorsorgliche
Preissteigerungsrate von 5 % einkalkuliert.
Im Haushaltsplan 2018 sind für die Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen
(PSP 5-080102-900-00200-900-2/ Sachkonto 78310000) Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € sowie
Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
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im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung 180.000 €) veranschlagt. Da es sich bei der
Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog. Fortführungsmaßnahme handelt, ist die
Finanzierung
über
den
Haushaltsansatz
in
Verbindung
mit
einem
Teilbetrag
der
Verpflichtungsermächtigung gegeben.
Es ist vorgesehen in diesem Jahr die Maßnahme soweit vorzubereiten (Ausschreibung usw. bis
möglichst zur Auftragserteilung), so dass sie im nächsten Jahr in der spielfreien Zeit durchgeführt
werden kann.
Anlage/n:
- Schreiben des SV Eintracht 1912 Verlautenheide e. V. vom 14.12.2016
Vorlage FB 52/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2018
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