Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
297094.pdf
Größe
976 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 17:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0949/WP17
öffentlich
02.05.2018
Dez. III / FB 61/400
Reservierung von Parkplätzen, Einrichtung einer Kurzparkzone /
Kurzparkmöglichkeit oder einer Liefer- und Ladezone vor der
Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2, 52066 Aachen;
Antrag des Familienzentrums Clara Fey vom 05.03.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
Bürgerforum
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, dass weder Parkplätze reserviert, noch eine
Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten oder eine Liefer- und Ladezone im Bereich der
Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2, eingerichtet werden.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0949/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0949/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Es liegt ein Antrag des Elternbeirates der integrativen Kindertagesstätte Clara Fey vor, der von 55
BürgerInnen unterschrieben worden ist.
In dem Antrag wird angeregt, im Umfeld der Kita eine Kurzparkzone bzw. eine Kurzparkmöglichkeit für
die Eltern der Kindergartenkinder zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Clara Fey liegt im Stadtteil Burtscheid an der Privatstraße Im Klostergarten,
abzweigend von der Friedrich-Ebert-Allee. Bei der Straße handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur dort geparkt werden darf, wo Parkflächen entsprechend
ausgewiesen sind. In der Straße sind keine markierten Flächen vorhanden, vielmehr befinden sich die
Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken.
Auf dem Grundstück des Kindergartens befinden sich insgesamt zwei Stellplätze für schwerbehinderte
Personen.
Nach Auskunft der Einrichtung stehen insgesamt 66 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon sind 10
Plätze für Kinder von 2 - 3 Jahren (U3 Kinder) und 56 Plätze für Kinder von 3 - 6 Jahren. Die
Besonderheit des Systems „Clara Fey“ liegt in der hohen Quote an Förderkindern. So bietet Clara Fey
insgesamt elf Kindern einen „Fink Platz“ an, davon muss ein Kind ein U3 Kind sein. Hinzu kommen 16
heilpädagogische Plätze, wovon 2 Plätze mit U3 Kindern belegt werden dürfen. Somit stehen
insgesamt 27 Plätze für Förderkinder zur Verfügung. Diese Kinder sollen aus dem näheren Umfeld
kommen, jedoch haben sich viele Eltern aus entfernteren Bereichen entschieden, ihre Kinder aufgrund
von besonderen Erkrankungen und dem damit verbundenen höheren Förderbedarf, in der
Kindertagesstätte Clara Fey anzumelden.
Für behinderte Kinder der Einrichtung Clara Fey stehen auf dem Gelände insgesamt zwei Stellplätze
zur Verfügung, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Dem Kindergarten steht es
frei, diese privaten Stellplätze für das Bringen und Holen der behinderten Kinder zu reservieren und
ggf. auch zeitlich zu befristen, um eine höhere Frequentierung zu erreichen.
Darüber hinaus haben die Eltern der behinderten Kinder, die im Besitz eines
Schwerbehindertenparkausweises sind, die Möglichkeit unter Nutzung der Parkscheibe im
eingeschränkten Haltverbot (z.B. an der Elternhaltestelle im Abzweig zur Straße Im Gillesbachtal) bis
zu drei Stunden zu parken.
Auch darf dieser Personenkreis in verkehrsberuhigten Bereichen unter Vorlage des
Behindertenparkausweises auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen parken, vorausgesetzt,
der durchgehende Verkehr wird nicht behindert. In der Privatstraße, Im Klostergarten, die als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, besteht somit die Möglichkeit für den o.g. Personenkreis
zu parken und die Kinder zu bringen und abzuholen.
Insofern haben die Eltern der behinderten Kinder eine praktikable Möglichkeit, ihre Kinder zu bringen
bzw. abzuholen.
Vorlage FB 61/0949/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
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Die vorgenannten Möglichkeiten haben die Eltern, deren Kinder keine Schwerbehinderung haben,
nicht.
Bei Schulkindern wird grundsätzlich die Einrichtung einer Elternhaltestelle befürwortet, weil die Kinder
nach Verlassen des Fahrzeuges alleine zur Schule gehen und daher nur ein kurzfristiges Halten
erforderlich ist und ausreicht.
Bei Kindergartenkindern - mit oder ohne Behinderung - ist es zwingend vorgeschrieben, dass die
Kinder von den Eltern/Begleitpersonen bis in die Kita gebracht werden. Insofern hält der
Fahrzeugführer an dieser Stelle nicht, sondern parkt.
Gleichlautende Anträge anderer Kindertagesstätten wurden bisher im Rahmen einer gleichmäßigen
Ermessensausübung ebenfalls abgelehnt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gesamtstädtisch
eine Vielzahl an Wünschen auf Reservierung von Parkraum besteht. Aufgrund der
Privilegienfeindlichkeit der Straßenverkehrsordnung ist eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte
Einrichtung ausgeschlossen, da eine Reservierung für Einzelne immer zu einer Einschränkung für die
Allgemeinheit führt.
Das verkehrsrechtliche Instrument einer Liefer- und Ladezonen ist grundsätzlich nicht möglich, da das
Bringen und Holen von Kindergartenkindern nicht unter den Vorgang des kurzzeitigen Ein- und
Aussteigens gefasst werden darf, weil dieser Vorgang länger als 3 Minuten in Anspruch nimmt.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für 30 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe ist auch
nicht praktikabel, da der Beginn der Parkzeit immer jeweils auf die nächste halbe Stunde einzustellen
ist.
(Beispiel: Ankunft 7.20 Uhr, Einstellung Beginn der Parkzeit auf Parkscheibe 7.30 Uhr, mögliche
Parkzeit
bis 8.00 Uhr)
Anhand dieses Beispiels ist ersichtlich, dass ein kurzfristiger Wechsel zwischen den an- und
abfahrenden Fahrzeugen nicht zwangsläufig erfolgt.
Das Einrichten von Kurzzeitparkplätzen würde auch schon deshalb nicht zum gewünschten Erfolg
führen, weil einerseits alle Verkehrsteilnehmer diese Plätze nutzen und anderseits Personen, die im
Besitz eines Behindertenparkausweises sind, grundsätzlich von einer zeitlichen Befristung
ausgenommen sind und dauerhaft dort parken dürfen.
Aufgrund der örtlichen Lage der Einrichtung Clara Fey im Bereich der Friedrich-Ebert-Allee und dem
dortigen Parkdruck müssen grundsätzlich alle Eltern für das Bringen und Abholen genügend Zeit
einplanen und freie Parkplätze im Umfeld suchen und nutzen. Die Eltern können selbstverständlich
auch im nahen Parkhaus des Marienhospitals parken.
Um die Gesamtparksituation im gesamten Viertel zu entspannen, wird zurzeit an der Einrichtung der
Bewohner-Parkzone Bu 2 gearbeitet. Die Einrichtung der Bewohner-Parkzone soll dazu führen, dass
der Parkdruck für Bewohner verringert wird, den Besuchern wird gleichzeitig aber auch die Möglichkeit
gegeben, dort kostenpflichtig befristet zu parken. Aus der Erfahrung in anderen Bewohner-Parkzonen
Vorlage FB 61/0949/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
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ist zu erwarten, dass sich besonders in den Morgenstunden bzw. den Nachmittagsstunden der
Parkdruck insgesamt entspannen und sich dadurch auch die Situation für die Eltern verbessern wird.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist es nachvollziehbar, dass die Situation aufgrund des Parkdrucks im
Bereich der Kindertagesstätte für Eltern von Kindern ohne Behinderung schwierig ist. Sie
unterscheidet sich aber nicht von anderen Kindertagesstätten mit vergleichbarem Parkdruck.
Aufgrund der gesamtstädtischen Gleichbehandlung aller Kindertagesstätten und Kindergärten im
Stadtgebiet Aachen, kann die Straßenverkehrsbehörde weder Parkplätze im öffentlichen Raum
reservieren, noch eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten, noch eine Liefer- und Ladezone für
die Eltern des Familienzentrums Clara Fey einrichten.
Durch die Einrichtung der Bewohner-Parkzone Bu 2 zum Ende des Jahres 2018 ist zu erwarten, dass
der Parkdruck im Umfeld der Kindestagesstätte erheblich abnehmen wird, wodurch sich auch die
Situation für die Eltern verbessern wird. Allerdings wird das Parken dann kostenpflichtig sein.
Für die Eltern von behinderten Kindern stehen auf dem Gelände des Familienzentrums Clara Fey
schon jetzt
zwei gekennzeichnete Behindertenparkplätze zur Verfügung, die auch von der Kita zeitlich befristet
werden können, um eine höhere Frequentierung zu ermöglichen.
Weitere Zonen mit einem eingeschränkten Haltverbot im Umfeld (z.B. die Elternhaltestelle im Abzweig
zur Straße Im Gillesbachtal) dürfen mit Auslegung des Schwerbehindertenparkausweises für die
Dauer von drei Stunden genutzt werden. Darüber hinaus darf in verkehrsberuhigten Bereichen unter
Vorlage des Behindertenparkausweises auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen geparkt
werden, ohne dabei den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Nach Prüfung aller Belange empfiehlt die Verwaltung, weder Parkplätze zu reservieren, noch eine
Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten oder eine Liefer- und Ladezone im Bereich der
Kindertagesstätte Clara Fey einzurichten. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlage/n:
Antrag des Familienzentrums Clara Fey
Vorlage FB 61/0949/WP17 der Stadt Aachen
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