Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
297450.pdf
Größe
403 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.05.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 01/0416/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
03.05.2018
Stellungnahmen zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.05.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0416/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0416/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2018
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos vom 24.04.2018 zum Thema:
Kampagne „Fairliebt in Aachen“
1. Frage: Werden städt. Mittel genutzt, wenn ja, aufgrund welches Beschlusses?
Antwort: Es ist beabsichtig,t für die Kampagne einen Zuschuss aus einem für solche Projekte vorgesehenen PSP
- Element zu gewähren. Hierzu bedarf es keines eigenen politischen Beschlusses. Abgesehen von diesem
Umstand hat die Verwaltung aber im vergangenen Jahr im Hinblick auf die Erneuerung des Titels "Fairtrade
Town" zu verschiedenen Zeitpunkten Politik und Öffentlichkeit über die geplanten und erforderlichen Aktivitäten
der Stadt Aachen informiert.
2. Frage: Wie wird sichergestellt, dass alle Akteure des Fairtradebündnisses mit ihren Angeboten eingebunden
werden?
3. Frage: Wie wird sichergestellt, dass faire Arbeit vor Ort ebenfalls abgebildet wird?
Antwort: Alle Akteure sind direkt oder indirekt (über eine zentrale Organisation oder einen Ansprechpartner) in
der Steuerungsgruppe vertreten und können sich somit in die Kampagnenplanung einbringen.
4. Frage: Wie nimmt die Verwaltung auf die Kampagnengestaltung Einfluss?
Antwort: Auch die Verwaltung ist in der Steuerungsgruppe durch den zuständigen Beigeordneten, Herrn Dr.
Kremer, oder in dessen Vertretung durch den zuständigen Fachbereichsleiter, Herrn Wiezorek, vertreten. Damit
ist sichergestellt, dass sich auch die Verwaltung (allerdings als gleichberechtigte Partnerin unter mehreren
anderen Mitgliedern) in die Kampagnengestaltung einbringen kann.
5. Frage: Wie wird Politik beteiligt?
Antwort: Da die Kampagnenplanung sich in einigen Teilen noch im Stadium erster Ideen befindet, die sich in den
kommenden Wochen konkretisieren werden, ist es beabsichtigt, in der Sitzung des AUK am 3.7. einen Sachstand
mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Linden, SPD, vom 10. April 2018
Thema: „Hotel- und Betreiberkonzept zum Hotelstandort Quellenhof“
Das Dezernat VI nimmt nach Rücksprache mit dem Eurogress sowie dem aachen tourist service e. V.
wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind der Verwaltung Pläne bekannt, wie es mit dem Hotelstandort „Quellenhof“ nach dem Auslaufen der
bestehenden Pacht- und Betreiberverträge weitergehen soll beziehungsweise ist die Verwaltung in
Überlegungen zur Zukunft des Hotelstandorts eingebunden oder selbst initiativ geworden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach hiesigem Kenntnisstand befindet sich die Accor-Gruppe (aktueller Betreiber des Hotels Quellenhof)
unverändert in Verhandlungen mit dem Eigentümer der Immobilie. Die Accor-Gruppe hat ein grundsätzliches
Interesse daran, das Hotel weiterhin zu betreiben, sofern die Konditionen zu Gunsten des Betreibers angepasst
werden. Sollte es zu keiner Einigung und folglich zu keiner Fortsetzung des Pachtvertrags kommen, ist davon
auszugehen, dass der Eigentümer in Verhandlungen mit anderen Hotelbetreibern einsteigen wird, die jedoch
auch konkrete Vorstellungen hinsichtlich der Konditionen haben werden.
Eurogress sowie aachen tourist service erkundigen sich in regelmäßigen Abständen bei dem Hoteldirektor über
den Fortlauf der Verhandlungen.
Frage 2:
Welche Rolle spielt aus Sicht der Verwaltung der bestehende Hotelstandort für die Stadt sowie für die
künftige Standortentwicklung des Gesamtkomplexes „Monheimsallee“ (Eurogress, Neues Kurhaus,
Parkhaus etc.)?
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Eurogress ist der Erhalt des Hotels aus zweierlei Gründen besonders wichtig:
1. Für eine Vielzahl von Kongressen werden sowohl der Berlin-Saal als auch weitere Tagesräume in dem
Quellenhof benötigt. Hier ist insbesondere das Kolloquium Fahrzeug- und Motorentechnik zu nennen,
für welches der Berlin-Saal und der Raum Lissabon als Tagungsräume sowie sämtliche weiteren
Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung benötigt werden. Darüber hinaus hat das Eurogress den
Berlin-Saal bereits für hier einmalig stattfindende Kongresse in den Jahren 2020, 2021 und 2022
reserviert. Folglich ist der Hotelbetrieb für das Eurogress zwingend notwendig, damit diese auch
weiterhin – neben den wiederkehrenden Kongressen der RWTH – große nationale und internationale
Kongresse in Aachen durchführen können. Ohne diese Räumlichkeiten besteht die Gefahr, im
Wettbewerb um umsatzstarke Kongresse abgehängt zu werden.
2. Die Hotelzimmer sind gerade bei Großkongressen von Bedeutung, da für die Durchführung dieser
ausreichend Hotelzimmer in einer Stadt vorhanden sein müssen.
Über die Fähigkeit hinaus, bestimmte Kongresse über die verfügbaren Räumlichkeiten an den Standort zu
binden, sind negative Auswirkungen für das Standortimage zu befürchten, sollte Aachen nicht über ein 5-SterneProdukt verfügen. Veranstaltungen von internationaler Strahlkraft, wie z. B. der CHIO, fordern auch solche 5Sterne-Kapazitäten im Nächtigungsbereich.
Frage 3:
Ist es aus Sicht der Verwaltung denkbar, beziehungsweise wurde in Gesprächen bereits erörtert, das
Spielcasino in ein zukünftiges Hotel-/Betreiberkonzept innerhalb des Gebäudes „Quellenhof“ zu
integrieren?
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist es schwer vorstellbar, das Spielcasino in das Hotel zu integrieren. Als
Räumlichkeiten kämen nach Einschätzung der Verwaltung nur der Berlin-Saal in Frage, der allerdings zwingend
als Tagungsraum benötigt wird (s. o.). Darüber hinaus ist diese Idee bereits im Vorfeld zu den
Umbaumaßnahmen des Neuen Kurhauses erörtert wurden, als eine alternative Spielstätte für die Zeit des
Umbaus gesucht wurde. Dieser Option erteilte der Hotelbetreiber jedoch eine eindeutige Absage.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
18.03.2018: Freikarten und andere Privilegien für Aachener Ratsleute und Ausschussmitglieder
1. Auf welcher Grundlage basiert der Bezug von Freikarten des Theaters Aachen für Ratsleute
und Mitglieder des Betriebsausschusses?
Grundlage für den Bezug von Freikarten des Theaters Aachen für Ratsleute und Mitglieder des Betriebsausschusses ist eine für das Stadttheater und die Musikdirektion Aachen geltende Regelung.
Diese sieht vor, dass unentgeltliche Einlasskarten für eine Produktion Mitglieder des Betriebsausschusses Theater und VHS sowie Ratsmitglieder im Rahmen ihres Kontrollrechts als Mandatsträger
erhalten können. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 2003 und wird von der Betriebsleitung derzeit überarbeitet.
2. Welches Freikartenkontingent wurde o.g. Personengruppe von welchem Entscheidungsträger in den letzten vier Spielzeiten des Theaters zur Verfügung gestellt?
Für die o.g. Personengruppe wurde in den letzten vier Spielzeiten kein Kontingent bereitgehalten.
Die Inanspruchnahme setzt ein schriftliches Freikartengesuch voraus, das an die Betriebsleitung des
Stadttheaters und der Musikdirektion Aachen zu richten ist.
3. Wie oft wurden Freikarten für das Theater Aachen von o.g. Personengruppe in den letzten
vier Spielzeiten in Anspruch genommen? A) Bitte geben Sie die Gesamtzahl der bezogenen
Freikarten an. B) Bitte listen Sie alle Rats- und/oder Ausschussmitglieder mit entsprechenden Freikartenbezügen im genannten Zeitraum unter Angabe der insgesamt auf sie angefallenen Freikartenbezüge namentlich auf.
Von Ratsmitgliedern, die dem Betriebsausschuss nicht angehören, wurden in den letzten vier Spielzeiten keine unentgeltlichen Einlasskarten in Anspruch genommen. Mitglieder des Betriebsausschusses haben im Rahmen ihres Kontrollrechts unentgeltliche Einlasskarten erhalten.
Die personellen Ressourcen für die Recherche der Gesamtzahl und der einzelfallbezogenen Auflistung stehen dem Theater nicht zur Verfügung. Da der Auskunftsanspruch im Rahmen von Ratsanfragen auf Informationen begrenzt ist, die der Verwaltung vorliegen oder die mit zumutbaren Aufwand,
also ohne aufwändige Recherchen, beschafft werden können, kann diese Frage somit nicht beantwortet werden. Im Übrigen stößt eine Beantwortung der Frage auf datenschutzrechtliche Schranken.
4. Welchen Geldwert hatten die in den letzten vier Spielzeiten von Ratsleuten und Mitgliedern des Betriebsausschusses bezogenen Freikarten für Vorstellungen am Theater Aachen?
Auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
An welchen stadtnahen Einrichtungen existieren vergleichbare (formelle oder informelle) Regelungen bzgl. Einer Kostenbefreiung für Stadtratsmitglieder? Bitte nennen Sie jeweils die a) Einrichtung
b) Art der kostenbefreiten Dienstleistung / Güter und c) Häufigkeit der Inanspruchnahme seit dem
1. Januar 2015 unter Benennung der jeweils inanspruchnehmenden Person.
Auf Grund der vagen Formulierung, die nicht erkennen lässt, was unter „stadtnahen Einrichtungen“
bzw. „vergleichbaren Regelungen“ zu verstehen ist, kann eine Beantwortung wegen der völlig unkonkreten Fragestellung nicht erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.04.2018 zum Thema:
Unterhaltung von Geh- und Radwegen
Frage:
Im Jahr 2016 wurden 5.703.709 € als Zuschuss für „Neubau und Unterhaltung von Straßen“ an den
Aachener Stadtbetrieb gezahlt. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender
Frage: Wie groß war der Anteil, der auf die Unterhaltung von Geh- bzw. Radwegen entfiel?
Stellungnahme:
Im Jahr 2016 wurden für die bauliche Unterhaltung der Geh- und Radwege auf Nebenanlagen in
Aachen eine Gesamtsumme von 549.277,38 € aufgewendet. Diese Summe setzt sich aus eigenen
Personal- und Fahrzeugkosten, dem verbauten Material sowie den Kosten für extern beauftragte
Fremdfirmen zusammen.
Allerdings sind Radstreifen, welche als Markierung auf einer Fahrbahn aufgetragen sind nicht von der
obigen Zusammenstellung erfasst, da diese Kosten nicht separat ausgewiesen werden und somit in
der Fahrbahnunterhaltung enthalten sind.
Ebenso sind die Kosten für die Streckenkontrolle und Begehung der Verkehrsflächen nicht separat für
Geh- und Radwege auswertbar, da dies in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
führt und inhaltlich bei der Gesamtaufnahme von Schäden und damit der Sicherstellung der
Verkehrssicherheit enthalten ist.
Ebenfalls nicht einzeln auswertbar sind die Kosten, die für die Kontrolle und Unterhaltung von
Bauwerken an Geh- und Radwegen entstanden sind, z.B. Stützwänden oder Brückenteilen, da diese
als einzelne Ingenieurbauwerke erfasst sind und nicht in mögliche Nutzungsarten separiert werden.
Die ausgewiesenen Kosten entsprechen daher nur den unmittelbaren zuordenbaren Aufwendungen
für Geh- und Radwege und stellen lediglich ein Teilbetrag dessen dar, was aus dem Zuschuss der
Straßenunterhaltung für die Unterhaltung bezahlt wurde.