Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
296729.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
25.04.18, 12:00
Aktualisiert
05.09.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat V
Fachbereich Recht und Versicherung
Fachbereich Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0947/WP17
öffentlich
35012-2015
25.04.2018
Dez. III / FB 61/100
Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.06.2018
20.06.2018
20.06.2018
27.06.2018
04.07.2018
04.07.2018
04.07.2018
11.07.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Anhörung/Empfehlung
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Vorlage FB 61/0947/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 1/4
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss
die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 14 (1) LNatSchG NRW in Verbindung mit §§ 7 (3) LNatSchG NRW und § 20
(1) LNatSchG NRW zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch
zur Förderung der Biodiversität die Neuaufstellung des Landschaftsplans.
Vorlage FB 61/0947/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Planungsanlass:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 zur Berücksichtigung
städtebaulicher Entwicklungsleitlinien in der Bauleitplanung beschlossen, aus dem sich auch die
Neuaufstellung des Landschaftsplans ableitet. Veränderte Rahmenbedingungen, neue gesetzliche
Grundlagen und Vorgaben sowie erhöhte Anforderungen an den Natur- und Klimaschutz machen eine
Neuaufstellung erforderlich.
Der Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Geltungsbereich erstreckt
sich hierbei nach
§ 7 Abs. 1 Satz 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) auf den sogenannten Außenbereich im
Sinne des Bauplanungsrechts.
Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege werden Im Landschaftsplan dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Der neue
Landschaftsplan soll den derzeitigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 ablösen.
Zum bisherigen Beratungs- und Informationsstand wird auf die Vorlagen FB 61/0995/WP16 und FB
61/0193/WP17 verwiesen.
Der rechtskräftige Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 (Stand 2007) mit seinen zeichnerischen
Festsetzungen kann als „digitale Nachbearbeitung“ im Geoinformationssystem der Stadt Aachen unter
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/geoinformationen/gis/index.html eingesehen
werden.
Die dazugehörigen Texte und weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der Stadt
Aachen unter:
www.aachen.de/landschaftsplan.
Kosten und Finanzierung:
Im städtischen Haushalt wurden auf dem PSP-Element 4-090101-913-7 "Landschaftsplan" seit dem
Jahr 2014 insgesamt 400.000 € für die Maßnahme bereitgestellt.
Das Projekt „Neuaufstellung Landschaftsplan“ erhält Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen
in Höhe von 80 % des Gesamtvolumens der Maßnahme. Dies entspricht einer Fördersumme in Höhe
von 320.000,- €. Der Bewilligungszeitraum ist bis 2020 festgesetzt.
Beteiligungskonzept:
Der Prozess der Neuaufstellung des Landschaftsplans wurde unter einer umfangreichen Einbindung
und Beteiligung lokaler Akteure, weiterer Interessenvertreter sowie der Öffentlichkeit im Rahmen von
Arbeitskreisen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dies soll in gleicher Art im weiteren
Verfahren erfolgen.
Vorlage FB 61/0947/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 3/4
Dem Aufstellungsbeschluss folgend, soll der erste formliche Beteiligungsschritt zeitnah folgen.
Hierzu ist der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nach §§
15 und 16 LNatSchG zu fassen. Die Beschlussvorlage hierzu befindet sich derzeit parallel in der
entsprechenden Gremienfolge.
Beschlussempfehlung
Zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der
Biodiversität wird empfohlen die Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten.
Der Beschluss über die Aufstellung wird nach § 14 (1) LNatSchG ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage/n:
1.
A-Plan
Vorlage FB 61/0947/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 4/4