Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
298344.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
08.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0270/WP17
öffentlich
08.05.2018
FB 36/600
Optimierung des Reitwegesystems
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
03.07.2018
Bürgerforum
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 36/0270/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragte die Verwaltung in der Sitzung vom
14.11.2017, das derzeitige Reitwegesystem zu optimieren und dessen Lücken durch Ausweisung
neuer Reitwegeabschnitte zu schließen, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar.
Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu einen Sachstandsbericht in der letzten Ausschusssitzung vor
den Sommerferien 2018 zu geben.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Sachstandsbericht zuvor dem Bürgerforum zu
präsentieren.
Sachstandsbericht:
Das Gemeindeforstamt hat die beiden zuständigen Reitsportverbände (Kreispferdesportverband
Aachen e.V. und VFD-Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland) zu gemeinsamen
Gesprächen eingeladen. Zur Vorbereitung des Termins legten die Verbände dem Forstamt eine Liste
mit elf Punkten vor, aus denen die Verbesserungswünsche hervorgingen. Es wurde geprüft, ob diese
Vorschläge mit den sonstigen Waldbelangen korrespondieren; folgende Kriterien waren dabei
maßgebend:
Vermeidung von Gefahrensituationen
Bei Anwendung der Reitwegeregelung ist eine räumliche oder mindestens sichtbare Trennung von
Reit- und Fahrweg anzustreben1. In aller Regel entstehen Gefahren dort, wo aufgrund einer geringen
Wegebreite die Grenzen zwischen Reit- und Fahrweg ineinander übergehen und
Ausweichmöglichkeiten fehlen.
Das Gefahrenpotential steigt grundsätzlich mit der Höhe des Reitaufkommens und des
Erholungsdruckes. Darüber hinaus beeinflusst die Art der Erholungsnutzung das Unfallrisiko (bspw.
stören Radfahrer den Reitverkehr eher als Fußgänger).
Die Verwaltung geht bei der Bewertung der oben genannten Verbesserungsvorschläge davon aus,
dass ab einer Fahrwegbreite von ca. 4 Meter und einer Reitbankettbreite von ca. 1,5 Meter
Konfliktsituationen weitestgehend ausgeschlossen sind. Diese Einschätzung wird durch
Literaturrecherchen und Erfahrungswerte anderer Forstämter gestützt.
Auch die Reiter profitieren von einer ausreichenden Bemessung der Waldwege, da die
wegbegleitenden Reitbankette bei ausreichender Fahrwegbreite nicht so stark durch
Holzerntearbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten2 ist das Neueinrichten von Reitwegen meist untersagt. Die Gründe hierfür sind
vielfältig bspw. Verschlechterung der Ausgangssituation durch Einbringung/Verdichtung von
Wegebaumaterial in bisher unbelastete Gebiete, durch Nährstoffeinträge (Pferdedung), usw..
In Freistellungsgebieten nutzen Reiter und andere Waldbesucher die Wege gemeinsam (Mehrfachnutzung)
Die im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans in Rede stehenden Naturschutzgebiete wurden in die Betrachtung
mit einbezogen.
1
2
Vorlage FB 36/0270/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 2/5
Bestehende Reitwege bleiben bei der Ausweisung neuer NSGs bestehen.
Einschränkung der Waldwirtschaft (Jagd, Forstwirtschaft, Verkehrssicherung)
Die Verwaltung legt Wert darauf, dass die tatsächlich bejagbare Fläche nicht durch die Neuanlage
weiterer Wege eingeschränkt wird, so dass der vom Jagdgesetz vorgegebene Auftrag auch künftig
erfüllt werden kann. Ferner sollte die Holznutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, und auch
die zusätzlichen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen müssen sich in einem überschaubaren
Rahmen bewegen.
Die nachfolgenden Ausführungen geben den Sachstand der Reitwegediskussion wieder. In vielen
Fällen wurde Einigkeit erzielt. Einige Punkte befinden sich noch in der Klärung.
1) Wunsch: Anschluss der Reitwege an das belgische Wegenetz im Bereich der Zyklopensteine.
Ergebnis: Die Verwaltung kam dem Wunsch einer Anbindung an das belgische Wegenetz im
Bereich „Zyklopensteine – Augustinerweg“ nach und schlug vor, einen reinen Reitweg über eine
bestehende Unterabteilungsgrenze (jetzt als „Trampelpfad“ genutzter Weg) in Richtung belgische
Grenze auszuweisen. Ferner wird über eine Länge von ca. 20 m unmittelbar am Grenzübergang
ein schmales Reitbankett errichtet. Die Ausweisung ist trotz geringer Wegebreite an dieser Stelle
vertretbar, da es sich um einen gut einsehbaren Bereich mit nur sehr sporadischem Fahrverkehr
handelt und das Reitaufkommen als gering eingestuft wird.
2) Wunsch: Wiederherstellung eines vor Jahren aufgegebenen Reitweges in der Nähe des
Restaurants „Forsthaus Weiden“.
Ergebnis: Nach Rücksprache der Reitverbände mit anliegenden Reiterhöfen wird dieser
Reitwegabschnitt verworfen, da er keinen Mehrwert für die Reiterschaft darstellt.
3) Wunsch: Reitwegeanbindung über den Dreiländerweg an den Dreiländerpunkt und das belgische
Wegenetz (Rundreitmöglichkeit).
Ergebnis: Es besteht bereits heute eine Anbindung ans belgische Wegenetz und an den
Dreiländerpunkt über den Grünweg, Moresneter Weg und den Königsweg auf belgischer Seite.
Ein Rundweg über den Dreiländerweg bietet sich aufgrund der geringen Gesamtwegebreite von
rund 2,80 Meter im westlichen Streckenabschnitt zwischen dem FKK-Gelände und dem
Dreiländerpunkt und aufgrund des zugleich hohen Besucheraufkommens am Dreiländerpunkt
durch Spaziergänger, Schulklassen (Naturerlebnispfad) und Radfahrer (Bikepark) nicht an.
Als Kompromiss (Rundreitemöglichkeit) wurde seitens der Verwaltung die Verlängerung über den
Friedrichweg in Richtung Gemmenicher Weg, Hasselholzerweg, Feldweg und zurück auf den
Friedrichweg angeboten. Diese Lösung hätte den Charme, dass die Reiterhöfe Reinartzkehl,
Hanbruch und Biohof Veith eine gewünschte Rundreitmöglichkeit hätten.
Da auch hier ein hoher Erholungsdruck herrscht, möchte die Untere Naturschutzbehörde diesen
Kompromissvorschlag zunächst auf zwei Jahre begrenzen. Anschließend wird diese
Reitwegeverbindung evaluiert, mit dem Ziel dauerhalt eingerichtet zu werden.
Vorlage FB 36/0270/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 3/5
Eine zweite Rundreitmöglichkeit über den Neukellerweg, in Privatbesitz befindliche Wiesen zurück
über den unteren, asphaltierten Teil des Dreiländerwegs befindet sich noch in Prüfung.
4) Wunsch: Einrichtung eines Reitweges im Nellessenpark; Anbindung des Reitstalls Gut Neuhaus
an das städtische Reitwegenetz.
Ergebnis: Eine kurzfristige Lösung zeichnet sich nicht ab, da es sich beim Nellessenpark um einen
Privatwald handelt und diverse Privatwaldinteressen einer Reitwegekennzeichnung
entgegenstehen. Eine alternative Anbindung könnte über den aufgegebenen Schießplatz der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erfolgen. Diese Option wird derzeit geprüft.
5) Wunsch: Einrichtung von Reitwegen oder Reitbanketten im FFH-Gebiet „Brander Wald“.
Ergebnis: Beim „Brander Wald“ handelt es sich um das einzige FFH-Gebiet auf Stadtgebiet (DE
5203-310, Naturschutzgebiet, N 12). Es wurde bereits 2003 eingerichtet. Das Reiten ist dort
untersagt (Verbotstatbestand).
6) Wunsch: Rundreitmöglichkeit östlich der Monschauer Straße.
Ergebnis: Aufgrund der geringen Wegebreite bestand lediglich die Möglichkeit, einen Fuß- und
Fahrweg als Reitweg zu kennzeichnen mit der Konsequenz, dass dieser den sonstigen
Waldbesuchern nicht mehr zur Verfügung stände. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass dieser
Weg ein Teilstück des vielbenutzten „gelben“ Waldrundweges ist und damit der ausgewiesene
Weg seinen Inhalt verlieren würde. Daher konnte dem Wunsch der Reiter nicht entsprochen
werden.
7) Frage: Warum wurden der Reitweg südlich der Waldschenke sowie das eingezeichnete
Reitbankett entlang des Augustinerweges zwischen Eupener Straße und Monschauer Straße
gestrichen?
Antwort: Im Fall „Waldschenke“ handelt sich um einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der
Reitwegekarte. Der Reitweg ist nach wie vor im Gelände gekennzeichnet; der Fehler wird bei der
Neuauflage der Reitwegekarte korrigiert.
Entlang des Augustinerweges existierte dagegen nie ein Reitbankett. Der Bereich wird jedoch von
reinen Reitwegen flankiert, was alle Beteiligten als ausreichend ansehen.
8) Frage: Warum wurde der reine Reitweg von Friesenrath in den Münsterwald gestrichen?
Antwort: Der Weg ist in einem sehr schlechten Zustand und daher seit Jahren nicht mehr zu
bereiten; eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Fraglich ist, ob an dieser Stelle
überhaupt der Bedarf einer Reitwegeanbindung besteht, denn in Friesenrath sind keine Reiterhöfe
bekannt. Mit den Reitverbänden wurde abgestimmt, dass der Reitweg vorerst gekennzeichnet
bleibt, aber nicht gepflegt wird. Sollten bis zur Neuauflage der Reitwegekarte keine Eingaben
eingehen, wird der Reitweg aufgegeben.
Vorlage FB 36/0270/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 4/5
9) Wunsch: Ein reiner Reitweg am Übergang Münsterwald zum Privatwald ‚Landvogt‘ soll in einen
Fußweg mit Reitbankett umgewandelt werden.
Ergebnis: Ein Fußweg wäre auch von anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Radfahrer) nutzbar.
Zum einen möchte das Gemeindeforstamt in diesem Bereich keinen zusätzlichen Verkehr
eröffnen (Zuwegung zum NSG Oberlauf Inde mit Fobisbach, Schaffung neuer Gefahrenquellen),
zum anderen wäre ein partieller Wegeausbau erforderlich.
10) Wunsch: Ausweisung eines neuen Reitbankettes westlich der ersten Kreuzung des Küllweges und
Anbindung an das belgische Wegenetz.
Ergebnis: Der Übergang nach Belgien führt durch das NSG Oberlauf Inde mit Fobisbach. In
diesem Bereich müsste ein neuer Weg eingerichtet werden, verbunden mit einem Trassenaufhieb
und einer Wegebefestigung im Bachbereich. Diese Maßnahmen sind in einem Naturschutzgebiet
nicht zu rechtfertigen. Als Kompromiss bietet das Gemeindeforstamt die Errichtung eines
Reitbanketts entlang des Küllwegs in Richtung Roetgen nach Fertigstellung der
Windenergieanlagen an3.
11) Frage: Warum wurde der Reitweg westlich der Monschauer Str. zwischen dem Restaurant
Bismarkturm und Waldparkplatz zurückgebaut?
Antwort: Der Reitweg existiert nach wie vor und ist sowohl in der Reitwegekarte ausgewiesen als
auch im Gelände gekennzeichnet. Dieser Reitweg diente ehemals der Anbindung des
Bauernhofes Waldhausen und des Geländes vom Ponyverein Lintert (Gelände an der
Monschauer Str. Flurstück 1237, Flur 4, Gemarkung Burtscheid). Heute endet er „blind“ am I.Rote-Haag-Weg (Hotel Bismarckturm), da der Bauernhof keine Pferde mehr hält und der
Ponyverein nicht mehr aktiv ist. Die Verwaltung vereinbarte mit den Reitverbänden, dass die
Kennzeichnung dennoch bestehen bleibt. Das Reitbankett wird jedoch aus der Pflege genommen,
da die Kosten in Anbetracht des Nutzeraufkommens unverhältnismäßig hoch wären
(Instandsetzung des Reitbankettes, Wiederherstellung des Lichtraumprofils). Bei der Neuauflage
der Reitwegekarte wird dieser Punkt erneut besprochen.
Die zuvor beschriebenen Ergebnisse sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, so dass der Umsetzung der erarbeiteten Lösungen
verwaltungsseitig nichts entgegensteht.
Die Wegeführung, Wegeprofile, Seitengräben, Durchlässe/Absturzsicherungen und dergleichen werden sich gegenüber
dem ursprünglichen Zustand verändern. Die Frage der Neueinrichtung eines Reitweges muss sich an den neuen
Gegebenheiten vor Ort orientieren.
3
Vorlage FB 36/0270/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 5/5