Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
297100.pdf
Größe
977 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 15:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0950/WP17
öffentlich
35030-2018
02.05.2018
Dez. III / FB 61/200
Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.05.2018
28.06.2018
11.07.2018
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36
der Bauordnung für das Land NRW
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage
beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat,
aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für
das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als
Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr.
33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik –. Die
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage FB 61/0950/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – soll eine Gestaltungssatzung erlassen
werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus, Gestaltungsanforderungen an das
künftige Parkhaus sichert. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem
Fassadenwettbewerb, der 2017 durchgeführt wurde.
Die Jury hatte im April 2017 empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten
weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden.
Der Fassadenentwurf sieht eine vertikal ausgerichtete, lamellenartige Metallkonstruktion aus
zweifarbigen, gekanteten Blechpaneelen vor. Diese sind unterschiedlich geneigt, sodass die
Farbigkeit je nach Standort changiert. Die zur Wohnbebauung ausgerichtete Westfassade ist ruhiger,
überwiegend einfarbig gestaltet.
Hinter der Lamellenfassade ist eine zweite Ebene angeordnet, die aus Gussglaselementen besteht.
Sie gewährleistet den erforderlichen Schallschutz bei gleichzeitiger Lichtdurchlässigkeit.
In § 4 der Gestaltungssatzung wird festgelegt, dass die Fassade entsprechend der im Wettbewerb
vorgeschlagenen Fassadenkonstruktion ausgeführt wird. Die der Gestaltungssatzung als Anlage
beigefügten Ansichten und Fassadendetails ergänzen die textlichen Festlegungen.
Um sicherzustellen, dass auch die Nebenanlagen bzw. Garagen eine gestalterische Qualität
aufweisen, enthält die Satzung die Vorgabe, dass diese ausschließlich in Grautönen ausgeführt
werden sollen. Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern so einzufrieden, dass ein
ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter entsteht.
Für Einfriedungen und Sichtschutz der Nebenanlagen sind Hecken, Mauern, Gabionenwände und
Blechlochverkleidungen zulässig.
Anlage/n:
Gestaltungssatzung
Vorlage FB 61/0950/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
Seite: 2/2
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Gestaltungssatzung zum
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Aufgrund § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am xxx diese Satzung beschlossen:
§1
Ziel der Satzung
Ziel der Satzung ist die Sicherung der architektonischen Gestaltung des Parkhauses und der Nebenanlagen innerhalb des
Plangebietes. Die hohen Anforderungen an die Qualität bestehen, weil das Parkhaus an einem exponierten Standort errichtet wird und aufgrund der Anzahl der Stellplätze eine verträgliche gestalterische Abwicklung erreicht werden muss.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -.
(2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 1).
§3
Inhalt der Satzung
Die Satzung regelt die äußere Gestaltung des Parkhauses Uniklinik sowie der Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -.
§4
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Gestaltungssatzung
Fassung vom 02.05.2018
Fassade Parkhaus
(1) Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen. Die Nord-, West- und Südfassade sind mit
einer geschlossenen Verglasung aus Gussglas auszuführen. Zur Verkleidung sind die Fassadenelemente in diesen Bereichen mit einer Vorhangfassade aus mehrfach gekanteten, farbigen Blechlamellen auszuführen.
(2) Die Gestaltung der Parkhausfassade ist gemäß der Anlagen 2 bis 8 auszuführen. Diese sind Bestandteil der Satzung.
§5
Nebenanlagen, Garagen, Gemeinschaftsgaragen und überdachte Stellplätze
(1) Bauteile der Nebenanlagen und Garagen dürfen ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden.
(2) Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern (mindestens in der Höhe der Müllbehälter) so einzufrieden,
dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter entsteht.
Für Müllcontainerboxen gilt Absatz 1.
§6
Einfriedungen, Sichtschutz der Nebenanlagen
(1) Für Einfriedungen und Sichtschutz der Nebenanlagen sind Hecken, Mauern, Gabionenwände und Blechlochverkleidungen zulässig.
§7
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Satzung:
1. Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches
2. – 5. Ansichten
6. – 8. Fassadendetails
Anlage 1: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Anlage 2: Ansicht West
Gestaltungssatzung
Fassung vom 02.05.2018
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Anlage 3: Ansicht Ost
Anlage 4: Ansicht Süd
Anlage 5: Ansicht Nord
Gestaltungssatzung
Fassung vom 02.05.2018
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Anlage 6: Fassadendetail 1
Anlage 7: Fassadendetail 2
Anlage 8: Fassadendetail 3
Gestaltungssatzung
Fassung vom 02.05.2018
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Gestaltungssatzung
Fassung vom 02.05.2018