Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
297100.pdf
Größe
977 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 15:56

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0950/WP17 öffentlich 35030-2018 02.05.2018 Dez. III / FB 61/200 Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 30.05.2018 28.06.2018 11.07.2018 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Planungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik –. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlage FB 61/0950/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – soll eine Gestaltungssatzung erlassen werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus, Gestaltungsanforderungen an das künftige Parkhaus sichert. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Fassadenwettbewerb, der 2017 durchgeführt wurde. Die Jury hatte im April 2017 empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden. Der Fassadenentwurf sieht eine vertikal ausgerichtete, lamellenartige Metallkonstruktion aus zweifarbigen, gekanteten Blechpaneelen vor. Diese sind unterschiedlich geneigt, sodass die Farbigkeit je nach Standort changiert. Die zur Wohnbebauung ausgerichtete Westfassade ist ruhiger, überwiegend einfarbig gestaltet. Hinter der Lamellenfassade ist eine zweite Ebene angeordnet, die aus Gussglaselementen besteht. Sie gewährleistet den erforderlichen Schallschutz bei gleichzeitiger Lichtdurchlässigkeit. In § 4 der Gestaltungssatzung wird festgelegt, dass die Fassade entsprechend der im Wettbewerb vorgeschlagenen Fassadenkonstruktion ausgeführt wird. Die der Gestaltungssatzung als Anlage beigefügten Ansichten und Fassadendetails ergänzen die textlichen Festlegungen. Um sicherzustellen, dass auch die Nebenanlagen bzw. Garagen eine gestalterische Qualität aufweisen, enthält die Satzung die Vorgabe, dass diese ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden sollen. Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern so einzufrieden, dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter entsteht. Für Einfriedungen und Sichtschutz der Nebenanlagen sind Hecken, Mauern, Gabionenwände und Blechlochverkleidungen zulässig. Anlage/n: Gestaltungssatzung Vorlage FB 61/0950/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 2/2 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg Aufgrund § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am xxx diese Satzung beschlossen: §1 Ziel der Satzung Ziel der Satzung ist die Sicherung der architektonischen Gestaltung des Parkhauses und der Nebenanlagen innerhalb des Plangebietes. Die hohen Anforderungen an die Qualität bestehen, weil das Parkhaus an einem exponierten Standort errichtet wird und aufgrund der Anzahl der Stellplätze eine verträgliche gestalterische Abwicklung erreicht werden muss. §2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -. (2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 1). §3 Inhalt der Satzung Die Satzung regelt die äußere Gestaltung des Parkhauses Uniklinik sowie der Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -. §4 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Gestaltungssatzung Fassung vom 02.05.2018 Fassade Parkhaus (1) Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen. Die Nord-, West- und Südfassade sind mit einer geschlossenen Verglasung aus Gussglas auszuführen. Zur Verkleidung sind die Fassadenelemente in diesen Bereichen mit einer Vorhangfassade aus mehrfach gekanteten, farbigen Blechlamellen auszuführen. (2) Die Gestaltung der Parkhausfassade ist gemäß der Anlagen 2 bis 8 auszuführen. Diese sind Bestandteil der Satzung. §5 Nebenanlagen, Garagen, Gemeinschaftsgaragen und überdachte Stellplätze (1) Bauteile der Nebenanlagen und Garagen dürfen ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden. (2) Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern (mindestens in der Höhe der Müllbehälter) so einzufrieden, dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter entsteht. Für Müllcontainerboxen gilt Absatz 1. §6 Einfriedungen, Sichtschutz der Nebenanlagen (1) Für Einfriedungen und Sichtschutz der Nebenanlagen sind Hecken, Mauern, Gabionenwände und Blechlochverkleidungen zulässig. §7 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlagen zur Satzung: 1. Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches 2. – 5. Ansichten 6. – 8. Fassadendetails Anlage 1: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Anlage 2: Ansicht West Gestaltungssatzung Fassung vom 02.05.2018 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Anlage 3: Ansicht Ost Anlage 4: Ansicht Süd Anlage 5: Ansicht Nord Gestaltungssatzung Fassung vom 02.05.2018 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Anlage 6: Fassadendetail 1 Anlage 7: Fassadendetail 2 Anlage 8: Fassadendetail 3 Gestaltungssatzung Fassung vom 02.05.2018 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Gestaltungssatzung Fassung vom 02.05.2018