Daten
Kommune
Aachen
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167 kB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
05.06.18, 10:54
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0490/WP17
öffentlich
07.05.2018
FB 45/300
Neu-Konzeptionierung des Sozialraumteams IX
- Kriseninterventionsteam Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Keine, da Sachstandsbericht
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangsposition
Durch den bereits im Jahr 2017 begonnen Organisationsprozess durch den Fachbereich Personal und
Organisation (FB 11) gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) wurde die
Entscheidung für ein weiteres Sozialraumteam getroffen.
Grundlage zum Zeitpunkt der Entscheidung war die hohe personelle Belastung der bisherigen
Sozialraumteams und die Suche nach einer möglichst kurzfristig herbeizuführenden
Entlastungsmöglichkeit für das gesamte Personal der Sozialraumteams.
Auch auf der Grundlage der in den letzten Jahren weiter gestiegenen Fallzahlen im Bereich der
Meldungen (siehe Anlage 1) und Prüfungen Kindeswohlgefährdungen wurde abgewogen, inwiefern ein
weiteres Fachteam in Form eines „Kriseninterventionsdienstes“ innerhalb der Sozialraumteams
konzeptionell umsetzbar wäre. Alternativ hierzu stand die Überlegung, ein weiteres reguläres
Sozialraumteam zu konzipieren.
Seit Juni 2017 und seit Dezember 2017 stehen den Sozialraumteams zur ersten Entlastung zusätzlich
drei weitere Vollzeit-arbeitende Sozialarbeiter und eine weitere Teamleitung zur Verfügung.
Im April 2018 wurde nach einem Mitarbeiter orientierten Konzeptionsprozess die Entscheidung zu
Gunsten des „Kriseninterventionsdienstes“ getroffen.
2. Grundsätzliches
Die Konzeption des „Kriseninterventionsdienstes“ orientiert sich im Wesentlichen an der Arbeit und der
Aufgabenstellung im Hinblick auf die hoheitliche Aufgabe der Wahrnehmung des Kinderschutzes in der
Stadt Aachen. Diese Aufgabe wurde bisher durch die „Büro-/ Bereitschaftsdienste“, rollierend durch die
Sozialraumteams I bis V, gewährleistet.
Diese Aufgabenstellung soll nun durch das „Kriseninterventionsteam“, in Form eines weiteren
Fachteams, für die gesamte Stadt Aachen zentralisiert werden. Ab dem 01.06.2018 sollen alle
Hinweiseingänge einer Kindeswohlgefährdung und deren Überprüfung über das Fachteam (SRT IX)
abgedeckt werden und zu einer Entlastung der Bezirksteams I bis V und der anderen Fachteams
(Eingliederungshilfe, Pflegekinderdienst und UMA –Team) führen.
Grundlage dazu sind die in der Geschäftsprozessordnung (GPO) fixierten Prozessketten im Bereich der
„Inobhutnahme“, gem. § 42 SGB VIII bzw. der Prüfung von Kindeswohlgefährdung, gem. § 8a (1), SGB
VIII, sowie des „unspezifischen Erstkontaktes“ und der weiteren Bearbeitung, aber auch die Mitwirkung
im gerichtlichen Verfahren § 8a (2), SGB VIII.
Die abzudeckenden Dienstzeiten werden in der Zeit von montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 17:00
Uhr und freitags 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erbracht.
Die Dienstzeiten werden durch entsprechendes Personal verbindlich abgedeckt. Die Regelung zur
gleitenden Arbeitszeit der Stadt Aachen soll selbstverständlich weiterhin erhalten bleiben. Angedacht ist
eine Personalplanung, die beiden Kriterien gerecht wird. Eine vergleichbare Situation ergab sich bereits
in den „Bürodiensten“ der jeweiligen SRTs.
Vorlage FB 45/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 3/6
Das Konzept der Familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) soll von der Umstrukturierung unberührt
bleiben und weiterhin die Zeiten im Anschluss an den „Bürodienst“ abdecken. Diese sind in der Regel
von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr und an den Wochenenden von freitags 13:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr.
Die Rufbereitschaft/Hintergrunddienste der Teamleiter, sowie der Sachgebietsleitung und
Abteilungsleitung bleiben weiterhin erhalten und werden rollierend fortgeführt.
Die Inobhutnahmefälle gem. § 42a SGB VIII des UMA-Teams (SRT VIII) bleiben aufgrund der
Spezialisierung für minderjährige Flüchtlinge ebenfalls unberührt und sollen in der jetzigen Form weiter
geführt werden.
Grundlage der Gefährdungsbewertung im SRT IX wird weiterhin das bereits genutzte Programm
„Infokid“ sein. Zur Dokumentation und Datenverwaltung wird weiterhin das Programm „LogoData“
genutzt.
Die konzeptionelle Ausarbeitung beruht auf den Grundlagen der eigens dazu gebildeten Arbeitsgruppe,
an der alle bisherigen ASD- und Fachteams beteiligt waren.
3. Strukturqualität
3.1 Personal
Vorgesehen ist zunächst auf Grundlage der aktuellen Statistikauswertung 7,5 Vollzeitstellen plus
Teamleitung im SRT IX vorzuhalten.
Ein eigenes Sekretariat und Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind für das SRT IX nicht
vorgesehen. Angedacht ist die Mitnutzung des bestehenden Sekretariates im SRT III (Bsp. für
Bestellungen von Büromaterial…). Die Zuständigkeit von kostenrelevanten Fällen, für die
Wirtschaftliche Jugendhilfe, orientiert sich an der bisherigen Zuordnung über das Straßenverzeichnis
und verbleibt in den SRTs I - VII.
3.2 Räumlichkeiten
Das SRT IX wird im Verwaltungsgebäude Heinrich-Thomas Platz 2, in Aachen-Eilendorf, verortet. Die
Räumlichkeiten werden modernisiert und den Bedingungen eines Kriseninterventionsdienstes
angepasst (Besprechungsräume, Sicherheitskonzept, Mitarbeiterbelegung, Ausstattung…)
Die Räumlichkeiten lassen konzeptionell 4 Doppelbüros und zwei Einzelbüros zu.
Es sind ein separater Besprechungsraum und ein Aufenthaltsraum für Kinder und Jugendliche
vorhanden. Die Räumlichkeiten verfügen über eine eigene Küche und drei separate WCs und
Waschmöglichkeiten. Die Fenster im Erdgeschoss sind mit einer Ausnahme aus Sicherheitsglas.
3.3 Produktqualität
Die Produktqualität wird grundsätzlich durch die GPO (Geschäftsprozessordnung) der Stadt Aachen, in
den Prozessen der Prüfung Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und der Inobhutnahme gem. §
42 SGB VIII sichergestellt und beschrieben.
Vorlage FB 45/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Zur Qualitätssicherung der Arbeitsabläufe soll die Arbeitsgruppe, die sich zur Konzeptionierung des
SRT IX gefunden hat, in personell reduzierter Form erhalten bleiben, die bereits an der konzeptionellen
Entwicklung, unter der Einbeziehung aller Sozialraumteams, beteiligt war.
Zur Qualitätssicherung der Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung besteht weiterhin die
interne Arbeitsgruppe (Qualitätszirkel Kinderschutz), sowie der jährlich stattfindende „Runder Tisch
Inobhutnahme“ an dem auch externe Stellen beteiligt sind.
Geplant ist der regelmäßige Austausch zwischen dem SRT IX und den externen Kooperationspartnern,
in Form der Inobhutnahme-Gruppen - KasparX Change, Zentrum für soziale Arbeit Burtscheid - im
Rahmen eines monatlichen Jour Fixe Termins. So sollen die Belegungssituationen reflektiert und
Perspektivvereinbarungen bezüglich der Kinder- und Jugendlichen getroffen werden.
Analog der bisherigen Jour Fixe Termine im Bereich der FBB- Unterbringungen (Familiäre
Bereitschaftsbetreuung), sollen die federführenden Mitarbeiter der Sozialraumteams zu den
Perspektivgesprächen eingeladen werden. So wird vermieden, dass Kinder- und Jugendliche
längerfristig in den Kriseninterventionsgruppen untergebracht bleiben, obwohl deren eigentliche
Kapazitäten eine Unterbringung bis zu drei Monaten vorsehen.
3.5 Ausgangsqualität
Der Zuständigkeitswechsel der Fälle vom SRT IX zurück in die SRT´s I-VIII ist abhängig von der
Bewertung und Bearbeitung der geprüften Kindeswohlgefährdung. Detailliert wird dies in der
Schnittstellenbeschreibung festgehalten.
In Fällen, in denen eine Prüfung durch das SRT IX erfolgt ist, aber kein weiterer Handlungsbedarf
gesehen wird, kann der Vorgang ohne weitere Kontaktaufnahme zu den SRT´s I-VIII beendet und z.d.A.
geschrieben werden. Alle erforderlichen Dateneingaben erfolgen dabei durch das SRT IX. In Fällen
einer Prüfung und eines bereits fallführenden Mitarbeiters, wird dieser über die Meldungsbearbeitung
informiert und Daten in Form einer Handakte übermittelt. Bereits im Vorfeld sollte eine Vereinbarung
zwischen dem SRT IX und dem fallführenden Mitarbeiter, über das Maß seiner Beteiligung bei der
Meldungsbearbeitung erfolgt sein.
In geprüften Fällen durch das SRT IX und der geäußerten/empfohlenen Annahme von HZE durch die
Betroffenen (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ebenfalls eine Handakte an den betroffenen ASD Mitarbeiter
übermittelt. Diese beinhaltet neben der Dokumentation der Prüfung (Infokid) auch eine
weisungsunabhängige Handlungsempfehlung für die weiter fallführende Fachkraft. Die Zuständigkeit
der Teams orientiert sich dabei weiterhin an der Zuordnung der Lebensräume und Straßen in den
jeweiligen Sozialraumteams.
In Fällen einer tatsächlichen Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen durch
das SRT IX, verbleibt die Zuständigkeit im Rahmen der Inobutnahme (Krisenintervention) zunächst im
SRT IX. Muss die Inobhutnahme aufrecht erhalten bleiben, oder sind die Betroffenen bereit, Hilfen zur
Erziehung anzunehmen, soll binnen fünf Werktagen ein persönliches Übergabegespräch stattfinden.
Daran sind das SRT IX (Federführung), das zuständige SRT, die Betroffenen, ggfls. Sorgeberechtigte
(Vormund) und die betreuende Einrichtung zu beteiligen. Die Fallverantwortlichkeit wechselt mit der
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Ausdruck vom: 30.05.2018
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dokumentierten Übernahmeerklärung des SRT-Mitarbeiters. Das SRT IX übermittelt alle
kostenrelevanten Daten der Unterbringung an die zuständige Fachkraft der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe.
Beantragte Hilfen zur Erziehung (HZE) werden grundsätzlich durch das fallführende SRT I-VIII geprüft
und beschieden.
4. Evaluation und Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung und Evaluation soll die bestehende Arbeitsgruppe ihre Arbeit weiterfortführen.
Dazu sollen regelmäßige Treffen alle drei Monate stattfinden. Jedes Sozialraumteam stellt ein Mitglied
der Arbeitsgruppe um Transparenz über die Arbeit zu schaffen und inhaltliche Themen transportieren
zu können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen dazu in den Teams berichten und Themen aus den
Teams in die Arbeitsgruppe miteinbringen.
Parallel dazu laufen weiterhin die bereits bestehenden Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel/Dialoge zu
den Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung der Stadt Aachen. Das SRT IX ist an den
Arbeitsgruppen und Qualitätszirkeln beteiligt. Die Federführung und Qualitätssicherung wird in
bisheriger Form weitergeführt.
Die inhaltliche Arbeit des SRT IX wird in regelmäßigen Gesprächen mit der Sachgebiets- und
Abteilungsleitung reflektiert und ggfls. angepasst.
Alle Mitarbeiter/innen des SRT IX haben die Möglichkeit, regelmäßig Supervision und Fortbildungen zu
nutzen. Kollegiale Beratung von Kinderschutzfällen ist verpflichtend innerhalb des Teams zu
gewährleisten. Bewertungen von Kindeswohlgefährdungen werden gem. der Standards in der Stadt
Aachen grundsätzlich mit einer „insoweit erfahrenen“ Fachkraft gem. § 8a SGB VIII reflektiert und
weitere Handlungen im Team ggfls. mit Leitung abgestimmt. Das bedeutet, dass eine speziell hierfür
vorgehaltene qualifizierte Weiterbildung durchlaufen wurde und auch eine mindestens zwei-jährige
einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.
Geplant ist, dass die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes mit Beginn des Echtbetriebes am
01.06.2018 zunächst für die Dauer von zwei Jahren zur Erprobung startet.
Die Fachverwaltung wird in der Ausschuss-Sitzung die Neukonzeption des
Kriseninterventionsdienstes im Rahmen einer PPt vorstellen.
Anlage:
Statistik InfoKid
Vorlage FB 45/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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2. Statistik Auswertung Infokid
Grundlage der konzeptionellen Entscheidung sind die Infokid-Auswertungen von 2005 bis 2018, die ein hohes Maß an Hinweiseingängen dokumentieren.
InfoKid-Auswertung 01.04.05 - 31.03.2018
2005
296
2006
481
2007
762
1
2008
890
2009
814
1
2010
823
8
2011
933
2
2012
946
2
2013
1034
0
2014
986
1
54
94
118
102
114
92
103
85
90
37
44
79
Beratung gem. §17/18 KJHG
6
13
20
21
15
17
29
30
25
25
35
25
Beratung gem. §53 KJHG
1
0
0
0
1
2
1
2
2
Unterbringung gem. §19 KJHG
0
0
1
1
2
6
2
4
4
Hilfe gem. §20 KJHG
1
1
0
5
9
4
Gesamtzahl der Meldungen
davon noch nicht beendet
(ca.395 im Jahr)
2015
2016
2017
1000
1063
1.106
3
6
15
(ca.1178 im Jahr)
2018
267
101
Summen
11401
140
42
7
1061
21
8
290
3
3
42
1
21
Fallprüfung ergab:
Beratung gem. §16 KJHG
Tagespflege gem. §23 KJHG
2
6
3
7
1
11
0
0
0
1
Hilfen zur Erziehung gem. §27 KJHG
84
132
194
202
186
188
222
213
282
274
253
247
302
54
2833
Eingliederungshilfe gem. §35a KJHG
0
2
7
11
2
13
12
9
14
11
11
13
18
2
125
Inobhutnahme gem. §42 KJHG
2
3
12
16
30
20
13
16
14
8
13
10
22
18
31
2
225
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50 I
4
9
15
26
19
24
34
32
44
42
35
40
52
3
379
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50 III
15
6
17
12
5
17
11
4
10
8
5
10
11
131
Krankenhilfe
0
0
0
0
2
3
7
9
4
1
2
2
1
31
BSHG
0
0
1
0
3
119
208
360
489
451
435
493
529
532
556
508
474
583
88
5825
296
481
763
890
813
815
928
926
1020
971
931
918
1064
168
10984
Keine weiteren Hilfen
Gesamt:
1
1
6
10983