Daten
Kommune
Aachen
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298102.pdf
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463 kB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0493/WP17
öffentlich
07.05.2018
FB 45/100
Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte: Übergangsgestaltung von neuzugewanderten
Schülerinnen und Schülern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
07.06.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Einrichtung der Stelle „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 2016 mit der Förderrichtlinie „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ein Unterstützungsprogramm für Kreise und
kreisfreie Städte zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffen. Mit Förderbescheid vom 27.10.2016 wurde der
von der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen am 30.08.2016 eingereichte Förderantrag positiv
beschieden und die Einrichtung von drei Vollzeitstellen zur Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte bewilligt. Mit einer Kooperationsvereinbarung vom 30.11.2016 zwischen der
StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen ist der Einsatz einer dieser Personalstellen im Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule für die Koordinierung der Bildungsangebote in der Stadt Aachen vereinbart.
Zwei Koordinator/innen sind für die städteregionsangehörigen Kommunen (außer Aachen) zuständig und
im A 43-Bildungsbüro verortet. Die Bildungskoordinatorin der Stadt Aachen hat zum 01.12.2016 ihre Arbeit
aufgenommen. Durch einen wöchentlichen Jour fixe und eine enge Vernetzung der drei
Bildungskoordinatorinnen ist eine thematische Abstimmung zu aktuellen Handlungsfeldern gewährleistet.
So werden - neben eigenen Projekten, die von den Bildungskoordinatorinnen bearbeitet werden - einige
Projekte gemeinsam realisiert.
Ziel
Das Ziel der kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ist, für jedes Kind,
jeden Jugendlichen und jeden Erwachsenen eine ungebrochene Bildungsbiographie sicherzustellen, die
dem individuellen Bedarf entspricht.
Vorgehensweise: Erfolgte Schritte
In einem ersten Schritt hat die Bildungskoordinatorin eine Standortbestimmung vorgenommen. Sie führte
Gespräche mit ca. 20 neuzugewanderten Jugendlichen in unterschiedlichen Altersklassen und
Schulformen, um die Bedarfslage aus dieser Sicht zu erfassen. Außerdem fanden Experteninterviews statt
mit MitarbeiterInnen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration und des Fachbereichs Kinder,
Jugend und Schule sowie mit diversen weiteren Akteuren, die für die Themenstellung relevant sind:
Schulamt, Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen (multiprofessionelle Teams), Fachberatung für den
regionalen Integrationsprozess, Jobcenter, Arbeitsagentur, IHK, HWK etc. Hierdurch wurde eine große
Anzahl von Bedarfen und Herausforderungen transparent.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen hat – auch im Hinblick auf seine Funktion
als Schul- und Jugendhilfeträger – als vorrangige Handlungsfelder die Anbindungen innerhalb der
Übergänge im Schulsystem festgelegt. Damit gemeint sind insbesondere der Übergang Primarstufe/Sek I,
der Übergang Schule/Beruf und der Übergang der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler aus einer
Deutschfördergruppe ins Regelsystem. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung zwischen
verschiedenen Perspektiven von Schulaufsicht, Kommunalem Integrationszentrum, den Schulen, der
Bezirksregierung und der städtischen Schulplanung, um dabei zu unterstützen, Entscheidungsgrundlagen
im Sinne der Bildungsbiographie junger geflüchteter Menschen zu schaffen. Dazu gehört auch die
Erarbeitung von verschiedenen Methoden zur Erreichung einer verlässlichen Datenlage im Bereich der
Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 3/6
16.10.2017 Interdisziplinäre Konferenz zur Gestaltung der Übergänge
Nachdem mehrheitlich der Bedarf kommuniziert wurde, die Übergangsgestaltung an den Schulen in
den Blick zu nehmen, organisierte die Bildungskoordinatorin ein Austauschtreffen, an dem eine
Vielzahl von Akteuren aus dem Schulbereich teilnahmen: Eingeladen wurden Schulleitungen im
Stadtgebiet Aachen (inklusive der Berufskollegs), die untere und obere Schulaufsicht, die
Fachberatung für den regionalen Integrationsprozess, das Kommunale Integrationszentrum sowie die
VHS Aachen. Alle genannten Institutionen nahmen teil. Innerhalb dieser Konferenz verständigte man
sich gemeinschaftlich darauf, dass als dringlichste Priorität der Übergang von den
Deutschfördergruppen in das Regelsystem anzusehen ist. Um diesem zu begegnen, wurde eine
interdisziplinäre AG „Gestaltung der Übergänge“ gegründet, mit VertreterInnen vom Schulamt, KI,
Schulen, Schul-und Jugendhilfeträger.
AG „Gestaltung der Übergänge“
Innerhalb dieser AG wurde die fehlende Datenlage im Schulbereich in den Blick genommen und sich
darauf geeinigt, dass eine Erhebung relevanter Daten unabkömmlich für weitere strukturelle
Planungen sei. Hierzu führte die Bildungskoordinatorin zusammen mit der Schulentwicklungsplanung
eine Erhebung durch, um festzustellen, wie hoch die Wechselbedarfe für das kommende Schuljahr
2018/2019 sind und wie viele Schülerinnen und Schüler sich derzeit im Schulsystem befinden, die
entweder eine Sprachfördergruppe besuchen oder die sich innerhalb der Anschlussförderung
befinden, aber noch nicht abschließend geklärt ist, ob sie begabungsgerecht auf der entsprechenden
Schule angekommen sind.
Ergebnisse Abfrage Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche im Schulsystem mit
Sprachförderbedarf
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlage Nr. 1 (Faktenblatt „Wechsel aus VKKlassen zum Schuljahr 2018/2019“).
Gemäß der genannten Definition befinden sich aktuell 391 neuzugewanderte Schülerinnen und
Schüler (SuS) an Sek I Schulen im Schulsystem. Diese werden zu 58% an den Hauptschulen, zu 8%
an den Realschulen und zu 34% an den Gymnasien beschult.
An den Gesamtschulen werden ebenfalls neuzugewanderte Kinder und Jugendliche beschult, hier
erfolgen aber grundsätzlich keine Wechselbewegungen, da die konzeptionelle Schullaufbahn an einer
Gesamtschule es vorsieht, dass Schülerinnen und Schüler an dieser Schulform bis zu einem
Abschluss geführt werden. Insgesamt 148 SuS werden zum kommenden Schuljahr voraussichtlich in
das eigene Schulsystem wechseln, für ca. 49 SuS stehen Wechsel zu anderen Schulformen an.
Auffällig ist die hohe Anzahl von Wechselbewegungen auf die Berufskollegs und die niedrige Anzahl
von Wechselbewegungen auf alle anderen Schulformen. Über diese Entwicklung ist die
Schulverwaltung der StädteRegion informiert worden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
der Stadt Aachen ist daran interessiert, dieses Thema gemeinschaftlich in den Blick zu nehmen.
Innerhalb der AG wurde sich darauf verständigt, die o.g. Abfrage künftig zweimal jährlich
durchzuführen.
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 4/6
Abfrage im Primarbereich: Neuzugewanderte Kinder mit Deutschförderbedarf beim Übergang
in die Sekundarstufe
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlage Nr. 2 (Faktenblatt „Übergang neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19“).
Diese Abfrage wurde in Kooperation vom Schulamt der StädteRegion und dem Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule an den Grundschulen im Stadtgebiet Aachen durchgeführt.
Über diese Erhebung wurde nicht die Gesamtzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler
(SuS) ermittelt, die zur Zeit an Grundschulen beschult werden, sondern es wurden nur die
neuzugewanderten SuS erfasst, die zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule wechseln und
eine weitere Sprachförderung benötigen:
88 Kinder, die zur Zeit die 4. Klasse besuchen und zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule
wechseln, benötigen auch dort weiterhin Deutschförderung. Von diesen Kindern erhalten ca. 2/3 ein
Zeugnis und haben Anschlussförderbedarf und knapp 1/3 der Kinder wird die Schule ohne Zeugnis
und mit Intensivförderbedarf verlassen. Auffällig ist der hohe Anteil an Empfehlungen für die
Hauptschule: 53%.
Beide Abfragen konnten mit einer Rücklaufquote von 100% beendet werden, sodass erstmals im
Bereich der Übergänge von neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Aachen eine
Datengrundlage vorliegt.
Weitere Arbeitsergebnisse im Bereich der Übergangsgestaltung in Kooperation mit dem
Bildungsbüro der StädteRegion Aachen
Ergänzung und Anpassung vorhandener Unterstützungsinstrumente:
Als Hilfestellung für die pädagogischen Fachkräfte im frühkindlichen Bildungsbereich (Elementar- und
Primarstufe) wurden die bestehenden Unterstützungsinstrumente (u.a. OGS-Empfehlungen, ÜPSEmpfehlungen) im Hinblick auf Herausforderungen und Fragestellungen in Bezug auf neu
zugewanderte Kinder und ihre Eltern weiterentwickelt bzw. ergänzt.
Wegweiser: Neuzugewanderte im Übergang begleiten: Für den Übergang von der Elementar- zur
Primarstufe wurde der Wegweiser „Neuzugewanderte im Übergang begleiten“ entwickelt, der als
Erweiterung zu der bereits 2014 entstandenen „Arbeitshilfe ElPri: Gestaltung des Übergangs von der
Elementar- zur Primarstufe“ herausgegeben wurde. Er enthält neben allgemeinen Informationen
Hinweise zu den Themen „Sprache und Elternarbeit“, „ärztliche Versorgung“, „Übergang in die
Grundschule“ sowie zu „Fortbildungsmöglichkeiten“ für pädagogische Fachkräfte. Zusammengestellt
wurden die Informationen mit Blick auf die Bedarfe von pädagogischen Fachkräften der Frühen
Bildung. Der Wegweiser kann unter www.staedteregion-aachen.de/biko heruntergeladen werden.
Darüber hinaus ist die Bildungskoordinatorin auch mit der Initiierung, Durchführung und Leitung
von weiteren Fachveranstaltungen betraut. Diese Veranstaltungen dienen neben der Vernetzung
und Informationsweitergabe der Entwicklung neuer Strukturen und Mechanismen (Beispiele:
Netzwerktreffen mit den multiprofessionellen Teams und den Fachberatungen für den regionalen
Integrationsprozess etc.). Ferner wurde die Bildungskoordinatorin auch in bestehenden Netzwerken
und Arbeitskreisen zur Übergangsgestaltung eingegliedert (zum Beispiel Lehrersprechtage, AK
Arbeitsmarkt).
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 5/6
Ausblick
Die erste Förderperiode des Bundesprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ endet zum 30. November 2018, das Bundesministerium für Bildung und
Forschung verlängert das Förderprogramm um zwei Jahre. Ein entsprechender Antrag wird von der
StädteRegion und Stadt Aachen im Juli 2018 gestellt.
In verschiedenen Gesprächen mit Akteuren aus dem Bildungs- und Integrationssektor zeigt sich, dass
weiterer Bedarf für die Unterstützung seitens der BildungskoordinatorInnen besteht. Nach Aachen
kommen weiterhin kontinuierlich Menschen mit Zuwanderungs-/Fluchthintergrund, die in das Bildungsund Schulsystem zu integrieren sind. Die Hauptherkunftsländer haben sich geändert, sodass aktuell
auch viele Kinder- und Jugendliche aus Ländern wie Bulgarien, Serbien und Rumänien einreisen. Die
bislang eruierten Bedarfe ändern sich dadurch jedoch nicht. So birgt beispielsweise der Übergang von
der Primar- in die Sekundarstufe zunehmende Herausforderungen in Bezug auf die Elternarbeit und
die durchgängige Sprachbildung. Insbesondere muss auch für die Kinder aus den DeutschIntensivkursklassen (DIKu), die z. T. weder ein Zeugnis noch eine Schulformempfehlung erhalten,
eine systematische Lösung gefunden werden. Hierzu wird das Gremium „AG Gestaltung der
Übergänge“ im Oktober erneut tagen, um gemeinsam daran zu arbeiten, diesen Herausforderungen
im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu begegnen, bisherige Lösungsansätze zu überprüfen und
aktuelle Entwicklungen miteinzubeziehen.
Anlagen:
1.) Faktenblatt „Wechsel aus VK-Klassen zum Schuljahr 2018/2019“
2.) Faktenblatt „Übergang neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende
Schulen zum Schuljahr 2018/19“
Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2018
Seite: 6/6
Auswertung Abfrage SEK I (Wechsel aus VK-Klassen zum Schuljahr 2018/2019)
Rücklaufquote: 100 %. Alle Schulen haben einen ausgefüllten Fragebogen zurückgesandt.
1.) Wie viele SuS der Zielgruppe besuchen aktuell die Schulen im SEK I Bereich?
Anzahl der neuzugewanderten SuS nach
Altersbereich (gesamt: 391 SuS)
131
140
120
100
118
82
80
60
60
40
20
0
10 > < 13
13 > < 15
15 > < 17
17 +
Bemerkung/Erläuterung: Gefragt wurde nach den neuzugewanderten SuS
• die sich in einer Erstförderung innerhalb einer Internationale Sprachfördergruppe befinden
• die sich in einer Anschlussförderung befinden und für die ein Regelplatz innerhalb der jetzigen Schule
noch nicht gesichert ist
2.) Verteilung auf die Schulformen:
Bemerkung/Erläuterung: Auf den Gesamtschulen der Stadt Aachen befinden sich keine
neuzugewanderten SuS, die voraussichtlich die Schule wechseln müssen.
3.) Wie viele dieser Schüler wechseln zum Sommer (01.08.2018) in das Regelsystem der
eigenen Schule?
Aufteilung nach Schulform
Anzahl Wechsel in das Regelsystem der eigenen Schule
Gymnasium:
66 SuS
Hauptschule:
75 SuS
Realschule:
7 SuS
Bemerkung/Erläuterung: Gesamt: 148. Bei einigen SuS ist noch nicht entschieden, ob sie in das
Regelsystem wechseln oder die Schulform wechseln müssen. Dies betrifft 0/75 HS SuS, 1/7 RS SuS (ggf.
Wechsel an HS), 12/66 GY SuS, (ggf. 4 ans BK, 3 RS, 5 an Ges/RS). Diese SuS wurden sowohl bei 3.) als
auch bei 4.) & 5.) berücksichtigt.
4.) Wechsel(bedarfe) auf andere Schulformen
Wechsel von neuzugewanderten SuS auf eine
andere Schulform nach Klassenstufen
HS
GE/RS
GE
GY
BK
18
20
Anzahl SuS
RS
15
10
5
2
1
2 2 1 2
2 1 1
3
1 1
3
5
1
0
k.A.
6
7
8
Klassen
9
10
5.) Wechsel von neuzugewanderten SuS nach Schulform
Anzahl Wechsel/Schulform
28
8
7
5
5
1
HS
RS
GE/RS
GE
Wechsel gesamt: 49 davon alleine 28 auf ein BK!
GY
BK
Übergang neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende
Schulen zum Schuljahr 2018/19
Über diese Abfrage wurde nicht die Gesamtzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler
(SuS) ermittelt, die zur Zeit an Grundschulen beschult werden, sondern es wurden nur die
neuzugewanderten SuS erfasst, die zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule wechseln und eine
weitere Sprachförderung benötigen.
Rücklaufquote: Die Kombination der beiden Abfragen des Schulamtes der StädteRegion Aachen und
des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ergibt eine 100% Rücklaufquote, alle
Grundschulen haben sich beteiligt.
Gesamtzahl der Kinder, die nach der Grundschule weiterhin Deutschförderung benötigen: 88
Der Deutschförderbedarf verteilt sich folgendermaßen:
Deutschförderbedarf
Ohne Zeugnis und Intensivförderbedarf: 21
Mit Zeugnis und Anschlussförderbedarf: 67
24%
76%
Schulformempfehlung der Kinder mit Zeugnis:
Schulformempfehlung
gesamt: 83
Hauptschule: 44
Hauptschule eingeschränkt Realschule: 3
Realschule: 25
Realschule eingeschränkt Gymnasium: 3
Gymnasium: 6
Förderschule: 2
4%
2%
7%
53%
30%
4%
Fazit: Ein Großteil der Schulformempfehlungen der neuzugewanderten Kinder, die auch nach
der 4. Klasse weiterhin DIKu/DaZ-Unterricht benötigen, schlägt die Hauptschule vor (53%).