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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
298102.pdf
Größe
463 kB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 11:06

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0493/WP17 öffentlich 07.05.2018 FB 45/100 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte: Übergangsgestaltung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 29.05.2018 07.06.2018 Kinder- und Jugendausschuss Schulausschuss Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 2/6 Erläuterungen: Einrichtung der Stelle „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 2016 mit der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ein Unterstützungsprogramm für Kreise und kreisfreie Städte zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffen. Mit Förderbescheid vom 27.10.2016 wurde der von der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen am 30.08.2016 eingereichte Förderantrag positiv beschieden und die Einrichtung von drei Vollzeitstellen zur Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bewilligt. Mit einer Kooperationsvereinbarung vom 30.11.2016 zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen ist der Einsatz einer dieser Personalstellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die Koordinierung der Bildungsangebote in der Stadt Aachen vereinbart. Zwei Koordinator/innen sind für die städteregionsangehörigen Kommunen (außer Aachen) zuständig und im A 43-Bildungsbüro verortet. Die Bildungskoordinatorin der Stadt Aachen hat zum 01.12.2016 ihre Arbeit aufgenommen. Durch einen wöchentlichen Jour fixe und eine enge Vernetzung der drei Bildungskoordinatorinnen ist eine thematische Abstimmung zu aktuellen Handlungsfeldern gewährleistet. So werden - neben eigenen Projekten, die von den Bildungskoordinatorinnen bearbeitet werden - einige Projekte gemeinsam realisiert. Ziel Das Ziel der kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ist, für jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden Erwachsenen eine ungebrochene Bildungsbiographie sicherzustellen, die dem individuellen Bedarf entspricht. Vorgehensweise: Erfolgte Schritte In einem ersten Schritt hat die Bildungskoordinatorin eine Standortbestimmung vorgenommen. Sie führte Gespräche mit ca. 20 neuzugewanderten Jugendlichen in unterschiedlichen Altersklassen und Schulformen, um die Bedarfslage aus dieser Sicht zu erfassen. Außerdem fanden Experteninterviews statt mit MitarbeiterInnen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule sowie mit diversen weiteren Akteuren, die für die Themenstellung relevant sind: Schulamt, Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen (multiprofessionelle Teams), Fachberatung für den regionalen Integrationsprozess, Jobcenter, Arbeitsagentur, IHK, HWK etc. Hierdurch wurde eine große Anzahl von Bedarfen und Herausforderungen transparent. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen hat – auch im Hinblick auf seine Funktion als Schul- und Jugendhilfeträger – als vorrangige Handlungsfelder die Anbindungen innerhalb der Übergänge im Schulsystem festgelegt. Damit gemeint sind insbesondere der Übergang Primarstufe/Sek I, der Übergang Schule/Beruf und der Übergang der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler aus einer Deutschfördergruppe ins Regelsystem. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung zwischen verschiedenen Perspektiven von Schulaufsicht, Kommunalem Integrationszentrum, den Schulen, der Bezirksregierung und der städtischen Schulplanung, um dabei zu unterstützen, Entscheidungsgrundlagen im Sinne der Bildungsbiographie junger geflüchteter Menschen zu schaffen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von verschiedenen Methoden zur Erreichung einer verlässlichen Datenlage im Bereich der Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler. Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 3/6 16.10.2017 Interdisziplinäre Konferenz zur Gestaltung der Übergänge Nachdem mehrheitlich der Bedarf kommuniziert wurde, die Übergangsgestaltung an den Schulen in den Blick zu nehmen, organisierte die Bildungskoordinatorin ein Austauschtreffen, an dem eine Vielzahl von Akteuren aus dem Schulbereich teilnahmen: Eingeladen wurden Schulleitungen im Stadtgebiet Aachen (inklusive der Berufskollegs), die untere und obere Schulaufsicht, die Fachberatung für den regionalen Integrationsprozess, das Kommunale Integrationszentrum sowie die VHS Aachen. Alle genannten Institutionen nahmen teil. Innerhalb dieser Konferenz verständigte man sich gemeinschaftlich darauf, dass als dringlichste Priorität der Übergang von den Deutschfördergruppen in das Regelsystem anzusehen ist. Um diesem zu begegnen, wurde eine interdisziplinäre AG „Gestaltung der Übergänge“ gegründet, mit VertreterInnen vom Schulamt, KI, Schulen, Schul-und Jugendhilfeträger. AG „Gestaltung der Übergänge“ Innerhalb dieser AG wurde die fehlende Datenlage im Schulbereich in den Blick genommen und sich darauf geeinigt, dass eine Erhebung relevanter Daten unabkömmlich für weitere strukturelle Planungen sei. Hierzu führte die Bildungskoordinatorin zusammen mit der Schulentwicklungsplanung eine Erhebung durch, um festzustellen, wie hoch die Wechselbedarfe für das kommende Schuljahr 2018/2019 sind und wie viele Schülerinnen und Schüler sich derzeit im Schulsystem befinden, die entweder eine Sprachfördergruppe besuchen oder die sich innerhalb der Anschlussförderung befinden, aber noch nicht abschließend geklärt ist, ob sie begabungsgerecht auf der entsprechenden Schule angekommen sind. Ergebnisse Abfrage Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche im Schulsystem mit Sprachförderbedarf Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlage Nr. 1 (Faktenblatt „Wechsel aus VKKlassen zum Schuljahr 2018/2019“). Gemäß der genannten Definition befinden sich aktuell 391 neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler (SuS) an Sek I Schulen im Schulsystem. Diese werden zu 58% an den Hauptschulen, zu 8% an den Realschulen und zu 34% an den Gymnasien beschult. An den Gesamtschulen werden ebenfalls neuzugewanderte Kinder und Jugendliche beschult, hier erfolgen aber grundsätzlich keine Wechselbewegungen, da die konzeptionelle Schullaufbahn an einer Gesamtschule es vorsieht, dass Schülerinnen und Schüler an dieser Schulform bis zu einem Abschluss geführt werden. Insgesamt 148 SuS werden zum kommenden Schuljahr voraussichtlich in das eigene Schulsystem wechseln, für ca. 49 SuS stehen Wechsel zu anderen Schulformen an. Auffällig ist die hohe Anzahl von Wechselbewegungen auf die Berufskollegs und die niedrige Anzahl von Wechselbewegungen auf alle anderen Schulformen. Über diese Entwicklung ist die Schulverwaltung der StädteRegion informiert worden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ist daran interessiert, dieses Thema gemeinschaftlich in den Blick zu nehmen. Innerhalb der AG wurde sich darauf verständigt, die o.g. Abfrage künftig zweimal jährlich durchzuführen. Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 4/6 Abfrage im Primarbereich: Neuzugewanderte Kinder mit Deutschförderbedarf beim Übergang in die Sekundarstufe Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlage Nr. 2 (Faktenblatt „Übergang neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19“). Diese Abfrage wurde in Kooperation vom Schulamt der StädteRegion und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule an den Grundschulen im Stadtgebiet Aachen durchgeführt. Über diese Erhebung wurde nicht die Gesamtzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler (SuS) ermittelt, die zur Zeit an Grundschulen beschult werden, sondern es wurden nur die neuzugewanderten SuS erfasst, die zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule wechseln und eine weitere Sprachförderung benötigen: 88 Kinder, die zur Zeit die 4. Klasse besuchen und zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule wechseln, benötigen auch dort weiterhin Deutschförderung. Von diesen Kindern erhalten ca. 2/3 ein Zeugnis und haben Anschlussförderbedarf und knapp 1/3 der Kinder wird die Schule ohne Zeugnis und mit Intensivförderbedarf verlassen. Auffällig ist der hohe Anteil an Empfehlungen für die Hauptschule: 53%. Beide Abfragen konnten mit einer Rücklaufquote von 100% beendet werden, sodass erstmals im Bereich der Übergänge von neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Aachen eine Datengrundlage vorliegt. Weitere Arbeitsergebnisse im Bereich der Übergangsgestaltung in Kooperation mit dem Bildungsbüro der StädteRegion Aachen Ergänzung und Anpassung vorhandener Unterstützungsinstrumente: Als Hilfestellung für die pädagogischen Fachkräfte im frühkindlichen Bildungsbereich (Elementar- und Primarstufe) wurden die bestehenden Unterstützungsinstrumente (u.a. OGS-Empfehlungen, ÜPSEmpfehlungen) im Hinblick auf Herausforderungen und Fragestellungen in Bezug auf neu zugewanderte Kinder und ihre Eltern weiterentwickelt bzw. ergänzt. Wegweiser: Neuzugewanderte im Übergang begleiten: Für den Übergang von der Elementar- zur Primarstufe wurde der Wegweiser „Neuzugewanderte im Übergang begleiten“ entwickelt, der als Erweiterung zu der bereits 2014 entstandenen „Arbeitshilfe ElPri: Gestaltung des Übergangs von der Elementar- zur Primarstufe“ herausgegeben wurde. Er enthält neben allgemeinen Informationen Hinweise zu den Themen „Sprache und Elternarbeit“, „ärztliche Versorgung“, „Übergang in die Grundschule“ sowie zu „Fortbildungsmöglichkeiten“ für pädagogische Fachkräfte. Zusammengestellt wurden die Informationen mit Blick auf die Bedarfe von pädagogischen Fachkräften der Frühen Bildung. Der Wegweiser kann unter www.staedteregion-aachen.de/biko heruntergeladen werden. Darüber hinaus ist die Bildungskoordinatorin auch mit der Initiierung, Durchführung und Leitung von weiteren Fachveranstaltungen betraut. Diese Veranstaltungen dienen neben der Vernetzung und Informationsweitergabe der Entwicklung neuer Strukturen und Mechanismen (Beispiele: Netzwerktreffen mit den multiprofessionellen Teams und den Fachberatungen für den regionalen Integrationsprozess etc.). Ferner wurde die Bildungskoordinatorin auch in bestehenden Netzwerken und Arbeitskreisen zur Übergangsgestaltung eingegliedert (zum Beispiel Lehrersprechtage, AK Arbeitsmarkt). Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 5/6 Ausblick Die erste Förderperiode des Bundesprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ endet zum 30. November 2018, das Bundesministerium für Bildung und Forschung verlängert das Förderprogramm um zwei Jahre. Ein entsprechender Antrag wird von der StädteRegion und Stadt Aachen im Juli 2018 gestellt. In verschiedenen Gesprächen mit Akteuren aus dem Bildungs- und Integrationssektor zeigt sich, dass weiterer Bedarf für die Unterstützung seitens der BildungskoordinatorInnen besteht. Nach Aachen kommen weiterhin kontinuierlich Menschen mit Zuwanderungs-/Fluchthintergrund, die in das Bildungsund Schulsystem zu integrieren sind. Die Hauptherkunftsländer haben sich geändert, sodass aktuell auch viele Kinder- und Jugendliche aus Ländern wie Bulgarien, Serbien und Rumänien einreisen. Die bislang eruierten Bedarfe ändern sich dadurch jedoch nicht. So birgt beispielsweise der Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe zunehmende Herausforderungen in Bezug auf die Elternarbeit und die durchgängige Sprachbildung. Insbesondere muss auch für die Kinder aus den DeutschIntensivkursklassen (DIKu), die z. T. weder ein Zeugnis noch eine Schulformempfehlung erhalten, eine systematische Lösung gefunden werden. Hierzu wird das Gremium „AG Gestaltung der Übergänge“ im Oktober erneut tagen, um gemeinsam daran zu arbeiten, diesen Herausforderungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu begegnen, bisherige Lösungsansätze zu überprüfen und aktuelle Entwicklungen miteinzubeziehen. Anlagen: 1.) Faktenblatt „Wechsel aus VK-Klassen zum Schuljahr 2018/2019“ 2.) Faktenblatt „Übergang neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19“ Vorlage FB 45/0493/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 6/6 Auswertung Abfrage SEK I (Wechsel aus VK-Klassen zum Schuljahr 2018/2019) Rücklaufquote: 100 %. Alle Schulen haben einen ausgefüllten Fragebogen zurückgesandt. 1.) Wie viele SuS der Zielgruppe besuchen aktuell die Schulen im SEK I Bereich? Anzahl der neuzugewanderten SuS nach Altersbereich (gesamt: 391 SuS) 131 140 120 100 118 82 80 60 60 40 20 0 10 > < 13 13 > < 15 15 > < 17 17 + Bemerkung/Erläuterung: Gefragt wurde nach den neuzugewanderten SuS • die sich in einer Erstförderung innerhalb einer Internationale Sprachfördergruppe befinden • die sich in einer Anschlussförderung befinden und für die ein Regelplatz innerhalb der jetzigen Schule noch nicht gesichert ist 2.) Verteilung auf die Schulformen: Bemerkung/Erläuterung: Auf den Gesamtschulen der Stadt Aachen befinden sich keine neuzugewanderten SuS, die voraussichtlich die Schule wechseln müssen. 3.) Wie viele dieser Schüler wechseln zum Sommer (01.08.2018) in das Regelsystem der eigenen Schule? Aufteilung nach Schulform Anzahl Wechsel in das Regelsystem der eigenen Schule Gymnasium: 66 SuS Hauptschule: 75 SuS Realschule: 7 SuS Bemerkung/Erläuterung: Gesamt: 148. Bei einigen SuS ist noch nicht entschieden, ob sie in das Regelsystem wechseln oder die Schulform wechseln müssen. Dies betrifft 0/75 HS SuS, 1/7 RS SuS (ggf. Wechsel an HS), 12/66 GY SuS, (ggf. 4 ans BK, 3 RS, 5 an Ges/RS). Diese SuS wurden sowohl bei 3.) als auch bei 4.) & 5.) berücksichtigt. 4.) Wechsel(bedarfe) auf andere Schulformen Wechsel von neuzugewanderten SuS auf eine andere Schulform nach Klassenstufen HS GE/RS GE GY BK 18 20 Anzahl SuS RS 15 10 5 2 1 2 2 1 2 2 1 1 3 1 1 3 5 1 0 k.A. 6 7 8 Klassen 9 10 5.) Wechsel von neuzugewanderten SuS nach Schulform Anzahl Wechsel/Schulform 28 8 7 5 5 1 HS RS GE/RS GE Wechsel gesamt: 49 davon alleine 28 auf ein BK! GY BK Übergang neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19 Über diese Abfrage wurde nicht die Gesamtzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler (SuS) ermittelt, die zur Zeit an Grundschulen beschult werden, sondern es wurden nur die neuzugewanderten SuS erfasst, die zum 01.08.2018 auf eine weiterführende Schule wechseln und eine weitere Sprachförderung benötigen. Rücklaufquote: Die Kombination der beiden Abfragen des Schulamtes der StädteRegion Aachen und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ergibt eine 100% Rücklaufquote, alle Grundschulen haben sich beteiligt. Gesamtzahl der Kinder, die nach der Grundschule weiterhin Deutschförderung benötigen: 88 Der Deutschförderbedarf verteilt sich folgendermaßen: Deutschförderbedarf Ohne Zeugnis und Intensivförderbedarf: 21 Mit Zeugnis und Anschlussförderbedarf: 67 24% 76% Schulformempfehlung der Kinder mit Zeugnis: Schulformempfehlung gesamt: 83 Hauptschule: 44 Hauptschule eingeschränkt Realschule: 3 Realschule: 25 Realschule eingeschränkt Gymnasium: 3 Gymnasium: 6 Förderschule: 2 4% 2% 7% 53% 30% 4% Fazit: Ein Großteil der Schulformempfehlungen der neuzugewanderten Kinder, die auch nach der 4. Klasse weiterhin DIKu/DaZ-Unterricht benötigen, schlägt die Hauptschule vor (53%).