Daten
Kommune
Aachen
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297559.pdf
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130 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0489/WP17
öffentlich
03.05.2018
FB 45/200
Randzeitenbetreuung in der frühkindlichen Bildung
Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.Januar 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.1.2017 ist hierdurch erledigt.
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 1/9
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
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Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
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0
0
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0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/9
Erläuterungen:
Gliederung:
I.
Ausgangslage
II. Erfolgte Klärungen
III. Mögliche Modelle der Randzeitenbetreuung
III.1. Innerhalb des Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten
III.2. Außerhalb des Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten
IV. Begleitung der Eltern bei der Suche nach einem Platz mit Randzeitenbetreuung
V. Finanzen
I. Ausgangslage:
Definition
Eine Randzeitenbetreuung liegt dann vor, wenn eine Kindertageseinrichtung oder eine
Tagespflegestelle eine Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden anbietet. Insgesamt 61
Einrichtungen bieten eine Betreuungszeit außerhalb des Korridors 7.30 bis 16.30 Uhr oder erweiterte
Öffnungszeiten an, so dass Eltern bei der Entscheidung für eine Tageseinrichtung hinsichtlich der
Öffnungszeiten auch heute schon die Wahl haben.
Rahmenbedingungen für Randzeitenbetreuung
Der Kinder- und Jugendausschuss hat den wöchentlichen Betreuungsumfang auf 45 Stunden pro
Woche je Kind beschränkt. Ausnahmen müssen durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
genehmigt werden. Dabei können die Eltern sowohl auf Kindertageseinrichtungen als auch auf
Kindertagespflege zurückgreifen
Situation in Aachen
In Aachen bieten 27 Kitas längere Öffnungszeiten als 45 Stunden an, davon 16 eine eher geringfügige
Erweiterung; 6 Kitas haben 50 Stunden, 5 Kitas haben 55 Stunden pro Woche geöffnet.
Die Kindertageseinrichtung der AWO Kalverbenden erhält für diese 12,5 Wochenstunden zusätzliche
Öffnungszeit Mittel der Stadt Aachen, um zwei Fachkräfte in der Betreuung einsetzen zu können.
In der Kita Eintrachtstraße wird weiterhin das existierende Angebot nur alle 14 Tage von zwei Eltern
mit einer Viertelstunde Öffnungszeitenverlängerung in Anspruch genommen, obwohl analog zur Kita
Kalverbenden auch hier die Zusage seitens der Stadt gegeben wurde, erweiterte Öffnungszeiten
durch zusätzliche städtische Mittel zu fördern.
Die städt. Einrichtung – Johanniterstraße – erhält Mittel aus dem Bundesprogramm „Frühe Chancen“,
um die Öffnungszeiten zu erweitern und insbesondere die Vernetzung der Eltern untereinander zu
befördern.
Die übrigen der elf städtischen Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten erhalten durch trägerinterne
Verschiebungen zusätzliche Personalstunden; jedoch zeigt die tägliche Praxis, dass sich besonders in
Phasen erhöhter Personalausfälle die personelle Besetzung der Randzeiten sehr schwierig gestaltet.
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Bei den freien Trägern ergaben einige Rückmeldungen, dass die zusätzlichen Kosten entweder durch
einen Elternverein o.ä. getragen werden; oder - in den meisten Fällen - steht nur das über Kibiz
finanzierte Personal zur Verfügung (Aufgrund des Fachkräftemangels und nicht besetzten Stellen
musste eine Einrichtung ihr Angebot der erweiterten Öffnungszeiten aktuell zurückfahren)
Grundsätzlich bedeutet eine Erweiterung der Öffnungszeiten ohne zusätzliches Personal, dass sich
der Schlüssel Fachkraft:Kinder verschlechtert, d.h. während der Regelöffnungszeit ist eine Fachkraft
für mehr Kinder zuständig, Auswirkungen auf die Qualität der Erziehung und Förderung lassen sich
nicht vermeiden.
II. Erfolgte Klärungen
Ausgehend vom Antrag der o.g. Fraktionen vom 10.Januar 2017 wurde eine Arbeitsgruppe im
Fachbereich 45 gebildet, die sich den verschiedenen Aspekten der Randzeitenbetreuung widmete.
Dabei wurde sowohl eine Bestandserhebung durchgeführt, als auch verschiedene Modelle auf ihre
Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit geprüft.
Gleichzeitig wurden zur Entwicklung weiterer Randzeitenmodelle in mehreren Gesprächen mit
Leitungen von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren zunächst die vorhandenen Ideen
gesammelt und formuliert. In einem Gespräch mit dem zuständigen Landesjugendamt am 22.06.17
wurden verschiedene Modelle im Hinblick auf die Erteilung der Betriebserlaubnis auf ihre
Umsetzbarkeit geprüft. Der Versicherungsschutz wurde schriftlich mit der UVK NRW geklärt. Die
Nutzung von Räumen der Kitas für Randzeitenbetreuung wurde mit E 26 geklärt sowie mit FB 30 die
Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Tagespflegepersonen in Kitas für die Randzeitenbetreuung. Eine
Nutzung von Kindertagespflege zur Ergänzung der Betreuung in Kita, diese Betreuungsformen
müssen klar voneinander abgegrenzt werden.
Die bisherige Erfahrung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Randzeitenbetreuung ist, dass die
Eltern im Regelfall zunächst eine Kita auswählen und eine dort existierende Randzeitenbetreuung in
Anspruch nehmen. Bisher sind nur Einzelfälle bekannt, wo Eltern gezielt nach einer Kita mit langen
Öffnungszeiten suchen.
III. Mögliche Modelle der Randzeitenbetreuung
Grundsätzlich zeigt sich, dass ausgehend vom Bedarf im jeweiligen Sozialraum und/oder der Kita
unterschiedliche Modelle greifen müssen. Hierbei ist auch die räumliche Verteilung der Kitas im SR zu
berücksichtigen. Bei 1-5 Kinder im Sozialraum kämen Tagespflege oder eine reguläre Kitagruppe bis
5 Kinder (Modell 1) in Betracht, dies unter der Voraussetzung, dass die Eltern der
Randzeitenbetreuung die ausschlaggebende Priorität bei der Auswahl der Kita geben.
Bei 5-20 Kindern im Sozialraum käme eine reguläre Kitagruppe bis 20 Kinder in Betracht (Modelle 2
und 3a).
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Räumlich eng beieinanderliegende mehrgruppige Kitas und/oder auch Schulen mit OGS können eine
Gruppe in einer Kindertagesstätte auch trägerübergreifend anbieten (Modelle 3b und 4).
Die einzelnen Modelle lassen sich unterscheiden zwischen „innerhalb des organisatorischen
Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten“ - d.h. man bewegt sich ausschließlich im System Kita
und berücksichtigt die Rahmenbedingungen durch Kibiz, Personalvereinbarung, LJA – und außerhalb
des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten:
III.1. Innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten
Modell 1: 1 - 5 Kinder, Betreuung durch 1 Fachkraft + eine angelernte Person
Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen
Organisation schwierig (Dienstplan, Anzahl der Kinder…)
Finanzierung: Kosten für eine Fachkraft (FK) und eine angelernte Kraft ohne Ausbildung (aK). Je
angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde bedarf es der gleichen Anzahl an
Personalstunden (Bspw. 5 Stunde pro Wochen längere Öffnung = 5 Std./Wo FK = 136 €/Woche und 5
Std./Wo. aK = 95 €/Woche)
Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal
berechnet werden.
Modell 2: 5 - 20 Kinder, 2 Fachkräfte (Stundenerhöhung in Korridoren)
Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen und
Spielpartnern, gruppenpädagogisches Angebot
Auslastung aufgrund individueller Bedarfe sehr gering (z.B. Kalverbenden)
Finanzierung: Kosten für zwei Fachkräfte. Je angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde
bedarf es der gleichen Anzahl an Personalstunden (Bspw. 5 Stunden pro Woche längere Öffnung =
10 Std./W FK = 272 €)
Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal
berechnet werden.
Modell 3: Unterschiedliche Angebote von erweiterten Öffnungszeiten ohne zusätzliches Personal
Modell 3a: innerhalb einer Kita, 20 Kinder, kein zusätzliches Personal
Eine mehrgruppige Kindertagesstätte mit u3- und ü3-Gruppen bietet unterschiedliche
gruppenbezogene Öffnungszeiten an: eine u3-Gruppe öffnet von 7.00-16.00, die andere von 8.0017.00 Uhr, analog ü3.
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen und
Spielpartnern, gruppenpädagogisches Angebot
ändern sich die Betreuungsbedarfe, muss ein Kind die Gruppe wechseln
Finanzierung: keine zusätzlichen Personalkosten
Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal
berechnet werden.
Kita Regenbogen
7-16 h
7-16 h
8-17 h
8-17 h
8-17 h
Modell 3b: Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, 20 Kinder, kein zusätzliches
Personal
Wenn mehrgruppige Kindertagesstätten und/oder Schulen fußläufig beieinander liegen, lassen sich
Synergieeffekte nutzen, d.h. eine Kita öffnet früher und schließt früher, eine andere öffnet später und
schließt später. Hier entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. Es bedarf allerdings einer
planbaren Mindestanzahl von einer vollständigen Gruppe.
Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, gruppenpädagogisches Angebot
ändern sich die Betreuungsbedarfe, müsste ein Kind die Einrichtung wechseln,
wenn für die Eltern die Randzeitenbetreuung eine höhere Priorität hat.
Finanzierung: keine zusätzlichen Personalkosten
Kita Sonne
Kita Mond
Kita Stern
7-16 h
7.30 – 16.30 h
8-17 h
Modell 4: Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, 20 Kinder, mit zusätzlichem Personal
Wenn mehrgruppige Kindertagesstätten und/oder Schulen fußläufig beieinander liegen, lassen sich
Synergieeffekte nutzen, d.h. eine Kita öffnet früher und schließt früher, eine andere öffnet später und
schließt später. Zusätzlich eingestelltes Personal betreut die Kinder vor bzw. nach der regulären
Öffnungszeit: Kinder, die im Frühdienst in Kita A betreut werden, werden von den
Betreuungspersonen anschließend in „ihre“ Kita B gebracht; im Nachmittag umgekehrt möglich. Dies
wäre über eine Nebenbeschäftigung von Fachkräften möglich, wenn die Betreuung nicht beim selben
Arbeitsgeber stattfindet, sondern trägerübergreifend. Es bedarf in jedem Fall einer planbaren
Mindestanzahl von einer vollständigen Gruppe.
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, gruppenpädagogisches Angebot, bessere Auslastung
des Angebots
der begleitete Übergang zwischen den Einrichtungen muss einrichtungsübergreifend
organisiert werden
Finanzierung: Kosten für zwei Fachkräfte. Je angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde
bedarf es der gleichen Anzahl an Personalstunden (Bspw. 5 Stunde pro Wochen längere Öffnung =
10 Std./W FK = 272 €)
Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal mit ca 11
% der Ursprungskosten beziffert werden.
Falls Fachkräfte z.B. bei der Stadt Aachen in Teilzeit beschäftigt sind, ist eine Aufstockung des
Beschäftigungsumfanges sicher möglich, wenn die Randzeitenbetreuung innerhalb des
organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten stattfindet. Als Nebenerwerb ist es nur
dann möglich, wenn die Stadt Aachen nicht der Anstellungsträger der Hauptbeschäftigung ist.
Kita Linde
Kita Eiche
Kita Pappel
7-18 h
7-16 h
8-17 h
III.2. Außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten =
Kindertagespflege
Modell 5: 1-5 Kinder, 1 Tagespflegeperson (in Selbstständigkeit)als Ergänzung zur Betreuung in der
Kita
Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, Angebot für individuelle Bedarfe im Rahmen der
öffentl. Förderung
Für die Tagespflegepersonen ist es wirtschaftlich unattraktiv, die
Randzeitenbetreuung einzelner Kinder zu übernehmen; sie würde ggfs. morgens,
wenn andere Eltern ihre Kinder ganztags bringen möchten, unterwegs sein, um ein
Kind in die Kita zu bringen oder selbiges in der Abholphase im Nachmittag/Abend.
Das bedeutet, dass sie für wenige Stunden Betreuung in den Randzeiten die
ganztägige Betreuung anderer Kinder einschränken müsste. Zudem ist zu beachten,
dass einzelne Tagespflegepersonen bei einem solchen Modell zu
Wochenarbeitszeiten am Kind von deutlich über 45 Stunden kommen können.
Finanzierung: Kosten (Aufwendungsersatz für Randzeiten / Ausgleichszahlung?) für eine
Tagespflegeperson.
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Auch wenn außerhalb der Öffnungszeiten von Kitas zusätzlich eine Betreuung in Kindertagespflege in
einer Kindertagespflegestelle angeboten wird, sollen die 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche für
das jeweilige Kind nicht überschritten werden. Hierzu muss ein separater Vertrag geschlossen
werden, da Kindertagespflegepersonen innerhalb des organisatorischen Rahmens der Kita nicht für
diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
Modell 6: reguläre Kindertagespflege zu ungewöhnlichen Zeiten, 1-5 Kinder, 1 Tagespflegeperson (in
Selbstständigkeit)
Schon heute bieten einzelne Tagespflegepersonen die Betreuung der Kinder zu Zeiten vor 7.30 Uhr
und nach 16.30 Uhr an
Bewertung:
+ gesicherter Qualitätsstandard, Angebot für individuelle Bedarfe im Rahmen der
öffentl. Förderung
- steht nur für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, es kann zu hohen Arbeitszeiten
bei Tagespflegepersonen kommen, wenn diese sowohl Kinder vor 7.30 Uhr als auch
Kinder nach 16.30 Uhr betreuen
Modell 7: Einzelfälle, Vernetzung von Eltern
Die Kindertagesstätte bietet ein Forum, damit Eltern sich untereinander vernetzen können und so
Bedarfe an Randzeitenbetreuung gegenseitig auffangen können. Gerade in Elterninitiativen findet
häufig eine Unterstützung auf Gegenseitigkeit statt. Dies könnte in den Einrichtungen anderer Träger
erweitert werden.
Bewertung:
+ kostenfreie, recht verlässliche Betreuung in Randzeiten
nur bedingte Zuverlässigkeit, da keinerlei Verpflichtung besteht
IV. Begleitung der Eltern bei der Suche nach einem Platz mit Randzeitenbetreuung
Sinnvoll ist die Darstellung der Angebote und die Erfassung der Bedarfe der Eltern im KitaPortal
Aachen.
Es könnte die Möglichkeit für die Eltern geschaffen werden, Randzeitenbetreuungsbedarfe
anzumelden und auch anhand der vorhandenen Angebote Vormerkungen vorzunehmen. (Uhrzeit,
Wochentag, Häufigkeit usw.)1Hierzu müsste eine Programmierung beauftragt werden.
Technisch ist eine Anmeldung von Familien mit einem Bedarf an Randzeitenbetreuung für ihre Kinder im Kita-Portal
möglich. Falls diese Form gewählt werden sollte, ist eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Möglichkeiten auch unter
1
Vorlage FB 45/0489/WP17 der Stadt Aachen
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Zu klären wäre, inwiefern eine Beratung durch das Fachamt erfolgen könnte, wenn Eltern ihre
Betreuungsbedarfe in Randzeiten anmelden. Es könnte eine Ansprechperson geschaffen /
eingerichtet werden, die die Bedarfe der Eltern in den Blick nimmt und mit vorhandenen Angeboten,
Möglichkeiten und Modellen in Abgleich bringt (einen „Kümmerer“).
Einrichtungen, die ein solches Angebot vorhalten, stellen sich entsprechend im Kita-Portal dar (z.B.
Kalverbenden, Eintrachtstraße, Johanniterstraße, aber auch die weiteren Kitas mit erweiterter
Öffnungszeit).
Auch jetzt schon können Bedarfe, denen im Rahmen des Kita-Portals direkt entsprochen werden
kann, umgesetzt werden, d.h. es werden Betreuungsverträge geschlossen.
Die Aufgabe von Familienzentren ist auch die individuelle Beratung von Familien hinsichtlich des
Betreuungsbedarfs außerhalb der Kindertagesstätte. Die Beratung sollte dabei auf die Unterstützung
zur Nutzung vorhandener Netzwerke (bspw. auch Elternzusammenschlüsse, Nachbarschaftshilfe…)
und Vermittlung an bereits vorhandene Modelle im Sozialraum abzielen.
Wie ein weiteres Vorgehen, wenn Bedarfe nicht erfüllt werden können, aussehen kann, ist im
Zusammenspiel mit den freien Trägern und mit Blick auf die Familienzentren und den oben erwähnten
„Kümmerer“ zu klären.
V. Finanzen
Hinweise zu den Kosten der einzelnen Modelle sind oben beschrieben.
Jede Möglichkeit der Refinanzierung durch Drittmittel (z.B. Landes- und Bundesprogramme) wird
genutzt.
Grundsätzlich ist es möglich und aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, eine Mitfinanzierung der
einzelnen Angebote durch Eltern über Elternbeiträge festzulegen.
Beteiligung der Freien Träger erforderlich. Die Einbindung der Tagespflege in das Kita-Portal mit einzelnen
Tagespflegestellen ist nicht sinnvoll, aber mindestens z.B. über „Bemerkungen" an den Verein für Familiäre Tagesbetreuung
e.V. zu verweisen ist durchaus denkbar.
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