Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
297540.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0488/WP17
öffentlich
03.05.2018
FB 45/200
Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.05.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Landschaftsverband Rheinland hat zum 1.08.2016 seine bisherige Fördersystematik von der
institutionellen Förderung (vollständige Finanzierung der therapeutischen Kräfte in integrativen
Gruppen) hin zu einer individuellen „FinK-Pauschale“ für Kinder, bei denen ein besonderer
Förderbedarf festgestellt wurde, verändert. Hiermit sollte die im Land bestehende ungleiche
Förderung in den Landschaftsverbänden vereinheitlicht werden und zudem gewährleistet werden,
dass in allen Kindertageseinrichtungen eine Förderung von Kindern mit Behinderung bezuschusst
werden kann.
Letztmalig hat sich der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung vom 5.12.2017 mit dem
Thema Inklusion in der frühkindlichen Bildung beschäftigt. Dabei hat er beschlossen, die Verwaltung
zu beauftragen das gesamtstädtische Inklusionskonzept unter Beteiligung der AG nach § 78 SGB VIII
weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlichen Ansatz mit einzubeziehen.
Arbeitsgruppe Inklusion der AG nach § 78 SGB VIII
In der Arbeitsgruppe Inklusion sind neben Trägervertretern von AWO, pro futura und Lebenshilfe auch
Fachberatungen vom Paritätischen, Caritas Lebenswelten und dem Caritasverband, sowie Vertreter
der familiären Tagesbetreuung, des Gesundheitsamtes und der Fachverwaltung vertreten.
Einigkeit besteht in dieser Arbeitsgruppe darüber, dass Inklusion nicht nur die Teilhabe von Kindern
mit (drohender) Behinderung ermöglichen soll, sondern dass es darum geht, dass allen Kindern,
unabhängig von Ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, der sexuellen
Orientierung ihrer Eltern oder anderer Besonderheiten ihrer Eltern Teilhabe ermöglicht werden soll.
Dieser weitgefasste Inklusionsbegriff bedeutet, dass erhebliche Veränderungen im Feld der
frühkindlichen Bildung erforderlich sind, die mit dem Wissen von heute noch nicht abgesehen werden
können. Als Konsequenz hieraus sieht die Arbeitsgruppe zwei Handlungsstränge, die parallel
angegangen werden sollen:
Start einer Qualifizierungsoffensive als kurzfristige Maßnahme
Aufsetzen eines Projektes als langfristige Maßnahme
Qualifizierungsoffensive
Es bedarf einer umfangreichen Qualifizierungsoffensive, um den trägerübergreifenden
Wissenstransfer in der frühkindlichen Bildung und Erziehung zu gewährleisten. Ziel ist es dabei, die
Mitarbeitenden in Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen zu befähigen, mit einer
„inklusiven Haltung“ ihre Aufgaben im jeweiligen Feld wahrzunehmen. Hierbei soll zunächst der Fokus
auf die Kinder mit (drohender) Behinderung gelegt werden.
Ziel soll es sein, dass eine Unterstützung individuell für die jeweilige Einrichtung möglich ist und die
Träger über die konkrete Art der Unterstützung die Entscheidung treffen. Hierfür benötigen
insbesondere die freien Träger der Jugendhilfe Ressourcen, um diese Unterstützungsleistungen
einkaufen zu können. Inhaltlich sind hier Fortbildungen, Prozessbegleitung, Supervision und die
Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
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Fachberatung durch Fachstellen wie die Frühförderstelle der Lebenshilfe oder des Sozialpädiatrischen
Zentrums o.ä. wünschenswert.
Aufsetzen eines Projektes
Um tatsächlich alle Kinder zu erreichen, bedarf es eines größer angelegten Prozesses. Aus Sicht der
Arbeitsgruppe kommt hierfür ein Projekt in Frage, welches wissenschaftlich begleitet wird. Ziel soll es
sein, einheitliche Qualitätsstandards für die Stadt zu entwickeln, die Grundlage des gesamtstädtischen
Inklusionskonzeptes sein sollen, in dem zusätzlich eine Differenzierung hinsichtlich möglichen
Teilhabehindernissen und Besonderheiten der jeweiligen Sozialräume stattfindet. Ein Wissenstransfer
aus den ehemaligen integrativen und heilpädagogischen Einrichtungen in die jeweiligen Sozialräume
soll selbstverständlich auch strukturiert trägerübergreifend geschehen. Dies gilt aber auch für andere
Themen, in den schon heute Fachkompetenz vorhanden ist (z.B. interkulturelles Handeln).
Idealerweise soll im Winter 2018/19 mit einem trägerübergreifenden Fachtag Inklusion der
Startschuss für dieses Projekt gegeben werden, um danach Meilensteine zu entwickeln und
sukzessive die frühkindliche Bildungslandschaft hin zur Inklusion entwickeln zu können. Dabei ist aus
Sicht der Arbeitsgruppe davon auszugehen, dass dies ein Prozess sein muss, der mehrere Jahre
dauern wird.
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