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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
297540.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 06:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0488/WP17 öffentlich 03.05.2018 FB 45/200 Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 29.05.2018 Kinder- und Jugendausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ausgangslage Der Landschaftsverband Rheinland hat zum 1.08.2016 seine bisherige Fördersystematik von der institutionellen Förderung (vollständige Finanzierung der therapeutischen Kräfte in integrativen Gruppen) hin zu einer individuellen „FinK-Pauschale“ für Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, verändert. Hiermit sollte die im Land bestehende ungleiche Förderung in den Landschaftsverbänden vereinheitlicht werden und zudem gewährleistet werden, dass in allen Kindertageseinrichtungen eine Förderung von Kindern mit Behinderung bezuschusst werden kann. Letztmalig hat sich der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung vom 5.12.2017 mit dem Thema Inklusion in der frühkindlichen Bildung beschäftigt. Dabei hat er beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen das gesamtstädtische Inklusionskonzept unter Beteiligung der AG nach § 78 SGB VIII weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlichen Ansatz mit einzubeziehen. Arbeitsgruppe Inklusion der AG nach § 78 SGB VIII In der Arbeitsgruppe Inklusion sind neben Trägervertretern von AWO, pro futura und Lebenshilfe auch Fachberatungen vom Paritätischen, Caritas Lebenswelten und dem Caritasverband, sowie Vertreter der familiären Tagesbetreuung, des Gesundheitsamtes und der Fachverwaltung vertreten. Einigkeit besteht in dieser Arbeitsgruppe darüber, dass Inklusion nicht nur die Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung ermöglichen soll, sondern dass es darum geht, dass allen Kindern, unabhängig von Ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung ihrer Eltern oder anderer Besonderheiten ihrer Eltern Teilhabe ermöglicht werden soll. Dieser weitgefasste Inklusionsbegriff bedeutet, dass erhebliche Veränderungen im Feld der frühkindlichen Bildung erforderlich sind, die mit dem Wissen von heute noch nicht abgesehen werden können. Als Konsequenz hieraus sieht die Arbeitsgruppe zwei Handlungsstränge, die parallel angegangen werden sollen:  Start einer Qualifizierungsoffensive als kurzfristige Maßnahme  Aufsetzen eines Projektes als langfristige Maßnahme Qualifizierungsoffensive Es bedarf einer umfangreichen Qualifizierungsoffensive, um den trägerübergreifenden Wissenstransfer in der frühkindlichen Bildung und Erziehung zu gewährleisten. Ziel ist es dabei, die Mitarbeitenden in Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen zu befähigen, mit einer „inklusiven Haltung“ ihre Aufgaben im jeweiligen Feld wahrzunehmen. Hierbei soll zunächst der Fokus auf die Kinder mit (drohender) Behinderung gelegt werden. Ziel soll es sein, dass eine Unterstützung individuell für die jeweilige Einrichtung möglich ist und die Träger über die konkrete Art der Unterstützung die Entscheidung treffen. Hierfür benötigen insbesondere die freien Träger der Jugendhilfe Ressourcen, um diese Unterstützungsleistungen einkaufen zu können. Inhaltlich sind hier Fortbildungen, Prozessbegleitung, Supervision und die Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 3/4 Fachberatung durch Fachstellen wie die Frühförderstelle der Lebenshilfe oder des Sozialpädiatrischen Zentrums o.ä. wünschenswert. Aufsetzen eines Projektes Um tatsächlich alle Kinder zu erreichen, bedarf es eines größer angelegten Prozesses. Aus Sicht der Arbeitsgruppe kommt hierfür ein Projekt in Frage, welches wissenschaftlich begleitet wird. Ziel soll es sein, einheitliche Qualitätsstandards für die Stadt zu entwickeln, die Grundlage des gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes sein sollen, in dem zusätzlich eine Differenzierung hinsichtlich möglichen Teilhabehindernissen und Besonderheiten der jeweiligen Sozialräume stattfindet. Ein Wissenstransfer aus den ehemaligen integrativen und heilpädagogischen Einrichtungen in die jeweiligen Sozialräume soll selbstverständlich auch strukturiert trägerübergreifend geschehen. Dies gilt aber auch für andere Themen, in den schon heute Fachkompetenz vorhanden ist (z.B. interkulturelles Handeln). Idealerweise soll im Winter 2018/19 mit einem trägerübergreifenden Fachtag Inklusion der Startschuss für dieses Projekt gegeben werden, um danach Meilensteine zu entwickeln und sukzessive die frühkindliche Bildungslandschaft hin zur Inklusion entwickeln zu können. Dabei ist aus Sicht der Arbeitsgruppe davon auszugehen, dass dies ein Prozess sein muss, der mehrere Jahre dauern wird. Vorlage FB 45/0488/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 4/4