Daten
Kommune
Aachen
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297395.pdf
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112 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0486/WP17
öffentlich
02.05.2018
FB 45/210
Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2018/2019
- Landesförderung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.05.2018
20.06.2018
20.06.2018
20.06.2018
27.06.2018
04.07.2018
04.07.2018
04.07.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das
Landesprogramm Familienzentren 2018/2019 zu melden.
Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen,
Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Kreisverband, Städteregion Aachen e.V..
Kindertagesstätte “Guter Freund“, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element: 5-060101-800-00600-900-1; 68120000 und 78350000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
2019 ff.
(neu)
Einzahlungen
23.000
23.000
69.000
69.000
0
0
Auszahlungen
23.000
23.000
69.000
69.000
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
PSP-Element: 4-060101-914-8; 41420000, 52790000, 52910000 und 53180000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
387.800
387.800
1.314.000
1.314.000
0
0
465.800
465.800
1.548.000
1.548.000
0
0
0
0
0
0
0
0
-78.000
-78.000
-234.000
-234.000
0
0
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Anmerkung:
Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes
abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung
sich am Kindergartenjahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur
Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage Landesförderung
Durch das Land NRW werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 zwei Förderplätze bewilligt.
Die Anträge sind bis zum 15.06.2018 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Grundlage für
die Antragsstellung ist der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses.
Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder
beteiligt:
Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Tageseinrichtung)
Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Tageseinrichtung)
Alfonsstraße 22-24 (Städtische Tageseinrichtung)
Am Pappelweiher 1 (Städt. Tageseinrichtung) im Verbund mit der Einrichtung Am Kupferofen
17 (Evangelische Kirchengemeinde)
An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides
städtische Tageseinrichtungen)
Barbarastraße 6-8 (pro futura)
Brunssumstraße 36 (Städt. Tageseinrichtung)
Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)
Elsassstraße 64-72 (Städt. Tageseinrichtung)
Feldstraße 49 im Verbund mit Germanusstraße 24 (beide pro futura)
Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
Goerdeler Straße 10 (AWO)
Großheidstraße 61 (AWO)
Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
Johanniter Straße 4a (Städtische Tageseinrichtung)
Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische
Tageseinrichtung)
Königsbergerstraße 100 (Städtische Tageseinrichtung)
Lindenstraße 27 (Städtische Tageseinrichtung)
Lintertstraße 148 (Lebenshilfe)
Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische
Tageseinrichtungen)
Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische
Tageseinrichtungen)
Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen)
Sigmundstraße 8 (AWO)
Ferberberg 9 (ehemals Kita Süsterfeldstraße9 (SkF)
Wiesental 8 (Städtische Tageseinrichtung)
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
Seite: 3/6
Damit sind 28 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.
Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung
Albert-Einstein Straße 84 (Städtische Tageseinrichtung)
Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (Ev.
Frauenverein Aachen)
Holsteinstraße (Caritas Lebenswelten)
Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)
Reimser Straße 63 (Städtische Tageseinrichtung)
Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide pro futura)
Schleswigstraße 3 (pro futura)
Weißwasserstraße 10 (Städtische Tageseinrichtung)
Darüber hinaus werden aus den Mitteln der kommunalen Förderung folgende Elterncafes gefördert
•
Matarestraße 9 (Städtische Tageseinrichtung)
•
Stolberger Straße 126 (Städtische Tageseinrichtung)
•
Johannstraße 15 (Städtische Tageseinrichtung)
•
Gut-Knapp-Straße 1 (Städtische Tageseinrichtung)
•
Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung
•
Auf Überhaaren 20 (Städtische Tageseinrichtung)
2. Aktuelle Bewerbersituation
Für das Kindergartenjahr 2018/ 2019 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die
Landesförderung vor:
Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen
Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz.
Kindertagesstätte am Eisenbahnweg, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft
Arbeiterwohlfahrt.
Diese Kindertagesstätten befinden sich nicht in der kommunalen Förderung.
3. Planung für das Kindergartenjahr 2018 / 2019
Laut Schreiben vom 16.02.2018 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert
wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo
benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres
Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 zwei weitere
Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die an einem Ort mit besonderem
Unterstützungsbedarf liegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2018.
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
4.1 Auswahlkriterien
Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:
Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
zentrale Lage in Sozialräumen
Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
hoher Arbeitslosigkeitsanteil
Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt.
Einrichtungen)
Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit
zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten
Jahr wurde eine städtische Tageseinrichtung für Kinder, Wiesental 8, in die Förderung aufgenommen
und in diesem Jahr sind es zwei Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft: Inklusive
Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, und Kindertagesstätte
An der Birk, Trägerschaft Arbeiterwohlfahrt.
4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:
Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen
Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz.
Die inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße eröffnete im Oktober 2016 und hat seit August
2017 ein Betreuungsangebot für 6 Gruppen in den Gruppenformen I, II und III. Ca. 36 der über 90
Kinder sind unter drei Jahre, 12 Plätze der Überdreijährigen werden für Kinder mit besonderem
Förderbedarf vorgehalten.
In der Einrichtung werden überwiegend Kinder aus bildungsfernen, sozial benachteiligten Familien,
davon viele mit Migrationshintergrund betreut, gefördert und gebildet; derzeit sind dort über 22
Nationalitäten vertreten. Schon jetzt spricht die Einrichtung Familien als Ganzes an, um so eine
größtmögliche und nachhaltige Erziehung und Förderung der Kinder zu gewährleisten. Sie weisen ein
gutes Netzwerk mit verschiedenen Kooperationspartnern auf und vermitteln und begleiten Familien zu
Beratungsstellen. Sie organisieren Dolmetscher zur Begleitung von Elterngesprächen, stellen die
Turnhalle für einen Integrationskurs zur Verfügung, sie führen regelmäßige „Vätertreffs“ durch, um
auch Vätern die Gelegenheit für Begegnung und Austausch zu geben und sind aktiv im Arbeitskreis
„Kind und Familie“, der im Ortsteil tätig ist. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hält die
Einrichtung auch vor 7.30 Uhr und nach 16.30 Uhr die Möglichkeit der Betreuung vor.
Darüber hinaus bietet die Kindertagesstätte gezielte Förderung in Form von logopädischer und
physiotherapeutischer Therapie an, außerdem besondere Unterstützung im Bildungsbereich Sprache
als Schlüsselkompetenz.
Bisher gibt es für die Kitas noch keinerlei finanzielle Förderung für die familienorientierte Arbeit. Um
dem hohen Anspruch, ganzheitlich familienorientiert zu arbeiten, personell und materiell gerecht zu
werden, bewirbt sich die Kindertagesstätte um die Förderung als Familienzentrum. Die finanzielle
Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme somit der Versorgung von Familien und
Kindern im Sozialraum 1 durch die Steigerung adäquater Angebote für die bestehenden
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Familienstrukturen zugute.
Kindertagesstätte „Guter Freund“, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft
Arbeiterwohlfahrt.
Die Kindertagesstätte An der Birk wurde als Teil der Wohnanlage „Guter Freund“ geplant und
eröffnete im August 2017 mit 80 Plätzen in den Gruppenformen I, II und III; 26 Plätze sind für Kinder
unter drei Jahren, die sukzessive besetzt wurden.
In diesem Neubaugebiet entstanden viele Sozialwohnungen, die die spezielle Bedarfslage der
Familien deutlich macht. Sehr schnell wurde die Einrichtung zu einem wichtigen Bestandteil, der
Quartiersarbeit leistet: Beratung von Familien, besondere Angebote in Bildung, Bewegung und
Gesundheit, integrative Arbeit und soziale Unterstützung sind einige Eckpunkte, die die besonderen
Bedarfe der Familien deutlich machen. Die Kindertagesstätte möchte gemeinsam mit den
umliegenden Einrichtungen und Kooperationspartnern ein Netzwerk schaffen, ein „Haus der Familien“
werden, durch Elterncafé und eine hausinterne Bibliothek Begegnungen möglich machen und so eine
bestmögliche Unterstützung für die Familien, Förderung und Begleitung der Kinder erreichen.
Es wäre eine Bereicherung für den Sozialraum 6 der Stadt Aachen und dieses Wohngebiet im
speziellen, diese Einrichtung als Familienzentrum zu fördern.
4.3 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die
Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen
Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz und
Kindertagesstätte am Eisenbahnweg, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft
Arbeiterwohlfahrt.
für das Landesprogramm Familienzentren 2018/2019 mit der erhöhten Förderung zu melden, da beide
Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen liegen. Damit würden sich keine Auswirkungen auf
die kommunalen Familienzentren und Elterncafes ergeben.
Vorlage FB 45/0486/WP17 der Stadt Aachen
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