Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
296042.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
03.08.18, 06:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0479/WP17 öffentlich 09.04.2018 FB 45/300 3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 24.04.2018 29.05.2018 Kinder- und Jugendausschuss Kinder- und Jugendausschuss zurückgestellt Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 2018 Auswirkungen 2017 ner Ansatz 2017 ff. Fortgeschriebener Ansatz Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden - Verschlechterung vorhanden Fortgeschriebe- konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 2018 Auswirkungen 2017 * ner Ansatz 2017 ff.**** Ertrag** 26.940.300 19.872.116****** 67.488.800 67.488.800 0 0 61.393.300 55.131.938 171.770.100 171.770.100 0 0 0 0 0 0 0 0 -34.453.000 -35.259.822 -104.281.300 -104.281.300 0 0 Personal-/ Sachaufwand*** Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / ner Ansatz 2018 ff.***** Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) -806.822 - Verschlechterung Deckung ist gegeben durch Deckung ist gegeben Einsparungen in anderen Produkten * Fortgeschriebener Ansatz 2017 ** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000 *** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK 53320000 und 533990000 **** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 - 2020 ***** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 – 2020 ****** Betrag beinhaltet bereits die noch umzubuchenden Gelder (siehe auch 2.3 der Vorlage) Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 2/6 Erläuterungen: Im Rahmen des 3. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017 legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich vor. 2. Ausgabenentwicklung Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2017 auf rd. 55,1 Mio. Euro. Der Aufwand in 2017 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden betrug rd. 58,3 Mio. Euro. 2.1 "Klassische" Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe Im "klassischen" HzE-Bereich wurden 38.976.653 Euro verausgabt. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 ergibt sich somit eine Steigerung der Ausgaben um 3.049.479 Euro. Im Vergleich zur Kostensteigerung von rd. 967.000 Euro von Haushaltsjahr 2015 zu Haushaltsjahr 2016 ist somit ein weiterer Anstieg der Kosten im klassischen HzE-Bereich festzustellen. 2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer Für den Bereich der UMA ergibt sich eine Gesamtsumme für den Aufwand von 15.577.984 Euro. Hier zeigt sich eine Senkung um 6.402.155 Euro. Die Summe des Aufwands lag in 2016 noch bei 21.980.139 Euro. Hier bestätigt sich die im 2. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten. Der Ansatz der Krankenhilfekosten in Höhe von 1 Mio. Euro konnte mit Ausgaben von 577.300 Euro eingehalten werden. Wie die Fachverwaltung bereits im letzten Bericht prognostiziert hat, wurden die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Bereich nicht vollumfänglich benötigt. 2.3 Ertragsseite Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2017 eine Gesamtsumme in Höhe von 7.797.506 Euro (Stand der Konten am 03.04.2018 für 2017).  "Klassischer" HzE-Bereich 4.822.217 Euro  UMA-Bereich 1.629.753 Euro  Verwaltungskostenpauschale 1.309.750 Euro Im UMA-Bereich wurden für die letzten beiden Jahre die nachfolgenden Beträge liquidiert und zum Soll gestellt:  In 2016 9.878.409 Euro  In 2017 13.420.146 Euro Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen. Die kürzlich im Jahr 2018 für das Jahr 2017 erhaltenen Kostenerstattungen des Landes werden diesem entsprechend zugebucht. Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 3/6 3. Fallzahlenentwicklung 3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA) Datum Gesamtfallzahl Absolute Zugänge Absolute Abgänge Stichtag 31.12. 2015 4.262 1.824 1.564 2.698 2016 4.242 1.544 1.424 2.822 2017 4.120 1.292 1.142 2.978 Die sinkenden Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind auf die deutlich fallenden UMA/UMF-Zahlen zurück zu führen. Nähere Erörterung siehe Punkt 4 „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“. 3.2 „klassischer“ HzE Bereich Datum Gesamtfallzahl Absolute Zugänge Absolute Abgänge Stichtag 31.12. 2015 3.057 1.032 991 2.066 2016 3.051 985 856 2.195 2017 3.145 946 749 2.396 3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer Datum Gesamtfallzahl Absolute Zugänge Absolute Abgänge Stichtag 31.12. 2015 1.205 792 573 632 2016 1.191 559 564 627 2017 973 346 391 582 Die Entwicklung der sinkenden Fallzahlen hat sich, wie im 2. Bericht beschrieben, fortgesetzt. 4. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung 4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung Wie bereits im ersten und zweiten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine weitere Steigerung der klassischen Hilfen zur Erziehung (ohne UMA / UMF) im ambulanten Bereich. Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit ist wie im 2. Bericht 2017 bereits beschrieben, ausgebaut worden, sodass zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 121 Kinder und Jugendliche an diesen Maßnahmen als niederschwelliges präventives Angebot teilgenommen haben. Der Gewinn der sozialen Gruppenangebote liegt zum einen darin, dass mit einem Angebot mehr als ein Kind/Jugendlicher erreicht werden kann und dass ein anderes Lernen, Erfahren und Implementieren der individuellen Erfahrungen im Gruppenkontext ermöglicht wird. Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 4/6 Die in 2017 verzeichneten Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen lagen bei 1.106 Meldungen (in 2016: 1.063; in 2015: 1.000 Meldungen). Zu beobachten ist eine weitere Verschärfung der Lebensbedingungen und Problemlagen von (EinEltern). Ambulante Hilfen zur Erziehung setzen hier auf Antrag der Betroffenen frühzeitig als erstes stringentes Fachangebot an, um dem Verfestigen von familiären Problemen entgegen zu wirken. Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und anderer ambulanter Hilfen zur Erziehung minimiert kostenintensive stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe. Die gute Annahme von ambulanten Hilfsangeboten wird daher von der Fachverwaltung auch im Sinne des Kinderschutzes positiv bewertet. Die gesamte Entwicklung wird dennoch sensibel im Blick gehalten. (Siehe auch Punkt 5. „Ausblick“) Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 212 auf 224 Fälle gestiegen. Unter Verweis auf vorherige Vorlagen ist trotz bereits vorgestellter Gemeinschaftsprojekte (Poollösung Couven und JIM) ein weiterer Anstieg von Schulbegleitungen an anderen Schulen zu verzeichnen. Das Angebot „KOBSI“ (Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen) – im Sinne einer systemischen Schulbegleitung - durchgeführt durch das Schulamt der Städteregion Aachen könnte erst mittelfristig bei Ausdehnung des Angebotes eine Reduzierung von individuellen Anträgen auf Schulbegleitung zur Folge haben. 4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung Die teilstationären und stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE – Bereich (ohne Hilfen gem. § 35a SGB VIII) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 315 auf 362 Fälle gestiegen. Am 31.12.2017 waren davon 48 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII stationär untergebracht. Hier ist anzuerkennen, dass Eltern sich frühzeitig ihrer Erziehungsverantwortung stellen und entsprechend ihres Bedarfs die ihnen gebotenen Unterstützungsleistungen im Sinne des Kindes annehmen und nutzen. Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer verzeichnet erwartungsgemäß einen Rückgang. Im stationären HzE-Bereich sind die Fallzahlen von 445 auf 331 gesunken. Dies sind 114 Fälle weniger als noch zum Stichtag 31.12.2016. Hier zeichnet sich die allgemeine Entwicklung der sinkenden Anzahl von „neuen“ unbegleiteten Ausländern ab. Es wird jedoch auch deutlich, dass Hilfen erfolgreich beendet wurden und dass nach Erreichen der Volljährigkeit in der Regel der Wechsel von stationären zu ambulanten Hilfen erfolgt. Die jungen Menschen können hierdurch im eigenen Wohnumfeld ihre finale Selbstständigkeit Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 5/6 erlangen. Darüber hinaus ist Aachen nach wie vor eine der „abgebenden“ Kommunen innerhalb des Landes NRW. Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf die bereits im 2. Bericht 2017 beschriebenen Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung verwiesen. Vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen in 2017 wurden mit den örtlichen Leistungspartnern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gem. § 78 ff SGB VIII die entsprechenden Entgeltsätze angepasst. 5. Ausblick Die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe, auch durch das Inkrafttreten des neuen SGB IX zum 01.01.2018, und die damit verbundenen, noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Jugendhilfe werden seitens der Fachverwaltung in den kommenden Monaten in den Blick genommen. Zudem soll die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und andere Gruppenangebotsformen (wie z.B. die Multi-Familien-Arbeit) insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung der ambulanten Einzelfallhilfen weiter in den Blick genommen und ausgebaut werden. Weitergeführt werden zudem die gemeinsame Entwicklung der Standards für Schulbegleitungen mit den in Aachen ansässigen Anbietern sowie das Entwickeln weiterer effizienter Angebotsformen für diesen Bereich. Anlagen: Anlage 1 Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe Haushaltsjahr 2017 Anlage 2 Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung gesamt im Jahr 2017 Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2018 Seite: 6/6