Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
296042.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
03.08.18, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0479/WP17
öffentlich
09.04.2018
FB 45/300
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.04.2018
29.05.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kinder- und Jugendausschuss
zurückgestellt
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2018
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
ff.
Fortgeschriebener Ansatz
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
vorhanden
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2018
Auswirkungen
2017 *
ner Ansatz 2017
ff.****
Ertrag**
26.940.300
19.872.116******
67.488.800
67.488.800
0
0
61.393.300
55.131.938
171.770.100
171.770.100
0
0
0
0
0
0
0
0
-34.453.000
-35.259.822
-104.281.300
-104.281.300
0
0
Personal-/
Sachaufwand***
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
ner Ansatz
2018 ff.*****
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
-806.822
- Verschlechterung
Deckung ist gegeben durch
Deckung ist gegeben
Einsparungen in anderen
Produkten
* Fortgeschriebener Ansatz 2017
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000
*** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK
53320000 und 533990000
**** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 - 2020
***** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 – 2020
****** Betrag beinhaltet bereits die noch umzubuchenden Gelder (siehe auch 2.3 der Vorlage)
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Im Rahmen des 3. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017
legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich vor.
2. Ausgabenentwicklung
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2017 auf rd. 55,1
Mio. Euro. Der Aufwand in 2017 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden betrug rd. 58,3 Mio. Euro.
2.1 "Klassische" Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Im "klassischen" HzE-Bereich wurden 38.976.653 Euro verausgabt. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis
2016 ergibt sich somit eine Steigerung der Ausgaben um 3.049.479 Euro.
Im Vergleich zur Kostensteigerung von rd. 967.000 Euro von Haushaltsjahr 2015 zu Haushaltsjahr 2016 ist
somit ein weiterer Anstieg der Kosten im klassischen HzE-Bereich festzustellen.
2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Für den Bereich der UMA ergibt sich eine Gesamtsumme für den Aufwand von 15.577.984 Euro.
Hier zeigt sich eine Senkung um 6.402.155 Euro. Die Summe des Aufwands lag in 2016 noch bei
21.980.139 Euro.
Hier bestätigt sich die im 2. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.
Der Ansatz der Krankenhilfekosten in Höhe von 1 Mio. Euro konnte mit Ausgaben von 577.300 Euro
eingehalten werden.
Wie die Fachverwaltung bereits im letzten Bericht prognostiziert hat, wurden die im Haushalt zur Verfügung
stehenden Mittel für diesen Bereich nicht vollumfänglich benötigt.
2.3 Ertragsseite
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von
Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2017 eine Gesamtsumme in Höhe von 7.797.506 Euro (Stand der
Konten am 03.04.2018 für 2017).
"Klassischer" HzE-Bereich
4.822.217 Euro
UMA-Bereich
1.629.753 Euro
Verwaltungskostenpauschale
1.309.750 Euro
Im UMA-Bereich wurden für die letzten beiden Jahre die nachfolgenden Beträge liquidiert und zum Soll
gestellt:
In 2016
9.878.409 Euro
In 2017
13.420.146 Euro
Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt
sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen. Die kürzlich im Jahr 2018 für das Jahr 2017 erhaltenen
Kostenerstattungen des Landes werden diesem entsprechend zugebucht.
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 3/6
3. Fallzahlenentwicklung
3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
Datum
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
Stichtag 31.12.
2015
4.262
1.824
1.564
2.698
2016
4.242
1.544
1.424
2.822
2017
4.120
1.292
1.142
2.978
Die sinkenden Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind auf die
deutlich fallenden UMA/UMF-Zahlen zurück zu führen.
Nähere Erörterung siehe Punkt 4 „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“.
3.2 „klassischer“ HzE Bereich
Datum
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
Stichtag 31.12.
2015
3.057
1.032
991
2.066
2016
3.051
985
856
2.195
2017
3.145
946
749
2.396
3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Datum
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
Stichtag 31.12.
2015
1.205
792
573
632
2016
1.191
559
564
627
2017
973
346
391
582
Die Entwicklung der sinkenden Fallzahlen hat sich, wie im 2. Bericht beschrieben, fortgesetzt.
4. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Wie bereits im ersten und zweiten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine weitere Steigerung der
klassischen Hilfen zur Erziehung (ohne UMA / UMF) im ambulanten Bereich.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit ist wie im 2. Bericht 2017 bereits beschrieben,
ausgebaut worden, sodass zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 121 Kinder und Jugendliche an
diesen Maßnahmen als niederschwelliges präventives Angebot teilgenommen haben.
Der Gewinn der sozialen Gruppenangebote liegt zum einen darin, dass mit einem Angebot mehr als
ein Kind/Jugendlicher erreicht werden kann und dass ein anderes Lernen, Erfahren und
Implementieren der individuellen Erfahrungen im Gruppenkontext ermöglicht wird.
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 4/6
Die in 2017 verzeichneten Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen lagen bei 1.106 Meldungen (in
2016: 1.063; in 2015: 1.000 Meldungen).
Zu beobachten ist eine weitere Verschärfung der Lebensbedingungen und Problemlagen von (EinEltern). Ambulante Hilfen zur Erziehung setzen hier auf Antrag der Betroffenen frühzeitig als erstes
stringentes Fachangebot an, um dem Verfestigen von familiären Problemen entgegen zu wirken.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und anderer ambulanter Hilfen zur Erziehung minimiert
kostenintensive stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe.
Die gute Annahme von ambulanten Hilfsangeboten wird daher von der Fachverwaltung auch im Sinne
des Kinderschutzes positiv bewertet. Die gesamte Entwicklung wird dennoch sensibel im Blick
gehalten. (Siehe auch Punkt 5. „Ausblick“)
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 212 auf 224 Fälle gestiegen.
Unter Verweis auf vorherige Vorlagen ist trotz bereits vorgestellter Gemeinschaftsprojekte (Poollösung
Couven und JIM) ein weiterer Anstieg von Schulbegleitungen an anderen Schulen zu verzeichnen.
Das Angebot „KOBSI“ (Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen) – im
Sinne einer systemischen Schulbegleitung - durchgeführt durch das Schulamt der Städteregion
Aachen könnte erst mittelfristig bei Ausdehnung des Angebotes eine Reduzierung von individuellen
Anträgen auf Schulbegleitung zur Folge haben.
4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Die teilstationären und stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE – Bereich (ohne
Hilfen gem. § 35a SGB VIII) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 315 auf 362
Fälle gestiegen.
Am 31.12.2017 waren davon 48 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII stationär untergebracht.
Hier ist anzuerkennen, dass Eltern sich frühzeitig ihrer Erziehungsverantwortung stellen und
entsprechend ihres Bedarfs die ihnen gebotenen Unterstützungsleistungen im Sinne des Kindes
annehmen und nutzen.
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer verzeichnet
erwartungsgemäß einen Rückgang. Im stationären HzE-Bereich sind die Fallzahlen von 445 auf 331
gesunken. Dies sind 114 Fälle weniger als noch zum Stichtag 31.12.2016.
Hier zeichnet sich die allgemeine Entwicklung der sinkenden Anzahl von „neuen“ unbegleiteten
Ausländern ab. Es wird jedoch auch deutlich, dass Hilfen erfolgreich beendet wurden und dass nach
Erreichen der Volljährigkeit in der Regel der Wechsel von stationären zu ambulanten Hilfen erfolgt.
Die jungen Menschen können hierdurch im eigenen Wohnumfeld ihre finale Selbstständigkeit
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 5/6
erlangen. Darüber hinaus ist Aachen nach wie vor eine der „abgebenden“ Kommunen innerhalb des
Landes NRW.
Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf die bereits im 2. Bericht 2017 beschriebenen Ursachen
der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung verwiesen.
Vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen in 2017 wurden mit den örtlichen Leistungspartnern
im Rahmen der Entgeltverhandlungen gem. § 78 ff SGB VIII die entsprechenden Entgeltsätze
angepasst.
5. Ausblick
Die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe, auch durch das Inkrafttreten des neuen SGB IX zum
01.01.2018, und die damit verbundenen, noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Jugendhilfe
werden seitens der Fachverwaltung in den kommenden Monaten in den Blick genommen.
Zudem soll die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und andere Gruppenangebotsformen (wie
z.B. die Multi-Familien-Arbeit) insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung der ambulanten
Einzelfallhilfen weiter in den Blick genommen und ausgebaut werden.
Weitergeführt werden zudem die gemeinsame Entwicklung der Standards für Schulbegleitungen mit
den in Aachen ansässigen Anbietern sowie das Entwickeln weiterer effizienter Angebotsformen für
diesen Bereich.
Anlagen:
Anlage 1
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe Haushaltsjahr 2017
Anlage 2
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung gesamt im Jahr 2017
Vorlage FB 45/0479/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2018
Seite: 6/6