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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
297726.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 07:46

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0418/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 04.05.2018 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.04.2018 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium 16.05.2018 Rat der Stadt Aachen Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.04.2018 (öffentlicher Teil). Philipp Oberbürgermeister Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.04.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0418/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2018 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 3. Mai 2018 Sitzungstermin: Mittwoch, 18.04.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19.27 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Bürgermeister Norbert Plum Bürgermeisterin Hilde Scheidt Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Manfred Bausch Ratsherr Friedrich Beckers Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Peter Blum Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Patrick Deloie Ratsherr Ralf Demmer Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 1/30 Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Ursula Epstein Ratsfrau Elke Eschweiler ab 17:15 Uhr Ratsherr Achim Ferrari Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Heiner Höfken Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Ratsfrau Fabia Kehren Ratsfrau Maria Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann bis 17:55 Uhr Ratsherr Boris Linden Ratsherr Lars Lübben Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Hans Müller Ratsherr Kaj Neumann Ratsherr Wolfgang Palm Ratsfrau Daniela Parting Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsfrau Hildegard Pitz Ratsfrau Claudia Plum Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 2/30 Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsfrau Ye-One Rhie Ratsfrau Sevgi Sakar Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Horst Schnitzler Ratsherr Karl Schultheis Ratsherr Michael Servos Ratsfrau Melanie Astrid Seufert Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsherr Marc Teuku Ratsfrau Ulla Thönnissen Ratsherr Gunter von Hayn Ratsherr Jakob von Thenen Abwesende: Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer - entschuldigt - Ratsherr Michael Bredohl - entschuldigt - Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby - entschuldigt - Ratsfrau Eleonore Keller - entschuldigt - Ratsfrau Lisa Lang - entschuldigt - Ratsfrau Iris Lürken - entschuldigt - Ratsfrau Mara Lux - entschuldigt - Ratsherr Peter Tillmanns - entschuldigt - Ratsfrau Dr. Heike Wolf - entschuldigt - Stimmzähler: Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Jakob von Thenen Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 3/30 von der Verwaltung: Frau Grehling Stadtdirektorin, Dez. II Herr Dr. Kremer Beigeordneter, Dez. V Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Wingenfeld Beigeordneter, Dez. III Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Dohmen Fachbereich Finanzsteuerung Herr Guth Dez. II Herr Hermann Fachbereich Presse und Marketing Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Frau Lammers Fachbereich Recht und Versicherung Herr Larosch Bauverwaltung Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Ludwig Fachbereich Rechnungsprüfung Herr Schavan Gebäudemanagement Herr Sellung Dezernat I Herr Thalau Aachener Stadtbetrieb Herr Hansen FDP-Fraktion Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion als Gäste: Herr Dr. Beckers STAWAG Herr Rehfeld regio iT als Schriftführerin: Frau Stühlen Rat/49/WP.17 Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 4/30 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 07.03.2018 (öffentlicherTeil) Vorlage: FB 01/0407/WP17 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Vorlage: FB 32/0014/WP17 5 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Vorlage: B 03/0097/WP17-1 und B 03/0097/WP17-1-1 6 Gesamtabschluss 2012 Vorlage: FB 20/0136/WP17 7 Neuorganisation des Aachener Stadtbetriebs hier: Änderung in der Betriebsleitung sowie 6. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb Vorlage: E 18/0121/WP17 8 Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Trierer Straße 781, Gemarkung Brand, Flur 11, Flurstück 1424, im Stadtbezirk Aachen-Brand Vorlage: FB 61/0885/WP17 Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 5/30 9 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0911/WP17 10 Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zugefallenes Vermögen der liquidierten "Josef und Maria Rummeny-Stiftung" Vorlage: FB 20/0142/WP17 11 "Keine Sanierung des Parkhauses am Büchel" - Tagesordnungsantrag der GRÜNEFraktion vom 23.03.2018 zur Sitzung des Rates der Stadt am 18.04.2018 Vorlage: FB 01/0406/WP17 und FB 01/0406/WP17-1 12 Anfragen: 13 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0409/WP17 14 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien: 15 Mitteilungen der Verwaltung 16 Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Neuen Kurhauses Vorlage: E 26/0121/WP17 Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 6/30 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 07.03.2018 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0408/WP17 3 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 4 Bürgschaftsangelegenheiten: 5 Beteiligung der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG): Vorlage: Dez II/0018/WP17 6 regio iT- Beteiligung an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH: Vorlage: FB 20/0140/WP17 7 Trianel GmbH: Veräußerung von Geschäftsanteilen an der GESY Green Energy Systems GmbH Vorlage: FB 20/0141/WP17 8 Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück: Sachstand Vorlage: FB 20/0143/WP17 9 Personalangelegenheiten: 10 Grundstücksangelegenheiten: 11 Mitteilungen der Verwaltung: Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 7/30 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 49. Sitzung des Rates der Stadt. Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag, die Erläuterungen und die Tischvorlagen. Die Allianz für Aachen habe mit Datum vom 05.04.2018 den Antrag gestellt, den Ratsantrag zum Thema Trickbetrug schon in der heutigen Sitzung zu behandeln, was er jedoch unter Hinweis auf § 3, Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach dem für einen solchen Antrag mindestens ein Fünftel der Mitglieder oder eine Fraktion benötigt würden, abgelehnt habe. Der Antrag werde entsprechend im zuständigen Fachausschuss behandelt werden. Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, moniert den späten Versand des Nachtrags, der die Ratsmitglieder erst am gestrigen Tag erreicht habe. Wenngleich den Fraktionen vorab je ein Exemplar zur Verfügung gestellt worden sei, sei eine adäquate Vorbereitung auf die Sitzung so nicht möglich. Er bitte zukünftig um die Gewährleistung einer frühzeitigeren Versendung. Der Oberbürgermeister erklärt, dass man derzeit die Versandfristen prüfe, um eine neue Regelung zu finden. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Helg an. Dabei sei nicht die späte Fertigstellung der Unterlagen, sondern deren Versand das Problem gewesen. Sämtliche Vorlagen seien im Ratsinformationssystem abrufbar gewesen. Nichtsdestotrotz müsse sich die Verwaltung an die Regel des rechtzeigen Versandes halten. Leider sei inzwischen der Versand eines Tages durch die Post nicht mehr gewährleistet, so der Oberbürgermeister. Entsprechend müsse man zur Gewährleistung der rechtzeitigen Zustellung die internen Fristen anpassen. Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, bittet bei der Fristberechnung um Berücksichtigung des Umstandes, dass in vielen Außenbezirken Montags gar keine Post mehr zugestellt werde. Demnach würden auch Unterlagen, die bereits Donnerstags oder Freitags durch die Verwaltung versendet würden, erst Dienstags bei den Ausschussmitgliedern ankommen. Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnung gilt damit in der vorliegenden Form als beschlossen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 8/30 zu 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Schriftliche Fragen: Es wurden zwei schriftliche Fragen gestellt, die schriftlich beantwortet wurden. Mündliche Fragen: 1. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Windpark Münsterwald - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Am 07.03.2018 habe der Rat der Stadt Aachen eine Neustrukturierung des Projektes Windpark Münsterwald beschlossen, wobei der Windpark vorläufig von sieben auf fünf Anlagen verkleinert werde und die STAWAG Energie GmbH die Projektentwicklung übernehme, so Herr S.. Das gesamte Risiko liege jetzt bei der STAWAG Energie GmbH, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der STAWAG AG sei, deren Eigentümerin zu 99,99 % wiederum die Stadt Aachen sei. Er frage deshalb, ob das Risiko eines Totalverlustes abgesichert sei. Der Oberbürgermeister erklärt, die Frage unter Berücksichtigung des Öffentlichkeitsaspektes schriftlich zu beantworten. 2. Frage von Frau P., Aachen betr.: Aussterben geschützter Krötenarten im Münsterwald - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------------------------- Frau P. erklärt, dass im Münsterwald u.a. streng geschützte Krötenarten leben, die in Eimern aufgefangen werden. Diese würden jedoch an den Wochenendtagen nicht geleert, so dass die Kröten austrockneten. Zudem verschlammten durch die dortigen Straßen- und Fundamentarbeiten Tümpel und Bäche. Schlüpfende Larven, die zunächst lediglich Kiemen besäßen, könnten nicht überleben, da Schlamm und Lehm ihre Kiemen verkleben. Sie wolle daher die Frage an den Oberbürgermeister richten, wie er sich den Schutz der Geburtshelferkröte im Rahmen des Life-Projektes der biologischen Station vorstelle, deren Ausrottung er billigend in Kauf nehme. Dieses Projekt werde mit 4,2 Mio. Euro gefördert, wobei 60 % von der EU, 35 % vom Land NRW und 5 % von der StädteRegion stammten. Der Oberbürgermeister weist die wissentliche Ausrottung einer Art entschieden zurück. Zu diesem Thema sei eine sehr umfangreiche Korrespondenz geführt worden, der Fachbereich Umwelt habe diverse Ortstermine wahrgenommen und auch die STAWAG sei in die Problematik involviert. Sämtliche Rückmeldungen an ihn beinhalteten den reibungslosen Ablauf der ökologischen Baubegleitung und die Einhaltung aller alle Auflagen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 9/30 Frau P. erklärt ergänzend, am vergangenen Wochenende niemanden zur Leerung der Eimer angetroffen zu haben. Eine Nachfrage beim nach eigener Aussage zuständigen Mitarbeiter am darauffolgenden Montag habe ergeben, dass er an den Wochenenden nicht zugegen sei. Ihm sei die Leerung der Eimer an den Wochenende zugesichert worden, so der Oberbürgermeister. Deshalb gehe er auch davon aus, dass diese auch durchgeführt werde, wenn auch nicht immer von dem Mitarbeiter, den Frau P. angetroffen habe. 3. Frage von Herrn J., Aachen betr.: Organisierte Kriminalität in der Taxibranche - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------------ Herr J. schildert eingehend die Probleme mit organisierter Kriminalität in der Taxibranche. Hierdurch würde nicht nur die Schwarzarbeit gefördert, auch die Arbeitsbedingungen seien extrem gefährlich geworden. Waffengewalt sei nicht auszuschließen, es würden sogar Autos in die Luft gejagt werden. Ein Ende dieser Situation sei jedoch nicht absehbar, sämtliche Gespräche mit beteiligten Akteuren wie der Polizei, dem Straßenverkehrsamt oder der IHK liefen ins Leere. Dabei handele es sich auch um eine politische Entscheidung. Der einzige Weg, der organisierten Kriminalität ein Ende zu setzen, sehe er in der Möglichkeit der digitalen Aufzeichnung in den Taxifahrzeugen. Diese sei jedoch erst ab dem nächsten Jahr möglich. Er und andere Unternehmer haben nunmehr beschlossen, ihre Konzession ruhen zu lassen, bis die digitale Aufzeichnung Standard sei. Er bitte den Oberbürgermeister, dieses Ruhen zu unterzeichnen. Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Rat der Stadt die Problematik nicht zu lösen vermöge, man den Sachverhalt aber gerne an die zuständigen Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft geben und mit ihnen besprechen werde, wie man in gemeinsamer Kooperation helfen könne. Aufgrund der derzeitigen Schilderungen gehe er jedoch davon aus, dass die Stadt Aachen hier nur eine unterstützende Rolle spielen könne, weil die Strafverfolgung anderen Behörden obliege. Das Ruhen der Konzession könne und dürfe er mangels Zuständigkeit nicht unterschreiben, aber auch hier gehe man gerne in die Gespräche mit der Städteregion. 4. Frage von Herrn K., Aachen betr.: Ausbleibende Antwort auf Anfragen - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------- Herr K. erklärt, dass ein Anwalt vor ca. 1 ½ Wochen diverse Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet habe, die bis heute zu nicht beantwortet worden seien. Er bittet um eine Begründung für die Nichtbeantwortung der Fragen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 10/30 Der Oberbürgermeister verweist auf seine bisherigen Ausführungen gegenüber Herrn K. zu diesem Thema. Alle Mails seien an das zuständige Fachamt weitergeleitet worden, das inzwischen auch tätig geworden sei. 5. Frage von Frau H., Aachen betr.: Einrichtung der Bewohnerparkzone Hohenstaufenallee - gerichtet an Ratsherrn Servos ---------------------------------------------------------------------------------------------------Frau H. verweist Bezug nehmend auf die Wiederaufnahme der Baumaßnahmen auf dem Grundstück der Fachhochschule Aachen in der Hohenstaufenallee auf den hiermit einhergehenden Wegfall von ca. 30 Parkplätzen. Da der Parkdruck für die Bewohner/innen in der Hohenstaufenallee und den angrenzenden Straßenzügen ohnehin enorm hoch sei, wolle sie die Frage stellen, ob seitens der Verwaltung daran gedacht werde, hier eine Bewohnerparkzone einzurichten wann mit der Umsetzung zu rechnen sei. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, bestätigt, dass in der Hohenstaufenallee eine Bewohnerparkzone geplant sei, er den Zeitpunkt aber derzeit nicht benennen könne. Ziel sei die Einrichtung zweier Zonen pro Jahr, dies habe man jedoch letztes Jahr nicht halten können. Leider sei man ein halbes Jahr in Verzug. Er werde die Prioritätenliste, nach der die Einrichtung der Zonen in der Stadt erfolge, gerne noch einmal überprüfen und ihr eine schriftliche Antwort zukommen lassen. zu 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 07.03.2018 (öffentlicherTeil) Vorlage: FB 01/0407/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 07.03.2018 (öffentlicher Teil). zu 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Vorlage: FB 32/0014/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt die Anträge der IG Aachener Portal e.V. vom 25.11.2017 und des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 09.03.2018 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 15.03.2018 für Burtscheid und der Interessen Gemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 16.02.2018 für Brand zur Kenntnis. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 11/30 Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.06.2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2018 als Ordnungsbehördliche Verordnung. zu 5 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Vorlage: B 03/0097/WP17-1 Siehe Tagesordnungspunkt 5.1. zu 5.1 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Vorlage: B 03/0097/WP17-1-1 Die Fraktion die Grüne begrüße es außerordentlich, dass ihr Antrag aus dem Jahr 2016 zum Anlass genommen worden sei, die Sondernutzungssatzung umfangreich zu überarbeiten, so Ratsfrau Seufert stellvertretend. Insgesamt sei die Satzung unbürokratischer geworden. So sei es bspw. erlaubt, Fahrradständer und Blumenkübel gebührenfrei aufzustellen. Auch die Gebührensteigerung für Gastronome sei mit nur 10 % jährlich wesentlich verträglicher als die ursprünglich geplante, sofortige 30 %-ige Anhebung. Nichtsdestotrotz könne die Fraktion der Satzung in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil sie mit zwei wesentlichen Punkten nicht einverstanden sei. Mit den derzeit sehr starren angesetzten Regelungen zur Restgehwegbreite kann würden Teile der Außengastronomie zu stark gefährdet werden, die jedoch sehr wichtig für das Leben in Aachen sei. Hiermit einhergehend fordere man selbstverständlich auch von den Gastronomen mehr Rücksichtnahme für die Belange für die Fußgänger/innen und mobilitätseingeschränkten Menschen. Zum anderen sei der Vorschlag zur Nutzung öffentlicher Parkplätze für gastronomische Einrichtungen im Sommer abgelehnt worden. Dabei zeigten überregionale Aktionen wie z.B. der Internationale Parking Day, dass der Bedarf bestehe. Städte wie Bonn seien der Stadt Aachen hier voraus. Aus diesen Gründen werde man sich heute enthalten. Ratsherr Helg erklärt als Vorsitzender der FDP-Fraktion, dass diese ebenfalls der Neufassung der Sondernutzungssatzung nicht zustimmen werde. Grund hierfür sei die Gehwegbreite beim Gemeingebrauch. Hier schließe er sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an. Auch die FDP-Fraktion halte die Regelung mit einer Standardbreite für die Gehwege von 1,80 m für zu starr und für zu restriktiv. Hierdurch werde in einigen Bereichen, bspw. in Kornelimünster, die Außengastronomie nahezu unmöglich gemacht. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 12/30 Die CDU-Fraktion werde dem Satzungsvorschlag zustimmen, so ihr Vorsitzender Ratsherr Baal. Auch der Planungsausschuss habe mehrheitlich zugestimmt, weshalb man keinen Hinderungsgrund für einen Beschluss sehe, zumal die Beratung hierzu bereits im März im Bürgerforum stattgefunden habe. Bei der vorangegangenen Beratung im Planungsausschuss habe man die Gehwegbreite eingehend diskutiert und sei zu dem Ergebnis gelangt, sich zur Wahrung einer gerichtsfesten Satzung an die gesetzlich normierte Breite von 1,80 m zu halten. Eine Abweichung hiervon sei eben nur dann möglich, wenn es für diese einen Grund gebe. Eine ausnahmsweise Abweichung und Verkleinerung der Gehgasse auf 1,50 m sei nur dann möglich, wenn diese Gasse nicht länger ist als zehn Meter sei, damit der Begegnungsverkehr in der Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger untereinander stattfinden kann.Das sei äußerst flexibel und praktikabel. Die im Bürgerforum von Vertretern der DEHOGA vorgetragene Behauptung, es gebe aktuell Genehmigungen mit einer Gehwegbreite von 1,20 m, sei von der Verwaltung glaubhaft zurückgewiesen worden. Der zweite von Ratsfrau Seufert aufgeführte Punkt sei durchaus umsetzbar und genehmigungsfähig. Eine Fixierung in der Satzung würde einen Rechtsanspruch hierauf begründen, was jedoch in Bereichen mit sensiblen Parksituationen nicht wünschenswert sei. Aus diesem Grunde überlasse man nach wie vor der Verwaltung die Prüfung im Einzelfall. Insgesamt halte man die Satzung für austariert und vertretbar. Der Planungsausschuss habe die Verwaltung trotzdem gebeten, nach einer angemessenen Zeit eine Überprüfung der Satzung vorzunehmen, um da, wo sich Regelungsinhalte als nicht praktikabel oder fehlerhaft erwiesen haben, nachzubessern. Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und verweist auf die ausführlichen Diskussionen im Planungsausschuss. Die SPD-Fraktion selbst habe sich ebenfalls sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und sei mit Vertretern der Kommission Barrierefreies Bauen zu vernünftigen Erwägungen gekommen. Es sei nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass Menschen mit Handicap besondere Ansprüche an das Fortkommen haben. Dies würde unmöglich gemacht, würde man den Wünschen eines jeden stattgeben. Die Satzung in ihrer vorliegenden Form sei diesbezüglich sehr gut abgewogen. Bezug nehmend auf die Ausführungen von Ratsfrau Seufert konstatiert er, dass die Nutzung öffentlicher Parkplätze für gastronomische Einrichtungen in Bonn lediglich für einzelne Straßen versuchsweise eingeführt worden sei. Eine endgültige Lösung bestehe auch dort nicht. Unabhängig von der geplanten Evaluation enthalte § 15 der Satzung die Schlussbestimmung: „Von den Bestimmungen dieser Satzung kann eine Ausnahme gewährt werden, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Sondernutzung von besonderer Bedeutung bzw. besonderem Interesse für die Stadt ist.“ Entsprechend seien unter diesen Umständen auch stets Ausnahmeregelungen möglich. Die SPD-Fraktion werde der Satzung folglich zustimmen. Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass sie der Satzung zustimmen werde. Mit dieser Satzung seien sehr gute Kompromisse für ungünstige Regelungen der Vergangenheit getroffen worden. Dies betreffe neben der Regelung zu Blumenkübeln und Fahrradständern auch die Sichtregelung. Zum Flair einer Stadt zähle die Außengastronomie ebenso wie die ungehinderte Nutzung der Stadt durch Menschen mit Handicaps und Familien mit Kinderwagen. Auf diese Barrierefreiheit bestehe, wie vormals durch Ratsherrn Baal ausgeführt, ein Rechtsanspruch. Insgesamt handele es sich Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 13/30 um eine ausgewogene Satzung. Auch die Allianz für Aachen werde der Satzung zustimmen, so Ratsherr Palm. Klare Regelungen wie die der 1,80 m-Gehwegbreite seien unabdingbar und dürften keinen Ermessensspielraum bieten. Ratsherr von Hayn, Piraten-Fraktion, sieht in der vorliegenden Satzung eine klare Verbesserung der derzeitigen Situation. Zwar werde man dieser auch zustimmen, bitte jedoch noch um die Konkretisierung der Genehmigungslage. Man vermisse die Priorisierung der Gehwege als Verkehrsraum und habe dies im Fachausschuss auch schon zum Ausdruck gebracht. Da eine Ausnahmegenehmigung möglich sei, habe man Bedenken, dass grundsätzlich unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen an der konkreten Stelle Genehmigungen erteilt würden. Der Oberbürgermeister verweist erneut auf die Vermeidung eines in der Satzung formulierten Rechtsanspruchs. Eine Genehmigung sei damit nur im Einzelfall möglich und müsse entsprechend geprüft und abgewogen werden. Selbstverständlich werde hierbei auch der Charakter der Verkehrsfläche einbezogen, d.h. ob es sich um einen Parkplatz, eine Bürgersteigfläche oder eine sonstige öffentliche Fläche handle. Erfahrungen hiermit werden sich dann in der Evaluation niederschlagen. Ratsherr Schnitzler, UWG, erklärt ebenfalls eine Zustimmung zur Satzung. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei drei Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen mehrheitlich die beigefügte Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung). zu 6 Gesamtabschluss 2012 Vorlage: FB 20/0136/WP17 Beschluss: Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zur Kenntnis. zu 7 Neuorganisation des Aachener Stadtbetriebs hier: Änderung in der Betriebsleitung sowie 6. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb Vorlage: E 18/0121/WP17 Die Allianz für Aachen begrüße die Einsparungen als ersten Schritt in die richtige Richtung und werde dem Beschlussvorschlag entsprechend zustimmen, so Ratsherr Mohr. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 14/30 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig die 6. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb. zu 8 Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Trierer Straße 781, Gemarkung Brand, Flur 11, Flurstück 1424, im Stadtbezirk Aachen-Brand Vorlage: FB 61/0885/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1424, Flur 11, Gemarkung Brand im Stadtbezirk Aachen- Brand. zu 9 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0911/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 10 Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zugefallenes Vermögen der liquidierten "Josef und Maria Rummeny-Stiftung" Vorlage: FB 20/0142/WP17 Hinsichtlich des der Stadt Aachen zufallenden Vermögens aus der liquidierten Stiftung gebe es den sibyllinischen Hinweis, dass bereits Anträge zur Verwendung vorhanden seien, so Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion. Er wolle die Frage stellen, ob dies möglich sei. Stadtdirektorin Grehling legt dar, dass im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie kundgetan worden sei, dass die entsprechende Mittelverwendung in Projekte in der mildtätigen Verwendung beantragt werde. Bescheidungsreife Anträge habe es seinerzeit nicht gegeben und gebe es auch jetzt nicht. Vom Verfahrensweg her werde die Prüfung der Mildtätigkeit und der Summe durch die Finanzsteuerung erfolgen, während die Fachabteilung ein entsprechendes Votum abgeben werde. Die Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 15/30 Verwendung der mildtätig zu gewährenden Mittel liege im üblichen Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses, der abschließend hierüber zu beraten und zu entscheiden habe. Mitnichten entscheide die Verwaltung hierüber alleine. Die Allianz für Aachen bitte hier darum, die zu Verfügung stehenden Mittel ausdrücklich und ausschließlich der autochthonen Bevölkerung zugutekommen zu lassen, so Ratsherr Mohr. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat nimmt die Schenkung an. Die Entscheidungen über die mildtätige Verwendung der Mittel werden dem Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration übertragen. zu 11 "Keine Sanierung des Parkhauses am Büchel" - Tagesordnungsantrag der GRÜNEFraktion vom 23.03.2018 zur Sitzung des Rates der Stadt am 18.04.2018 Vorlage: FB 01/0406/WP17 Siehe Tagesordnungspunkt 11.1. zu "Keine Sanierung des Parkhauses am Büchel" - Tagesordnungsantrag der GRÜNE- 11.1 Fraktion vom 23.03.2018 zur Sitzung des Rates der Stadt am 18.04.2018 Vorlage: FB 01/0406/WP17-1 Der Oberbürgermeister verweist auf den Beschlussvorschlag der Großen Koalition, der als Tischvorlage verteilt worden ist. Ratsherr Ferrari, Fraktion Die Grüne, verlässt den Ratssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt seine Ausführungen beginnend damit, dass die Fraktion den gleichzeitig unter Tagesordnungspunkt 13 eingereichten Ratsantrag zurückzieht, weil dieser nunmehr als Tagesordnungspunkt behandelt werde und die Verwaltung ihn entsprechend vorbereitet habe. Bei dem Tagesordnungsantrag handele es sich um einen politisch gemeinten Antrag, mit dem man eine andere Nutzung des Parkhauses am Büchel vorschlage. Während dieses zukünftig nur noch Dauerparkern zur Verfügung stehen soll, sollen einzelne Flächen als Fahrradparkraum genutzt werden können. Seit Jahren sei der Abriss des Parkhauses geplant und sei schon mehrere Male angekündigt worden. Passiert sei bisher nichts. Stadt und Rat seien hier machtlos, weil sich das Grundstück in privater Hand befinde. Die einzige Möglichkeit, etwas zu unternehmen, sei die der Andersnutzung, die über die städtische Gesellschaft APAG durchgesetzt werden könne. Dieses politische Zeichen sei notwendig, um glaubwürdig zu machen, dass das Parken an dieser Stelle beendet werden soll und die Aachen-Touristen daran zu gewöhnen, dass das Parkhaus Büchel kein öffentliches Parkhaus mehr sei. Ohne dieses Zeichen wirkten Äußerungen zur verkehrsberuhigten Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 16/30 Altstadt und Fahrverboten aufgrund von Luftqualitätsproblemen lediglich als Lippenbekenntnis. Die Vorlage der ASEAG zu den Kosten eines Fahrradbügels halte man für wenig hilfreich, denn eine wirtschaftliche Belehrung sei hier fehl am Platz, gehe es doch vordringlich um eine politische Stellungnahme zu dieser nicht weiter hinnehmbaren Situation. Ein weiterer Grund des Tätigwerdens sei die Vertragslage zwischen dem Verpächter und der APAG als Pächterin, der hierdurch die Sanierung des Parkhauses und die Behebung von statischen und baulichen Mängeln auferlegt werde. Dies sei eine absolut untypische Vertragskonstellation, gegen die aktiv vorzugehen sei. Leider habe man, nachdem man das Grundstück an die STRABAG verkauft habe, nicht von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, nachdem das Trendbox-Projekt nicht realisiert worden sei und das Grundstück erneut zum Verkauf gestanden habe. Schon der Verkauf an sich sei ein riesengroßer Fehler gewesen, wenngleich er seinerzeit von allen Fraktionen gleichermaßen getragen worden sei. Angesichts der Millionensummen, über die man beim Neuen Kurhaus oder beim Alemannia Stadion diskutiere, könne man als Gegenargument nicht heranziehen, dass die Gesellschaft Verlust in Höhe von 750.000 Euro mache, wenn sie das Parkhaus nicht mehr als Einstellplatz nutzen könne. Betriebswirtschaftlich möge dies zwar richtig sein, wichtig sei jedoch das eindeutige Zeichen, das Parkhaus nun endlich und dauerhaft schließen zu wollen. In diesem Sinne bitte er den Antrag zu verstehen. Die Große Koalition sehe in dem Beschlussvorschlag der Grünen-Fraktion nicht den Tenor, der im Rat der Stadt das gemeinsame Handeln bestimmt habe, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Die Feststellung, dass das Parkhaus Büchel dauerhaft aus stadtentwicklungspolitischer Sicht ein Problem darstelle, sei bereits Ende der 90er Jahre mit großer Mehrheit im Rat der Stadt getroffen worden. Aus diesem Grunde und mit der Absicht des Abrisses habe man das Parkhaus veräußert. Was man nicht wolle, sei, dass diese wirklich in breiter Geschlossenheit geführte Phalanx, diese Position durchzusetzen und durchzuhalten, heute von der Fraktion Die Grüne aufgebrochen werde. Als solches sei der Antrag jedoch zu verstehen, obwohl bisher die gemeinsam dokumentierte Zielsetzung gewesen sei, den Bereich zu überplanen. Niemand, weder der Rat der Stadt, noch der Verpächter, noch die APAG selbst wollen das Parkhaus dauerhaft betreiben. Von daher habe man die Idee des Antrages in einen eigenen Antrag einfließen lassen und hierin den Hinweis an die Verwaltung und an die Geschäftsführung der APAG gegeben, die Maßnahmen, die zur Verkehrssicherung dienen, vorzunehmen und damit konkludent andere Maßnahmen nicht vorzunehmen. Angesichts der noch verbleibenden Restnutzung von zwei bis drei Jahren sei dies angemessen. Die politische Bewertung des Sachverhaltes komme zu dem Ergebnis, dass Verkehrssicherung wichtig sei. Die Frage, ob das Vertragsverhältnis zwischen der Grundstückseigentümerin und der APAG sinnvoll sei, stelle sich indes nicht. Der Vertrag sei von Vertragsparteien unterschrieben, entsprechend habe jeder die hierin geregelten Pflichten zu erfüllen. Wesentlich sei vielmehr, dass die Grundstückseigentümerin unverändert im Rahmen des Bebauungsplans dokumentierte, dass die Parzelle bebaut werden solle. Es wäre begrüßenswert, würde der Beschlussvorschlag der Großen Koalition auch von der Fraktion Die Grüne mitgetragen werde, sie in die Phalanx wieder einschere und weiterhin die Position unterstütze, die man über Jahre gemeinsam vertreten habe. Breche man die Phalanx auf, bedeute dies eine Einladung für jeden, der Störfeuer schießen wolle, dieses Störfeuer auch zu schießen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 17/30 Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass sie den Beschlussvorschlag der Großen Koalition mittragen werde. Es sei wichtig, dass das gesamte Planungsverfahren Büchel vorangetrieben werde. Das Parkhaus hiervon zu isolieren, um einen eigenen Weg zu verfolgen, halte die Fraktion für nicht zielführend. Der Beschlussvorschlag der Großen Koalition enthalte zwei wichtige Punkte: zum einen die Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht, zum anderen die Quartiersentwicklung mit der Zielsetzung, den Innenstadtbereich vom motorisierten Individualverkehr zu befreien. Es sei wichtig, das gesamte Planungsverfahren Büchel entsprechend voranzutreiben. Für Ratsherrn Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, fordere der Antrag der Fraktion Die Grüne nur vermeintlich eine höhere Geschwindigkeit in dem, was schon längst Konsens im Rat sei, und dies in vollkommener Ignoranz der Konsequenzen, die dies mit sich trage. Denn der vorgeschlagene Weg zeige nirgendwo auf, wie man denn die bereits genannte Summe von 750.000 Euro aufzubringen gedenke. Als sich die SPD-Fraktion in der Opposition befunden habe, habe man das Thema ähnlich abgearbeitet. Der seinerzeitige Vorschlag der Sperrung der Peterstraße und der alleinigen Zu- und Abfahrt über die Nikolausstraße sei aufgrund einer nachvollziehbaren Untersuchung abgelehnt worden. Es sei allerdings ein Unterschied, ob man versuche, im Bestand zu optimieren oder ob man versuche ein Thema auf Kosten städtischer Mittel zu beschleunigen. Dies sei weder neu, noch kreativ, sondern lediglich der Kauf von Öffentlichkeit mit städtischem Geld. Dabei seien die Verzögerungen beim Quartier Büchel nicht auf die Politik zurückzuführen, sondern habe andere Gründe. Sich hier aber einen schlanken Fuß machen und suggerieren zu wollen, dass man nun an allen anderen vorbeiziehen wolle, funktioniere so nicht. Sicherlich obliege es einer Stadt zur Gestaltung gewisse Ziele zu verfolgen, dabei unterliege sie aber stets dem Wirtschaftlichkeitsgebot, so Ratsherr Blum, FDP-Fraktion. Diesbezüglich sei die Vorlage der ASEAG Grund genug, nicht wie von der Fraktion Die Grüne vorgeschlagen zu verfahren. Zum einen sei man derzeit nicht in der Lage, solche Verluste hinzunehmen, zum anderen sei derzeit nicht abschätzbar, wann der Bereich überplant und das Parkhaus abgerissen werde. Abgesehen von dem Umstand, dass man seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen müsse, sei am Beispiel des Aquis Plaza mehr als deutlich geworden, was es für ein Stadtviertel bedeute, wenn man ein Gebäude sich selbst überlasse. Von daher sei es sinnvoll, das Parkhaus betriebsbereit vorzuhalten, bis die geplanten Veränderungen in die Tat umgesetzt werden. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, weist die Behauptung, man würde Störfeuer betreiben, entschieden zurück. Es gehe vielmehr darum, die derzeitige Situation zu beenden. Diskussionen wie diese anzustoßen, sehe er insbesondere in Zuständigkeit der Opposition. Dass die Große Koalition den Tenor verstanden habe, zeige sie mit ihrem eigenen Beschlussvorschlag. Klarstellen wolle er jedoch, dass die Grüne-Fraktion an keiner Stelle eine etwaige Vertragsbrüchigkeit der APAG fordere. Allerdings dürfe gleichwohl der Einwand erlaubt sein, dass es sich um einen schlecht ausgehandelten Vertrag handele. Die Forderung, keine Mittel mehr in die Sanierung fließen zu lassen, bedeute nicht gleichzeitig einen Mittelstopp für Verkehrssicherungsmaßnahmen, vor allem wenn diese klar vertraglich ausgestaltet seien. Da es nicht möglich sei, die Zufahrt zu sperren, habe man den Vorschlag der Unterbringung der Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 18/30 Dauerparker gemacht. Seiner Ansicht nach seien beide Beschlussvorschläge in ihrer Ausrichtung und Zielsetzung sehr ähnlich. Nur die Werkzeuge unterschieden sich. Ratsherr Schnitzler, UWG, sieht eine Möglichkeit, den motorisierten Individualverkehr nicht mehr zuzulassen, indem der Bereich zur Fußgängerzone erklärt werde. Dies sei ohne großen baulichen Aufwand möglich. Hierdurch werde vielleicht auch die APAG in die Lage versetzt, die Vertragsverhandlungen neu aufzunehmen und die für sie sehr ungünstigen Regelungen neu zu verhandeln. Die FDP-Fraktion würde dem Beschlussvorschlag dann zustimmen, wenn im zweiten Satz hinter dem Wort „ Individualverkehr“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt werde, so der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Helg. Denn schließlich müsse es für den Anlieferverkehr die Möglichkeit des Einfahrens in das zukünftige Plangebiet gegeben werden. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass die Berechtigung der Zufahrt für den Lieferverkehr oder für diejenigen, die z.B. Anlieger seien oder aus sonstigen Gründen einen Anspruch darauf haben, ihren Parkplatz im Planbereich zu erreichen, rechtlich nicht ausgeschlossen werden könne. Dies sei hier aber auch nicht gemeint. Nichtsdestotrotz könne man, das Wort „grundsätzlich“ mit hinzunehmen. Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf der Großen Koalition unter Berücksichtigung des Veränderungsvorschlags abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei elf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich wie folgt: Im Hinblick auf die absehbare Außerbetriebnahme des Parkhauses Büchel bittet der Rat die Verwaltung und die Geschäftsführung der APAG Instandsetzungsmaßnahmen nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorzunehmen. Unbenommen davon sind vertragliche Verpflichtungen. Die Beschlusslage, dass im Rahmen der Quartiersentwicklung der Bereich vom motorisierten Individualverkehr grundsätzlich befreit werden soll, wird bekräftigt. zu 12 Anfragen: zu Ratsanfragen 12.1 Vorlage: FB 01/0410/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 19/30 zu Stellungnahmen zu Ratsanfragen 12.2 Vorlage: FB 01/0411/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. zu 13 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0409/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister). zu 14 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien: zu Umbesetzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2018 14.1 Vorlage: FB 01/0405/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 15.03.2018 beantragte Umbesetzung. zu 15 Mitteilungen der Verwaltung Der Oberbürgermeister berichtet über einen am heutigen Tag in der Landeshauptstadt stattgefundenen Termin zu den Olympischen Sommerspielen im Jahr 2032. Herrn Mronz, Geschäftsführer der Aachener Reitturnier GmbH, habe die Initiative für eine Bewerbung der Region angestoßen. Schließlich halte sie bereits rund 80 % der Sportstätten bereit. Der Stadt Aachen komme hierbei eine besondere Rolle zu, weil diese mit dem vorhandenen Reitstadion und der Infrastruktur wenig Probleme mit einer Umsetzung hätte. Gleichwohl gebe es noch keine endgültige Entscheidung. Zwar habe der Deutsche Olympische Sportbund festgelegt, dass er sich zwischen 2030 und 2040 bewerben wolle, allerdings habe er weder das Jahr festgelegt, noch die Frage, ob mit Sommer- oder Winterspielen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 20/30 Interessant sei weiterhin, dass das hiermit zusammenhängende Mobilitätskonzept unter Federführung Aachener Kräfte entwickelt werde. Hier sei insbesondere Professor Schuh eingebunden. Hierzu werde nun jährlich einen Kongress in Aachen stattfinden, bei dem die Zukunft der Mobilität zentrales Thema sein werde. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, fragt, welche Organisation in die Planung eingebunden sei. Mit dem Paralympischen Komitee, das seinen weltweiten Sitz in Bonn habe, sei man bereits in Gespräche getreten und auf große Begeisterung gestoßen, so der Oberbürgermeister. Hinsichtlich des Internationalen Olympischen Komitees sei die Entwicklung heute noch nicht abschätzbar. Dies sei aber auch nicht Bestandteil der heutigen Beratung gewesen. Man werde den Rat der Stadt zeitnah und laufend über die Entwicklungen informieren. zu 16 Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Neuen Kurhauses Vorlage: E 26/0121/WP17 Der Oberbürgermeister erklärt, dass die folgende Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Neuen Kurhauses alle möglichen Varianten enthalte. Heute würden diese lediglich durch Herrn Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, vorgestellt, eine Beschlussfassung zur Fortsetzung des Bauvorhabens werde erst in einer der folgenden Sitzungen erfolgen. Gleichwohl dürfe man an dieser Stelle nicht mehr Zeit verlieren, da jede Verzögerung Baukostensteigerungen nach sich ziehe. Alsdann übergibt er das Wort an Herrn Schavan. Herr Schavan stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, mehrere Nutzungsvarianten vor. Während es sich bei Variante A, die der Ratsvorlage zu entnehmen gewesen sei, um eine optimierte Variante der vorliegenden Planung handele, enthalte Variante B weiterhin die Komponente Westspiel in allen drei Geschossen, statt EXPLORADO und den Gastronomiebetreiber sehe man für das Obergeschoss eine städtische Nutzung und im Untergeschoss den Nachtclub vor. Variante C beinhalte eine städtische Nutzung des Gebäudes in den Obergeschossen inklusive einer Revitalisierung der Innenhöfe. Bei dieser Nutzung als Verwaltungs- und Büroräume entfielen Kosten für technische Installationen, wie bspw. Lüftungs- und Sprinkleranlagen und werde deshalb in mehreren Varianten wiederholt. Variante D bilde das Neukonzept des Eurogress als alleiniger Nutzer ab. Bei Variante E sei die Frage der Unterbringung der Klangbrücke in das Neue Kurhaus eingeflossen und positiv bewertet worden. Hierdurch entstünden weitere Möglichkeiten bei der Überplanung des BushofAreals. So sei denkbar, die bisherige Bebauung in der Peterstraße dem Abriss freizugeben und die Bebauungskante Peterstraße so in Richtung Couvenstraße einzurücken, dass neue Flächen für Bushaltestellen entstehen. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 21/30 Beigeordneter Wingenfeld legt ergänzend dar, dass diese Lösung einen großen Schritt für das BushofAreal bedeute. Die ASEAG würde diesen Schritt mitgehen, weil auch sie eine Optimierung in dem Vorhaben sehe. Durch die Zurücksetzung der Bauflucht könne der öffentlichen Raum anders entwickelt werden. Herr Schavan führt fort, dass dies den Abriss der Klangbrücke als auch des Brückenkopfes auf dem Bushof-Areal nach sich ziehe. Bei einer Unterbringung der Klangbrücke wäre es noch immer möglich, den Eurogress und die Gastronomie in dem Gebäude zu verorten, so dass Parallelnutzungen denkbar würden. Eine ähnliche Bestuhlung wie in den jetzigen Räumen der Klangbrücke könne an der Längsseite untergebracht werden. Der Innenhof würde auch bei dieser Variante entsprechend des historischen Bildes wieder geöffnet, so dass eine ähnliche Nutzung wie in der Klosteranlage Heidberg in Eupen möglich werde. Im Obergeschoss würden weiterhin Büro- und Verwaltungsflächen entstehen. Sämtliche Varianten würden Synergieeffekte mit sich bringen. Zudem seien bei Kosteneinsparungen in Summen zwischen 800.000 und 4 Mio. Euro umsetzbar. Nichtsdestotrotz müsse man bei allen bisher nicht geplanten Bereichen mit Mehrkosten rechnen, weil hierfür externe Planer herangezogen werden müssten. Die Preissteigerung sei unglaublich hoch. Das Statistische Landesamt NRW habe mit Meldung vom 04.03.2018 bestätigt, dass für einen Dreimonatszeitraum von November 2017 bis Februar 2018 die Kosten um1,5 % gestiegen seien, was eine jährliche Steigerung von mindestens 6 % ausmache. Die Tendenz sei steigend, womit man von der höchsten Baukostensteigerung seit über zehn Jahren spreche. Dies sorge dafür, dass die Einsparung, dargestellt durch die grünen Pfeile, wieder verpuffe. Entsprechend gebe es bei allen fünf Varianten nur sehr enge Kostendifferenzen. Diese seien von daher keine Entscheidungsgrundlage, vielmehr sei abzuwägen, welche Variante für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Stadt selbst den höchsten Nutzen bedeute. Herr Schavan bedankt sich für die ihm geschenkte Aufmerksamkeit und beendet seinen Vortrag. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass man bewusst keine Empfehlung für eine Variante gebe. Letzten Endes werde es eine Entscheidung über den Gesamtnutzen, auch in seinen langfristigen Folgen, geben müssen. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, konstatiert, dass die Planung des Neuen Kurhauses in der heutigen Sitzung nicht beraten und man sich deshalb nicht inhaltlich zu den Ausführungen äußern werde, zumal Herr Schavan das Vorhaben zwar am Montagabend in der Koalitionssitzung vorgestellt habe, die Opposition hierüber aber entsprechend noch nicht im Bilde sei. Nichtsdestotrotz sehe er in einigen Ausführungen Probleme, die er kurz anmerken wolle. Herr Schavan habe zu Belangen Dritter und, im Rahmen der letzten Variante, zur Verknüpfung des Neuen Kurhauses mit der Auslobung des Wettbewerbs Bushofs vorgetragen und sehr ausführlich über die Klangbrücke berichtet, was sich sicherlich in der morgigen Pressebeichterstattung widerspiegeln werde. Die aufgeführte Baukostensteigerung ändere, wenngleich sie immens hoch sei, nichts daran, dass die zu treffende Entscheidung am Ende die richtige sein müsse. Egal, wie man es drehe und wende, der Invest sei immer gleich hoch, wenn auch viel höher als die Summe, mit der man ursprünglich optimistisch Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 22/30 gestartet sei. Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, bedankt sich bei Herr Schavan für den ausführlichen Vortrag. Wenngleich man heute keine Entscheidung treffen werde, sei es trotzdem wichtig, einige Sachverhalte insbesondere vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen zu konkretisieren, um zu einer möglichst schnellen Entscheidung zu gelangen. Wichtig sei zunächst, dass eine entscheidungsreife Vorlage - insbesondere in Anbetracht eines Invests mit 40 Mio. Euro - begründe, welchen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger entstehe und welcher langfristige strategische Mehrwert sich für die Stadt ergebe. Des Weiteren zu klären sei die Standortbindung von Westspiel, die er die Verwaltungsspitze im direkten Gespräch zu klären bitte. Auch die Frage der Stadt Aachen als Kongressstadt und der räumlichen Kapazität des Neuen Kurhauses müsse mit der Vorlage beantwortet werden, wenn der Eurogress hier verortet werde. Leider müsse man derzeit, trotz der eigenen Eigenschaft als Standort für Wissenschaftskongresse, aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten oftmals Absagen an Veranstalter erteilen, wodurch eine wichtige Wertschöpfung verloren gehe. Auch bitte man um Beantwortung der bereits erbetenen Einordnung des Gesamtensembles Eurogress – Quellenhof - Neues Kurhaus. Schließlich seien noch Details zur Unterbringung der Klangbrücke in das Neue Kurhaus nachzureichen, insbesondere hinsichtlich der Themenbereiche Lärmschutz und Zielgruppenverträglichkeit. Wichtig seien auch die Informationen über alternative Veranstaltungsstandorte. Seiner Ansicht nach seien die Themenkompexe Bushof und Neues Kurhaus planerisch getrennt zu betrachten. Auch zu einer etwaigen Unterbringung des Standesamtes und des ats stelle sich die Frage nach der Kostenintensität bei der Nutzung als Büroräume. Diese Fragen wolle man in einer entscheidungsreifen Vorlage beantwortet sehen, um einen Beschluss fassen zu können. Die Grüne-Fraktion beantrage die Absetzung des Tagesordnungspunktes, so Ratsfrau Seufert stellvertretend. Der Wissensstand der Fraktionen sei zu unterschiedlich, als dass eine heutige Beratung möglich sei. Der Oberbürgermeister sieht eine weitere Debatte unter dem Aspekt, dass sich nicht alle Fraktionen gleichermaßen auf das Thema haben vorbereiten können, als schwierig an. Entsprechend wertet er den Antrag von Ratsfrau Seufert als Antrag auf Ende der Rednerliste, welcher angenommen wird. Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piratenfraktion, steht der Investitionssumme kritisch gegenüber, habe man doch beim Tagesordnungspunkt zum Parkhaus Büchel die Summe von 750.000 Euro als schwierig empfunden. Das Wort Synergie bei einer Investitionssumme von 40 Mio. Euro zu verwenden, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Zum anderen habe die Verwaltung den Auftrag erhalten, alternative Konzepte aufzuzeigen und nicht exklusiv darauf einzugehen, wie man das Gebäude in städtische Hand nehmen wolle. Der Oberbürgermeister erklärt, dass sich eine Diskussion zu den Gesamtosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht führen ließe, weil hierzu auch Gespräche mit der Bezirksregierung zur Finanzierungsfähigkeit und die Einpassung in den Haushalt anstünden. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 23/30 Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, fragt, warum eine Betrachtung ohne den Club, der zur Stärkung der Aachener Kulturszene weiterhin gewollt sei, nicht in Betracht gezogen worden sei. Schließlich sei hier von einer ergebnisoffenen Planung die Rede. Der Oberbürgermeister legt dar, dass man sich hier nach dem mehrheitlichen Willen des Rates gerichtet habe. Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, bedankt sich bei Herrn Schavan für die ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Varianten und gibt den Hinweis der Finanzierungshilfen durch das Heimatministerium bei Gebäuden, die Städten eine Marke geben. Vielleicht könne die Stadt hier Förderungen beantragen. Ratsfrau Beslagic, Fraktion Die Grüne, dankt für die ausführliche Vorlage, die viele mögliche Varianten benenne und auf Basis derer sicherlich intensive Diskussionen in allen Fraktionen und Ausschüssen stattfinden werden. Die Grüne-Fraktion freue sich auf die konstruktiven und argumentativen Diskussionen und hoffe auf gute Lösungen. Ratsherr Schnitzler, UWG, schließt sich dem Dank an Herrn Schavan an und fragt, ob die beiden Vereine, die die Klangbrücke nutzen, einbezogen worden seien und inwiefern der Denkmalschutz in der Klangbrücke eine Rolle spiele. Zudem fehle in der Kostenschätzung der 5 bis 10 %-ige Bereich der Gesamtinvestitionssumme als jährliche Betriebskosten. Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, erinnert daran, dass man sich fraktionsübergreifend auf eine Diskussion verständigt habe, wenn alle Fraktionen den gleichen Kenntnisstand haben. Wenn dies der Fall sei, freue auch sie sich auf eine konstruktive Diskussion. An Ratsherrn Schnitzler gerichtet, führt der Oberbürgermeister aus, dass sämtliche Beteiligte angesprochen worden seien, sofern sie erreichbar gewesen seien. Allgemein ergänzend habe Westspiel sich zwischenzeitlich aktiv um die Verlängerung des jetzigen Mietvertrags bemüht. Dies habe man als bekannt unterstellt und deshalb nicht mehr explizit aufgeführt. Man schließe das Neue Kurhaus als Standort nicht per se aus, derzeitiger Kenntnisstand sei jedoch die Fortführung des jetzigen Standortes. Man werde städtischerseits die Teilbereiche detailliert vorbereiten, so dass in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend diskutiert werden könne. Derzeit gehe man davon aus, dass der Rat der Stadt in der übernächsten Sitzung eine Entscheidung treffen könne. Ob dies möglich sei, werden die vorangehenden Diskussionen zeigen. Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Rat/49/WP.17 Ausdruck vom: 04.05.2018 Seite: 24/30