Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294460.pdf
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717 kB
Erstellt
07.04.18, 12:00
Aktualisiert
10.05.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0037/WP17
öffentlich
07.04.2018
FB 37/100
Erlass eines zweiten Nachtrages zur Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.05.2018
15.05.2018
16.05.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten
zweiten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt
Aachen als Satzung zu beschließen.
Der zweite Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten zweiten Nachtrag zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu
beschließen.
Der zweite Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten zweiten Nachtrag zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung.
Der zweite Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Produkte Notfallrettung 021701 u. Krankentransport 021702
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag1
16.428.600
18.518.600
44.684.400
50.873.700
0
0
15.568.400
16.448.800
45.580.300
49.335.800
0
0
Abschreibungen³
983.000
983.000
3.468.700
3.468.700
0
0
Ergebnis
-122.800
1.086.800
-4.364.600
-1.930.800
0
0
Personal-/2
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
1
ner Ansatz
2018
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2019 ff.
1.209.600
2.433.800
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Im „fortgeschriebenen Ansatz 2018“ sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung
Rettungsdienst 2018 dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten
Leitstellengebühren
² Im Haushaltsplan 2018 – 2. VN – sind die Aufwendungen „Ausbildung Notfallsanitäter“ gem.
„Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst“ i.H. von 540.000 € bereits dargestellt.
Der „fortgeschriebene Ansatz 2018“ enthält keine Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr
2017 nach 2018
³ = bilanzielle Abschreibungen
Änderung der Gebührensätze/durchschnittliche Gebühr je Einsatz nach Inkrafttreten des Nachtrages
zur Satzung:
Rettungstransportwagen (RTW)
von 430,89 € auf 451,04 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
von 395,97 € auf 422,51 €
Krankentransportwagen (KTW)
von 307,43 € auf 310,65 €
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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Erläuterungen:
1. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.10.1969 in der derzeit gültigen Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als
Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Die
Erhebung von Benutzungsgebühren ist nach § 6 Abs. 1 KAG zwingend vorgeschrieben, wenn eine
Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient,
sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll
die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken.
Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Die Stadt Aachen erhebt derzeit für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die
Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes
[NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage
der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom
25.01.2017 in der Fassung des ersten Nachtrages vom 18.10.2017.
2. Kalkulation neue Gebühr
a. Personalkosten
Die Kalkulation der Personalkosten erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres
2016 und unter Berücksichtigung
-
des Tarifabschlussergebnisses 2017 bei den Vergütungen und der gesetzlich vorgesehenen
Erhöhungen bei den Bezügen,
-
einer jeweiligen anteiligen Versorgung i.H. von 35,72 %,
-
einer jeweiligen pauschalen Beihilfe i.H. von 2.030 € und einer anteiligen Beihilfeversorgung i.H.
von 97,5 %
-
der Anpassung der ab dem 31.12.2016 gültigen Dienstaltersstufen
-
einer allgemeinen Leistungsprämie (leistungsorientierte Bezahlung) auf Grundlage der im Jahr
2016 jeweils zur Auszahlung gelangten Beträge
-
einer Zulage für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ i.H. von jeweils 2.000 € beim
Einsatzpersonal
-
eines Personalausfallfaktors von 4,995 je Funktion beim Einsatzpersonal
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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b. Sachkosten
Auf
Grundlage
des
vom
Rat
der
Stadt
Aachen
am
13.03.2013
beschlossenen
Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 sowie der hierzu beschlossenen Anpassung 2016 (Ratsbeschluss
vom 22.02.2017) sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13
RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes für die Laufzeit des
Bedarfsplanes Vereinbarungen mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH
Aachen getroffen worden. Die Ausschreibungsergebnisse finden in der Gebührenbedarfsberechnung
(GBB) Berücksichtigung:
-
Kostenerstattung an Hilfsorganisationen: 3.600.500 € für folgende Leistungen:
o Durchführung der Notfallrettung mit RTW in der Stadt Aachen – Rettungswache West
o Durchführung der Notfallrettung mit RTW im Ausrückebereich Stadt Aachen – Mitte und
West
o Durchführung von Krankentransporten und Notfallrettung im Ausrückebereich AachenMitte
o Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen in der
Rettungswache West
o Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen auf
eigenem Betriebsgelände in der Stadt Aachen
-
Erstattungen an Land: 1.399.000 € für folgende Leistungen:
o Grundbedarfsversorgung Notarztdienst: 1. u. 2. Notarztdienst, 24 Std. täglich an 365
Tagen im Jahr
o Gestellung eines Notarztes für Verlegetransporte
o Aufwand ärztliche Leitung Rettungsdienst
Die Kosten für den im Rettungsdienst der Stadt Aachen implementierten Telenotarztdienst wurden
angepasst, in der GBB 1.250.000 € berücksichtigt. Die Telenotarztzentrale am Standort der
Berufsfeuerwehr Aachen wird seit 2017 auch durch den Kreis Euskirchen genutzt.
Durch die Neufassung des RettG NRW und die Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters im
Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist die Stadt Aachen verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2027 jeden
RTW und jedes NEF mit je einer/einem Notfallsanitäter/in zu besetzen.
Der Kostenansatz für die Ausbildung zu Notfallsanitätern beträgt 540.000 € und beinhaltet die Kosten
für
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Ausdruck vom: 02.05.2018
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-
die Ergänzungsausbildungen der Feuerwehrmänner und –frauen, die bereits die Qualifikation
„Rettungsassistent/in“ erworben haben
-
die Vollausbildungen der Brandmeister/innen, die die Qualifikation „Rettungsassistent/in“ nicht
mehr erwerben können und
-
die Ausbildungen der Praxisanleiter/innen.
Die Ermittlung der Kosten erfolgte auf Grundlage des Erlasses des MGEPA „Finanzierung der
Notfallsanitäterausbildung“ vom 19.05.2015.
Weitere notwendige Änderungen/Anpassungen bei der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis
des Rechnungsergebnisses von 2016.
c. Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Abschreibungen betragen 850.000 €, die kalkulatorischen Zinsen 164.000 €, bei
Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes i.H. von 5,81%.
Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 92.000 € auf 1.014.000 € gestiegen und durch folgende
Maßnahmen begründet:
Neu-/Ersatzbeschaffung von 4 RTW
Neu-/Ersatzbeschaffung von 1 NEF
Neu-/Ersatzbeschaffung von 1 KTW
Beschaffung medizinischer Geräte
d. Über- und Unterdeckungen
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2016 wird voraussichtlich mit einer Unterdeckung
i.H. von 2.943.200 € abschließen. Bei der Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung wurden hierfür
3.000.000 € eingeplant, die in den Jahren 2018 – 2020 wieder in die Kalkulation zurückfließen müssen
Bei der GBB 2018 ist darüber hinaus die verbleibende Unterdeckung aus den Jahren 2014 (730.501,72
€) und 2015 (745.315,94 €) einzuplanen.
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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Einplanung
2018
Einplanung
2019
Einplanung
2020
Unterdeckung
Unterdeckung
Unterdeckung
Gesamt
2016
2015
2014
GBB
1.000.000 €
745.315,94 €
730.501,72 €
2.475.817,66 €
GBB
1.000.000 €
745.315,95 €
0€
1.745.315,95 €
GBB
1.000.000 €
0€
0€
1.000.000 €
e. Gesamtkosten
In der beiliegenden GBB 2018 sind die Gesamtkosten dargelegt (Anlage 1), diesen stehen
Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüber:
Voraussichtliche Kosten 2018:
Rettungswagen (RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Krankentransportwagen (KTW)
Gesamt
10.644.521,44 €
2.915.317,60 €
3.603.514,28 €
17.163.353,32 €
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
Kalkulierte Transporte
Durchschnittliche Kosten je
Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter
Einnahmen (kalkulierte Transporte *
durchschnittliche Kosten je Einsatz)
Transporte)
RTW
NEF
KTW
gesamt
23.600
6.900
11.600
451,04 €
422,51 €
310,65 €
10.644.544 €
2.915.319 €
3.603.540 €
17.163.403 €
f. Tarife Gebühren
Die Höhe der Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW u. KTW) ist abhängig von
der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr
(Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit)
wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,65 (RTW) bzw. 1,93 (KTW) zugrunde gelegt.
RTW
KTW
Durchschnittliche
Kosten je Einsatz
451,04 €
310,65 €
Zbf
Grundgebühr
1,65
1,93
273,36 €
160,96 €
Anschlussgebühr
91,12 €
53,65 €
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 422,51 € (=
durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und
kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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3. Beteiligung Krankenkassen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 RettG sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und
es ist Einvernehmen anzustreben.
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 17.08.2017 statt. Nach
Überarbeitung der Unterlagen erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2018, so dass im Januar
2018 durch die Vertreter der Krankenkassen Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 RettG erklärt
wurde. Ausdrücklich ausgenommen von der Bestätigung wurden die Ausbildungskosten der
Notfallsanitäter, die in der GBB 2018 der Stadt Aachen erstmals Berücksichtigung gefunden haben. Zur
Begründung wird vorgetragen, dass „seitens der Landesverbände der Krankenkassen sowie des
Verbandes der Ersatzkassen e.V. in Nordrhein erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen“.
Mit gleichlautender Begründung haben die Vertreter der Krankenkassen der Anpassung des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 im Beteiligungsverfahren gem. § 12 Abs. 4 RettG - bezogen auf den
aus dem Bedarfsplan resultierenden Kostenansatz nach dem NotSanG - nicht zugestimmt.
Die Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 26.02.2018 gebeten, das - zur Änderung des
Rettungsdienstbedarfsplanes - fehlende Einvernehmen mit den Krankenkassen nach § 12 Abs. 4 S. 3
RettG zu ersetzten, damit die Stadt Aachen als kommunaler Träger und Satzungsgeber dann die
Neufestsetzung der Benutzungsgebühren abschließend vornehmen kann.
Die diesbezügliche Stellungnahme der Bezirksregierung Köln erfolgte mit Schreiben vom 26.03.2018.
Zusammenfassend wird mitgeteilt, dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass die Fortschreibung
des Bedarfsplans durch den Rat der Stadt Aachen genehmigt und umgesetzt wurde, auch ohne
Zustimmung der Krankenkassen gem. § 12 Abs. 4 RettG zur Übernahme der Aus- und
Fortbildungskosten des Personals auf Grundlage des NotSanG.
Auf Grundlage des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgte im nachfolgend
durchgeführten Verfahren die Erstellung der GBB und Neufestsetzung der Benutzungsgebühren (ab
2018 incl. Kosten der Notfallsanitäterausbildung). Hier ist bei der Beteiligung der Krankenkassen gem.
§ 14 RettG eine Festlegung durch die Bezirksregierung nicht vorgesehen. Kommt es – wie hier - zu
keinem Einvernehmen, entscheidet der Satzungsgeber – die Stadt Aachen – abschließend.
Anlage/n:
1. Gebührenbedarfsberechnung 2018 Rettungsdienst der Stadt Aachen
2.
Zweiter Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Stadt Aachen
Vorlage FB 37/0037/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2018
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