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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
296306.pdf
Größe
572 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 07:46
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0943/WP17 öffentlich 35051-2017 16.04.2018 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 16.05.2018 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand nördlich der Trierer Straße zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0943/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.04.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Plans. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.01.2018 bis 16.02.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0943/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.04.2018 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 der ehem. Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße zum Satzungsbeschluss Lage des Plangebietes Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 1 der ehem. Gemeinde Brand einschl. aller Änderungen Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 19.04.2018 Der Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand von 1957 umfasst in etwa den Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße. Er setzt unter anderem Baufluchtlinien fest sowie Wohngebiete und Mischgebiete. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 1, einschließlich aller Änderungen, aufgrund eines Rechtsmangels einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 1 einschließlich aller Änderungen aufgehoben. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Es existieren keine textlichen Festsetzungen zum Durchführungsplan Nr. 1 und den Änderungen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, wird von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans einschließlich aller Änderungen entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.05.2018 den Bebauungsplan Nr. 1 der ehem. Gemeinde Brand einschl. aller Änderungen als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 17.05.2018 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2