Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
296306.pdf
Größe
572 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 07:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0943/WP17
öffentlich
35051-2017
16.04.2018
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 1 der ehemaligen
Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.05.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand
einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand nördlich der Trierer
Straße zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0943/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.04.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Brand beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand
einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Plans.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.01.2018 bis 16.02.2018 statt. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde
Brand einschließlich aller Änderungen als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0943/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.04.2018
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 1 der ehem. Gemeinde Brand
einschließlich aller Änderungen
im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder
Landstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 1
der ehem. Gemeinde Brand einschl. aller Änderungen
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 19.04.2018
Der Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand von 1957 umfasst in etwa den Bereich nördlich der Trierer
Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße.
Er setzt unter anderem Baufluchtlinien fest sowie Wohngebiete und Mischgebiete.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 1, einschließlich aller Änderungen, aufgrund eines
Rechtsmangels einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um
damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan
Nr. 1 einschließlich aller Änderungen aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Es existieren keine textlichen Festsetzungen zum Durchführungsplan Nr. 1 und den Änderungen.
Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, wird von
einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans einschließlich aller Änderungen entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.05.2018 den
Bebauungsplan Nr. 1 der ehem. Gemeinde Brand einschl. aller Änderungen als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 17.05.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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