Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
295064.pdf
Größe
23 MB
Erstellt
11.04.18, 12:00
Aktualisiert
30.04.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0940/WP17
öffentlich
11.04.2018
Dez. III / FB 61/200
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße
("Luisenhöfe")
hier: Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.05.2018
17.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, der Auslobung für den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten
Fassung zuzustimmen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Auslobung für
den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten Fassung zu.
Vorlage FB 61/0940/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße
hier:
Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs
In seiner Sitzung am 07.12.2017 beschloss der Planungsausschuss für den Bereich Mariabrunnstraße
/ Südstraße / Boxgraben, dass aufgrund der besonderen Lage in der Innenstadt und der Komplexität
des Vorhabens ein Planverfahren mit mehreren Varianten durchgeführt werden soll. Er empfahl den
Investoren, einen Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung unter Mitwirkung des
Planungsausschusses und der Verwaltung auszuloben.
Durch das vom Investor beauftragten Büro ISR wurde nun eine Auslobung für einen städtebaulichen
Wettbewerb erstellt, die mit der Verwaltung abgestimmt wurde. Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet
die Auslobung die zu berücksichtigenden Kriterien für eine künftige bauliche Entwicklung. Sie
empfiehlt daher, der vorliegenden Auslobung für einen städtebaulichen Wettbewerb zuzustimmen
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Auslobung
Vorlage FB 61/0940/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
Seite: 2/2
[Jahr]
Wettbewerbsmanagement
ISR Innovative Stadt +
Raumplanung GmbH
Zur Pumpstation 1
42781 Haan/Rheinland
02129 – 566 209-0
www.isr-haan.de
[LUISENHÖFE, AACHEN]
STÄDTEBAULICHER WETTBEWERB
AUSLOBUNG
Impressum
Auslober
Landmarken AG
Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
Aixact Immobilien GmbH
Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
In Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen.
Wettbewerbsmanagement:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Herr Jochen Füge
Zur Pumpstation 1
42781 Haan
+49 2129 566 209-0
mail@isr-haan.de
www.isr-haan.de
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos:
ISR Innovative Stadtund Raumplanung GmbH
Karten und Luftbilder:
Geobasis NRW
Stadt Aachen
NRW Umweltdaten vor Ort
Registriernummer
Nordrhein-Westfalen
Reg. Nr. xx/18
Architektenkammer
2
Vorwort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Wettbewerbsteilnehmer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Aachen wächst und braucht Wohnbauflächen. Die Zukunftsaufgabe der Aachener Stadtentwicklung ist es, die besonderen Potenziale der Stadt – ihre Lage, die historische Tiefe, hohe Stadtraumund Landschaftsqualitäten – unter den Rahmenbedingungen des zu erwartenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels und des Klimawandels fort zu entwickeln. Der Blick liegt hier
auf der Ausschöpfung räumlicher Potentiale in der Innenentwicklung.
Die Identifizierung von Quartieren mit Ergänzungspotential ist neben Arrondierung und Ausweisung neuer Siedlungsbereiche vorrangige Aufgabe. Die im Masterplan Aachen dargestellten Leitlinien bilden den Rahmen für zukünftiges Handeln. Im Fokus steht eine moderne, ressourceneffiziente und umweltschonende Stadtentwicklung mit der Zielsetzung, eine hohe Wohn- und Lebensqualität in allen Stadtteilen zu gewährleisten.
Der ausgelobte Wettbewerb „Luisenhöfe“ bietet die Möglichkeit, sich dialogorientiert mit Bürgerschaft, Verwaltung und Politik den angesprochenen Zukunftsaufgaben zu stellen und hierbei ein
konkretes Projekt zu entwickeln. Wir freuen uns auf die Arbeiten der Architekten und die gemeinsame Arbeit in der Jury.
Luisenhöfe GmbH
3
Schwarzplan Stadt Aachen mit Plangebiet (Grafik ISR)
4
5
Inhalt
Vorwort .................................................................. 3
3. Bebauungsstruktur und Umgebung ................. 25
Inhalt ...................................................................... 6
4. Planungsrecht ................................................... 27
Teil A Verfahren .................................................. 7
5. Verkehrsanbindung .......................................... 28
1. Anlass und Ziel ................................................... 7
6. Gebäudebestand .............................................. 28
2. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen ............. 7
7. Denkmalschutz/Bunker .................................... 28
3. Auslober ............................................................. 8
8. Lärmimmisionen ............................................... 28
4. Wettbewerbsmanagement ................................ 8
9. Baumbestand.................................................... 29
5. Gegenstand des Wettbewerbs ........................... 8
10. Grünflächen .................................................... 29
6. Art des Verfahrens ............................................. 9
11. Bodenbelastung Altlastenkataster ................. 29
7. Ablauf des Verfahrens ...................................... 10
12. Luftreinhalteplan ............................................ 29
8. Abschluss des Verfahrens/Weitere Beauftragung
............................................................................. 11
13. Anregungen aus der Nachbarschaft ............... 30
9. Eigentum/Urherberrecht ................................. 12
1. Anlass und Ziel/Leitbild .................................... 31
10. Preise und Aufwandsentschädigung .............. 13
2. Städtebauliche Vorgaben ................................. 33
11. Rückfragen ..................................................... 13
3. Kindertagesstätte ............................................. 34
12. Bewertungskriterien ...................................... 13
4. Freiraumqualität ............................................... 34
13. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 14
5. Bauabschnittsbildung ....................................... 35
14. Plangrundlagen .............................................. 15
6. Erschließung des Plangebietes ......................... 35
15. Leistungen ...................................................... 16
7. Mobilitätskonzept............................................. 36
16. Abgabe ........................................................... 19
8. Parkplätze / Stellplätze ..................................... 36
17. Terminübersicht ............................................. 20
9. Entsorgung/Entwässerung ............................... 37
Teil B Plangebiet ................................................21
10. Klimaschutz ..................................................... 38
1. Geschichte des Südstraßenviertels .................. 21
11. Abstandsflächen ............................................. 39
2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes ........... 23
12. Soziale Kontrolle/Kriminalprävention ............ 39
Teil C Aufgabe .................................................... 31
6
Teil A Verfahren
1. Anlass und Ziel
Der Name „Luisenhöfe“ leitet sich aus der Nachbarschaft zum Luisenhospital ab und formuliert die Idee einer klassischen Anordnung der geplanten Wohnhäuser, die um grüne Höfe
herum gruppiert werden. Durch die Aufgabe der Kaldefabrik und die damit verbundene Umwidmung der Gewerbestrukturen im Innenbereich der Quartiersrandbebauung (Boxgraben,
Südstraße, Reumontstrasse, Mariabrunnstraße) bietet sich die Chance für eine nachhaltige
innerstädtische Quartiersentwicklung. Um die städtebauliche Qualität an dem Standort zu sichern, hat sich die Luisenhöfe GmbH dazu entschlossen, einen Wettbewerb mit 5 Teams, bestehend aus Stadtplanern/Architekten und Freiraumplanern, durchzuführen.
Die angestrebte Quartiersentwicklung erfordert ein neues städtebauliches und architektonisches Konzept, das den Anforderungen an eine hochwertige Wohnumgebung, der Integration
in den gewachsenen Stadtteil wie auch an die Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen muss.
Ziel des Verfahrens ist die Definition einer adäquaten und nachhaltigen Nutzung des Areals.
Ebenso soll das Verfahren Klärung zum nachhaltigen Umgang mit den Bestandsbauten Parkhaus, Kaldefabrik und Hochbunker erbringen. Die Aufwertung der Gesamtsituation folgt der
Prämisse der Berücksichtigung und Sicherung gesunder Wohnverhältnisse (Wohnstandortfaktoren: Schallschutz, Besonnung und Klima/Umweltschutz).
2. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Die Teilnehmer sowie die Mitglieder des Preisgerichts, Sachverständige und Vorprüfer erkennen durch ihre Teilnahme/Beteiligung an dem Verfahren die RPW 2013 sowie die nachfolgenden Regelungen als verbindliche Grundlage der Auslobung an. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundzüge der Richtlinie für Planungswettbewerbe ( RPW 2013) in der vom
BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde.
7
An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mitgewirkt. Der Wettbewerb wurde dort unter der Nummer W
xx/18 registriert.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl
und in vollem Umfang für beiderlei Geschlecht.
3. Auslober
Auslober ist die Luisenhöfe GmbH. Die Auslobung wurde in Abstimmung mit der Stadt Aachen
erarbeitet.
Ansprechpartner Luisenhöfe GmbH : Dunja Kahlen
Ansprechpartner Stadt Aachen: Frau Ohlmann, Herr Kelberlau
4. Wettbewerbsmanagement
Mit der Durchführung, Koordinierung und Organisation des gesamten Wettbewerbsverfahrens ist das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH aus Haan beauftragt.
5. Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Findung eines städtebaulichen Entwurfes zur Entwicklung des Blockinnenbereiches der Quartiersrandbebauung (Boxgraben/Mariabrunnstraße/Südstraße/Reumontstraße). Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung des
Bestandes sowie der Vernetzung mit dem städtebaulichen Umfeld zu. Das besondere Augenmerk gilt der passenden Art und dem angemessenen Maß der baulichen Nutzung. Der Entwurf
muss zwischen „Außen und Innen“ - der Blockkontur und dem Innenbereich- nachhaltig vermitteln und für „Alle“ einen Mehrwert darstellen.
8
6. Art des Verfahrens
Der Wettbewerb ist ein nicht offener Einladungswettbewerb. Aufgrund der großen Interessenslage der Nachbarschaft und einem vielfältigen Meinungsbild im Vorfeld des Wettbewerbs
wird dieser als zweiphasiges, kooperatives Verfahren durchgeführt. Das Verfahren ist somit
nicht anonym.
Im Vorfeld des Wettbewerbes werden die 5 Architektur-/Stadtplanungsbüros im Team mit
Freiraumplanern/Landschaftsarchitekten durch den Auslober in Abstimmung mit der Stadt
Aachen direkt ausgewählt.
Zur Teilnahme werden folgende Architektur-/ Planungsbüros angefragt:
•
•
•
•
•
Konrath und Wennemar, Architekten Ingenieure, Düsseldorf mit N.N.
MSM Meyer Schmitz – Morkramer, Köln mit N.N.
KSG Kister Scheithauer Groß, Köln / Leipzig mit N.N.
pbs Architekten Aachen mit N.N.,
Wienstroer Architekten, Neuss mit N.N.
Sollte eines oder mehrere Büros nicht teilnehmen können, werden aus folgender Liste Nachrücker angefragt
•
•
•
•
•
Architekturbüro Hammers, Aachen
Casademont Architekten, Aachen mit TEAM architec/kten NL/D
HPP, Düsseldorf mit N.N.
HKS Architekten Aachen mit N.N.,
Hector 3 Architekten, Düsseldorf mit N.N.
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7. Ablauf des Verfahrens
Preisrichtervorbesprechung (nicht öffentlich)
Das Preisgericht tagt vor dem Rückfragenkolloquium zum ersten Mal (Preisrichtervorbesprechung). Das Preisgericht kann in seiner Sitzung die Leistungen des Wettbewerbes sowie die
Aufgabenstellung konkretisieren.
Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich)
Weiterhin finden zu Beginn des Verfahrens, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein Rundgang
und ein Rückfragenkolloquium mit den teilnehmenden Büros statt. Dieses dient der Beantwortung von inhaltlichen Fragen, die zur Bearbeitung der Aufgabenstellung notwendig sind.
Erste Bearbeitungsphase
Nach Ablauf des Rückfragenkolloquiums beginnt die erste Bearbeitungsphase.
Öffentliches Zwischenkolloquium
In einem Zwischenkolloquium sollen die Teilnehmer ihre ersten Lösungsansätze vor dem
Preisgericht und der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei erhalten die Anwesenden Gelegenheit, die Wettbewerbsbeiträge im Dialog mit den Verfassern zu diskutieren und Rückfragen zu
stellen.
Erste Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich)
Im Anschluss an das öffentliche Zwischenkolloquium tagt nicht öffentlich das Preisgericht und
gibt den Entwurfsverfassern über das Protokoll Empfehlungen für die abschließende weitere
Bearbeitung.
Zweite Bearbeitungsphase
Nach Ablauf des Zwischenkolloquiums mit anschließender Sitzung des Preisgerichtes beginnt
die zweite vertiefende Bearbeitungsphase.
10
Zweite Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich)
Das Preisgericht beschließt nach der zweiten Bearbeitungsphase in nicht-öffentlicher Sitzung,
welcher Entwurf dem Auslober bzw. dem Investor und der Stadt Aachen zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird.
Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses (öffentlich)
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausgestellt. Im
Rahmen einer Ausstellungseröffnung wird der Siegerentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.
8. Abschluss des Verfahrens/Weitere Beauftragung
Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmern unmittelbar nach der Entscheidung mitgeteilt. Der Entwurf, der zur Weiterbearbeitung empfohlen wird, wird im Anschluss
an die Preisgerichtssitzung in einer öffentlichen Veranstaltung mit Ausstellungseröffnung den
Bürgerinnen und Bürgern präsentiert. Anschließend werden alle Beiträge in einer Ausstellung
gezeigt.
Der Auslober beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, einen oder mehrere
Preisträger mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs
oder Masterplans, auf Grundlage des Merkblattes 51 AKBW, als Vorbereitung für die weitere
Bauleitplanung und weiterführenden Planungen gemäß § 19 HOAI 2013 Leistungsphase 1 - 3,
§ 24 Grünordnungsplan LPH 1 – 4 zu beauftragen.
Darüber hinaus stellt der Auslober in Aussicht, einen oder mehrere der Preisträger, sobald und
soweit das Bauvorhaben realisiert wird, bei weiteren benötigten Planungsleistungen zu berücksichtigen.
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9. Eigentum/Urherberrecht
Der Auslober hat Anspruch auf Überlassung einer Ausfertigung aller von den Teilnehmern gefertigten und beschafften Pläne und Entwürfe. Diese werden Eigentum des Auslobers. Ein Zurückbehaltungsrecht der Teilnehmer ist insoweit ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, das ausschließliche Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Wettbewerbs, soweit es
um die Verwirklichung des vorgegebenen Konzeptes und ggf. erfolgende spätere Änderungen
geht, auf den Auslober zu übertragen, soweit eine Beauftragung durch den Auslober oder gegebenenfalls durch einen anderen Investor erfolgt.
Die Entwurfsverfasser stehen dafür ein, dass sie in der Verfügung über die in Rede stehenden
Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht beschränkt sind, soweit sie gemäß der vorstehenden
Regelung auf den Auslober zu übertragen sind. Auf die Einräumung der hieraus folgenden
Rechte hat der Auslober gegen die Teilnehmer einen selbständig geltend zu machenden
Rechtsanspruch. Die Teilnehmer willigen ein, dass alle von ihnen gefertigten und beschafften
Pläne und Entwürfe durch den Auslober auch insoweit verwendet werden dürfen, als die Pläne
und Entwürfe Grundlage oder Bestandteil einer weiterführenden Planung werden. Der Auslober ist berechtigt, die Planungen, Berechnungen und Zeichnungen zu veröffentlichen und zu
vervielfältigen. Eine Nutzung der Planung für eigene weitere Projekte und Veröffentlichung ist
den Entwerfern unbenommen.
Die Arbeiten werden nicht zurückversandt.
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10. Preise und Aufwandsentschädigung
Für die Teilnehmer lobt der Auslober eine Wettbewerbssumme von 35.000,-€ netto aus.
1. Preis:
20.000,- €
2. Preis:
10.000,- €
3. Preis:
5.000,- €
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
11. Rückfragen
Zur Klärung von Rückfragen können die Teilnehmer bis zum in der Terminübersicht genannten
Datum ihre Fragen per Mail an die ISR Innovative Stadt- und Raumplanung <dick@isrhaan.de> richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Rückfragenkolloquiums und über das Protokoll zu dieser Veranstaltung.
12. Bewertungskriterien
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden anhand der formulierten Zielsetzungen
beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, für die Bewertung der Arbeiten die Kriterien zu differenzieren, u. U. zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen. Folgende Beurteilungskriterien sind bei dem Wettbewerbsverfahren von Bedeutung:
•
•
•
•
Qualität und Nachhaltigkeit des städtebaulichen Konzeptes,
Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben (Höhenentwicklung, angemessene
Dichte, Aufenthaltsqualität),
Wirtschaftlichkeit der städtebaulichen Struktur,
Maßstäblichkeit der Bebauung und Freiräume,
13
•
•
•
Freiraumqualität,
Ästhetik und Proportionen der Baukörper,
Funktionalität der Gebäudetypologien.
13. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
Folgende Preisrichter werden angefragt
A. Fachpreisrichter :
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Werner Wingenfeld, Stadtbaurat der Stadt Aachen
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Prof. Rolf-Egon Westerheide, Stadtplaner, Aachen
Prof. Fritz Neumeyer, Architekt, Berlin
Prof. Norbert Kloeters, Landschaftsarchitekt, Aachen
Herbert Dierke, Architekt, Landmarken AG
Jens Kreiterling, Architekt, Landmarken AG
B. Sachpreisrichter :
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Ralf Wetzler, Aachen Luisenhöfe GmbH
N.N., CDU-Fraktion
N.N., SPD-Fraktion
Marco Plum, Luisenhospital
N.N. , Bürgerinitative
Norbert Hermanns, Aachen Luisenhöfe GmbH
C.
Stellvertreter:
•
•
Niels - Christian Schaffert, Stadt Aachen
Hans-Dieter Collinet, Stadtplaner, Aachen
14
•
•
•
•
•
•
•
Reinhard Lepel, Architekt, Köln
Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln
N.N., Fraktion Die Grünen
N.N., Fraktion Die Linke
Thomas Siebers, Luisenhospital
N.N. , Bürgerinitative
Dr. Sebastiaan Gerards, Landmarken AG
D. Berater (ohne Stimmrecht) :
•
Ralf Oebel, Eigentümer und Anlieger, Aachen
E.
Vorprüfung (ohne Stimmrecht):
•
•
•
•
•
Fachbereiche der Stadt Aachen
Jochen Füge, ISR GmbH
Christina Drenker, ISR GmbH
Claudia Dick, ISR GmbH
Axel C. Springsfeld, Verkehrsplaner, BSV Aachen
Der Auslober behält sich vor, weitere Berater und Vorprüfer zu benennen.
14. Plangrundlagen
Jedes Büro erhält für die Bearbeitung der Aufgabe die vorliegenden Informationen. Die folgenden Dateien werden für die Teilnehmer als Download zur Verfügung gestellt.
•
•
•
Plangrundlage des Plangebietes, DXF und DWG mit Eintrag des geschützten Baumbestands
Liegenschaftskarte
Deutsche Grundkarte, Maßstab 1: 5.000, (DGK5)
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•
•
•
Entwicklungsstudie Architekturbüro Hammers
Verkehrsgutachten, BSV Aachen
Luftbilder
Dokumentaion der Idedenschmeide mit der Nachbarschaft
Flächenberechnungsbögen
Verfassererklärung
Die bereitgestellten Informationen und Projektunterlagen wurden durch den Auslober sowie
durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH sorgfältig recherchiert und geprüft. Es wird jedoch keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind.
15. Leistungen
Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen erbeten und gefordert:
1. Phase
Die geforderten Zeichnungen sind auf einem Plan mit dem Format DIN A0 stehend unterzubringen. Die Pläne sind bezüglich der Himmelsrichtung genordet auszurichten.
•
•
•
•
Städtebauliche Einordnung und Struktur mit Darstellung der Umgebung, ohne
Maßstab (Schwarzplan)
Piktogramme / grafische Darstellungen zum Mobilitätskonzept und zum Grün- und
Freiflächenkonzept, Maßstab frei wählbar
Konzeptidee - Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept mit Aussagen zur
Geschosszahl und Dachform, Maßstab: 1:1000
1 einfache Perspektivenskizze zur geplanten Bebauung/Höhenentwicklung
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2. Phase
Die geforderten Zeichnungen sind auf zwei Plänen mit dem Format DIN A0 stehend unterzubringen. Die Pläne sind bezüglich der Himmelsrichtung genordet auszurichten.
•
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•
Städtebauliche Einordnung und Struktur mit Darstellung der Umgebung, M.:1: 2.000
(Schwarzplan)
Piktogramme / grafische Darstellungen zum Mobilitätskonzept und zum Grün- und
Freiflächenkonzept, Maßstab frei wählbar
Weitere Piktogramme / grafische Darstellungen zur Verdeutlichung des Konzeptes,
Maßstab frei wählbar
Städtebaulicher Lageplan, M.: 1:500 als Dachaufsicht mit Angabe der Geschossigkeit,
Darstellung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, oberirdischen Stellplätzen,
oberirdischen Fahrradabstellanlagen, sonstigen Nebenanlagen und Freiflächenkonzept
Darstellung der geplanten Bauabschnitte (mit modularer Entwicklung mit und ohne
Flurstück 504)
Schematische Darstellung der Verteilung des Nutzungsmixes und der Gebäudetypologien
Exemplarische Gebäudetypologien: Grundrisse (EG, mit Anschluss an die Umgebung)
und zum Verständnis notwendige Schnitte im M.: 1:500
2 Perspektiven ca. DIN A3 (1 Fußgängerperspektive und 1 Vogelflugperspektive) aus
zwei verschiedenen Richtungen, fotorealistische Renderings sind nicht gewünscht,
skizzenhafte Darstellungen sind ausreichend
Erläuterungsbericht max. 2 Seiten A4
2 städtebauliche Geländeschnitte (Quer und Längs) im Maßstab 1:200 mit Darstellung
der Blockrandbebauung
Städtebauliches Massenmodell im M: 1:500 als Einsatzmodell
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen A4
Flächenkalkulation, gemäß Berechnungsblatt
17
•
•
Vorprüfpläne mit Nachweis der Abstandsflächen und Kennzeichnung des Flurstücks
504
Verfassererklärung
Analoge Pläne
Die geforderten Zeichnungen sind wie unter Phase 1 und 2 beschrieben unterzubringen. Die
Pläne sind bezüglich der Himmelsrichtung genordet auszurichten.
•
•
•
•
1 Plansatz für das Preisgericht (gerollt)
2 Plansätze für die Vorprüfung (vermaßt und nach DIN gefaltet)
1 Plansatz DIN A3 vermaßt und gefaltet zur Dokumentation
Flächenberechnung, Erläuterungsbericht sowie Verzeichnis sind ebenfalls dreifach DIN
A4 groß abzugeben.
Digitale Daten
•
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•
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Erläuterungsbericht als Word- und pdf-Datei
Flächenberechnung als Excel- und pdf-Datei
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als pdf-Datei
Bild- und Präsentationsdateien als jpg- und pdf-Datei
Dateien (150 dpi und 300 dpi)
Alle Pläne als pdf- und dxf-Dateien
18
16. Abgabe
Für die 1. Phase sind die Pläne, aufgrund der kurzes Vorprüfphase, am Tag der Abgabe zusätzlich als Download zur Verfügung zu stellen.
Als Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten gilt das in der Terminübersicht genannte Datum, bei persönlicher Ablieferung beim wettbewerbsbetreuenden Büro spätestens bis 16:00
Uhr des genannten Tages. Abzuliefern ist die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers mit einem
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kennwort „Luisenhöfe“, Zur Pumpstation 1 , 42781 Haan / Rheinland
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei der Post, Bahn oder einem anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Wettbewerbsbetreuer die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.
Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsbeleg maßgebend. Eine Kopie dieses Dokuments in einem separaten, verschlossenen
Umschlag der Wettbewerbsarbeit umgehend nachzusenden. Unabhängig davon ist das Original des Einlieferungsbeleges bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
Kann ein Verfasser, dessen Arbeit prämiert worden ist, diesen Nachweis nicht erbringen, so
wird er von der Prämierung im Nachhinein ausgeschlossen.
19
17. Terminübersicht
Versand der Auslobungsunterlagen
22.05.2018
Schriftliche Rückfragen per Mail bis
07.06.2018
Preisrichtervorbesprechung
13.06. 2018
10:00 Uhr
13.06.2018
11:30 Uhr
Aachen
Rückfragekolloquium
Aachen
Abgabe 1
04.07.2018
Öffentliche Zeischenpräsention
09.07.2018
18:00 Uhr
Preisgerichtssitzung
09.07.2018
20:00 Uhr
Aachen
Abgabe 2 Pläne
14.08.2018
Abgabe 2 Modell
28.08.2018
Preisgerichtssitzung
Di 04.09.2018
Ausstellung
Sep. 2018
20
10:00 Uhr
Teil B Plangebiet
1. Geschichte des Südstraßenviertels
Das Planungsgebiet ist am historischen Verlauf der Stadtmauer von 1200 n.Chr. gelegen und
ist Teil des sogenannten Südstraßenviertels. Das Viertel liegt topografisch im Tal der Pau und
Paunelle zwischen dem Höhenrücken, der heute die Lütticher Straße aufnimmt, und dem von
Ronheide ausgehenden Höhenrücken. Dieser Bereich wurde im Mittelalter auch Aachener
Heide genannt – als selbstständiger Teil des Aachener Reiches. Dieser Bereich war lange Zeit
unbesiedelt. Die Südstrasse und ihr Umfeld ist der (Militär-) Domäne zuzurechnen, die die
Aufgabe hatte, die Siedlung bzw. das Lager zu versorgen. Aus dem fränkischen Dorf Ahha und
dem Pfalzbezirk erwuchs die Stadt Aachen. Mit dem Bau der inneren Stadtmauer wurde 1172
begonnen. Auslöser war Kaiser Friedrich I. Barbarossa, der den Bürgern Aachens 1171 das
Versprechen abnahm, das von ihm im Jahre 1166 mit dem Münz-, Markt- und Stadtrecht versehene Aachen durch eine Stadtmauer schützen zu lassen. Nach ihm heißt die erste Mauer
auch Barbarossamauer. Aachen erhielt die Auflage, innerhalb von vier Jahren eine die damalige Stadt komplett umschließende Mauer zu errichten. Sie wurde bereits drei Jahre später
1174 fertig gestellt. Die als "Graben" bezeichneten Straßen zeichnen heute in etwa den Verlauf der inneren Mauer nach. Das für das Südstraßen-Viertel nächstgelegene Stadttor war das
Scherptor zwischen Löhergraben und Alexianergraben im Verlauf der heutigen Annastraße.
Vor der Stadtmauer zweigen die Rosstraße und Krakaustraße ab. Im 12. Jahrhundert war der
Bereich der heutigen Südstraße noch völlig unerschlossen.
21
Historischer Plan der Stadt Aachen (Quelle: Geobasis NRW bearbeitet durch ISR)
22
2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das zu entwickelnde Grundstück ist ca. 15.250 m² groß und liegt unweit des Zentrums der
Stadt Aachen ca. 700 m Luftlinie westlich des Aachener Hauptbahnhofs. Der Standort zeichnet
sich durch seine unmittelbare Lage zum Zentrum der Stadt und seine Einbindung in die gründerzeitliche Blockrandbebauung aus. Fußläufig ist die Innenstadt von Aachen in 10 Minuten
erreichbar. Begrenzt wird das Wettbewerbsgebiet durch den Boxgraben (Norden), die
Südstraße (Osten) sowie die Reumontstraße (Süden) und Mariabrunnstrasse (Westen). Das
Plangebiet umfasst die wesentlichen Teile des Blockinneren der o.g. Straßenzüge.
23
Abgrenzung des Plangebiets
(Quelle: Stadt Aachen und Vermessungsbüro Steffens Theissen Aachen bearbeitet durch ISR)
24
3. Bebauungsstruktur und Umgebung
Die Blockrandbebauung ist geprägt durch die gründerzeitliche, meist 4- bis 5-geschossige
Wohnbebauung, von der einige Gebäude unter Denkmalschutz stehen. In den Erdgeschossen
befinden sich z. T. Läden, kleinere Handwerksbetriebe oder Dienstleister. Die Ausstattung mit
Einrichtungen für den täglichen Bedarf ist im direkten Umfeld gut, genau wie die Versorgung
mit öffentlicher Infrastruktur, wie Kindergärten und Schulen. Die Südstraße stellt für den Bereich ein Nahbereichszentrum dar. Die an der Reumontstraße und Mariabrunnstraße liegenden öffentlichen Einrichtungen, die städtische katholische Grundschule, die MontessoriGrundschule mit dem Kinderhaus an der Reumontstraße 52, die städtischen Kindergärten
Reumontstraße 52 und Mariabrunnstraße 17 verfügen über einen Teil der Freiflächen im Blockinnenbereich.
25
Schwarzplan/Umgebung Plangebiet (Grafik ISR)
26
4. Planungsrecht
Der geltende, in Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für
den Bereich des Plangebietes die Nutzung Wohnbaufläche und begrünter Blockinnenbereich
dar.
FNP/Plangebiet in der gültigen Fassung
Plangebiet
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13(a) BauGB für das Wettbewerbsgebiet aufgestellt werden.
Der Bereich liegt weder im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 noch im Geltungsbereich des in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplanes. Damit ergeben sich hieraus
keine weiteren Anforderungen an die Planung.
27
5. Verkehrsanbindung
Das Wettbewerbsgebiet liegt am innerstädtischen Verkehrsring „Boxgraben“ und ist östlich
über die Südstraße und westlich über die Mariabrunnstrasse erschlossen.
6. Gebäudebestand
Der Blockinnenbereich hat eine heterogene Baustruktur. Neben den Gewerbestrukturen der
Kaldefabrik befinden sich Garagen, ein Parkhaus und ein Hochbunker als großmaßstäbliche
Solitärbauten im Quartiersblock. Weiterhin sind im Südbereich des Blockes eine Kindertagesstätte und die Nebengebäude der Montessori-Grundschule situiert.
7. Denkmalschutz/Bunker
Innerhalb des Blockinnenbereiches befindet sich ein Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg, der
z.Z. vorläufig in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen ist. Nach der Fertigstellung des
Gutachtens soll er endgültig in die Denkmalliste der Stadt Aachen als Baudenkmal eingetragen
werden. Eine denkmalgerechte Nutzung des Bunkers zu Wohnzwecken ist ebenso möglich wie
eine denkmalgerechte Aufstockung des Gebäudes.
Im nord-östlichen Planbereich befinden sich ruinöse Gartenhausfragmente. Sie sind nichtdenkmalgeschützt und erfüllen auch nicht die Vorraussetzungen zur Eintragung als Baudenkmal. Zum Umgang mit den Fragmenten sollen die Entwurfsverfasser Aussagen treffen.
8. Lärmimmisionen
Der Block als Ganzes wird belastet durch Schienenverkehrslärm aus Richtung Süden sowie
Straßenverkehrslärm aus Richtung Norden (Boxgraben). Die Immissionsrichtwerte der DIN
18005 für Mischgebiete von tagsüber 60dB(A) und nachts 50 dB(A) werden durch Straßenverkehrslärm zum Teil überschritten.
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9. Baumbestand
Im Planungsgebiet befindet sich erhaltenswerter Baumbestand. Im Blockinnenbereich müssen die als erhaltenswert gekennzeichneten Bäume berücksichtigt werden. Entfallen durch die
Planung ggf. Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, sind Ersatzbäume möglichst im
Gelände vorzusehen.
10. Grünflächen
Im angrenzenden Bebauungsplan 921 ist neben dem Parkhaus des Luisenhospitals eine Grünfläche mit Anpflanzgebot festgesetzt. Sollte diese Fläche durch eine Überplanung entfallen, ist
diese Fläche innerhalb des Plangebietes auszugleichen.
11. Bodenbelastung Altlastenkataster
Für das Gelände liegt ein Gutachten „Orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung“ für die Flurstücke 632, 1210 bis 1213 vor. Teile des Flurstücke 632 sind im Altlastenverdachtsflächenkataster als AS 3200 eingetragen. Die Flurstücke 1211 bis 1213 sowie Teile des
632 werden als Altablagerung AA 9813 geführt. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen belegen, dass auf allen o.g. Flurstücken eine 1,4 m bis 5,2 m mächtige Auffüllungsschicht aus
einem heterogenen Bauschutt/Bodengemisch (Trümmerschutt) angetroffen wurde.
12. Luftreinhalteplan
Die Bezirksregierung Köln hat für die Stadt Aachen 2009 einen Luftreinhalteplan erstellt. Die
Abbildung zeigt, dass auf dem Boxgraben kritische und auf der Mozartstraße erhöhte Luftschadstoffbelastungen festzustellen sind. Mit einem Lkw-Führungskonzept soll das Güterverkehrsaufkommen besonders auf den kritischen Straßenabschnitten reduziert und damit auch
die lärm- und luftklimatische Situation verbessert werden. Die Stadtverwaltung hat die Straßenräume bewertet und priorisiert. Eine Entlastung des Boxgrabens von der Karmeliterstraße
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bis zur Schanz steht dabei an 11. Stelle. Zum 1. Februar 2016 wurde für den Bereich des äußeren Rings, und damit auch für das Südstraßen-Viertel, eine Umweltzone eingeführt.
13. Anregungen aus der Nachbarschaft
Interessierte Nachbarn haben verschiedene Aspekte aus ihrer Sicht in den Planungsprozess
mit eingespeist. Viele der angesprochenen Themen werden umfassend in die Auslobung und
die Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren mit aufgenommen.
Den Anwohnern ist insbesondere wichtig, dass aus der zusätzlichen Bebauung entstehende
Verkehrsströme und -mengen so verträglich wie irgend möglich gestaltet werden. Hier besteht insbesondere der intensive Wunsch, für das Quartier ein innovatives Mobilitätskonzept
zu entwickeln, welches sich zukunftsweisend darstellt und möglichst den motorisierten Individualverkehr nicht in den Vordergrund stellt.
Der innere Bereich des Quartiers sollte so autofrei wie möglich gestaltet werden. Die Bebauung in den Innenbereichen sollte maßvoll und gemäß der Maßstäblichkeit der Umgebungsbebauung erfolgen. Die „parkartige Atmosphäre“ sollte - soweit möglich - erhalten werden.
Der Blick ins Grüne und die Trennung von dem sehr belebten Außenraum zum gegensätzlichen
ruihgen Innenbereich als Rückzugsort sollten als Planungsziele berücksichtigt werden.
Äußerst positiv wird von der Nachbarschaft eine Mischung von Wohnformen für ältere Mitbürger, junge Familien und weitere Wohnungssuchende gesehen. Vereinzelnd kann sich die
Nachbarschaft wohnverträgliches Gewerbe im Quartier gut vorstellen.
Weitere Anregungen der Anwohner sowie eine ausführliche Dokumentation des Bürgerabends befinden sich in der Anlage der Auslobung.
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Teil C Aufgabe
1. Anlass und Ziel/Leitbild
Der städtebauliche Entwurf soll die Umstrukturierung der Blockbebauung zu einem nutzungsgemischten urbanen Quartier mit Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe vorbereiten. Es
ist ein „hofartiges“ Bauensemble zu definieren, dass der Maßstäblichkeit der rahmenden Umgebung entspricht sowie der Integration in den gewachsenen Stadtteil dient.
Um die städtebauliche Qualität am Standort zu sichern, hat sich der Auslober zusammen mit
der Stadt Aachen dazu entschieden, den vorliegenden Wettbewerb durchzuführen. Ziel des
Verfahrens ist die städtebauliche Neuordnung und Aufwertung der Gesamtsituation unter Definition einer adäquaten und nachhaltigen urbanen Nutzungsmischung unter Berücksichtigung und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (Schallschutz, Besonnung und
Klimaschutz).
Es soll ein lebendiger Ort mit eigener Identität gegenüber der Umgebung entstehen. Von den
Teilnehmern ist ein Leitbild zu entwickeln, das auch in Form eines Themas in der Überschrift
der Pläne aufgegriffen werden kann.
Im Plangebiet befindliche bauliche Strukturen sollen in die Planung einbezogen werden. (Parkhaus, Hochbunker). Dadurch kommt es bei dieser neuen Quartiersentwicklung umso mehr
darauf an, eine Balance der Dimensionierung der baulichen Dichte zwischen Blockkontur und
der Nachverdichtung im Blockinnenbereich zu definieren. Insbesondere sind die vorhandenen
Eingangs- und Zugangsbereiche klar und lesbar herauszuarbeiten.
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Boxgraben
Südstraße
Montessori-Schule
Spielplatz Werk-Kunst-Hof
Abb.: Luftbild mit Planungsgebiet (Quelle: Geoportal NRW bearbeitet durch ISR)
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2. Städtebauliche Vorgaben
Höhe und Dichte der Bebauung
Bei der Erarbeitung eines Bebauungskonzeptes ist zu berücksichtigen, dass sich das Planungsgebiet in einem stark verdichteten Innenstadtbereich befindet und dass es sich um die Lage
im Blockinnenbereich handelt. Die Gebäudeoberkanten der geplanten Bebauung sollten die
Traufhöhen der umgebenden Bebauung am Boxgraben und an der Südstrasse nicht überschreiten. Die Bebauungsdichte in der unmittelbaren Umgebung des Planungsgebietes ist
hoch. Das derzeit zu großen Teilen unbebaute Plangebiet besitzt daher auch eine entlastende
Funktion. Dem Baumbestand kommt hinsichtlich der Freiraumqualitäten eine hohe Bedeutung zu. Das Bebauungskonzept sollte ausreichend dimensionierte Freibereiche vorhalten, deren Lage auf den Baumbestand eingehen.
Klima , Verschattung
Größere Teile des Plangebiets sind zurzeit unversiegelt. Um verlorengehende Grünstukturen
auszugleichen, sind Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung vorzusehen. Der Versieglungsgrad ist auf das Minimum des Notwendigen zu reduzieren. Eine Versiegelung von maximal
50% der Flächen ist aus Sicht des Fachbereiches Umwelt einzuhalten. Eine gute Durchgrünung
ist im verdichten Innenstadtraum oberstes Ziel.
Nutzungen und Flexibilität
Das Plangebiet eignet sich für die Entwicklung von Wohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen. Das Nutzerspektrum umfasst Familien, Senioren und Studenten. Der mögliche Nutzungskanon innerhalb des Plangebietes ist vom Auslober sehr vielfältig vorstellbar.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der Standort durch das Architekturbüro Hammers (siehe Plangrundlagen) auf seine Eignung als Wohnstandort überprüft. Die Planungsbeteiligten gehen davon aus, das eine BGF (oberirdisch) von etwa 21.000 m² im Plangebiet realisiert werden kann. Die Flächen für eine mögliche Parkhauserweiterung sind hierin nicht enthalten.
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30% der Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen vorzusehen. Der
geförderte Wohnungsbau ist in das Gesamterscheinungsbild adäquat zu integrieren.
Topographie
Die vorhandene Topographie stellt eine besondere Herausforderung dar. Es werden passtende Antworten erwartet.
Erscheinungsbild
Die städtebauliche Gestaltung des Gebietes, die Architektur und Fassadensprache im Quartier
sollte grundsätzlich so konzipiert werden, dass sowohl eine neue Identität als auch ein einheitliches Gesamtbild entsteht. Hierbei ist auch auf unterschiedliche Parzellierungen und entsprechende Adressbildungen konzeptionell Rücksicht zu nehmen.
3. Kindertagesstätte
Seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen besteht grundsätzlich
Interesse und Bedarf an der Realisierung einer Kindertagesstätte im Plangebiet. Die einzuplanende BGF beträgt ca. 1000 qm. Die Außenspielfläche der KITA muss mindestens 1.100 qm
betragen. In den Außenbereich einer Kita könnte das südlich angrenzende Flurstück der Stadt
Aachen Nr. 916 mit einbezogen werden.
4. Freiraumqualität
Die Attraktivität des neuen Quartiers als Wohnstandort definiert sich maßgeblich auch über
die Qualität der wohnortnahen Freiräume. Entsprechend ist hier ein hohes Augenmerk sowohl
auf Proportion als auch Gestaltung zu legen. Es sind Freiräume zu konzipieren, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnergruppen gerecht werden. Bei der Anlage von nicht
überbauten Tiefgaragen ist eine ausreichende Vegetationsschicht (mind. 60cm) direkt mit zu
konzipieren. Die Verkehrserschließung-, Grün- und Freiflächen sollten klar zugeordnet und
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von den jeweiligen Wohngebäuden einsehbar sein, so dass keine Bereiche ohne soziale Kontrolle entstehen. Vor dem Hintergrund der gewünschten neuen Identität und Adressbildung
im Quartier kommt der Grün- und Freiraumplanung hier eine große Bedeutung zu.
In diesem Zusammenhang ist eine Verknüpfung mit dem südlich gelegen öffentlichen Spielplatz "Werkkunsthof“ einzuplanen. Die Umgebung des Spielplatzes sollte entsprechend ruhig
und verkehrsfrei gestaltet werden.
5. Bauabschnittsbildung
Die Bildung von sinnvollen Bauabschnitten ist notwendig für die Umsetzung des Projektes
(modulare Entwicklung). Das Flurstück Nr. 504 ist hierbei insoweit zu betrachten, das eine Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen auch ohne Einbeziehung dieses Grundstücks möglich
ist.
6. Erschließung des Plangebietes
Die verkehrliche Erschließung des Wettbewerbsgebiets soll primär über die Mariabrunnstrasse erfolgen. Zu- und Abfahrten vom und zum hoch frequentierten Boxgraben sind
aus Gründen der Verkehrssicherheit äußerst problematisch. Durchgangsverkehre durch das
Plangebiet (auch im Einrichtungsverkehr) sind zu vermeiden. Für die Fahrbewegungen der
Feuerwehr oder für Notfälle sind Zufahrten vom Boxgraben und von der Südstraße möglich.
Darüber hinaus sollten fußläufige Verbindungen zum Boxgraben, zur Südstraße und an den
südlich angrenzenden öffentlichen Fußweg und den „Werk-Kunst-Hof“ vorgesehen werden.
Bei der Planung der Verkehrsflächen sind die Belange der Müllabfuhr und Feuerwehr zu berücksichtigen. Zusätzliches Augenmerk ist auf die Organisation der Hol- und Bringverkehre für
die Kindertagesstätte zu legen, ohne dass Konflikte mit Fußgängern und Radfahrern entstehen.
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7. Mobilitätskonzept
Es wird ein innovatives Mobilitätskonzept für die Quartiersentwicklung erwartet. Das Quartier
ist aufgrund seiner zentralen Lage und der Anbindung an das ÖPNV-Netz gut für ein modernes
und nachfrageorientiertes Mobilitätskonzept geeignet. Z.B. durch Bereitstellung eines quartierseigenen Fahrzeugpools an Pkws und E-Bikes kann in Kombination mit den öffentlichen
Mobilitätsangeboten (insbesondere dem ÖPNV) ein umfassendes Gesamtpaket entstehen,
um die alltäglichen Bedürfnisse zu bedienen. Neben unterschiedlichen Pkw-Klassen könnten
E-Bikes und Lastenräder auch als Sharingangebot integriert werden.
Ohne die Notwendigkeit eines privaten Pkw und durch geteilte Fahrzeugnutzung kann der ruhende Verkehr deutlich flächeneffizienter abgebildet werden.
8. Parkplätze / Stellplätze
Zur Unterbringung von Parkplätzen und Stellplätzen sollen aufgrund der hohen Dichte und
urbanen Lage lärmverträgliche Erweiterungsoptionen für das bestehende Parkhaus an der
Mariabrunnstraße / Weberstraße einbezogen werden. Hier scheint eine Erweiterung für weitere Stellpätze möglich. Die genaue Menge der benötigten Stellplätze steht allerdings in Abhängigkeit mit dem zu entwickelndem Mobilitätskonzept (Vgl. Teil C - 7. Mobilitätskonzept).
In der vorangegangenen Beteiligung stellte sich dar, dass die angedachte Erweiterung des
Parkhauses in den Innenhof hinein von den Anwohnern als eher kritisch betrachtet wird. Die
von der Erweiterung ausgehenden Emissionen und die Auswirkungen auf die Anwohner sind
daher im Rahmen des Entwurfsprozesses zu bedenken und zu minimieren. Ob alternativ Tiefgaragen eine Lösung zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs darstellen können, soll ebenfalls im Rahmen des Wettbewerbs geprüft und dargestellt werden.
50 % der Stellplätze sind mit elektrischen Ladestationen auszustatten.
Für die Wohnnutzung ist je 100 m² BGF ein Stellplatz grundsätzlich einzuplanen. Eine Abminderung der Anzahl der notwendigen Stellplätze ist durch Schaffung von Carsharingplätzen bis
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maximal 10 % der notwendigen Stellplätze möglich. Ein Carsharingplatz kann fünf notwendige
Stellplätze ersetzen.
Für Fahrräder sind in ausreichendem Maß Abstellplätze vorzusehen (2 Abstellplätze je 100 qm
BGF Wohnnutzung / 1 Abstellplatz je 40 qm Nutzfläche für eine Büronutzung).
Aus Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist für das Plangebiet
keine feste Angabe einer Anzahl der zu schaffenden öffentlichen Parkplätze sinnvoll. Die Aufgabe für die Entwurfsverfasser ist darzustellen, wo öffentliche Parkplätze und wie viele öffentliche Parkplätze im Viertel verträglich geschaffen werden können. Da es sich beim Charakter
der Erschließungsstraßen nur um recht enge verkehrsberuhigte Bereiche handeln wird und
aufgrund der Erschließungssituation (Boxgraben, enge umgebende Straßenräume, mehrere Kitas und Grundschulen, großer Spielplatz) ein Interesse an möglichst geringen motorisierten Verkehrsbewegungen innerhalb des Plangebietes besteht, ist eine Vorgabe einer bestimmten Anzahl an Besucherparkplätzen nicht zielführend. Sinnvoll ist der Nachweis eines
verkehrsreduzierenden Mobilitätskonzeptes, das Angebote an alternativen Mobiltätsmöglichkeiten auch räumlich mitdenkt.
9. Entsorgung/Entwässerung
Im Umfeld des Planungsbereiches befindet sich ein funktionierendes Ver- und Entsorgungssystem. Das Plangebiet fällt zur Südstraße hin ab. Der Tiefpunkt liegt derzeit nach Auswertung
der Höhenpunkte ungefähr auf der Höhe der Häuser, Südstraße 10 -12. Das Gebiet sollte deswegen entwässerungstechnisch über die Südstraße erschlossen werden. Aus hydraulischer
Sicht sollte der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz möglichst in diesem Bereich erfolgen.
Da das Plangebiet in diesem Teilbereich nicht an die Straße grenzt, wäre ein Anschluss im Bereich einer Tordurchfahrt denkbar. Alternativ ist aus hydraulischer Sicht auch ein Anschluss
über das direkt an der Südstrasse liegende Grundstück (Bunkergrundstück) möglich.
Der §44 Landeswassergesetz ist hier nicht anzuwenden, da das Gelände bereits vormalig bebaut und erschlossen ist.
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10. Klimaschutz
Grundsätzlich gilt die Grün- und Gestaltungssatzungssatzung der Stadt Aachen. Aus Sicht des
Klimaschutzes werden u.a. folgende Maßnahmen begrüßt.
•
•
•
•
•
•
Auf Tiefgaragendecken und unterirdischen Gebäudeteilen ist, soweit sie nicht
überbaut werden, eine hochwertige Vegetationsfläche anzulegen. Flachdächer sind
vollflächig und dauerhaft mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv
zu begrünen. Ebenso können eine Vertikalbegrünung oder die Verwendung von hellen
Baumaterialien sinnvoll zur Abkühlung der Gebäude genutzt werden. Die Entsiegelung
und Begrünung von Innenhöfen dient der Verbesserung des Mikroklimas.
Große Flächen sollten für Starkregenereignisse multifunktionale Bedeutung erhalten,
so dass diese Flächen auch zur kurzzeitigen Aufnahme von Wasser genutzt werden
können. Verkehrsflächen können durch geeignet Anlage ebenfalls eine solche Funktion
zugewiesen werden.
Die Gewährleistung einer ausreichenden Durchlüftung des Gebietes ist zu beachten.
Die Gebäudeausrichtungen bezüglich der Sonneneinstrahlung und der Windrichtung
sind zu optimieren.
Die Beschattung von Verkehrsflächen bzw. des öffentlichen Raums und die Anlage von
Grün- und Wasserflächen können zur Belebung der Plätze und des Gebietes beitragen.
Die Wärmeversorgung ist lokal emmisionsfrei aus dem Fernwärmenetz zu gestalten.
Mindestens 20 % der Flachdachflächen sind mit Solarstromanlagen auszustatten.
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11. Abstandsflächen
Die Abstandsflächen gem. §6 der Bauordnung des Landes Nordrhein Westfalen (BauO NRW,
Fassung 14. Dezember 2016) sind einzuhalten und von den Entwurfsverfassern nachzuweisen.
12. Soziale Kontrolle/Kriminalprävention
Durch das Angebot privater, gemeinschaftlicher und öffentlicher Freiräume im Plangebiet soll
ein attraktiver Stadtbaustein mit der notwendigen sozialen Kontrolle geschaffen werden. Aus
Sicht der Kriminalprävention ist auf eine klare optische und räumliche Trennung von öffentlich
zugänglichen und privaten Freibereichen zu achten und es sind klare Zugänglichkeiten mit ablesbaren Adressbildung zu erzielen.
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