Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
296071.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
27.04.18, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0944/WP17
öffentlich
35065-2014
17.04.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/ August-MackeStraße hier:
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (2) BauGB
Erneuter Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.05.2018
17.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Planungsausschuss
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13 a BauGB Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße – zu ändern und gemäß § 3
Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er, den Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße – zu ändern und die erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung durchzuführen.
Vorlage FB 61/0944/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße hier: erneuter Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
- Programmberatung PLA: 27.08.2015
- Programmberatung Bezirk: 02.09.2015
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit: 18.04.2016
- Anhörungsveranstaltung: 29.04.2016
- Offenlagebeschluss Bezirk: 18.01.2017
- Offenlagebeschluss PLA: 09.02.2017
- öffentliche Auslegung: 08.05.2017 – 09.06.2017
- Beschluss einer erneuten Offenlage Bezirk: 31.01.2018
- Beschluss einer erneuten Offenlage PLA: 22.02.2018 – nicht beschlossen
In der Vorlage zur erneuten Offenlage wurde dargelegt, dass in einem
Angebotsbebauungsplan eine entsprechend dem festgesetzten Baugebiet
Allgemeinverbindlichkeit gefordert wird. Die Zuspitzung auf ein konkretes Bauvorhaben würde
hier Rechtsunsicherheit bringen. Es wurde vorgeschlagen, im B-Plan alle spezifischen
Festsetzungen zu streichen. Die Regelungen zum Discounter sollen umfänglich im
städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
In der Beratung im Planungsausschuss am 22.02.2018 wurde jedoch seitens der
Ausschussmitglieder die Befürchtung geäußert, dass bei der allgemeinen Festsetzung eines
Mischgebietes die Ansiedlung eines Discounters nicht ausreichend sichergestellt ist. Der
Beschluss einer erneuten Offenlage in der vorgelegten Fassung wurde nicht gefasst und die
Verwaltung wurde beauftragt, die Errichtung eines Nahversorgers verbindlich abzusichern.
Die Verwaltung hat mit dem Vorhabenträger verbindliche Lösungen besprochen.
Die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist bei Beibehaltung der
beiden verschiedenen Bauvorhaben auf zwei verschiedenen Grundstücken aus rechtlichen
Gründen nicht durchführbar. In diesem Fall wäre der Discounter das Vorhaben und der
Geschosswohnungsbau das einzubindende Fremdgrundstück. Ein Fremdgrundstück kann
jedoch in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur einbezogen werden, wenn die
Nutzung in einem Kontext zu dem Vorhaben steht und von der Größe untergeordnet ist. Ein
notwendiger Zusammenhang zwischen Wohnungsbau und Discounter kann jedoch in dieser
städtebaulichen Situation nicht begründet werden. Darüber hinaus ist das Wohngrundstück zu
groß, um dieses als untergeordnet zu betrachten.
Vorlage FB 61/0944/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
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Bei einer Aufteilung in zwei Bebauungspläne müsste das Verfahren neu beginnen. Hierbei
würde für den Discounter ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und für den Wohnungsbau
ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichen Vertrag erstellt werden. Aufgrund des
verkürzten Verfahrens gemäß § 13a „Bebauungsplan im Innenbereich“ könnte zwar die
Offenlage als nächster Schritt beraten werden. Der Vorhabenträger des Discounters scheut
jedoch den Zeitaufwand, weil alle Gutachten, die Abwägung und der Rechtsplan
entsprechend überarbeitet werden müssten.
Als dritte Möglichkeit wurde geprüft, ob in einem städtebaulichen Vertrag gleichermaßen
verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Durchführung getroffen werden können wie in
einem Erschließungs- und Durchführungsvertrag. Dies würde im Besonderen die Umsetzung
des Vorhabens in einem bestimmten Zeitraum betreffen. Der Vorhabenträger hat seine
Bereitschaft erklärt, innerhalb von max. 3 Monaten nach Satzungsbeschluss den vollständigen
Bauantrag einzureichen und innerhalb max. 18 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung
die Fertigstellung des Lebensmitteldiscounters durchzuführen und diese mittels Vertragsstrafe
oder Sicherungsleistungen auch abzusichern.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Weg weiter zu verfolgen und mit dem Investor einen
entsprechenden Vertrag abzuschließen.
2.
Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (wie aus der
Vorlage zur B4 vom 31.01.2018 und zum PLA vom 22.02.2018)
Die öffentliche Auslegung fand vom 08.05.2017 bis zum 09.06.2017 statt. Gleichzeitig wurde
die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Es wurden 15 Behörden an der Planung beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die
Planung vorgebracht
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 12 Eingaben aus der Nachbarschaft
abgegeben worden, wovon eine Eingabe eine Unterschriftenliste von 96 Personen beinhaltet.
Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben demnach 108 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch
gemacht.
Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der
Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die Eingaben beziehen sich einerseits auf die Auswirkungen des geplanten Discounters auf
das Wohnumfeld und andererseits auf die Größe des geplanten Wohngebäudes. Es werden
Belastungen durch Verkehr, Lärm, Licht, Geruch und der Baustruktur vorgetragen, die einer
angemessenen Einfügung eines Lebensmittelmarktes in das Wohngebiet entgegenstehen
würden. Es wurden die vorgelegenen Gutachten in Zweifel gezogen. Kritisiert wurde von den
Anliegern, dass die Kundenfrequentierung insgesamt wesentlich höher und der Anteil der
fußläufigen Kunden wesentlich geringer anzusetzen sei. Auch seien nicht alle Belastungen
Vorlage FB 61/0944/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
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einbezogen worden, wie die Einfahrt der Tiefgarage des Wohngebäudes, alle LKW-Anfahrten
und ggf. weitere im Mischgebiet mögliche gewerbliche Nutzungen. Darüber hinaus wurden
insbesondere die Höhe und Massigkeit der geplanten Wohnbebauung kritisiert.
Der Vorhabenträger des Discounters hat insbesondere aufgrund der aus der Nachbarschaft
vorgebrachten Bedenken, weitergehende Untersuchungen zum Verkehr, zum Lärm und zur
Tragfähigkeit des Discounters durchführen lassen.
Das vorhandene Verkehrsgutachten wurde auf die geäußerten Bedenken aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung hin vertieft und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen
Straßennetzes auf die hinzukommenden Verkehre bestätigt.
In einer weitergehenden schalltechnischen Untersuchung wurde, um auf der sicheren Seite zu
sein, der Ansatz der mit dem Auto kommenden Kunden nochmals überprüft und an die
aktuelle verkehrliche Situation angepasst. Durch eine Markt- und Standortanalyse wurde das
durchschnittliche Kundenaufkommen ermittelt und die zuvor getätigten Prognosen konnten
damit bestätigt werden.
Insgesamt kommen alle weiteren Untersuchungen dazu, dass die Nutzung eines Discounters
mit den Anforderungen des Wohnumfeldes verträglich ist. Es werden verschiedene bauliche
Maßnahmen bei der Umsetzung gefordert, die im städtebaulichen Vertrag und im
Baugenehmigungsverfahren sichergestellt werden.
3.
Änderungen des Bebauungsplanes (wie aus der Vorlage zur B4 vom 31.01.2018 und zum
PLA vom 22.02.2018)
Gleichzeitig wurde geprüft, ob die bisherigen Festsetzungen sich nicht zu sehr am konkret
geplanten Vorhaben orientieren. Dies könnte im Widerspruch zu den Festsetzungen eines
Mischgebietes in einem Angebotsbebauungsplan stehen. Durch die Festsetzung eines
Mischgebietes wird eine Mischung aus Wohnen und wohnverträglichen Gewerbe
gewährleistet. Beide Nutzungen sollten sich möglichst gleichrangig im Plangebiet entwickeln.
Auch ein Lebensmittelmarkt bzw. ein Discounter ist ein Gewerbebetrieb, der – soweit er nicht
großflächig ist (< 800 m²) – in einem Mischgebiet zulässig ist. So kann dem städtebaulichen
Ziel entsprochen werden, im fußläufigen Umfeld der Wohnsiedlung Nahversorgung und
wohnungsnahe Dienstleistungen anbieten zu können. Aufgrund der geringen
Plangebietsgröße wird sichergestellt, dass der gewerbliche Anteil im gesamten
Siedlungsbereich Kornelimünster West eine untergeordnete Bedeutung hat.
In der öffentlichen Auslegung ist in den schriftlichen Festsetzungen für einen Teilbereich (MI
1) ein Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment festgesetzt worden. Ebenso sind
Festsetzungen zu Stellplätzen und den Einkaufswagen getroffen worden. Diese für einen
Discounter spezifischen Festsetzungen begrenzen den Bebauungsplan zu stark auf die
spezielle Betriebsart. Durch die Baunutzungsverordnung wird im ausreichenden Maße die
Zulässigkeit von gewerblichen Nutzungen geregelt. In einem Mischgebiet ist generell nur
kleinteiliger Einzelhandel zulässig. Hierfür bedarf es keiner weiteren Festsetzungen.
Vorlage FB 61/0944/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
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Auch die Begrenzung auf ein nahversorgungsrelevantes Sortiment würde andere
Entwicklungen an dem Standort blockieren und bei geänderten Rahmenbedingungen im
Einzelhandel möglicherweise zu Leerständen führen. An dem Standort ist z.B. ein
Blumenladen, ein Ärztehaus oder eine Tierarztpraxis ebenso städtebaulich gerechtfertigt. Die
Umsetzung aller Anforderungen bei der Ansiedlung eines Discounters, die sich aus den
Gutachten ergeben, können durch den städtebaulichen Vertrag und durch das
Baugenehmigungsverfahren sichergestellt werden.
4.
Beschluss zur erneuten Offenlage (wie aus der Vorlage zur B4 vom 31.01.2018 und zum
PLA vom 22.02.2018)
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/AugustMacke-Straße - den Bebauungsplanentwurf folgendermaßen zu ändern:
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Festsetzung 4.1 zu den Stellplätzen und
Einkaufswagen im Mischgebiet MI 1 gestrichen werden.
-
Im Rechtsplan soll die Festsetzung zu den Stellplätzen im Mischgebiet MI 1
gestrichen werden.
Abweichend von der Vorlage zur B4 vom 31.01.2018 und zum PLA vom 22.02.2018 werden
folgende Änderungen vorgenommen. Zum einen soll ein Einzelhandel nur bei einem Sortiment
der Nahversorgung zulässig sein und zum anderen soll den Bedenken der Eigentümerin des
angrenzenden Wohnhauses die Tiefgaragenzufahrt von der gemeinsamen Grenze abgerückt
werden.
-
In den schriftlichen Festsetzungen 1.1.2 sollen die Festsetzungen zu
Einzelhandelsnutzungen auf Einzelhandelsbetriebe, deren Kernsortiment in der
„Aachener Liste“ als nahversorgungsrelevant aufgeführt sind, beschränkt werden.
-
Im Rechtsplan soll die Lage der Zufahrt zur Tiefgarage der geplanten Wohnbebauung
um rd. 3 m in Richtung Norden verschoben werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Grundzüge der Planung. Gemäß § 4a Abs. 3
BauGB ist eine erneute Offenlage erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher den
Bebauungsplan in der nun vorliegenden Form erneut öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes mit der Änderung
4.
Entwurf des Rechtsplanes
5.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen mit den Änderungen
6.
Entwurf der Begründung mit Änderungen
7.
Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0944/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2018
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Bebauungsplan – Kornelimünster West / August-Macke-Straße •
Änderungen Rechtsplan
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster-West - August-Macke-Straße –
zur erneuten Offenlage
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur erneuten Offenlage
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauONRW) vom 01.03.2000 wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Mischgebiet
1.1.1
Das Mischgebiet wird gegliedert in MI 1 und MI 2.
1.1.2
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) sind die nachfolgenden, gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO
allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig:
• Nr. 3: Einzelhandelsbetriebe mit nicht nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten im Sinne der als
Anlage beigefügten „Aachener Sortimentsliste“
• Nr. 6: Gartenbaubetriebe,
• Nr. 7: Tankstellen und
• Nr. 8: Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die
überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind
1.1.3
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) sind die gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr.2 BauNVO nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Innerhalb des Mischgebietes MI 1 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Stellplätze und
Zufahrten bis zu einem Wert von 0,85 überschritten werden.
2.2
Innerhalb des Mischgebietes MI 2 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird, bis zu einem Wert von
0,8 überschritten werden.
2.3
Höhen baulicher Anlagen
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder
Gebäudehöhen bestimmt. Die festgesetzten Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut
zu verstehen.
Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude zu verstehen.
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen durch nutzungsbedingte
Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen,
Mündungen und Rückkühler, Solar- und Photovoltaikanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen) bis zu einer
Höhe von maximal 1,0 m überschritten werden.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des
darunter liegenden Geschosses abrücken.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur erneuten Offenlage
3.
Überschreitung der überbaubaren Fläche
Im Mischgebiet MI 2 ist ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und
Balkone in einer Tiefe von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m²
zulässig.
4.
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen
4.1
Im Mischgebiet MI 2 sind Garagen (Ga) und Tiefgaragen (TGA) einschließlich ihrer Zufahrten nur
innerhalb der überbaubaren Flächen und in den eigens dafür festgesetzten Flächen zulässig.
4.2
Im Mischgebiet MI 2 sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO zwischen Hauptgebäude und
angrenzender Verkehrsflächen (Vorgarten) nicht zulässig. Ausnahmsweise sind Fahrradstandplätze zulässig.
5.
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
5.1
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der
Bezeichnung A 1 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel,
Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen.
Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
5.2
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der
Bezeichnung A 2 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel,
Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen.
In diese Gehölzpflanzung sind mind. 6 Hochstämme (z.B. Feldahorn, Sommerlinde, Gewöhnliche
Esche) - vorzugsweise entlang der Schleckheimer Straße - mit einem Stammumfang von 18-20 cm
(gemessen in 1,00 m Höhe) und mit Ballen 3 x versetzt zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5.3
Im Mischgebiet MI 2 sind die Dachflächen der Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen mit
einer standortgerechten Vegetation intensiv zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 50 cm betragen.
5.4
Im Mischgebiet MI 1 sind die baulichen Anlagen mit einer standortgerechten Vegetation auf mindestens
350 qm extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss
im Mittel mindestens 10 cm betragen.
B.
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauONRW
1.
Dachgestaltung
Im Mischgebiet MI 1 sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Neigung von bis zu 10° zulässig.
Im Mischgebiet MI 2 sind Satteldächer, Mansarddächer und Flachdächer zulässig.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur erneuten Offenlage
2.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche Einfriedungen nur mit Hecken zulässig. Für die
Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune dürfen nur
in Verbindung mit der Hecke und zur Verkehrsfläche abgewandten Seite errichtet werden.
3.
Werbeanlagen
Im Mischgebiet MI 1 ist außerhalb der Baugrenzen und der Stellplatzanlagen nur eine freistehende
Werbeanlage mit max. 6,0 m Höhe über Gelände zulässig. Weitere Werbeanlagen sind nur an der
Gebäudefassade zulässig und dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten. An den
Eingängen des Gebäudes sind zusätzliche Werbeträger in einer maximalen Größe von (B x H) 5,0 m x
2,0 m zulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschluss am
17.05.2018 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster West / AugustMacke-Straße – beschlossen hat.
Aachen, den 18.05.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur erneuten Offenlage
Anlage zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 974
Sortimentsliste Aachen – nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
in Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
(entnommen aus dem Anhang I zum Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen, 2015)
Nahversorgungsrelevante Sortimente
•
Lebensmittel, Getränke
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und
Tabakwaren (WZ 47.11)
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) (WZ
47.2)
•
Drogerie, Kosmetik
kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (WZ 47.75) einschließlich Putz- und Reinigungsmittel
(WZ 47.78.9)
•
Apotheken (WZ 47.73)
•
Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)
•
Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62)
* Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant.
Zentrenrelevante Sortimente
•
Bücher (WZ 47.61)
•
Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) (WZ 47.71)
•
Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)
•
Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)
•
Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)
•
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)
•
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)
•
Haushaltsgegenstände
Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke (WZ
47.59.9)
•
Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur erneuten Offenlage
•
Foto, Optik
Augenoptiker (WZ 47.78.1)
Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)
•
Kunst, Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)
•
Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel)
Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53)
•
Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)
•
Musikalienhandel
Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)
•
Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)
•
Sportartikel
Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote,
Yachten) (WZ 47.64.2)
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster-West - August-Macke-Straße zur erneuten Offenlage
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
Inhalt
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................... 2
1.1 Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes .................................................................................... 2
1.2 Regionalplan ................................................................................................................................................. 2
1.3 Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen............................................................................................ 3
1.4 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen .................................................................................................... 3
1.5 Bestehendes Planrecht ................................................................................................................................ 3
1.6 Verfahren nach § 13a BauGB....................................................................................................................... 3
1.7 BauGB Novelle 2017 ..................................................................................................................................... 4
2.
Anlass und Ziele der Planung...................................................................................................................... 5
2.1 Anlass und Ziel der Planung........................................................................................................................ 5
2.2 Städtebauliches Konzept und geplantes Bauvorhaben ............................................................................ 5
2.3 Jugend- und Familienfreundlichkeit ........................................................................................................... 6
2.4 Freiraumkonzept ........................................................................................................................................... 7
2.5 Klimaschutz und Klimaanpassung ............................................................................................................. 7
3.
Zukünftig geplante Festsetzungen.............................................................................................................. 7
3.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................................... 7
3.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................................................................... 8
3.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise............................................................................................ 8
3.4 Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen ............................................................................. 8
3.5 Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ................................................................................................ 9
3.6 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.......................................... 9
3.7 Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW ...................................................................................... 10
3.8 Vertragliche Regelungen (städtebaulicher Vertrag) ................................................................................ 10
4.
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung ............................................................... 11
4.1 Schutzgut Mensch ...................................................................................................................................... 11
4.2 Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz ......................................................................................... 13
4.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................................................ 14
4.4 Schutzgut Wasser....................................................................................................................................... 14
4.5 Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima ............................................................................................................ 15
4.6 Schutz Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................... 15
4.7 Bewertung der Umweltbelange ................................................................................................................. 15
5.
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................... 15
6.
Kosten.......................................................................................................................................................... 16
7.
Plandaten..................................................................................................................................................... 16
Seite 1 von 17
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
1.
Begründung zur erneuten Offenlage
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim im Westen von Kornelimünster. Das
Gebiet liegt im Eckbereich Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße umfasst die Grundstücke, Gemarkung
Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1535, 1695 und 1698 mit einer Größe von rd. 5.170 qm.
Es handelt sich bei dem Gebiet im Wesentlichen um einen ehemaligen Gewerbestandort (Holzhandlung Körner).
Die Gebäude wurden Mitte der 2000er Jahre abgebrochen. Das Areal stellt sich heute weitgehend als Wiesenfläche, teilweise mit Buschwerk und Gestrüpp dar. An der August-Macke-Straße ist eine größere Teilfläche befestigt
(Asphalt). Das Gelände ist topographisch stark bewegt. Es fällt in Nordwest / Südostrichtung um ca. 6 m, von
255,7 m über NHN (Normalhöhennull) auf 249,7 m über NHN ab. Zudem sind im Norden des Gebietes noch
Aufschüttungen- bzw. Abgrabungen vorhanden, die sich aus dem Abbruch des Altbaubestandes ergeben haben.
Das Plangebiet ist von Wohnbebauung vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren umgeben, wobei die
Bebauung im Südwesten und Nordosten auf dem ehemaligen Betriebsgelände im Rahmen der Entwicklung des
Bebauungsplanes Nr. 840 -Kornelimünster West / Schleckheimer Straße (Entwicklungsfläche KornelimünsterWest)- um 2006 realisiert wurde.
Luftbild, ohne Maßstab
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
1.2
Regionalplan
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, stellt den Bereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
1.3
Masterplan Aachen*2013
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes
sind daher gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen.
Er soll mögliche Perspektiven und Impulse für eine räumliche Entwicklung aufzeigen und erfüllt dabei die Funktion eines strategischen Instrumentes. Für den betreffenden Bereich wird Handlungsbedarf im Rahmen der Handlungsfelder Wohnen, Lebensumfeld, Stadt-Bau-Kultur gesehen.
Unter dem Handlungsfeld Wohnen ist hinsichtlich der Wohnungsmarktoffensive die Mobilisierbarkeit vorhandener
FNP-Bauflächenreserven zu prüfen. Die derzeitige Baulandentwicklung ist zu forcieren. Für die Qualitätsoffensive
im Wohnungsbestand ist der Generationswechsel zu unterstützen. Unter dem Gesichtspunkt eines gesunden
Wohnquartiers sind diese klimagerecht zu gestalten.
Das Handlungsfeld Lebensumfeld betrachtet unter anderem die sozial-gereichte Stadt, wobei Kornelimünster
einen Lebensraum mit vorrangigem Handlungsbedarf darstellt.
Das Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur sieht unter dem Aspekt der kompakten und gemischten Stadt die Förderung
neuer Nutzungsmischung und einem Entgegenwirken möglicher Entflechtungen. Als identitätsstiftende Stadt ist
die Identität der Stadtteile zu sichern.
1.4
Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet
auf und ist seit dem 04.09.1985 gültig.
Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan 1980 stellt das hier in Rede stehende Plangebiet als Wohnbaufläche (W) dar. Mit dem Bebauungsplan sollen, dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege “ folgend, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nutzungsmix aus Gewerbe (Einzelhandel) und Wohnen geschaffen
werden. Soweit er folglich von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt. Zudem wird der Flächennutzungsplan gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung mit einer Darstellung als „Gemischte Baufläche“ angepasst.
Entwurf Flächennutzungsplan Aachen*2030
Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Beteiligung Mai
2014) wird der in Rede stehende Bereich in seiner Darstellung als „Wohnbaufläche“ weiter geführt.
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes
sind daher gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Darstellung „Gemischte Baufläche“ wird in der Überarbeitung des Vorentwurfes FNP Aachen*2030 entlang der Schleckheimer Straße erweitert und fasst die Fläche der hier in Rede stehenden Planung mit ein. Die
zukünftige Planung wird sich aus dem neu aufzustellenden Flächennutzungsplan herleiten.
1.5
Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988.
1.6
Bestehendes Planrecht
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Für das Gebiet
selbst besteht kein Bebauungsplan.
1.7
Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innentwicklung“ aufgestellt. Die hierzu
notwendigen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, da es sich um eine Innenbereichslage handelt.
Ebenso wird die Voraussetzung eingehalten, dass die zulässige Grundfläche innerhalb des Plangebiets 20.000
m² nicht übersteigt, da das gesamte Plangebiet nur ca. 5.160 m² groß ist. Der vorliegende Bebauungsplan steht
auch nicht in einem sachlichen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen, durch
die in Summe ggf. eine Grundfläche über 20.000 m² erreicht werden könnte.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
Des Weiteren werden durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b
BauGB genannten Schutzgüter (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes), die einer Anwendung des § 13a BauGB entgegenstehen würden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch
weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
Das Gebiet gliedert sich in zwei Bereiche mit zwei Eigentümern. Der nordöstliche Bereich mit dem geplanten
Discounter wird von einer Projektentwicklungsgesellschaft (FN Projekt GmbH, Bornheim) entwickelt. Entlang der
August-Macke-Straße ist zusätzlich eine Wohnbebauung geplant. Bauherr ist die Sparkassen-Immobilien-GmbH.
Da der Anlass der Bebauungsplanaufstellung somit bereits konkrete Nutzungen aufweist, werden die Planinhalte
ergänzend in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB verankert.
1.8
BauGB Novelle 2017
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist mit Beschluss des Planungsausschusses vom 27.08.2015
förmlich eingeleitet worden. In der Zeit vom 18.04.2016 bis 29.04.2016 ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 S.1 sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB durchgeführt worden. Darüber hinaus ist die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen einer Anhörungsveranstaltung am 20.04.2016 über die Bauleitplanung informiert worden. Der Planungsausschuss (09.02.2017) sowie die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim (01.02.2017) haben sodann im Februar 2017 die
förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße hat in der Zeit vom 08.05.2017 bis 09.06.2017 stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 245c Abs. 1 S. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften abzuschließen.
Erneute Offenlage
Aufgrund der aus der Nachbarschaft vorgebrachten Bedenken wurden weitergehende Untersuchungen zum
Verkehr, zum Lärm und zur Tragfähigkeit des Discounters durchgeführt.
Zusätzlich wurden auch die bisherigen Festsetzungen nochmals geprüft, welches zu den nachstehenden Anpassungen geführt hat:
•
•
•
•
•
In den schriftlichen Festsetzungen sollen die Festsetzungen zu Einzelhandelsnutzungen im auf
Einzelhandelsbetriebe, deren Kernsortiment in der „Aachener Liste“ als nahversorgungsrelevant
aufgeführt sind, beschränkt werden.
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Festsetzung 1.1.3 zu der Einzelhandelsnutzung mit einem
nahversorgungsrelevanten Sortiment gestrichen werden.
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Festsetzung 4.1 zu den Stellplätzen und Einkaufswagen im
Mischgebiet MI 1 gestrichen werden.
Im Rechtsplan soll die Festsetzung zu den Stellplätzen im Mischgebiet MI 1 gestrichen werden.
Im Rechtsplan soll die Lage der Zufahrt zur Tiefgarage der geplanten Wohnbebauung um rd. 3 m in
Richtung Norden verschoben werden.
Daher bedarf es gem. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB einer erneuten Offenlage.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
2.
Begründung zur erneuten Offenlage
Anlass und Ziele der Planung
2.1
Anlass und Ziel der Planung
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren sollten die dort geplanten Siedlungserweiterung einen Siedlungsschwerpunkt an der Schleckheimer Straße im Bereich des Plangebietes erhalten. Für die
bestehende und neu hinzukommende Wohnbevölkerung sollte in fußläufiger Entfernung ein kleines untergeordnetes Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen wie z.B. Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Dienstleistungen und/oder Gastronomie entwickelt werden. Dieses kleine Zentrum sollte eine urbane städtebauliche Form
erhalten. Um einen kleinen Platz sollten ein- und mehrgeschossige Gebäude gruppiert werden, in denen vorwiegend in den Erdgeschossen gewerbliche Nutzung und in den Obergeschossen Wohnnutzung vorgesehen wurden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch gezeigt, dass ein entsprechender Betreiber für eine innerhalb der Gebäude
gemischte Nutzung nicht gefunden wurde. Das Ziel eines untergeordnetes Siedlungszentrum im Nahbereich von
Einfamilienhausgebieten zu entwickeln, ist trotzdem aufgrund der zunehmenden Anzahl der dort lebenden Menschen und der nicht mehr fußläufigen Entfernung zu bestehenden Dienstleistungen und Geschäften des täglichen
Bedarfes nach wie vor städtebaulich sinnvoll. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung
eines kleinteiligen Lebensmitteldiscounters und eines Geschosswohnungsbaus, wofür jeweils entsprechende
Betreiber gegeben sind. Der Zweck des Bebauungsplanes ist somit nach wie vor die Entwicklung eines Siedlungsschwerpunktes, dass durch die Ausweisung eines Mischgebietes sichergestellt werden soll.
Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt, gemäß dem Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt
Aachen (2011), über einen verstreuten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer
Straße, Münsterstraße, Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt. In Bezug auf die Nahversorgung sind in Kornelimünster nur wenige Geschäfte, wie z.B. Bäckerei, Apotheke vorhanden. Ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung sicherstellt, ist nicht vorhanden.
Bemühungen zur Ansiedlung eines solchen Marktes im Stadtteil Kornelimünster-Walheim waren lange nicht erfolgreich. Vor allem die geringe Einwohnerzahl und das Fehlen einer entsprechenden Liegenschaft standen der
Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes entgegen. Die vorhandene Kaufkraft in Kornelimünster wird
derzeit an Standorten außerhalb gebunden, vorrangig im Stadtteilzentrum Brand und Breinig.
Zwar sieht das Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen ein Nahversorgungszentrum für Kornelimünster nicht explizit vor. Gleichwohl ist die Ansiedlung eines Nahversorgers an dieser Stelle nicht zuletzt aufgrund der Lage des Standorts inmitten des Siedlungsschwerpunkts und seiner sehr guten Anbindung des Standorts an den Öffentlichen Personennahverkehr unmittelbar an der Schleckheimer Straße möglich und wünschenswert. Der geplante Einzelhandel soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Bedarf der Wohnbevölkerung von Kornelimünster und Schleckheim mit Gütern des täglichen Bedarfs auf kurzem Wege langfristig zu
decken, und damit auch die Entwicklung des Siedlungsbereichs Kornelimünster-West zu fördern und stärken.
Zusätzlich sollen mit dem Bebauungsplan auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung
von Geschosswohnungsbau geschaffen werden, für den ebenfalls Nachfrage besteht.
Zur Umsetzung des vorstehend beschriebenen Ansiedlungsvorhabens ist die Schaffung der verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan erforderlich.
Ergänzende Regelungen werden in den jeweiligen städtebaulichen Verträgen getroffen.
2.2
Städtebauliches Konzept und geplantes Bauvorhaben
Der Bebauungsplan soll die aktuelle Planung der Errichtung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters im
Osten und zweier Mehrfamilienhäuser im Westen ermöglichen.
Auf dem Geländeteil, der von der Schleckheimer Straße erschlossen (MI 1) ist, ist aufgrund der überörtlichen
Funktion der Schleckheimer Straße die Eignung für eine höhere Frequentierung gegeben. Gebäude können
zudem aufgrund des Geländesprungs innerhalb des Gebietes von 3,6 m halb eingegraben werden. Damit kann
die Massigkeit eines z.B. gewerblich genutzten Gebäudes reduziert und in die kleinteilige Einfamilienhausstruktur
(Paul-Klee-Straße) relativ gut integriert werden.
Geplant ist – nach dem derzeit vorliegenden Konzept – ein eingeschossiger Baukörper für einen Discountmarkt
im Gebiet MI 1, der aufgrund der Hanglage weitgehend rückwärtig in das Gelände eingegraben wird, so dass der
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
Baukörper von Norden nicht einsehbar sein wird. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Einzelhandelsnutzung erfolgt von der Schleckheimer Straße aus.
Durch die starke Hanglage wird das Gebäude des Lebensmitteldiscounters ca. 3,6 m tiefer liegen als die geplante Wohnbebauung an der August-Macke-Straße. Zur Nordostseite kann das Marktgebäude nicht vollständig eingegraben werden, da an dieser Seite ein Fluchtweg notwendig ist.
Die Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss
befindet sich in einem Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3 Vollgeschosse
und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An den Giebelseiten
wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab, so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung an der Paul-Klee-Straße. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen
Höhenversatz dem Straßengelände anpassen. Die gegenüber liegenden Häuser an der August-Macke-Straße
sind ca. 2,3 m niedriger.
Der ruhende Verkehr für die Wohngebäude wird vorwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Insgesamt sind
15 Tiefgaragenstellplätze und 1 Garagenstellplatz geplant. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der Südseite der geplanten Wohnbebauung zur August-Macke-Straße, mit einem Abstand von rd. 6,5 m zur Nachbargrenze,
vorgesehen.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine
Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der
Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen
können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung über ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des
Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Beschränkung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
2.3
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Der geplante Siedlungsschwerpunkt befindet sich in integrierter Lage. Es ist aus den benachbarten Wohngebieten sehr gut fußläufig zu erreichen. Auch liegen konkrete Planungen zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld, unmittelbar angrenzend an das Plangebiet, inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße vor,
wodurch die Schulwege sicherer werden.
Gemäß der Verkehrsuntersuchung (IGEPA Verkehrstechnik GmbH) würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit (Zone 30) grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für querende Fußgänger, beitragen. Dies gilt allerdings unabhängig von dem geplanten Bauvorhaben.
Nach dem Ratsbeschluss der Stadt Aachen vom 25.06.2003 zu den „Kriterien für Kinder und Familienfreundlichkeit“ sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind einzuplanen. Pro Wohnung geht die Stadt von zwei Kindern aus. Eine Reduzierung der 10 m² - Forderung kann bei Prüfung von Abweichungsmöglichkeiten um maximal 50 % erfolgen.
Im Gebiet besteht kein Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz noch für eine Tageseinrichtung für Kinder.
Demnach muss der durch die geplante Wohnbebauung ausgelöste, um 50 % reduzierte Bedarf an öffentlicher
Kinderspielplatzfläche, abgelöst werden, da die Schaffung eines neuen Kinderspielplatzes wegen des in unmittelbarer Nähe liegenden Kinderspielplatzes an der Max-Pechsteinstraße, nicht sinnvoll ist. Bei 12 Wohnungen
werden je 2 Kinder angesetzt, so dass 24 Kinder mit je 10 m² eine Fläche von 240 m² auslösen. Die Fläche kann
um 50 % reduziert werden. Der erforderliche Ausgleichsbetrag wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
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Bebauungsplan Nr. 974
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Begründung zur erneuten Offenlage
2.4
Freiraumkonzept
Die Bauweise der jeweiligen Gebäude lässt nur einen geringen Begrünungsgrad zu. Ein Großteil der Fläche wird
von Gebäude des Discountmarktes und der Stellplatzanlage eingenommen. Die verbleibenden Freiflächen, die
Stellplatzanlage und die nicht überbauten Teile der Tiefgarage werden gärtnerisch gestaltet. Zur Schleckheimer
Straße sind Baumpflanzungen als Begrenzung des Straßenraumes geplant.
2.5
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Gebäude werden nach den Erfordernissen gemäß der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2016) errichtet
werden. Welche sekundäre Formen der Energie- und Wärmegewinnung zum Einsatz kommen können, wird bis
zum Bauantrag entschieden. Aus den prognostizierten zusätzlichen Kfz-Verkehren von insgesamt rd. 860 bis 870
Kfz-Fahrten werden lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her entlang der Schleckheimer Straße nur geringe Betroffenheit für die benachbarten Wohnnutzungen hervorrufen werden.“
3.
Zukünftig geplante Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
Unter Berücksichtigung der Ziele der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geplant.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West, die bereits in den 1990er Jahren aufgestellt wurde, sollten die dort
geplanten und inzwischen teilweise realisierten Siedlungserweiterungen einen Siedlungsschwerpunkt an der
Schleckheimer Straße im Bereich des Plangebietes erhalten. Für die bestehende und neu hinzukommende
Wohnbevölkerung sollte in fußläufiger Entfernung ein kleines untergeordnetes Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen wie z.B. Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Dienstleistungen und/oder Gastronomie entwickelt
werden. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass ein Betreiber für eine gemischte Nutzung innerhalb von Gebäuden nicht gefunden werden kann. Das Ziel eines untergeordnetes Siedlungszentrum im Nahbereich von Einfamilienhausgebieten zu entwickeln, ist trotzdem aufgrund der zunehmenden Anzahl der dort lebenden Menschen
und der nicht mehr fußläufigen Entfernung zu bestehenden Dienstleistungen und Geschäften des täglichen Bedarfs nach wie vor gewünscht. Diesem wird durch die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) entsprochen.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Gebiet MI 1 ein größerer eingeschossiger Baukörper,
der sich für eine Einzelhandelsnutzungsnutzung eignet, zulässig. Die Festsetzungen für das Gebiet MI 2 lassen
u.a. auch einen Geschosswohnungsbau zu. Die für ein Mischgebiet typische Durchmischung der zwei Hauptnutzungsarten „Wohnen“ und „Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören“ wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan insgesamt ermöglicht. Auch ein Lebensmittelmarkt bzw. ein Discounter ist ein Gewerbebetrieb, der – soweit er nicht großflächig ist (< 800 m² Verkaufsfläche) – in einem Mischgebiet zulässig ist.
Aufgrund der geringen Plangebietsgröße wird sichergestellt, dass der gewerbliche Anteil im gesamten Siedlungsbereich Kornelimünster-West eine untergeordnete Bedeutung hat.
Im Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (2015) wird in Bezug auf die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in Kornelimünster vor dem Hintergrund einer derzeit nicht gewährleisteten wohnortnahen Grundversorgung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „auch ohne Einstufung als Nahversorgungszentrum“ die Ansiedlung eines Marktes an einem geeigneten Standort in Kornelimünster künftig möglich sein sollte. Eine uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung im Plangebiet ist aus städtebaulicher jedoch Sicht nicht erwünscht. Eine Ausnahme wird lediglich für Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (sh. schriftliche Festsetzungen) gemacht, um das bestehende Versorgungsdefizit mit Gütern des täglichen Bedarfs auszugleichen und
die Nahversorgung in Kornelimünster langfristig zu sichern. Aktionsware, die auch zum Teil zentrenrelevant sein
kann, wird bei Discountern oder Nahversorgungsmärkten in geringem Maß (z.B. Aktionsware von Kaffeeanbietern) üblicherweise angeboten.
Innerhalb der Mischgebiete werden darüber hinaus für den Bereich untypische Betriebe Gartenbaubetriebe,
Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Tankstellen
würde eine städtebauliche Fehlentwicklung ermöglichen, die durch den Ausschluss dieser Nutzung verhindert
werden soll. Vergnügungsstätten jeder Form - allgemein oder als Ausnahme zulässig - sind an dieser Stelle angrenzend an Reine Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete sowie Schulen städtebaulich nicht vertretbar und
werden daher ebenfalls ausgeschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 974
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Begründung zur erneuten Offenlage
3.2
Maß der baulichen Nutzung
Aufgrund der angestrebten unterschiedlichen Baustrukturen bzw. Dichte der Vorhaben wird das Mischgebiet
gegliedert in MI 1 und MI 2. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Gebiet MI 1 ein größerer
Baukörper, der sich für eine Einzelhandelsnutzungsnutzung eignet, zulässig. Die Festsetzungen für das Gebiet
MI 2 lassen u.a. auch einen Geschosswohnungsbau zu. Im MI 1 ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 1.500 m²
möglich, während im MI 2 eine Bruttogeschossfläche von 1.700 m² errichtet werden kann. Somit sind die Nutzung
von Wohnen und Gewerbe, wie sie in einem Mischgebiet gefordert wird, annähernd gleich aufgeteilt.
Für den Bereich MI 1 werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung entspricht damit den Obergrenzen in einem Mischgebiet. Durch
die Eingeschossigkeit wird sichergestellt, dass bei einer großflächigen Bebauung, diese sich eingräbt und die
Massigkeit nicht in Erscheinung tritt. Für das Mischgebiet MI 2 wird aufgrund der Integration in das umgebende
Wohngebiet eine Grundflächenzahl entsprechend einem allgemeinen Wohngebiet von 0,4 festgesetzt. Als Siedlungsschwerpunkt ist eine Dreigeschossigkeit gegenüber der umgebenden zweigeschossigen Wohngebäude
gerechtfertigt. Entsprechend wird zusätzlich eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt.
Bei Realisierung eines Nahversorgungsmarktes im Gebiet MI 1 ist ein hoher Stellplatzbedarf erforderlich, so dass
ggfs. die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten wird. Daher soll
die zulässige Grundflächenzahl auf 0,85 festgesetzt werden. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung, die durch andere Maßnahmen kompensiert werden kann. Diese Überschreitung ist nur zulässig, wenn gemäß den schriftlichen Festsetzungen eine Dachbegrünung auf mindestens 350 m² erfolgt.
Innerhalb des Mischgebietes MI 2 wird die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird, bis zu einem Wert von 0,8 einnehmen, obwohl
die Grundflächenzahl des Hauptgebäudes auf 0,4 festgesetzt wird. Dies ist gerechtfertigt, da sich auf dem Plangebiet ein Siedlungsschwerpunkt mit Geschosswohnungsbau und Einzelhandel entwickelt werden soll und sich
dadurch die Baustruktur von einem Einfamilienhausgebiet abweichen kann. Als Ausgleich wird als Maßnahme
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, dass die Tiefgarage
außerhalb der überbaubaren Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind.
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird zusätzlich durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder Gebäudehöhen bestimmt. Alle Höhenfestsetzungen erfolgen in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN).
Im Gebiet MI 2 werden Trauf- und Gebäudehöhen festgesetzt. Die zulässigen Traufhöhen nehmen mit rd. 7,0 m
über Straße den Zulässigkeitsmaßstab der Umgebungsbebauung auf. Eine durchgängige Traufhöhe entlang der
Straße ist ein typisches Element einer städtebaulichen Einheitlichkeit, was damit aufgenommen werden soll.
Die zulässige Gebäudehöhe (Gh) kann aufgrund der geplanten dreigeschossigen Bauweise den Zulässigkeitsmaßstab der Umgebungsbebauung überschreiten. Das dritte Vollgeschoss liegt im Mansarddach. Die Begrenzung der Gebäudehöhe (Gh) stellt sicher, dass kein weiteres Vollgeschoss errichtet werden kann. Auf die Ausführungen zum Punkt 2.2 Städtebauliches Konzept wird hingewiesen.
3.3
Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise
Die zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Da die Bebauung an
die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung eines Mischgebietes heranreicht wird bei der zulässigen
Baufläche keine bis geringe Spielräume gegeben.
Im Mischgebiet MI 2 wird ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und Balkone in
einer Tiefe von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m² zugelassen. Damit soll für
Wohnungen in Obergeschossen die Möglichkeit geschaffen werden, qualitätsvolle Außenräume zu realisieren.
Die Begrenzung der Größe der Balkone erfolgt, da sie in besonderem Maße die Fassade prägen.
3.4
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen
Im Mischgebiet MI 1 werden keine Regelungen zur Anordnung von Stellplätzen (St), Nebenanlagen und sonstigen Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) getroffen, so dass diese im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben allgemein zulässig sind.
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Begründung zur erneuten Offenlage
Im Gebiet MI 2 werden die Flächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, die mit einer Tiefgarage
(TGA) unterbaut werden können und deren Zufahrt entsprechend festgesetzt. Zusätzlich ist an der Nordseite des
geplanten Gebäudes eine Garage zulässig.
Nebenanlagen werden Im Gebiet MI 2 zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich
ausgeschlossen und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder.
3.5
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der Stellplatzanlage und entlang der Schleckheimer Straße sind zur Durchgrünung des Gebietes
Baumpflanzungen vorgesehen (Maßnahme A2). Diese sollen durch Gebüschpflanzungen unterpflanzt werden.
Ebenso soll die Böschung nordwestlich und nordöstlich des geplanten Marktgebäudes mit Gebüschen bepflanzt
werden (Maßnahme A1).
Gemäß dem Grüngestaltungsplan ist vorgesehen:
Die Anpflanzung von 6 großkronigen Hochstämmen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Hainbuche,
Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche) in der Qualität Hochstamm 18-20 cm Stammumfang (Maßnahme
A2) und Gebüschpflanzungen (Maßnahme A1) aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche). Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
Im Mischgebiet MI 1 sind ist zudem Teile des Daches des Discounters mit einer standortgerechten Vegetation auf
mindestens 350 qm extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10
cm betragen. Damit soll eine Kompensation für den hohen Versiegelungsgrad im Gebiet erreicht werden.
Im Mischgebiet MI 2 ist das Dach der Tiefgarage, außerhalb der überbauten Flächen intensiv zu begrünen. Diese
Flächen bieten sich für eine entsprechende Freiraumnutzung für die zukünftigen Bewohnern an.
3.6
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Im Zuge des Verfahrens wurde – anhand der bereits vorliegenden Planungen - ein Schalltechnische Prognosegutachten (Graner + Partner Ingenieure, 18.10.2016) erstellt, welches aufgrund der geäußerten Bedenken aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung, von einem zweiten Gutachterbüro nochmal
geprüft und ergänzt wurde (Kramer Schalltechnik GmbH, 07.02.2018). Es wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb des geplanten Discounters mit der Parkplatzanlage ermittelt
und bewertet. Ebenso wurden die mit der geplanten Wohnbebauung (Tiefgarage) verbundenen Lärmimmissionen
betrachtet.
Darüber hinaus wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche auf der Schleckheimer Straße
ermittelt und bewertet.
Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von verschiedenen
Randbedingungen sowie Schallschutzmaßnahmen, die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß
den geltenden Richtlinien und Normen unterschritten, also eingehalten werden können. Die erforderlichen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag (vgl. Punkt 3.8) verankert. Dies betrifft u.a. die Öffnungszeiten des
Marktes, da diese nach BauGB, aufgrund des fehlenden bodenrechtlichen Bezugs, nicht festgesetzt werden
können. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr
auf der Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung
und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der
Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen
Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen. Auf die Festsetzung von Lärmpegelbereichen wird daher verzichtet.
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Bebauungsplan Nr. 974
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Begründung zur erneuten Offenlage
3.7
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW
Dachform und Dachneigung
Das Plangebiet befindet sich im ländlichen Raum. Satteldächer sind dort die vorherrschende Dachform. Im
Mischgebiet MI 2 sollen aufgrund der umgebenden Bebauung daher geneigte Dächer zulässig sein. Es können
aber auch Mansard- und Pultdächer errichtet werden. Die Einfügung wird dadurch gewährleistet, dass bei einer
traufständigen Anordnung der Häuser, unter Berücksichtigung der zulässigen Traufhöhe, sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. Nur an den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Im Gebiet MI 1 werden Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung von bis zu 10° zugelassen.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche der August-Macke-Straße Einfriedungen nur mit Hecken
zulässig. Für die Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune
dürfen nur in Verbindung mit der Hecke errichtet werden, um einen harmonischen Übergang zum öffentlichen
Raum zu erreichen. Hecken als Straßenbegrenzung bzw. als Hausgarteneinfriedung sind ortstypisch und insbesondere auch in der Umgebung zum Plangebiet vorzufinden.
Werbeanlagen
Zum Schutz des Orts- bzw. Straßenbildes wird die Anzahl und Größe der Werbeanlagen im Gebiet MI 1 reglementiert. So wird nur eine freistehende Werbeanlage zugelassen. Weitere Werbeanlagen sind nur an der Gebäudefassade zulässig und dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten.
3.8
Vertragliche Regelungen (städtebaulicher Vertrag)
Zur Sicherung der Realisierung und des Planverfahrens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen
und den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen
und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen. Neben Hinweisen, wie z.B. das Verhalten
bei Kampfmittelfunden etc. werden differenzierte Vereinbarungen getroffen:
Wohnungsbau und Kinderspielplatz
Bei der Realisierung von Neubauvorhaben mit Geschosswohnungsbau sind auf Beschluss des Rates 20 bis 40
% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau herzustellen. Der Fachbereich Wohnen hat mit dem
Investor die Umsetzung von 20 % der Wohneinheiten bestimmt. Es sollen insgesamt 14 Wohnungen errichtet
werden. Somit sind 3 Sozialwohnungen herzustellen. Der Investor hat sich bereit erklärt die geforderten 3 Wohnungen zu den Konditionen der Einkommensgruppe B der Wohnraumförderbestimmungen NRW zu bauen und
zu vermieten. Im städtebaulichen Vertrag wird die Umsetzung dieser geförderten Wohnungen sichergestellt.
Auch wird im städtebaulichen Vertrag die Ablösesumme für den Kinderspielplatz geregelt.
Discounter
Neben den getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan werden im städtebaulichen Vertrag bzw. in der Baugenehmigung Regelungen zum betrieblichen Lärmschutz getroffen.
Bei der Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen im Gebiet MI 1 sind zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
der TA Lärm folgende Randbedingungen im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen:
• Betriebszeit: Die Betriebszeit liegt zwischen maximal 6.00 Uhr und maximal 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Anlieferung: Die Anlieferung findet ausschließlich tags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt.
• Ausführung der Fahrgassen des Pkw-Parkplatzes in Asphalt.
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs bei Errichtung des Discounters auf mindestens 15 m
Länge gemäß Schallgutachten.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze des
Parkplatzes zum Wohngebäude gemäß Schallgutachten
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen gemäß den vorliegenden
Schallgutachten.
Wohnbebauung
Nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ist bei der Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser zu beachten:
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
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•
•
Begründung zur erneuten Offenlage
Tor der Tiefgarage ohne relevante Lauf- und Schließgeräusche
Abdeckung der Regenrinnen mit verschraubten Gusseisenplatten
Hochabsorbierende Ausführung beider Rampenwandseiten
Eine möglichst glatte Fahrbahnoberfläche der Rampe
Die Begrünung der Flachdächer wird ebenfalls im Vertrag aufgenommen. Ebenso die Begrünungsmaßnahmen
im Bereich der anzupflanzenden Flächen.
4.
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt, da der
Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient.
Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach §
13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung, wie von einem formalen Umweltbericht
wird demzufolge abgesehen.
Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes zu erfassen, zu bewerten und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt werden.
4.1
Schutzgut Mensch
Verkehr
Zur Offenlage wurde eine Gutachterliche Stellungnahme zu der verkehrlichen Situation (IGEPA Verkehrstechnik
GmbH, 22.09.2016) erstellt. Diese wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der öffentlichen Auslegung nochmal überarbeitet und ergänzt (Verkehrsuntersuchung, IGEPA Verkehrstechnik GmbH, 05.02.2018).
Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des
Bebauungsplanes 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz und insbesondere auf die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und
Schleckheimer Straße / Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Die geplante Wohnbebauung im Gebiet MI 2 mit ca. 14 Wohneinheiten wird von der August-Macke-Straße erschlossen. Der geplante Nahversorgungsmarkt im Gebiet MI 1 wird von der Schleckheimer Straße erschlossen.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert.
Als Einzugsgebiet für den Discountmarkt wurden Kornelimünster und Schleckheim mit einem Bevölkerungspotential von 4.738 Einwohnern berücksichtigt. Ca. 3.343 EW (70 %) wohnen im Stadtteil Kornelimünster. Der MIVAnteil wurde für die beiden Orte differenziert angesetzt. Für Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 65% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung den Standort bequem fußläufig oder mit dem
Fahrrad etc. erreichen können.
Für den entfernter liegenden Stadtteil Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt ergibt sich daraus ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,5%, aufgerundet: 75%.)
Gemäß einer Umsatzprognose für den Discounter wird ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen Bon von 17 € je Einkauf ein durchschnittliches Aufkommen von
ca. 660 Kunden/ Tag – gemäß gutachterlicher Einschätzung (BBE Handelsberatung GmbH, Köln) – erwartet.
Die mittlere Pkw-Besetzung wurde mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass 20% dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem weiteren Ziel,
anfahren (Mitnahmeeffekt). Die Wirtschaftsverkehre werden mit 14 Kfz-Fahrten/Tag angenommen.
Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden somit insgesamt 790 Kfz-Fahrten/Tag, respektive 79 KfzFahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert.
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffektes (20%) für die Kundenverkehre kann für das umliegende Straßennetz von einer tatsächlichen, zusätzlichen Verkehrsbelastung von 638 Kfz-Fahrten/Tag ausgegangen werden.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag,
05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den
Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030 für die Schleckheimer Straße berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030
liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und AlfonsGeron-Straße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsfachmarktes eine
Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß den
prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel alle 23
sec., in der nachmittäglichen Spitzenstunde alle 16 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe. Unter
Berücksichtigung einer reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren eines
Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in Anspruch nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 16 – 23 sec. ist ein Queren
der Fahrbahn in diesem Bereich auch für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel unkritisch.
Aus verkehrsgutachterlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Abwickelbarkeit der zusätzlichen Verkehre insgesamt
keine Bedenken gegen die geplante Entwicklung.
Immissionsschutz - Geräusche
Für den Bebauungsplanbereich, der sich in zwei Bereiche gliedert, sind die Ansiedlung eines Discountmarktes
sowie eine Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) geplant. Durch ein schalltechnisches Prognosegutachten
(Graner + Partner, Bergisch Gladbach, 18.10.2016) wurden die Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet
(Aspekt Lärmschutz für Wohnnutzung) sowie die Auswirkungen des geplanten Discounters auf die unmittelbare
und geplante Wohnbebauung betrachtet. Dieses Gutachten wurde durch einen weiteren Gutachter (Kramer
Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, 07.02.2018) nochmal überprüft und ergänzt.
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich Wohnhäuser in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten. Darüber hinaus wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche ermittelt. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind nach DIN 18005 wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Reines Wohngebiet (WR)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Orientierungswert
tags
50 dB(A)
55 dB(A)
60 dB(A)
nachts
40/35 dB(A)
45/40 dB(A)
50/45 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist.
Mit Angaben zu den relevanten Geräuschquellen des Einzelhandelsvorhabens (mit Kunden- und Mitarbeiterverkehr, Anliefer- und Entsorgungsverkehr, Ladevorgänge und technische Anlagen und Backshop) wurden die Beurteilungspegel nach TA Lärm bezogen auf 8 maßgebliche Immissionsorte für einen Werktag mit hoher Auslastung
ermittelt.
Die geplanten Bauvorhaben können aus schalltechnischer Sicht unter nachstehenden Randbedingungen realisiert werden:
Einzelhandel
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
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Begründung zur erneuten Offenlage
Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen (LWA max. je Einzelanlage = 68
dB(A).
Wohnbebauung
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr
auf der Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung
und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der
Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen
Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen.
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen.
Lichtimmissionen
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht
anhand allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch
Gesetz noch durch Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter
Beachtung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen
Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Ggfs. sind weitere Regelungen im Baugenehmigungsverfahren zu treffen.
4.2
Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 974 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Aachen und ist nicht von der Biotopkartierung der LÖBF erfasst.
Aufgrund des gewählten Verfahrens (§ 13a BauGB) ist ein Ausgleich für die durch die Baumaßnahmen entstehenden Versiegelungen nicht erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Artenschutzrechtliche Untersuchungen sind, aufgrund des Habitus der Fläche in der innerstädtischen Lage nicht
erforderlich.
Auf dem Grundstück Schleckheimer Straße 60 befindet sich eine Kiefer, die gemäß der Baumschutzsatzung
geschützt ist. Im Zuge der Baumaßnahmen sind für diesen Baum ggfs. entsprechende Schutzmaßnahmen zu
ergreifen.
Zur Verbesserung der Durchgrünung des Gebietes wird festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen zu begrünen sind. Ebenso sind die Stellplatzanlage und die Randbereiche des Einzelhandelsgrundstücks und Teile des Discounterdaches zu begrünen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
4.3
Schutzgut Boden
Geologische Situation
Die geologische Karte weist für das Plangebiet als Baugrund karbonische Festgesteine der Unteren StolbergSchichten in Form von Ton- und Schluffst ein sowie untergeordnet Sandstein aus.
Gemäß DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ ist das in der Gemarkung Kornelimünster liegende
Bauvorhaben einem Gebiet der Erdbebenzone 2, der Untergrundklasse R und der Baugrundklasse C zuzuordnen
Im Plangebiet liegen keine schutzwürdigen Böden vor, da vor allem durch die ehemalige Holzhandlung die ursprünglichen Böden in ihrem Bodenaufbau bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden.
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmittel vor.
Vorsorglich wird dennoch in den städtebaulichen Vertrag ein Hinweis über das mögliche Vorhandensein von
Kampfmitteln im Boden sowie die bei einem Fund von Kampfmitteln erforderlichen Maßnahmen aufgenommen.
Altlasten
In dem Plangebiet war die Firma Holzhandlung Körner ansässig. Zur Bewertung liegen folgende Gutachten vor:
• Geotechnischer Bericht (Gefährdungsabschätzung) Hermann Körner GmbH (Prof. Dieler & Partner,
26.03.1996)
• Gutachterlicher Bericht über die Überwachung der Erdarbeiten im Bereich des ehemaligen Sägewerkes
(Prof. Dieler & Partner, 14.03.2007)
• Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Angaben zur Gründung für den Neubau eines NettoDiscount-Marktes in Aachen-Kornelimünster, Schleckheimer Straße (GEO CONSULT GbR, Overath,
22.08.2014)
1996 wurden Bodenuntersuchungen auf die Parameter Schwermetalle, PAK, MKW sowie die in der Holzverarbeitung nutzungsspezifischen organischen Parameter (Chlor, Fluor, PCB, PCP und Lindan) durchgeführt. Das Auffüllmaterial mit einer Mächtigkeit i.d.R. von ca. 0,80 m wies erhöhte leicht Schwermetallgehalte auf (Blei 329
mg/kg, Cadmium 4,8 mg/kg). Die Ergebnisse bezüglich der organischen Parameter geben keine Hinweise auf
Schadstoffbelastungen.
Der Rückbau der ehemaligen Betriebsgebäude sowie die Erdarbeiten im Bereich der ehemaligen Holzhandlung
wurden 2007 gutachterlich begleitet. Sämtliche Gebäudereste wurden entfernt und alle angetroffenen Auffüllungsmaterialien bis auf den gewachsenen Boden abgetragen.
Maßnahmen:
Bei den auf offenen Bodenflächen (u.a. Gärten, Grünflächen) aufzubringenden Bodenmaterialien zur Herstellung
einer durchwurzelbaren Bodenschicht ist zu beachten, dass die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 Bosch erfüllt werden.
Die Materialien müssen im Hinblick auf die Vermeidung der Entstehung einer Besorgnis des Entstehens einer
schädlichen Bodenveränderung gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Bosch die Vorsorgewerte des Anhangs 2
der Bosch einhalten.
4.4
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz definierten Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet).
Es liegt eine Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung vor (GEO CONSULT, Overath, 22.08.2014) für den
geplanten Einzelhandelsstandort vor. Zum Zeitpunkt der Felderkundungen am 08.08.2014 wurde durch Bohrlochmessungen kein Wasserspiegel festgestellt.
Im Nahbereich des Bauvorhabens liegt eine Grundwassermessstelle. Die Daten der Messstelle sind nachfolgend
dargestellt.
Nr.
Lage
0103032086 200 m nördlich
Beobachtungszeitraum
höchster Grundwasserstand / min. Flurabstand mit Datum
1987 bis 2013
236,50 mNHN / 15,71 m (06.02.1995)
Nach Auswertung der hydrogeologischen Situation bewegt sich der oberste, durchgängige Grundwasserhorizont
innerhalb von Kluft- und Schichtflächen des Festgesteins in größerer Tiefe unter GOK und bleibt für die geplante
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
Bebauung ohne negative Einflüsse. Nach länger andauernden Niederschlagsperioden bzw. Starkregenereignissen können sich im anstehenden Untergrund bereichsweise Staunässe- bzw. Schichtwasserbereiche bilden.
Dem anstehenden Untergrund ist aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche ein Durchlässigkeitsbeiwert kf~10-7 m/s zuzuweisen. Eine druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen wird daher
erforderlich sein.
Entwässerung
Das Plangebiet liegt an den abwassertechnisch erschlossenen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße,
die zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Süd gehören.
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a Landeswassergesetz - LWG (inzwischen § 44 LWG i.V.m. § 55 Abs. 2
Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in
Betracht, zumal die Bodenverhältnisse eine Versickerung auch nicht zulassen.
4.5
Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima
Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten weist Kornelimünster eine dörfliche Struktur im durch die Abtei
geprägten alten Ortskern auf. Ausweislich der Thermalbefliegungen liegt Kornelimünster West in einem Kaltlufteinzugsgebiet. Entlang der Schleckheimer Straße ist ein lokaler Kaltluftabfluß nachgewiesen. Ansonsten ist
davon auszugehen, dass sich die Kaltluft zwischen den Wohngebieten laminar hangabwärts bewegt und damit
den Westteil von Kornelimünster oberhalb des Indetales mit Frischluft versorgt. Im Indetal selbst – und damit im
Zentrum von Kornelimünster – herrscht Kaltluftstau mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten vor.
Wegen des zu erwartenden, hohen Versiegelungsgrades durch die Discounternutzung ist für die benachbarte
Wohnbebauung mit den Auswirkungen in Form von Erwärmung und Staubbildung zu rechnen. Insofern werden
aus stadtklimatischer Sicht Baumpflanzungen auf dem Parkplatz vorsehen. Zudem werden Teile des Daches des
Discounters sowie die Tiefgarage im Bereich der beiden geplanten Wohnhäuser begrünt.
4.6
Schutz Kultur- und Sachgüter
Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Baudenkmäler und keine bekannten Bodendenkmäler.
4.7
Bewertung der Umweltbelange
Der Bebauungsplan dient im Wesentlichen der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Discounters) an der
Schleckheimer Straße, um die Grundversorgung der Bevölkerung in Kornelimünster zu sichern. Ergänzend dazu
sind 2 Mehrfamilienhäuser an der August-Macke-Straße geplant.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln. Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt heute
einen Missstand dar. Aufgrund der integrierten Lage und der gewerblichen Vornutzung werden keine erheblichen
negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.
Auf der Grundlage der vorstehend detailliert dargestellten Ergebnisse der fachgutachtlichen Untersuchungen sind
bei Umsetzung des Vorhabens keine wesentlichen Auswirkungen – bei Berücksichtigung der benannten Randbedingungen – auf die Umweltschutzgüter zu erwarten.
Durch die Realisierung des Bebauungsplans wird es zu einem höheren Versiegelungsgrad und dadurch bedingt
zu einer Zunahme von klimatisch ungünstigen Aufheizflächen kommen. Dem soll durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.
5.
Auswirkungen der Planung
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln. Das Grundstück lag ursprünglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 840 –
Kornelimünster West / Schleckheimer Straße -; wurde aber im weiteren Verfahren ausgeklammert, um die
Wohnbebauung schneller realisieren zu können.
Bereits in der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur erneuten Offenlage
den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen
Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Das ursprüngliche Konzept sah einen
Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vor, in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte.
Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen umgesetzt und die in der Begründung genannten Maßnahmen
in den städtebaulichen Vertrag übernommen und realisiert werden, sind durch die Umsetzung des Bebauungsplanes keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
6.
Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da
diese von den Vorhabenträgern übernommen werden.
7.
Plandaten
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kornelimünster West / August-Macke-Straße umfasst eine
Fläche von ca. 5.180 qm mit folgender Unterteilung:
Nutzungsart
Mischgebiet MI 1
Lebensmitteldiscounter Schleckheimer Straße
Mischgebiet MI 2
Wohnungsbau August-Macke-Straße
Gesamt
Flächengröße ca.
3.705 qm
%
72 %
1.475 qm
28 %
5.180 qm
100 %
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschluss am 17.05.2018 die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster West / August-Macke-Straße – beschlossen hat.
Aachen, den 18.05.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
über die Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplans Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße –
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße, und August-Macke-Straße im Stadtbezirk Kornelimünster
Lage des Plangebietes
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage zum Bebauungsplan mit den entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
August-Macke-Straße, 03.06.2017
August-Macke-Straße, 08.06.2017
Cyprianusweg, 07.06.2017 mit Unterschriftenliste
Paul-Klee-Straße, 08.06.2017
Paul-Klee-Straße, 05.06.2017
Paul-Klee-Straße, 11.06.2017
Schleckheimer Straße, 31.05.2017
Schleckheimer Straße, 04.06.2017
Schleckheimer Straße, 08.06.2017
Schleckheimer Straße, 08.06.2017
Schleckheimer Straße, 04.06.2017
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
1. Öffentlichkeit August-Macke-Straße, 03.06.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu 1:
Discounter
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ansiedlung eines Mischgebietes, in dem ein Nahversorger in fußläufiger Nähe
des Siedlungsbereiches und in Kornelimünster untergebracht werden kann. Bereits im Jahr 2010 wurde für den
Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Kornelimünster West / August-Macke-Straße gefasst. Gleichzeitig
wurde eine Veränderungssperre erlassen, um zu verhindern, dass eine Wohnbebauung ohne Einzelhandel realisiert wird.
Die angestrebte Nutzung ist als wohngebietsverträglich zu bewerten.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Lärmbelastung
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachter nochmal
geprüft und ergänzt wurde.
Das geplante Bauvorhaben eines Discountmarktes sowie die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern kann aus
schalltechnischer Sicht unter nachstehenden Randbedingungen realisiert werden:
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Verkehrszunahme / Sicherheit
Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches ebenfalls nach der öffentlichen Auslegung aktualisiert wurde.
Aus der im Rahmen des Vorhabens geplanten Wohnnutzung sind 78 Kfz-Fahrten/Tag, respektive 9 Kfz-Fahrten/h
in der Nachmittagsspitzenstunde, zu erwarten.
Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive 77 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert. Dieser Zusatzverkehr kann problemlos aufgenommen werden.
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und AlfonsGeron-Straße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Aus den zusätzlichen Kfz-Verkehren werden lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her
entlang der Schleckheimer Straße nur geringe Betroffenheit hervorrufen werden.
Hinweis: Schärfere Abgasgrenzwerte und damit verbundene motortechnische Verbesserungen bei Dieselkraftfahrzeugen senkten die Staubemissionen aus dem Verkehr von 1990 bis 2005 innerorts um 40 Prozent (Quelle:
Umweltbundesamt).
Aus stadtklimatischer Sicht werden als Minderungsmaßnahme Baumpflanzungen auf dem Parkplatz vorsehen.
Zudem werden Teile des Daches des Discounters sowie die Tiefgarage im Bereich der beiden geplanten Wohnhäuser begrünt.
Geplante Wohnbebauung
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der
Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus,
ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich
gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass
z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein
Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau
angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu
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erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung
und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Parkplätze August-Macke-Straße / Zufahrten
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche Parkplätze wegfallen. Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze
als „unverbindliche Planung“ dargestellt. Es bestand auch zu keinem Zeitpunkt die Absicht eine Erschließung/Zufahrt von der August-Macke-Straße auszuschließen. Einseitige Erschließungen sind städtebaulich nicht
wünschenswert, weil der Aufwand der Verkehrsfläche nicht mit dem Nutzen zu keinem Verhältnis steht. Darüber
hinaus würden die erhöhten Erschließungskosten die Grundstückpreise verteuern. Anlieger werden prinzipiell an
den Erschließungskosten herangezogen, so haben sie auch das Recht der Anfahrbarkeit / Zufahrten.
Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist entlang des Flurstücks 1535 die
Siegnatur x-x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen verweist.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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2. August-Macke-Straße, 08.06.2017
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Stellungnahme der Verwaltung zu 2.
Discounter und Bäckerei
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung ausreichend sicherstellen kann, bisher
nicht vorhanden. Durch die Ansiedlung des Discountmarktes kann diesem Defizit entgegen gewirkt werden.
Ein Markt in Kornelimünster ist für Bevölkerungsgruppen, die nicht ausschließlich den Pkw zum Einkauf nutzen
wollen und auch im Hinblick auf das Neubaugebiet Kornelimünster-West gewünscht. Die Tragfähigkeit des Marktes wurde sowohl durch den Betreiber als auch gutachterlich geprüft.
Der engere Einzugsbereich des Marktes wird den Ort Kornelimünster mit einem Bevölkerungspotenzial von ca.
3.400 Einwohnern und einem nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 9,5 Mio. € umfassen. Hier
wird eine Kaufkraftabschöpfung von ca. 16 % prognostiziert.
In den umliegenden Ortschaften Oberforstbach/Schleckheim und Walheim wird eine Kaufkraftbindung von 3 bis 4
% erfolgen können, etwa 10 % des Umsatzes wird als diffuser Zufluss aus sonstigen Orten generiert werden.
Insgesamt wird eine tragfähige Umsatzleistung von ca. 3,4 Mio/Jahr erwartet.
Bemühungen zur Ansiedlung eines Marktes mit dem entsprechenden Flächenbedarf konnten an anderer Stelle in
Kornelimünster nicht umgesetzt werden. Inwieweit eine Bäckerei am Standort August-Macke-Straße angesiedelt
wird, steht noch nicht fest.
Aus städtebaulicher und landesplanerischer Sicht ist die Ansiedlung von Einzelhandel in Gewerbegebieten und
hier insbesondere Einzelhandel der Nahversorgung und mit zentrenrelevanten Sortimenten zugunsten integrierter
Standorte zu vermeiden.
Lärmbelästigung
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde. Als Grundlage für diese
Überprüfung wurde auch das vorliegende Verkehrsgutachten überarbeitet. Es wurde sowohl eine aktuelle Verkehrszählung (Dienstag, 05.09.2017) durchgeführt als auch die MIV-Anteile erhöht. Damit wurde den Einwendungen Rechnung getragen.
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Fassung vom 09.01.2018
Das geplante Bauvorhaben eines Discountmarktes sowie die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern kann aus
schalltechnischer Sicht unter nachstehenden Randbedingungen realisiert werden:
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Die Gutachter gehen dabei von maximal 3 An- und Abfahren schwerer Lkw’s für Anlieferung und Entsorgung aus.
Zusätzlich wurde 1 mittlerer/ leichter Lkw und maximal 3 Lieferwagen pro Tag berücksichtigt. Für den Backshop
wurden 3 Lieferwagen pro Tag berücksichtigt.
Sollten sich Annahmen aus dem Schallgutachten im Bauantragsverfahren ändern, wird das Gutachten fortgeschrieben. Es wird sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
Festsetzungen im B-Plan-Entwurf
Mischgebiete dienen sowohl dem Wohnungen als auch nicht störendem Gewerbe. Das wesentliche Merkmal
eines Mischgebiets ist die gleichgewichtige Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf insgesamt dominieren, obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Wird im
Mischgebiet MI 1 ein Discounter (Gewerbe) angesiedelt, so muss im Gebiet MI 2 die Wohnnutzungen dominieren. Solange im MI 1 diese gewerbliche Nutzung gegeben ist, kann für das Gebiet MI 2 keine gewerbliche Nutzung genehmigt werden.
Für die geplante Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige
Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau
von der umliegenden Einfamilienhausbebauung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist
es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Einoder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung
verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden
und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu
beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als
Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist
jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage, die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung je nach
Jahreszeit für bestimmte Zeit verschatten.
In einem weitgehend bebauten Umfeld muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks / Nachbargrundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommen kann.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend
wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine
Konflikte zu erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
Eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht zu erwarten.
Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze als „unverbindlich
Planung“ dargestellt. Nicht destotrotz hat jedes Grundstück ein Recht auf Zufahrtsmöglichkeit vom öffentlichen
Straßenraum.
Die geplante Wohnbebauung nimmt die Straßenrandbebauung der gegenüberliegenden Straßenseite auf und ist
städtebaulich vertretbar. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht eine Erschließung/Zufahrt von der AugustMacke-Straße auszuschließen. Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist
entlang des Flurstücks 1535 die Siegnatur x-x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen
verweist.
In dem Plangebiet war eine Holzhandlung ansässig. Im Zuge der Rückbaumaßnahmen wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt und der Rückbau gutachterlich begleitet. Sämtliche Gebäudereste wurden entfernt und alle
angetroffenen Auffüllungsmaterialien bis auf den gewachsenen Boden abgetragen.
Dies ist in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.
Verkehrssituation
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nochmal überarbeitet und ergänzt.
Es wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des Bebauungsplanes 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz und insbesondere die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Die geplante Wohnbebauung im Gebiet MI 2 mit ca. 14 Wohneinheiten wird von der August-Macke-Straße erschlossen. Der geplante Nahversorgungsmarkt im Gebiet MI 1 wird von der Schleckheimer Straße erschlossen.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert.
Für den Discountmarkt wird von einem täglichen Kundenaufkommen von rd. 650 - 660 Kunden ausgegangen.
Als Einzugsgebiet für wurden Kornelimünster und Schleckheim mit insgesamt ca. 6.000 EW berücksichtigt. Ca.
3.400 EW (57%) wohnen im Stadtteil Kornelimünster. Der MIV-Anteil wurde für Kornelimünster und die umliegenden Orte entsprechend differenziert angesetzt. Für Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung den Standort bequem fußläufig oder mit dem
Fahrrad etc. erreichen können. Für die entfernter liegenden Stadtteile wurde der MIV-Anteil entsprechend höher,
mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt ergibt sich daraus ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet:
75%. Die mittlere Pkw-Besetzung wurde mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser Stelle davon
auszugehen, dass 20% dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem weiteren Ziel,
anfahren (Mitnahmeeffekt).
Die Wirtschaftsverkehre werden mit 14 Kfz-Fahrten/Tag angenommen.
Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden zusammenfasend 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive 77 KfzFahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert, wobei 80% der Kundenverkehre tatsächliche Zusatzverkehre darstellen, da entsprechende Mitannahmeeffekte (Verkehre die heute bereits im Zuge der Schleckheimer Straße unterwegs sind und zukünftig einen Zwischenstopp im Plangebiet haben werden) an dieser Stelle zu
erwarten sind.
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag,
05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den
Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030 für die Schleckheimer Straße berücksichtigt.
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Unter Berücksichtigung der aufgeführten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030
liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und AlfonsGeron-Straße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25 m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß
den prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel alle
23 sec., in der nachmittäglichen Spitzenstunde alle 16 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe. Unter
Berücksichtigung einer reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren eines
Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in Anspruch nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 16 – 23 sec. ist ein Queren
der Fahrbahn in diesem Bereich auch für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel unkritisch.
Aus verkehrsgutachterlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Abwickelbarkeit der zusätzlichen Verkehre insgesamt
keine Bedenken gegen die geplante Entwicklung.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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3. Öffentlichkeit Cyprianusweg, 07.06.2017 mit 2 Umfragen und entsprechenden Unterschriftenlisten
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Anlage:
Unterschriftenliste: Ich bin für mehr Lärmschutz am Netto-Markt haben 96 Menschen unterschrieben
Zusätzlich haben 46 Menschen unterschrieben, dass sie mit ihrem PKW zum künftigen Netto fahren würden.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3:
Untersuchungen zur Verkehrsmittelwahl der Kunden von Discountern zeigen für den motorisierten Verkehr eine
Größenordnung zwischen 30% in integrierten Innenstadtlagen und 80% in isolierten Lagen am Stadtrand. Neben
der Pkw-Verfügbarkeit beeinflusst auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und
zu Fuß die Verkehrsmittelwahl.
Die in der verkehrlichen Stellungnahme aufgeführten Ansätze zur Verkehrserzeugung basieren auf den Angaben
der Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen „Integration von Verkehrsplanung und
räumlicher Planung“, Teil 2: „Abschätzung der Verkehrserzeugung aus Vorhaben der Bauleitplanung“ (Bosserhoff) und die „Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) „Hinweise
zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ herangezogen. Dort wird für derartige Einzelhandelsnutzungen und Lagen ein MIV-Anteil von 40-60% und eine Pkw-Besetzung von 1,2-1,4 angegeben.
Ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen Bon von
17 € je Einkauf errechnet sich – gemäß gutachterlicher Einschätzung - ein durchschnittliches Aufkommen von ca.
650 660 Kunden/ Tag.
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Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nochmal überarbeitet und ergänzt.
Als Einzugsgebiet für den Einzelhandelsstandort wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim, mit
insgesamt ca. 6.000 EW berücksichtigt. Ca. 3.400 EW (57%) wohnen demnach im Stadtteil Kornelimünster. Der
MIV-Anteil wurde für die beiden Stadtteile entsprechend differenziert angesetzt. Für den Standortstadtteil Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung
den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können. Für den entfernter liegenden Stadtteil Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt wurde im
aktuellen Verkehrsgutachten ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75% berücksichtigt.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert. Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden zusammenfasend 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive
77 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert, wobei 80% der Kundenverkehre tatsächliche
Zusatzverkehre darstellen, da entsprechende Mitnahmeeffekte (Verkehre die heute bereits im Zuge der Schleckheimer Straße unterwegs sind und zukünftig einen Zwischenstopp im Plangebiet haben werden) an dieser Stelle
zu erwarten sind.
Das schalltechnische Prognosegutachten wurde anhand dieser Daten ebenfalls durch ein zweites Gutachterbüro
nochmal überprüft.
Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von verschiedenen
Randbedingungen sowie Schallschutzmaßnahmen, die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß
den geltenden Normen und Richtlinien unterschritten, also eingehalten werden können. Die erforderlichen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag verankert. Dies betrifft insbesondere die Öffnungszeiten, da diese
nach BauGB, aufgrund des fehlenden bodenrechtlichen Bezugs, nicht festgesetzt werden können. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird empfohlen, die Anregungen zum Lärmschutz zu in den städtebaulichen Vertrag zu übernehmen.
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4. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 08.06.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu 4:
Auf die Ausführungen unter Punkt 5 wird hingewiesen.
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5. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 05.06.2017
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Stellungnahme der Verwaltung zu 5:
Discounter
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur
Schleckheimer Straße ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes
nur über die Zufahrt zum Discounter möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Die Öffnungs- und Anlieferungszeiten werden sowohl in einem städtebaulichen Vertrag, als auch in der Baugenehmigung festgeschrieben. Gleiches gilt für die Maßnahmen zum Schallschutz (Einhausung Anlieferung,
Schallschutzwand, technische Anlagen etc.)
Die ersten Entwürfe sahen die Anlieferung an der Ostseite des Marktes vor. Aufgrund der Umbauplanungen der
Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer musste die Anlieferung auf die Südwestseite verlegt werden.
Die Anlieferungsrampe wird gemäß den Vorgaben des Schallgutachtens auf mindestens 15 m Länge eingehaust.
Ebenso wird die Fahrbahndecke des Stellplatzes in Asphalt ausgeführt.
In Verbindung mit der Tiefgarage der angrenzend geplanten Wohnbebauung ist die Lage der Anlieferung an der
gewählten Stelle, die bautechnisch beste Lösung. Eine Zufahrt über den Parkplatz an die Ostseite des geplanten
Marktes würde insgesamt zu höheren Belastungen aller Anwohner führen.
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Sowohl der Discounter als auch eine Bäckerei werden mit lärmarmen technischen Anlagen, gemäß den aktuellen
Anforderungen ausgestattet. Die konkrete Verortung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben des Schallgutachtens.
Lichtimmissionen
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht
anhand allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch
Gesetz noch durch Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter
Beachtung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen
Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Ggfs. sind weitere Regelungen im Baugenehmigungsverfahren zu treffen.
Gutachten
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nochmal überarbeitet und ergänzt. Das Schallgutachten wurde ebenfalls durch ein zweites Gutachterbüro
(Schallgutachten) überprüft und ergänzt.
Wohnbebauung
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine untergeordnete zentrale Funktion
zugewiesen. Mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren
Dichte sollte dem Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen.
In dieser Rahmenplanung wurde für das Plangebiet bereits ein kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und
Geschosswohnungsbau vorgesehen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Der nunmehr geplante Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung in der Umgebung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener
Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen,
dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung
für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und
Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine
Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In einem weitgehend bebauten Umfeld muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks / Nachbargrundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommen kann.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend
wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine
Konflikte zu erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
Ein Einblick in die angrenzenden Gärten ist gemäß dem vorliegenden Hochbauentwurf möglich. Ein genereller
Schutz vor Einblicken in Haus und Garten besteht im öffentlichen Recht jedoch nicht. Die Einsichtsmöglichkeit
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liegt nach der Rechtsprechung in der Natur der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebiets regelmäßig hinzunehmen.“
Verfahren
Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan 1980 stellt das hier in Rede stehende Plangebiet als Wohnbaufläche (W) dar. Mit dem Bebauungsplan sollen, dem Leitbild der „ Stadt der kurzen Wege “ folgend, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nutzungsmix aus Gewerbe (Einzelhandel) und Wohnen geschaffen
werden. Soweit er folglich von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt. Zudem wird der Flächennutzungsplan gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Beteiligung Mai
2014) wird der in Rede stehende Bereich in seiner Darstellung als „Wohnbaufläche“ weiter geführt.
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes
sind daher gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Darstellung „Gemischte Baufläche“ wird in der Überarbeitung des Vorentwurfes FNP Aachen*2030 entlang der Schleckheimer Straße erweitert und fasst die Fläche der hier in Rede stehenden Planung mit ein. Die
zukünftige Planung wird sich aus dem neu aufzustellenden Flächennutzungsplan herleiten.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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6. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 11.06.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu 6:
Aktualität Ihrer Pläne:
Das Haus Paul-Klee-Straße ist in den aktuellen Kartenwerken (z.B. TIM-online) noch nicht enthalten. Wahrscheinlich wurde das Gebäude noch nicht eingemessen bzw. ins Kataster übernommen.
Einfriedung:
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur
Schleckheimer Straße ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes
nur über die Zufahrt zum Discounter möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
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Fassung vom 09.01.2018
Schutzmaßnahmen der Kanalisation - Dachbegrünung:
Die Entwässerung des Gebietes erfolgt in die vorhandene Kanalisation.
Gemäß Landeswassergesetz NRW ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996
erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, nach Maßgabe des § 55
Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Das Gebiet war vor 1996 bereits bebaut.
Als Maßnahmen der Rückhaltung sind eine intensive Begrünung der Tiefgarage und eine teilweise Dachbegrünung des Discounters geplant.
Ansehen des Gewerbegebietes:
Es wurde geprüft, ob das Dach des Hauptgebäudes, welches als flach geneigtes Pultdach geplant ist, begrünt
werden kann. Dies ist nicht möglich, da das Verkaufsgebäude weitgehend stützenfrei geplant ist, wie bei heutigen
modernen Märkten üblich. Stützen lassen sich in Regalaufstellung nur schwer integrieren. Die statischen Anforderungen für ein begrüntes Dach würden zu einem erheblichen Mehraufwand führen; welcher das gesamte Vorhaben zum Scheitern bringen würde.
Die Anlieferungszone und auch im Eingangsbereich des Discounters sind als Flachdächer geplant. Für diese wird
eine extensive Begrünung festgesetzt, so dass zumindest eine Teilbegrünung realisiert werden kann.
Lärmschutz:
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde. Als Grundlage für diese
Überprüfung wurde auch das vorliegende Verkehrsgutachten überarbeitet. Es sowohl eine aktuelle Verkehrszählung (Dienstag, 05.09.2017) durchgeführt als auch die MIV-Anteile erhöht. Damit wurde den Einwendungen
Rechnung getragen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte unter nachstehenden Rahmenbedingungen zu erwarten.
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
7. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 31.05.2017
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 7:
Die ersten Entwürfe sahen die Anlieferung an der Ostseite des Marktes vor. Aufgrund der Umbauplanungen der
Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer musste die Anlieferung auf die Südwestseite verlegt werden.
Durch ein schalltechnisches Prognosegutachten wurden die Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet (Aspekt
Lärmschutz für Wohnnutzung) sowie die Auswirkungen des geplanten Discounters auf die unmittelbare und geplante Wohnbebauung betrachtet. Ebenso wurden die mit der geplanten Wohnbebauung (Tiefgarage) verbundenen Lärmimmissionen betrachtet.
Dieses Gutachten wurde durch ein zweites Gutachterbüro nochmal überprüft. Auch das Verkehrsgutachten wurde nochmals angepasst.
Sowohl im städtebaulichen Vertrag als auch in der Baugenehmigung werden Regelungen zum betrieblichen
Lärmschutz getroffen, die sicherstellen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. unterschritten werden.
Vereinbarungen zwischen dem Einwender und dem Investor hinsichtlich einer Wand entlang der östlichen
Grundstücksgrenze sind davon unbenommen und unterliegen nicht der Abwägung.
Es ist richtig, dass in den vorliegenden Gutachten von der Bayerischen Parkplatzlärmstudie abgewichen wird.
Die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist grundsätzlich eine - von der Rechtsprechung anerkannte - Grundlage für die anzunehmende Häufigkeit der Stellplatznutzungen bei unterschiedlichen
Betriebstypen. Allerdings liefert sie nur generelle Anhaltspunkte und ist nicht allgemeinverbindlich, weshalb sie
eine konkrete Beurteilung nicht zu ersetzen vermag.
Vorliegend erfolgte im Rahmen des Verkehrsgutachtens und einer Verträglichkeitsanalyse eine konkrete Betrachtung, die die spezifischen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Der engere Einzugsbereich des Marktes wird Kornelimünster mit einem Bevölkerungspotenzial von ca. 3.400
Einwohnern und einem nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 9,5 Mio. € umfassen. Hier wird eine
Kaufkraftabschöpfung von ca. 16 % prognostiziert. In den umliegenden Ortschaften von Oberforstbach/Schleckheim und Walheim wird eine Kaufkraftbindung von 3 bis 4 % erfolgen können, etwa 10 % des Umsatzes wird als diffuser Zufluss aus sonstigen Orten generiert werden. Insgesamt wird eine Umsatzleistung von
ca. 3,4 Mio/Jahr erwartet.
Ausgehend von diesen 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen
Bon von 17 € je Einkauf wird ein durchschnittliches Aufkommen von ca. 650 - 660 Kunden/ Tag erwartet.
Der MIV-Anteil (motorisierter Individualverkehr) wird im Verkehrsgutachten für Kornelimünster und die umliegenden Orte differenziert angesetzt. Für Kornelimünster wird ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden
der umliegenden, dichten Wohnbebauung den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen
können. Für die entfernter liegenden Stadtteile wird der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen.
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Anteilig gemittelt ergibt sich daraus ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75%. Die mittlere PkwBesetzung wird mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass 20%
dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem weiteren Ziel, anfahren (Mitnahmeeffekt). Dieser Mitnahmeeffekt ist Mindestwert zu betrachten. Denn damit wird unterstellt, dass 4 von 5 Fahrten
zum Netto-Markt als Zielverkehr zu bewerten ist und nur 20 % der Einkäufe bei Netto durch Kunden erfolgen, die
den Besuch mit anderen Aktivitäten koppeln und deshalb per se im Straßennetz unterwegs sind.
Nach der Rechtsprechung lässt sich ein realitätsnahes Betriebsgeschehen regelmäßig - und so auch hier - auch
aufgrund von gutachterlichen Betrachtungen modellieren.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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8. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 04.06.2017
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Anlage:
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Fassung vom 09.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 8:
Bedarf
Die Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren hat bereits seinerzeit dem Plangebiet eine
zentrale Funktion zugewiesen.
In der Rahmenplanung wurde für das Plangebiet ein kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und an der Haupterschließung, der Schleckheimer
Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höher bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es wurde
lediglich die Teile in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat
einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vorgesehen in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer
den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung ausreichend sicherstellen kann, nicht vorhanden. Durch die Ansiedlung des Discountmarktes soll diesem Defizit entgegen gewirkt werden.
Ein Markt in Kornelimünster ist, wie von zahlreichen Bürgern auch dokumentiert, für Bevölkerungsgruppen, die
nicht ausschließlich den Pkw zum Einkauf nutzen wollen und auch im Hinblick auf das Neubaugebiet Kornelimünster-West gewünscht.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde sowohl durch den Betreiber als auch gutachterlich geprüft.
Der engere Einzugsbereich des Marktes wird den Ort Kornelimünster mit einem Bevölkerungspotenzial von ca.
3.400 Einwohnern und einem nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 9,5 Mio. € umfassen. Hier
wird eine Kaufkraftabschöpfung von ca. 16 % prognostiziert.
In den umliegenden Ortschaften Oberforstbach/Schleckheim und Walheim wird eine Kaufkraftbindung von 3 bis 4
% erfolgen können, etwa 10 % des Umsatzes wird als diffuser Zufluss aus sonstigen Orten generiert werden.
Insgesamt wird eine tragfähige Umsatzleistung von ca. 3,4 Mio/Jahr erwartet.
Standortalternativen wurden ebenfalls geprüft. Geeignete Grundstücke mit einer entsprechenden Flächengröße
und Verkehrsanbindung für einen solchen Markt stehen in Kornelimünster an anderer Stelle nicht zur Verfügung.
Der Standort verfügt über eine gute fußläufige Erreichbarkeit. Eine Haltestelle des ÖPNVs ist im unmittelbaren
Umfeld vorhanden.
Immissionsschutz (Schall /Abfall /Licht)
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde. Als Grundlage für diese
Überprüfung wurde auch das vorliegende Verkehrsgutachten ebenfalls überarbeitet. Es wurde sowohl eine aktuelle Verkehrszählung (Dienstag, 05.09.2017) durchgeführt als auch die MIV-Anteile erhöht. Damit wurde den
Einwendungen Rechnung getragen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte unter nachstehenden Rahmenbedingungen zu erwarten:
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Die Warnsignalisierung bei Rückwärtsfahrten der Lkw ist im Schallgutachten pauschal einbezogen. Für die fahrzeugeigenen Kühlaggregate der Lkw wurde eine A-Schallleistung von 97,4 dB(A) angesetzt. Ob das Signal beim
Rückwärtsfahren ausgeschaltet werden kann, wird geprüft.
In den Ansätzen sind alle Nebengeräusche wie z.B. Durchfahrten (Parksuchverkehr) und Einkaufswagen enthalten. Es wurde für 650 - 660 Kunden pro Tag die Benutzung eines Einkaufswagens angesetzt.
Entsprechende Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Sollte sich die vorliegende Planung nochmal ändern, werden die Gutachten nochmals entsprechend angepasst.
Nicht vertretbare Lärmimmissionen sind somit auszuschließen.
Der anfallende Abfall wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Es kann
daher nicht zu Geruchsbelästigungen kommen.
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht
anhand allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch
Gesetz noch durch Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter
Beachtung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen
Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Weiteres wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Einfriedung / Schranke
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur
Schleckheimer Straße ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes
nur über die Zufahrt zum Discounter möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Verkehr
Untersuchungen zur Verkehrsmittelwahl der Kunden von Discountern zeigen für den motorisierten Verkehr eine
Größenordnung zwischen 30% in integrierten Innenstadtlagen und 80% in isolierten Lagen am Stadtrand. Neben
der Pkw-Verfügbarkeit beeinflusst auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und
zu Fuß die Verkehrsmittelwahl.
Die in der verkehrlichen Stellungnahme aufgeführten Ansätze zur Verkehrserzeugung basieren auf den Angaben
der Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen „Integration von Verkehrsplanung und
räumlicher Planung“, Teil 2: „Abschätzung der Verkehrserzeugung aus Vorhaben der Bauleitplanung“ (Bosserhoff) und der „Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) „Hinweise
zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ herangezogen.
Dort wird für derartige Einzelhandelsnutzungen und Lagen ein MIV-Anteil von 40-60% und eine Pkw-Besetzung
von 1,2-1,4 angegeben. Ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen Bon von 17 € je Einkauf errechnet sich ein durchschnittliches Aufkommen von ca. 650 - 660
Kunden/ Tag.
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nochmal überarbeitet und ergänzt.
Es wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des Bebauungsplanes 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz und insbesondere die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Als Einzugsgebiet für den Einzelhandelsstandort wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim, mit
insgesamt ca. 6.000 EW berücksichtigt. Ca. 3.400 EW (57%) wohnen demnach im Stadtteil Kornelimünster. Der
MIV-Anteil wurde für die beiden Stadtteile entsprechend differenziert angesetzt. Für den Standortstadtteil Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung
den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können. Für den entfernt liegenden Stadtteil
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt wurde im aktuellen Verkehrsgutachten ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75% berücksichtigt.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert. Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden zusammenfasend 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive
77 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert, wobei 80% der Kundenverkehre tatsächliche
Zusatzverkehre darstellen, da entsprechende Mitannahmeeffekte (Verkehre die heute bereits im Zuge der
Schleckheimer Straße unterwegs sind und zukünftig einen Zwischenstopp im Plangebiet haben werden) an dieser Stelle zu erwarten sind.
Im aktuellen schalltechnischen Gutachten wurden diese Ansätze berücksichtigt.
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag
05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den
Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030 für die Schleckheimer Straße berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030
liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
Es liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und Alfons-GeronStraße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere
auch für die Schülerinnen und Schüler.
Geplante Wohnbebauung / Verschattung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In einem weitgehend bebauten Umfeld muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks / Nachbargrundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommen kann.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend
wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine
Konflikte zu erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
Eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht zu erwarten.
Verfahren
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Kornelimünster-West /August-Macke-Straße erfolgt, aufgrund der geringen Größe und der Innenbereichslage, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Mischgebiete dienen sowohl dem Wohnungen als auch nicht störendem Gewerbe. Das wesentliche Merkmal
eines Mischgebiets ist die Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf insgesamt dominieren,
obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Da im Mischgebiet MI 1 das
Gewerbe (Einzelhandel) dominiert, müssen im Gebiet MI 2 die Wohnnutzungen dominieren.
Pkw-Verkehr an 4 Seiten des Hauses
Das Wohnhaus Schleckheimer Straße (Eckhaus) gehörte in der Vergangenheit zu dem Gelände einer Holzhandlung Körner. Nach Aufgabe dieser wurden für das Betriebsgelände und angrenzende landwirtschaftlich genutzte
Bereiche das Rahmenplankonzept Kornelimünster-West und im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster-West, Schleckheimer Straße - aufgestellt. Ziel dieser Bauleitplanung war unter anderem auch die Ansiedlung eines Nahversorgers im Eckbereich Schleckheimer-Straße / August-Macke-Straße.
Die Tiefgaragenzufahrt hält einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze des Hauses Schleckheimer Straße 60 ein. Deren Quell- und Zielverkehr beträgt nach der Verkehrsstudie 78 Kfz-Fahrten pro Tag. Zur
Nachtzeit sind nur vereinzelte Fahrten durch diese Wohnnutzungen zu erwarten.
Das aktuelle Schallgutachten setzt für die geplante Tiefgarage bzw. deren Rampe den Stand der Lärmminderungstechnik voraus:
- Tor der Tiefgarage ohne relevante Lauf- und Schließgeräusche
- Abdeckung der Regenrinnen mit verschraubten Gusseisenplatten
- Hochabsorbierende Ausführung nach ZTV-Lsw 06 [18] (Gruppe A3) beider Rampenwandseiten
- Eine möglichst glatte Fahrbahnoberfläche der Rampe z. B. aus Asphaltbeton oder glattem Pflaster
ohne Fugen
Entsprechende Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Nicht vertretbare Lärmimmissionen sind somit auszuschließen.
Parkplätze August-Macke-Straße
Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze als „unverbindliche
Planung“ dargestellt. Nicht destotrotz hat jedes Grundstück ein Recht auf Zufahrtsmöglichkeiten vom öffentlichen
Verkehrsraum. Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern würden weit mehr Parkplätze wegfallen, da dann je
Wohneinheit eine Zufahrt erforderlich würde.
Unrechtmäßiges Parken kann durch ein Bauleitplanverfahren nicht verhindert werden.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
9. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 08.06.2017
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Seite 42 von 57
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 9:
Kundenverkehre
Untersuchungen zur Verkehrsmittelwahl der Kunden von Discountern zeigen für den motorisierten Verkehr eine
Größenordnung zwischen 30% in integrierten Innenstadtlagen und 80% in isolierten Lagen am Stadtrand. Neben
der Pkw-Verfügbarkeit beeinflusst auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und
zu Fuß die Verkehrsmittelwahl.
Die in der verkehrlichen Stellungnahme aufgeführten Ansätze der Verkehrserzeugung basieren auf den Angaben
der Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen „Integration von Verkehrsplanung und
räumlicher Planung“, Teil 2: „Abschätzung der Verkehrserzeugung aus Vorhaben der Bauleitplanung (Bosserhoff)“ und der „Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) „Hinweise
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ herangezogen. Dort wird für derartige Einzelhandelsnutzungen und Lagen ein MIV-Anteil von 40-60% und eine Pkw-Besetzung von 1,2-1,4 angegeben.
Ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen Bon von
17 € je Einkauf errechnet sich, gemäß gutachterlicher Einschätzung, ein durchschnittliches Aufkommen von ca.
650 - 660 Kunden/Tag.
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der Einwendungen aus der Öffentlichkeit überarbeitet und ergänzt.
Als Einzugsgebiet für den Einzelhandelsstandort wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim, mit
insgesamt ca. 6.000 EW berücksichtigt. Ca. 3.400 EW (57%) wohnen demnach im Stadtteil Kornelimünster. Der
MIV-Anteil wurde für die beiden Stadtteile entsprechend differenziert angesetzt. Für den Standortstadtteil Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung
den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können. Für den entfernt liegenden Stadtteil
Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt wurde im aktuellen Verkehrsgutachten ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75% berücksichtigt.
Damit wird den Bedenken hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl Rechnung getragen.
Anlieferung
In Verbindung mit der Tiefgarage der angrenzend geplanten Wohnbebauung wird die Anlieferung zur westlich
angrenzenden Bebauung abgeschirmt. Gemäß dem Schallgutachten wird eine Einhausung der Laderampe auf
mindestens 15 m Länge vorausgesetzt. Weiterhin wird entlang der westlichen Grenze eine Schallschutzwand
errichtet.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Auf die nachstehenden Aufführungen zum Lärmschutz wird hingewiesen.
Die Einhaltung der zulässigen Beurteilungspegel an den jeweiligen Immissionspunkten wird sichergestellt.
Pkw-Verkehr an 4 Seiten des Hauses
Das Wohnhaus Schleckheimer Straße der Einwender gehörte in der Vergangenheit zu dem Gelände der Holzhandlung Körner. Nach Aufgabe dieser wurden für das Betriebsgelände und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Bereiche das Rahmenplankonzept Kornelimünster-West und im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 840 Kornelimünster-West, Schleckheimer Straße - aufgestellt. Ziel dieser Bauleitplanung war unter anderem auch die
Ansiedlung eines Nahversorgers im Eckbereich Schleckheimer-Straße / August-Macke-Straße.
Die Tiefgaragenzufahrt hält einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze des Hauses Schleckheimer Straße 60 ein. Deren Quell- und Zielverkehr beträgt nach der Verkehrsstudie 78 Kfz-Fahrten pro Tag. Zur
Nachtzeit sind nur vereinzelte Fahrten durch diese Wohnnutzungen zu erwarten.
Das aktuelle Schallgutachten setzt für die geplante Tiefgarage bzw. deren Rampe den Stand der Lärmminderungstechnik voraus:
- Tor der Tiefgarage ohne relevante Lauf- und Schließgeräusche
- Abdeckung der Regenrinnen mit verschraubten Gusseisenplatten
- Hochabsorbierende Ausführung nach ZTV-Lsw 06 [18] (Gruppe A3) beider Rampenwandseiten
- Eine möglichst glatte Fahrbahnoberfläche der Rampe z. B. aus Asphaltbeton oder glattem Pflaster
ohne Fugen
Entsprechende Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Unzumutbare Lärmimmissionen sind hier jedoch auszuschließen.
Naturgemäß sind Eckgrundstücke mehr von Verkehrsflächen umgeben. Darüber hinaus war bereits mit der Veräußerung der Grundstücke bekannt, dass dort ein Siedlungsschwerpunkt entsteht soll und somit nicht die klassische Situation von Einfamilienhäuser mit einem hohen Anteil an Gärten vorgesehen wird. Nicht desto trotz werden die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse berücksichtigt.
Lärmschutz zu den unmittelbaren Nachbarn
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachter nochmal geprüft und ergänzt wurde. Als Grundlage für diese
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Überprüfung wurde auch das vorliegende Verkehrsgutachten überarbeitet. Es sowohl eine aktuelle Verkehrszählung (Dienstag, 05.09.2017) durchgeführt als auch die MIV-Anteile erhöht. Damit wurden den Einwendungen
Rechnung getragen.
Alle angrenzenden Wohngebäude wurden in die Betrachtung zum Schallschutz aufgenommen. Es sind keine
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte unter nachstehenden Rahmenbedingungen zu erwarten.
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Netto-Markt Ecke Monschauer Straße
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Bedarf für eine dritte Bäckerei
Grundsätzlich wird die Ansiedlung einer Bäckerei in Verbindung mit dem Discounter angestrebt. Dies stellt allerdings nur eine Option dar und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.
Verkaufsfläche
In Mischgebieten sind grundsätzlich nur kleinflächige Einzelhandelsnutzungen zulässig.
Parkplatz außerhalb der Betriebszeiten
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur
Schleckheimer Straße ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes
nur über die Zufahrt zum Discounter möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Vermeidung von Lichtimmissionen
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht
anhand allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch
Gesetz noch durch Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter
Beachtung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen
Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Eine Konkretisierung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Schutz der Kiefer
Bisher wurde die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Rotbuche betrachtet. Die Vitalität des Baumes
wurde gutachterlich untersucht. Das Wurzelwerk der Rotbuche war von einem Pilz (Riesenporling) befallen, der
die Standsicherheit des Baumes gefährdet hat. Da die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr in ausreichender Form gewährleitet war, wurde dieser inzwischen gefällt.
Hinsichtlich der Kiefer werden entsprechende Schutzmaßnahmen, ggfs. unter gutachterlicher Begleitung, getroffen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Grünflächenamt.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Geruchsbelästigungen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und diesem wird gefolgt.
Mehrfamilienhäuser
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine untergeordnete zentrale Funktion
zugewiesen. Mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren
Dichte sollte dem Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen.
In dieser Rahmenplanung wurde für das Plangebiet bereits ein kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und
Geschosswohnungsbau vorgesehen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Der nunmehr geplante Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung in der Umgebung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener
Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen,
dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung
für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und
Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine
Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In einem weitgehend bebauten Umfeld muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks / Nachbargrundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommen kann.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend
wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine
Konflikte zu erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
Eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht zu erwarten.
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 14 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Die August-Macke-Straße ist so angelegt worden, dass von beiden Seiten die angrenzenden Grundstücke erschlossen werden. Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren
angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten. Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern,
auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen
würde.
Entwässerung / Lüftung der Tiefgarage
Die Forderungen sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Parkdruck
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche Parkplätze wegfallen. Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze
als „unverbindliche Planung“ dargestellt. Nicht destotrotz hat jedes Grundstück ein Recht auf Zufahrtsmöglichkeiten vom öffentlichen Verkehrsraum. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht eine Erschließung/Zufahrt von
der August-Macke-Straße auszuschließen.
Innerhalb der Schleckheimer Straße sind - im Abschnitt des Plangebietes - nach derzeitigem Kenntnisstand keine
öffentlichen Parkplätze vorhanden.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Gutachterliche Stellungnahme zur verkehrlichen Situation
Da sich der Eingabesteller umfassend auf die verkehrliche Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht,
muss diese ja zugänglich gewesen sein.
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
nochmal überarbeitet und ergänzt.
Nördlich der August-Macke-Straße wird im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 812 „Kornelimünster-West/ Oberforstbacher Straße“ ein Wohngebiet erschlossen. Die Erschließung dieses Wohngebietes erfolgt vornehmlich
nach Norden an die Oberforstbacher Straße sowie westlich der August-Macke-Straße an die Schleckheimer
Straße. Über die August-Macke-Straße werden lediglich ca. 6, an der Franz-Marc-Straße gelegene Wohneinheiten, als Ergänzung des bereits umgesetzten B-Plan 840, erschlossen. Eine Durchfahrt von der August-MackeStraße zur Oberforstbacher Straße durch das Plangebiet 812 wird gemäß diesbezüglicher B-Plan-Satzung baulich unterbunden.
Basierend auf diesen Annahmen ergeben sich in der August- Macke-Straße somit 41 zusätzliche KfzFahrten/Tag respektive 5 zusätzliche Kfz-Fahrten in der Nachmittagsspitzenstunde aus dem B-Plan 812.
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag,
05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den
Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030 für die Schleckheimer Straße berücksichtigt. Ebenso wurden die Baugebiete im Umfeld
in die Betrachtung eingestellt.
Unter Berücksichtigung der gutachterlich ermittelten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030 liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw.
434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und AlfonsGeron-Straße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß den
prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel alle 23
sec., in der nachmittäglichen Spitzenstunde alle 16 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe. Unter
Berücksichtigung einer reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren eines
Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in Anspruch nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 16 – 23 sec. ist ein Queren
der Fahrbahn in diesem Bereich auch für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel unkritisch.
Aus verkehrsgutachterlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Abwickelbarkeit der zusätzlichen Verkehre insgesamt
keine Bedenken gegen die geplante Entwicklung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
10.
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
RA Stein & Partner mbH als Vertreter Schleckheimer Straße, 08.06.2017
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 10:
Mischgebietsfestsetzung / Tragfähigkeit
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ansiedlung eines Mischgebietes, in dem ein Nahversorger in fußläufiger Nähe
des Siedlungsbereiches und in Kornelimünster untergebracht werden kann. Die angestrebte Nutzung ist als
wohngebietsverträglich zu bewerten.
Mischgebiete dienen sowohl dem Wohnen als auch nicht störendem Gewerbe. Das wesentliche Merkmal eines
Mischgebiets ist die gleichgewichtige Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf insgesamt
dominieren, obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Solange im
Mischgebiet MI 1 das Gewerbe (Einzelhandel) dominiert, kann für das Gebiet MI 2 keine gewerbliche Nutzung
genehmigt werden.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde sowohl durch den zukünftigen Betreiber als auch gutachterlich (BBEHandelsberatung Köln) geprüft.
Der engere Einzugsbereich des Marktes wird den Ort Kornelimünster mit einem Bevölkerungspotenzial von ca.
3.400 Einwohnern und einem nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 9,5 Mio. € umfassen. Hier
wird eine Kaufkraftabschöpfung von ca. 16 % prognostiziert.
In den umliegenden Ortschaften Oberforstbach/Schleckheim und Walheim wird eine Kaufkraftbindung von 3 bis
4 % erfolgen können, etwa 10 % des Umsatzes wird als diffuser Zufluss aus sonstigen Orten generiert werden.
Insgesamt wird eine tragfähige Umsatzleistung von ca. 3,4 Mio/Jahr erwartet.
Schallgutachten
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde. Alle angrenzenden
Wohngebäude wurden in die Betrachtung zum Schallschutz aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte unter nachstehenden Rahmenbedingungen zu erwarten.
• Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
• Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf mindestens 15 m Länge. Ein
Tor ist nicht erforderlich.
• Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
• Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum
Wohngebäude Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
• Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
• Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Unter diesen Voraussetzungen wird am Gebäude der Einwender ein Beurteilungspegel von 53 dB(A) erreicht.
Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege (Straßenverkehr Schleckheimer
Straße und August-Macke-Straße) wurde im Schallgutachten vom 18.10.2016 untersucht. Danach treten innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplangebietes Nr. 974 nur die Lärmpegelbereiche I und II nach DIN 4109
auf, die bei Neubauten wegen geringer Anforderungen nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Vom Gutachter wurde die Auslegung der Lärmpegelbereiche nach der derzeit noch bauaufsichtlich eingeführten, aber vom DIN-Ausschuss bereits zurückgezogenen Fassung der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau,
Anforderungen und Nachweise“ vom November 1989 durchgeführt. Dazu ist festzustellen, dass es in der für
viele Jahre geltenden Bauleitplanung durchaus angezeigt ist, nach der Neufassung der Norm vorzugehen,
auch wenn die geplante bauaufsichtliche Einführung noch aussteht. Es besteht wie grundsätzlich bei gültigen
DIN-Normen die rechtliche Vermutung, dass sie die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ widerspiegeln.
Bezogen auf den konkreten Fall des Bebauungsplanes Nr. 974 ist allerdings festzustellen, dass die Lärmpegelbereiche nach beiden Normfassungen identisch sind, weil der Unterschied Tag/Nacht der Straßenverkehrsgeräusche bei etwa 10 dB liegt. Unterschiede erhält man nur bei geringeren Tag/Nacht-Differenzen wie beispielsweise an Bahnstrecken, Autobahnen usw.
Da auch die nach aktueller Verkehrsuntersuchung um bis zu ca. 10 % höheren Verkehrsbelastungen der
Schleckheimer Straße nur eine Pegelerhöhung < 0,5 dB mit sich bringen, gelten die Lärmpegelbereiche des
Schallgutachtens vom 18.10.2016 unverändert.
Einkaufswagensammelbox
In den Ansätzen des aktuellen Schallgutachtens sind alle Nebengeräusche wie z.B. Durchfahrten (Parksuchverkehr) und Einkaufswagen enthalten. Es wurde für 650 - 660 Kunden pro Tag die Benutzung eines Einkaufswagens angesetzt. Eine Verortung wurde bereits im bisherigen Schallgutachten untersucht. Konkretisiert wird dies
im Baugenehmigungsverfahren.
Verkehrserzeugung
Untersuchungen zur Verkehrsmittelwahl der Kunden von Discountern zeigen für den motorisierten Verkehr eine
Größenordnung zwischen 30% in integrierten Innenstadtlagen und 80% in isolierten Lagen am Stadtrand. Neben
der Pkw-Verfügbarkeit beeinflusst auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und
zu Fuß die Verkehrsmittelwahl.
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der Einwendungen aus der Öffentlichkeit nochmal überarbeitet
und ergänzt.
Als Einzugsgebiet für den Einzelhandelsstandort wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim, mit
insgesamt ca. 6.000 EW berücksichtigt. ca. 3.400 EW (57%) wohnen demnach im Stadtteil Kornelimünster. Der
MIV-Anteil wurde für die beiden Stadtteile entsprechend differenziert angesetzt. Für den Standortstadtteil Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung
den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können. Für den entfernt liegenden Stadtteil
Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt wurde im aktuellen Verkehrsgutachten ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75% berücksichtigt.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert. Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden zusammenfasend 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive
77 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert, wobei 80% der Kundenverkehre tatsächliche
Zusatzverkehre darstellen, da entsprechende Mitannahmeeffekte (Verkehre die heute bereits im Zuge der
Schleckheimer Straße unterwegs sind und zukünftig einen Zwischenstopp im Plangebiet haben werden) an dieser Stelle zu erwarten sind.
Parkplatznutzung
Es ist richtig, dass in den vorliegenden Gutachten von der Bayerischen Parkplatzlärmstudie abgewichen wird.
Die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist grundsätzlich eine - von der Rechtsprechung anerkannte - sachgerechte Grundlage für die anzunehmende Häufigkeit der Stellplatznutzungen bei unterSeite 53 von 57
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
schiedlichen Betriebstypen. Allerdings liefert sie nur generelle Anhaltspunkte und ist nicht allgemeinverbindlich,
weshalb sie eine konkrete Beurteilung nicht zu ersetzen vermag.
Vorliegend erfolgte im Rahmen des Verkehrsgutachtens und einer Verträglichkeitsanalyse eine konkrete Betrachtung, die die spezifischen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Der engere Einzugsbereich des Marktes wird Kornelimünster mit einem Bevölkerungspotenzial von ca. 3.400
Einwohnern und einem nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 9,5 Mio. € umfassen. Hier wird eine
Kaufkraftabschöpfung von ca. 16 % prognostiziert. In den umliegenden Ortschaften von Oberforstbach/Schleckheim und Walheim wird eine Kaufkraftbindung von 3 bis 4 % erfolgen können, etwa 10 % des Umsatzes wird als diffuser Zufluss aus sonstigen Orten generiert werden. Insgesamt wird eine Umsatzleistung von
ca. 3,4 Mio/Jahr erwartet.
Ausgehend von diesen 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen
Bon von 17 € je Einkauf wird ein durchschnittliches Aufkommen von ca. 650 - 660 Kunden/ Tag erwartet.
Der MIV-Anteil (motorisierter Individualverkehr) wird im Verkehrsgutachten für Kornelimünster und die umliegenden Orte differenziert angesetzt. Für Kornelimünster wird ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden
der umliegenden, dichten Wohnbebauung den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen
können. Für die entfernter liegenden Stadtteile wird der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen.
Anteilig gemittelt ergibt sich daraus ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75%. Die mittlere PkwBesetzung wird mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass 20%
dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem weiteren Ziel, anfahren (Mitnahmeeffekt). Dieser Mitnahmeeffekt ist Mindestwert zu betrachten. Denn damit wird unterstellt, dass 4 von 5 Fahrten
zum Netto-Markt als Zielverkehr zu bewerten ist und nur 20 % der Einkäufe bei Netto durch Kunden erfolgen, die
den Besuch mit anderen Aktivitäten koppeln und deshalb per se im Straßennetz unterwegs sind.
Nach der Rechtsprechung lässt sich ein realitätsnahes Betriebsgeschehen regelmäßig - und so auch hier - auch
aufgrund von gutachterlichen Betrachtungen modellieren.
Der direkte Zufahrtsbereich (Ein/Ausfahrt) ist im aktuellen Gutachten mit dem kompletten Verkehrsaufkommen
als Straßengeräuschquelle mit 30 km/h nach RLS-90 berücksichtigt.
Tiefgaragenzufahrt
Die Tiefgaragenzufahrt hält einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze des Hauses Schleckheimer Straße 60 ein. Deren Quell- und Zielverkehr beträgt nach der Verkehrsstudie 78 Kfz-Fahrten pro Tag.
Zur Nachtzeit sind nur vereinzelte Fahrten durch diese Wohnnutzungen zu erwarten.
Das aktuelle Schallgutachten setzt für die geplante Tiefgarage bzw. deren Rampe den Stand der Lärmminderungstechnik voraus:
- Tor der Tiefgarage ohne relevante Lauf- und Schließgeräusche
- Abdeckung der Regenrinnen mit verschraubten Gusseisenplatten
- Hochabsorbierende Ausführung nach ZTV-Lsw 06 [18] (Gruppe A3) beider Rampenwandseiten
- Eine möglichst glatte Fahrbahnoberfläche der Rampe z. B. aus Asphaltbeton oder glattem Pflaster ohne Fugen
Entsprechende Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Unzumutbare Lärmimmissionen sind somit auszuschließen.
Einhausung der Anlieferung
Gemäß dem Schallgutachten wird eine Einhausung des Anlieferbereichs auf mindestens 15 m Länge gemäß
vorausgesetzt. Ein Tor ist nicht erforderlich. Weiterhin empfiehlt das aktuelle Gutachten die Errichtung einer 2,0
m hohen Lärmschutzwand über Oberkante Parkplatz auf der Südwestgrenze zum Wohngebäude Schleckheimer Straße 60.
Die vorgesehene Einhausung der Anlieferung verringert die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit der
Ladetätigkeit. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Bebauungsplan Nr. 974
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11.
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Öffentlichkeit Schleckheimer Straße.04.06.2017
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Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 11:
Lebensmitteldiscounter
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ansiedlung eines Mischgebietes, in dem ein Nahversorger in fußläufiger Nähe
des Siedlungsbereiches und in Kornelimünster untergebracht werden kann.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Konzepte untersucht, die für das Gelände Einzelhandel und
Wohnen vorsahen. Es kam jedoch nicht zu einer Konkretisierung der Planungsabsichten.
In der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 15.09.2010 wurde dann von allen Parteien die
Befürchtung geäußert, dass eine Wohnbebauung ohne Einzelhandel gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig
sein könnte. Um das städtebauliche Ziel der Ansiedlung eines Nahversorgers zu sichern, wurde dem Planungsausschuss eine Veränderungssperre empfohlen, um durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Entwicklung einer Wohnbebauung und eines Nahversorgers zu sichern.
Verkehr
Untersuchungen zur Verkehrsmittelwahl der Kunden von Discountern zeigen für den motorisierten Verkehr eine
Größenordnung zwischen 30% in integrierten Innenstadtlagen und 80% in isolierten Lagen am Stadtrand. Neben
der Pkw-Verfügbarkeit beeinflusst auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und
zu Fuß die Verkehrsmittelwahl.
Die in der verkehrlichen Stellungnahme aufgeführten Ansätze zur Verkehrserzeugung basieren auf den Angaben
der Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen „Integration von Verkehrsplanung und
räumlicher Planung“, Teil 2: „Abschätzung der Verkehrserzeugung aus Vorhaben der Bauleitplanung“ (Bosserhoff) und der „Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) „Hinweise
zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ herangezogen.
Dort wird für derartige Einzelhandelsnutzungen und Lagen ein MIV-Anteil von 40-60% und eine Pkw-Besetzung
von 1,2-1,4 angegeben. Ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr und einem betriebsformentypischen Bon von 17 € je Einkauf errechnet sich ein durchschnittliches Aufkommen von ca. 650 – 660
Kunden/ Tag.
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der Einwendungen nochmal überarbeitet und ergänzt.
Als Einzugsgebiet für den Einzelhandelsstandort wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim, mit
insgesamt ca. 6000 EW berücksichtigt. Ca. 3400 EW (57%) wohnen demnach im Stadtteil Kornelimünster. Der
MIV-Anteil wurde für die beiden Stadtteile entsprechend differenziert angesetzt. Für den Standortstadtteil Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 60% angenommen, da die Kunden der umliegenden, dichten Wohnbebauung
den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können. Für den entfernter liegenden Stadtteil Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen. Anteilig gemittelt wurde im
aktuellen Verkehrsgutachten ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,9%, aufgerundet: 75% berücksichtigt.
Für die Wohnbebauung wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei 35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert. Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden zusammenfasend 768 Kfz-Fahrten/Tag, respektive
77 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert, wobei 80% der Kundenverkehre tatsächliche
Zusatzverkehre darstellen, da entsprechende Mitannahmeeffekte (Verkehre die heute bereits im Zuge der
Schleckheimer Straße unterwegs sind und zukünftig einen Zwischenstopp im Plangebiet haben werden) an dieser Stelle zu erwarten sind.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung zur Offenlage
Fassung vom 09.01.2018
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag,
05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den
Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030 für die Schleckheimer Straße berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030
liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
Parkplatz / Schranke
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur
Schleckheimer Straße ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes
nur über die Zufahrt zum Discounter möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten, wobei sich die Parksituation für die Anlieger nicht wesentlich verändern wird. Grundsätzlich sind die notwendigen Stellplätze auf den jeweiligen privaten Grundstücken nachzuweisen.
Verkehrssicherheit
Es liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und Alfons-GeronStraße vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß
den prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel
alle 24 sec., in der nachmittäglichen Spitzenstunde alle 15 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe.
Unter Berücksichtigung einer reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren
eines Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in Anspruch nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 15 – 24 sec. ist ein
queren der Fahrbahn in diesem Bereich auch für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel
unkritisch.
Mehrfamilienhäuser
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der
Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus,
ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich
gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass
z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein
Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau
angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu
erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung
und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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