Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
296575.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 07:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0413/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
24.04.2018
Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und
Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 aus der Vorschlagsliste
wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste
zu entscheiden hat
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.05.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss:
Vertrauensperson
Stv. Vertrauensperson
1.
1.
2.
2.
3.
3.
4.
4.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 01/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung in
Verbindung
mit
Ziffern
4.1,
4.3
und
10
Schöffenwahl-Ausführungsverordnung
(AV)
des
Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und
Integration (313-6153) vom 04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22.02.2011 ist beim
Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und
Schöffen für die nächste Amtsperiode 2019 – 2023 wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen
die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht
(Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender
Funktion (§ 40 Abs. 2 S. 1 GVG).
Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung der
Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG,
Ziffer 4.3 Schöffenwahl-AV).
Von den sieben Vertrauenspersonen sind für den Amtsgerichtsbezirk Aachen vom Rat der Stadt aus
den Einwohnern der Stadt insgesamt vier Vertrauenspersonen zu wählen (Ziffer 10.2 SchöffenwahlAV).
Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2018 zu wählen und bis 30.06.2018 dem
Amtsgericht mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat folgende
Zuteilung ergeben:
vom Rat zu
wählende
CDU
SPD
GRÜNE
LINKE
FDP
PIRATEN
2
1
1
-
-
-
Vertrauenspersonen
4
Vorlage FB 01/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2018
Seite: 3/3