Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294310.pdf
Größe
19 MB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 11:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0036/WP17
öffentlich
05.04.2018
FB 37/200
Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.05.2018
16.05.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat der Stadt die Genehmigung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Aachen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 1/11
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
0
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes wird unmittelbar keine weiteren Kosten nach sich
ziehen. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen wird kontinuierlich mit der Verwaltung abgestimmt
und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Der Haushaltsplan 2018 sieht folgende Ansätze für Baumaßnahmen des FB 37 (Planungskosten) vor
(Gesellschafterdarlehen E 26):
Verlegung FF Nord und CBRN-Zug:
116.000 € Produkt Brandschutz
Sanierung Erweiterung Gerätehaus Mitte:
78.000 € Produkt Brandschutz
Neueinrichtung Feuerwache AC-Burtscheid:
50.000 € Produkt Brandschutz
Erweiterung Feuerwache Süd:
140.000 € Produkt Brandschutz
95.000 € Produkt Notfallrettung
Sanierung Feuerwache Nord:
95.000 € Produkt Brandschutz
60.000 € Produkt Notfallrettung
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 2/11
Erläuterungen:
I. Ausgangslage
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat aufgrund der
Bestimmungen in § 1 das Ziel, „zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu
gewährleisten
1. bei Brandgefahren (Brandschutz)
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder
ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).“
§ 3 Abs. 1 BHKG konkretisiert die Aufgabe der Gemeinde: „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten
die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige
Feuerwehren als gemeindliche
Einrichtungen.“
Dabei geht das BHKG vom Örtlichkeitsprinzip aus. Somit ist die örtliche Gemeinde für den Brandschutz und für
die (technische) Hilfeleistung zunächst alleine zuständig.
Da Feuerwehren zum Einsatz in Gefahrensituationen bestimmt sind, muss ihre Einrichtung nach Planung,
Organisation (Standort, technische Ausstattung, Personal und Führung) und Übungsstand eine den möglichen
Gefahrensituationen angemessene Funktionstüchtigkeit gewährleisten. Daher sind die Gemeinden verpflichtet,
eine jederzeit leistungsstarke und einsatzfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Feuerwehr einer kreisfreien Stadt
wird gebildet aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr.
Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Pflicht kann als Organisationsmangel festgestellt und gerügt werden.
Bereits im Jahre 1982 wurden die Richtlinien über die Stärke und Gliederung der Feuerwehr aufgehoben,
hierüber entscheiden seit diesem Zeitpunkt die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Dabei muss aber
sichergestellt werden, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotential (allgemeine Wohnbebauung,
Verkehrsnetz,
topografische
Lage,
Industrie-
und
Gewerbeansiedlungen,
Forschungseinrichtungen,
Sondergebäude wie Kliniken und Pflegeheime) durch eine entsprechende leistungsfähige Feuerwehr in
materieller, personeller und organisatorischer Hinsicht beherrscht werden kann.
Die Übernahme dieser Aufgabe wird in § 2 Abs. 2 BHKG als „Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“
beschrieben. Damit steht der Gemeinde bei Erfüllung dieser Aufgabe ein Ermessensspielraum zu, solange im
Rahmen der Aufsicht des Staates besondere Weisungen nicht erteilt sind.
Aus einschlägigen Gesetzestexten und hierzu bestehenden Kommentierungen wird deutlich, dass die durch den
Gesetzgeber gewählte Formulierung,
„eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr vorzuhalten“, die Ausstattung und Organisation der Feuerwehr ausschließlich von der jeweiligen
örtlichen Risikosituation und nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde abhängig macht.
Gem. § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und
Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 3/11
Das Beratungsunternehmen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und
Katastrophenschutz mbH, Bonn wurde als externer Berater mit der Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans
der Stadt Aachen beauftragt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde laufend über den Sachstand der Brandschutzbedarfsplanung
der Stadt Aachen informiert:
Vorstellung der Risikoanalyse für die Stadt Aachen in der Sitzung am 01.12.2016
Vorstellung Bearbeitungsstand Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen in der Sitzung am 12.12.2017
Vorstellung Soll-Konzept zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen in der Sitzung am 06.03.2018
Bei der Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes haben Freiwillige Feuerwehr und
Berufsfeuerwehr mitgewirkt. Die örtliche Personalvertretung war eingebunden.
Innerhalb der SOLL-Konzeption des Brandschutzbedarfsplanes wurden die „Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der im Deutschen Städtetag organisierten Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) herangezogen. Das BHKG selbst stellt keine zeitlichen und funktionellen
Forderungen an Schnelligkeit und Schlagkraft einer gemeindlichen Feuerwehr auf.
Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Qualitätskriterien führt ein Gutachten des Rechtsamtes der
Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 aus, wonach die Schutzzielempfehlungen der AGBF als
anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, deren Nichtbeachtung zu einer haftungs- und
strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.
Weiterhin hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Rechtsstreit über die Notwendigkeit der baulichen
Herstellung eines zweiten Rettungsweges mit Urteil vom 22.02.2010 (7 A 1235/08) ausgeführt, dass die
Qualitätskriterien der AGBF, die auf wissenschaftlichen und einsatztaktischen Erkenntnissen basieren, bei der
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten maßgebend sind.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hat in Anlehnung an die niederländische
„Basis Brandweer Zorgnormen“ die Richtlinie „Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die
Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren“ erstellt. Sie kommt zu den gleichen Ergebnissen wie die
Qualitätskriterien der AGBF.
Darüber hinaus sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die verbindlichen FeuerwehrDienstvorschriften (FwDV), wie beispielsweise die FwDV 7 „Atemschutz“, zu beachten. Diese FwDV 7 schreibt
unter Absatz 7.2 vor: „An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein
Sicherheitstrupp (Mindeststärke 2 Atemschutzgeräteträger) bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke
des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei
Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise Tunnelanlagen und Tiefgaragen.“
Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurde der IST-Zustand der Feuerwehr Aachen in allen Bereichen
analysiert und mit dem erforderlichen SOLL-Zustand abgeglichen. Daraus ergeben sich Maßnahmen, die in einer
vorgegebenen zeitlichen Phase umgesetzt werden müssen, damit das ermittelte und als notwendig
herausgearbeitete Sicherheitsniveau in Aachen erreicht werden kann.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 4/11
Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr ist ein integraler Bestandteil der Feuerwehr Aachen. Die funktionierende
Gefahrenabwehr in Aachen stellt sehr bewusst ab auf die Verzahnung von Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen
Feuerwehr. Neben den originären Aufgaben der jeweiligen Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr in ihren
Zuständigkeitsbereichen (klassischer Feuereinsatz – Schutzziel 2 - und Unterstützung bei großen
Schadenslagen) werden, wie bisher, auch zukünftig Sonderaufgaben übertragen, um Spezialwissen und –
fähigkeiten vorzuhalten.
Neben der Erfüllung von Pflichtaufgaben gem. BHKG ist die Arbeit in den Jugendabteilungen maßgeblich, um
engagierte Menschen frühzeitig an die helfende, ehrenamtliche Aufgabe zu binden mit der Zielsetzung, diese
jungen Menschen später in die aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Die
Möglichkeiten zur Förderungen und Anerkennung dieses Ehrenamtes werden auch zukünftig von der Stadt
Aachen ausgeschöpft.
Die Freiwillige Feuerwehr ist auch ein wichtiger Bestandteil zur Personalgewinnung für die Berufsfeuerwehr.
II. Schutzziel
Das Schutzziel mit den größten Auswirkungen auf Organisation und Größe einer Feuerwehr ist das für den
„kritischen Wohnungsbrand“. Wenn auch andere Schadensereignisse die Feuerwehren täglich fordern, so ist
dieses beispielhafte Szenario ausgewählt worden, weil es im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen eine
sehr hohe Dynamik aufweist, die betroffenen Menschen unmittelbar und direkt gefährdet, damit die
ersteintreffenden Einsatzkräfte der Feuerwehr taktisch , physisch und psychisch enorm fordert. Darüber hinaus
ist der mit dem Schutzziel beschriebene personelle und zeitliche Rahmen so bestimmt, dass er auch bei anderen
Schadensereignissen (technische Hilfeleistung, Gefahrgut etc.) herangezogen werden kann. Die bei diesen
Ereignissen
initial erforderlichen Maßnahmen können mit dem „Schutzziel-Ansatz“ mit gleicher Effizienz
vorgetragen werden.
Aus diesem Grunde wird neben der Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale
Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW
und Städte- und Gemeindebund NRW vom Juli 2016 als festgelegtes Qualitätskriterium das „AGBF-Schutzziel“
herangezogen, welches bei vielen Feuerwehren, auch denen in deutschen Großstädten, Grundlage für die
Ausrichtung der Feuerwehr ist und damit den Status einer technischen Regel erlangt hat. Diese erfüllt die vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen für das Prinzip der offenen normativen Standards.
Hierunter sind zu fassen:
Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute
wissenschaftliche Begründung
praktische Erprobung
ausreichende Bewährung
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 5/11
Das AGBF-Schutzziel besagt, dass für den Fall des kritischen Wohnungsbrandes mit Menschengefährdung unter
Berücksichtigung einer Meldezeit von 3,5 Minuten
13 Minuten nach Brandausbruch 10 Einsatzkräfte vor Ort sein sollen
und
Die
nach weiteren 5 Minuten zusätzlich 6 Einsatzkräfte.
Definition
dieser
Eintreffzeiten
basiert
darauf,
dass
90%
der
Brandtoten
an
einer
Kohlenstoffmonoxidvergiftung (CO) sterben. Es ist davon auszugehen, dass
13 Minuten nach Brandausbruch die Erträglichkeitsgrenze für CO
und nach
17 Minuten die Reanimationsgrenze erreicht wird.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass 18-20 Minuten nach Brandausbruch ein sogenannter „Flashover“ erfolgen
kann, der zu einer erheblichen Ausweitung des Schadens führt und Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte
erheblich gefährdet.
Man geht davon aus, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400m² nur noch bei günstigen
Randbedingungen zu einem zügigen Löscherfolg kommt.
Bei der Einhaltung der Schutzziele in zeitlicher und personeller Hinsicht muss auch hinterfragt werden, wie hoch
der Zielerreichungsgrad ist – also in wieviel Prozent der Fälle die gesteckten Vorgaben eingehalten werden
können.
Eine 100%-ige Zielerreichung ist nicht möglich, da sowohl Witterungs- und Straßenverkehrsbedingungen als
auch Paralleleinsätze dieses verhindern. Durch die AGBF wird ein Zielerreichungsgrad von 90% angestrebt.
III. IST-Situation der Feuerwehr Aachen
Mit der durchgeführten Ermittlung des Status quo der Feuerwehr Aachen wird auch die Leistungsfähigkeit
bewertet.
1. Bauliche Situation
a) Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr verfügt über drei Feuerwachen im Stadtgebiet und übernimmt darüber hinaus die
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 6/11
Aufgaben der Werkfeuerwehr innerhalb des Uniklinikums Aachen mit einer in der Uniklinik installierten
Wache.
Die Hauptfeuerwache an der Stolberger Str. wurde in den vergangenen Jahren kernsaniert und
entspricht nunmehr den Anforderungen, die an eine moderne Feuerwache gestellt werden.
Alle Maßnahmen zum sogenannten 3. Bauabschnitt, nämlich die Anpassung der maroden und in
Interimsbauten
untergebrachten
Logistikbereiche,
befinden
sich
aktuell
in
der
Planung.
Die Leitstelle der Feuerwehr Aachen, welche aufgrund des Aachen Gesetzes vom 26.02.2008 (Anlage
1, Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen § 3 Nr. 3) mit der Durchführung der
Leitstellenaufgabe für die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen beauftragt ist, befindet sich in
einem Gebäude, welches vor wenigen Jahren, u.a. zur Wahrnehmung dieser Aufgabe, errichtet wurde.
Die bauliche Situation der Feuerwachen Nord, Melaten und Süd, Kornelimünster ist suboptimal bis
schlecht. Hier werden bauliche Maßnahmen erforderlich sein, um Forderungen der Arbeitssicherheit und
einem geordneten organisatorischen Ablauf zu genügen.
b) Freiwillige Feuerwehr
Zur Bewertung der baulichen Situation der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr wurden alle
Gerätehäuser („Feuerwehrhäuser“) begangen. Mit Ausnahme des neu errichteten Gerätehauses in Sief
wurde festgestellt, dass keines der anderen Gerätehäuser mängelfrei ist. Insofern werden hier in
unterschiedlichstem Umfang und Intensität bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich werden, um den
Arbeitsschutz zu gewährleisten und den veränderten Rahmenbedingungen (Fahrzeuggröße,
Geschlechtertrennung, Kommunikationsinfrastruktur) Rechnung zu tragen.
2. Personelle Situation
a) Berufsfeuerwehr
aa) Personalausfallfaktor
Mit dem Personalausfallfaktor (PAF) werden typische Abwesenheiten wie Urlaub, Aus- und Fortbildung,
Krankheit, Wochenfeiertage etc. in der Stellenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die zu Grunde
liegenden Parameter sind jedoch dynamisch (z.B. Einfluss von Langzeiterkrankungen) und müssen
daher kontinuierlich überprüft und – außerhalb der eigentlichen Brandschutzbedarfsplanung - angepasst
werden. Die Veränderungen im Personalausfallfaktor sind somit nicht auf grundlegende Anpassungen
im Hinblick auf das städtische Sicherheitsniveau zurückzuführen, sondern im Wesentlichen auf die
gesetzlichen Arbeitgeberverpflichtungen.
Der PAF des Einsatzpersonals wird jährlich neu ermittelt und in die folgenden Beratungen zum
Stellenplan eingebracht.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 7/11
ab) Einsatzdienstfunktionen
Innerhalb des Schichtdienstes der Einsatzfunktionen im ausschließlichen 24-Stunden-Schichtbetrieb an
365 Tagen im Jahr wird für die Besetzung von „Funktionen“ gesprochen. Um eine Funktion zu besetzen,
wird so viel Personal benötigt, wie es Kompensationen für Ruhezeiten, Urlaubsansprüche aber auch
Ausfälle durch Lehrgänge, Krankheit und anderen Gründen erfordert.
b) Freiwillige Feuerwehr
ba) personelle Verfügbarkeiten
Im Rahmen des Gutachtens wurde unter aktiver Mitwirkung der Freiwilligen Feuerwehr eine
Einsatzverfügbarkeitsanalyse durchgeführt. Hierbei erfolgte insbesondere eine Betrachtung der
zeitlichen und wochentags abhängigen Verfügbarkeiten. Im Ergebnis wird sowohl die zeitliche
Verfügbarkeit als auch die (feuerwehr-) fachliche Qualifikation ersichtlich. Bei der Verfügbarkeitsanalyse
werden Zeitkategorien (werktags und sonstige Zeiten) berücksichtigt, welche einsatzplanerisch u.a. für
die Zugriffsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Feuerwehr genutzt werden.
bb) Personalentwicklung
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sämtliche Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen eine hohe
Personalverfügbarkeit haben, wenngleich diese werktags vor ca. 17-18 Uhr Schwierigkeiten haben,
kurzfristig eine ausreichende Zahl an qualifizierten Einsatzkräften zu aktivieren.
Mehr als 50% der heute aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aachen haben einen
Jugendfeuerwehrhintergrund. Die durchgeführte Jugendarbeit ist als sehr positiv anzusehen – dieser
Eindruck wird auch von den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr geteilt.
3. Fahrzeug- und Gerätetechnik
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Fahrzeugvorhaltung sowie die Gerätetechnik der Feuerwehr
Aachen analysiert. Teil dieser Analyse war auch der Abgleich zwischen der Vorhaltung und dem
entgegenstehenden Gefahrenpotenzial.
Neben den originären Aufgaben einer Feuerwehr wie Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung
werden auch Fahrzeuge und Gerätetechnik für besondere Aufgaben vorgehalten. Für den Bereich der
Berufsfeuerwehr
ist
hier
beispielsweise
die
Spezialrettungsgruppe
zu
nennen,
welche
Rettungsmaßnahmen aus großen Höhen und Tiefen vornehmen kann. Im Bereich der Freiwilligen
Feuerwehr
werden
Sonderaufgaben
wahrgenommen
wie
Dekontaminationsmaßnahmen,
Wasserförderung über lange Wegestrecken oder Aufgaben im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Darüber hinaus muss die Feuerwehr in der Lage sein, auch schwer zugängliche Einsatzstellen im
Gelände oder bei außergewöhnlicher Witterung zu erreichen. Auch hierfür werden Löschfahrzeuge mit
besonderen Fahrgestellen vorgehalten.
Die Vorhaltung bei der Feuerwehr Aachen ist sachgerecht, entsprechende Ersatzbeschaffungen sind –
unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF - zu veranlassen, wenn die Ausstattungsgegenstände
ausgemustert werden müssen.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 8/11
Unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen der Struktur der Berufsfeuerwehr (Schaffung
eines vierten Wachenstandortes) wurde im Rahmen der Bedarfsplanungen ein bedarfsgerechtes
Fahrzeugkonzept entwickelt.
Die regulären Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und die den Löschzügen zugewiesenen
Sonderaufgaben sind mit der vorhandenen Ausstattung vollumfänglich zu bewältigen. Auch das
wachsende Gefahrenpotential wurde in der Fahrzeugkonzeption bereits berücksichtigt. Damit ist die
Freiwillige Feuerwehr gut ausgerüstet. Ein darüber hinausgehender Beschaffungsbedarf wird
gutachterlich nicht gesehen.
IV. Maßnahmen zur Schutzzielerreichung
1. Bauliche Maßnahmen
a) Berufsfeuerwehr
Unter Zugrundelegung der Schutzziele wurde festgestellt, dass
große Teile des südwestlichen
Aachener Stadtgebietes nicht in der vorgegebenen Zeit mit den erforderlichen Einsatzmitteln erreicht
werden können.
Um dieses Versorgungsdefizit zu beseitigen, wird der Bau einer weiteren Feuerwache empfohlen, in
welcher eine Basiseinheit mit den im Schutzziel 1 erforderlichen 10 Einsatzfunktionen im Brandschutz
stationiert werden kann.
Mit Feststellung dieser Notwendigkeit sind durch die Verwaltung bereits Vorplanungen angelaufen, um
einen geeigneten Standort in diesem Teil des Stadtgebietes zu identifizieren.
Zur Besetzung dieser Wache können zukünftig teilweise Einsatzmittel verlagert werden, welche derzeit
auf der Hauptfeuerwache stationiert sind. Hierdurch werden auf der Wache Stolberger Straße räumliche
Kapazitäten in geringem Umfang frei (Fahrzeugstellplatz, Ruheräume), welche voraussichtlich genutzt
werden können durch Maßnahmen, die aufgrund eines zukünftigen Bedarfes im Rettungsdienst
entstehen können.
b) Freiwillige Feuerwehr
Die derzeit festgelegten Ausrückbereiche der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen orientieren
sich im Wesentlichen noch an den Gemeindegrenzen aus der Zeit vor der kommunalen Neugliederung
1973. Auch hier wurde bei der Bedarfsplanung festgestellt, dass verschiedene Bereiche des Aachener
Stadtgebietes nicht in der vorgegebenen Zeit mit den erforderlichen Einsatzmitteln erreicht werden
können, was u.a. eine Verlegung von Standorten verschiedener Löschzüge (Löschzug Mitte, Löschzug
Nord) sowie eine neue Festlegung der Ausrückbereiche notwendig macht. Darüber hinaus sollen
Standortverlegungen der Löschzüge Walheim und Richterich innerhalb der jeweiligen Stadtbezirke
erfolgen aus Gründen der - von städtischer Seite geplanten – Nutzungsänderung der
Bestandsgrundstücke.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 9/11
2. Personelle Maßnahmen
a) Berufsfeuerwehr
Mit der Schaffung einer neuen, vierten Feuerwache für die Berufsfeuerwehr werden fünf
Einsatzdienstfunktionen eines Hilfeleistungs-Lösch-Fahrzeuges (HLF), welches derzeit als 2. HLF auf
der Hauptwache stationiert ist, auf die zukünftig neue Feuerwache verlagert. Zur Vorhaltung der
vorgeschriebenen Basisfunktionen sind zusätzlich für die vierte Wache drei Funktionen einzuplanen für
ein zusätzliches Hubrettungsgerät („Drehleiter“).
In der Vergangenheit wurden zur Vervollständigung der 10 Einsatzdienstfunktionen zur Erreichung der
im Schutzziel geforderten Funktionsstärke zwei Einsatzdienstfunktionen eines Rettungswagens
herangezogen. Diese Besatzung konnte in Personalunion den in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)
7 „Atemschutz“ zwingend geforderten Sicherheitstrupp für den vorgehenden Atemschutztrupp stellen.
Mit Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vom 12.08.2015,
Az. 234-0717 wird den Trägern des Brandschutzes untersagt, rettungsdienstliche Einsatzmittel auf die
geforderte Funktionsstärke des Brandschutzes einzusetzen und damit auf die Schutzziele und
Erreichungsgrade anzurechnen.
Dieses nunmehr unzulässige Verfahren war auch bei der Feuerwehr der Stadt Aachen üblich. So wurde
dem Löschzug immer ein Feuerwehr-besetzter Rettungswagen beigefügt, damit waren die geforderten
10 Funktionen für den ersten Zugriff vorhanden.
In der Umsetzung dieses Erlasses müssen die zwei Funktionen für die Sicherstellung des
Sicherheitstrupps zukünftig von Einheiten sichergestellt werden, die ausschließlich dem Brandschutz
zuzuordnen sind. Bei zukünftig vier Feuerwachen im Stadtgebiet erfordert das 8 Funktionen, die auf
Grundlage des jeweils gültigen Personalausfallfaktors zu besetzen sind. Das sind derzeit gerundet 40
zusätzliche Stellen sowie investive Kosten für entsprechende Einsatzfahrzeuge.
Unter Zugrundelegung des aktuellen Personalausfallfaktors von 5,26 werden demnach in der
Umsetzungsphase des Brandschutzbedarfsplanes 55 zusätzliche Stellen für den Brandschutz in der
Stadt Aachen notwendig werden.
b) Freiwillige Feuerwehr
Die Maßnahmen zur Personalgewinnung in der Freiwilligen Feuerwehr auf Basis einer intensiven
Jugendarbeit müssen nicht zuletzt darauf ausgerichtet sein, das mittelfristige Ausscheiden der heute
über 50-jährigen Aktiven rechtzeitig aufzufangen.
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 10/11
V. Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
Eine Umsetzungsempfehlung zu den erarbeiteten Maßnahmen wurde entwickelt. Diese Maßnahmen
sind im Brandschutzbedarfsplan priorisiert dargestellt und orientieren sich an der Schutzzielerreichung
im gesamten Stadtgebiet und insbesondere hinsichtlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen an den
Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der
Feuerwehr Aachen.
Die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes stellt die Grundlage dar für weitere zwingend
erforderliche Maßnahmen, um den Brandschutz in der Stadt Aachen an die sich ändernden
Rahmenbedingungen und Herausforderungen anzupassen.
Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird in Abstimmung mit den zuständigen politischen Gremien bei
Vorliegen der erforderlichen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen erfolgen.
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und nach längstens
fünf Jahren fortzuschreiben ist. Die Fortschreibung wird ihren Ausgangspunkt in dem bis dahin
geltenden Brandschutzbedarfsplan und den darin aufgeführten und umgesetzten Forderungen haben.
Anlage/n:
Brandschutzbedarfsplan (wegen des Umfanges siehe Ratsinformationssystem!)
Vorlage FB 37/0036/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2018
Seite: 11/11
Stadt Aachen
Brandschutzbedarfsplan
Aachen, 19.04.2018
Brandschutzbedarfsplan
2
Auftraggeber.
Stadt Aachen
Projekt:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen
Datenstand:
Mai 2017 – April 2018
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler
Projektbearbeitung:
MSc. David Bormann
MSc. Carsten Kreitz
Anschrift:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen,
Brand- und Katastrophenschutz mbH.
Kennedyallee 11
D-53175 Bonn
Telefon
(0228) 91 93 90
Telefax
(0228) 91 93 924
Internet
www.forplan.com
E-Mail
info@forplan.com
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH. unzulässig und strafbar. Im Fall
der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis 3
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Verzeichnis der Anhänge
8
Verzeichnis der Abbildungen
9
Verzeichnis der Tabellen
11
1
Einleitung ........................................................................................................... 16
2
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien .............................................................. 18
3
Hinweise zur Brandschutzbedarfsplanung ......................................................... 19
4
5
3.1
Hilfsfrist ................................................................................................. 19
3.2
Funktionsstärke ..................................................................................... 20
3.3
Erreichungsgrad .................................................................................... 21
3.4
Einsatzmittel .......................................................................................... 21
IST-Zustand der Berufsfeuerwehr...................................................................... 22
4.1
Personalstruktur .................................................................................... 22
4.1.1
Personalausfallfaktor ................................................................ 22
4.1.2
IST-Bedarf an Personalplanstellen ........................................... 23
4.2
Einsatzmittel .......................................................................................... 24
4.2.1
Löschzugstruktur ...................................................................... 24
4.2.2
Fahrzeuge Hauptwache ........................................................... 26
4.2.3
Fahrzeuge Wache Süd ............................................................. 28
4.2.4
Fahrzeuge Wache Nord ........................................................... 29
4.3
Feuerwachen ........................................................................................ 31
4.3.1
Hauptwache ............................................................................. 31
4.3.2
Wache Süd ............................................................................... 31
4.3.3
Wache Nord ............................................................................. 33
4.3.4
Wache UKA .............................................................................. 34
4.4
Städteregionale Leitstelle ...................................................................... 34
IST-Zustand der Freiwilligen Feuerwehr ............................................................ 35
5.1
Einsatzkräfte ......................................................................................... 36
5.1.1
Löschzug Brand........................................................................ 39
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.1.6
5.1.7
5.1.8
5.1.9
5.1.10
Löschzug Eilendorf ................................................................... 40
Löschzug Haaren ..................................................................... 41
Löschzug Kornelimünster ......................................................... 42
Löschzug Laurensberg ............................................................. 44
Löschzug Mitte ......................................................................... 45
Löschzug Nord ......................................................................... 46
Löschzug Richterich ................................................................. 47
Löschzug Sief ........................................................................... 49
Löschzug Verlautenheide ......................................................... 50
5.1.11
5.1.12
5.1.13
5.1.14
5.1.15
Löschzug Walheim ................................................................... 52
CBRN-Zug ................................................................................ 53
Altersstruktur der Löschzüge .................................................... 54
Jugendfeuerwehr ...................................................................... 55
Zusammenfassung ................................................................... 56
5.2
Sondereinheiten der Freiwilligen Feuerwehr ......................................... 58
5.2.1
CBRN ....................................................................................... 58
5.2.2
IuK ............................................................................................ 60
5.2.3
Regieeinheiten.......................................................................... 61
5.3
Fahrzeuge ............................................................................................. 64
5.4
Feuerwehrhäuser .................................................................................. 70
5.4.1
Feuerwehrhaus LZ Brand ......................................................... 71
5.4.2
Feuerwehrhaus LZ Eilendorf .................................................... 72
5.4.3
Feuerwehrhaus LZ Haaren ....................................................... 73
5.4.4
Feuerwehrhaus LZ Kornelimünster .......................................... 75
5.4.5
Feuerwehrhaus LZ Laurensberg .............................................. 76
5.4.6
Feuerwehrhaus LZ Mitte ........................................................... 77
5.4.7
Feuerwehrhaus LZ Nord ........................................................... 79
5.4.8
5.4.9
5.4.10
5.4.11
5.4.12
5.4.13
5.4.14
5.5
6
Inhaltsverzeichnis 4
Feuerwehrhaus LZ Richterich .................................................. 80
Feuerwehrhaus LZ Sief ............................................................ 81
Feuerwehrhaus LZ Verlautenheide .......................................... 81
Feuerwehrhaus LZ Walheim .................................................... 82
Feuerwehrhaus CBRN-Zug ...................................................... 84
Feuerwehrhäuser der weiteren Sondereinheiten ...................... 85
Zusammenfassung ................................................................... 85
Ausrückebereiche ................................................................................. 86
Einsatztechnik.................................................................................................... 87
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
6.1.1
6.1.2
6.1.3
Inhaltsverzeichnis 5
Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung) ..................... 87
Atemschutzgeräte /-technik ...................................................... 87
Alarmierungssicherheit und Funkausstattung ........................... 88
7
Alarm- und Ausrückeordnung ............................................................................ 89
8
Teilzeitenanalyse ............................................................................................... 90
9
8.1
Ausrückzeiten........................................................................................ 91
8.2
Fahrzeiten ............................................................................................. 93
Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes ......................................................... 94
9.1
Methodik ............................................................................................... 94
9.2
Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes ............................................ 95
9.3
Zeitliche Erreichbarkeit der Risikoobjekte ........................................... 100
10 Erreichungsgrad .............................................................................................. 102
10.1
Ermittlung des Erreichungsgrades ...................................................... 102
10.2
Problemfeldanalyse Erreichungsgrad ................................................. 104
10.2.1
10.2.2
10.2.3
10.3
Sensitivitätsanalyse ................................................................ 104
Einfluss des Zug-RTW ............................................................ 105
Einfluss der räumlichen Erreichbarkeit ................................... 108
Fazit zum Erreichungsgrad ................................................................. 110
11 Gefährdungs- und Risikoanalyse ..................................................................... 111
11.1
Allgemeine Daten ................................................................................ 111
11.2
Verkehrsflächen .................................................................................. 113
11.3
Hochwasser und Starkregen ............................................................... 116
11.4
Industrie und Gewerbe ........................................................................ 116
11.5
RWTH Aachen .................................................................................... 118
11.6
Universitätsklinikum ............................................................................ 118
11.7
Risikoobjekte ....................................................................................... 118
11.8
Einsatzaufkommen .............................................................................. 119
11.9
Löschwasserversorgung ..................................................................... 122
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis 6
11.10 Risikoanalyse als Ergänzung zur Gefährdungsanalyse ...................... 123
11.10.1 Risikoverteilung ...................................................................... 124
11.10.2 Bewertung der Risikohöhe ..................................................... 124
12 Schutzzieldefinition .......................................................................................... 126
12.1
Leistungsanforderung – großstädtisches Gebiet ................................. 126
12.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen
Bereichen ............................................................................... 126
12.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke .............................. 127
12.2
Zielerreichungsgrad ............................................................................ 131
13 SOLL-Konzept ................................................................................................. 132
13.1
Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades ..................... 133
13.1.1 Schaffung eines neuen Berufsfeuerwehrstandortes ............... 133
13.1.2 Verlegung der Löschzüge Nord und Mitte .............................. 135
13.1.3 Anpassung der Ausrückebereiche der Freiwilligen
Feuerwehr .............................................................................. 136
13.1.4 Anpassung der AAO bei Brandmeldealarmen ........................ 138
13.1.5 Sofortmaßnahmen für die Übergangszeit ............................... 138
13.2
Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr ...................................................... 139
13.2.1 Mindestbesetzung der Berufsfeuerwehr ................................. 139
13.2.2 Besetzung von Sonderfunktionen der Berufsfeuerwehr ......... 141
13.2.3 Personalbedarf der Berufsfeuerwehr ...................................... 141
13.2.4 Qualifikationsstruktur der Berufsfeuerwehr ............................. 143
13.2.5 Organisations- und Führungsstruktur im Einsatz .................... 144
13.3
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr ............................................ 145
13.3.1 Aus- und Fortbildungsbedarf .................................................. 145
13.3.2 Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung und motivation ............................................................................... 151
13.3.3 Förderung des Ehrenamtes .................................................... 154
13.4
Feuerwehrhäuser und Feuer- und Rettungswachen ........................... 157
13.4.1 Verbesserungsmaßnahmen an den Feuer- und
Rettungswachen der Berufsfeuerwehr ................................... 159
13.4.2 Verbesserungsmaßnahmen an den Feuerwehrhäusern
der Freiwilligen Feuerwehr ..................................................... 161
13.4.3 Priorisierung der baulichen Maßnahmen ................................ 171
13.5
Fahrzeugkonzept ................................................................................ 172
13.5.1
Fahrzeugbeschaffungsplan Berufsfeuerwehr ......................... 172
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2
13.5.3
13.5.4
13.5.5
Inhaltsverzeichnis 7
Fahrzeugbeschaffungsplan Freiwillige Feuerwehr ................. 181
Fahrzeugkonzept für Sondereinheiten und
Sonderfahrzeuge .................................................................... 194
Fahrzeugreserve .................................................................... 195
Chronologische Auflistung der Ersatzbeschaffungen ............. 198
14 Fortschreibung ................................................................................................. 199
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis 8
ANHÄNGE
Anhang A
Ergänzungen zur Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse
Anhang B
Einzeldarstellung der Fahrzeitisochronen der Berufsfeuerwehr
Anhang C
Einzeldarstellung der Fahrzeitisochronen der Freiwilligen Feuerwehr
Anhang D
Zusatzauswertungen Teilzeitenanalyse
Anhang E
Zusammenfassung der Alarm- und Ausrückeordnung
Anhang F
Schreiben der Bezirksregierung zur Anrechenbarkeit des Zug-RTW
Anhang G
Vermerk zur Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeuge gem. NKF
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Verzeichnis der Abbildungen 9
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
Seite
Abb. 1.1
Zeitlicher Ablauf eines Einsatzes gemäß AGBF-Schutzzieldefinition
17
Abb. 5.1
Übersicht der Feuerwehrstandorte
35
Abb. 5.2
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Brand
39
Abb. 5.3
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Eilendorf
40
Abb. 5.4
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Haaren
42
Abb. 5.5
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Kornelimünster
43
Abb. 5.6
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Laurensberg
44
Abb. 5.7
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Mitte
45
Abb. 5.8
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Nord
46
Abb. 5.9
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Richterich
48
Abb. 5.10
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Sief
49
Abb. 5.11
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Verlautenheide
51
Abb. 5.12
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Walheim
52
Abb. 5.13
Altersstruktur der Löschzüge
54
Abb. 5.14
Aktuelle Ausrückebereiche der Löschzüge
86
Abb. 9.1
Fahrzeitanalyse der Berufsfeuerwehr
95
Abb. 9.2
Fahrzeitanalyse der Freiwilligen Feuerwehr
96
Abb. 9.3
Isochronen mit realen Ausrückzeiten (8 Minuten Eintreffzeit)
97
Abb. 9.4
Zeitliche Erreichbarkeit der Sonderobjekte
100
Abb. 10.1
Theoretische Entwicklung des Erreichungsgrades
105
Abb. 10.2
Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes durch ELW
107
Abb. 10.3
Einteilung des Stadtgebietes in Analysebezirke
109
Abb. 11.1
Flächenverteilung des Stadtgebietes
112
Abb. 11.2
Gewerbeflächen in Aachen mit zeitlicher Erreichbarkeit
117
Abb. 11.3
Einsätze nach Einsatzart
119
Abb. 11.4
Art der Brandeinsätze
120
Abb. 11.5
Art der Technischen Hilfeleistungen
121
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Verzeichnis der Abbildungen 10
Abb. 11.6
Art der Fehlalarme
121
Abb. 11.7
Risikoverteilung in der Stadt Aachen
125
Abb. 12.1
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit nach DIN 14011 (Quelle:
Abbildung 1 der Anlagen zur Handreichung zur
Brandschutzbedarfsplanung)
127
Grundschutzeinheit zur Menschenrettung bei Bränden in
mehrgeschossigen Gebäuden (Basiszug)
128
Abb. 12.2
Abb. 12.3
Ergänzungseinheit zur Einsatzleitung und Brandbekämpfung bei
Bränden in mehrgeschossigen Gebäuden
130
Abb. 13.1
Fahrzeitanalyse der Berufsfeuerwehr mit zusätzlichem Standort 134
Abb. 13.2
Bereiche schnellster Fahrzeit der Freiwilligen Feuerwehr
Abb. 13.3
Umsetzungskonzept mit Entwicklung der Mindestfunktionsbesetzung
140
Abb. 13.4
Operativ-Taktische Organisations- und Führungsstruktur im Einsatz
144
137
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Verzeichnis der Tabellen 11
VERZEICHNIS DER TABELLEN
Seite
Tab. 4.1
Hauptamtliche Besetzung der Basis- und Sondereinheiten
25
Tab. 4.2
Fahrzeugliste Hauptwache
26
Tab. 4.3
Fahrzeugliste Wache Süd
28
Tab. 4.4
Fahrzeugliste Wache Nord
29
Tab. 5.1
Personalstruktur LZ Brand
39
Tab. 5.2
Personalstruktur LZ Eilendorf
40
Tab. 5.3
Personalstruktur LZ Haaren
41
Tab. 5.4
Personalstruktur LZ Kornelimünster
42
Tab. 5.5
Personalstruktur LZ Mitte
45
Tab. 5.6
Personalstruktur LZ Nord
46
Tab. 5.7
Personalstruktur LZ Richterich
47
Tab. 5.8
Personalstruktur LZ Sief
49
Tab. 5.9
Personalstruktur LZ Verlautenheide
50
Tab. 5.10
Personalstruktur LZ Walheim
52
Tab. 5.11
Personalstruktur LZ CBRN
53
Tab. 5.12
Zusammenfassung der Personalbefragung (werktags tagsüber)
56
Tab. 5.13
Zusammenfassung der Personalbefragung (sonstige Zeiten)
57
Tab. 5.14
Fahrzeuge LZ Brand
64
Tab. 5.15
Fahrzeuge LZ Eilendorf
65
Tab. 5.16
Fahrzeuge LZ Haaren
65
Tab. 5.17
Fahrzeuge LZ Kornelimünster
65
Tab. 5.18
Fahrzeuge LZ Laurensberg
66
Tab. 5.19
Fahrzeuge LZ Mitte
66
Tab. 5.20
Fahrzeuge LZ Nord
66
Tab. 5.21
Fahrzeuge LZ Richterich
67
Tab. 5.22
Fahrzeuge LZ Sief
67
Tab. 5.23
Fahrzeuge LZ Verlautenheide
67
Tab. 5.24
Fahrzeuge LZ Walheim
68
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Verzeichnis der Tabellen 12
Tab. 5.25
Fahrzeuge LZ CBRN
68
Tab. 5.26
Fahrzeuge IuK
68
Tab. 5.27
Fahrzeuge Regieeinheiten
69
Tab. 8.1
Prozentuale Verteilung der Ausrückzeit pro Löschzug
91
Tab. 8.2
Prozentuale Verteilung der Fahrzeiten pro Löschzug
93
Tab. 9.1
Prozentuale Erreichbarkeit der bebauten Fläche
99
Tab. 9.2
Prozentuale Erreichbarkeit des Straßennetzes
99
Tab. 9.3
Objekte mit mehr als 8 Minuten Fahrzeit
101
Tab. 10.1
Erreichungsgrad
103
Tab. 10.2
Erreichungsgrad nach Analysebezirk
108
Tab. 11.1
Allgemeine Daten der Stadt Aachen
111
Tab. 11.2
Verteilung der Einwohnerzahl
112
Tab. 13.1
SOLL-Personalbedarf der Laufbahngruppe 2.1 ohne
Tagdienstanteile
142
Tab. 13.2
SOLL-Personalbedarf der Laufbahngruppe 1.2
142
Tab. 13.3
Mindestqualifikation für die Einsatzfunktionen
143
Tab. 13.4
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Brand
145
Tab. 13.5
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Eilendorf
146
Tab. 13.6
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Haaren
146
Tab. 13.7
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Kornelimünster
147
Tab. 13.8
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Laurensberg
147
Tab. 13.9
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Mitte
148
Tab. 13.10
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Nord
148
Tab. 13.11
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Richterich
149
Tab. 13.12
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Sief
149
Tab. 13.13
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Verlautenheide
150
Tab. 13.14
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Walheim
150
Tab. 13.15
Fahrzeugbeschaffungsplan Hauptwache
174
Tab. 13.16
Fahrzeugbeschaffungsplan Wache Süd
176
Tab. 13.17
Fahrzeugbeschaffungsplan Wache Nord
178
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Verzeichnis der Tabellen 13
Tab. 13.18
Fahrzeugbeschaffungsplan neuer Berufsfeuerwehrstandort
180
Tab. 13.19
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Brand
183
Tab. 13.20
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Eilendorf
184
Tab. 13.21
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Haaren
185
Tab. 13.22
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Kornelimünster
186
Tab. 13.23
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Laurensberg
187
Tab. 13.24
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Mitte
188
Tab. 13.25
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Nord
189
Tab. 13.26
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Richterich
190
Tab. 13.27
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Sief
191
Tab. 13.28
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Verlautenheide
192
Tab. 13.29
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Walheim
193
Tab. 13.30
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ CBRN
194
Tab. 13.31
Fahrzeugbeschaffungsplan IuK
194
Tab. 13.32
Reserve- und Ausbildungsfahrzeuge für Berufs- und Freiwillige
Feuerwehr
195
Chronologische Auflistung der Fahrzeugersatzbeschaffungen
198
Tab. 13.33
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abkürzungsverzeichnis 14
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AB
AGBF
AZVOFeu
B III
B IV
B VI
BauO NRW
BHKG
BMA
CBRN(-Gefahren)
DLK
DVGW
ELW
FB IV
FRT
FwDV
GefStoffV
GF
GUV
GW
HA-VK
HLF
HRB
HRT
HuPF
IuK
KatS
KEF
LF
LZ
LVOFeu
MANV
MTF
NKF
PTLF
RTW
RW
SP
SRG
TLF
USV
UVV
V-DEKON
Abrollbehälter/-container
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - AZVOFeu)
Gruppenführer Berufsfeuerwehr
Zugführer Berufsfeuerwehr
Verbandsführer Berufsfeuerwehr
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Brandmeldeanlage
Chemisch, biologische, radiologische und nukleare Gefahren
Drehleiter mit Korb
Deutscher Verband des Gas- und Wasserfaches
Einsatzleitwagen
Verbandsführer Freiwillige Feuerwehr/Berufsfeuerwehr
Fixed Radio Terminal
Feuerwehrdienstvorschrift
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Gruppenführer
Gesetzliche Unfallversicherung
Gerätewagen
Hauptamtliche Vollzeitkraft (gleichbedeutend mit Vollzeitäquivalent einer Personalplanstelle)
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hubrettungsbühne
Handheld Radio Terminal
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle
Feuerwehrschutzbekleidung
Informations- und Kommunikationstechnik
Katastrophenschutz
Kleineinsatzfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschzug
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land NordrheinWestfalen (LVOFeu)
Massenanfall von Verletzten
Mannschaftstransportfahrzeug
Neues kommunales Finanzmanagement
Pulvertanklöschfahrzeug
Rettungswagen
Rüstwagen
Sprungpolster
Spezial-Rettungsgruppe
Tanklöschfahrzeug
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Unfallverhütungsvorschrift
Verletzten-Dekontamination
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
VOFF
WLF
ZF
Abkürzungsverzeichnis 15
Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW)
Wechselladerfahrzeug
Zugführer
Stärkeangaben von Einsatzfahrzeugen:
Beispiel:
0
/
1
/
2
/
ZF
GF
Mannschaft
3
Summe (Mannschaftsstärke)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einleitung 16
1 Einleitung
Laut dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) vom 17. Dezember 2015 sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen die
Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu haben Städte und Gemeinden
unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz
der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.
Die Stadt Aachen kommt mit dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan ihrer Verpflichtung nach. Hierbei umfasst der Brandschutzbedarfsplan folgende Kernthemen:
-
die Standorte und Wirkungsbereiche der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr,
-
die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte,
-
die Anzahl und Ausbildung der aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr,
-
Struktur und Personal der Berufsfeuerwehr,
-
das Risiko- und Gefährdungspotenzial im Stadtgebiet
-
und das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Stadt Aachen
(Schutzziel).
Ziel dieser Bedarfsplanung ist es, die festgelegten Qualitätskriterien zu prüfen und zu
bewerten und eine umfassende und begründete Informationsquelle für die Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu liefern. Hierdurch kann die zukünftige Ausrichtung und Qualität der Gefahrenabwehr festgelegt werden. Zu diesem Zweck wird ebenfalls eine zukünftige strukturelle
Ausrichtung der Feuerwehr festgelegt.
Aus diesem Grund wird neben der Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für
kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW,
Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom
Juli 2016 als festgelegtes Qualitätskriterium das „AGBF-Schutzziel“ herangezogen,
welches bei vielen Feuerwehren, auch denen in deutschen Großstädten, Grundlage
für die Ausrichtung der Feuerwehr ist und damit einen Status einer technischen Regel
erlangt hat. Diese technische Regel erfüllt die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen für das Prinzip der offenen normativen Standards. Diese
sind:
-
Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute,
-
wissenschaftliche Begründung,
-
praktische Erprobung,
-
ausreichende Bewährung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einleitung 17
Das AGBF-Schutzziel besagt, dass für den Fall des kritischen Wohnungsbrandes mit
Menschengefährdung unter Berücksichtigung einer Meldezeit von 3,5 Minuten
-
13 Minuten nach Brandausbruch 10 Einsatzkräfte vor Ort sein sollen
und
-
nach weiteren 5 Minuten zusätzlich 6 Einsatzkräfte.
Abb. 1.1
Zeitlicher Ablauf eines Einsatzes gemäß AGBF-Schutzzieldefinition
Die Definition dieser Eintreffzeiten basiert darauf, dass 90% der Brandtoten an einer
Kohlenstoffmonoxidvergiftung (CO) sterben. Es ist davon auszugehen, dass
-
13 Minuten nach Brandausbruch die Erträglichkeitsgrenze für CO
und nach
-
17 Minuten die Reanimationsgrenze
erreicht wird.
Es bleibt den politischen Entscheidungsträgern überlassen, welches Sicherheitsniveau die Feuerwehr für die Bürger im Rahmen der einzuhaltenden rechtlichen Grundlagen und Regeln der Technik in Zukunft gewährleisten soll und mit welcher Qualität
die Feuerwehr arbeitet.
Als Datengrundlage zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans wurde der abgefragte Datenbestand der Feuerwehr von Mai 2017 bis April 2018 zugrunde gelegt.
Hinweis: Der Rettungsdienst und seine Organisation sind nicht Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung. Diese Untersuchung findet im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung statt, welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen separat betrachtet
werden muss.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Rechtliche Grundlagen 18
2 Rechtliche Grundlagen und Richtlinien
Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen und allgemeine Richtlinien zur Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes aufgezeigt. Detailliertere Erläuterungen können an entsprechender Stelle nachgelesen werden.
•
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015,
•
Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen,
•
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1.3.2000; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW.
S. 294),
•
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO -) vom 17. November 2009,
•
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV),
•
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
•
Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land
Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF
NRW) vom 26.05.2017,
•
„Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW,
07.07.2016
•
DVGW-Arbeitsblatt W 405. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung,
•
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF) für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in
Städten,
•
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Hinweise zur Brandschutzbedarfsplanung 19
3 Hinweise zur Brandschutzbedarfsplanung
Die Stadt hat gemäß § 3 Abs. 1 BHKG für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten und zu unterhalten.
Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ werden
standardisierte Szenarien (Schutzzielszenarien) für den Brandeinsatz und für die
Technische Hilfeleistung herangezogen. Auf deren Grundlage werden der zur Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungsmerkmale
der Feuerwehr abgeleitet.
Schutzzielszenarien sind Schadensereignisse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Stadtgebiet auftreten können und aufgrund des Schadensausmaßes regelmäßig Personen- und/oder Sachschäden fordern.
Bei den Szenarien handelt es sich im Wesentlichen um Standardereignisse, die zu den
gesetzlichen Pflichtaufgaben (Bekämpfung von Schadenfeuern, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, vgl. § 1 Absatz 1 BHKG) zählen. Das aus
der Analyse hervorgehende individuelle Gefahrenpotenzial der Stadt (örtliche Verhältnisse, vgl. § 3 Absatz 1 BHKG) kann die Szenarien zudem konkretisieren.
Solche Standardereignisse sind in jeder Stadt Brände in Gebäuden und Unfallereignisse. Bezüglich der Brandereignisse wird das Schadensausmaß anhand der ortsüblichen Bauweise definiert. Dies wird bestimmt durch die Nutzung und Größe, die Bauweise und die zu erwartenden betroffenen Personen, sofern dies Einfluss auf die Funktionsstärke hat. Die Planungsgrundlage ist in der Regel der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit verrauchtem ersten Rettungsweg (Treppenraum) und einer vermissten Person (kritischer Wohnungsbrand nach AGBF) und ein
Verkehrsunfall mit zwei Fahrzeugen mit einer eingeklemmten Person und auslaufendem Kraftstoff.
Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein.
Daher wird die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr auf Basis der Qualitätskriterien
Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad und Einsatzmittel untersucht. Diese Kriterien werden im Folgenden beschrieben.
3.1 Hilfsfrist
Die Hilfsfrist definiert den Zeitraum vom Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle bis
zum Eintreffen der erforderlichen Einsatzkräfte an der Einsatzstelle (vgl. Definition
DIN 14011). Sie besteht aus drei Teilen, welche sich zusammen zur Hilfsfrist aufaddieren: Die Dispositionszeit, die Ausrückzeit und die Fahrzeit. Die Dispositionszeit ist
von der Leitstelle abhängig und daher von der Feuerwehr nicht direkt beeinflussbar.
Die durchschnittliche Dispositionszeit wird im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung ermittelt und bei der Hilfsfristauswertung berücksichtigt. Die Ausrückzeit ist die
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Hinweise zur Brandschutzbedarfsplanung 20
Zeit ab Alarmierung der Einsatzkräfte, bis das erste Löschfahrzeug das Feuerwehrhaus verlässt und ist daher von der Feuerwehr direkt beeinflussbar. Der letzte Faktor
zu Errechnung der Hilfsfrist ist die Fahrzeit zwischen dem Ausrücken der Einsatzkräfte
und der Ankunft an der Einsatzstelle. Diese Zeit ist nur indirekt durch die Feuerwehr
beeinflussbar und spiegelt stark die örtlichen Gegebenheiten (u. a. Verkehrsaufkommen, Straßensituation, Entfernung) wider. Ausrück- und Fahrzeit bilden zusammen die
Eintreffzeit. Diese drei Teile der Hilfsfrist müssen separat betrachtet werden.
Die Festlegung der geforderten Hilfsfrist fußt auf der Annahme, dass sich Personen,
die dem Brandrauch ausgesetzt sind, in akuter Lebensgefahr befinden. Die Erfahrungen der Feuerwehren mit kritischen Wohnungsbränden zeigen, dass Personen- und
Sachschäden mit zunehmender Entwicklungsdauer des Brandes exponentiell zunehmen. Daher sind Maßnahmen zur Menschenrettung schnellstmöglich einzuleiten. Eine
analoge Betrachtung dieses Zeitverlaufes kann auch für Unfälle mit Personenschäden
durchgeführt werden.
Als Qualitätskriterium für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) eine Hilfsfrist von 9,5 Minuten (1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit und 8 Minuten Eintreffzeit) ausgegeben. Diese wird als Stand der Technik angesehen und ist in Nordrhein-Westfalen
als Planungsgrundlage weit verbreitet. Darüber hinaus sind die elementaren Betrachtungen der Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW,
Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom Juli 2016 in die nachfolgende Betrachtung eingeflossen.
3.2 Funktionsstärke
Die taktische Grundeinheit der Feuerwehr bildet eine Gruppe (vgl. Feuerwehr Dienstvorschrift 3). Diese besteht aus Einheitsführer, Maschinist, Melder und je zwei Kräften
des Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupps (9 Funktionen). Im Löscheinsatz kann die
Gruppe umfangreiche Maßnahmen zur Rettung bedrohter Personen durchführen, oder
die Brandbekämpfung einleiten. Durch den Schlauchtrupp und den Melder können die
anderen Einsatzkräfte unterstützt oder ergänzende Maßnahmen parallel durchgeführt
werden: z. B. Aufbau einer tragbaren Leiter oder Lüftereinsatz.
Auch in der Technischen Hilfe ist die Gruppe die Einheit, die eigenständig die Standardaufgaben zur Rettung einer eingeklemmten Person durchführen kann: Versorgung des Verletzten, Sicherung der Unfallstelle (Verkehrssicherung, Sicherstellung
Brandschutz, Sicherung des Fahrzeugs), technische Rettungsmaßnahmen zur Befreiung der Person.
Die Staffel (6 Funktionen) ist, bei entsprechenden Qualifikationen der Einsatzkräfte
und den notwendigen Einsatzmitteln sowie unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte und rechtlicher Vorgaben (beispielsweise das Stellen des Sicherheits-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Hinweise zur Brandschutzbedarfsplanung 21
trupps), gemäß FwDV 3 die kleinste Einheit, die eine Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich, beispielsweise unter umluftunabhängigem Atemschutz, autark durchführen kann.
Zur Brandbekämpfung, welche in der Regel nach der Menschenrettung durchgeführt
wird, werden weitere Einheiten benötigt. Bei diesen ist es jedoch ausreichend, wenn
sie zeitlich versetzt an der Einsatzstelle eintreffen. Als Qualitätskriterium für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten hat die AGBF eine Mindestfunktionsstärke
nach einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten von 10 Einsatzkräften (eine Gruppe, also 9 Funktionen, plus Zugführer) angesetzt. Nach weiteren 5 Minuten soll zur Brandbekämpfung
eine weitere Staffel (6 Funktionen) eintreffen.
Diese Kriterien sind die sogenannten Schutzzielstufen:
Schutzzielstufe 1: 10 Einsatzkräfte in 8 Minuten ab Alarmierung
Schutzzielstufe 2: 16 Einsatzkräfte in 13 Minuten ab Alarmierung
3.3 Erreichungsgrad
Der „Erreichungsgrad“ ist der prozentuale Anteil der Einsätze, bei dem die Zielgrößen
„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ im Rahmen der beiden Schutzzielstufen eingehalten
werden. Ein Erreichungsgrad von z. B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die
Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
Für Berufsfeuerwehren hat die AGBF einen Zielerreichungsgrad von 90 % definiert.
Naturgemäß ist das Erreichen aller Einsätze unrealistisch, da sehr viele Faktoren
(bspw. Verkehrsaufkommen, Witterungsverhältnisse, Paralleleinsätze) vereinzelt zu
einem verspäteten Eintreffen führen können.
3.4 Einsatzmittel
Um einen effektiven Erstangriff mit erfolgender Menschenrettung durchführen zu können, ist es nicht nur wichtig, ausreichend Personal in kurzer Zeit an der Einsatzstelle
verfügbar zu haben. Zusätzlich ist es wichtig, dass geeignete Einsatzmittel bereitstehen. Eine erfolgreiche Menschenrettung aus geschlossenen Räumlichkeiten kann im
Regelfall bereits mit dem ersteintreffenden Löschfahrzeug mit Atemschutz und einer
mobilen Löschwasserreserve auf dem Fahrzeug durchgeführt werden. Für eine Menschenrettung von Balkon, Fenster oder Dach wird zudem ein Hubrettungsgerät eingesetzt. Bei Technischer Hilfe ist es zunächst wichtig, auf Material zur Verkehrssicherung, zur Sicherstellung des Brandschutzes und zur Sicherung des Unfallfahrzeugs
zugreifen zu können. Mit diesen Materialien können bereits die ersten notwendigen
Maßnahmen eingeleitet werden, bevor ein Hilfeleistungssatz eingesetzt wird.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 22
4 IST-Zustand der Berufsfeuerwehr
4.1 Personalstruktur
Durch das hauptamtliche Personal der Berufsfeuerwehr Aachen erfolgt derzeit die
qualitative Besetzung folgender Aufgaben:
Feuerwehr- und Rettungsdienstfunktionen auf Hauptwache (Wache I)
Feuerwehr- und Rettungsdienstfunktionen auf Wache Süd (Wache II)
Feuerwehr- und Rettungsdienstfunktionen auf Wache Nord (Wache III)
Feuerwehrfunktionen als Personaldienstleistung für die Werkfeuerwehr des
Uniklinikums Aachen (Wache VIII),
Leitstellenfunktionen in der Leitstelle,
Werkstattfunktionen auf der Hauptwache und der Wache Nord (Atemschutz,
Kfz-Werkstatt etc.),
administrative Tätigkeiten innerhalb der Branddirektion.
Alle Einsatzfunktionen werden durchgehend im Schichtdienst besetzt. Zur Realisierung dieser täglichen Besetzungsstruktur steht folgender hauptamtlicher Mitarbeiterstamm zur Verfügung:
355 Mitarbeiter, davon:
122 Gruppenführer (BIII),
32 Verbandsführer (mind. BIV und F/B V).
Insgesamt sind 337 von 355 Mitarbeitern taugliche Atemschutzgeräteträger, das entspricht einem Anteil von 95 %.
4.1.1
Personalausfallfaktor
Zunächst wird die Brutto-Anwesenheitszeit eines Mitarbeiters unter Berücksichtigung
von Schaltjahren und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Std./Woche berechnet:
365,25 : 7 x 48 Std. = 2.505 Brutto-JAStd.
Hiervon sind zur Berechnung der Netto-JAStd. die Ausfallzeiten abzuziehen. Dies sind
zum einen der Urlaubsanspruch der MA und der Ausgleich für Wochenfeiertage, die
auf einen Werktag fallen gemäß AZVOFeu.
„AZVOFeu §2 (2): Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der
Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.“
Die Freischichten auf Grund von Wochenfeiertagen errechnen sich wie folgt:
48 Std. : 5 x Ø 11,2 Wochenfeiertage = 107,52 Std. pro HA-VK
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 23
Zum anderen werden für die Berechnung der ungeplanten Ausfallzeiten die durchschnittlichen Werte aus den Jahren 2015 bis 2017 herangezogen. Parallel lagen die
durchschnittlichen Werte seit 2011 vor und wurden begleitend berücksichtigt, um ungewöhnliche Schwankungen auszuschließen. Eine Mittelung über die kompletten sieben Jahre (2011-2017) ist allerdings unüblich und liefert besonders bei Elternzeit, Tagesdiensten und Krankheit keine zukunftsfähigen Planungswerte.
Nachfolgend sind die in den Jahren 2015 bis 2017 dokumentierten Ausfallzeiten im
Mittel dargestellt. Die Ausfallzeiten reduzieren die Brutto-SOLL-Stunden eines Mitarbeiters auf die tatsächlich zu erwartende Anwesenheitszeit.
SOLL-Stunden (Brutto)
2.504,57 Stunden pro HA-VK
Urlaub
- 288,00 Stunden pro HA-VK
Freischichten auf Grund von Wochenfeiertagen
- 107,52 Stunden pro HA-VK
Aus- und Fortbildung
Sonderurlaub
Krankheit / Kur
Zusatzurlaub zur Geburt v. Kindern
Elternzeit
- 96,00 Stunden pro HA-VK
- Ø 1,61 Stunden pro HA-VK
- Ø 235,69 Stunden pro HA-VK
- Ø 7,80 Stunden pro HA-VK
- Ø 17,61 Stunden pro HA-VK
Dienstbefreiung FF-Lehrgänge
- Ø 1,96 Stunden pro HA-VK
Ausgleich Dienstbereitschaft
- Ø 3,66 Stunden pro HA-VK
Sonderdienst im Tagdienst/Mischdienst
- Ø 56,24 Stunden pro HA-VK
Aufgabenübernahme aus d. Freizeit
- Ø 29,38 Stunden pro HA-VK
SOLL-Stunden (Netto)
Ø 1.659,10 Stunden pro HA-VK
Die mittlere jährliche Ausfallzeit je Mitarbeiter beträgt demnach 845,47 Std. (34 %). Bei
8.760 Funktionsstunden je Jahr ergibt sich ein Personalausfallfaktor (PAF) i. H. v.:
8.760 Funktionsstunden/Jahr / 1.659 Netto-JAStd. = 5,28 PAF
4.1.2
IST-Bedarf an Personalplanstellen
Zur Besetzung einer Einsatzfunktion rund um die Uhr (24 Std. Anwesenheit an 365 Tagen) sind somit 5,28 Mitarbeiter notwendig. Bezogen auf die derzeit zu besetzenden
Einsatzfunktionen auf den Wachen (vgl. Tab. 4.1) ohne Führungsdienste (E- und RDienst) zzgl. Rettungsdienstfunktionen und Personalgestellung für die Werkfeuerwehr
Uniklinik Aachen sowie für die Besetzung der Leitstelle ergeben sich folgende Stellenbedarfe im IST-Stand:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 24
59 Einsatzfunktionen auf den Wachen
x 5,28 PAF =
311,52 HA-VK
8 Einsatzfunktionen in der Leitstelle
x 5,28 PAF =
42,42 HA-VK
Ohne Rettungsdienst-, Leitstellenfunktionen, Führungsdienste (E- und R-Dienst) und
Personal der Werkfeuerwehr UKA ergibt sich allein für die Funktionen des operativen
Einsatzdienstes für Brandschutz und Hilfeleistung folgender Personalbedarf:
36 Einsatzfunktionen auf den Wachen
x 5,28 PAF =
190,08 HA-VK
Der notwendige Personalbedarf für die zukünftige Ausrichtung gemäß SOLL-Konzept
wird, unter Nutzung dieses Personalausfallfaktors, im Abschnitt 13.2.3 dargestellt.
4.2 Einsatzmittel
Durch die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr werden die nachfolgend aufgeführten Einsatzmittel bzw. Einsatzfunktionen besetzt. Dabei wird taktisch in Basislöschzüge zur
Sicherstellung des Grundschutzes und Funktionen zur Besetzung von Sonderfahrzeugen gegliedert.
4.2.1
Löschzugstruktur
Auf jeder Wache stehen dabei mindestens 8 Funktionen für Brandschutz und Hilfeleistungen zur Verfügung, die im Regelfall mit einem durch Feuerwehrbeamte besetzten
Rettungswagen zu einer Gesamtfunktionsstärke von 10 Einsatzfunktionen ergänzt
werden. Zudem kann die als „Basislöschzug“ bezeichnete Einheit durch mindestens
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug einer anderen Wache um weitere Funktionen ergänzt
werden. Durch die Sonderfahrzeugfunktionen werden Sonderfahrzeuge nach Bedarf
besetzt, diese sind vorrangig Kran, Rüstwagen, GW-Technik und GW-Gefahrgut.
Die Rettungswagen sowie die Besetzung der Werkfeuerwehr des Uniklinikums werden
vorrangig auf Basis anderer Planungsansätze (Rettungsdienstbedarfsplanung und
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans des UKA) vorgehalten und sind demnach
in der nachfolgenden Tabelle für den kommunalen Brandschutz und die Hilfeleistung
nicht aufgeführt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 25
Funktionsbesetzung
Fahrzeug
Standort
Stärke
Führungsdienst
E-Dienst
Wache 1
1/1/0/2
R-Dienst
Wache 1
1/0/0/1
D-Dienst
Bereitschaft*
1/0/0/1
Hilfeleistungslöschfahrzeug 1
Basislöschzug 1
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 1
0/1/2/3
Hilfeleistungslöschfahrzeug 2
Sonderzug
1/1/3/5
Sonderfahrzeuge
Sonderzug
0/0/3/3
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Basislöschzug 2
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 2
0/1/2/3
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Basislöschzug 3
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 3
0/1/2/3
Sonderfahrzeuge
Sonderzug
0/0/2/2
Wache I (Mitte)
Wache II (Süd)
Wache III (Nord)
Gesamt
7/8/23/38
* Bereitschaft mit Alarmierung von zu Hause
Tab. 4.1
Hauptamtliche Besetzung der Basis- und Sondereinheiten
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
4.2.2
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 26
Fahrzeuge Hauptwache
Fahrzeuge der Hauptwache 1
Fahrzeug
Wasser Baujahr
Bemerkungen
Löschfahrzeuge
HLF 20
2.000
2016
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
HLF 20
2.000
2015
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
PTLF
4.800
2014
SP 16, Ausrüstung für einen Trupp zur Brandbekämpfung,
Schere-Spreizer-Kombigerät (Akku), Unterbaumaterial
TLF 24/50
(Reserve)
5.000
1996
HLF 20 (Reserve)
2.000
2013
Zusatzbeladung HLF (siehe unten),
Reservefahrzeug für Hauptwache und Wache Süd
Hubrettungsfahrzeuge
HRB 30
-
2012
SP 23 (Rettungshöhe 23 Meter), Überdrucklüfter (elektrisch)
HRB 30
-
2005
SP 23 (Rettungshöhe 23 Meter), Überdrucklüfter (elektrisch)
-
2006
Einsatzleitfahrzeuge
ELW 1
Car-PC, Internetzugang, Router, Drucker, Fax,
Fahrzeug für zus. Führungsdienste, Bereitschaft NRWKonzepte, MoFüSt
ELW 1
-
2007
ELW 1
-
2007
ELW 1
-
2017
ELW 1
-
2012
ELW 3
-
2013
KdoW
-
2010
Fahrzeug für stv. LdF und zbV FBL
KdoW
-
1992
zbV
KdoW
-
2016
zivil, D-Dienst
KdoW
-
2016
zbV FBL, überörtliche Hilfe gem. BHKG
KdoW
-
2017
LdF
KdoW
-
2017
LdWF UKA
KdoW
-
2018
ÄLRD/LNA
Car-PC, Internetzugang, Router, Drucker, Fax,
ELW E-Dienst
Car-PC, Internetzugang, Router, Drucker, Fax,
ELW R-Dienst
* Zusatzbeladung HLF (siehe oben)
First Responder, erweiterte Tech.-Hilfe, Ausrüstung Sicherheitstrupp, Winde 50 kN, universal
Abstützsatz , CBRN-Abdichtset, Kanalabdichtung (Gulli-Ei 4x), erweiterte Türöffnung (Ramme,
hydraulischer Türöffner), Aufzugschlüssel-Set, 3x Langzeitpressluftatmer, 2x Spineboard inkl.
Patientenfixierung, Löschwasserrückhaltesystem, Rettungssäge
Tab. 4.2
Fahrzeugliste Hauptwache
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 27
Fahrzeuge der Hauptwache 1 (Fortsetzung)
Fahrzeug
Wasser Baujahr
Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
Rüst- und Gerätefahrzeuge
GW-Atemschutz
-
2017
GW-SRG 2
-
2017
GW-MANV
-
1988
GW-Tier
-
2000
KEF
-
2013
Rüstwagen
-
2014
2x Hydraulischer Rettungssatz
Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
-
2016
MTF
-
1997
AB-Magazin 1
-
2012
AB-Magazin 2
-
2013
Strom
-
1965
Strom/Licht
-
2014
Abrollbehälter
Anhänger
Fahrzeuge für Administrative Aufgaben (nicht im Einsatzdienst eingebunden)
KdoW
-
1999
PKW
-
2011
PKW
-
2011
PKW
-
2011
PKW
-
2011
PKW
-
2011
PKW
-
2011
PKW
-
2011
MTF
-
2016
MTF
-
2011
GW-Logistik
-
2015
GW-Logistik
-
2018
GW-Werkstatt
-
1999
GW-Werkstatt
-
2010
GW-Nachschub
-
2004
Tab. 4.2
Elektro-Kfz
Fahrzeugliste Hauptwache (Fortsetzung)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
4.2.3
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 28
Fahrzeuge Wache Süd
Fahrzeuge der Wache 2 Süd
Fahrzeug
Wasser Baujahr
Bemerkungen
Löschfahrzeuge
HLF 20
2.000
2017
* Zusatzbeladung
PTLF
4.800
2014
SP 16, Ausrüstung für einen Trupp zur Brandbekämpfung,
Schere-Spreizer-Kombigerät (Akku), Unterbaumaterial
2010
SP 23 (Rettungshöhe 23 Meter), Überdrucklüfter (elektrisch)
Hubrettungsfahrzeuge
HRB 30
-
Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
-
2016
Strom/Licht
-
2016
Transportanhänger
Plane (2 t)
-
2016
Anhänger
Fahrzeuge für Administrative Aufgaben (nicht im Einsatzdienst eingebunden)
GW-Nachschub
-
1993
* Zusatzbeladung HLF (siehe oben)
First Responder, erweiterte Tech.-Hilfe, Ausrüstung Sicherheitstrupp, Winde 50 kN, universal
Abstützsatz , CBRN-Abdichtset, Kanalabdichtung (Gulli-Ei 4x), erweiterte Türöffnung (Ramme,
hydraulischer Türöffner), Aufzugschlüssel-Set, 3x Langzeitpressluftatmer, 2x Spineboard inkl.
Patientenfixierung, Löschwasserrückhaltesystem, Rettungssäge
Tab. 4.3
Fahrzeugliste Wache Süd
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
4.2.4
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 29
Fahrzeuge Wache Nord
Fahrzeuge der Wache 3 Nord
Fahrzeug
Wasser Baujahr
Bemerkungen
Löschfahrzeuge
HLF 20
HLF 20 (Reserve
UKA und BF)
HLF 20 (Reserve
und Schule)
HLF 24 (Reserve
und Schule)
HLF 24 (Reserve
und Schule)
2.000
2017
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
2.000
2010
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
2.000
2000
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
1.600
2000
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
2.000
2002
Zusatzbeladung HLF (siehe unten)
Hubrettungsfahrzeuge
HRB 30
-
2011
SP 23 (Rettungshöhe 23 Meter), Überdrucklüfter (elektrisch)
DLK 23/12
-
1995
SP 23 (Rettungshöhe 23 Meter), Überdrucklüfter (elektrisch)
-
2007
Car-PC, Internetzugang, Router, Drucker, Fax,
Fachberater CBRN und zus. E-Dienste
Einsatzleitfahrzeuge
ELW 1
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Rüstwagen
(Reserve u. Schule)
-
1987
GW-SRG 1
-
2007
GW-Rüst
-
2009
Kran
-
2004
Schlepper
-
2008
Radlader
-
1987
80 kN Bergewinde
Wechselladerfahrzeuge
WLF 26
WLF 26
(Fahrschule)
WLF 26
(Fahrschule)
WLF 18
(Fahrschule)
WLF 26 Kran
-
2011
-
2016
-
2016
-
2011
-
2011
* Zusatzbeladung HLF (siehe oben)
First Responder, erweiterte Tech.-Hilfe, Ausrüstung Sicherheitstrupp, Winde 50 kN, universal
Abstützsatz , CBRN-Abdichtset, Kanalabdichtung (Gulli-Ei 4x), erweiterte Türöffnung (Ramme,
hydraulischer Türöffner), Aufzugschlüssel-Set, 3x Langzeitpressluftatmer, 2x Spineboard inkl.
Patientenfixierung, Löschwasserrückhaltesystem, Rettungssäge
Tab. 4.4
Fahrzeugliste Wache Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 30
Fahrzeuge der Wache 3 Nord (Fortsetzung)
Fahrzeug
Wasser Baujahr
Bemerkungen
Abrollbehälter
AB-Mulde 1
-
2008
AB-MANV
-
2008
AB-CBRN
-
1992
Ergänzungsmaterial zum GW-Gefahrgut
AB-Schlauch
-
2011
Ausstattung SW 2000
AB-V-Dekon
-
2011
Verletzten-Dekontamination
AB-Mulde 2
-
2011
AB-Plattform
-
2011
zum Transport des Radlader
AB-Bau/Rüst
-
2013
Unterbaumaterialien, Bauabstützung
AB-Wasser
-
2016
AB-Mulde 3
-
2016
AB-Logistik
-
2016
AB-Sozial
-
2017
AB-Atemschutz
-
2018
Redundanz zum GW-Atemschutz
AB-GUBAS
-
2018
Gefahrstoff- und Brandsimulationscontainer,
Ausbildungsmittel der Feuerwehrschule
AB-Sandsack
-
2018
AB-Sonderlöschm.
-
2012
Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
-
2000
MTF
-
1997
MTF
-
2005
MTF
-
2016
-
2016
-
2016
-
2016
-
1991
zus. als Fahrschulfahrzeug für Führerscheinkl. BE genutzt
Anhänger
Transportanhänger
Plane (2 t)
Anhänger
Strom/Licht
Fahrschulanhänger
Fahrschulanhänger
Mehrzweckanhänger mit Tiefladerfunktion
Fahrzeuge für Administrative Aufgaben (nicht im Einsatzdienst eingebunden)
GW-Logistik
-
2015
GW-Log
-
2018
Tab. 4.4
Elektro-Kfz
Fahrzeugliste Wache Nord (Fortsetzung)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 31
4.3 Feuerwachen
4.3.1
Hauptwache
Die Hauptwache an der Stolberger Str. im östlichen Innenstadtbereich wurde in den
vergangenen Jahren umfangreich saniert. Die ersten zwei Bauabschnitte dieses Sanierungsprojekts sind abgeschlossen. Damit kann das Hauptgebäude mit den Fahrzeughallen, Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärräumen wieder für den täglichen Wachbetrieb genutzt werden. Während der Baumaßnahmen wurde eine temporäre Wache genutzt. Zur weiteren Ertüchtigung der Wache sind noch weitere Bauabschnitte vorgesehen.
Ebenfalls auf dem Gelände der Hauptwache steht das Leitstellengebäude, in dem neben der Leitstelle und hierfür notwendigen Nebenräumen auch Bürobereiche, Ruheräume für den Führungsdienst sowie Fahrzeughallen für Einsatzleitwagen und die Reserve-HRB vorhanden sind.
In der Hauptwache ist ebenfalls die erforderliche Atemschutzübungsstrecke untergebracht.
4.3.2
Wache Süd
Die Wache Süd im Stadtteil Kornelimünster ist in Form einer kurzen Stichstraße an die
Oberforstbacher Str. angebunden. Neben der Berufsfeuerwehr ist am Standort außerdem ein Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr untergebracht.
Für die Berufsfeuerwehr stehen drei Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge zur Verfügung. Außerdem existiert eine Fahrzeughalle, die ursprünglich als Desinfektionshalle
vorgesehen war und jetzt zum Abstellen von zwei Rettungswagen (hintereinander) genutzt wird. Die Stellplätze sind in Breite, Länge und Höhe deutlich unterdimensioniert
und nicht für die Maße moderner Feuerwehrfahrzeuge geeignet. Die notwendigen Abstandsflächen um die Fahrzeuge sind nicht vorhanden. Auf Grund fehlender Lagerflächen werden neben und hinter den Fahrzeugen außerdem Geräte und Ausrüstung
gelagert, welche die Laufwege zusätzlich einengen. Eine Abgasabsauganlage ist nicht
vorhanden. Die Tore sind pneumatisch angetriebene Falttore. Sie sind deutlich überaltert, verfügen über keine Sicherheitsmechanismen wie z. B. Einklemmschutz und
haben aus energetischer Sicht keine nennenswerte Isolationswirkung.
Eine Ladestrom- und Drucklufterhaltung ist an den Fahrzeugstellplätzen vorhanden.
Die Einsatzbekleidung der dienstfreien Mitarbeiter wird entweder im Flur oder in der
Fahrzeughalle aufbewahrt. Der notwendigerweise enge Hakenabstand lässt das
Trocknen durchnässter Kleidung nicht zu. Zusammen mit der fehlenden Abgasabsauganlage findet hier eine Kontaminationsverschleppung der Dieselmotoremissionen auf
die Einsatzbekleidung statt. Die im Dienst befindlichen Mitarbeiter halten ihre Einsatzbekleidung zum schnellen Zugriff zwischen den Fahrzeugen in der Fahrzeughalle vor.
Im Erdgeschoss befinden sich außerdem in einer ehemaligen Wohnung Bürobereiche,
weitere Ruheräume sowie der Sanitärbereich für Frauen. Die restlichen Ruheräume
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 32
sind im Obergeschoss über der Fahrzeughalle und werden über den Haupttreppenraum erreicht. Insgesamt stehen derzeit im Obergeschoss 10 Ruheräume zur Verfügung, die im Regelfall durch je einen Mitarbeiter belegt sind. Außerdem besteht ein
Gruppenschlafraum, der mehrfach belegt werden kann. Auf Grund der schlechten
Wärmeisolation sind die Temperaturen in den Ruheräumen im Dachgeschoss im Sommer erwartungsgemäß zu hoch. Im Winter entstehen erhebliche Heizkosten.
Der Alarmweg führt aus den Ruheräumen über den Flur bis zum Treppenraum und im
EG anschließend in entgegengesetzter Richtung wieder zurück zur Fahrzeughalle. Damit entsteht ein deutlich verlängerter Laufweg, der sich auch in den Ausrückzeiten widerspiegelt (vgl. Abschnitt 8.1). Die Treppe verfügt über keinen zweiten Handlauf und
eine unzureichende Beleuchtung im Alarmfall.
Die Aufenthalts- und Sanitärbereiche befinden sich in einem renovierungsbedürftigen
Zustand. Der Sportraum ist deutlich unterdimensioniert und lässt lediglich Individualsport an Geräten für einzelne Mitarbeiter der Schichtstärke zu. Gruppensport ist nicht
möglich.
Im Kellergeschoss befinden sich die Atemschutzwerkstatt und die Schreinerwerkstatt.
Durch die Anordnung der Räume kann eine vollständige Schwarz-Weiß-Trennung
nicht hergestellt werden. Atemschutzgeräte müssen teilweise im Gang zwischengelagert werden.
Zusammenfassend wurden im Rahmen der Vor-Ort-Begehung folgende Hauptmängel festgestellt:
-
keine Abgasabsauganlage,
-
Stellplatzgröße für Großfahrzeuge unterdimensioniert,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend und durch Lagermaterial zusätzlich eingeschränkt,
-
Stellplatzhöhe und Durchfahrtshöhe für Großfahrzeuge sehr niedrig,
-
Tordurchfahrt sehr eng,
-
Torsysteme deutlich überaltert,
-
Stellplatzgröße für Rettungswagen deutlich unterdimensioniert,
-
keine ausreichenden Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Einsatzbekleidung
dienstfreier Mitarbeiter vorhanden,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
deutlich verlängerte Laufwege aus den Ruheräumen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der Wache Süd die Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden. Zudem ist ein deutlicher Sanierungsbedarf festzustellen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
4.3.3
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 33
Wache Nord
Die Wache Nord im Stadtteil Laurensberg liegt in der Mathieustr. und ist unmittelbar
an den Seffenter Weg angebunden. Neben der Berufsfeuerwehr ist am Standort außerdem der Löschzug Nord der Freiwilligen Feuerwehr untergebracht.
Die Wache gliedert sich in das langestreckte Zentralgebäude, die dahinter liegende
Kalthalle für Sonderfahrzeuge sowie einige Nebengebäude zur Unterbringung des
CBRN-Zugs und zur Ausbildung.
Für die Berufsfeuerwehr stehen im Hauptgebäude vier Stellplätze zur Verfügung, die
für Großfahrzeuge ausreichend dimensioniert sind. Davon werden zwei Stellplätze für
die Fahrzeuge des Basiszugs genutzt. Die anderen beiden Stellplätze sind mit zwei
RTW und einem NEF belegt. Eine Abgasabsauganlage ist nicht vorhanden. Die Tore
sind pneumatisch angetriebene Falttore. Eine Ladestrom- und Drucklufterhaltung ist
an den Fahrzeugstellplätzen vorhanden. Alle weiteren (Sonder-)Fahrzeuge befinden
sich in der hinter dem Hauptgebäude liegenden Kalthalle. Die Anzahl der Stellplätze
ist dort gerade noch ausreichend. Zukünftig sind hier Kapazitätsengpässe zu erwarten.
Reserve- und Schulungsfahrzeuge werden bereits jetzt auf dem hinter der Wache gelegenen Sportplatz abgestellt.
Die Einsatzbekleidung der dienstfreien Mitarbeiter wird in geeigneter Art und Weise in
offenen Spinden mit ausreichender Belüftung im Keller aufbewahrt. Die im Dienst befindlichen Mitarbeiter halten ihre Einsatzbekleidung zum schnellen Zugriff zwischen
den Fahrzeugen in der Fahrzeughalle vor. Zusammen mit der fehlenden Abgasabsauganlage findet hier eine Kontaminationsverschleppung der Dieselmotoremissionen
auf die Einsatzbekleidung statt.
Die Ruheräume befinden sich im Obergeschoss über der Fahrzeughalle. I. d. R. handelt es sich dabei um Zweibettzimmer. Derzeit sind alle Betten belegt und die Kapazitätsgrenze ist erreicht. Der Aufenthalts- und Küchenbereich ist ebenfalls im Obergeschoss und für die derzeitige Funktionsstärke noch ausreichend bemessen. Zukünftig
kann es hier allerdings zu Kapazitätsengpässen kommen. Der Sportraum der Wache
ist ausreichend groß. Schulungsräume sind für die diensthabenden Einsatzkräfte und
einen Ausbildungslehrgang in ausreichendem Maße vorhanden. Mit Blick auf zwei parallele Ausbildungslehrgänge und Bedarfe aus dem Rettungsdienst kann es hier allerdings zu Engpässen kommen.
Im EG des Hauptgebäudes sowie im Keller befinden sich außerdem die Werkstattbereiche für die Atemschutzwerkstatt, die Schlauchwerkstatt mit Schlauchlager, die
Schreinerei, die Lackiererei und die Schlosserei. Die Atemschutzwerkstatt ist deutlich
unterdimensioniert und verfügt über keine geeignete Möglichkeit zur Schwarz-WeißTrennung. Derzeit werden verschmutzte Atemschutzgeräte vor der Atemschutzwerkstatt in der Fahrzeughalle in unmittelbarer Nähe zu einem RTW-Stellplatz zwischengelagert.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Berufsfeuerwehr 34
Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der Wache Nord die Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) grundlegend eingehalten werden.
Defizite finden sich in einzelnen Detailpositionen. Zukünftig kann es durch Anpassung
der Funktionsstärke der Berufsfeuerwehr, Steigerungen im Rettungsdienst und steigenden Schulungsbedarf zu Kapazitätsengpässen in Teilbereichen kommen.
4.3.4
Wache UKA
Das Uniklinikum Aachen verfügt über eine angeordnete Werkfeuerwehr. Hierfür besteht ein gesonderter Bedarfs- und Entwicklungsplan. Die Werkfeuerwehr verfügt über
eine Wache im Versorgungsgebäude des Klinikums. Die Personalbesetzung erfolgt
gemäß Vereinbarung mit dem Klinikum durch Personal der Berufsfeuerwehr.
Im Rahmen dieses Brandschutzbedarfsplans wurde die Wache des Klinikums nicht
begangen. Entsprechende Mängel und Empfehlungen zur Wachensituation sind dem
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan für das Universitätsklinikum Aachen zu
entnehmen. Für die Sicherstellung eines geeigneten Wachumfeldes für die Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr ist das Klinikum verantwortlich.
4.4 Städteregionale Leitstelle
Die kreisfreie Stadt Aachen unterhält gemäß § 28 BHKG als hoheitliche Aufgabe der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammengefasst ist. Sie übernimmt demnach auch die Aufgaben einer
Leitstelle des Rettungsdienstes gemäß RettG. Die gleichlautenden Aufgaben der
Städteregion sind mandatiert gemäß § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen ebenfalls
der Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) übertragen.
Die Leitstelle als Teildienst der Stadt Aachen – Berufsfeuerwehr – trägt den Namen
„Städteregionale Leitstelle“. Sofern in diesem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan verkürzt von einer „Leitstelle“ gesprochen wird, ist die „Städteregionale Leitstelle“
gemeint.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 35
5 IST-Zustand der Freiwilligen Feuerwehr
Abb. 5.1
Übersicht der Feuerwehrstandorte
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 36
Im folgenden Kapitel wird der IST-Zustand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Aachen dargestellt. Untersucht werden die Entwicklung, Ausbildung und Verfügbarkeit
der Einsatzkräfte, die technische Ausstattung der Löschzüge und der Zustand der Feuerwehrhäuser.
5.1 Einsatzkräfte
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert.
Die „Funktionsstärke“ steht für die Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte, die zur
Bewältigung eines Schadensereignisses notwendig sind. Das Qualitätskriterium
„Hilfsfrist“ hat zur Folge, dass neben der generellen Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte auch die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte entscheidend ist. Eine genaue Analyse der Einsatzkräfte ist zur Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr aus diesem Grund zwingend erforderlich.
In den folgenden Kapiteln werden daher die Einsatzkräfte der Feuerwehr betrachtet.
Neben der vorliegenden Altersstruktur und der Jugendfeuerwehr wird die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte im Einsatzfall, einschließlich ihrer Qualifikationen, untersucht.
Ziel ist es, eventuell vorhandene Defizite bei der Verfügbarkeit oder der Ausbildung
der Einsatzkräfte zu erkennen und Entwicklungstendenzen bei der Einsatzkräftestärke
aufzuzeigen. Im SOLL-Konzept können hierdurch Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr dargestellt werden.
Methodik
Zur Analyse der Einsatzkräfte wurde eine Umfrage unter allen Aktiven durchgeführt.
Hierbei wurden neben allgemeinen persönlichen Informationen (Alter, Wohnort usw.)
auch feuerwehrspezifische Angaben (Eintrittsjahr in die Feuerwehr, Dienstgrad, Qualifikation usw.) gemacht. Zudem haben die Einsatzkräfte ihre generelle und zeitliche
Verfügbarkeit im Einsatzfall abgeschätzt. Die Umfrage wird außerdem durch allgemeine Statistiken über die Einsatzkräfte (z. B. Ausbildungsstand) und die Auswertung
der Einsatzdaten, welche die real verfügbaren Einsatzkräfte je Einsatz erfassen, ergänzt. Stand der Einsatzkräftezahlen und -befragung ist Oktober 2017.
Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl
Auf Basis der Einsatzkräfteanzahl und der jeweiligen Eintrittsjahre in die Feuerwehr,
einschließlich der Art des Eintritts (z. B. aus der Jugendfeuerwehr), wird der Zuwachs
bzw. Rückgang der Einsatzkräfte in den letzten Jahren aufgezeigt. Hieraus lassen sich
allgemeine Entwicklungstendenzen erkennen und gegebenenfalls Prognosen für die
zukünftige Entwicklung ableiten.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 37
Altersstruktur der Feuerwehr
Die Altersstruktur einer Freiwilligen Feuerwehr gibt Aufschluss über den aktuellen
Stand und die potenzielle zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, besonders in Anbetracht des demografischen Wandels
dafür Sorge zu tragen, dass der Feuerwehr auch zukünftig genug Einsatzpersonal zur
Verfügung steht. Zusätzlich gilt, dass nur eine „gesunde Verteilung“ der Einsatzkräfte
über alle Altersgruppen hinweg die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in Bezug auf
Erfahrung, Fitness und Technik sicherstellen kann. Die Einsatzkräfte werden dazu in
sechs Altersgruppen gegliedert. Die Altersgruppe der über 60-Jährigen stellt die Anzahl der Einsatzkräfte dar, die in den nächsten sieben Jahren altersbedingt aus dem
aktiven Dienst ausscheiden muss. Die Altersgruppe der 50-60-Jährigen stellt mittelfristig den altersbedingten Rückgang der Einsatzkräfteanzahl dar.
Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse
Auf Grundlage der Selbsteinschätzung der Einsatzkräfte wird eine Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse (EVA) durchgeführt. In diesem Zusammenhang haben die Einsatzkräfte Angaben zur Anfahrtszeit vom Wohnort bzw. vom Arbeitsplatz (sowie Schule,
Universität usw.) zum Feuerwehrhaus gemacht. Entsprechend wird die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus, einschließlich der vorhandenen Qualifikationen, ersichtlich. Die zeitlichen Angaben gemäß der Selbsteinschätzung werden
durch die Angaben der Wohn- und Arbeitsadressen mittels Fahrzeitsimulation verifiziert.
Es werden zwei Zeitkategorien, werktags 06:00 bis18:00 Uhr und sonstige Zeiten, unterschieden. Hier zeigt die Erfahrung, dass während der regulären Arbeitszeiten die
Verfügbarkeit freiwilliger Einsatzkräfte deutlich absinkt und es dadurch zu personellen
Defiziten kommt. Die Schichtarbeiter werden außerdem gesondert dargestellt, da die
allgemeinen Zeitkategorien bei diesen nicht gelten. Hier wird die theoretische Verfügbarkeit der Einsatzkräfte gemäß Schichtdienst statistisch ermittelt.
Zunächst wird die Gesamtzahl der verfügbaren Einsatzkräfte je Zeitkategorie auf einer
Zeitschiene dargestellt. Es wird somit ersichtlich, wie viele Einsatzkräfte innerhalb welcher Zeit das jeweilige Feuerwehrhaus erreichen können. In weiteren Diagrammen,
die sich im Anhang befinden, werden die Qualifikationen der eintreffenden Einsatzkräfte dargestellt sowie die Mehrfachqualifikationen der Einsatzkräfte untersucht. Bei
den Qualifikationsdiagrammen wird zunächst die Gesamtzahl aller einzelnen Qualifikationen der verfügbaren Einsatzkräfte auf einer Zeitschiene dargestellt. Es wird dabei
nicht ersichtlich, ob eine Einsatzkraft nur eine oder gleichzeitig mehrere Qualifikationen
besitzt. Hieraus lässt sich insofern nicht auf die verfügbaren Funktionen im Einsatzfall
schließen! Stehen beispielsweise alle Qualifikationen (Maschinist, Fahrzeugführer,
Atemschutzgeräteträger und höhere Führungskraft) je einmal zur Verfügung, aber
handelt es sich dabei um lediglich eine Einsatzkraft, die all diese Qualifikationen besitzt, so steht im Einsatzfall lediglich eine Funktion bereit, da jede Einsatzkraft nur eine
Funktion im Einsatz wahrnehmen kann. Die Qualifikationsverteilung wird daher in einem weiteren Diagramm entschlüsselt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 38
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Die Qualifikationsverteilung bzw. die vorhandenen Funktionen werden nicht in einem
zeitlichen Verlauf dargestellt. Stattdessen werden die Funktionen basierend auf den
gegebenen Eintreffzeiten für die erste Gruppe (8 Minuten) und für die zweite Gruppe
(13 Minuten) und einer planerisch anzusetzenden Ausrückzeit von 4 Minuten für die
Schutzzielstufe 1 bewertet. Für die Schutzzielstufe 2 wurde eine planerisch anzusetzende Ausrückzeit von 9 Minuten angenommen. Es wird somit ersichtlich, ob die eingangs erwähnten Qualitätskriterien „Funktionsstärke“ und „Hilfsfrist“ planerisch eingehalten werden können und somit die personelle Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gegeben ist.
Die personelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Feuerwehrstandortes wird anhand
der taktischen Einheiten gemäß FwDV 3 beurteilt. Die kleinste taktische Einheit einer
Feuerwehr bildet demnach der Selbstständige Trupp, gefolgt von der Staffel und der
Gruppe. Der Selbstständige Trupp kann eigenständig jedoch keine Menschenrettung
durchführen.
Die Gruppe bildet die taktische Grundeinheit einer Feuerwehr. Diese gliedert sich in
Gruppenführer, Maschinist, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.
Zur Erfüllung jeder einzelnen Funktion sind unterschiedliche Qualifikationen notwendig. Zur Bildung einer Gruppe werden daher in der vorliegenden Analyse die folgenden
Qualifikationen in entsprechender Anzahl vorausgesetzt:
Gruppenführer
Maschinist und Führerscheininhaber
Atemschutzgeräteträger
Truppmann
1x
1x
4x
3x
Aufgrund des modernen Einsatzablaufes, z. B. durch wasserführende Fahrzeuge,
kann die Staffel als kleinste taktische Einheit angesehen werden, die effektiv im Brandeinsatz und zur Menschenrettung eingesetzt werden kann. Da ihr im Erstangriff dieselben Aufgaben wie einer Gruppe obliegen, benötigt die Staffel ebenfalls einen Gruppenführer, Maschinisten und Führerscheininhaber sowie vier Atemschutzgeräteträger.
Der Selbstständige Trupp ist eine taktische Einheit, deren Mannschaft aus einem
Truppführer und zwei weiteren Einsatzkräften (Truppmann und Maschinist) besteht
(1/2/3). Der Selbstständige Trupp dient primär als Ergänzung anderer Einheiten bzw.
der Zuführung von Sonderfahrzeugen und kann lediglich für einzelne Aufgaben eigenständig eingesetzt werden. Die dafür benötigten Qualifikationen sind:
Truppführer
Maschinist und Führerscheininhaber
Truppmann
1x
1x
1x
In der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse wird die personelle Leistungsfähigkeit jedes
einzelnen Feuerwehrstandortes auf Basis dieser taktischen Einheiten bewertet.
Es ist zu beachten, dass 1/4/5 als Mindestausrückestärke gemäß Dienstanweisung
und AAO für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aachen gilt. Demnach ist die Bildung
eines Selbstständigen Trupps in der Praxis in den wenigsten Fällen darstellbar.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 39
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.1
Löschzug Brand
Personelle Struktur LZ Brand
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
40
8
8
1
2
24
14
30
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.1
11
40 (100%)
Personalstruktur LZ Brand
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Brand
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.2
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Brand
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) ist gemäß Personalbefragung erst nach 5 Minuten und
unter starker Einbeziehung der Schichtarbeiter im Löschzug Brand eine Verfügbarkeit
der Mindesteinsatzkräftestärke von 5 Einsatzkräften gegeben. Schichtarbeiter stehen
aufgrund von verschiedenen Schichtplänen jedoch nicht verlässlich zur Verfügung.
Somit kann auch die Besetzung aller gemäß FwDV 3 für eine Staffel benötigten Funktionen (vgl. Anhang A) nicht gewährleistet werden. Erst im weiteren Einsatzverlauf stehen nach Ablauf der zweiten Hilfsfrist (Eintreffzeit: 13 Minuten ab Alarmierung) ausreichend Einsatzkräfte zur Bildung einer Gruppe inklusive der hierfür benötigten Funktionen zur Verfügung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 40
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit gut. Es kann gemäß Personalbefragung bereits nach rund vier Minuten eine taktische Einheit in Gruppenstärke inklusive
der gemäß FwDV 3 benötigten Funktionen gebildet werden (vgl. Anhang A). Weitere
1-2 Gruppen stehen kurz danach ebenfalls zur Verfügung.
5.1.2
Löschzug Eilendorf
Personelle Struktur LZ Eilendorf
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
27
7
5
1
1
17
14
16
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.2
3
22 (81,5%)
Personalstruktur LZ Eilendorf
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Eilendorf
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.3
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Eilendorf
Im Löschzug Eilendorf wurden die Personalfragebögen zentral durch die Löschzugführung ausgefüllt. Daher handelt es sich hier um eine Selbsteinschätzung der Löschzugführung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 41
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) ist gemäß Personalbefragung erst nach 4-6 Minuten
und unter starker Einbeziehung der Schichtarbeiter im Löschzug Eilendorf eine Verfügbarkeit der Mindesteinsatzkräftestärke von 5 Einsatzkräften gegeben. Schichtarbeiter stehen aufgrund von verschiedenen Schichtplänen jedoch nicht verlässlich zur Verfügung. Somit kann auch die Besetzung aller gemäß FwDV 3 für eine Staffel benötigten Funktionen (vgl. Anhang A) nicht gewährleistet werden. Erst nach deutlich über 9
Minuten stehen ausreichend Einsatzkräfte zur Bildung einer Gruppe inklusive der hierfür benötigten Funktionen zur Verfügung.
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit gut. Es kann gemäß Personalbefragung bereits nach rund drei Minuten eine taktische Einheit in Gruppenstärke inklusive
der gemäß FwDV 3 benötigten Funktionen gebildet werden (vgl. Anhang A).
5.1.3
Löschzug Haaren
Personelle Struktur LZ Haaren
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.3
28
16
6
2
1
22
18
18
1
24 (85,7%)
Personalstruktur LZ Haaren
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 42
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte Haaren
30
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.4
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Haaren
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) ist gemäß Personalbefragung erst nach rund 8 Minuten
im Löschzug Haaren eine Verfügbarkeit der Mindesteinsatzkräftestärke von 5 Einsatzkräften gegeben. Dann stehen jedoch auch alle zur Bildung einer Gruppe gemäß
FwDV 3 benötigten Funktionen zur Verfügung (vgl. Anhang A).
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit gut. Es kann gemäß Personalbefragung bereits nach rund zwei bis drei Minuten eine taktische Einheit in Gruppenstärke
inklusive der gemäß FwDV 3 benötigten Funktionen gebildet werden (vgl. Anhang A).
5.1.4
Löschzug Kornelimünster
Personelle Struktur LZ Kornelimünster
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.4
24
6
5
1
2
17
15
19
5
21 (87,5%)
Personalstruktur LZ Kornelimünster
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 43
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Kornelimünster
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.5
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Kornelimünster
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) stehen gemäß Personalbefragung im Löschzug Kornelimünster erst im weiteren Einsatzverlauf ausreichend Einsatzkräfte zur Bildung einer
taktischen Einheit gemäß FwDV 3 zur Verfügung (vgl. Anhang A). Selbst unter starker
Berücksichtigung der Schichtarbeiter steht nach rund 10 Minuten die Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften gemäß Personalbefragung noch nicht zur Verfügung. Die
Personalverfügbarkeit steigt später an. Somit kann werktags tagsüber der Löschzug
Kornelimünster in erster Linie wichtige personelle Unterstützung im weiteren Einsatzverlauf leisten, ein zeitnahes Ausrücken mit Mindeststärke kann hingegen nicht garantiert werden.
Zu sonstigen Zeiten ist gemäß Personalbefragung die Einsatzkräfteverfügbarkeit deutlich höher. Nach rund fünf Minuten stehen genügend Einsatzkräfte zur Bildung einer
Gruppe inklusive der benötigten Funktionen zur Verfügung. Später kommen noch zusätzliche Einsatzkräfte hinzu, weitere taktische Einheiten können jedoch gemäß Personalbefragung nicht oder erst sehr spät gebildet werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 44
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.5
Löschzug Laurensberg
Personelle Struktur LZ Laurensberg
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
39
11
5
1
0
23
17
23
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
5
33 (84,6%)
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Laurensberg
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.6
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Laurensberg
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) kann im Löschzug Laurensberg gemäß Personalbefragung kurzfristig in 4 Minuten ab Alarmierung die Mindestausrückstärke von 1/4/5 nicht
erreicht werden. Nach 8 Minuten kann eine Einheit in Staffelstärke gebildet werden,
hierfür stehen jedoch nicht alle benötigten Qualifikationen zur Verfügung (vgl. Anhang A). Erst im weiteren Einsatzverlauf stehen genügend qualifizierte Einsatzkräfte
zur Bildung mindestens einer Gruppe nach FwDV 3 zur Verfügung.
Zu sonstigen Zeiten ist die Einsatzkräfteverfügbarkeit gemäß Personalbefragung deutlich höher. Eine Staffel gemäß FwDV 3 steht voraussichtlich bereits nach vier Minuten
zur Verfügung, nach 1-2 weiteren Minuten problemlos mindestens eine Gruppe.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 45
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.6
Löschzug Mitte
Personelle Struktur LZ Mitte
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
39
9
8
1
3
25
20
33
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.5
8
36 (92,3%)
Personalstruktur LZ Mitte
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Mitte
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.7
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Mitte
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) steht im Löschzug Mitte gemäß Personalbefragung voraussichtlich nach rund 6 Minuten eine Gruppe gemäß FwDV 3 zur Verfügung, die
Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften ist hingegen schon nach rund 3-4 Minuten
erreicht. Im weiteren Einsatzverlauf steigt die Zahl der verfügbaren Einsatzkräfte weiter
an, sodass eventuell weitere taktische Einheiten gebildet werden können. Dies ist jedoch stark von den Schichtarbeitern abhängig, denn sie stehen aufgrund verschiedener Dienstpläne nicht immer verlässlich zur Verfügung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 46
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit gemäß Personalbefragung nochmals
höher. Zwar kann auch hier erst nach 5-6 Minuten eine Gruppe inklusive der benötigten Funktionen gemäß FwDV 3 gebildet werden, es steht jedoch verlässlich nach mindestens 8 Minuten ab Alarmierung eine weitere Gruppe zur Verfügung.
5.1.7
Löschzug Nord
Personelle Struktur LZ Nord
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
52
17
8
1
1
31
19
34
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.6
5
45 (86,5%)
Personalstruktur LZ Nord
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Nord
45
40
35
Einsatzkräfte
30
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.8
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Nord
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) steht im Löschzug Nord gemäß Personalbefragung voraussichtlich nach rund 5-6 Minuten eine Gruppe gemäß FwDV 3 zur Verfügung, die
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 47
Bildung einer Staffel und die Erreichbarkeit der Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften ist eventuell bereits nach 3-4 Minuten möglich. Im weiteren Einsatzverlauf
steigt die Zahl der verfügbaren Einsatzkräfte weiter an, sodass eventuell weitere taktische Einheiten gebildet werden können. Eine zweite Gruppe steht nach rund 10 Minuten zur Verfügung.
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit gemäß Personalbefragung nochmals
höher. Zwar kann auch hier erst nach 5-6 Minuten eine Gruppe inklusive der benötigten Funktionen gemäß FwDV 3 gebildet werden, es steht jedoch verlässlich nach rund
8 Minuten ab Alarmierung eine weitere Gruppe zur Verfügung.
5.1.8
Löschzug Richterich
Personelle Struktur LZ Richterich
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.7
31
15
9
0
2
26
15
24
5
27 (87%)
Personalstruktur LZ Richterich
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 48
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Richterich
30
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.9
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Richterich
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) stehen gemäß Personalbefragung im Löschzug Richterich erst im weiteren Einsatzverlauf ausreichend Einsatzkräfte zur Bildung einer taktischen Einheit gemäß FwDV 3 zur Verfügung (vgl. Anhang A). Unter starker Berücksichtigung der Schichtarbeiter steht nach rund 10 Minuten unter Umständen eine Staffel bereit, die Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften ist nach rund 8 Minuten erreicht. Die Personalverfügbarkeit steigt später an. Somit kann werktags tagsüber der
Löschzug Richterich in erster Linie wichtige personelle Unterstützung im weiteren Einsatzverlauf leisten.
Zu sonstigen Zeiten ist gemäß Personalbefragung die Einsatzkräfteverfügbarkeit höher. Nach rund drei bis vier Minuten stehen genügend Einsatzkräfte zur Bildung einer
Gruppe inklusive der benötigten Funktionen zur Verfügung. Später kommen noch zusätzliche Einsatzkräfte hinzu, sodass weitere taktische Einheiten gebildet werden können.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 49
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.9
Löschzug Sief
Personelle Struktur LZ Sief
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
20
8
6
0
1
17
15
11
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.8
7
20 (100%)
Personalstruktur LZ Sief
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Sief
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.10
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Sief
Im Löschzug Sief wurden die Personalfragebögen zentral durch die Löschzugführung
ausgefüllt. Daher handelt es sich hier um eine Selbsteinschätzung der Löschzugführung.
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) steht im Löschzug Sief nach rund 6 Minuten eine Einheit
in Staffelstärke zur Verfügung, die Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften ist nach
rund 5 Minuten erreicht. Die für die Staffel benötigten Funktionen werden jedoch weitestgehend durch Schichtarbeiter gebildet. Diese können aufgrund verschiedener
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 50
Schichtpläne jedoch nicht verlässlich eingeplant werden. Daher steht werktags tagsüber kurzfristig nicht zwingend eine Staffel nach FwDV 3 zur Verfügung. Erst nach
mehr als 10 Minuten steigt die Personalverfügbarkeit an. Die Bildung einer Gruppe ist
jedoch auch hier noch direkt von der Verfügbarkeit der Schichtarbeiter abhängig und
kann nicht verlässlich garantiert werden.
Zu sonstigen Zeiten ist die Verfügbarkeit im Löschzug Sief gemäß Selbsteinschätzung
höher. Hier kann nach 5-6 Minuten eine Gruppe mit allen Funktionen gemäß FwDV 3
gebildet werden. Die Mindestausrückestärke von 5 Einsatzkräften ist bereits nach 2-3
Minuten erreicht.
5.1.10 Löschzug Verlautenheide
Personelle Struktur LZ Verlautenheide
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.9
24
12
5
1
0
20
18
21
5
24 (100%)
Personalstruktur LZ Verlautenheide
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 51
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Verlautenheide
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.11
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Verlautenheide
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) kann gemäß Personalbefragung frühestens nach 5-7
Minuten maximal eine Einheit in Staffelstärke gebildet werden. Die hierfür benötigten
Qualifikationen sind nur unter Berücksichtigung der Schichtarbeiter vorhanden. Die
Verfügbarkeit der Schichtarbeiter kann jedoch aufgrund verschiedener Schichtpläne
nicht garantiert werden. Erst nach über 10 Minuten steht verlässlich eine Einheit in
Gruppenstärke inklusive der benötigten Qualifikationen zur Verfügung.
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit im Löschzug Verlautenheide höher.
Bereits nach vier Minuten steht eine Gruppe mit allen nach FwDV 3 benötigten Funktionen zur Verfügung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 52
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.11 Löschzug Walheim
Personelle Struktur LZ Walheim
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
27
4
7
2
0
22
15
20
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.10
4
27 (100%)
Personalstruktur LZ Walheim
Zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte LZ Walheim
30
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
>10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte werktags (06:00-18:00)
Einsatzkräfte sonstige Zeiten
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Abb. 5.12
Zeitliche Einsatzkräfteverfügbarkeit LZ Walheim
Werktags tagsüber (6-18 Uhr) kann gemäß Personalbefragung frühestens nach 6-7
Minuten maximal eine Einheit in Staffelstärke gebildet werden. Die hierfür benötigten
Qualifikationen sind nur unter Berücksichtigung der Schichtarbeiter vorhanden. Die
Verfügbarkeit der Schichtarbeiter kann jedoch aufgrund verschiedener Schichtpläne
nicht garantiert werden. Die Mindestausrückstärke von 5 Einsatzkräften ist bereits
nach rund 4 Minuten erreicht. Jedoch steht erst nach über 10 Minuten verlässlich eine
Einheit in Gruppenstärke inklusive der benötigten Qualifikationen zur Verfügung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 53
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit im Löschzug Walheim höher. Bereits
nach drei Minuten steht eine Gruppe mit allen nach FwDV 3 benötigten Funktionen zur
Verfügung.
5.1.12 CBRN-Zug
Der CBRN1-Zug stellt personell eine Sonderrolle dar, da er aus spezialisierten Einsatzkräften besteht und nur bei wenigen Alarmstichworten im Umgang mit Gefahrstoffen
direkt alarmiert wird. Eine Auswertung gemäß den Schutzzielstufen würde dem aus
diesem Grunde nicht gerecht werden. Eine Darstellung der Abläufe und Zuständigkeiten findet sich in Abschnitt 5.2.1.
Auf Basis der Personalbefragung ergibt sich folgende Qualifikationsverteilung:
Personelle Struktur LZ CBRN
Aktive in der Abteilung
Davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte im Schichtdienst
An der Personalbefragung teilgenommen:
Tab. 5.11
14
2
3
1
0
10
8
12
1
14 (100%)
Personalstruktur LZ CBRN
Die Personalauswertung auf Basis der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse befindet
sich im Anhang. Grundsätzlich besteht kein Defizit an Führerscheinen der Klasse C
und Maschinisten, sodass ein Ausrücken im Regelfall jederzeit gewährleistet ist.
Einige Mitglieder des CBRN-Zugs sind gleichzeitig Mitglieder anderer Löschzüge der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aachen und umliegender Feuerwehren. Mehrere Einsatzkräfte wohnen und arbeiten nicht im Umfeld der Wache Nord, in der der Löschzug
untergebracht ist. Sie können im Einsatzfall auf MTW beispielsweise des Löschzugs
Brand zurückgreifen.
Die Ausrückzeit vor Ort wurde durch die Löschzugführung mit 10-15 Minuten eingeschätzt. Gemäß Personalbefragung ist dies auch der Zeitraum, in dem die meisten
verfügbaren Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus verfügbar sein sollten (vgl. Anhang).
1
Umgang mit chemischen, biologischen, radioaktiven oder nuklearen Stoffen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 54
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.13 Altersstruktur der Löschzüge
Die Altersstruktur einer Freiwilligen Feuerwehr gibt Aufschluss über den aktuellen
Stand und die potenzielle zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, in Anbetracht des Demografischen Wandels dafür
Sorge zu tragen, dass der Feuerwehr auch zukünftig genug Einsatzpersonal zur Verfügung steht. Zusätzlich gilt, dass nur eine ausgeglichene Verteilung der Einsatzkräfte
über alle Altersgruppen hinweg die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in Bezug auf
Erfahrung, Fitness und Technik sicherstellen kann.
Alt er sst r ukt ur der Löschz üge
LZ Brand
3
LZ Eilendorf
5
LZ Haaren
2
LZ Kornelimünster
2
LZ Laurensberg
6
2
2
4
14
10
16
5
9
2
6
LZ Verlautenheide
3
4
2
14
5
9
5
10
4
6
3
1
20
30
40
Anz ahl der Einsat z kr äft e
unter 20 Jahre
20 bis 30 Jahre
30 bis 40 Jahre
50 bis 60 Jahre
über 60 Jahre
keine Angabe
Abb. 5.13
6
3 2
4
10
3
9
6
6
5
5
9
11
LZ Sief
6
4
25
1
4
4
7
7
3
0
6
6
5
CBRN
13
6
9
4
LZ Nord
LZ W alheim
11
11
LZ Mitte
LZ Richterich
9
50
60
40 bis 50 Jahre
Altersstruktur der Löschzüge
In vielen Löschzügen zeigt die Altersstruktur ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
jungen und älteren, erfahrenen Einsatzkräften. Besonders die hohe Anzahl der Aktiven
in der Altersklasse „20 bis 30 Jahre“ in den Löschzügen Mitte und Nord ist sehr positiv
für eine zukunftsorientierte Struktur. Signifikante Rückgänge in der Anzahl der Einsatzkräfte sind in diesen Löschzügen nicht zu erwarten. Es gibt jedoch auch Löschzüge
wie beispielsweise Brand und Sief, in denen der Anteil der älteren Einsatzkräfte vergleichsweise hoch ist. Aufgrund der im Vergleich zu den anderen Löschzügen niedrigen Personalstärke dieses Löschzugs, muss hier aufgepasst werden, dass die Personalstärke nicht weiter sinkt und das mittelfristige Ausscheiden der über 50-jährigen
Aktiven rechtzeitig aufgefangen wird.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 55
5.1.14 Jugendfeuerwehr
Die Jugendarbeit in der Feuerwehr der Stadt Aachen ist in drei Gruppen unterteilt:
•
Gruppe 1:
Eilendorf, Haaren, Mitte, Verlautenheide
•
Gruppe 2:
Brand, Kornelimünster, Sief, Walheim
•
Gruppe 3:
Laurensberg, Nord, Richterich, CBRN
Diese Gruppen verfügen jeweils über einen Jugendwart und in Gruppe 1 über 6 Betreuer, in Gruppe 2 über 9 Betreuer und in Gruppe 3 über 6 Betreuer. Organisatorisch
ist die Jugendfeuerwehr eigenständig und verfügt somit auch über eigene Fahrzeuge
(MTW etc.). Die Übungen finden jeweils im Rotationsprinzip in den einzelnen Löschzügen statt und die Logistik wird ebenfalls durch die Löschzüge organisiert. Übungen
finden 14-tägig, jeweils am Freitagabend statt.
In jedem Jahr gab es Überstellungen aus der Jugendfeuerwehr in die aktiven Einsatzabteilungen der Löschzüge. Grundsätzlich ist eine gute Jugendarbeit die wichtigste
Maßnahme zur Nachwuchsförderung. Dies ist auch an Folgendem abzulesen:
Insgesamt haben mehr als 50 % aller Einsatzkräfte in der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Aachen einen Jugendfeuerwehrhintergrund.
Die durchgeführte Jugendarbeit ist als sehr positiv anzusehen. Dies wurde auf Nachfrage von den Führungskräften der Löschzüge durchweg ebenfalls so gesehen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 56
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.15 Zusammenfassung
In der nachfolgenden Abbildung wird die Verfügbarkeit von taktischen Einheiten der
verschiedenen Löschzüge zusammengefasst.
Personelle Leistungsfähigkeit der Löschzüge werktags 06:00 - 18:00 Uhr
4 Minuten ab Alarmierung 9 Minuten ab Alarmierung
Abteilung
Insgesamt (>9 Min.)
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
(P)
P
-
-
-
(P)
P
P
(P)
(P)
P
(P)
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
(P)
P
-
-
(P)
P
(P)
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
LZ Verlautenheide
P
(P)
(P)
(P)
-
-
P
(P)
(P)
(P)
P
(P)
(P)
P
-
P
P
P
P
P
P
(P)
P
P
P
(P)
P
LZ Walheim
(P)
-
-
(P)
(P)
-
P
P
P
LZ Brand
LZ Eilendorf
LZ Haaren
LZ Kornelimünster
LZ Laurensberg
LZ Mitte
LZ Nord
LZ Richterich
LZ Sief
- Einsatzkräfteanzahl nicht erfüllt
P Einsatzkräfteanzahl erfüllt, aber nicht die benötigten Funktionen
P Einsatzkräfteanzahl erfüllt und Funktionsanforderung erfüllt
( ) Knapp, oder nur mit Schichtarbeitern wahrscheinlich erfüllt
Tab. 5.12
Zusammenfassung der Personalbefragung (werktags tagsüber)
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sämtliche Löschzüge zu allen Tageszeiten im weiteren Einsatzverlauf eine hohe Personalverfügbarkeit haben und auch problemlos ihre
Fahrzeuge qualifiziert besetzen können. Dies ist zwar für den Erstangriff aufgrund eines verspäteten Eintreffens nicht relevant, bei größeren Szenarien sind im weiteren
Einsatzverlauf jedoch alle Löschzüge schlagkräftig und können voll eingesetzt werden.
In der vorhergehenden Tabelle wird jedoch auch ersichtlich, dass alle Löschzüge der
Freiwilligen Feuerwehr werktags tagsüber Schwierigkeiten haben, kurzfristig eine ausreichende Zahl an qualifizierten Einsatzkräften verfügbar zu haben. Dies liegt daran,
dass viele Einsatzkräfte nicht dort arbeiten, wo sie wohnen. Lediglich die Löschzüge
Mitte und Nord können innerhalb von 9 Minuten erwartungsgemäß stabil eine taktische
Einheit in Gruppenstärke, inklusive der benötigten Qualifikationen, in den Einsatz bringen. Andere Löschzüge schaffen es zumindest, eine Einheit in Staffelstärke zu stellen,
es fehlen jedoch mehrfach Qualifikationen zur Bildung einer taktischen Einheit gemäß
FwDV 3.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 57
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Personelle Leistungsfähigkeit der Löschzüge zu sonstigen Zeiten
4 Minuten ab Alarmierung 9 Minuten ab Alarmierung
Abteilung
Insgesamt (>9 Min.)
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
Selbst.
Trupp
Staffel
Gruppe
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
-
-
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
LZ Verlautenheide
P
P
P
P
(P)
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
LZ Walheim
P
P
P
P
P
P
P
P
P
LZ Brand
LZ Eilendorf
LZ Haaren
LZ Kornelimünster
LZ Laurensberg
LZ Mitte
LZ Nord
LZ Richterich
LZ Sief
- Einsatzkräfteanzahl nicht erfüllt
P Einsatzkräfteanzahl erfüllt, aber nicht die benötigten Funktionen
P Einsatzkräfteanzahl erfüllt und Funktionsanforderung erfüllt
( ) Knapp, oder nur mit Schichtarbeitern wahrscheinlich erfüllt
Tab. 5.13
Zusammenfassung der Personalbefragung (sonstige Zeiten)
Zu sonstigen Zeiten ist die Personalverfügbarkeit der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr deutlich höher als werktags tagsüber. Alle Löschzüge können spätestens in
8 Minuten ab Alarmierung mindestens eine Gruppe inklusive aller nach FwDV 3 benötigten Funktionen in den Einsatz bringen. Dies ist insbesondere für die zweite Schutzzielstufe (Eintreffzeit 13 Minuten ab Alarmierung) relevant. Mehrere Löschzüge können
jedoch auch kurzfristig innerhalb der ersten vier Minuten ab Alarmierung eine schlagkräftige Einheit in Gruppenstärke inklusive aller benötigten Funktionen stellen. Diese
Löschzüge sind gerade zu sonstigen Zeiten unter Umständen auch innerhalb der ersten Schutzzielstufe (Eintreffzeit 8 Minuten ab Alarmierung) einzuplanen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 58
5.2 Sondereinheiten der Freiwilligen Feuerwehr
5.2.1
CBRN
Der CBRN-Zug setzt sich aus auf Gefahrstoffeinsätze spezialisierten Einsatzkräften
und der Unterstützung beispielsweise des Löschzugs Mitte zusammen. CBRN steht
für den Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen.
Für den CBRN-Einsatz ist eine Ausbildung gemäß den Vorgaben der FwDV 500 notwendig. Die Kräfte der Berufsfeuerwehr sind in der Regel entsprechend den Vorgaben
der FWDV 500 ausgebildet. Die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind in der Regel
jedoch nicht entsprechend den Vorgaben der FWDV 500 ausgebildet.
Da der CBRN-Zug sowie auch - unterstützend für den Bereich Dekontamination (Dekon) - der LZ Mitte zu CBRN Einsätzen alarmiert werden, verfügen beide Züge – im
Vergleich zur restlichen Freiwilligen Feuerwehr – über einen erhöhten Anteil entsprechend ausgebildeter Einsatzkräfte. Im CBRN-Zug ist darüber hinaus die überwiegende
Mehrheit der Einsatzkräfte mit Sonderlehrgängen im Bereich CBRN (DekonP-Maschinist, ABC-Messtechniker etc.) ausgebildet.
Die Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr sind bereits ausreichend in Abschnitt 4.2 beschrieben. Die vorgehaltenen Einsatzmittel für den CBRN-Zug sind in Abschnitt 5.3
dargestellt.
Im Nachfolgenden werden Lagen im Stadtgebiet sowie überörtliche Hilfeleistungen
(entsprechend der ABC-Schutzkonzepte des Landes NRW) unterschieden.
Im Städtischen:
Durch die Berufsfeuerwehr werden die Einsatzstichworte CBRN 1 sowie CBRN
Gift AC in der Regel ohne Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr abgearbeitet.
Ab dem Einsatzstichwort CBRN 2 wird die Berufsfeuerwehr durch den CBRN-Zug (sowie im Bereich Dekon durch den Löschzug Mitte) unterstützt; bei Einsätzen, die lediglich spezielle Ausstattung oder Ausbildung erfordern, nur durch den CBRN-Zug.
Überörtliche Hilfeleistungen:
Die Anforderungen an überörtliche Hilfeleistungen ergeben sich aus dem BHKG bzw.
den ABC-Schutzkonzepten des Landes NRW. Die vorgesehenen Umsetzungen für die
Feuerwehr der Stadt Aachen sowie der Umsetzungsgrad ist bei den einzelnen Schutzkonzepten unterschiedlich und nachstehend aufgeführt.
Messen:
Anforderungen für den Bereich Messen sind im entsprechenden ABC-Schutzkonzept
beschrieben und gliedern sich in die Bereiche ÜMessen-1 und ÜMessen-2.
Für den Bereich ÜMessen-1 ist überwiegend das erforderliche Messequipment vorhanden; ein zweites Messfahrzeug (Erkunder NRW) wurde noch nicht an die Stadt
Aachen überstellt. Das Personal wird durch die Einsatzkräfte des CBRN-Zuges gestellt; eine personelle Unterstützung (Aufstockung des Personals) ist erforderlich; Planungen hierzu sind seitens der Löschzugführung in Arbeit.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 59
Für den Bereich ÜMessen-2 ist entsprechendes Material sowie Personal vorhanden;
es besteht kein Handlungsbedarf. Regelmäßige Übungen mit anderen Einheiten sind
organisiert.
Gefahrenabwehr:
Anforderungen für den Bereich Gefahrenabwehr sind im entsprechenden ABC-Schutzkonzept beschrieben. Ausgebildetes Personal ist beim CBRN-Zug vorhanden; eine
personelle Unterstützung (Aufstockung des Personals) ist erforderlich; Planungen
hierzu sind seitens der Löschzugführung in Arbeit.
Dekon:
Der Bereich Dekon wird in die Unterbereiche Dekon-P (Personal) sowie Dekon-V (Verletzte) und Dekon-G (Gerätschaften) unterschieden.
Anforderungen für den Bereich Dekon-P sind im entsprechenden ABC-Schutzkonzept
beschrieben und gliedern sich in folgende Bereiche:
P-Dekon 10 NRW: Das erforderliche Material sowie Personal ist beim CBRNZug vorhanden; eine Unterstützungslöschgruppe (nur beim Aufbau benötigt)
wurde noch nicht endgültig festgelegt.
P-Dekon 30 NRW: Das erforderliche Material sowie Personal ist beim CBRNZug vorhanden bzw. verfügbar. Eine Unterstützungslöschgruppe wurde noch
nicht endgültig festgelegt.
Anforderungen für den Bereich Dekon-V sind im entsprechenden ABC-Schutzkonzept
beschrieben und gliedern sich in folgende Bereiche:
V-Dekon 25 NRW: Das erforderliche Material sowie technische Personal ist
beim CBRN-Zug vorhanden bzw. verfügbar. Eine Unterstützungslöschgruppe
wurde noch nicht endgültig festgelegt. Das erforderliche medizinische Personal
wurde ebenfalls noch nicht festgelegt.
V-Dekon 50 NRW: Das erforderliche Material sowie technische Personal ist
beim CBRN-Zug vorhanden bzw. verfügbar. Eine Unterstützungslöschgruppe
wurde noch nicht endgültig festgelegt. Das erforderliche medizinische Personal
wurde ebenfalls noch nicht festgelegt.
Für den Bereich Dekon-G ist derzeit keine Konzeption ausgearbeitet.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.2.2
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 60
IuK
Die IuK-Einheit setzt sich aus freiwilligen Einsatzkräften verschiedener Löschzüge der
Feuerwehr der Stadt Aachen zusammen. Derzeit hat sie 15 Mitglieder und unterstützt
die Einsatzleitung der Feuerwehr Aachen bei der Abarbeitung von Schadenslagen im
Bereich des IuK-Einsatzes.
Aufgaben:
-
Her- und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des ELW 3 bei Großeinsatzlagen und überörtlichen Einsätzen. Dieses schließt die Bereiche Stromversorgung, Heranführen von Fernmeldeverbindungen zum ELW 3 sowie die Unterstützung des Stabes als Führungshilfspersonal ein. Dazu wird die IuK-Gruppe
mit entsprechender Ausstattung (Fahrzeug und Gerät) versorgt.
-
Übernahme der Telefonvermittlung in der Fernmeldebetriebsstelle des Stabes
-
Unterstützung des Stabes Einsatzleitung als Führungshilfspersonal
-
Übernahme von Koordinationsaufgaben bei der Warnung der Bevölkerung mittels Lautsprecherdurchsagen (in Abstimmung mit dem Stab)
-
Messung und Erprobung von fernmeldetechnischem Gerät für die Feuerwehr
Aachen in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Nachrichtentechnik (z. B.
Funkversorgungsmessungen Digitalfunk, Zubehör für Funkgeräte, Last- bzw.
Funktionstest für Gebäudefunkanlagen etc.)
-
Unterstützung bei der Messleitung des CBRN-Zuges
Die Fahrzeuge der IuK-Einheit werden in Abschnitt 5.3 dargestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.2.3
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 61
Regieeinheiten
Regieeinheiten sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Städte und Kreise selbst aufgestellt werden
(Betrieb in „eigener Regie“). Sie gehören keiner Organisation an und sind der unteren
Katastrophenschutzbehörde unmittelbar unterstellt. Helfer in den Regieeinheiten sind
den Helfern der Hilfsorganisationen und der anderen öffentlichen Träger gleichgestellt.
Im Jahre 1974 wurde das Amt für Zivilschutz der Stadt Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde durch den Bundesinnenminister per Erlass angewiesen, im Bereich des örtlichen Katastrophenschutzes den Fachdienst „Versorgung“ aufzustellen.
Diese Aufforderung erfolgte bundesweit. Da zum damaligen Zeitpunkt auf örtlicher
Ebene keine Hilfsorganisation bereit und in der Lage war, die Aufgaben dieses Fachdienstes zu übernehmen, wurden durch das Amt für Zivilschutz die entsprechenden
Einheiten wie „Verbrauchsgütertrupps“, „Materialerhaltungstrupps“, „Verpflegungstrupps“ sowie die „Erkundungs- und Lotsengruppe“ kurzerhand als „Regieeinheit“ aufgestellt.
Die Aufgaben und Gliederungen dieser Einheiten wurden in der „Stärke- und Ausstattungsnachweisung“ (STAN) des erweiterten Katastrophenschutzes festgeschrieben.
Die hiesigen Einheiten wurden seinerzeit durch das Amt für Zivilschutz der Stadt
Aachen personell und materiell analog der STAN des Bundes neu aufgestellt und nahmen am 01.02.1975 erstmals ihren Dienstbetrieb auf.
Die Helfer der Regieeinheiten verfügen über einen gemeinsamen Umkleideraum in
ausreichender Größe.
Der Verpflegungszug
Die Verpflegungseinheit zeichnet verantwortlich für die Bereitstellung von Kalt- und
Warmverpflegung sowie Getränken (warm/kalt) für den gesamten Bereich der Berufsfeuerwehr, der Städteregionalen Leitstelle, der 12 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Regieeinheiten. Darüber hinaus sind bei Großeinsätzen zusätzlich die
rückwärtige Einsatzleitung sowie nach Möglichkeit die sonstigen im Einsatz befindlichen Kräfte (z. B. überörtliche KatS-Einheiten, Polizei, Ordnungsamt, Kampfmittelbeseitiger etc.) zu verpflegen. Dies gilt gleichermaßen für die „in Bereitschaft“ befindlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr.
Die permanente Vorhaltung von Mineralwasser für die Atemschutzgeräteträger der BF
und FF ist obligatorisch. Auch die Zuführung und ggf. Ausgabe der Verpflegung ist
Aufgabe der Verpflegungseinheit. Die Verpflegungseinheit beschafft auf Anweisung
der „Geschäftsstelle Katastrophenschutz“ sämtliche Vorratsgüter, um im Bedarfsfall
binnen zwei Stunden zu jeder Tages- und Nachtzeit eine vollwertige Verpflegung für
bis zu 200 Einsatzkräfte zubereiten zu können.
Darüber hinaus werden größere Vorräte an TK-Verpflegung im Rahmen von „Vorratskochen“ angelegt, um im Bedarfsfall (z. B. bei länger anhaltenden Einsätzen oder solchen mit extrem großem Kräftepotenzial) entsprechende Vorratsmengen zur Verfügung zu haben.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 62
Die Küche der Verpflegungseinheit wurde im Jahr 2003, nach dem Umzug der Regieeinheiten von der „Unterkunft Bendstraße“ zur Wache Nord (Nebengebäude), in Betrieb genommen.
Die Küchenausstattung umfasst eine elektrisch betriebene Kipp-Pfanne mit einem
Fassungsvermögen von 50 Litern, einen E-Herd mit sechs Platten, Dunstabzugshaube, Haushalts-Spülmaschine, Konvektomat, Spüle, Küchenblock sowie vier Arbeitstische (Edelstahl) für die Zubereitung. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein
kleiner Lagerraum mit drei Kühltruhen, Kühlschrank und offenen Lagerregalen. Darüber hinaus stehen neben zahlreichen Transportbehältern für Speisen und Getränke
(Thermophoren) auch einige elektrische Warmhaltegeräte zur Verfügung.
Für die Zubereitung von Einsatzverpflegung ist die stationäre Küche aus hygienischen
Gründen immer das „Mittel der ersten Wahl“. Selbst im Falle der Nutzung von Feldkochherden wird stets versucht werden, diese aus hygienischen Gründen in unmittelbarer Nähe zur stationären Küche zu betreiben (die Aufstellfläche der FKH befindet
sich daher unmittelbar vor der Küche). Hier verfügt die Einheit im Gegensatz zum
freien Gelände über fließendes Wasser, sanitäre Einrichtungen, Kühleinrichtungen,
Vorratshaltung, Arbeitstische etc.
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Küche für die Arbeiten der Verpflegungseinheit zweckmäßig ausgestattet und die Größe ausreichend bemessen ist. Da zahlreiche Getränkekisten und Thermophoren oberhalb der Kraftfahrzeughalle untergebracht werden müssen, ergeben sich für die Einsatzkräfte mühsame Laufwege.
Die Situation in Kfz-Halle und Remise ist räumlich sehr beengt. Die Remise ist unbeheizt. Im Winter tropft Wasser von der Decke. Das Ausgabe-Kfz der Verpflegungseinheit steht im Freien vor der Unterkunft.
Erkundungs- und Lotsengruppe
Die Erkundungs- und Lotsengruppe führt für die örtliche Einsatzleitung Erkundungen
durch. Sie führt anrückende Einheiten in Bereitstellungs- oder Einsatzräume.
Sie begleitet geschlossene Marschverbände vom Sammelraum bis zu ihrem überörtlichen Einsatzort und führt dort ggf. für die Einsatzleitung Erkundungs- und Melderaufgaben durch.
Instandsetzungstrupp
Der Instandsetzungstrupp führt im Bereich der Regieeinheiten handwerkliche Arbeiten
durch, die von diesen nicht selbst erledigt werden können und nicht von Werkstätten
durchgeführt werden müssen.
Darüber hinaus stellt der Instandsetzungstrupp im Bedarfsfall eine Fahrbereitschaft für
Personen- oder Materialtransporte der übrigen Regieeinheiten.
Die Helfer des Instandsetzungstrupps unterstützen den Verpflegungszug z. B. beim
Aufbau und der Einrichtung eines Verpflegungspunktes für 200 Personen (inkl. Stromversorgung und Ausleuchtung). Die Instandsetzungshelfer werden bei Einsätzen der
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
IST-Zustand Freiwillige Feuerwehr 63
Verpflegungseinheit unmittelbar mit alarmiert. Die Notwendigkeit des Erscheinens wird
telefonisch abgefragt.
Der Anhänger „Strom / Licht“ ist unter einem überdachten, offenen Stellplatz abgestellt.
Die Fahrzeuge der Regieeinheiten werden in Abschnitt 5.3 dargestellt. Zusätzlich kann
der Instandsetzungstrupp auf die Fahrzeuge der Regieeinheiten zugreifen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 64
5.3 Fahrzeuge
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Bemessungswerte „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“ und „Einsatzmittel“ definiert.
Um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen, ist neben der bereits dargestellten personellen Ausstattung auch die technische Ausstattung einschließlich der
Fahrzeuge relevant. Nur durch gefährdungsangepasste Einsatzmittel kann auf die vorliegenden Gefahren im Einsatzfall reagiert und ein effektiver Einsatzablauf gewährleistet werden.
Im Folgenden wird daher zunächst auf die vorgehaltenen Fahrzeuge eingegangen. Die
sonstige Einsatztechnik wie beispielsweise die Atemschutztechnik, Persönliche
Schutzausrüstung und Alarmierungstechnik unterscheidet sich nicht zwischen Berufsund Freiwilliger Feuerwehr und wird daher weiter unten beschrieben.
Die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) mit der Kennzeichnung „JF“ sind der Jugendfeuerwehr zugeordnet und stehen für den Übungs- und Einsatzdienst daher nur
begrenzt zur Verfügung.
Löschzug Brand
Fahrzeuge LZ Brand
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2009
LF 16/12
1200
1983
LF 16-TS
1989
MTF
2011
MTF (JF)
2001
GW-Tech
1986
Tab. 5.14
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
Fahrzeuge LZ Brand
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 65
Löschzug Eilendorf
Fahrzeuge LZ Eilendorf
Fahrzeug
LF 10
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
1600
LF 16-TS
TLF 16/24-Tr
2013
1988
2400
1993
MTF
2016
GW-Tech
1988
Tab. 5.15
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
Fahrzeuge LZ Eilendorf
Löschzug Haaren
Fahrzeuge LZ Haaren
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 8
600
2001
TLF 3000
3500
2016
MTF
2013
GW-Tech
1990
Tab. 5.16
Fahrzeuge LZ Haaren
Löschzug Kornelimünster
Fahrzeuge LZ Kornelimünster
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2015
LF 16/12
1200
1992
TLF 16/24-Tr
2400
2004
MTF
2013
SW-2000-Tr
1984
Tab. 5.17
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, PFPN 10-1500,
Unwetterpaket als Wechselmodul zur PFPN auf Schlitten mit
zweiter Motorkettensäge und PSA Wald, zweiter TP4 und
Tsurumi-Pumpe, Gerätesatz Absturzsicherung
Light-Tower und 6,5 kVA Aggregat mit Beleuchtungsmaterial,
Waldbrandausstattung nach DIN 14530-22 Tabelle 2 und
mobiler Wasserwerfer, Übergangsstück Belgien
ohne Schaummittelausstattung, 6,5 kVA Aggregat mit
Beleuchtungsmaterial, 2x TP 4, Übergangsstücke Belgien
Fahrzeuge LZ Kornelimünster
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 66
Löschzug Laurensberg
Fahrzeuge LZ Laurensberg
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2015
LF 16/12
1200
1988
TLF 3000
3500
2016
MTF
Tab. 5.18
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16, EXMessgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
2013
Fahrzeuge LZ Laurensberg
Löschzug Mitte
Fahrzeuge LZ Mitte
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2013
LF 16/12
1600
1985
TLF 8/18
1800
1984
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
Dekon-Platz (2. Teil)
MTF
2015
GW-Tech
1990
Dekon-Platz (1. Teil)
1994
Reservefahrzeug FF Aachen
Reserve:
LF 8
Tab. 5.19
600
Fahrzeuge LZ Mitte
Löschzug Nord
Fahrzeuge LZ Nord
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2013
LF 16/12
1200
1987
LF 16-TS
TLF 3000
MTF
Tab. 5.20
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
ca. 1983
3500
2016
2015
Fahrzeuge LZ Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 67
Löschzug Richterich
Fahrzeuge LZ Richterich
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 8
600
2002
TLF 16/24-Tr
2400
1990
MTF
2018
MTF (JF)
2007
Tab. 5.21
Fahrzeuge LZ Richterich
Löschzug Sief
Fahrzeuge LZ Sief
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2015
TLF 3000
3500
2016
TLF 16/24-Tr
2400
1993
MTF
Tab. 5.22
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
2013
Fahrzeuge LZ Sief
Löschzug Verlautenheide
Fahrzeuge LZ Verlautenheide
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2016
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
LF 8
600
1996
Lüfter mit Verbrennungsmotor, Triblitz Heckwarneinrichtung
TLF 16/25
2500
1983
Notstromaggregat, 2x 1000W Strahler, TP 4,
Flachsaugpumpe, Kettensäge
MTF
2008
Funkstation 2m
MTF (JF)
2000
Tab. 5.23
Fahrzeuge LZ Verlautenheide
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 68
Löschzug Walheim
Fahrzeuge LZ Walheim
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
LF 10
1600
2015
TLF 16/24-Tr
2400
1994
TLF 3000
3500
2016
MTF
Tab. 5.24
Ausrüstung Sicherheitstrupp, 3-teilige Schiebleiter, SP 16,
EX-Messgerät, Wärmebildkamera, zweite Motorkettensäge,
Gerätesatz Absturzsicherung
Waldbrandausstattung, mobiler Wasserwerfer,
Übergangsstücke Belgien, Schlauchanhänger
2013
Fahrzeuge LZ Walheim
CBRN-Zug
Fahrzeuge LZ CBRN
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
GW-Dekon-P
(Bund)
2000
GW-Dekon-P
(Land NRW)
2018
ABC-Erkunder
2002
MTF
2015
Tab. 5.25
Trinkwasserkonforme Dekontaminationsanlage für
ungeschützte Personen; Zulassung und Überprüfung durch
Gesundheitsamt
Trinkwasserkonforme Dekontaminationsanlage für
ungeschützte Personen; Zulassung und Überprüfung durch
Gesundheitsamt
Hochempfindliche Messeinrichtung für radioaktive Strahlung
(NBR); erweiterte Messgeräteausstattung für kontinuierliche
luftgetragene Schadstofferfassung
Fahrzeuge LZ CBRN
IuK-Einheit
Fahrzeuge IuK
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
GW-IuK
1991
Standort: Hauptwache
AB-IuK
2012
Standort: Wache Nord
Tab. 5.26
Fahrzeuge IuK
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 69
Regieeinheiten
Fahrzeuge Regieeinheiten
Fahrzeug
Wassertank Baujahr Beladung nicht nach DIN (Zusatz- oder fehlende Beladung)
Verpflegungszug
GW-Versorgung
1991
Essensausgabe
GW-Nachschub
2007
Sprinter, Doppelkabine
GW-Nachschub
2012
Sprinter, Ladebordwand
MTF
2015
Kühlanhänger
2009
Feldkochherd
1980
Feldkochherd
1980
Feldkochherd
1976
Anhänger
Strom/Licht
2016
Erkundungs- und Lotsengruppe
Erkunder-Krad
2006
Erkunder-Krad
2006
Erkunder-Krad
2006
MTF
2014
Lotsenfahrzeug
2019
Geländewagen, Ausschreibung 2018, Standort: Hauptwache
Lotsenfahrzeug
2019
Geländewagen, Ausschreibung 2018, Standort: Wache Nord
Tab. 5.27
Fahrzeuge Regieeinheiten
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 70
5.4 Feuerwehrhäuser
Im Folgenden wird der Zustand der Feuerwehrhäuser dargestellt. Bei einer Vor-OrtBegehung der Feuerwehrhäuser am 24. und 25.06.2017 wurde die Einhaltung der aktuellen DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) überprüft. Hierbei wurden
folgende Beurteilungsgrundlagen festgelegt:
-
Parkplätze für Einsatzkräfte in notwendiger Anzahl (entsprechend der Sitzplatzanzahl in den Feuerwehrfahrzeugen),
-
ausreichend großer Fahrzeugstellplatz (ca. B 4,5m x L 10,0m bzw. B 4,5m x
L 12,5m),
-
ausreichend Verkehrsweg um die Fahrzeuge,
-
Hallentorgröße B 3,6m x H 4,0m und gefahrlos zu öffnende Tore, nach Möglichkeit automatisch,
-
Quellenabsaugung für Auspuffanlage der Fahrzeuge,
-
Ladeerhaltungsanlage,
-
Drucklufterhaltungsanlage,
-
Notstromversorgung bzw. Möglichkeit zur externen Notstromeinspeisung,
-
Umkleide, geschlechtergetrennt, schwarz-weiß getrennt, mind. 1,2m² pro Einsatzkraft,
-
Toiletten und Duschen, geschlechtergetrennt und in ausreichender Anzahl,
-
Schulungsraum, ausreichend groß und mit adäquater Ausstattung zur Unterstützung der Ausbildung (z. B. Beamer),
-
angemessener baulicher Zustand.
Zu beachten ist die Übergangsregelung gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53), in der
festgehalten wird, dass für bereits errichtete bauliche Anlagen beim Inkrafttreten neuer
Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz besteht. Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen Rechnung zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch § 33 Abs. 2 UVV (GUV-V C53), wodurch
Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich werden, wenn eine Gefahr für Leben
und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht.
So stellt eine unzureichende Parkplatzsituation bei angemessenem Fahrverhalten
keine direkte Gefahr für Leben und Gesundheit für die Einsatzkräfte dar, sondern sorgt
lediglich für eine Störung bzw. Verzögerung des Einsatzablaufs. Durch eine fehlende
Abgasabsauganlage hingegen werden bei dieselbetriebenen Fahrzeugen Dieselmotoremissionen freigesetzt, die gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV zu den krebserregenden Stoffen gezählt werden. Dementsprechend ist hier eine Gefährdung von Leben
und Gesundheit der Einsatzkräfte vorhanden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.4.1
Einsatztechnik 71
Feuerwehrhaus LZ Brand
Die Fahrzeughalle des Löschzugs Brand wurde in den 1950er-Jahren erbaut und später um einen Sozialbereich erweitert. Das Feuerwehrhaus verfügt über drei Stellplätze,
welche mit fünf Fahrzeugen belegt sind (Doppelbelegung der Stellplätze, wobei ein
Fahrzeug draußen steht).
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Feuerwehrhaus auf einem Parkplatz, der für sie und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und
des Bauhofs reserviert ist, hinter dem Feuerwehrhaus und in der seitlichen Zufahrt,
wenn dort Platz ist. Parkplätze, die ausschließlich für die Einsatzkräfte reserviert sind,
gibt es nicht. Auch die Beschilderung der Parkplätze ist nicht ausreichend. So kam es
in der Vergangenheit vermehrt zu Verzögerungen im Ausrückvorgang, da zunächst
Parkplätze gesucht werden mussten.
Die Einsatzkräfte betreten im Normalfall die Fahrzeughalle durch das Tor. Es sind genügend Schlüssel vorhanden. Die Umkleidemöglichkeiten für die Herren befinden sich
in einem sehr beengten Raum neben der Fahrzeughalle. Dieser ist aus baulichen
Gründen nicht durch eine Tür von der Fahrzeughalle und somit von den Abgasen der
Fahrzeuge abgetrennt. Hier behindern sich regelmäßig Einsatzkräfte gegenseitig, was
wiederum zu Verzögerungen im Ausrückvorgang führen kann. Die Damenumkleide
befindet sich in einem durch eine Tür abgetrennten Raum. Aber auch diese Umkleidemöglichkeit ist deutlich zu klein, sodass die Damen sich nacheinander umziehen müssen. Die Fahrzeuge werden im Regelfall innerhalb der Fahrzeughalle besetzt. Die Tordurchfahrt ist so beengt, dass die Fahrzeuge nur mit eingeklappten Seitenspiegeln
ausfahren können. Da die Stellplatzsituation sehr beengt ist, die Abstandsflächen zu
gering sind und die meisten Einsatzkräfte das Feuerwehrhaus durch das Tor betreten,
ist beim Ausfahren eine unmittelbare Unfallgefahr für die Einsatzkräfte gegeben. Die
Durchfahrtshöhe beträgt derzeit 3,08 m, was dazu führt, dass neue Fahrzeuge nur mit
sehr niedriger Bauart im Feuerwehrhaus untergebracht werden können. Bei Fahrzeugneubeschaffungen wird es fraglich sein, ob dies in Zukunft noch möglich sein wird.
Ladestromvorhaltung ist nur beim LF 10 vorhanden, Luftdruckerhaltung bei allen Fahrzeugen, die diese benötigen. Der Stellplatz ist beheizt, eine Notstromversorgung ist
nicht vorhanden. Die Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien sind sehr begrenzt. Es
gibt ein Hochregal in der Fahrzeughalle, dieses kann jedoch nur genutzt werden, wenn
alle Fahrzeuge aus dem Feuerwehrhaus herausgefahren wurden.
Die sanitären Anlagen im Feuerwehrhaus sind grundsätzlich angemessen. Es stehen
geschlechtergetrennte Toiletten zur Verfügung. Zusätzlich ist eine Duschmöglichkeit
vorhanden, welche jedoch nicht geschlechtergetrennt ist. Der Löschzugführung steht
ein Büro mit Festnetzanschluss und Computer zur Verfügung. Ein Internetanschluss
ist im gesamten Feuerwehrhaus nicht vorhanden. Der Schulungsraum ist modern eingerichtet und in einem guten Zustand. Im Schulungsraum ist zusätzlich eine Küche
vorhanden.
Eine zukünftige Entwicklung des Feuerwehrhauses ist unter Umständen im rückwärtigen Bereich auf dem Gelände des Bauhofs möglich.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 72
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall garantiert,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Stellplatzhöhe und Durchfahrtshöhe sehr niedrig,
-
Tordurchfahrt extrem eng,
-
Umkleiden sehr beengt,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
fehlende Lagermöglichkeit für Einsatzmaterialien,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Brand
die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden.
5.4.2
Feuerwehrhaus LZ Eilendorf
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Eilendorf verfügt über 4 Stellplätze und Tore für 5
Fahrzeuge. Die Fahrzeuge parken eng nebeneinander.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus. Hier gibt es rund sieben
ausgewiesene Parkplätze; dies stellt aber im Normalfall nach Angaben der Feuerwehr
kein Problem dar und verursacht keine Verzögerung, da im Umfeld genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Alle Funktionsträger verfügen über einen Schlüssel und
somit über Zugang zum Feuerwehrhaus.
Generell sind die Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen zu gering. Zusätzlich gibt
es dort Engpässe, wo sich Einsatzkräfte neben den Fahrzeugen umziehen, bzw. dort
Regale untergebracht sind. Hier ist eine Unfallgefahr nicht auszuschließen. Die Abstände hinter den Fahrzeugen zu den Spinden sind ausreichend. Eine Schwarz-WeißTrennung wird derzeit nicht durchgeführt. Eine Geschlechtertrennung ist im Umkleidebereich nicht vorhanden, es gibt jedoch derzeit auch keine Frauen im Löschzug. Die
Stellplätze sind beheizt, es gibt eine Ladestromvorhaltung und eine Anlage zur Luftdruckerhaltung der Fahrzeuge. Eine Notstromversorgung ist nicht vorhanden. Die Tore
bergen in der derzeitigen Bauform ebenfalls Quetschgefahr und es hat in der Vergangenheit hier bereits Unfälle gegeben. Zusätzlich klemmen diese und sorgen für Verzögerungen im Einsatzablauf. Die sanitären Anlagen im Feuerwehrhaus sind ausreichend, die Duschen jedoch nicht geschlechtergetrennt, was jedoch aufgrund fehlender
Frauen im Löschzug bisher nicht notwendig ist.
Zusätzlich steht der Löschzugführung ein Büro zur Verfügung. Im gesamten Feuerwehrhaus gibt es keine Internetverbindung. Der Schulungsraum ist ausreichend groß
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 73
und verfügt über moderne Schulungsmaterialien. Eine kleine Küche ist ebenfalls vorhanden.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
Abstandsflächen um die Fahrzeuge nicht ausreichend,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle teilweise neben den Fahrzeugen,
-
Tore klemmen und bergen Verletzungsrisiko,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
fehlende Notstromversorgung,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzuges Eilendorf die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden. Das Feuerwehrhaus befindet sich
aber grundsätzlich in einem arbeitsfähigen Zustand.
5.4.3
Feuerwehrhaus LZ Haaren
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Haaren wurde 1979 gebaut. Es verfügt über 2
Tore, jedoch sind vier Fahrzeuge in der Fahrzeughalle untergebracht. Die Fahrzeuge
parken hintereinander und eng nebeneinander.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses. Hier
stehen rund 10 Parkplätze für die Einsatzkräfte zur Verfügung. Schlüssel gibt es in
ausreichender Anzahl. Die Einsatzkräfte betreten das Feuerwehrhaus durch die Tore.
Diese sind elektrisch betrieben, es gibt jedoch keine Fernsteuerung. Die Torhöhe ist
sehr knapp bemessen. Die Laufwege um die Fahrzeuge sind sehr eng. Die Haken für
die Persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte befinden sich neben und hinter
den Fahrzeugen. Die Anzahl der Haken ist zwar grundsätzlich ausreichend, die Anordnung ist jedoch aufgrund der Platzverhältnisse beengt. Aufgrund dieser räumlichen
Situation ist hier eine direkte Unfallgefahr gegeben. Die Damen ziehen sich in der Toilette um. Eine Schwarz-Weiß-Trennung wird derzeit nicht durchgeführt. In der Fahrzeughalle gibt es keine Abgasabsauganlage. Zusätzlich ist der Boden nicht rutschgehemmt und stellt so eine weitere Unfallquelle dar. Die Fahrzeuge werden derzeit häufig
innerhalb der Fahrzeughalle besetzt. Sanitäre Anlagen sind im Feuerwehrhaus in ausreichender Zahl verfügbar. Es gibt auch eine Dusche.
Die Stellplätze verfügen über eine Stellplatzheizung, eine Luftdruckerhaltungsanlage
und eine Ladestromvorhaltung. Zusätzlich besteht eine Einspeisemöglichkeit für Notstrom im Feuerwehrhaus.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 74
Als weitere Räumlichkeiten gibt es ein Büro für die Führungskräfte des Löschzugs.
Hier stehen ein Telefonanschluss und ein Faxgerät zur Verfügung. Einen Internetanschluss gibt es im Feuerwehrhaus nicht. Der Schulungsraum ist grundsätzlich in Ordnung, er ist räumlich bei Anwesenheit aller Einsatzkräfte jedoch sehr beengt. Beamer,
Leinwand und eine Tafel stehen zu Schulungszwecken zur Verfügung. Zusätzlich gibt
es eine Küche.
Die Ausfahrtsituation am Feuerwehrhaus ist schwierig. Hier gibt es einen künstlichen
Engpass, der aus verkehrstechnischen Gründen dort aufgebaut wurde. Dieser Engpass kann durch die Einsatzfahrzeuge nicht befahren werden und so müssen erst Poller entfernt werden, um den Engpass zu umfahren. Hier entsteht eine nicht zu unterschätzende Verzögerung im Einsatzablauf beim Ausrücken in eine Richtung vom Feuerwehrhaus. Aber auch ein Ausrücken in die entgegengesetzte Richtung kann oft erst
verzögert stattfinden, da in Stoßzeiten das Verkehrsaufkommen sehr hoch ist.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Boden der Fahrzeughalle birgt bei Nässe Rutschgefahr,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle direkt neben den Fahrzeugen,
-
Umkleidemöglichkeiten sehr beengt,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
Engpass stellt wesentliches Hindernis beim Ausrücken dar,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzuges Haaren
die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.4.4
Einsatztechnik 75
Feuerwehrhaus LZ Kornelimünster
Der Löschzug Kornelimünster ist gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr im Gebäude der
Wache Süd untergebracht. Es verfügt über zwei Tore für vier dort untergebrachte Fahrzeuge. Die Fahrzeuge parken hintereinander, was zu Verzögerungen und Engpässen
führt. Zusätzlich kann die Haspel des zweiten Löschfahrzeugs aus Platzgründen erst
bei Abrücken des Fahrzeugs an dieses angebracht werden, was wiederum zu Verzögerungen führt.
Im Einsatzfall stehen den Einsatzkräften Parkplätze im Hof der Feuerwache zur Verfügung. Hier parken jedoch auch die Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr. Insgesamt
sind hier zu wenige Parkplätze vorhanden. Weitere Parkmöglichkeiten müssen im öffentlichen Verkehrsraum gefunden werden. Einfahrende Fahrzeuge nutzen die gleichen Fahrwege wie ausrückende Einsatzfahrzeuge. Hier kommt es zu Querverkehr.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausrückende Löschfahrzeuge durch anrückende und parkende Autos behindert werden. Für die ausrückende Berufsfeuerwehr gibt es in Richtung der Oberforstbacher Straße eine Feuerwehrampel, um ein
schnelles Ausrücken zu gewährleisten. Dieses System kann derzeit technisch nicht
von der Freiwilligen Feuerwehr am gleichen Standort genutzt werden.
Die Einsatzkräfte des Löschzugs Kornelimünster betreten das Feuerwehrhaus durch
einen separaten Eingang. Schlüssel dazu sind in ausreichender Zahl vorhanden. Hier
gibt es geschlechtergetrennte Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Anlagen, in denen
auch eine Schwarz-Weiß-Trennung grundsätzlich durchgeführt werden kann. Die Anzahl der Spinde ist gerade ausreichend. An gleicher Stelle sind auch Spinde der Jugendfeuerwehr untergebracht. Die sanitären Anlagen inklusive Duschen sind geschlechtergetrennt und in gutem Zustand.
In der Fahrzeughalle gibt es keine Abgasabsauganlage. Die Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen sind zu gering und eine Unfallgefahr durch sich bewegende
Fahrzeuge kann nicht ausgeschlossen werden. Es gibt eine Regelung, dass nur die
Maschinisten die Fahrzeughalle betreten dürfen, um Unfälle zu vermeiden und die Einsatzkräfte keinen Dieselmotoremissionen auszusetzen. Die Fahrzeughalle verfügt
über federgespannte Tore ohne elektrischen Antrieb. Diese funktionieren gut. Die
Stellplätze sind beheizt, Luftdruckerhaltung und Ladestromvorhaltungen sind vorhanden. Das Feuerwehrhaus ist notstromversorgt.
Hinter der beschriebenen Fahrzeughalle gibt es eine Remise, in der noch mehrere
Fahrzeuge von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr untergebracht sind. Der Löschzug
Kornelimünster besetzt hier neben den Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr in erster Linie
den SW 2000. Die Remise ist nicht beheizt und ebenfalls nicht frostsicher. Die Tore
sind schwergängig und klemmen. Eine Unfallgefahr kann hier auch aufgrund geringer
Abstandsflächen nicht ausgeschlossen werden.
Zusätzlich zu den beschriebenen Räumlichkeiten gibt es mehrere kleine Lagerräume
und eine Werkstatt für die Gerätewarte im Keller. Die Durchgangshöhe ist bedingt
durch die herausragende Haspel des Löschfahrzeugs sehr gering. Das Feuerwehrhaus verfügt über ein Büro für die Führungskräfte des Löschzugs. Im gesamten Feu-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 76
erwehrhaus gibt es mehrere Festnetztelefone, jedoch keinen Internetanschluss. Darüber hinaus gibt es im Dachgeschoss einen Unterrichts- und Bereitschaftsraum, der
auch der Jugendfeuerwehr zur Verfügung steht. Im Erdgeschoss wurde ein Putzmittelraum mit zwei Waschmaschinen eingerichtet. Eine adäquate Trocknungsmöglichkeit gibt es jedoch nicht.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall verfügbar,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Tore der Remise müssen gewartet werden,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Kornelimünster die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in
manchen Teilen nicht eingehalten werden. Das Feuerwehrhaus befindet sich aber
grundsätzlich in einem arbeitsfähigen Zustand.
5.4.5
Feuerwehrhaus LZ Laurensberg
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Laurensberg wurde 1978 erbaut. Es verfügt über
eine Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen, welche mit drei Fahrzeugen belegt sind. Einen zusätzlichen Stellplatz gibt es im Rathaus an der Hauptstraße, welcher mit einem
Löschfahrzeug belegt ist.
Im Einsatzfall stehen den Einsatzkräften rund 11 Parkplätze zur Verfügung. So stellt
die Parkplatzsituation im Normalfall kein Problem dar. Es sind auch Schlüssel in ausreichender Zahl an die Einsatzkräfte ausgegeben worden.
Die Einsatzkräfte betreten die Fahrzeughalle durch das Tor. Umkleidemöglichkeiten
bestehen lediglich neben den Einsatzfahrzeugen und sind sehr beengt. Bei einem Ausrücken der Fahrzeuge sind Einsatzkräfte, die sich dort umziehen, einer direkten Unfallgefahr ausgesetzt. Eine Schwarz-Weiß-Trennung besteht momentan genauso wie
eine Geschlechtertrennung nicht. Eine Abgasabsauganlage ist ebenfalls nicht vorhanden. Luftdruckerhaltung und Ladestromvorhaltung stehen an den Löschfahrzeugen
zur Verfügung. Es gibt auch eine Einspeisemöglichkeit für Notstrom am Feuerwehrhaus.
Das Tor der abgesetzten Fahrzeughalle im Rathaus ist sehr schwergängig. Auch hier
sind die Abstandsflächen sehr beengt. Zwischen der Oberkante des Löschfahrzeugs
und der Stellplatzdecke befinden sich nur wenige Zentimeter.
Zusätzlich zu den Fahrzeugstellplätzen gibt es noch weitere Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus. Sanitäre Anlagen sind in ausreichender Zahl und ausreichendem Zustand
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 77
geschlechtergetrennt vorhanden. Die einzige Duschmöglichkeit ist jedoch nicht geschlechtergetrennt. Ein Büro für die Führungskräfte des Löschzugs steht im angrenzenden Rathaus zur Verfügung. Hier gibt es einen Festnetzanschluss, aber im gesamten Feuerwehrhaus keinen Internetanschluss. Der Schulungsraum ist modern eingerichtet und bietet ausreichend Platz für alle Einsatzkräfte.
Eine zukünftige Entwicklung des Feuerwehrhauses ist unter Umständen im rückwärtigen Bereich auf dem Gelände des Bauhofs möglich.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle direkt neben den Fahrzeugen,
-
keine geschlechtergetrennten Umkleidemöglichkeiten,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
Tor an abgesetztem Standort klemmt,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Laurensberg die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden.
5.4.6
Feuerwehrhaus LZ Mitte
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte verfügt über drei Ausfahrten. Derzeit sind
dort jedoch sechs Feuerwehrfahrzeuge untergebracht, welche eng nebeneinander und
hintereinander stehen.
Die Einsatzkräfte parken im öffentlichen Straßenraum im Bereich der Hauptstraße. Auf
dem Hof des Feuerwehrhauses stehen nur 2 bis 3 Parkplätze zur Verfügung. Um diese
zu erreichen, muss der Hof durchquert werden. Es kann vorkommen, dass einfahrende
PKWs und ausfahrende Einsatzfahrzeuge sich somit kreuzen und gegenseitig behindern. Zusätzlich sind die genutzten Parkflächen durch Rasengittersteine befestigt, was
eine Unfallgefahr birgt.
Im Einsatzfall betreten die Einsatzkräfte die Fahrzeughalle durch eine Seitentüre. Hier
ist die Türschwelle, welche eine Stolpergefahr darstellt, zum Zeitpunkt der Begehung
nicht ausreichend markiert. Auf der anderen Seite der Fahrzeughalle gibt es eine Umkleide. Diese ist nur über eine Stufe zu erreichen, welche ebenfalls nicht ausreichend
markiert ist. Um die Umkleide zu erreichen, müssen die Einsatzkräfte einmal quer
durch die Halle laufen. Nicht alle Einsatzkräfte verfügen hier über einen Spind. Viele
Einsatzkräfte haben ihre Persönliche Schutzausrüstung in der Fahrzeughalle an Haken neben den Fahrzeugen aufgehängt. Aufgrund der räumlichen Situation, der Not-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 78
wendigkeit des Rangierens der Fahrzeuge innerhalb der Fahrzeughalle, der kreuzenden und sehr beengten Alarmwege und der großen Anzahl an Einsatzkräften, ist hier
eine akute Gefährdung gegeben und dringender Handlungsbedarf vorhanden. Eine
Geschlechtertrennung im Umkleidebereich ist nicht gegeben und eine Schwarz-WeißTrennung wird derzeit nicht praktiziert.
Die Fahrzeugstellplätze sind nicht ausreichend dimensioniert. Die Hallentore sind
elektrisch betrieben, das Öffnen und Schließen dauert jedoch vergleichsweise lange.
Zusätzlich stehen keine Lichtschranken und/oder Fernbedienungen auf den Fahrzeugen für die Tore zur Verfügung. Da diese bei jedem Einsatz geschlossen werden, ist
auch dies eine Quelle für Verzögerungen im Einsatzfall. Ladestromvorhaltung und eine
Anlage zur Luftdruckerhaltung sind im Feuerwehrhaus vorhanden. Eine Notstromversorgung gibt es nicht.
Im Sozialbereich befinden sich ausreichende sanitäre Anlagen. Es gibt jedoch nur eine
Dusche im Bereich des Herren-WCs. Eine Geschlechtertrennung kann hier nicht
durchgeführt werden. Im gesamten Feuerwehrhaus sind kaum Lagermöglichkeiten
vorhanden. Ein Büro steht der Löschzugführung theoretisch zur Verfügung, wird aber
als Lagerraum genutzt. Im Feuerwehrhaus gibt es einen Festnetzanschluss, jedoch
keinen Internetanschluss. Der Schulungsraum ist für die Anzahl der Einsatzkräfte deutlich zu klein. Es gibt eine vollständige Küche in separaten Räumlichkeiten.
Neben dem Feuerwehrhaus gibt es eine größere Grünfläche, welche noch zum selbigen Grundstück gehört. Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall garantiert,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Alarmwege deutlich zu eng und stellen akute Unfallgefahr dar,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle direkt neben den Fahrzeugen,
-
keine Geschlechtertrennung im Umkleidebereich durchführbar,
-
nicht ausreichend markierte Stolpergefahren in den Alarmwegen,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
Tore sorgen für Zeitverzug,
-
fehlende Lagerflächen,
-
Schulungsraum zu klein,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte die
Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen
Teilen nicht eingehalten werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
5.4.7
Einsatztechnik 79
Feuerwehrhaus LZ Nord
Der LZ Nord und die Berufsfeuerwehr sind gemeinsam im Wachgebäude Wache Nord,
Mathieustraße 3, untergebracht. Dem Löschzug ist der rechte Flügel des Gebäudes
zugewiesen.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte auf dem Gelände der Feuerwache. Je nach
Tageszeit können auch im normalen Dienstbetrieb viele Parkplätze belegt sein. Zusätzliche Parkplätze stehen zwar zur Verfügung, die Laufwege können aber entsprechend lang sein und zu einer Verzögerung im Einsatzablauf führen.
Die Umkleidemöglichkeit befindet sich hinter den Fahrzeugen. Hier stehen rollbare
Garderobenständer. Eine Schwarz-Weiß-Trennung sowie eine Geschlechtertrennung
werden hier nicht praktiziert. Die Anzahl der Haken ist nicht ausreichend.
Die Abstandsflächen zwischen und hinter den Fahrzeugen sind angemessen, um einer
entsprechenden Unfallgefahr vorzubeugen. Zum Zeitpunkt der Begehung war ein
Fahrzeug (LF 16 TS) jedoch nicht vor Ort. Dieses soll hinter den anderen Fahrzeugen
nahe bei den Umkleidemöglichkeiten abgestellt werden. Daher sind auch dort die Abstandsflächen zu gering.
Die Stellplätze selber verfügen über keine Abgasabsauganlage. Ladestromvorhaltung
und Luftdruckerhaltung sind installiert. Eine Notstromversorgung existiert ebenfalls.
Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien sind knapp.
Sanitäre Anlagen stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung, Duschen jedoch nur
im Bereich des Herren-WCs. Zusätzlich gibt es im Obergeschoss ein Büro für die
Löschzugführung, ein Internetanschluss ist im Gebäudebereich der Freiwilligen Feuerwehr jedoch nicht vorhanden. Es gibt einen Sozialraum und eine abtrennbare Sitzecke, in der auch Besprechungen in kleineren Gruppen vorgenommen werden können. Der Schulungsraum bietet rund 32 Einsatzkräften Raum. Bei hoher Übungsbeteiligung reicht dieser Platz nicht aus. Zusätzlich gibt es eine Küche aus dem Jahr 1980,
welche sich jedoch in einem schlechten Zustand befindet.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abstandsflächen für hinteres Fahrzeug zu gering,
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
teils lange Laufwege,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle hinter den Fahrzeugen,
-
keine Geschlechtertrennung im Umkleidebereich durchführbar,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
fehlende Lagerfläche,
-
Schulungsraum zu klein,
-
kein Internetanschluss.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 80
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Nord die
Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in manchen
Teilen nicht vollständig eingehalten werden. Grundsätzlich befindet sich das Feuerwehrhaus aber in einem arbeitsfähigen Zustand.
5.4.8
Feuerwehrhaus LZ Richterich
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Richterich ist in den 50er Jahren gebaut worden
und verfügt über drei Tore. Derzeit sind hier vier Fahrzeuge stationiert, wobei die beiden Mannschaftstransportfahrzeuge hintereinander parken. Die Situation im Feuerwehrhaus stellt sich sehr beengt dar.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses. Bei
Veranstaltungen in umliegenden Schul- und Gemeindegebäuden kommt es zu Engpässen. Rund 7 Parkplätze stehen für die Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus zur Verfügung, um diese zu nutzen, muss jedoch die Alarmausfahrt gekreuzt werden.
Nicht jede Einsatzkraft verfügt über einen Schlüssel zum Feuerwehrhaus. Separate
Umkleiden gibt es nicht, daher muss sich neben und hinter den Fahrzeugen umgezogen werden. Aufgrund der Stellplatzsituation ist es dort sehr beengt, sodass die Einsatzkräfte einer unmittelbaren Unfallgefahr ausgesetzt sind, wenn die Fahrzeuge bewegt werden und sich noch Einsatzkräfte innerhalb der Fahrzeughalle aufhalten. Die
Hallentorbreite und -höhe ist so beengt, dass bei Ausfahrt nur wenige Zentimeter um
die Fahrzeuge verbleiben. Auch hier besteht eine direkte Unfallgefahr, u.a. weil der
Hallenboden bei Nässe rutschig wird. Eine Abgasabsauganlage ist ebenfalls nicht vorhanden. Der Stellplatz ist beheizt, die Luftdruckerhaltungsanlage nicht ausreichend dimensioniert und daher nicht nutzbar. So kommt es regelmäßig zu Verzögerungen beim
Ausrücken. Eine Notstromversorgung ist ebenfalls nicht vorhanden.
Im Feuerwehrhaus gibt es eine Duschmöglichkeit, welche sich im Bereich des DamenWC befindet und nicht geschlechtergetrennt ist. Wenn dort jemand duscht, kann das
WC nicht genutzt werden. Ansonsten sind die sanitären Anlagen in ausreichender Zahl
und Größe und akzeptablem Zustand vorhanden.
Zusätzlich gibt es weitere Räumlichkeiten, nämlich eine große, gut ausgestattete
Werkstatt und ein Büro. Hier haben die Führungskräfte Zugang. Einen Internetanschluss gibt es jedoch nicht. Weiterhin verfügt das Feuerwehrhaus über einen Sozialraum mit Küche. Der Schulungsraum verfügt über überwiegend eigenbeschaffte moderne Schulungsmaterialien wie beispielsweise einen Beamer, ist jedoch zu klein.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall garantiert,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Tordurchfahrt extrem eng,
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
-
Boden der Fahrzeughalle birgt bei Nässe Rutschgefahr,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle direkt neben den Fahrzeugen,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
kein Internetanschluss.
Einsatztechnik 81
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Richterich die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden. Dieses Feuerwehrhaus ist am derzeitigen Standort nicht entwicklungsfähig.
5.4.9
Feuerwehrhaus LZ Sief
Zum Zeitpunkt der Begehungen befand sich das Feuerwehrhaus des Löschzugs Sief
im Rohbauzustand und wurde daher nicht begangen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dort gemäß den aktuellen Normen und Unfallverhütungsvorschriften gebaut wird und keine Mängel festzustellen sind. Einen Internetanschluss gibt
es im Feuerwehrhaus des Löschzugs Sief nicht.
5.4.10 Feuerwehrhaus LZ Verlautenheide
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Verlautenheide verfügt derzeit über fünf Fahrzeugstellplätze für fünf Fahrzeuge. Im Einsatzfall stehen den Einsatzkräften rund 6
Parkplätze zur Verfügung. Diese kreuzen jedoch die Alarmausfahrt. Zusätzlich gibt es
im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses einen größeren Parkplatz und weitere Parkmöglichkeiten an der Straße, sodass im Normalfall kein Mangel an Parkplätzen besteht.
Im Alarmfall betreten die Einsatzkräfte das Feuerwehrhaus durch einen separaten Eingang. Hier gibt es ein elektronisches Schloss, sodass jede Einsatzkraft dort Zutritt hat.
Die Umkleidemöglichkeiten befinden sich in einer abgetrennten Räumlichkeit inklusive
Geschlechtertrennung. Hier stehen Spinde in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Von der Umkleide aus kann die Fahrzeughalle direkt betreten werden. Hier gibt es eine
Stufe, welche nicht ausreichend markiert ist. Das Gleiche gilt für den Zugang zur Damenumkleide. Eine Schwarz-Weiß-Trennung ist derzeit nicht umgesetzt.
Momentan ist es in der Praxis so, dass die Fahrzeuge im Normalfall vor der Halle besetzt wird. Dann müssen nur die Maschinisten die Fahrzeughalle betreten. Eine verbindliche Regelung hierfür gibt es jedoch nicht. Innerhalb der Fahrzeughalle sind die
Abstandsflächen mehrfach nicht ausreichend, was auch daran liegt, dass neben und
hinter den Fahrzeugen Materialien gelagert werden. Dies ist der Tatsache geschuldet,
dass die sonstigen Lagermöglichkeiten begrenzt sind. Die Fahrzeughalle verfügt über
eine Anlage zur Ladestromvorhaltung und Luftdruckerhaltung. Die Stellplätze sind beheizt, eine Notstromversorgung gibt es jedoch nicht.
Sanitäre Anlagen stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es gibt auch eine
Duschmöglichkeit, welche sich im Bereich des Herren-WCs befindet. Zusätzliche
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 82
Räumlichkeiten stehen zur Verfügung. So gibt es ein Büro für die Löschzugführung,
einen großen Jugendfeuerwehrraum, eine Küche und einen Schulungsraum. Dieser
ist für die Anzahl der vorhandenen Einsatzkräfte gerade ausreichend. Einen Internetanschluss gibt es im gesamten Gebäude nicht.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen hauptsächlich aufgrund eingelagerter Materialien nicht ausreichend,
-
Stufen in den Alarmwegen nicht ausreichend markiert,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
fehlende Notstromversorgung,
-
fehlende ebenerdige Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Verlautenheide die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in
manchen Teilen nicht eingehalten werden. Das Feuerwehrhaus ist aber grundsätzlich in einem arbeitsfähigen Zustand.
5.4.11 Feuerwehrhaus LZ Walheim
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Walheim wurde 1956 erbaut und 1993 um einen
Anbau erweitert. Es verfügt über zwei Stellplätze, auf denen vier Fahrzeuge untergebracht sind. Es stehen je zwei Fahrzeuge hintereinander.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte auf einer Sperrfläche an der Straße. Hier muss
darauf geachtet werden, dass noch ausreichend Platz für das Löschfahrzeug bleibt.
Bei Übungsdiensten dürfen diese Parkplätze nicht genutzt werden und die Einsatzkräfte müssen längere Strecken zu Fuß zum Feuerwehrhaus zurücklegen. Weitere
Parkplätze stehen am Feuerwehrhaus aus Platzgründen nicht zur Verfügung.
Die Einsatzkräfte betreten das Feuerwehrhaus durch die Tore der Fahrzeughalle.
Schlüssel sind in ausreichender Zahl verfügbar. Der Abstand zwischen Fahrzeugen
und den Spinden ist sehr gering, sodass eine direkte Unfallgefahr bei Ausfahrt der
Fahrzeuge gegeben ist. Eine Geschlechtertrennung ist hier nicht möglich und eine
Schwarz-Weiß-Trennung wird nicht praktiziert. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen
ist zu gering. Hindernisse in den Alarmwegen sind teilweise nicht mit einer ausreichenden schwarz-gelben Warnmarkierung versehen. Auch die Höhe der Stellplätze ist gerade für die vorhandenen Fahrzeuge ausreichend. Zwischen Fahrzeugoberkante und
Decke befinden sich nur wenige Zentimeter. Eine Abgasabsauganlage existiert nicht,
Luftdruckerhaltung und eine Ladestromvorhaltung sind vorhanden, ebenso eine Stellplatzheizung. Eine Notstromversorgung ist nicht eingerichtet.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 83
Lagermöglichkeiten stehen am Feuerwehrhaus nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Manche Einsatzmaterialien müssen so auf der ersten Etage gelagert werden,
welche nur über eine sehr beengte Wendeltreppe zu erreichen ist. Auch hier besteht
eine direkte Unfallgefahr.
Die sanitären Anlagen sind ausreichend. Duschmöglichkeiten existieren jedoch nur innerhalb der Damentoilette, sodass diese während der Benutzung der Dusche nicht zur
Verfügung steht. Auf der ersten Etage gibt es ein Büro für die Führungskräfte des
Löschzugs. Hier stehen eine Festnetzverbindung und ein PC zur Verfügung, jedoch
kein Internetanschluss. Der Schulungsraum ist ausreichend dimensioniert und bietet
allen Einsatzkräften ausreichend Platz. Hier gibt es außerdem eine Kochmöglichkeit.
Eine Entwicklungsmöglichkeit für das aktuelle Feuerwehrhaus besteht aufgrund der
beengten Lage im Ortskern im direkten Umfeld nicht.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall garantiert,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
Tordurchfahrt extrem eng,
-
Umkleiden in der Fahrzeughalle direkt neben und hinter den Fahrzeugen,
-
keine Geschlechtertrennung an den Umkleiden,
-
feste Hindernisse in den Alarmwegen nicht ausreichend markiert,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
fehlende Notstromversorgung,
-
fehlende ebenerdige Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien,
-
kein Internetanschluss.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Walheim
die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden. Dieses Feuerwehrhaus ist am derzeitigen
Standort nicht entwicklungsfähig.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 84
5.4.12 Feuerwehrhaus CBRN-Zug
Der CBRN-Zug ist, wie der Löschzug Nord, in der Berufsfeuerwehrwache „Nord“ untergebracht. Hier stehen Stellplätze für die derzeit drei Fahrzeuge zur Verfügung.
Im Einsatzfall parken die Einsatzkräfte auf dem Gelände der Wache Nord. Je nach
Einsatzszenario und Tageszeit sind diese Parkplätze häufig bereits belegt, da sie
durch Berufsfeuerwehr, Regieeinheit, Löschzug Nord und CBRN-Zug gleichzeitig genutzt werden. Die benötigten Laufwege zu den Stellplätzen sehr lang.
Materialien werden hauptsächlich auf einem Zwischenboden und hinter den Fahrzeugen gelagert. Ein zusätzliches Regal steht im Umkleidebereich zur Verfügung und ein
Lagerraum in einem Seitentrakt. Die Verkehrswege um die Fahrzeuge sind durch eingelagerte Materialien teils deutlich beengt. Die Umkleidemöglichkeiten sind geschlechtergetrennt, eine Schwarz-Weiß-Trennung kann aufgrund der Gebäudestruktur nicht
praktiziert werden. Die Duschmöglichkeiten sind nicht geschlechtergetrennt.
Alle weiteren Räumlichkeiten werden mit den im gleichen Gebäude untergebrachten
Regieeinheiten gemeinschaftlich genutzt. So stehen ein gemeinschaftlich genutztes
Zugführerbüro und ein Schulungsraum mit einem kleinen Küchenblock zur Verfügung.
Einen Internetzugang gibt es hier nicht. Der Schulungsraum wird zeitweise tagsüber
als Seminar- und Ausbildungsraum von der Berufsfeuerwehr und abends von der
Schule der Freiwilligen Feuerwehr genutzt.
Im Rahmen einer aktuellen Vor-Ort-Begehung wurden folgende Hauptmängel festgestellt:
-
Abgasabsauganlage fehlt,
-
keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall garantiert oder diese
sind weit entfernt,
-
Abstandsflächen zwischen den Fahrzeugen nicht ausreichend,
-
feste Hindernisse in den Alarmwegen nicht ausreichend markiert,
-
keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden,
-
keine geschlechtergetrennten Duschmöglichkeiten,
-
Umkleidemöglichkeiten beengt,
-
fehlende Notstromversorgung,
-
fehlende ebenerdige Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien,
-
fehlende Möglichkeit für hängende Lagerung der Chemieschutzanzüge,
-
kein Internetanschluss,
-
Schulungsraum zu klein.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 85
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Feuerwehrhaus des CBRN-Zugs die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht vollumfänglich eingehalten werden. Vor allem die Lagermöglichkeiten für Schulungs- und Einsatzmaterialien sind hier sehr begrenzt und sorgen für zu geringe Abstandsflächen.
5.4.13 Feuerwehrhäuser der weiteren Sondereinheiten
Die Sondereinheiten der Freiwilligen Feuerwehr „IuK“ und „Regie“ verfügen über kein
eigenes Feuerwehrhaus und sind auf der Wache Nord untergebracht.
5.4.14 Zusammenfassung
Im vorhergehenden Kapitel wurden sämtliche relevanten Mängel an den Feuerwehrhäusern der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen aufgelistet.
Kein Feuerwehrhaus erfüllt die DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) vollumfänglich (außer das Feuerwehrhaus Sief, welches sich zum Zeitpunkt der Besichtigung in Bau befand). So befindet sich beispielsweise in keinem der Feuerwehrhäuser
eine geeignete Abgasabsauganlage. Durch eine fehlende Abgasabsauganlage werden aber bei dieselbetriebenen Fahrzeugen Dieselmotoremissionen freigesetzt, die
gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV zu den krebserregenden Stoffen gezählt werden.
Dementsprechend ist hier eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte vorhanden.
Ein grundsätzliches Problem in mehreren Feuerwehrhäusern ist, dass die Anzahl der
dort untergebrachten Fahrzeuge die Anzahl der ursprünglich geplanten Stellplätze
überschreitet. Dies ist durch die Anpassung der Feuerwehr an die Stadtentwicklung zu
erklären. Trotzdem führt dies dazu, dass beinahe in jedem Feuerwehrhaus die zur Unfallvermeidung benötigten Abstandsflächen neben und zwischen den Fahrzeugen
nicht eingehalten werden können.
Im vorhergehenden Kapitel wurden jedoch auch „kleinere“ Mängel aufgezählt, welche
kein Sicherheitsrisiko darstellen, deren Behebung jedoch in Zukunft wünschenswert
ist, weil dies entweder den Einsatzablauf beschleunigen oder Dienste attraktiver gestalten kann. So fehlen an manchen Feuerwehrhäusern beispielsweise Parkplätze,
was dazu führt, dass sich Einsatzkräfte im Einsatzfall zunächst Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum suchen müssen. Ebenfalls ist in keinem Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr ein Internetanschluss vorhanden. Mittlerweile gehört es jedoch
zum Stand der Technik, dass auf Übungsabenden beispielsweise Schulungsvideos
gezeigt werden können, welche aus dem Internet gestreamt werden. Zusätzlich ist es
für die Administrations- und Verwaltungsaufgaben der Löschzugführung schwierig,
wenn kein Internetanschluss vorhanden ist. Daher kann die Einrichtung eines solchen,
wo dies technisch möglich ist, deutlich empfohlen werden.
Weitere Maßnahmen, welche die Zukunftsfähigkeit der Standorte sichern, werden im
SOLL-Konzept dargelegt. Dies können sowohl bauliche, aber auch organisatorische
Anpassungen sein.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 86
5.5 Ausrückebereiche
Abb. 5.14
Aktuelle Ausrückebereiche der Löschzüge
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 87
Die aktuellen Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr sind an den ehemaligen
Bezirksvertretungsgrenzen orientiert. Dies bedeutet, dass derzeit nicht sichergestellt
werden kann, dass diejenige Feuerwehr, die eine Einsatzstelle am schnellsten erreichen würde, auch entsprechend alarmiert wird.
Grundsätzlich sollten die Ausrückebereiche so definiert sein, dass die Eintreffzeit an
jeder möglichen Einsatzstelle minimiert wird. Dies ist derzeit nicht überall der Fall. Im
SOLL-Konzept dieses Brandschutzbedarfsplans wird daher der Grundstein dafür gelegt, dass in Zukunft die Ausrückebereiche optimiert werden können, um die Performance der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend zu steigern.
6 Einsatztechnik
6.1.1
Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung)
Grundsätzlich verfügen alle Einsatzkräfte über die gleiche Persönliche Schutzausrüstung. Dies ist als sehr positiv anzusehen und fördert die Zusammenarbeit im Einsatz.
Die Persönliche Schutzausrüstung ist auf einem sehr guten Stand und erfüllt alle Vorschriften vollumfänglich. Alle Einsatzkräfte verfügen über eine einheitliche und gleichwertige Ausstattung, unabhängig von ihrer Qualifikation. Die meisten Löschzüge sind
mit jeweils zwei handelsüblichen Waschmaschinen ausgestattet (Schwarz-Weiß-Trennung). Hier kann zumindest die Dienstkleidung geeignet gereinigt werden. Eine Reinigung der Einsatzkleidung ist jedoch sehr zeitaufwändig, vor allem, wenn mehrere Bekleidungssätze gereinigt werden müssen. Eine Imprägnierung der Kleidung findet dort
ebenfalls nicht statt. Eine Dokumentation der Reinigungsvorgänge gibt es nicht.
Die Berufsfeuerwehr ist mit Industriemaschinen ausgestattet, auch eine Imprägnierung
der Persönlichen Schutzausrüstung kann dort stattfinden.
Zusätzlich zur Persönlichen Schutzausrüstung werden die Einsatzkräfte durch die
Stadt mit einer Ausgehuniform und Dienstkleidung ausgestattet, welche ein einheitliches Auftreten bei Veranstaltungen ermöglicht.
6.1.2
Atemschutzgeräte /-technik
Jeder Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr verfügt über Atemschutz. Die Atemschutztechnik ist auf einem zeitgemäßen Stand und wird regelmäßig bei Bedarf erneuert.
Über einen Gerätepool werden die Austauschzeiten bei Prüfung oder Reinigung der
Geräte minimiert. Die Anzahl der Geräte auf den Fahrzeugen ist angemessen.
Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über die gleiche Atemschutztechnik wie die Berufsfeuerwehr.
Die Pflege, Reinigung und Prüfung der gesamten Atemschutztechnik findet in den drei
Atemschutzwerkstätten der Berufsfeuerwehrwachen statt. Hier steht eine ausreichende Zahl an verfügbaren Reservegeräten zur Verfügung, um einen sofortigen Aus-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Einsatztechnik 88
tausch der Geräte zu ermöglichen. Auf der Hauptwache ist der GW-Atemschutz stationiert, der bei größeren Atemschutzeinsätzen einen Tausch der Geräte direkt an der
Einsatzstelle gewährleistet. Eine qualifizierte Dokumentation der Prüfung und Wartung
der Geräte findet in der Atemschutzwerkstatt statt. Prüffristen werden eingehalten.
Bezüglich der in der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr Aachen vorgehaltenen Atemschutztechnik sind demnach keine Defizite festzustellen.
6.1.3
Alarmierungssicherheit und Funkausstattung
Jede Einsatzkraft in Aachen verfügt über einen digitalen Funkmeldeempfänger, über
den die Alarmierung in sämtlichen Bereichen der Stadt Aachen problemlos funktioniert.
Die Funkmeldeempfänger verfügen über ein Display, welches die Einsatzkräfte direkt
über die Art des Einsatzes, den Einsatzort und über grundlegende Informationen des
Einsatzes informiert. Zusätzlich laufen in manchen Bereichen des Stadtgebietes bei
größeren Einsätzen die Sirenen mit. Die Alarmierung der Einsatzkräfte funktioniert daher problemlos und es können keine Defizite festgestellt werden.
Die Berufsfeuerwehr wird sowohl über Funkmeldeempfänger, als auch über entsprechende Wachdurchsagen und Gongzeichen alarmiert.
Vereinzelt gibt es in den Randbereichen Funkschatten, welche eine Kommunikation
mit der Leitstelle im 4m-Bereich erschweren. Die Umstellung auf den Digitalfunk ist
diesbezüglich abzuwarten.
Alle Löschfahrzeuge verfügen über eine ausreichende Zahl an 2m-Handfunkgeräten,
um die Trupps und die Führungskräfte adäquat auszustatten.
Eine Umstellung auf den Digitalfunk ist noch nicht zur Gänze erfolgt. Bisher verfügen
nur die neueren Fahrzeuge über Digitalfunk. Die Umstellung ist im Gange.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Alarm- und Ausrückeordnung 89
7 Alarm- und Ausrückeordnung
Die Feuerwehr der Stadt Aachen ist durch das Zusammenspiel von Berufsfeuerwehr
und Freiwilliger Feuerwehr geprägt. Beide ergänzen sich gegenseitig und sind grundsätzlich die beiden wichtigen Säulen bei der Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Stadtgebiet.
Die Alarm- und Ausrückeordnung regelt, welche Einheiten bei welchen Lagen mit welchen Einsatzmitteln alarmiert werden. Somit wird festgeschrieben, bei welchen Einsatzstichworten die Berufsfeuerwehr und/oder die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam
oder einzeln tätig werden.
Die Alarm- und Ausrückeordnung unterscheidet grundsätzlich nach Tageszeiten.
Werktags tagsüber werden die Freiwilligen Feuerwehren im Regelfall nicht zu Bagatelleinsätzen alarmiert. Diese Einsätze werden werktags tagsüber komplett durch die
Berufsfeuerwehr abgedeckt.
Auf der anderen Seite werden Kleineinsätze zu sonstigen Zeiten teilweise ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr abgedeckt (Kleinbrände, Unwettereinsätze etc.).
Eine Ausnahme stellen hier die Löschzüge Nord und Mitte dar, welche aufgrund ihrer
hohen Einsatzzahlen nur sehr reduziert für Kleineinsätze herangezogen werden. Daher rückt im Bereich der Innenstadt in erster Linie die Berufsfeuerwehr zu diesen Einsätzen aus.
Zusätzlich nehmen die Freiwilligen Feuerwehren verschiedene Sonderaufgaben wahr.
Hier sind beispielsweise für die Flächen- und Waldbrandbekämpfung geländegängige
Fahrzeuge stationiert. Zusätzlich sind mehrere Löschzüge mit Tanklöschfahrzeugen
ausgestattet, welche bei bestimmten Szenarien im gesamten Stadtgebiet eingesetzt
werden können. Eine weitere Sonderaufgabe sind Gefahrgutszenarien, bei denen einige Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr den CBRN-Zug unterstützen (bspw. LZ
Mitte und LZ Brand) und weitere Materialien wie den Dekon-Platz zuführen (bspw.
Löschzug Mitte).
Eine Zusammenfassung der Alarm- und Ausrückeordnung, welche das Zusammenspiel von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr verdeutlicht, befindet sich in Anhang E.
Zu Kleineinsätzen rückt die Berufsfeuerwehr mit je einem (Klein-) Löschfahrzeug oder
Spezialfahrzeugen aus. Brandmeldeanlagen in Normalobjekten werden lediglich mit
einem HLF und der Hubrettungsbühne (HRB) angefahren. Bei Sonderobjekten (Krankenhäuser, Seniorenheimen etc.) sind hier gesonderte Ausrückefolgen hinterlegt, sodass im Regelfall mindestens ein kompletter Löschzug alarmiert wird.
Die Basiseinheit der Berufsfeuerwehr ist der sogenannte Basiszug (HLF, HRB, RTW).
Diese Einheit stellt initiale Maßnahmen sicher, bei größeren Lagen kommt mindestens
ein weiteres HLF der Berufsfeuerwehr und der Einsatzleitwagen von der Hauptwache
hinzu. Bei Bedarf werden entsprechende Sonderfahrzeuge durch die Berufsfeuerwehr
und die Freiwillige Feuerwehr nachgeführt. Der Rettungswagen ist durch Einsatzkräfte
der Feuerwehr besetzt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Teilzeitenanalyse 90
8 Teilzeitenanalyse
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Bemessungswerte „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Erreichungsgrad“ und „Einsatzmittel“, im Folgenden Qualitätskriterien genannt, definiert.
Es wird die Einhaltung der Hilfsfrist durch die Feuerwehr untersucht. Die Hilfsfrist besteht aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle, der Ausrückzeit und der
Fahrzeit (vgl. Kapitel 3.4).
Hilfsfrist = Dispositionszeit + Ausrückzeit + Fahrzeit
Zur Ermittlung der Teilzeiten wurden die Einsatzdaten aller Löschzüge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr analysiert. Hierzu wurden die Statusmeldungen
des Zeitraumes 12/2012 bis 5/2017 im Leitstellendatensatz ausgewertet. Betrachtet
wurden ausschließlich als zeitkritisch anzusehende Einsätze, bei denen alle zur Auswertung benötigten Daten dokumentiert wurden.
Auf die Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle haben die operativen Kräfte der
Feuerwehr im Regelfall keinen Einfluss. Hier wird im Normalfall ein Richtwert von
1,5 Minuten angesetzt.
Eine Auswertung der Dispositionszeiten hat ergeben, dass der Richtwert von 1,5 Minuten grundsätzlich auch in Aachen realistisch ist (Median: 1,7 Minuten).
Die Fahrzeit resultiert aus der Verteilung der Einsatzorte und ergibt sich durch die
Standortstruktur der Feuerwehr. Beides ist jedoch nur bedingt durch die Feuerwehr zu
beeinflussen.
Es findet eine Trennung zwischen Einsätzen werktags tagsüber und zu sonstigen Zeiten statt. Hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass insbesondere werktags tagsüber
die Einsatzkräfteverfügbarkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr deutlich niedriger ist.
Ausgewertet wird hier jeweils das Ausrücken der ersten taktischen Einheit mit einem
geeigneten Fahrzeug vom jeweiligen Standort (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr). Entscheidend ist, dass bei kürzerer Ausrückzeit mehr Zeit für die Anfahrt zur
Einsatzstelle innerhalb der Hilfsfrist bleibt. Je länger die Ausrückzeit ist, desto weniger
Fläche kann die Feuerwehr hilfsfristgerecht abdecken.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Teilzeitenanalyse 91
8.1 Ausrückzeiten
Die Ausrückzeit ist jedoch eine Größe, die durch Maßnahmen der Feuerwehr (bspw.
Anpassungen am Feuerwehrhaus oder Anpassung der Einsatztaktik) beeinflussbar ist.
Prozentuale Verteilung der Ausrückzeit - Gesamt
(erstausrückendes Löschfahrzeug)
Anzahl
der
Median
80%
10 >10 Einsätze (in min.) (in min.)
Anteil der Einsätze je Ausrückzeit (in Minuten)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Gesamt
BF Haupt
15% 56% 25% 3% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
3203
1,63
2,22
BF Nord
13% 61% 23% 3% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0%
1935
1,63
2,15
BF Süd
8% 28% 44% 15% 2% 1% 0% 1% 0% 0% 0%
466
2,25
2,97
Brand
0% 2% 0% 0% 4% 18% 40% 18% 11% 2% 4%
45
6,53
7,95
Eilendorf
0% 0% 0% 9% 30% 32% 17% 8% 4% 0% 0%
53
5,35
6,45
Haaren
0% 11% 4% 11% 24% 24% 11% 11% 0% 2% 2%
46
5,03
6,65
Kornelimün. 0% 0% 5% 10% 14% 10% 24% 5% 14% 10% 10%
21
6,30
8,93
Laurensb.
4% 0% 2% 0% 2% 8% 22% 22% 8% 12% 20%
50
7,65
10,01
Mitte
7% 7% 4% 2% 6% 9% 15% 25% 13% 7% 8%
261
7,15
8,43
Nord
3% 3% 5% 3% 2% 5% 20% 27% 19% 6% 11%
199
7,45
8,73
Richterich
0% 10% 10% 15% 25% 20% 5% 5% 5% 0% 5%
20
4,64
6,49
Sief
0% 0% 0% 0% 0% 14% 0% 57% 14% 0% 14%
7
7,48
9,23
Verlautenh. 10% 0% 0% 10% 10% 10% 30% 20% 0% 10% 0%
10
6,19
7,52
Walheim
38
4,76
5,98
Tab. 8.1
3% 0% 3% 8% 50% 18% 8% 5% 3% 3% 0%
Prozentuale Verteilung der Ausrückzeit pro Löschzug
Tab. 8.1 zeigt die Verteilung der Ausrückzeit für jeden Löschzug (Berufsfeuerwehr und
Freiwillige Feuerwehr). Die Ausrückzeiten stellen sich hier sehr verschieden dar.
Grundsätzlich schaffen es die Löschzüge der Berufsfeuerwehr an Hauptwache und
Wache Nord im Regelfall in rund 1,5 Minuten auszurücken. Die Ausrückzeiten der Wache Süd stellen sich etwas länger dar, was auf die Laufwege und die örtlichen Gegebenheiten vor Ort zurückzuführen ist.
Die Freiwillige Feuerwehr hat im Mittel Ausrückzeiten von rund 4-5 Minuten bis hin zu
knapp 8 Minuten. Die relativ langen Ausrückzeiten der beiden Löschzüge Mitte und
Nord sind durch die teils sehr langen Anfahrtswege der Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus zu erklären. Zusätzlich erschwerend kommen die zeitverzögernden Mängel an
den Feuerwehrhäusern hinzu, wie sie in Kapitel 5.4 beschrieben sind.
Es wird deutlich, dass die wenigsten Löschzüge es schaffen, das erste Löschfahrzeug
nach vier bis fünf Minuten vom Feuerwehrhaus ausrücken zu lassen. Da bei einem
verzögerten Ausrücken nur noch eine sehr kurze Fahrzeit zur Einhaltung der Eintreffzeit von 8 Minuten gemäß Schutzziel übrig bleibt, sind Einheiten mit Ausrückzeiten von
über sechs Minuten in erster Linie für die Schutzzielstufe 2 (Eintreffzeit 13 Minuten ab
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Teilzeitenanalyse 92
Alarmierung) relevant. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass die Fahrzeuge – gerade
zu personell schwierigen Zeiten (bspw. werktags tagsüber) – nicht immer vollständig
besetzt werden können. Dies ist jedoch auch nicht immer notwendig, da die Mindestausrückestärke für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr gemäß Dienstanweisung und Alarm- und Ausrückeordnung 1/4/5 beträgt.
Werktags tagsüber ist die Personalverfügbarkeit bei Freiwilligen Feuerwehren in den
meisten Fällen reduziert. Die Einsatzkräfte arbeiten nicht unbedingt dort, wo sie ausrücken. Dies führt in mehreren Löschzügen dazu, dass es tagsüber länger dauert, bis
eine ausreichende Anzahl an Einsatzkräften mit ausreichenden Qualifikationen verfügbar sind. Die Löschzüge mit deutlich verlängerten Ausrückzeiten (>1 Minute) werktags
tagsüber im Vergleich zu sonstigen Zeiten sind die folgenden:
-
Haaren +1,4 Minuten tagsüber
Kornelimünster +1,7 Minuten tagsüber
Richterich +1,2 Minuten tagsüber
Verlautenheide +2,4 Minuten tagsüber
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Freiwillige Feuerwehr in weiten Teilen
des Stadtgebietes daher hauptsächlich innerhalb der zweiten Schutzzielstufe
(Eintreffzeit von 13 Minuten) oder nur im unmittelbaren Umfeld des Feuerwehrhauses unterstützen kann. Eine Auswertung der Fahrzeiten findet im Folgenden
statt.
Eine detaillierte Unterscheidung der Ausrückzeiten auf Basis der Tageszeiten findet
sich in Anhang D.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Teilzeitenanalyse 93
8.2 Fahrzeiten
Der letzte Teil der Hilfsfrist ist die Fahrzeit. Diese ist durch die Feuerwehr nur bedingt
zu beeinflussen und spiegelt vermehrt die Einsatzverteilung, die Alarm- und Ausrückeordnung und die Verkehrs- und Witterungsbedingungen wider. Die folgende Tabelle
zeigt die prozentuale Verteilung der Fahrzeiten der erstausrückenden Löschfahrzeuge
für auswertbare zeitkritische Fahrten.
Prozentuale Verteilung der Fahrzeiten (erstausrückendes Löschfahrzeug)
Anzahl
der
Median
80%
10 >10 Einsätze (in min.) (in min.)
Anteil der Einsätze je Ausrückzeit (in Minuten)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BF Haupt
1% 2% 6% 11% 14% 17% 19% 12% 8% 5% 7%
3006
6,02
7,93
BF Nord
2% 3% 6% 17% 24% 16% 10% 7% 5% 3% 6%
1682
4,87
7,15
BF Süd
1% 4% 3% 7% 14% 14% 10% 12% 10% 11% 14%
344
6,71
9,43
Brand
16% 38% 22% 13% 2% 2% 2% 2% 0% 0% 2%
45
1,72
3,21
Eilendorf
18% 43% 14% 11% 4% 0% 4% 4% 0% 0% 4%
28
1,65
3,41
Haaren
26% 43% 2% 12% 5% 0% 2% 2% 0% 2% 5%
42
1,34
3,74
Kornelimün. 12% 6% 18% 0% 24% 6% 0% 6% 6% 0% 24%
17
4,80
11,65
Laurensb.
5% 16% 11% 5% 29% 18% 8% 3% 3% 0% 3%
38
4,38
5,62
Mitte
6% 3% 11% 24% 22% 11% 11% 6% 4% 2% 2%
105
4,23
6,42
Nord
0% 1% 7% 19% 26% 21% 12% 4% 4% 2% 4%
114
4,86
6,50
Richterich
0% 0% 20% 25% 25% 5% 15% 5% 0% 0% 5%
20
4,07
6,25
Sief
13% 25% 0% 38% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 25%
8
3,13
22,90
Verlautenh. 25% 13% 25% 13% 0% 13% 13% 0% 0% 0% 0%
8
2,74
5,74
Walheim
35
2,80
4,37
Tab. 8.2
3% 31% 20% 17% 20% 9% 0% 0% 0% 0% 0%
Prozentuale Verteilung der Fahrzeiten pro Löschzug
Die mittleren Fahrzeiten zeigen die Nähe und Erreichbarkeit der Einsatzorte der Löschzüge und zu den Feuerwehrhäusern an. Mehrere Feuerwehren haben mittlere Fahrzeiten von über vier Minuten zu ihren Einsatzorten. Diese Zeiten sind strukturell bedingt und können unter Umständen durch eine Anpassung der Ausrückebereiche im
SOLL-Konzept gesenkt werden. In Kombination mit den relativ langen Ausrückzeiten
(vgl. Abschnitt 8.1) kann dies jedoch gerade beim Löschzug Nord und Mitte dazu führen, dass auch hier häufig die Schutzzielstufe 2 (13 Minuten) nicht erreicht werden
kann. Auch dies wird als Themenstellung im SOLL-Konzept aufgegriffen werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 94
9 Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes
Die zeitliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft bildet die grundlegende
Voraussetzung einer Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Im vorliegenden Kapitel wird die Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft seitens der
Feuerwehr analysiert. Ziel ist es, potenzielle Defizite bei der Erreichbarkeit festzustellen und im anschließenden SOLL-Konzept notwendige Maßnahmen zur Verbesserung
der räumlichen Erreichbarkeit, oder gegebenenfalls detaillierte Kompensationsmaßnahmen für nicht erreichbare Gebiete festzulegen.
9.1 Methodik
Zur Darstellung der räumlichen Erreichbarkeit des Stadtgebietes wird mit Hilfe eines
Geoinformationssystems eine Fahrzeitsimulation durchgeführt. Auf diese Weise lassen sich hausnummerngenau die Gebiete in der Gebietskörperschaft darstellen, die
innerhalb einer definierten Fahrzeit von einem Standort für einen vorgegebenen Fahrzeugtyp erreichbar sind.
Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation bildet ein digitales Straßennetz der Gebietskörperschaft. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne Straßensegmente unterteilt, denen eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit zugeordnet ist.
Diese beruht auf Realdaten. D. h., die Fahrgeschwindigkeit für jedes einzelne Straßensegment wird auf Basis echter Fahrinformationen festgelegt. Die Segmentgeschwindigkeit wird halbjährlich aktualisiert. Gleichzeitig findet eine ständige Überprüfung und Verifizierung seitens der Forplan GmbH statt. Mittels vielfältiger Einstellungsmöglichkeiten können die Fahreigenschaften unterschiedlicher Fahrzeugtypen exakt
simuliert werden. Beispielsweise bewirken Einstellungen in Gewicht oder Höhe, dass
Unterführungen oder Brücken nicht berücksichtigt werden. Hierdurch lässt sich die
hausnummerngenaue Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft je Fahrzeugtyp (Mannschaftstransportwagen, Hubrettungsfahrzeug usw.) darstellen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Einzelfahrten zu abweichenden Ergebnissen führen
können. In diesem Zusammenhang spielen Bedingungen wie Straßenzustand, Witterung, Verkehrsaufkommen, Beladungszustand usw. eine wesentliche Rolle.
Die tatsächliche Eintreffzeit (Alarmierung der Einsatzkräfte bis zur Ankunft an der Einsatzstelle) richtet sich nach den erzielten Ausrückzeiten der jeweiligen Feuerwehrstandorte (vgl. Kapitel 8.1). Auf Basis der einzuhaltenden Hilfsfrist bzw. der einzuhaltenden Eintreffzeit resultiert eine verbleibende Fahrzeit für jeden Feuerwehrstandort
(Eintreffzeit – Ausrückzeit = verbleibende Fahrzeit).
Die Bereiche, welche mit planerischen Ausrückzeiten voraussichtlich innerhalb der
Hilfsfrist erreicht werden können, sind in Grüntönen dargestellt.
Einzeldarstellungen der Berufsfeuerwehrwachen und der Löschzüge der Freiwilligen
Feuerwehr finden sich im Anhang.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 95
9.2 Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes
Abb. 9.1
Fahrzeitanalyse der Berufsfeuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 9.2
Räumliche Erreichbarkeit 96
Fahrzeitanalyse der Freiwilligen Feuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 9.3
Räumliche Erreichbarkeit 97
Isochronen mit realen Ausrückzeiten (8 Minuten Eintreffzeit)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 98
Abb. 9.1 zeigt die Ergebnisse der Fahrzeitsimulation der Berufsfeuerwehrwachen. Die
Farben entsprechen den Fahrzeiten. So können die Gebiete in hell- und dunkelgrüner
Färbung voraussichtlich problemlos unter Berücksichtigung der festgestellten Ausrückzeiten innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten erreicht werden. Hier zeigen sich
entsprechende Defizite im südwestlichen Stadtgebiet: in der derzeitigen Wachenstruktur kann die Berufsfeuerwehr Einsatzstellen erst mit einer Verzögerung von mehreren
Minuten erreichen. Zusätzliche Abdeckungsdefizite befinden sich in den Stadtteilen
Richterich (Horbach), im Norden von Brand und im Bereich des Grenzüberganges
Lichtenbusch. Ebenfalls mit einer Verspätung von wenigen Minuten trifft die Feuerwehr
in manchen Teilen von Walheim und Schmithof ein.
Eines der größten Probleme, welches Abb. 9.1 offenlegt, ist die Versorgung der Innenstadt. Die Berufsfeuerwehr schafft es nur verspätet (bis zu 2 Minuten), Teile der Innenstadt um Dom und Rathaus zu erreichen, obwohl hier die Gefährdung durch dichte
Bebauung und anwesende Personen erwartungsgemäß sehr hoch ist.
Abb. 9.2 zeigt die Ergebnisse der Fahrzeitsimulation für die Löschzüge der Freiwilligen
Feuerwehr. Es ist in der zeitlichen Abdeckung des Stadtgebietes durch diese Löschzüge deutlich ersichtlich, dass eine Abdeckung des südwestlichen Bereiches der Innenstadt aufgrund der Standortstruktur in der ersten Schutzzielstufe (Eintreffzeit von
8 Minuten) nicht möglich ist. Bereiche der Innenstadt sind erst innerhalb von 8 bis 12
Minuten Fahrzeit durch die Freiwillige Feuerwehr erreichbar. Hinzu kommt eine Ausrückzeit, die naturgemäß in einem ehrenamtlichen System bei teils deutlich über 5 Minuten liegt. Es ist bei dieser Analyse jedoch zu beachten, dass diese unabhängig von
der örtlichen Personalverfügbarkeit stattfindet. So kann es Tageszeiten geben, an denen die Löschzüge aufgrund von Personalmangel nicht oder erst mit deutlich verlängerten Ausrückzeiten ausrücken können.
Abb. 9.3 macht die Ergebnisse der beiden vorhergehenden Abbildungen nochmals
deutlicher. Hier sind die Bereiche hervorgehoben, welche unter Berücksichtigung der
in Abschnitt 8.1 festgestellten Ausrückzeiten durch die Feuerwehr innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten erreicht werden können. Hier wird insbesondere deutlich, in
welchen Bereichen die Freiwillige Feuerwehr auch innerhalb der ersten Schutzzielstufe (8 Minuten ab Alarmierung) unterstützen kann. Lediglich im Bereich Richterich
gibt es Gebiete, die innerhalb der ersten Schutzzielstufe ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr abgedeckt werden.
Weiterhin wird auch in dieser Abbildung deutlich, dass es große Abdeckungsdefizite
im Südwesten der Innenstadt und im Kernbereich der Innenstadt gibt. Diese Abdeckungsdefizite sind kein Resultat unnormal langer Ausrückzeiten, sie sind vielmehr
strukturell begründet. Auf Basis der realen Verkehrsströme und der Lage der Wachen
kann keine Verbesserung ohne strukturelle Anpassungen erfolgen.
Um die Abdeckungsdefizite quantifizieren zu können, wurde errechnet, welcher Anteil
der bebauten Fläche gemäß Abb. 9.3 innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten erreicht werden kann. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. Folglich
kann rund ein Viertel der bebauten Fläche der Stadt Aachen nicht durch die Berufsfeuerwehr innerhalb von 8 Minuten ab Alarmierung erreicht werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Räumliche Erreichbarkeit 99
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Erreichbarkeit der bebauten Fläche
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Berufsfeuerwehr
50,18 km²
38,29 km²
76,3%
11,89 km²
23,7%
BF + FF
50,18 km²
39,70 km²
79,1%
10,48 km²
20,9%
Tab. 9.1
Prozentuale Erreichbarkeit der bebauten Fläche
Zusätzlich zur bebauten Fläche ist es wichtig, dass gerade Straßen höherer Straßenkategorien wie beispielsweise Autobahnen und Bundesstraßen durch die Feuerwehr
mit niedriger Eintreffzeit erreicht werden können. Hier sind vermehrt Unfälle mit Personenschäden zu erwarten. Die folgende Tabelle zeigt für verschiedene Straßenkategorien die Erreichbarkeit innerhalb von 8 Minuten Eintreffzeit durch die Berufsfeuerwehr auf. Die Freiwillige Feuerwehr wurde hier aufgrund nicht vorhandener Hilfeleistungssätze auf ihren Fahrzeugen nicht berücksichtigt.
Erreichbarkeit des Straßennetzes durch die Berufsfeuerwehr
Straßenklasse
Gesamt
Autobahn
versorgt
%
unversorgt
%
28,37 km
20,59 km
72,6%
7,78 km
27,4%
Bundesstraße
100,48 km
77,47 km
77,1%
23,01 km
22,9%
Landes/Kreisstraße
184,87 km
128,45 km
69,5%
56,39 km
30,5%
Nebenstraße
1103,50 km
648,36 km
58,8%
455,14 km
41,2%
öfftl. Straßennetz
1417,22 km
874,87 km
61,7%
542,35 km
38,3%
Tab. 9.2
Prozentuale Erreichbarkeit des Straßennetzes
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 100
9.3 Zeitliche Erreichbarkeit der Risikoobjekte
Abb. 9.4
Zeitliche Erreichbarkeit der Sonderobjekte
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Räumliche Erreichbarkeit 101
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Risiko- oder Sonderobjekte sind Gebäude, welche aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Herausforderungen an die Einsatzkräfte stellen. Dies können Industrie- und
Gewerbeobjekte sein, aber auch beispielsweise Seniorenheime, Schulen, Hotels und
sonstige Veranstaltungsstätten. In Abb. 9.4 sind alle Objekte dargestellt, die entweder
über eine Brandmeldeanlage verfügen oder bei denen zumindest spezielle Objektpläne für die Feuerwehr vorliegen. In Abb. 9.4 ist ersichtlich, dass der überwiegende
Großteil der Objekte durch die Feuerwehr fristgerecht erreicht werden kann. Mehrere
Gebäude sind nur sehr knapp nicht erreicht und stellen daher kein größeres Problem
dar. Es gibt aber auch Objekte, welche innerhalb der Abdeckungsdefizite liegen und
folglich erst mit mehreren Minuten Verzögerung erreicht werden können. Diejenigen
Objekte, welche für die ersteintreffenden Einsatzkräfte mehr als 8 Minuten Fahrzeit
bedeuten (Eintreffzeit von rund 9,5 Minuten) und somit deutlich nicht erreicht werden
können, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Nicht erreichte Sonderobjekte (>8 Minuten Fahrzeit BF)
Fahrzeit
Fahrzeit
Wache BF
BF
FF
nächste FF*
Objekt
8,0
Hauptwache
8,2
LZ Nord
Generali IVZ I, Anton-Kurze-Allee 16
8,0
Hauptwache
9,1
LZ Nord
AMB-Generali, Maria-Theresia-Allee 38
8,1
Hauptwache
4,1
LZ Eilendorf
Kindertagesstätte , Bayersbusch
8,2
Hauptwache
8,6
LZ Eilendorf
Studienseminar, Malmedyer Str. 61
8,2
Hauptwache
8,2
LZ Laurensberg TH; Kolpinghaus, Pontstr. 51 - 53
8,3
Nordwache
8,3
LZ Nord
8,4
Hauptwache
9,1
LZ Laurensberg Belvedere, Drehturm, Belvedereallee 5
8,5
Nordwache
8,5
LZ Nord
Euregionales Jugendgästehaus, Maria-Theresia-Allee 260
8,5
Hauptwache
8,4
LZ Eilendorf
Käthe Kollwitz Schule, Bayernallee 6
8,6
Hauptwache
5,1
LZ Brand
Großmarkt, Im Erdbeerfeld 2
8,6
Nordwache
5,7
LZ Laurensberg STAWAG Gasübernahmestation, Ferberberg 15
8,7
Nordwache
8,7
LZ Nord
Kloster der hl. Elisabeth, Preussweg 2
8,8
Hauptwache
8,3
LZ Eilendorf
Altenheim, Lourdesheim, I. Rote-Haag-Weg 34
9,0
Hauptwache
5,4
LZ Brand
Großmarkt, Im Erdbeerfeld 20
9,0
Hauptwache
8,9
LZ Eilendorf
FH Verwaltungsgebäude Bayernallee, Bayernallee 11
9,0
Hauptwache
10,2
LZ Eilendorf
Altenheim Papst-Johannes-Stift, Trautnerstr. 4
9,2
Nordwache
5,7
LZ Richterich
Plusmarkt-Lager, Roermonder Str. 615
9,5
Nordwache
4,4
LZ Richterich
RWE GDRM-Anlage Bocholtz, Vetschauer Weg
9,9
Nordwache
3,5
LZ Richterich
Gut Rosenberg, Horbacher Str. 319
10,2
Nordwache
10,2
LZ Nord
Gästehaus , Eberburgweg 4
10,4
Nordwache
9,0
LZ Richterich
Honold Logistik, Avantisallee
10,5
Hauptwache
10,0
LZ Eilendorf
Gut Elisenruh / Zugang zur Garage, Eupener Str. 283
11,6
Hauptwache
8,7
LZ Sief
Gut Grenzhof, Eupener Str. 386
12,4
Nordwache
12,4
LZ Nord
Kanzlei Maria Rast, Bischof-Hemmerle-Weg 9
13,0
Nordwache
9,9
LZ Laurensberg Windparkanlage, Ochsenstock
Schule Kronenberg, Händelstr. 10
* auf Basis der Fahrzeit
Tab. 9.3
Objekte mit mehr als 8 Minuten Fahrzeit
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 102
10 Erreichungsgrad
10.1 Ermittlung des Erreichungsgrades
Das rechtzeitige Eintreffen der ersten Einsatzkräfte ist zunächst eine Grundanforderung, um überhaupt wirkungsvoll tätig zu werden. Parallel zu den in den vorangegangenen Abschnitten dargestellten Hilfsfristen ist allerdings eine Mindestzahl von Einsatzkräften erforderlich.
Die angestrebten Leistungskriterien wurden mit einer Mindeststärke von einer Gruppe
(10 Einsatzkräfte) in einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten (8 Minuten Eintreffzeit) festgelegt.
Dies wird als Schutzzielstufe 1 bezeichnet.
Innerhalb weiterer 5 Minuten (also 14,5 Minuten Hilfsfrist und somit 13 Minuten Eintreffzeit) sollen mindestens weitere 6 Einsatzkräfte eintreffen. Dies wird als Schutzzielstufe 2 bezeichnet.
Derzeit werden zwei Funktionen der feuerwehrbesetzten Zug-RTW in die Stärke des
Löschzugs mit einbezogen. Dies ist aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, auf die im
Detail im SOLL-Konzept eingegangen wird, problematisch. Zusätzlich befindet sich im
Anhang ein Schreiben der Bezirksregierung Köln, die die Anrechnung des Zug-RTW
nicht zulässt (vgl. Anhang F). Daher findet hier die Auswertung einmal inklusive und
einmal exklusive dieser zwei Funktionen auf dem RTW statt.
Hinweis: Die beiden Einsatzkräfte, die den Zug-RTW besetzen, sind nicht nur für die
statistische Einhaltung des Schutzzieles erforderlich. Sie besetzen wichtige einsatzrelevante Funktionen, indem sie den Sicherheitstrupp für den Angriffstrupp darstellen.
Zusätzlich wurden in der Vergangenheit Brandmeldealarme gemäß AAO nur mit der
Hubrettungsbühne (3 Einsatzkräfte) und einem HLF (5 Einsatzkräfte) bearbeitet, welche zusammen das Schutzziel nicht einhalten können. Dies ist grundsätzlich nicht
empfehlenswert, da von einem kritischen Ereignis ausgegangen werden muss, bis das
Gegenteil festgestellt wurde. Trotzdem findet eine Auswertung ohne die Brandmeldealarme ebenfalls statt, um eine Verfälschung dieser hohen Zahl von Einsätzen im Erreichungsgrad zu verhindern.
Im April 2015 ist der Löschzug der Hauptwache aufgrund der Sanierung der Bestandsbauten in eine temporäre Hauptwache auf der Hüls umgezogen. Hierdurch haben sich
die Wege zu den Einsatzschwerpunkten um rund zwei Minuten verlängert.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Räumliche Erreichbarkeit 103
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Erreichungsgrad nach Jahr
Jahr
exkl. BMA*
inkl. RTW **
exkl. RTW **
10 EK
16 EK
10 EK
16 EK
8 min
13 Min
8 min
13 Min
inkl. BMA*
inkl. RTW **
exkl. RTW **
10 EK
16 EK
10 EK
16 EK
8 min
13 Min
8 min
13 Min
2013
63,6%
70,6%
59,4%
54,2%
35,1%
68,8%
33,9%
54,2%
2014
65,5%
81,8%
62,3%
67,4%
30,7%
81,0%
30,0%
67,4%
2015
68,2%
76,6%
61,2%
69,6%
30,8%
76,7%
28,9%
69,6%
Temporärer Umzug der Hauptwache (April 2015)
2015
34,4%
76,5%
31,6%
57,7%
17,2%
75,7%
16,5%
57,7%
2016
36,0%
53,3%
31,9%
****)
14,9%
****)
14,0%
****)
2017***
27,3%
48,9%
23,5%
****)
11,6%
****)
10,2%
****)
Gesamt
50,6%
72,5%
46,8%
57,1%
24,0%
72,5%
23,0%
57,1%
* Klinikum nicht berücksichtigt
** Betrachtet wurden nur durch die Feuerwehr besetzte RTWs
*** Daten bis Ende April 2017 ausgewertet
**** Konnte auf der bereitgestellten Datenbasis nicht ausgewertet werden
Tab. 10.1
Erreichungsgrad
In der Auswertung wird deutlich, dass der Erreichungsgrad derzeit unabhängig von der
Auswertungsmethode zu niedrig ist. Der Erreichungsgrad ist in den Jahren 2015, 2016
und 2017 signifikant gesunken, was dem temporären Umzug der Hauptwache zuzuschreiben ist. Es kann erwartet werden, dass sich der Erreichungsgrad nach dem
Rückumzug der Hauptwache später im Jahr 2017 wieder erholt. Dies müssen Folgeauswertungen zeigen. Es ist zusätzlich zu erwarten, dass der Einfluss, den der ZugRTW auf den Erreichungsgrad hat, durch den Umzug der Hauptwache als zu niedrig
dargestellt wird, da die alleinige Fahrzeit schon zur Einhaltung des Schutzzieles zu
lang war und daher die Personalstärke weniger Einfluss bekommt.
Es ist zu beachten, dass die Löschzüge der Berufsfeuerwehr mit Normbesetzungen
angenommen wurden. Sämtliche Unterbesetzungen auf den Fahrzeugen führen zu
einer zusätzlichen Senkung des Erreichungsgrades.
Im Folgenden wird untersucht, welche Faktoren für den generell niedrigen Erreichungsgrad verantwortlich sind. Diese Analyse bildet die Basis für das SOLL-Konzept,
in dem Maßnahmen aufgezeigt werden, wie in Zukunft der Erreichungsgrad signifikant
angehoben werden kann.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 104
10.2 Problemfeldanalyse Erreichungsgrad
Betrachtet werden grundsätzlich nur als zeitkritisch eingestufte Einsätze, welche gemäß Schutzzieldefinition für diese relevant sind. Dies sind in erster Linie potenzielle
Gebäudebrände (inkl. BMA) und Unfälle mit eingeklemmten Personen. Ausgewertet
wurden nur Einsätze, bei denen plausible Zeitstempel in der Leitstelle dokumentiert
wurden.
10.2.1 Sensitivitätsanalyse
Die Feuerwehr der Stadt Aachen hat bei Einsätzen, die die oben genannte Definition
erfüllen, in 76,9 % der Fälle die Einsatzstelle mit einem Löschfahrzeug innerhalb von
8 Minuten ab Alarmierung erreichen können. Hierbei war in 1,1 % der Fälle nur eine
Einheit der Freiwilligen Feuerwehr innerhalb der 8 Minuten vor Ort.
Folglich wirkt sich die Freiwillige Feuerwehr nicht entscheidend auf die Einhaltung der
Eintreffzeit von 8 Minuten aus. Hier ist deutlich herauszustellen, dass dies im Regelfall
kein Problem der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr ist. Der überwiegende
Anteil der Einsätze findet in innenstadtnahen Bereichen statt, in denen die umliegenden Feuerwehren aufgrund hoher Fahrzeiten nicht innerhalb der Eintreffzeit von 8 Minuten eintreffen können. Hier spielen sie jedoch eine sehr wichtige Rolle für die Einhaltung der Schutzzielstufe 2 (16 Einsatzkräfte, 13 Minuten Eintreffzeit), in der die
Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr zu allen Tages- und Nachtzeiten leistungsfähig
unterstützen können und müssen. Zusätzlich sind die Ausrückzeiten von Freiwilligen
Feuerwehren naturgemäß höher als die von Berufsfeuerwehren, da diese zunächst ihr
Feuerwehrhaus erreichen müssen.
Insgesamt trifft in 76,9 % der zeitkritischen Einsätze die Feuerwehr der Stadt Aachen
innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten ab Alarmierung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle ein. Die notwendige Personalstärke von 10 Funktionen ist allerdings nicht
bei allen dieser Einsätze und in vielen Fällen nur unter Berücksichtigung des Zug-RTW
gewährleistet. Dies ist somit in der derzeitigen Standortstruktur der höchstmögliche
Erreichungsgrad (strukturelle Obergrenze) unter Beachtung der notwendigen Fahrstrecken. Die Differenz zwischen 76,9 % und den Realwerten im Erreichungsgrad sind
dem Leistungskriterium „Funktionsstärke“ und der Anfahrtszeit zusätzlicher Einsatzkräfte von anderen Wachen zuzuschreiben.
Um zu zeigen, inwieweit die Faktoren „Personal“ und „Eintreffzeit“ eine Auswirkung auf
die Einhaltung des Schutzziels haben, wird eine Sensitivitätsanalyse dieser beiden
Faktoren durchgeführt. Für diese Auswertung wird von Berufsfeuerwehr-Löschzügen
inklusive der beiden Funktionen auf dem RTW ausgegangen, falls diese auch tatsächlich zur Verfügung standen. Da in der Vergangenheit Brandmeldealarme mit geringerer
Personalstärke gefahren wurden und dies das Ergebnis stark beeinflusst, sind in dieser Auswertung die Brandmeldeanlagen nicht betrachtet.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Räumliche Erreichbarkeit 105
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Theoretische Entwicklung des Erreichungsgrades
(10 Einsatzkräfte, 8 Minuten)
inkl. Feuerwehr-RTW und exkl. Brandmeldealarme
Zusätzliche Einsatzkräfte
auf erstem
Löschfahrzeug
1 Minute
Verspätetes Eintreffen
2 Minuten 3 Minuten 4 Minuten
50,6%*
65,1%
76,4%
82,1%
85,3%
1 EK
54,9%
69,1%
79,6%
84,5%
86,7%
2 EK
59,8%
74,4%
84,7%
90,0%
92,4%
3 EK
65,8%
79,1%
88,6%
93,0%
95,3%
* Tatsächlicher Erreichungsgrad
Abb. 10.1
Theoretische Entwicklung des Erreichungsgrades
Die vorhergehende Auswertung zeigt deutlich zwei wichtige Einflussfaktoren, die den
Erreichungsgrad beeinflussen. Hier wird ersichtlich, dass viele Einsätze zeitlich sehr
knapp nicht erreicht wurden. Wenn die Feuerwehr durch organisatorische und strukturelle Beschleunigung in der Eintreffzeit um 1 Minute verbessert werden kann, würde
der Erreichungsgrad bereits um 15 % ansteigen. Eine weitere Minute würde zusätzlich
mehr als 10 % Steigerung im Erreichungsgrad bewirken. Dies ist den zahlreichen Einsätzen in Innenstadtnähe zuzusprechen, die die Berufsfeuerwehr erst mit rund 1-3 Minuten Verspätung erreichen kann.
10.2.2 Einfluss des Zug-RTW
Ein weiterer Sprung wird in Abb. 10.1 ersichtlich, wenn man zwei zusätzliche Einsatzkräfte auf dem ersten Löschfahrzeug positionieren würde. Dies entspricht der RTWBesatzung, falls diese nicht zur Verfügung stand, und ermöglicht es den Basislöschzügen der Wache Nord und Süd, eigenständig das Schutzziel von 10 Einsatzkräften
einzuhalten. In der Abbildung wird deutlich, dass in 5-10 % der Fälle diese Nichtverfügbarkeit des RTW zur Nichteinhaltung des Schutzzieles 1 geführt hat, da der ELW
nicht rechtzeitig an der Einsatzstelle eingetroffen ist.
Zusätzliche Faktoren sind:
•
Struktur der Basislöschzüge Süd und Nord: Aufgrund der Struktur der beiden
Basislöschzüge mit einem HLF (5 Einsatzkräfte) und der HRB (3 Einsatzkräfte)
kann ohne zusätzliche Einsatzkräfte auf dem RTW das Schutzziel nicht eigenständig und nur unter Einrechnung des ELW von der Hauptwache sichergestellt
werden. Die zeitliche Erreichbarkeit des ELW ist in Abb. 10.2 dargestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 106
•
Hohe Einsatzzahl der Hauptwache: Die Hauptwache verfügt über eine höhere
Personalbesetzung (weiteres HLF). Daher trägt hier der RTW im Regelfall nicht
zur Einhaltung der Schutzzielstufe 1 bei. In Gegenden, in denen die Hauptwache aufgrund langer Fahrzeiten nicht rechtzeitig eintreffen kann, ist daher der
Einfluss des Zug-RTW der beiden anderen Wachen deutlich höher. Hier kann
das Schutzziel nur durch rechtzeitiges Eintreffen des ELW sichergestellt werden. Dies ist aber auch nicht in allen Bereichen der Stadt möglich (vgl. Abb.
10.2).
•
Nicht garantierte Verfügbarkeit und planmäßige Nichtalarmierung des RTW: Bei
der Auswertung des Leitstellendatensatzes konnte festgestellt werden, dass
beim Löschzug der Hauptwache in 71,2 % der Fälle, beim Löschzug der Wache Süd nur in 47,6 % der Fälle und beim Löschzug der Wache Nord nur in
40,2 % der Fälle ein Feuerwehr-RTW mit dem Löschzug ausgerückt ist.
Dies liegt hauptsächlich daran, dass zu BMA-Einsätzen weder der Zug-RTW,
noch der Führungsdienst mit dem ELW alarmiert wird. Ein weiterer Grund ist,
dass der RTW auch im Regeldienst unabhängig vom Löschzug eingeplant ist
und daher nicht immer zur Verfügung steht. Diese Unterbesetzung der Löschzüge spiegelt sich bereits im niedrigen Erreichungsgrad wider.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 10.2
Räumliche Erreichbarkeit 107
Zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes durch ELW
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Räumliche Erreichbarkeit 108
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
10.2.3 Einfluss der räumlichen Erreichbarkeit
Als letzten Schritt in der Analyse des Erreichungsgrades findet eine räumliche Auswertung statt. Zu diesem Zweck wurden Analysebezirke gebildet und Erreichungsgrade für jeden Bezirk einzeln ausgewertet. Eine Übersichtskarte über die gebildeten
Bezirke ist in Abb. 10.3 dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt den Erreichungsgrad
pro Analysebezirk.
Es wird auch hier ersichtlich, dass es nur dort einen höheren Erreichungsgrad gibt, wo
auch die Hauptwache mit dem erweiterten Löschzug auf Basis der festgestellten Fahrzeiten eintreffen kann, bzw. der ELW planmäßig innerhalb von 8 Minuten eintrifft. Die
Bereiche, die durch die Wachen Nord und Süd abgedeckt werden, haben einen deutlich niedrigeren Erreichungsgrad, was zum Großteil durch die Unterbesetzung der
Löschzüge zu erklären ist. In den Bereichen, in denen gemäß Abb. 9.3 kein Löschzug
innerhalb von 8 Minuten ab Alarmierung aufgrund hoher Fahrzeiten eintreffen kann, ist
der Erreichungsgrad ebenfalls sehr gering.
Erreichungsgrad
Erreichungsgrad
exkl. BMA, inkl. Zug-RTW
10 Einsatzkräfte
8 Minuten Eintreffzeit
Anzahl
ausgewertete
Einsätze
Brand
32,7%
49
Eilendorf
56,8%
44
Haaren
65,7%
35
Innenstadt-Mitte
48,4%
184
Innenstadt-Nord
63,0%
119
Innenstadt-Ost
76,3%
207
Innenstadt-Süd
32,3%
167
Innenstadt-West
30,8%
52
Kornelimünster
21,4%
14
Laurensberg
34,6%
26
Oberforstbach
33,3%
21
Richterich
0,0%
11
Vaalserquartier
37,5%
32
Walheim
48,0%
25
Gesamt
50,6%
986
Analysebezirk
Tab. 10.2
Erreichungsgrad nach Analysebezirk
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 10.3
Räumliche Erreichbarkeit 109
Einteilung des Stadtgebietes in Analysebezirke
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Räumliche Erreichbarkeit 110
10.3 Fazit zum Erreichungsgrad
Der überwiegende Teil der Einsätze findet in der Innenstadt oder Innenstadtnähe statt.
Gerade hier hat die Berufsfeuerwehr jedoch Probleme, innerhalb von 8 Minuten ab
Alarmierung mit dem Löschzug die Einsatzstelle zu erreichen. Rund ein Viertel aller
zeitkritischen Einsätze kann daher nicht von der Feuerwehr innerhalb dieser 8 Minuten
bedient werden. Unabhängig von der Auswertungsmethode liegt der bei der aktuellen
Wachenstruktur der Berufsfeuerwehr maximal mögliche Erreichungsgrad aufgrund hoher Fahrzeiten folglich bei 76,9 %. Dieser Wert ist zu gering. Der reale Wert liegt, wie
dargestellt, deutlich niedriger.
Einer der Gründe, warum der tatsächlich festgestellte Erreichungsgrad deutlich unter
den 76,9 % liegt, ist die Unterbesetzung der Löschzüge. Derzeit wird der feuerwehrbesetzte Zug-RTW voll in die Zugstärke von 10 Einsatzkräften eingerechnet. Dieser
ist, wie dargestellt, jedoch häufig nicht verfügbar, was zu einer Unterbesetzung der
Löschzüge führt. Zusätzlich kann es selbst bei Verfügbarkeit des RTW unter der derzeitigen Struktur zu einem Interessenskonflikt an der Einsatzstelle kommen, da die
Besatzung nur entweder Rettungsdienstaufgaben oder feuerwehrtechnische Aufgaben im Löschzug übernehmen kann, nicht jedoch beides. Bei Nichtverfügbarkeit des
RTW kann weder die Wache Nord noch die Wache Süd das Schutzziel ohne Unterstützung der Hauptwache eigenständig erfüllen.
Zusätzlich stellt ein Großteil der Einsätze BMA-Alarme dar. Diese müssen als kritische
Ereignisse behandelt werden, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Nach aktuellem Stand der Alarm- und Ausrückeordnung werden weder der Zug-RTW noch der
ELW oder die Freiwillige Feuerwehr zu Brandmeldealarmen alarmiert. Die 8 Einsatzkräfte auf HRB und HLF können das Schutzziel jedoch nicht sicherstellen, was sich
deutlich auf den Erreichungsgrad auswirkt.
Die Freiwillige Feuerwehr kann aufgrund der Ausrückzeiten und der verminderten Tagesverfügbarkeit kaum innerhalb der Schutzzielstufe 1 eingeplant werden. Sie leistet
jedoch wichtige und nötige Unterstützungsarbeit innerhalb der Schutzzielstufe 2.
Rund ein Viertel der Einsätze kann nicht innerhalb von 8 Minuten erreicht werden. Abb.
9.3 zeigt, welche Bereiche bei Ansetzung durchschnittlicher Realausrückzeiten planerisch aufgrund der aktuellen Wachenstruktur nicht erreicht werden können. Dies spiegelt sich ebenfalls im niedrigen Erreichungsgrad wider.
Es gibt sehr viele Einsätze, welche nur mit einem Zeitverzug von 1-3 Minuten hauptsächlich im Bereich der Innenstadt erreicht werden können. Das SOLL-Konzept wird
Anpassungen empfehlen, welche eine signifikante Steigerung des Erreichungsgrades
zur Folge haben werden, aber auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung beinhalten. Ziel
muss es in Zukunft sein, mit einer möglichst wirtschaftlichen Lösung eine maximale
Verbesserung zu erwirken. Dies ist auf Basis der hier aufgeführten Analyse nur durch
eine strukturelle und personelle Anpassung innerhalb der Löschzüge und einer möglichen strukturellen Anpassung der Wachenstandorte (Verringerung der Fahrzeit) möglich.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 111
11 Gefährdungs- und Risikoanalyse
Im Rahmen der Gefährdungs- und Risikoanalyse werden die potenziellen und realen
Gefahrenschwerpunkte erfasst. Ebenso wird die Erreichbarkeit der Gefahrenschwerpunkte durch die Feuerwehr analysiert. Weiterhin wird auf die vorhandene Löschwasserversorgung eingegangen, die angepasst an die Gefahrenschwerpunkte, für eine
effektive Hilfeleistung unumgänglich ist.
Wie in jeder Stadt existieren auch in Aachen potenzielle Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr, sodass für die Bemessung
der Feuerwehr ein Überblick über die potenziellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist. Nachfolgend werden potenzielle Gefährdungen im Einsatzgebiet der
Stadt Aachen zusammengefasst.
11.1 Allgemeine Daten
Die Stadt Aachen ist die westlichste Großstadt Deutschlands und gehört als kreisfreie
Stadt zur Städteregion Aachen und dem Regierungsbezirk Köln. Im Nordwesten grenzt
Aachen an die Niederlande, im südwestlichen Teil an Belgien an.
Die administrative Grenze der Stadt Aachen umfasst städtische Gebiete, aber auch
ländlich geprägte Randgebiete und Wald. Der Großteil der Bevölkerung ist auf die innenstadtnahen Stadtgebiete im Zentrum konzentriert. Es gibt jedoch eine Vielzahl von
Vororten, die sich auf die ländlicheren Randgebiete verteilen.
Allgemeine Daten der Stadt Aachen
Geographische Lage
50° 46` 34 nördliche Breite
06° 05` 03 östliche Länge
Fläche der Gebietskörperschaft
Maximale Ausdehnung
160,85 km2
Nord-Süd: 21,6 km
West-Ost: 17,2 km
Höchster Punkt
410 m ü. NN
Niedrigster Punkt
125 m ü. NN
Wohnbevölkerung (Stand 31.12.2015)
Bevölkerungsdichte
Tab. 11.1
254.211
1580 EW / km ²
Allgemeine Daten der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen besteht aus mehreren Stadtteilen, die zu Analysezwecken zu 14
Analysebezirken zusammengefasst wurden (vgl. Kapitel 10). Die folgende Abbildung
stellt die Bevölkerungsdichte der einzelnen Bezirke dar. Es wird deutlich, dass die Bevölkerungsdichte im Zentrum der Stadt mit Abstand am höchsten ist. Dies sind die
Innenstadtbereiche, in denen sehr viele Menschen leben und große, mehrgeschossige
Häuser dominieren. Zum Rande des Stadtgebietes nehmen die Bevölkerungsdichte
und damit auch das Gefährdungspotenzial stetig ab.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 112
Die Einwohneranzahl der Bezirke stellt sich wie folgt dar:
Einwohnerzahlen nach Bezirk
Einwohner
Fläche in km 2
Bevökerungsdichte E/km 2
Innenstadt-Mitte
31.249
2,31
13.528
Innenstadt-Nord
27.705
4,36
6.354
Innenstadt-Ost
39.164
7,92
4.945
Innenstadt-Süd
49.007
32,34
1.515
Innestadt-West
17.326
4,7
3.686
Brand
17.288
13,38
1.292
Eilendorf
15.703
6,84
2.296
Haaren
12.494
8,8
1.420
Kornelimünster
3.367
4,53
743
Oberforstbach
5.094
10,78
473
Walheim
7.081
21,72
326
Vaalserquartier
9.594
8,48
1.131
10.348
21,49
482
8.791
13,18
667
254.211
160,8
1.581
Bezirk
Laurensberg
Richterich
Summe
Tab. 11.2
Verteilung der Einwohnerzahl
Über die Hälfte der Einwohner lebt im zentralen Bereich der Stadt. Folglich ist hier ein
Gefährdungsschwerpunkt und damit auch Einsatzschwerpunkt für die Feuerwehr zu
erwarten. Die Stadt Aachen hat eine positive Einwohnerentwicklung mit steigender
Tendenz vorzuweisen.
Die Fläche des Stadtgebietes teilt sich wie folgt auf:
Flächennutzung
Flächenart
Fläche in km²
Anteil %
Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche
40,23
25%
Erholungsfläche, Friedhofsfläche
7,07
4%
Verrkehrsfläche
16,38
10%
Landwirtschaftsfläche
63,90
40%
Waldfläche
30,35
19%
Wasserfläche
0,96
1%
sonstige Flächen
1,96
1%
160,85
100%
Summe
Abb. 11.1
Flächenverteilung des Stadtgebietes
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 113
11.2 Verkehrsflächen
Verkehrsflächen stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. So findet ein großer Teil
der Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Verkehrsunfälle,
Ölspuren usw.) statt. Andere Verkehrssysteme, wie Wasserstraßen oder das Schienennetz, können zudem besondere Herausforderungen für eine Feuerwehr darstellen.
Im Folgenden werden daher die vorhandenen Verkehrsflächen aufgezählt.
Zuständigkeit auf Bundesautobahnen gemäß § 3, Abs. 6 BHKG
Innerhalb des Stadtgebietes von Aachen verlaufen die Autobahnen A 4, A 44 und
A 544. Am Rande der Stadt Aachen befindet sich das Aachener Kreuz, an dem sich
die A 4 und A 44 kreuzen. Die A 544 verläuft von dort in die Innenstadt von Aachen
und mündet in den Europaplatz.
Folgende Zuständigkeiten ergeben sich für das Autobahnkreuz Aachen gemäß einer
Verfügung der Bezirksregierung:
1)
Tangente von der BAB 4 aus Richtung Köln auf die BAB 44 in Richtung Düsseldorf
Brandschutz: Feuerwehr Eschweiler
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
Leitstelle: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
2)
BAB 44 aus Richtung Belgien kommend im gesamten Verlauf in Richtung Düsseldorf
Brandschutz: Berufsfeuerwehr Aachen
Rettungsdienst: Berufsfeuerwehr Aachen
Leitstelle: Städteregion Aachen
3)
Parallelalarmierung für die nächsten drei Abschnitte (Städteregion und
Stadt Aachen), bis auf Weiteres.
3.a)
BAB 4 aus Richtung Köln auf die BAB 544 in Richtung Aachen bis zur
Autobahnunterführung (Brücke) der BAB 4 aus Richtung Niederlande
Brandschutz: FW Eschweiler
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
Leitstelle: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
3.b)
BAB 4 aus Richtung Köln auf die BAB 4 in Richtung Niederlande bis
zum ehemaligen Rastplatz Torresberg
Brandschutz: Feuerwehr Eschweiler
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
Leitstelle: Städteregion Aachen (FW Eschweiler)
3.c)
Schleife von der BAB 44 aus Richtung Belgien auf die BAB 544 in
Richtung Aachen („Achse 420“)
Brandschutz: Berufsfeuerwehr Aachen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 114
Rettungsdienst: Berufsfeuerwehr Aachen
Leitstelle: Städteregion Aachen
4.)
BAB 544 Aachen Richtung Köln bis Aachener Land
Brandschutz: Berufsfeuerwehr Aachen
Rettungsdienst: Berufsfeuerwehr Aachen
Leitstelle: Städteregion Aachen
5.)
Tangente von der BAB 44 aus Richtung Düsseldorf auf die BAB 544
bzw. BAB 4 in Richtung Aachen/Niederlande bis Torresberg bzw. Brückenunterführung
Brandschutz: Feuerwehr Würselen
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Würselen)
Leitstelle: Städteregion Aachen
6.)
Schleife von der BAB 44 aus Richtung Düsseldorf auf die BAB 4 in
Richtung Köln
Brandschutz: Feuerwehr Würselen
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Würselen)
Leitstelle: Städteregion Aachen
7.)
BAB 44 aus Richtung Düsseldorf in Richtung Belgien bis zur Tangente
von der BAB 544 aus Richtung Aachen auf die BAB 44 in Richtung
Belgien
Brandschutz: Feuerwehr Würselen
Rettungsdienst: Städteregion Aachen (FW Würselen)
Leitstelle: Städteregion Aachen
Sonstiges Straßennetz
Zusätzlich gibt es weitere Straßen höherer Straßenkategorien (Bundes- und Landesstraßen). Folgende Bundesstraßen gibt es im Stadtgebiet:
•
B 1 von Vaals (NL) in Stadtzentrum
•
B 1a als Teil einer Ringstraße um das Stadtzentrum
•
B 258 von Aachen nach Roetgen; „Himmelsleiter“
•
B 264 von Kelmis (B) ins Stadtzentrum
•
B 57 von Eupen (B) ins Stadtzentrum bis nach Würselen, Teil einer Ringstraße
um das Stadtzentrum
Weitere Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und entsprechenden Unfällen:
•
Pariser Ring/Toledoring
•
Prager Ring/Berliner Ring/Madrider Ring
•
Trierer Straße
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
•
Gefährdungs- und Risikoanalyse 115
Monschauer Straße
Vor allem größere Straßen sind häufig durch Güterverkehr mit LKW befahren. Dadurch
können Verkehrsunfälle mit komplexen technischen Hilfeleistungen entstehen. Zusätzlich können auf Straßen auch Gefahrgutvorfälle passieren, die wiederum spezielle Anforderungen an die Einsatzkräfte stellen. Zudem kann es auf Straßen mit erhöhter
Fahrgeschwindigkeit vermehrt zu Unfällen mit Personenschaden mit PKW oder Motorrädern kommen.
Schienenverkehr
Mehrere Bahnlinien kreuzen das Stadtgebiet. Stark befahren ist die zweispurige Strecke von Aachen über Stolberg nach Köln. Hier gibt es sehr viel Personen- und Güterverkehr, da hohe Pendelbewegungen beispielsweise nach Köln stattfinden. Diese
Strecke fungiert auch als ICE-Trasse.
Folgende Bahnhöfe befinden sich im Stadtgebiet:
•
Aachen Rothe Erde
•
Aachen Hauptbahnhof
•
Aachen West
•
Aachen Schanz
Gerade Aachen West ist – abgesehen vom Personenverkehr – ein Umschlagplatz für
Güter. Hier kam es in der Vergangenheit auch mehrfach zu Gefahrguteinsätzen für die
Feuerwehr.
Zwei weitere Bahnlinien verlaufen vom Aachener Hauptbahnhof in Richtung Belgien
(in westliche und südliche Richtung). Hier fahren unter anderem auch die Hochgeschwindigkeitszüge von Köln über Aachen nach Brüssel und Paris (Thalys und ICE).
Eine Bahnlinie verläuft über den Bahnhof Aachen West in nördliche Richtung. Hier
findet sowohl Personen- als auch Güterverkehr statt.
Tunnelanlagen
Im direkten Grenzgebiet von Aachen nach Belgien befindet sich der sogenannte
Buschtunnel. Dies ist ein rund 700m langer Eisenbahntunnel mit zwei Röhren. Für diesen Tunnel gibt es Sondereinsatzpläne der Feuerwehr. Ansonsten gibt es hauptsächlich kleinere Tunnelanlagen im Stadtgebiet.
Flugverkehr
Auf Aachener Stadtgebiet gibt es direkt keine Flugplätze. Der nächste größere Flughafen ist der Aachen Maastricht Airport, welcher jedoch auf dem Gebiet der Niederlande in der Nähe von Maastricht liegt. An der Stadtgrenze zu Aachen gibt es noch
den Flugplatz Merzbrück. Hier findet hauptsächlich Verkehr von motorisierten Kleinmaschinen und Segelflugzeugen statt. Aufgrund der Nähe zum Stadtgebiet können
auch hier Szenarien entstehen, die für die Feuerwehr Aachen relevant sind.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 116
Gewässer
Größere Gewässer wie beispielsweise Flüsse oder große Seen gibt es in Aachen
keine. Dennoch sind vermehrt kleine Bachläufe und Weiher vorhanden. Hier kann es
zu Eisunfällen und Wassernotfällen kommen. Wasserstraßen sind nicht vorhanden.
11.3 Hochwasser und Starkregen
Es gibt keine großen Flüsse in Aachen. Jedoch gibt es mehrere kleine Bachläufe, welche beispielsweise durch außergewöhnliche Starkregenereignisse Überschwemmungen hervorrufen können. Folgende relevante Bäche sind im Stadtgebiet vorhanden:
•
Wurm
•
Wildbach
•
Haarbach
•
Inde
•
Vicht
Bei extremen Hochwasserereignissen in diesen Gewässern sind örtliche Überschwemmungen zu erwarten, die auch teilweise bis an Wohnbebauung und Industriegebäude heranreichen können. Betroffen sind hier hauptsächlich die Stadtteile Laurensberg, Haaren, Eilendorf, Brand und Kornelimünster.
Zusätzlich zu Hochwasserereignissen in diesen Gewässern sind in den letzten Jahren
vermehrt Starkregenereignisse aufgetreten. Hier fällt innerhalb kurzer Zeit so viel Regen, dass die Wassermassen nicht abfließen können und für entsprechende Überschwemmungen gerade in Senken sorgen. Diese Ereignisse können im gesamten
Stadtgebiet auftreten.
11.4 Industrie und Gewerbe
Aachen ist auch durch den Universitätsstandort ein Industrie- und Technologie-Standort.
Verschiedene Arten von Industrie und Gewerbe können im Brandfall eine Gefährdung
darstellen. Dies ist häufig gerade durch gelagerte Stoffe und Materialien der Fall. Da
Aachen eine Großstadt ist, gibt es auch eine Vielzahl an Industrie- und Gewerbeobjekten. Diese sind hauptsächlich in den Industrie- und Gewerbegebieten konzentriert.
Die folgende Karte zeigt die Gewerbegebiete im Stadtgebiet. Aufgrund des Risikopotenzials sollten diese fristgerecht durch die Feuerwehr abgedeckt werden. Dies ist
beim überwiegenden Großteil der Gewerbegebiete auch problemlos oder mit sehr kurzem Zeitverzug möglich. Probleme gibt es hauptsächlich im grenzübergreifenden Gewerbegebiet „Avantis“ im Norden des Stadtgebietes. Hier kommt die Berufsfeuerwehr
und auch die Freiwillige Feuerwehr lediglich mit mehreren Minuten Verspätung an.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 117
Eine grenzübergreifende Unterstützung der Feuerwehr aus Heerlen (NL) ist vertraglich
geregelt.
Abb. 11.2
Gewerbeflächen in Aachen mit zeitlicher Erreichbarkeit
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 118
11.5 RWTH Aachen
Durch Forschungs- und Technologieeinrichtungen der RWTH Aachen ergeben sich
Gefährdungen, die in der Einsatzabwicklung eine große Rolle spielen. Diese können
technische Gefährdungen darstellen, aber auch Gefährdungen, welche sich durch die
Arbeit mit Gefahrstoffen und durch hohes Personenaufkommen ergeben.
11.6 Universitätsklinikum
Das Universitätsklinikum verfügt über eine Werkfeuerwehr, welche personell aus Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr Aachen besteht. Dieses Objekt verfügt über einen eigenen Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan. Die öffentliche Feuerwehr unterstützt hier bei größeren Ereignissen. Die Risiken und Gefährdungen, welche durch das
Universitätsklinikum Aachen entstehen, sind im eigenen Brandschutzbedarfsplan entsprechend berücksichtigt worden und sind dort nachzulesen.
11.7 Risikoobjekte
In Abschnitt 9.3 wurde die zeitliche Erreichbarkeit von Risikoobjekten überprüft. Insgesamt 804 Objekte gibt es in Aachen, welche aufgrund ihrer Bauweise, ihrer Nutzung
oder anderer Faktoren besondere Herausforderungen an Einsatzkräfte stellen können
oder ein besonderes Risikopotenzial aufweisen.
Die Verteilung dieser Objekte ist ebenfalls in Abschnitt 9.3 dargestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 119
11.8 Einsatzaufkommen
Die Auswertung der Einsatzstatistik liefert einen Überblick über das Einsatzaufkommen und damit über den zeitlichen Aufwand, den die Einsatzkräfte betreiben. Zudem
werden die Schwerpunkttätigkeiten der Feuerwehr ersichtlich. Dies lässt ebenfalls eine
Abschätzung von Gefährdungspotenzialen und Gefährdungsschwerpunkten zu.
In der Einsatzliste der Feuerwehr ist die Art jedes einzelnen Feuerwehreinsatzes aufgeführt. Hieraus lässt sich die Einsatzhäufigkeit je Einsatzkategorie für verschiedene
Jahre ermitteln und vergleichen.
Stadt Aachen
Einsätze nach Einsatzart
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2012
BF
2012
FF
2013
BF
Brände
Abb. 11.3
2013
FF
2014
BF
2014
FF
Technische Hilfeleistungen
2015
BF
2015
FF
2016
BF
2016
FF
Fehlalarmierungen
Einsätze nach Einsatzart
In der vorhergehenden Abbildung wird die Einsatzverteilung zwischen Berufs- und
Freiwilliger Feuerwehr deutlich. Im Durchschnitt arbeitet die Berufsfeuerwehr (ohne
Rettungsdienst) 3621 Einsätze im Jahr ab, was in etwa 10 Einsätzen am Tag entspricht. Die Freiwillige Feuerwehr wird im Jahr im Mittel zu 315 Einsätzen alarmiert. In
dem Diagramm wird deutlich, dass bei knapp der Hälfte der Brandeinsätze der Berufsfeuerwehr auch die Freiwillige Feuerwehr alarmiert wurde. Den größten Teil der Technischen Hilfeleistungen stellen Kleineinsätze dar, die die Berufsfeuerwehr ohne Freiwillige Feuerwehr abarbeitet. Die Technischen Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr waren in erster Linie Unwettereinsätze .
Da außer bei Kleineinsätzen die Freiwillige Feuerwehr sehr selten ohne die Berufsfeuerwehr arbeitet, werden im Folgenden nur noch die Einsatzstatistiken der Berufsfeuerwehr dargestellt, um eine Einsatzverteilung nach Kategorie zu zeigen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 120
Stadt Aachen
Einsatzstatistik Brandeinsätze
600
500
6
4
22
400
13
5
3
5
25
16
17
107
111
111
93
342
349
354
372
2012
2013
2014
2015
164
300
200
314
100
0
Kleinbrand a
Abb. 11.4
Kleinbrand b
Mittelbrand
2016
Großbrand
Art der Brandeinsätze
Die Anzahl der Brände bleibt in Aachen über die Jahre einigermaßen konstant. Im
Mittel sind über 70 % der tatsächlichen Brandeinsätze Kleinbrände, welche mit einem
Kleinlöschgerät gelöscht werden konnten (Kleinbrand a). Ein Kleinbrand b ist ein
Brand, welcher mit nur einem C-Rohr gelöscht werden konnte. Es ist jedoch auch festzustellen, dass es in jedem Jahr schwere Brandereignisse (Mittel- und Großbrand)
gibt, bei denen ein hohes Personalaufkommen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr
notwendig ist.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 121
Stadt Aachen
Einsatzstatistik Technische Hilfeleistungen
3500
3000
2500
1191
2000
1147
1175
966
1500
163
109
129
282
1000
500
584
421
335
322
90
269
147
117
211
307
49
294
138
199
296
318
134
221
337
535
642
734
2014
2015
2016
0
2012
2013
Menschen in Notlage*
Tiere in Notlage
Verkehrsunfälle und -störungen
Wasser- und Sturmschäden
ABC-Einsätze**
sonstige
* sofern keiner der nachfolgenden Kategorien zuzuordnen
** inklusive Ölspureinsätze
Abb. 11.5
Art der Technischen Hilfeleistungen
Die Anzahl der Technischen Hilfeleistungen ist naturgemäß schwankend, weil diese
mehr von äußeren Einflüssen (Wetter, Verkehr etc.) abhängen als Brandeinsätze. Ein
hoher Anteil der Einsätze sind kleinere Technische Hilfeleistungen wie beispielsweise
Tragehilfe oder Türöffnungen. Es kommt jedoch auch regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen und komplexen Einsatzlagen.
Stadt Aachen
Einsatzstatistik Fehlalarme
1000
14
900
38
800
700
419
14
36
430
407
393
207
196
228
241
2013
2014
2015
2016
28
600
560
500
400
300
200
501
100
0
2012
Blinder Alarm
Abb. 11.6
Brandmeldeanlagen
Böswilliger Alarm
Art der Fehlalarme
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 122
Der größte Teil der Fehlalarmierungen wird durch Brandmeldeanlagen ausgelöst. Einen weiteren großen Faktor stellen die blinden Alarme (Anscheinsgefahr, Alarmierung
in gutem Glauben) dar. Böswillige Alarme finden nur vergleichsweise selten statt.
11.9 Löschwasserversorgung
Das zur Brandbekämpfung erforderliche Löschwasser wird im Stadtgebiet grundsätzlich durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt. Das heißt, die Entnahme größerer Löschwassermengen erfolgt im Regelfall über die Hydranten der Wasserleitungen des Trinkwasserversorgungsnetzes.
Grundsätzlich sind bei einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung Eigentümer,
Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten für eine
besondere Löschwasserversorgung Sorge zu tragen (DVGW 405 Objekt- und Grundschutz). In Bereichen, in denen der Grundschutz nicht gewährleistet ist, muss mit
Tanklöschfahrzeugen bzw. Löschwasserförderung über lange Wegstrecken mit ausreichend Schlauchmaterial die Löschwasserversorgung sichergestellt werden.
Im Stadtgebiet gibt es verschiedene Bereiche in denen keine ausreichende Löschwasserversorgung aus dem öffentlich Trinkwassernetz vorhanden ist. Dies sind insbesondere Teile von:
•
Horbach,
•
Gewerbegebiet Avantis,
•
Orsbach,
•
Sief,
•
Camp Hitfeld,
•
weite Teile des Aachener Waldes.
Außerdem kann bei etlichen Objekten aufgrund des Gefahrenpotentials oder der
Struktur von Betrieben nicht von einer ausreichenden Löschwasserversorgung ausgegangen werden.
Die vorgehaltene mobile Löschwassermenge auf den Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr sowie auf den Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr ist grundsätzlich ausreichend hoch, um auch bei abgelegenen Objekten ausreichend Löschwasserreserve zur
Verfügung zu haben, bzw. einen Pendelverkehr einzurichten. Bei den betroffenen Straßen und Objekten sind die notwendigen Einsatzmittel (TLF 4000, SW 2000 und/oder
AB Schlauch) als zusätzliche Einsatzmittel im Leitstellenrechner versorgt worden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 123
11.10 Risikoanalyse als Ergänzung zur Gefährdungsanalyse
Die Gefährdungsanalyse umschreibt potenzielle Gefährdungen unabhängig von ihrer
Eintrittswahrscheinlichkeit. So ist es möglich, Szenarien zu identifizieren, mit denen
die Feuerwehr konfrontiert werden kann. Die Risikoanalyse geht hier einen Schritt weiter und betrachtet zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit, um Risikoschwerpunkte
auszumachen. Es wird eine mathematische Berechnung durchgeführt, basierend auf
den realen Einsatzdaten von Ende 2012 bis Mitte 2017. Eine Risikoverteilung über
dem Stadtgebiet wird sichtbar.
Der Feuerwehrbedarf einer kommunalen Gebietskörperschaft orientiert sich, neben
rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien, vor allem an der Gefährdungs- und
Risikosituation im Stadtgebiet. Demzufolge ist eine strukturierte Risikoeinschätzung
der Stadt Aachen eine Grundvoraussetzung, um den Feuerwehrbedarf sicher und
nachvollziehbar bemessen zu können.
Methodik
Zur Ermittlung der Risikoverteilung wird das Stadtgebiet in quadratische Rasterelemente mit einer Fläche von je einem Quadratkilometer unterteilt. Dies gewährleistet
einen Vergleich der einzelnen Risikowerte in den Rasterelementen. Risiko definiert
sich grundsätzlich aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß:
𝑅𝑖𝑠𝑖𝑘𝑜 = 𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑠𝑤𝑎ℎ𝑟𝑠𝑐ℎ𝑒𝑖𝑛𝑙𝑖𝑐ℎ𝑘𝑒𝑖𝑡 ∗ 𝑆𝑐ℎ𝑎𝑑𝑒𝑛𝑠𝑎𝑢𝑠𝑚𝑎ß
Dieses Risiko kann sich jedoch zwischen Ortsteilen und Rasterelementen maßgeblich
unterscheiden. Die Risikoanalyse relativiert die festgestellten Gefährdungsschwerpunkte, indem sie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß mitberücksichtigt. Sie ist somit eine Ergänzung zur Gefährdungsanalyse.
Das Schadensausmaß wird durch den Bewältigungsaufwand (dargestellt durch Einsatzkräftezahl und Einsatzdauer) approximiert. Somit wird angenommen, dass Einsätze, bei denen eine hohe Zahl an Einsatzkräften längere Zeit im Einsatz war, ein
höheres Schadensausmaß darstellen als Kleineinsätze, die mit wenigen Einsatzkräften in einer kurzen Zeit abgearbeitet werden können.
In den Bereichen, in denen das Risiko höher ist, finden entweder mehr Einsätze (Eintrittswahrscheinlichkeit) und/oder Einsätze mit höherem Schaden (Schadensausmaß)
statt. Diese beiden Faktoren werden für jedes Rasterelement individuell betrachtet.
Damit erhält man eine Aussage über die Verteilung der feuerwehrrelevanten Risiken
über das Stadtgebiet. Gefährdungen, die im Analysezeitraum aufgrund ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht aufgetreten sind, werden lediglich in der Gefährdungsanalyse
abgebildet.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 124
11.10.1 Risikoverteilung
Grundsätzlich ist dort mit einem höheren Einsatzaufkommen zu rechnen, wo sich viele
Menschen aufhalten. Dieses erhöhte Einsatzaufkommen spiegelt sich in erhöhten Risikowerten wider.
Abb. 11.7 zeigt die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet. Es ist deutlich sichtbar, dass
sich das höchste Risiko auf die Innenstadt erstreckt. Dies ist hauptsächlich mit der
Siedlungsstruktur und der Bevölkerungsdichte zu erklären. Hier weist die Stadt einen
deutlich großstädtischen Charakter auf. Die anderen Stadtteile weisen einen etwas
niedrigeren Risikowert auf.
Weitere Risikoschwerpunkte als die Innenstadt sind deutlich erkennbar, auch entlang
der Hauptverkehrsstraßen. Hier kommt es vermehrt zu Technischen Hilfeleistungen.
Eine Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte innerhalb der definierten Schutzzielzeiträume sollte gewährleistet sein. Mit Betrachtung von Abb. 9.3 wird jedoch deutlich,
dass gerade dort, wo es den mit Abstand höchsten Risikowert gibt (Innenstadt), die
Feuerwehr Probleme hat, hilfsfristgerecht einzutreffen. Eine weitere Risikoerhöhung,
welche nicht abgedeckt ist, gibt es im Bereich Preuswald. Hier gibt es mehrstöckige
Gebäude mit entsprechender Einwohnerdichte, die erst mit deutlicher Verspätung
durch die Feuerwehr erreicht werden können.
11.10.2 Bewertung der Risikohöhe
Nicht nur die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet muss betrachtet werden. Die absolute Höhe des Risikos lässt Schlüsse darauf zu, wie risikoreich die Stadt im Vergleich
zu anderen Gebietskörperschaften verschiedener Größe ist. Hierzu wird das risikoreichste Rasterelement in der Innenstadt von Aachen herangezogen.
Die gleiche Berechnungsart wie hier wurde bereits in verschiedenen Städten und Gemeinden verschiedener Größe durchgeführt. So konnten Erfahrungswerte gesammelt
werden, die es ermöglichen, festzustellen, ab wann ein Risiko ungewöhnlich hoch ist.
Im Vergleich zu anderen Städten gleicher Größe und ähnlicher Struktur, zeigt das Rasterelement mit dem höchsten Risikowert im Stadtzentrum einen deutlich höheren Wert.
Somit besitzt die Stadt einen deutlich erhöhten Risikowert.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Gefährdungs- und Risikoanalyse 125
Abb. 11.7 Risikoverteilung in der Stadt Aachen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Schutzzieldefinition 126
12 Schutzzieldefinition
Nachfolgend werden für das Stadtgebiet Aachen die notwendigen Leistungsanforderungen für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr definiert.
12.1 Leistungsanforderung – großstädtisches Gebiet
12.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Bereichen
Gemäß der Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger2 sollen bemessungsrelevante Schutzzielszenarien festgelegt werden. In
der Anlage zu dieser Handreichung sind Beispiele für Szenarien genannt. Im Rahmen
der Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 19.11.2015 wurde für städtisch geprägte Bereiche ebenfalls ein bemessungsrelevantes Szenario als Mindeststandard bestätigt. Als geeignetes Schutzzielszenario
für Brände ist auf Basis der Gefährdungs- und Risikoanalyse für das Stadtgebiet
Aachen folgendes Szenario zu definieren:
„Als dimensionierendes Schadensereignis gilt der Brand, der regelmäßig die
größten Personenschäden fordert. Dies ist der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der
betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum.
Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss die
Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. Dieses Ereignis
wird als kritischer Wohnungsbrand bezeichnet.“
Das anzunehmende Szenarienausmaß entspricht dem Beispiel 02 der Anlage zur
Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger.
Demnach gilt dieses Szenario, einschließlich der daran abgeleiteten Anforderungen,
für Stadtgebiete mit folgenden Charakteristika:
✓ überwiegend Gebäude mittlerer Höhe (Gebäudeklassen 4 und 5),
✓ zusätzlich vereinzelte Hochhäuser,
✓ überwiegend enge bzw. geschlossene Bebauung.
Aus diesen Charakteristika resultieren i. d. R. eine hohe Bevölkerungsdichte sowie
eine hohe Anzahl von Nutzungseinheiten je Gebäude. Bei Verrauchen eines Treppenraumes muss mit einer umfangreichen Menschenrettung gerechnet werden.
2
herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW und dem
Städte- und Gemeindebund NRW mit Stand vom 07. Juli 2016
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Schutzzieldefinition 127
12.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke
Aus diesem Szenario ergibt sich eine als Stand der Technik anerkannte Hilfsfrist 1
von 9,5 Minuten vom Eingang der Meldung in der Leitstelle bis zum Eintreffen der
Feuerwehr am Einsatzort, um die Menschenrettung durchführen zu können.
Um im Zeitverlauf zusätzlich eine Brandausbreitung zu verhindern und den Brand wirkungsvoll zu bekämpfen, ist eine Unterstützung durch weitere Kräfte in der Hilfsfrist 2
nach 14,5 Minuten erforderlich (5 Minuten nach Eintreffen der ersten Kräfte).
Abb. 12.1
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit nach DIN 14011 (Quelle: Abbildung 1
der Anlagen zur Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung)
Für die Bewältigung des oben dargestellten kritischen Schutzzielszenarios sind
10 Funktionen innerhalb der Schutzzielstufe 1 sowie weitere Funktionen innerhalb der
Schutzzielstufe 2 zur Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung notwendig. Diese Funktionsstärke ist für großstädtische
Gebiete ebenfalls als Stand der Technik eingeführt und akzeptiert (vgl. Beispiel 04 in
der Anlage zur Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung).
Auf Grund einsatztaktischer Standardverfahren, die in der Feuerwehr Aachen fest eingeführt sind und sich demnach auch im Trainingszustand des Personals wiederfinden,
wurden diese personellen Mindestanforderungen nachfolgend in eine Aufgabenverteilung gemäß der Einsatztaktik der Feuerwehr Aachen überführt. In Abb. 12.2 ist die
empfohlene Zusammensetzung der ersten taktischen Einheit zur Menschenrettung
dargestellt, die in großstädtischen Bereichen als Grundschutzeinheit innerhalb der
Hilfsfrist 1 bzw. Schutzzielstufe 1 definiert wird.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 12.2
Schutzzieldefinition 128
Grundschutzeinheit zur Menschenrettung bei Bränden in mehrgeschossigen Gebäuden (Basiszug)
Die Besetzung der notwendigen Einsatzmittel begründet sich folgendermaßen:
Das Hilfeleistungslöschfahrzeug ist mit einem Einheitsführer mit Zugführerqualifikation sowie einem Trupp mit Gruppenführer (3 Fkt.) und einem Maschinisten
zu besetzen. Dadurch wird die nötige Führungsstruktur frühzeitig sichergestellt
und die gewohnte Einsatztaktik kann weiterhin beibehalten werden.
Das Hubrettungsfahrzeug ist mit drei Funktionen zu besetzen um:
o eine Menschenrettung über das Hubrettungsfahrzeug eigenständig durchführen zu können,
o tragbare Leitern eigenständig vornehmen zu können,
o alternativ als vollwertiger zusätzlicher Trupp zur Verfügung zu stehen.
Der Sicherheitstrupp besteht im Sinne eines „leichten Sicherheitstrupps“3 in der
Frühphase aus zwei Funktionen. Damit kann im Falle eines Atemschutznotfalls
der verunfallte Trupp schnell aufgefunden werden, die Lage erkundet, eine
Rückmeldung gegeben und ggf. die Lage stabilisiert bzw. bei ein bis zwei betroffenen Truppmitgliedern auch eine Sofortrettung eingeleitet werden. Lageabhängig ist der Sicherheitstrupp mit Eintreffen weiterer Kräfte zu einem „schweren Sicherheitstrupp“ auszubauen bzw. zu ergänzen. Abb. 12.2 stellt hier ein
Tanklöschfahrzeug zur Sicherstellung des Sicherheitstrupps dar. Dies ist die
Endausbaustufe (vgl. SOLL-Konzept). Derzeit wird diese Aufgabe mithilfe eines
feuerwehrbesetzten RTW durchgeführt.
3
Atemschutz Notfallmanagement; U. Cimolino, A. Ridder, B. Lüssenheide, Chr. Reeker, J. Südmersen; ecomed Sicherheit; 2010
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Schutzzieldefinition 129
Dieser Kräfteaufwand bzw. diese Einsatzmittelkette ist ebenfalls geeignet, um Alarme
durch Brandmeldeanlagen (Objekte ohne besondere Gefahrenschwerpunkte) eigenständig zu bewältigen.
Nachfolgend ist außerdem die Zusammensetzung der zweiten taktischen Einheit zur
Einsatzleitung und vollständigen Brandbekämpfung (Schutzzielstufe 2) bei diesem
Szenario dargestellt. Diese Kräfte sollten demzufolge innerhalb der Hilfsfrist 2 bzw.
Schutzzielstufe 2 eintreffen, um die in Abb. 12.2 dargestellten Kräfte zu unterstützen.
In dieser Schutzzielstufe ist mindestens ein übergeordneter Führungsdienst (Verbandsführer gemäß Abschnitt 13.2.2) erforderlich, der die Gesamteinsatzleitung übernimmt und auch bei Aufwachsen des Einsatzes bis Verbandsstärke die Einsatzleitung
behält. Besonders durch das Eintreffen weiterer Kräfte der Berufs- und Freiwilligen
Feuerwehr wird der Einsatz spätestens in der Hilfsfrist 2 die Stärke eines Löschzuges
überschreiten. Die Gesamteinsatzleitung bei diesem Schutzzielszenario allein beim
Zugführer der ersteintreffenden Einheit zu belassen, ist somit gemäß FwDV 1004 nicht
möglich. Zusätzlich ist in dieser Schutzzielstufe mindestens ein weiteres Löschfahrzeug zur Brandbekämpfung erforderlich, das auf Grund der Ausrück- und Eintreffzeiten
entweder durch ein weiteres Fahrzeug der Berufsfeuerwehr oder ein Löschfahrzeug
des zuständigen Löschzugs der Freiwilligen Feuerwehr gestellt werden kann. Unter
Beachtung der eingeführten Einsatztaktik der Feuerwehr Aachen ergibt sich somit einschließlich Ergänzungseinheit in der Schutzzielstufe 2 die Notwendigkeit zur Sicherstellung von mindestens 17 Einsatzfunktionen.
4
FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem, Ausgabe: März 1999
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 12.3
Schutzzieldefinition 130
Ergänzungseinheit zur Einsatzleitung und Brandbekämpfung bei Bränden in mehrgeschossigen Gebäuden
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Schutzzieldefinition 131
12.2 Zielerreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem
die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Die Festlegung
des Zielerreichungsgrades beschreibt das individuelle Sicherheitsniveau einer Stadt
und wird durch die politischen Entscheidungsträger festgelegt.
Um eine leistungsfähige Gefahrenabwehrstruktur im Sinne des Gesetzgebers vorzuhalten, ist ein ausreichend hoher Erreichungsgrad als Zielstellung erforderlich. Gerichtliche Überprüfungen haben festgelegt, dass erst ein Erreichungsgrad von 80 % eine
leistungsfähige Struktur beschreibt und die örtlichen Verhältnisse im Betrachtungsgebiet hinreichend berücksichtigt.
Gemäß der Anlage zur Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung (Teil 6) sowie
den fortgeschriebenen Empfehlungen der AGBF Bund wird für großstädtische Gebiete
ein Erreichungsgrad von mindestens 90 % als erforderlich angesehen und wird somit zukünftig als politisch formulierte Zielstellung für die Stadt Aachen empfohlen.
Dies bedeutet, dass bei 9 von 10 Einsätzen die oben genannten Leistungskriterien
eingehalten werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 132
13 SOLL-Konzept
Im Rahmen des vorliegenden SOLL-Konzeptes werden Maßnahmen erläutert, die zur
Einhaltung des Schutzzieles bzw. zur Sicherstellung der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ notwendig sind. Die aufgezeigten Maßnahmen beruhen auf den festgestellten Mängeln in der IST-Analyse.
Für das SOLL-Konzept ergeben sich folgende Vorbemerkungen als Ausgangsvoraussetzungen:
Beibehaltung der gewachsenen Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr: Eine dezentrale Standortstruktur bei der Freiwilligen Feuerwehr sorgt für
kurze Anfahrtszeiten der Einsatzkräfte zu den Feuerwehrhäusern im Alarmfall.
Dadurch können die naturgemäß ohnehin längeren Ausrückzeiten auf einem
erträglichen Maß gehalten werden. Die ehrenamtliche Löschzugstruktur soll somit unverändert erhalten bleiben.
Einheitliche Standardkomponenten bei BF und FF: Grundsätzlich sollen alle
verfügbaren Komponenten des Gefahrenabwehrsystems gleichberechtigt berücksichtigt werden können. Durch standardisierte Funktionsstärken auf einheitlichen Fahrzeugen ist sichergestellt, dass im täglichen Einsatzalltag lediglich
naturgemäß bestehende Unterschiede in der Personalverfügbarkeit und damit
der Eintreffzeit berücksichtigt werden müssen. Bereits derzeit ist gewährleistet,
dass ein Löschfahrzeug der FF aus personeller und materieller Sicht die Standardaufgaben der Brandbekämpfung nach dem Eintreffen in gleichem Maße
erfüllen kann wie ein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr. Dabei sind auch einsatztaktische Grundgedanken wie z.B. die Mindestbesetzung eines Löschfahrzeugs mit fünf Einsatzkräften beizubehalten.
Klare Aufgabenzuweisung bei bestimmten Einsatzmitteln: Bestimmte Gefahrenabwehrkomponenten (Einsatzmittel) sollten auf Grund der notwendigen
Aus- und Fortbildung nur durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt werden. Dies
sind Führungsdienste, Hubrettungsfahrzeuge und eine umfangreichere Hilfeleistungsausstattung (vollständiger Hilfeleistungssatz, Kran etc.). Eine durchgehende Sicherstellung der notwendigen Qualifikationen und die kurzfristige Verfügbarkeit sind durch die Freiwillige Feuerwehr im ehrenamtlichen System naturgemäß nicht leistbar.
Sicherstellung bei überdurchschnittlichem Kräftebedarf und Sicherstellung des Grundschutzes: Eine wirtschaftliche Personalvorhaltung einer Berufsfeuerwehr kann für außergewöhnlich umfangreiche Schadensereignisse
und ungewöhnlich viele Paralleleinsätze nicht ausgelegt sein. Die Zusammenarbeit mit den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr und die Nachbesetzung
der Wachen durch die Löschzüge ist an dieser Stelle gleichsam notwendig und
unersetzbar.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 133
Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr: Für die Fahrzeugausstattung
der ehrenamtlichen Löschzüge wurden bereits in der Vergangenheit Grundanforderungen definiert, die eine aufgabenkonforme Leistungsfähigkeit sicherstellen. Dieses Rahmenkonzept ist Ausgangsbasis für die weiteren Planungen im
SOLL-Konzept (vgl. Abschnitt 13.5.2.1).
13.1 Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades
Das empfohlene Schutzziel der Stadt Aachen sieht vor, dass im gesamten Stadtgebiet
innerhalb von 9,5 Minuten ab Meldungseingang in 90 % der Fälle 10 Einsatzkräfte die
Einsatzstelle erreichen müssen. Tatsächlich wurden diese Qualitätskriterien in den
letzten Jahren nur in 50,6 % der Fälle (exkl. Brandmeldealarme), bzw. 24,0 % der Fälle
(inkl. Brandmeldealarme) erreicht. Nachfolgend werden geeignete Maßnahmen im
Rahmen des SOLL-Konzeptes zur schrittweisen Steigerung des Erreichungsgrades
dargestellt.
13.1.1 Schaffung eines neuen Berufsfeuerwehrstandortes
In Kapitel 9 und 10 wurde dargelegt, dass es Defizite in der Standortstruktur von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr gibt. Dies führt dazu, dass größere Bereiche im Stadtgebiet mit erhöhtem Risikopotenzial existieren, welche weder durch Berufs- noch
durch Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreicht werden können. Diese Bereiche der
Innenstadt, des südwestlichen Stadtgebietes und im Bereich Preuswald sind in Abb.
9.3 dargestellt. Aufgrund der genannten Abdeckungsdefizite ist eine strukturelle Anpassung mit einer vierten Wache der Berufsfeuerwehr unausweichlich, auch da
selbst mit drei frei im Stadtgebiet geplanten Wachen keine ausreichende Abdeckung
sichergestellt werden könnte. Dieser vierte Standort sollte so gelegen sein, dass die
bebaute Fläche, welche derzeit nicht durch die Berufsfeuerwehr erreicht werden kann,
möglichst komplett durch diesen abgedeckt wird. Zusätzlich sollte diese Wache möglichst hilfsfristgerecht die Innenstadt und den Preuswald erreichen. Detaillierte Auswertungen haben gezeigt, dass ein idealer Standort im Bereich Brüsseler Ring/Lütticher Straße liegen würde. Aufgrund der dortigen Grundstückssituation wurde jedoch
auch ein mögliches Grundstück im Kreuzungsbereich Siegelallee/Monschauer Straße
auf seine Tauglichkeit untersucht. Dieses Grundstück erfüllt die oben genannten Kriterien beinahe vollständig. Im Bereich der Innenstadt kann es zu kleineren Verzögerungen (<1 Minute) kommen, die durch eine qualifizierte Erkundung des Führungsdienstes überbrückt werden, um die Entwicklungszeit zu reduzieren. Zusätzlich wird
die Erreichbarkeit im Bereich Lichtenbusch deutlich erhöht. Der Bereich Preuswald
kann mit minimalen Verzögerungen (<1 Minute) ebenfalls erreicht werden.
Somit ist die Entwicklung eines vierten Standortes der Berufsfeuerwehr im Bereich
Siegelallee/Monschauer Straße deutlich zu empfehlen. Dieser Standort ist geeignet,
um die oben festgestellten Abdeckungsdefizite zu beheben und in Zukunft den zu niedrigen Erreichungsgrad deutlich zu verbessern.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 13.1
SOLL-Konzept 134
Fahrzeitanalyse der Berufsfeuerwehr mit zusätzlichem Standort
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 135
13.1.2 Verlegung der Löschzüge Nord und Mitte
Die Löschzüge Nord und Mitte der Freiwilligen Feuerwehr fahren derzeit zu den Einsatzschwerpunkten der Innenstadt. Die beiden Feuerwehrhäuser befinden sich allerdings weit außerhalb des Stadtzentrums. Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Nord
befindet sich am aktuellen Standort nicht einmal im eigenen originären Ausrückebereich. Die Einsatzkräfte halten sich hingegen sowohl tagsüber, als auch zu sonstigen
Zeiten hauptsächlich im Bereich der Innenstadt auf. Im Einsatzfall müssen diese zur
Wache Nord der Berufsfeuerwehr (LZ Nord) oder auf die Hüls (LZ Mitte) fahren, um
dann mit dem Einsatzfahrzeug wieder in die Innenstadt hereinzufahren. Dies führt zu
sehr langen Ausrück- und Anfahrtszeiten.
Die Löschzugführer beider Löschzüge haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt,
ihre Feuerwehrhäuser innenstadtnäher zu verlegen, um dort innerhalb der Schutzzielstufe 1 und 2 mit der Berufsfeuerwehr zusammen agieren zu können.
Eine Auswertung hat gezeigt, dass sich ein optimaler Bereich für ein solches neues
Feuerwehrhaus für den Löschzug Nord im Bereich Schanz befinden würde. Da es dort
aufgrund der Grundstücksituation nicht möglich sein wird, einen Standort zu schaffen,
müssen mehrere Alternativgrundstücke auf ihre Tauglichkeit zur Errichtung eines Feuerwehrhauses geprüft werden. Eine Verlegung des Löschzugs Nord hätte außerdem
zur Folge, dass sich die angespannte räumliche Situation auf der Nordwache entspannt und dort in Zukunft weniger Investitionen in die Erweiterung getätigt werden
müssen.
Im Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte gibt es in Zukunft einen hohen Investitionsbedarf, um dieses zukunftsfähig und sicher zu gestalten. Da es dort bezüglich Ausrückund Fahrzeiten die gleichen Probleme wie im Löschzug Nord gibt, muss auch hier
grundsätzlich über eine Verlegung nachgedacht werden. Ziel muss es sein, möglichst
beide Löschzüge innenstadtnah zu verlegen, da sich dort der überwiegende Großteil der Einsätze abspielt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 136
13.1.3 Anpassung der Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr
Derzeit sind die Zuständigkeitsbereiche der Freiwilligen Feuerwehren an den ehemaligen Bezirksvertretungsgrenzen orientiert. In Kapitel 5.5 wurde hingegen dargestellt,
dass diese derzeitige Aufteilung des Stadtgebietes ineffizient ist.
Die Zuständigkeiten für die Löschzüge sollten in der Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO) jedoch in einer Art und Weise geregelt sein, die sicherstellt, dass derjenige
Löschzug, der die Einsatzstelle im Einsatzfall am schnellsten erreichen kann, alarmiert
wird. Die Chance auf eine erfolgreiche Menschenrettung wird so maximiert.
Abb. 13.2 definiert für jeden Bereich des Stadtgebietes auf Basis einer Fahrzeitsimulation, welcher Löschzug dorthin die geringste Fahrzeit hat. Auf der Grenze der Bereiche treffen die beiden benachbarten Löschzüge im Durchschnitt gleichzeitig bei identischer Ausrückzeit ein.
Für den Löschzug Nord wurde in Abb. 13.2 ein optimierter theoretischer Standort im
Bereich Schanz angenommen. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dort ein geeignetes
Grundstück zu finden und die Standortplanung noch nicht weit genug fortgeschritten
ist, ist dieser theoretische Ausrückebereich gestrichelt dargestellt. Hier kann es im
Zuge der konkreten Standortplanung zu Verschiebungen kommen.
Es ist ersichtlich, dass die so ermittelten Bereiche teils deutlich von den derzeitigen
Ausrückebereichen der Löschzüge abweichen (vgl. Abb. 5.14). Im Anhang ist ebenfalls
dargestellt, welche Gebiete jeder Löschzug bei derzeitiger Standortstruktur mit welcher
Fahrzeit erreichen kann (siehe Anhang C). Zusätzlich befindet sich in Kapitel 8.1 eine
Auswertung der aktuellen Ausrückzeiten. Diese Daten müssen zusammen als Diskussionsgrundlage dienen, um zukünftige Ausrückebereiche festzulegen und diese auch
entsprechend in der AAO zu verankern. Im Grenzbereich kann es außerdem ratsam
und sinnvoll sein, mehrere Löschzüge zu alarmieren, um ein schnellstmögliches Eintreffen der ersten Kräfte zu erreichen.
Da in die Definition der Zuständigkeiten zumindest die Löschzugführung der
Freiwilligen Feuerwehr eingebunden sein sollte, muss eine Diskussion auf Basis
der in diesem Dokument dargestellten Auswertungen erfolgen.
Punkte, die in diese Diskussion einfließen sollten, sind:
-
Bereiche schnellster Fahrzeit der Freiwilligen Feuerwehr (vgl. Abb. 13.2)
-
Ausrückzeiten (vgl. Kapitel 8.1)
-
Zeitabhängige Personalverfügbarkeit (vgl. Kapitel 5.1)
-
Vorgehaltene Einsatztechnik (vgl. Kapitel 5.3)
-
Durch mehrere Löschzüge erreichte Gebiete (vgl. Anhang)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 137
Die folgende Karte zeigt exemplarisch die Bereiche schnellster Fahrzeit der Freiwilligen Feuerwehr als eine mehrerer Grundlagen zur Festlegung der Ausrückebereiche:
Abb. 13.2
Bereiche schnellster Fahrzeit der Freiwilligen Feuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 138
13.1.4 Anpassung der AAO bei Brandmeldealarmen
Bei Brandmeldealarmen ist grundsätzlich von einem kritischen Schadensereignis auszugehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Wie in Kapitel 10.2 dargestellt wurde, wird
ein Großteil dieser Ereignisse jedoch planmäßig mit geringerer Personalstärke abgearbeitet, als das Schutzziel vorsieht.
Planmäßig wird derzeit lediglich ein HLF (5 Einsatzkräfte) und eine HRB (3 Einsatzkräfte) ohne RTW, Führungsdienst oder Freiwillige Feuerwehr zu Brandmeldealarmen
alarmiert.
Diese in Summe acht Einsatzkräfte reichen nicht aus, um den Einsatz gemäß Schutzziel abzuarbeiten. Eine Anpassung der AAO (Hinzualarmieren eines RTW) ohne Anpassung der Mindestfunktionsstärken der Feuer- und Rettungswachen ist nicht sinnvoll und sorgt für eine deutliche Zusatzbelastung für die Rettungswagen. Mittelfristig
soll allerdings mindestens ein Basislöschzug mit 10 Einsatzkräften zu diesen
Einsätzen alarmiert werden. Aufgrund der hohen Zahl an auslösenden Brandmeldeanlagen hat diese Maßnahme erwartungsgemäß einen hohen Einfluss auf den Erreichungsgrad.
13.1.5 Sofortmaßnahmen für die Übergangszeit
Für die Umsetzung der Punkte in Kapitel 13.1 sind bauliche Maßnahmen notwendig,
denen naturgemäß eine Finanz- und Umsetzungsplanung voraus geht, bevor bauliche
Maßnahmen begonnen werde können. Bis diese Maßnahmen voll greifen und geeignet sind, die aufgezeigten Defizite zu beseitigen, ist daher ein Zeitansatz von mehreren
Jahren anzunehmen. Da gerade die Abdeckungsdefizite im südwestlichen Stadtgebiet
sehr deutlich sind, werden als Sofortmaßnahme ein oder mehrere abgesetzte Standorte der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Bereich der Stadt, besetzt durch Einsatzkräfte der Löschzüge Nord und Mitte mit insgesamt zwei Löschfahrzeugen, empfohlen.
Die Löschfahrzeuge werden ebenfalls durch diese beiden Löschzüge gestellt.
Zur Begründung:
Weder der Löschzug Nord, noch der Löschzug Mitte sind in der Nähe ihrer Einsatzschwerpunkte stationiert. Gleichzeitig gibt es im Bereich der Innenstadt und des südwestlichen Stadtgebietes Bereiche, in denen die Freiwillige Feuerwehr erst mit deutlicher Verspätung aufgrund langer Fahrtstrecken eintreffen kann. Im IST-Zustand wurde
jedoch festgestellt, dass sich zu sämtlichen Tageszeiten viele der Einsatzkräfte der
beiden Löschzüge im Bereich der Innenstadt aufhalten. Die Anmietung einer Halle im
Bereich der Abdeckungsdefizite und die dortige Stationierung je eines Löschfahrzeugs
der beiden Löschzüge ist zum einen geeignet, die Stellplatzsituation im Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte zu entspannen, ohne diesen Löschzug technisch zu schwächen. Zum anderen ist dies eine kostengünstige und kurzfristige Lösung, da dieser
abgesetzte Stellplatz über keine Sozialräume, Werkstätten etc. verfügen muss. Es sollen daher diejenigen Einsatzkräfte identifiziert werden, welche sich in diesem Bereich
aufhalten und bei entsprechenden Einsätzen von dort ausrücken. Die Einsatzkräfte
sind entsprechend mit einem zweiten Bekleidungssatz auzurüsten.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 139
13.2 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr
13.2.1 Mindestbesetzung der Berufsfeuerwehr
Nachfolgend sollen die in Kapitel 12 definierten Funktionsanforderungen in ein operativ-taktisches Rahmenkonzept überführt werden, aus dem unter Beachtung der SOLLStandortstruktur und der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr eine Mindestbesetzung der Standorte der Berufsfeuerwehr abgeleitet werden kann.
Dabei muss beachtet werden, dass die Schutzzielstufe 1 in weiten Teilen des Stadtgebietes vollständig durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt werden muss.
In der SOLL-Wachenstruktur ist eine konsequente gegenseitige Unterstützung der
Wachen unerlässlich. Dies muss mit Blick auf den Grundschutz der übrigen Ausrückebereiche allerdings möglichst mit optimalem Kräfteeinsatz erfolgen. Dabei kann und
muss die Freiwillige Feuerwehr jeweils unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
berücksichtigt werden.
Die nachfolgend dargestellten Mindestfunktionsstärken der Standorte und Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr wurden auf Basis folgender Einflussfaktoren ermittelt:
(1) Sicherstellung des Grundschutzes (Schutzzielstufe 1) durch die jeweilige Wache innerhalb des eigenen Ausrückebereiches (Kräfteansatz gemäß Abb. 12.2),
(2) gegenseitige Unterstützung in der Schutzzielstufe 2 durch benachbarte Wachen und Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr,
(3) Risikosituation im Ausrückebereich (Einsatzfrequenz und Bewältigungsaufwand),
(4) Besetzung von Sonderfahrzeugen für das gesamte Stadtgebiet.
Auf Grund der Erreichbarkeit (vgl. Abschnitt 9.2) ist für (1) die Vorhaltung der Mindestfunktionsstärke von 10 Einsatzfunktionen auf jeder Wache alternativlos, da sich die
Feuer- und Rettungswachen in der Hilfsfrist 1 nicht gegenseitig unterstützen können.
Nur in diesem Fall kann das bemessungsrelevante Szenario in den Erstmaßnahmen
risikogerecht abgearbeitet werden. Unter Beachtung der notwendigen Strukturanpassung wird das SOLL-Umsetzungskonzept folgendermaßen empfohlen:
Umsetzungsbeginn:
Inbetriebnahme eines vierten Standortes der Berufsfeuerwehr zur Gebietsabdeckung in der Schutzzielstufe 1,
sukzessive Maßnahme:
Umsetzung der Mindestfunktionsstärke gemäß SOLLUmsetzungsphase.
Die Schrittfolge in der Umsetzung ist in nachfolgender Tabelle zur Funktionsbesetzung
der Fahrzeuge und Wachen dargestellt:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 140
Funktionsbesetzung
Fahrzeug
Standort / Einheit
SOLL-Umsetzungsphase
IST
Beginn
Ende
Führungsdienst
E-Dienst
Wache 1
1/1/0/2
1/1/0/2
1/1/0/2
R-Dienst
Wache 1
1/0/0/1
1/0/0/1
1/0/0/1
D-Dienst
Bereitschaft*
1/0/0/1
1/0/0/1
1/0/0/1
Hilfeleistungslöschfahrzeug 1
Basislöschzug 1
1/1/3/5
1/1/3/5
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 1
0/1/2/3
0/1/2/3
0/1/2/3
Tanklöschfahrzeug
Basislöschzug 1
-
-
0/1/1/2
Hilfeleistungslöschfahrzeug 2
Sonderzug
1/1/3/5
-
-
Sonderfahrzeuge
Sonderzug
0/1/3/4
0/2/2/4
0/2/2/4
Meister vom Dienst
Sonderzug
0/1/0/1
0/1/0/1
0/1/0/1
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Basislöschzug 2
1/1/3/5
1/1/3/5
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 2
0/1/2/3
0/1/2/3
0/1/2/3
Tanklöschfahrzeug
Basislöschzug 2
-
-
0/1/1/2
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Basislöschzug 3
1/1/3/5
1/1/3/5
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 3
0/1/2/3
0/1/2/3
0/1/2/3
Tanklöschfahrzeug
Basislöschzug 3
-
-
0/1/1/2
Sonderfahrzeuge
Sonderzug
0/0/2/2
0/0/2/2
0/0/2/2
Wache I (Mitte)
Wache II (Süd)
Wache III (Nord)
Wache IV (Südwest)
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Basislöschzug 4
-
1/1/3/5
1/1/3/5
Hubrettungsbühne (HRB)
Basislöschzug 4
-
0/1/2/3
0/1/2/3
Tanklöschfahrzeug
Basislöschzug 4
-
-
0/1/1/2
4/9/23/36
4/11/24/39
4/15/28/47
7/10/23/40
7/12/24/43
7/16/28/51
Gesamt ohne Führungsdienste
Gesamt mit Führungsdienste
*Bereitschaft mit Alarmierung von zu Hause
Abb. 13.3
Umsetzungskonzept mit Entwicklung der Mindestfunktionsbesetzung
Zur Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standortes der Berufsfeuerwehr können auf
Grund der verbesserten gegenseitigen Unterstützung in der Schutzzielstufe 2 Teile der
derzeitigen Funktionsbesetzung verschoben werden (HLF 2 von der Hauptwache auf
die Wache IV). Die Mindestfunktionsstärke muss somit zunächst lediglich um drei
Funktionen auf insgesamt 39 Einsatzfunktionen angehoben werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 141
Damit wird die Gebietsabdeckung des Stadtgebiets in der Schutzzielstufe 1 und damit
die Einhaltung der Hilfsfrist 1 deutlich verbessert. Dennoch kann dadurch die Mindestfunktionsstärke von 10 Funktionen in der Hilfsfrist 1 gemäß dem bemessungsrelevanten Schutzzielszenario nicht eingehalten werden.
Für eine vollständige Umsetzung der Schutzzieldefinition gemäß Abschnitt 12 ist eine
Steigerung der Funktionsstärke um weitere 8 Funktionen auf insgesamt 51 Einsatzfunktionen erforderlich.
Diese Funktionen sollten zur Wahrung der Flexibilität bei Paralleleinsätzen nicht zusätzlich auf dem HLF der Basiszüge mitfahren, sondern fest die vorhandenen TLF besetzen. Dadurch können die TLF für bestimmte Einsatzsituationen auch ohne HLF
(z.B. gemeinsam mit HRB oder Sonderfahrzeugen) eingesetzt werden.
13.2.2 Besetzung von Sonderfunktionen der Berufsfeuerwehr
Nachfolgend soll die Besetzung von Sonderfunktionen und -fahrzeugen festgelegt werden. Hierfür sind je nach Auslastung der einzelnen Fahrzeuge folgende Varianten üblich:
feste Besetzung von Sonderfahrzeugen auf Grund hoher Auslastung und/oder
besonderer Qualifikationsanforderung,
variable Besetzung durch Funktionen von anderen Fahrzeugen (Springerfunktionen im Bedarfsfall).
Eine Vielzahl von Sonderfunktionen werden derzeit bereits durch Springerfunktionen
sichergestellt. Dabei ist vor allem die multifunktionale Einsetzbarkeit von Feuerwehrbeamten im Brandschutz, bei Hilfeleistungen und im Rettungsdienst hilfreich. Vordergründig sollen Sonderfunktionen zukünftig von den Tanklöschfahrzeugen sichergestellt werden. Dadurch wird die uneingeschränkte Verfügbarkeit der HLF und HRB auf
den Wachen gewährleistet. Die TLF der Wachen I und IV sollten nur im Ausnahmefall
zur Besetzung von Sonderfunktionen/-fahrzeugen eingeplant werden, da sich dadurch
erhebliche Auswirkungen auf den Erreichungsgrad ergeben können. Außerdem sind
bestimmte Sonderfahrzeuge durch so genannte feste Sonderfunktionen zu besetzen,
damit auch bei Nichtverfügbarkeit des Basiszugs die Sonderfahrzeuge stadtweit eingesetzt werden können bzw. eine Sonderqualifikation für das entsprechende Fahrzeug
sichergestellt ist. Solche Fahrzeuge sind u.a. Rüstwagen, Gerätewagen-Gefahrgut
und Kran.
Insgesamt müssen zusätzlich zu den Springerfunktionen aus den Basiszügen sechs
Funktionen für Sonderfahrzeuge fest vorgehalten werden. Diese gliedern sich auf die
Wache I (vier Sonderfunktionen) und die Wache III (zwei Sonderfunktionen) auf.
13.2.3 Personalbedarf der Berufsfeuerwehr
Basierend auf dem im Abschnitt 4.1.1 ermittelten Personalausfallfaktor und der im Abschnitt 13.2.1 erarbeiteten Mindestfunktionsstärke ergibt sich für die durchgehende
Besetzung der Einsatzfunktionen folgender Personalbedarf:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 142
Personalplanstellen Laufbahngruppe 2.1 - 48 Std./ Woche
Funktion
1 Funktion "E-Dienst"
1 Funktion "R-Dienst"
4 Funktionen "Zugführer Basiszug"
GESAMT Mindestfunktionen Schichtdienst
Tab. 13.1
Personalstunden
pro Jahr
NettoJahresarbeitszeit
8.760
8.760
35.040
663,64
663,64
1.659,10
52.560
Personalplanstellen
13,20
13,20
21,12
47,52
SOLL-Personalbedarf der Laufbahngruppe 2.1 ohne Tagdienstanteile
Bei dem dargestellten Personalbedarf für die Führungsdienste (E- und R-Dienst) ist zu
beachten, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit gemäß Arbeitsplatzbeschreibung im
Mischdienst mit 40 % Einsatzdienst und 60 % Bürodienst versehen. Aus diesem Grund
wird für die Bemessung der Personalplanstellen lediglich der Einsatzdienstanteil als
Netto-JAStd. berücksichtigt.
Um die vier notwendigen Funktionen des Zugführers auf den vier Wachen dauerhaft
besetzen zu können, sind insgesamt 21 Personalplanstellen erforderlich. Auf Grund
der Mindestqualifikation gemäß Tab. 13.3 kann diese Aufgabe alternativ auch durch
erfahrene Gruppenführer aus der Laufbahngruppe 1.2 wahrgenommen werden. Derzeit erfolgt die Besetzung dieser Funktion je zur Hälfte durch Beamte der Laufbahngruppe 2.1 und 1.2. Da die Zugführer auch administrative Aufgaben für die Wachabteilungen wahrnehmen müssen, ist eine gleichmäßige Aufteilung mit mindestens
2 Zugführern je Wachabteilung sinnvoll. Weitere vier Zugführer (einer pro Wachstandort) sind notwendig um Ausfallzeiten zu kompensieren.
Nachfolgend ist der Personalbedarf für die weiteren Einsatzfunktionen für Brandschutz
und Hilfeleistung auf den vier Wachen dargestellt:
Personalplanstellen Laufbahngruppe 1.2 - 48 Std./ Woche
Funktion
Personalstunden
pro Jahr
NettoJahresarbeitszeit
Personalplanstellen
Wache I (Mitte/Hauptwache)
5 Funktionen "Fahrzeugführer"
8 Funktionen "Einsatzkräfte"
1 Funktion "Meister vom Dienst"
1 Funktion "Führungsassistent E-Dienst"
43.800
70.080
8.760
8.760
1.659,10
1.659,10
1.659,10
1.659,10
26,40
42,24
5,28
5,28
26.280
52.560
1.659,10
1.659,10
15,84
31,68
26.280
70.080
1.659,10
1.659,10
15,84
42,24
26.280
52.560
1.659,10
1.659,10
15,84
31,68
385.440
1.659,10
232,32
Wache II (Süd)
3 Funktionen "Fahrzeugführer"
6 Funktionen "Einsatzkräfte HLF"
Wache III (Nord)
3 Funktionen "Fahrzeugführer"
8 Funktionen "Einsatzkräfte"
Wache IV (Südwest)
3 Funktionen "Fahrzeugführer"
6 Funktionen "Einsatzkräfte HLF"
GESAMT Mindestfunktionen Schichtdienst
Tab. 13.2
SOLL-Personalbedarf der Laufbahngruppe 1.2
Nicht aufgeführt sind der Personalbedarf für die Leitstelle, die vorzuhaltenden Rettungsdienstfunktionen sowie die Funktionen für die Werkfeuerwehr UKA.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 143
Für die Anpassung der operativ-taktischen Funktionsbesetzung gemäß Abschnitt
13.2.1 ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von rund 58,08 Personalplanstellen. Dies entspricht den notwendigen 11 zusätzlichen Einsatzfunktionen.
13.2.4 Qualifikationsstruktur der Berufsfeuerwehr
Nachfolgend sind die Mindestqualifikationen für die oben dargestellten Einsatzfunktionen dargestellt:
Qualifikation der Einsatzkräfte
Funktionen
Qualifikation
Leitung und Führungsdienste
Leiter der Feuerwehr
B VI
stellv. Leiter der Feuerwehr
B VI
D-Dienst
B VI
E-Dienst
B IV und F/B V
R-Dienst
B IV und F/B V
Einsatzfunktionen auf den Wachen
Zugführer Basiszug LGr. 2.1
B IV
Zugführer Basiszug LGr. 1.2
B III
Fahrzeugführer
B III
Einsatzkräfte
Laufbahnbefähigung: LGr. 1, 2. Einstiegsamt
Tab. 13.3
Mindestqualifikation für die Einsatzfunktionen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 144
13.2.5 Organisations- und Führungsstruktur im Einsatz
Nachfolgendes Organigramm zeigt die notwendige Führungsstruktur im Einsatz. Dabei sind je nach Einsatzszenario nicht immer alle Führungsstufen erforderlich. Dennoch muss die Feuerwehr Aachen bei größeren Schadensereignissen in der Lage
sein, eine operativ-taktische Führungsstruktur mit mehreren Einsatzabschnitten und
Einsatzabschnittsleitern mit Verbandsführerqualifikation zu bilden. Die Basiszüge,
Sondereinheiten sowie die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr gliedern sich in die
Einsatzabschnitte ein und bilden ggf. Untereinsatzabschnitte.
Abb. 13.4
Operativ-Taktische Organisations- und Führungsstruktur im Einsatz
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 145
13.3 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr
13.3.1 Aus- und Fortbildungsbedarf
Zur Sicherstellung des Qualitätskriteriums „Einsatzkräfte“ müssen Feuerwehren eine
ausreichende Personalstärke vorhalten. Diese richtet sich nach dem definierten
Schutzziel und der taktischen Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in das Einsatzgeschehen. In der Vergangenheit wurde eine dreifache Personalbesetzung (200%Reserve) als Mindeststandard für Freiwillige Feuerwehren empfohlen. Erfahrung und
statistische Auswertungen zeigen jedoch, dass bei Einzelqualifikationen (Gruppenführer, Führerscheininhaber) eine Personalreserve von bis zu 600% angesetzt werden
muss.
Jeder Löschzug wurde an dem Qualitätskriterium gemessen, dass er seine beiden
Löschgruppenfahrzeuge mit der entsprechenden Mindestbesetzung und der oben genannten Reserve besetzen kann. Dieser Fall deckt ebenfalls die Besetzung der Sonderfahrzeuge ab. Grundsätzlich kann diese Personalreserve somit als theoretische
Mindeststärke angesehen werden. Zusätzlich wurde diese Herangehensweise mit der
tatsächlichen Verfügbarkeit gemäß Personalbefragung – wo notwendig – gegengespiegelt.
Löschzug Brand:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
40
36
-
Truppführer
8
12
-*
Gruppenführer
8
4
-*
Zugführer
1
3
-*
Verbandsführer
2
0
-
Maschinisten
24
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
14
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
30
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.4
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Brand
Beim Löschzug Brand sollte gemäß Personalbefragung darauf geachtet werden, dass
es genügend tagesverfügbare Atemschutzgeräteträger gibt. Ansonsten gibt es keine
größeren Ausbildungsdefizite im Löschzug.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 146
Löschzug Eilendorf:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
27
36
9
Truppführer
7
12
4*
Gruppenführer
5
4
-*
Zugführer
1
3
1*
Verbandsführer
1
0
-
Maschinisten
17
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
14
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
16
21
5
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.5
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Eilendorf
Im Löschzug Eilendorf sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die Anzahl
der Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen. Insbesondere ist die Anzahl der Atemschutzgeräteträger und Truppführer tagsüber nicht ausreichend. Hier sollten geeignete Einsatzkräfte schnellstmöglich nachqualifiziert werden.
Löschzug Haaren:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
28
36
8
Truppführer
16
12
-*
Gruppenführer
6
4
-*
Zugführer
2
3
-*
Verbandsführer
1
0
-
Maschinisten
22
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
18
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
18
21
3
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.6
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Haaren
Im Löschzug Haaren sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die Anzahl der
Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 147
Löschzug Kornelimünster:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
24
36
12
Truppführer
6
12
5*
Gruppenführer
5
4
-*
Zugführer
1
3
-*
Verbandsführer
2
0
-
Maschinisten
17
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
15
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
19
21
2
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.7
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Kornelimünster
Im Löschzug Kornelimünster sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die
Anzahl der Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen.
Löschzug Laurensberg:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
39
36
-
Truppführer
11
12
-*
Gruppenführer
5
4
-*
Zugführer
1
3
2*
Verbandsführer
0
0
-
Maschinisten
23
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
17
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
23
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.8
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Laurensberg
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 148
Löschzug Mitte:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
39
36
-
Truppführer
9
12
-*
Gruppenführer
8
4
-*
Zugführer
1
3
-*
Verbandsführer
3
0
-
Maschinisten
25
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
20
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
33
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.9
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Mitte
Löschzug Nord:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
52
36
-
Truppführer
17
12
-*
Gruppenführer
8
4
-*
Zugführer
1
3
1*
Verbandsführer
1
0
-
Maschinisten
31
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
19
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
34
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.10
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 149
Löschzug Richterich:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
31
36
5
Truppführer
15
12
-*
Gruppenführer
9
4
-*
Zugführer
0
3
1*
Verbandsführer
2
0
-
Maschinisten
26
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
15
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
24
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.11
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Richterich
Löschzug Sief:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
20
36
16
Truppführer
8
12
2*
Gruppenführer
6
4
-*
Zugführer
0
3
2*
Verbandsführer
1
0
-
Maschinisten
17
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
15
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
11
21
10
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.12
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Sief
Im Löschzug Sief sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die Anzahl der
Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen. Insbesondere gibt es deutlich zu wenige Atemschutzgeräteträger.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 150
Löschzug Verlautenheide:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
24
36
12
Truppführer
12
12
-*
Gruppenführer
5
4
-*
Zugführer
1
3
2*
Verbandsführer
0
0
-
Maschinisten
20
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
18
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
21
21
-
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.13
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Verlautenheide
Im Löschzug Verlautenheide sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die
Anzahl der Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen.
Löschzug Walheim:
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf (Mindestbedarf)
SOLL
200% - 600%
Ausbildungsbedarf
Aktive im Löschzug
27
36
9
Truppführer
4
12
5*
Gruppenführer
7
4
-*
Zugführer
2
3
1*
Verbandsführer
0
0
-
Maschinisten
22
14
-
Führerschein Klasse C/CE (2)
15
14
-
Atemschutzgeräteträger (mit gültiger G26.3)
20
21
1
davon:
IST
* Fehlende Führungsqualifikationen können eventuell durch höhere verfügbare Führungsqualifikationen kompensiert werden.
Dies ist bei den hier dargestellten Werten bereits berücksichtigt.
Tab. 13.14
Personal- und Fortbildungsbedarf LZ Walheim
Im Löschzug Sief sollte weiterhin aktiv darauf hingearbeitet werden, die Anzahl der
Einsatzkräfte in Zukunft zu erhöhen. Auf eine ausreichende Anzahl an Truppführern
ist zu achten.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 151
13.3.2 Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung und -motivation
Eine ausreichende Personalverfügbarkeit ist für eine Feuerwehr mit ehrenamtlichen
Einsatzkräften eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen, um die Leistungsfähigkeit
dauerhaft sicherzustellen. Nachfolgend soll auf geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation eingegangen werden. Die dargestellten Maßnahmen wurden bereits mehrfach bei vergleichbaren Feuerwehren durchgeführt und sind für die
Feuerwehr Aachen daher dringend zu empfehlen. Durch veränderte Einflussfaktoren
können sich im Zeitverlauf auch neue Maßnahmenansätze ergeben, die mit gleicher
Motivation als Gesamtaufgabe durch Feuerwehr, Verwaltung und Politik zu tragen
sind.
Aufgrund der festgestellten Werte (IST-Zustand) im Bereich der Personalverfügbarkeit
werktags tagsüber ist weiterhin eine Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte an allen Standorten anzustreben. Diese Erhöhung lässt sich beispielsweise durch folgende
Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen erzielen:
a) Einbindung von Arbeitgebern:
Durch Personalwerbemaßnahmen unter Einbindung von Arbeitgebern in die
Rekrutierung neuer Einsatzkräfte muss versucht werden, die Einsatzkräftezahl
weiterhin zu vergrößern. Dazu sollten Verwaltungsspitze bzw. Politik aktiv Gespräche mit den Betriebsinhabern zur Freistellung von Mitarbeitern während der
regulären Arbeitszeit für Einsätze führen. Dabei müssen Informationen zu Modalitäten der Lohnfortzahlung sowie zur zu erwartenden Einsatzhäufigkeit gegeben werden. Hier darf der Abstimmungsaufwand mit den jeweiligen Geschäftsführern bzw. Vorgesetzten der Einsatzkräfte in ihren Betrieben nicht allein auf dem Mitarbeiter selbst oder dem jeweiligen Löschzugführer lasten.
Darüber hinaus lassen sich Feuerwehr und lokale Unternehmen enger verknüpfen. In den Unternehmen tätige aktive Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr
können auch für das Unternehmen eine deutliche Bereicherung im betrieblichen
Brandschutz sein (z. B. als qualifizierte Brandschutzbeauftragte). Außerdem
kann durch Unterstützung der unternehmensinternen Fortbildung der Mitarbeiter (z. B. zu Brandschutzhelfern) der Kontakt zur Feuerwehr hergestellt werden.
Dadurch können Arbeitnehmer für die Feuerwehr geworben werden. Die Betriebe kommen in jedem Falle in den Genuss der zusätzlichen Qualifikationen
der Mitarbeiter.
Folgende Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Betrieben
sind konkret denkbar:
a. Unterstützung der Ausbildung von Mitarbeitern der ortsansässigen Firmen zu Brandschutzhelfern,
b. verkürzte Ausbildung von Führungskräften der Feuerwehr (ab Zugführerqualifikation) zu Brandschutzbeauftragten der Betriebe gemäß DGUV
Information 205-003.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 152
Der enge Kontakt zu den Arbeitgebern der Stadt ist unerlässlich und Hauptaufgabe der Politik, Verwaltungsspitze und Leitung der Feuerwehr. Dadurch wird
die Freistellung bestehender Einsatzkräfte in den ortsansässigen Unternehmen
erleichtert und die Gewinnung neuer Einsatzkräfte aus dem Mitarbeiterstamm
der Firmen leichter möglich.
b) Frühzeitige Einbindung der Jugendfeuerwehr: Gemäß § 13 BHKG können
Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit vollendetem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungs- und Einsatztätigkeiten (außerhalb
des Gefahrenbereichs) herangezogen werden. Dies ist in diesem Alter nicht unumstritten. Im Gegensatz dazu ist gerade das Alter zwischen 16 und 18 Jahren
ein Schlüsselabschnitt, in dem die Verbundenheit mit der Freiwilligen Feuerwehr als Ehrenamt unbedingt gefördert werden muss. Das gelingt am besten
durch eine frühzeitige Einbindung in den aktiven Dienst der Löschzüge. Die
bloße Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr wird sich in diesem Lebensabschnitt nicht positiv auf die Motivation und Verbundenheit mit der Feuerwehr
auswirken.
Durch die Jugendwarte und die Löschzugführer sollte in Zusammenarbeit mit
der Leitung der Feuerwehr ein Konzept zur frühzeitigen Einbindung der Jugendlichen ab 16 Jahren in die Einsatzabteilung entwickelt werden, um die Motivation und Verbundenheit zu steigern und die Abwanderung zu anderen Freizeitinteressen zu verhindern. Aus den gleichen Gründen ist eine frühzeitige Einbindung der Jugendlichen in die Truppmann-, Sprechfunk- und Erste-Hilfe-Ausbildung empfehlenswert.
Gleichzeitig zeigt sich oft, dass jüngere Einsatzkräfte mit Abschluss der Ausbildung oder Beendigung der Schule oder des Studiums durch die berufliche Neuorientierung einen Wohnortwechsel in Kauf nehmen müssen. Durch eine frühzeitige Unterstützung der Jugendlichen zum weiteren beruflichen Werdegang
(Organisation von Praktika mit ortsansässigen Unternehmen, gezielte Vermittlung von Lehrstellen, etc.) lässt sich die Abwanderung junger Einsatzkräfte ggf.
vermeiden. Hier können die Stadt Aachen als Arbeitgeber bzw. Politik und Verwaltungsspitze durch die Kontakte zu den ortansässigen Unternehmen wirkungsvoll unterstützen.
c) Wohnraumförderung: Die Förderung von Wohnraum im unmittelbaren Umfeld
der Feuerwehrhäuser ist erforderlich, um die kurzfristige Verfügbarkeit der Einsatzkräfte im Alarmfall sicherzustellen und ein wohnraumbedingtes „Wegziehen“ von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu verhindern. Es wird empfohlen, dass die Stadt Aachen bei der Vermittlung von verfügbarem Wohnraum im
Umfeld der Feuerwehrhäuser unterstützt.
d) Verstärkte Ausbildung kommunaler Mitarbeiter: (z. B. aus Verwaltung, Bauhof etc.) zu Feuerwehreinsatzkräften, einschließlich der Freistellung zum Einsatzdienst während der regelmäßigen Arbeitszeiten: Besonders die Stadt als
Arbeitgeber einschließlich kommunaler Eigenbetriebe sollte hier Vorreiter sein
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 153
und alle geeigneten Mitarbeiter (technische Mitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter) zur Mitarbeit in der Feuerwehr bewegen. Zumindest während der regelmäßigen Arbeitszeiten nehmen die kommunalen Mitarbeiter dann an Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr teil.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten muss bei Neueinstellungen auf eine
Mitgliedschaft in der Feuerwehr geachtet werden. Nur dann kann auch eine Mitwirkung der privaten Arbeitgeber im Stadtgebiet erwartet werden.
e) Sozialverträgliche Aus- und Fortbildung: Die Erstausbildung (Truppmann,
Erste-Hilfe, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger) der Einsatzkräfte macht gemäß Ausbildungsvorgaben der Feuerwehrdienstvorschriften bereits einen erheblichen Zeitaufwand erforderlich. Vergleichbare Feuerwehren beobachten
mehr und mehr, dass die Präsenzzeiten (Pflichtstunden) sowohl durch junge
Nachwuchskräfte (parallel zur Berufsausbildung oder schulischen Ausbildung)
als auch Quereinsteiger (parallel zu Berufsleben und familiären Verpflichtungen) schwer zu erbringen sind. Dadurch entstehen Ausfallzeiten, die die Ausbildungszeit verlängern, zu einem Abbrechen führen oder bereits im Vorfeld abschrecken.
Eine zukunftssichere Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ist dringend zu empfehlen. Dadurch soll eine möglichst kurze und sozial- sowie arbeitsverträgliche Qualifizierung erreicht werden.
Denkbare und empfehlenswerte Ansätze sind:
Einführung von geeigneten Formen des Selbststudiums für theoretische Themenblöcke, unterstützt durch moderne Methoden des E-Learnings, damit die Präsenzzeiten auf ein leistbares Niveau reduziert werden können;
Anbieten von modulartigen Ausbildungsbestandteilen zu verschiedenen Zeiten (werktags abends oder Wochenende), mit Blick auf Schichtarbeiter u. U. auch werktags tagsüber;
Anbieten der Grundausbildung als Vollzeitausbildung mit Freistellung
durch die Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung.
f) Doppelmitgliedschaft von tagesverfügbaren Einsatzkräften innerhalb des
Stadtgebiets: Um eine kurzfristige Einsatzkräfteverfügbarkeit sicherzustellen,
ist es notwendig, dass die Einsatzkräfte abhängig vom Arbeits- bzw. Wohnort
am jeweils nächstliegenden Feuerwehrstandort im Stadtgebiet ausrücken.
Dadurch kann vereinzelt eine Steigerung in der kurzfristigen Einsatzkräfteverfügbarkeit erreicht werden. Da das tageszeitabhängige Ausrücken an einem
weiteren Standort für eine Einsatzkraft allerdings eine nicht unerhebliche Bedeutung hat, sollten dieser Maßnahme individuelle Gespräche mit den jeweiligen Einsatzkräften vorweggehen.
Die Vorhaltung doppelter Einsatzkleidung für die betreffenden Einsatzkräfte ist
hierfür zwingend notwendig. Gleichzeitig ist ein gewisses Mindestmaß an Aus-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 154
bildungsdiensten an den jeweiligen Standorten zu leisten, damit beim Ausrücken an Zweitstandorten auch die dortige Technik sicher beherrscht werden
kann. Mit Blick auf die vergleichbare Ausstattung ist das allerdings leistbar.
g) Allgemeine Personalwerbung: Begleitend zu diesen Maßnahmen ist sind folgende allgemeinen Werbemaßnahmen zu empfehlen:
Unterricht zu Verhalten im Brandfall an Grund- und weiterführenden
Schulen,
Werbeaktionen auf Märkten, bei Veranstaltungen und an den Feuerwehrhäusern,
Facebook- und Internetpräsenz,
öffentliche Übungen im Ortsbereich steigern die Sichtbarkeit und Präsenz bei der Bevölkerung.
Ein persönliches Gespräch mit gezielter Ansprache der Zielgruppe der Feuerwehr ist oft die wirkungsvollste Methode der Personalwerbung. So kann direkt
auf Fragen der Interessenten eingegangen werden und Befürchtungen ausgeräumt werden.
13.3.3 Förderung des Ehrenamtes
Im gesamten Bundesgebiet stellen viele Freiwillige Feuerwehren fest, dass die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Sicherstellung der Pflichtaufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung“ als Einsatzkraft der Feuerwehr sinkt. Dennoch muss die Leistungsfähigkeit
der Feuerwehren, trotz oftmals steigender Einsatzzahlen und damit hoher zeitlicher
Belastung der Einsatzkräfte, gewährleistet werden. Die Gründe für die rückläufige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl sind vielschichtig. Speziell der Demografische Wandel mit all seinen Folgen ist hier zu nennen. Trotz teilweise steigender Einwohnerzahlen sinkt das Interesse am Ehrenamt in der Feuerwehr. Außerdem ist die Verfügbarkeit
durch die erhöhte Mobilität der jüngeren Altersgruppen eingeschränkt. Der Anteil der
Menschen, die im feuerwehrfähigen Alter oder langfristig ortsansässig sind, nimmt daher stetig ab.
Jede Feuerwehr ist gezwungen, mit dieser Situation und der daraus resultierenden
hohen Mitgliederfluktuation umzugehen. Hierzu sind unterschiedliche und vielschichtige Maßnahmen notwendig. Ziel muss es sein, die Mitgliedszahlen der Feuerwehr
möglichst konstant zu halten oder sogar zu steigern. Dabei kommt es nicht nur auf die
Gewinnung neuer Einsatzkräfte, sondern auch auf die Motivation und den Erhalt der
bestehenden Einsatzkräfte an.
Der wirkungsvollste Weg, um vorhandene Einsatzkräfte weiterhin zu motivieren, ist es,
die Wertschätzung des Ehrenamtes bei Entscheidungsträgern und in der Gesellschaft
zu erhöhen. Diese Wertschätzung kann verschiedene Formen annehmen. Deutlich
wirkungsvoller als finanzielle Anreize ist in ehrenamtlichen Strukturen erfahrungsgemäß eine angemessene und moderne Ausstattung. Dies bezieht sich sowohl direkt auf
die persönliche Schutzausrüstung einer jeden Einsatzkraft als auch auf den Zustand
und die Sicherheit von Gerätehäusern bzw. Fahrzeugen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 155
Es ist zu prüfen, ob nicht Sonderregelungen in den Bereichen Sport, Kultur und familiären Umfeld zielführende und wertschätzende Elemente der Mitgliederbindung und gewinnung sein können.
Weitere Maßnahmen für die Motivation der vorhandenen Einsatzkräfte können beispielsweise folgende Punkte umfassen:
a) Sicherstellung eines modernen Arbeitsumfelds: auch für ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr, durch Ertüchtigung der Feuerwehrhäuser und fristgerechte Ersatzbeschaffung von Fahrzeugtechnik und Einsatz- und Dienstbekleidung.
b) Allgemeiner Kostenersatz im Sinne einer Aufwandsentschädigung: Erfahrungen anderer Feuerwehren haben gezeigt, dass eine angepasste Aufwandsentschädigung für den aufgewendeten Zeitbedarf für Einsätze und Übungsdienste die regelmäßige Anwesenheit fördert. Teilweise knüpfen Städte und
Gemeinden die Entschädigung an das Erreichen der Mindestdienstbeteiligung
von 60 % bzw. der Mindeststundenzahl pro Jahr, sodass auch die regelmäßige
Beteiligung honoriert wird.
c) Kostenersatz für spezielle Funktionsträger: Im Rahmen einer Entschädigungssatzung können abgestufte Aufwandsentschädigungen für spezielle
Funktionsträger festgelegt werden. Diese sind neben den Löschzugführern z. B.
ehrenamtliche Gerätewarte, Ausbilder und Jugendwarte.
d) Finanzielle Unterstützung bei Freizeittätigkeiten, die dem Feuerwehrdienst zu Gute kommen: Vor allem bei Atemschutzgeräteträgern ist eine gute
körperliche Verfassung und Fitness sehr wichtig. Eine finanzielle Unterstützung
beispielsweise für Sportkurse, Gesunderhaltung oder das Fitnessstudio, kann
einen Motivationsschub für Einsatzkräfte bedeuten, aber auch gleichzeitig ihre
körperliche Verfassung für den Feuerwehrdienst verbessern.
e) Finanzielle Unterstützung von Freizeittätigkeiten zum Ausgleich der Mehrbelastung für die Familien der Einsatzkräfte: Ein sinnvoller Ausgleich für die
von den Einsatzkräften zur Verfügung gestellte Freizeit, die in diesem Fall dann
nicht mehr den Familien zugutekommt, ist die Förderung von Freizeitbeschäftigungen. Hier können beispielsweise Vereinbarungen mit nahegelegenen Freizeitbädern getroffen werden.
f) Unterstützung und Entlastung bei sozialen und familiären Entwicklungsschritten: Denkbare Themen zur Unterstützung der Einsatzkräfte sind u. a. die
Berücksichtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Daseinsfürsorge bei der
Vergabe von Kita-Plätzen, bei der Bauplatzvergabe oder bei der Wohnungssuche.
g) Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben: Für Führungspersonen verursachen Verwaltungstätigkeiten mittlerweile einen großen Zeitaufwand. Diese umfassen unter anderem die Einsatzdokumentation, Mitgliederverwaltung und Dokumentationspflichten für Geräteprüfungen. Hier gilt der
Grundsatz, dass das Ehrenamt weitestgehend entlastet werden soll.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 156
h) Altersvorsorge für Einsatzkräfte der Feuerwehr: Durch eine Feuerwehrrente
kann ein Anreiz geboten werden, Einsatzkräfte über einen langen Zeitraum an
die Feuerwehr zu binden. So kann eine Konstanz innerhalb der Einsatzabteilung unterstützt werden. Für die Einsatzkräfte ist das vor dem Hintergrund der
schwindenden gesetzlichen Rentenansprüche eine sinnvolle Absicherung und
Wertschätzung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
i) Erhöhter Unfallversicherungsschutz: Eine Verbesserung der Versicherungssituation bei Dienstunfällen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus ist ebenfalls denkbar. Besonders ehrenamtlichen Einsatzkräften wird bei bestimmten
Unfallkonstellationen (z. B. bei Vorschäden) keine Leistung des Unfallversicherers gewährt. Denkbar sind außerdem Vergünstigungen bei sonstigen Versicherungen.
j) Weiterführende Aus- und Fortbildung: Auch im ehrenamtlichen Bereich sind
bestimmte Ausbildungsveranstaltungen, die über das gesetzliche Mindestmaß
hinausgehen, sinnvoll und fördern die Motivation. Dies sind z. B. Angebote zum
Dienstsport, Führungskräftefortbildung und -training, Fahrsicherheitstraining
und über das Mindestmaß hinausgehende Führerscheinausbildung.
Die in den Abschnitten 13.3.2 und 13.3.3 dargestellten Maßnahmen sind als sinnvolle
und erprobte Empfehlungen anzusehen. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass
die in anderen Feuerwehren erfolgreich eingeführten Methoden zur Einsatzkräftegewinnung und -motivation nicht zwingend auf die Bedürfnisse der Einsatzkräfte der
Stadt Aachen passen müssen. Es muss klar sein, dass über den Wirkungsgrad der
einzelnen Maßnahmen nur in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften der Feuerwehr entschieden werden kann.
Die zielgerichtete Entwicklung eines geeigneten Maßnahmenpakets einschließlich politischer Beschlussfassung, Umsetzung und Controlling ist allerdings eine Pflichtaufgabe einer modernen Personalbewirtschaftung in einer Feuerwehrstruktur, die auf ehrenamtliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr angewiesen ist und sollte gemeinsam durch die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr, durch die Stadtverwaltung und die Leitung der Feuerwehr angegangen werden.
Die durch diese Maßnahmen unweigerlich anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den sich ergebenden positiven Effekten für die Einsatzkräfteverfügbarkeit
und somit für die nachhaltige Gefahrenabwehr der Stadt Aachen. Weiterführende
hauptamtliche Stellen zur Sicherstellung der Mindestleistungsfähigkeit im Brandschutz
würden bei absinkender ehrenamtlicher Bereitschaft erhebliche Mehrkosten verursachen, die durch die Stadt Aachen in der zu erwartenden Höhe nicht getragen werden
könnten.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 157
13.4 Feuerwehrhäuser und Feuer- und Rettungswachen
In den Kapiteln 4.3 und 5.4 wurden sämtliche Feuerwachen und Feuerwehrhäuser der
Stadt Aachen beschrieben und der Zustand gemäß der DIN 14092 und UVV (DGUV
Information 205-008) untersucht.
Aus den erkannten Mängeln ergeben sich Handlungsbedarfe für die einzelnen Feuerwachen und Feuerwehrhäuser. Hierbei müssen auf Basis der aktuellen Vorschriften
und DIN-Normen besonders die Mängel umgehend beseitigt werden, die eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Hier greift der
§ 33 Abs. 2 UVV (DGUV Vorschrift 49), der den Bestandsschutz in diesen Fällen aufhebt.
Übergangsregelung
Gemäß § 33 Abs. 1 UVV (DGUV Vorschrift 49) besteht für bereits errichtete bauliche
Anlagen beim Inkrafttreten neuer Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz. Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst
bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen
Rechnung zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch
§ 33 Abs. 2 UVV (DGUV Vorschrift 49), wodurch Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich werden, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht.
Die Feuerwehr der Stadt Aachen betrachtet die Feuer- und Rettungswachen sowie die
Feuerwehrhäuser als Teil ihrer kritischen Infrastruktur (KRITIS). Hierunter werden Organisationen und Einrichtungen definiert, welche eine wichtige Bedeutung für das
staatliche Gemeinwesen haben. Bei Beeinträchtigung oder Ausfall von KRITIS können
nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten.
Bei besonderen Schadenslagen und Katastrophen dienen die Liegenschaften der Feuerwehr Aachen Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle für Hilfeersuchen aller Art.
Um das sicherzustellen ist es notwendig, diese Liegenschaften mit geeigneter Infrastruktur, wie der Möglichkeit der eigenen Stromversorgung und einer geeigneten Daten-Anbindung auszustatten. Die Datenanbindungen werden im Alltag auch für notwendigen Aufgaben wie Material- und Personalverwaltung sowie Einsatzbearbeitung
und Recherchen benötigt.
Weiterhin ist es erforderlich, bei Schadenslagen die Voraussetzungen für eine ungestörte Kommunikation zwischen den Standorten zu ermöglichen ohne die Gefahrenabwehrmaßnahmen zu gefährden oder zu verhindern. Einhergehend damit müssen
Objekte, welche als kritische Infrastruktur eingestuft werden, auch entsprechend gesichert und eine Zutrittserfassung möglich sein.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 158
Im nachfolgenden Abschnitt sollen die notwendigen Maßnahmen für die Feuerwachen
und Feuerwehrhäuser vorgegeben und hinsichtlich des Umsetzungszeitraums priorisiert werden. Dabei werden im Regelfall folgende Mängel- und Maßnahmenklassifizierungen vorgenommen:
A
Defizite im Unfallschutz mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der
Einsatzkräfte, die schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
B
Defizite, die den Einsatzablauf negativ beeinflussen und zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit mittelfristig beseitigt werden sollten.
C
Sonstige Mängel ohne zeitliche Dringlichkeit.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 159
13.4.1 Verbesserungsmaßnahmen an den Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr
13.4.1.1
Hauptwache
Die Renovierung der Hauptwache im 1. und 2. Bauabschnitt wurde im Jahr 2017 fertiggestellt. Die weitere Ertüchtigung sollte mit Umsetzung des 3. Bauabschnitts fortgeführt werden.
13.4.1.2
Wache Süd
Im Abschnitt 4.3.2 wurde festgestellt, dass die Wache Süd in wesentlichen Teilen die
Anforderungen nach DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht erfüllt.
Zur Beseitigung der Defizite wurde bereits ein Konzept erarbeitet. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Errichtung einer Fahrzeughalle mit mindestens drei Stellplätzen in der Stellplatzgröße 2 (besser 3),
B
Neuerrichtung von Ruheräumen in unmittelbarer Nähe zu den Fahrzeugstellplätzen mit möglichst kurzen Laufwegen (z. B. über der Fahrzeughalle),
A
Ertüchtigung der alten Fahrzeughalle mit Installation einer Abgasabsauganlage
als Stellplätze für Kleinfahrzeug (< 8 m Länge, z. B. RTW),
A
Errichtung eines Umkleide- und Sanitärbereichs zur Sicherstellung der
Schwarz-Weiß-Trennung und sachgerechten Unterbringung der Einsatzbekleidung,
B
Vergrößerung des Sportraums,
C
Vergrößerung und Renovierung der Aufenthaltsräume und des Küchenbereichs.
Gemäß einer Schätzung entstehen für die oben genannten Maßnahmen Kosten in
Höhe von rund 5 Mio. Euro.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.1.3
SOLL-Konzept 160
Wache Nord
Im Abschnitt 4.3.3 wurde festgestellt, dass die Wache Nord grundlegend die Anforderungen nach DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) erfüllt. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Installation einer Abgasabsauganlage in der Hauptfahrzeughalle,
A
Verbesserung der Schwarz-Weiß-Trennung der Atemschutzwerkstatt oder Verlegung der Atemschutzwerkstatt und Neuerrichtung mit einem normgerechten
Raumkonzept,
B
Erweiterung der Fahrzeughalle zum sachgerechten Abstellen aller Sonder-, Reserve- und Ausbildungsfahrzeuge unter Beachtung der notwendigen Abstandsflächen (z. B. Erweiterung der bestehenden Kalthalle).
Gemäß einer Schätzung entstehen für die oben genannten Maßnahmen Kosten in
Höhe von rund 8 Mio. Euro.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 161
13.4.2 Verbesserungsmaßnahmen an den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen
Feuerwehr
13.4.2.1
LZ Brand
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Brand erfüllt die Anforderungen der DIN 14092
und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen mehrere
Mängel, die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit
der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für sämtliche
Fahrzeuge: Die Anlage muss die Auspufföffnung vollständig abdecken, beim
Ausfahren der Fahrzeuge mitlaufen und sich bei Erreichen des Hallentors
selbsttätig entriegeln. Im Hinblick auf kommende Fahrzeuge mit Abgasnorm
Euro 6 ist von vollständig formschlüssigen und druckgesteuerten Anlagen (z. B.
Gummimanschette am Auspuffrohr) abzusehen. Die Luftleistung der Abgasabsauganlage muss ausreichend bemessen sein.
A
Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge in der aktuellen Fahrzeughalle und
Schaffung neuer Stellplätze im Bereich des rückwärtigen Bauhofs: Die
Stellplatzgrößen (Höhe und Breite der Stellplätze und der Tordurchfahrten) der
Fahrzeughalle lassen eine Stationierung von Großfahrzeugen dort auf Dauer
nicht zu. Weiterhin gibt es dort lediglich drei Stellplätze, auf denen auch zukünftig fünf Fahrzeuge untergebracht werden müssen. Aus Unfallschutzgründen
muss daher zur Einhaltung der vorgegebenen Abstandsflächen die Anzahl der
Fahrzeuge in der aktuellen Fahrzeughalle reduziert werden. Für die Großfahrzeuge (LF 10 und LF 20 KatS) müssen entsprechend den gültigen Normen und
Unfallverhütungsvorschriften Fahrzeugstellplätze im Bereich des Bauhofs geschaffen werden.
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung durch gesondertes Abwerfen und umgehende Reinigung der verschmutzten Einsatzkleidung. Durch Sensibilisierung der Einsatzkräfte und Umsicht der Führungskräfte
ist organisatorisch eine Kontaminationsverschleppung auf saubere Einsatz- und
Privatkleidung zu verhindern.
B
Schaffung für Einsatzkräfte reservierter Parkplätze: Für die Einsatzkräfte
sind Parkmöglichkeiten im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses zu schaffen
und die Verfügbarkeit ist im Einsatzfall durch Maßnahmen wie beispielsweise
der Einrichtung von Halteverboten zu garantieren. Der Löschzug Brand muss
über mindestens 12 Parkplätze verfügen, um die Ausrückverzögerung so gering
wie möglich zu halten. Laufwege sind entsprechend zu optimieren.
B
Schaffung zusätzlicher/neuer Umkleidemöglichkeiten für die Einsatzkräfte: Die derzeitige räumliche Situation der Umkleidemöglichkeiten ist unzureichend und ist nicht von den Abgasen der Fahrzeughalle abgetrennt. Auch die
Laufwege zur Umkleide bieten eine Unfallgefahr. Daher wird eine Verlegung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 162
dieser Umkleidemöglichkeiten in neue Räumlichkeiten empfohlen. Es soll geprüft werden, inwieweit diese bauliche Maßnahme ebenfalls auf dem derzeitigen Gelände des Bauhofs möglich ist. Bei der Umsetzung ist auf eine geeignete
Schwarz-Weiß-Trennung zu achten.
C
Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien: Falls bauliche Maßnahmen im
Bereich des Bauhofs durchgeführt werden, sind ausreichende Lagerflächen für
Einsatzmaterialien in die Planung mit aufzunehmen.
C
Schaffung eines Internetanschlusses: Zur Wahrnehmung von administrativen Tätigkeiten der Löschzugführung und zur Ermöglichung eines modernen
Schulungsbetriebes ist das Feuerwehrhaus mit einem Internetanschluss zu versehen.
Bei den oben genannten Maßnahmen ist eine Erweiterung des derzeitigen Standortes
des Löschzugs Brand auf dem Gelände des Bauhofs fest eingeplant. Dies ist auch
unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass dieser zentrale Standort eine optimale Lage
im Stadtteil Brand aufweist. Falls eine Erweiterung dort nicht möglich sein sollte, ist
mittelfristig ein normgerechter Neubau des Feuerwehrhauses mit fünf Stellplätzen an
anderer Stelle einzuplanen. Dies wird jedoch voraussichtlich die Lage des Feuerwehrhauses verschlechtern und deutlich kostenintensiver sein.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.2
SOLL-Konzept 163
LZ Eilendorf
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Eilendorf erfüllt die Anforderungen der DIN 14092
und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen Mängel,
die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge in der Fahrzeughalle: Zur Einrichtung einer Absauganlage und zur Einhaltung der zur Unfallvermeidung sinnvollen Abstandsflächen ist die Anzahl der Fahrzeuge in der Fahrzeughalle auf die
ursprünglich vorgesehenen vier zu reduzieren. Es empfiehlt sich, für das MTF
eine Garage im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses zu errichten. Wenn dieses außen besetzt wird, ist eine Abgasabsauganlage hier nicht notwendig.
A
Erneuerung der Tore zur Fahrzeughalle: Derzeit bergen die Tore der Fahrzeughalle eine Unfallgefahr. Diese Tore sollen ersetzt werden, um die Unfallverhütungsvorschriften zukünftig einzuhalten.
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
C
Notstromversorgung: Auch während eines Stromausfalls muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gewährleistet und die Unfallgefahr minimiert werden. Ohne Notstromversorgung steht die Beleuchtung im Gerätehaus nicht zur
Verfügung. Zusätzlich dienen während eines Stromausfalls die Feuerwehrhäuser als Anlaufstelle für die Bevölkerung. Hier können Bürger Informationen erhalten und Notrufe nach Zusammenbruch der Kommunikationsinfrastruktur absetzen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Feuerwehrhäuser mit einer Notstromversorgung auszustatten. Eine Notstromversorgung für Gerätehäuser ist in der
aktuellen DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) aus diesen Gründen so vorgesehen.
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.3
SOLL-Konzept 164
LZ Haaren
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Haaren erfüllt die Anforderungen der DIN 14092
und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen mehrere
Mängel, die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit
der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Anbau eines Umkleidebereiches am Feuerwehrhaus: Zukünftig müssen die
Umkleiden aus der Fahrzeughalle heraus verlagert werden. Hierfür ist ein Anbau, beispielsweise hinter dem Feuerwehrhaus, notwendig. Hier ist auf eine
ausreichende Kapazität, Schwarz-Weiß-Trennung und gefährdungsfeie Laufwege zu achten.
A
Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge in der Fahrzeughalle: Zur Einhaltung der zur Unfallvermeidung sinnvollen Abstandsflächen, ist die Anzahl der
Fahrzeuge in der Fahrzeughalle zu reduzieren. Es empfiehlt sich, für das MTF
eine Garage im direkten Umfeld des Feuerwehrhauses zu errichten. Wenn dieses außen besetzt wird, ist eine Abgasabsauganlage hier nicht notwendig.
A
Konsequente Besetzung der Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle: Zur Unfallvermeidung dürfen sich zukünftig, während Fahrzeuge bewegt werden, keine
Einsatzkräfte in der Fahrzeughalle aufhalten. Die Fahrzeuge sind entsprechend
vor der Halle zu besetzen. Dies ist jedoch erst nach Verlagerung des Umkleidebereiches (siehe oben) möglich.
A
Installation einer Rutschhemmung in den Alarmwegen: Auch bei Nässe
muss der Boden in den Alarmwegen und der Fahrzeughalle zur Unfallvermeidung über eine ausreichende Rutschhemmung verfügen.
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
B
Feuerwehrfreundliche Umgestaltung der Verkehrsberuhigung vor der
Feuerwehrausfahrt: Derzeit ist eine erhebliche Behinderung beim Ausrücken
durch die Verkehrsberuhigung vor dem Feuerwehrhaus gegeben. Bei einer Umgestaltung dieser soll die Feuerwehr eng eingebunden werden.
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.4
SOLL-Konzept 165
LZ Kornelimünster
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Kornelimünster erfüllt die Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen Mängel, die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Besetzung der Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle: Damit eine Unfallgefahr
innerhalb der beengten Fahrzeughalle ausgeschlossen werden kann, sollen die
Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle besetzt werden. Lediglich die Maschinisten
sollen demnach die Fahrzeughalle im Einsatzfall betreten.
B
Wartung der Tore der Remise
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
Mittelfristig soll die Wache Süd umgebaut werden. Im Zuge dessen sollen zwei weitere
Stellplätze für die Freiwillige Feuerwehr eingeplant werden. Langfristig sollen lediglich
zwei Großfahrzeuge innerhalb der aktuellen Fahrzeughalle untergebracht werden, um
eine Unfallgefahr auszuschließen. Die Besetzung der Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle ist als Sofortmaßnahme zu sehen, welche keine Dauerlösung darstellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.5
SOLL-Konzept 166
LZ Laurensberg
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Laurensberg erfüllt die Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen Mängel, die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Bereich des Bauhofs und Ertüchtigung des Tores des abgesetzten Standortes: Zukünftig sollen in der aktuellen Fahrzeughalle lediglich die beiden erstausrückenden Großfahrzeuge untergebracht sein. Für die weiteren Stellplätze müssen bauliche Maßnahmen im
Bereich des rückwärtigen Bauhofs durchgeführt werden. Falls der derzeitige abgesetzte Stellplatz weiterhin für das MTF genutzt werden soll, ist dort das Tor
zu ertüchtigen.
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
Falls eine Unterbringung von Einsatzfahrzeugen auf dem Gelände des Bauhofs nicht
möglich ist, ist für den Löschzug Laurensberg ein Neubau einzuplanen. In der Übergangsphase ist die Unfallgefahr durch temporäre Maßnahmen auf das niedrigste mögliche Maß zu reduzieren.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.6
SOLL-Konzept 167
LZ Mitte
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte erfüllt viele Anforderungen der DIN 14092
und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es gibt maßgebliche
Defizite im Unfallschutz. Gleichzeitig wird im Rahmen dieser Bedarfsplanung empfohlen, den Löschzug Mitte in Innenstadtnähe zu verlegen (vgl. Abschnitt 13.1.2).
Daher werden hier nur Sofortmaßnahmen bis zur Fertigstellung eines neuen Feuerwehrhauses an anderem Standort dargelegt. Folgende Maßnahmen sind übergangsweise erforderlich:
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge in der derzeitigen Fahrzeughalle:
Zukünftig sollen maximal drei Fahrzeuge in der Fahrzeughalle untergebracht
werden. Gemäß Fahrzeugkonzept (vgl. Abschnitt 13.5.2.7) soll von den derzeit
sechs Fahrzeugen in Zukunft das TLF 8/18 wegfallen. Das Reserve-Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr soll auch weiterhin dem Löschzug Mitte zur
Verfügung stehen, jedoch im Rahmen der Sofortmaßnahmen (vgl. Abschnitt 13.1.5) auf einen abgesetzten Stellplatz in Innenstadtnähe verschoben
werden. Die kostengünstigste Möglichkeit ist es folglich, beispielsweise eine
Fertiggarage auf die Freifläche neben der Fahrzeughalle zu stellen und dort den
MTW zu stationieren.
A
Markierung von Stufen, Stolperstellen und engen Stellen mit schwarz-gelber Warnmarkierung
13.4.2.7
LZ Nord
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Nord erfüllt mehrere Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Gleichzeitig
wird im Rahmen dieser Bedarfsplanung empfohlen, den Löschzug Nord in Innenstadtnähe zu verlegen (vgl. Abschnitt 13.1.2). Daher werden hier nur Übergangsmaßnahmen bis zur Fertigstellung eines neuen Feuerwehrhauses an anderem Standort
dargelegt. Folgende Maßnahmen sind übergangsweise erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1). Da die Fahrzeughallen nach
Auszug des Löschzugs Nord weiterhin für Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr genutzt werden sollen, sollen die derzeit noch von der Freiwilligen Feuerwehr genutzten Stellplätze ebenfalls mit einer Abgasabsaugung versehen werden.
B
Schaffung zusätzlicher Haken für die Persönliche Schutzausrüstung der
Einsatzkräfte: Im IST-Zustand wurde festgestellt, dass derzeit die Anzahl der
Haken für die Persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte nicht ausreicht.
Es sind zusätzliche Haken zu schaffen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.8
SOLL-Konzept 168
LZ Richterich
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Richterich erfüllt viele Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es gibt
deutliche Defizite im Unfallschutz. Es wird im Rahmen des Bestandsgebäudes nicht
möglich sein, diese Unfallschutzmängel in ausreichendem Maße zu beheben.
Für den Löschzug Richterich wird daher ein Neubau an anderer Stelle empfohlen.
Daher werden hier nur Sofortmaßnahmen bis zur Fertigstellung eines neuen Feuerwehrhauses an anderem Standort dargelegt. Folgende Maßnahmen sind übergangsweise erforderlich:
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Anbringung schwarz-gelber Warnmarkierungen an engen Stellen und
Stolperstellen
13.4.2.9
LZ Sief
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Sief wurde kürzlich gemäß DIN und UVV umgebaut. Daher ist hier nur folgende Maßnahme notwendig:
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.10
SOLL-Konzept 169
LZ Verlautenheide
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Verlautenheide erfüllt die Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Es bestehen Mängel, die im Sinne des Unfallversicherers eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
A
Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Vergrößerung der Abstandsflächen durch Umlagerung der in der Fahrzeughalle eingelagerten Materialien: Hierfür ist die Schaffung von weiterem
Stauraum eventuell auf der angrenzenden Grünfläche zu prüfen.
A
Schwarz-gelbe Warnmarkierung von Stufen im Alarmweg
B
Schaffung eines Fahrzeugstellplatzes für den Jugendfeuerwehr-MTW in
Form einer Garage
C
Notstromversorgung (siehe Abschnitt 13.4.2.2)
C
Schaffung eines Internetanschlusses (siehe Abschnitt 13.4.2.1)
13.4.2.11
LZ Walheim
Das Feuerwehrhaus des Löschzugs Walheim erfüllt viele Anforderungen der
DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) nicht in vollem Umfang. Voraussichtlich wird es im Rahmen des Bestandsgebäudes nicht möglich sein, alle Unfallschutzmängel in ausreichendem Maße zu beheben. Zusätzlich werden mehrere festgestellte Mängel, wie beispielsweise fehlende Parkplätze, ebenfalls am derzeitigen
Standort nicht zu beheben sein.
Für den Löschzug Walheim wird daher ein Neubau an anderer Stelle empfohlen.
Daher werden hier nur Sofortmaßnahmen bis zur Fertigstellung eines neuen Feuerwehrhauses an anderem Standort dargelegt. Folgende Maßnahmen sind übergangsweise erforderlich:
A
Anbringung schwarz-gelber Warnmarkierungen an engen Stellen und
Stolperstellen
A
Organisatorische Regelungen zur Unfallvermeidung: Während Fahrzeuge
bewegt werden, dürfen sich keine Einsatzkräfte neben dem Fahrzeug aufhalten.
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.4.2.12
SOLL-Konzept 170
LZ CBRN
Der CBRN-Zug ist derzeit in einem Nebengebäude auf der Wache Nord untergebracht.
Hier gibt es unter anderem Mängel im Unfallschutz.
Im Rahmen der Erweiterung der Nordwache ist auch der Bereich für den CBRN-Zug
zu überarbeiten. Folgende Faktoren sollen hier berücksichtigt werden:
-
Abgasabsauganlage,
-
normgerechte Stellplätze,
-
Schwarz-Weiß-Trennung,
-
normgerechte Umkleide- und Sanitärbereiche und geeigneter Schulungsraum,
diese können eventuell gemeinschaftlich mit den Ausbildungslehrgängen genutzt werden,
-
umfangreiche Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterialien,
-
Internetanschluss.
Kurzfristig sollen bis dahin folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
A
Prüfung, ob für den Löschzug weitere Lagerkapazitäten geschaffen werden können
A
Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung
(siehe Abschnitt 13.4.2.1)
A
Markierung von Stufen, Stolperstellen und engen Stellen mit schwarz-gelber Warnmarkierung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 171
13.4.3 Priorisierung der baulichen Maßnahmen
Die in den Abschnitten 13.4.1 und 13.4.2 dargestellten Maßnahmen an den Feuerwachen und Feuerwehrhäusern wurden bereits für jeden Standort gemäß dargestellter
Maßnahmenkategorie (A bis C) priorisiert. Darüber hinaus ist allerdings auch eine Gesamtpriorisierung über alle Standorte hinweg erforderlich, um eine prioritätengerechte
Abarbeitung der Maßnahmen zu gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es
im Detail sinnvoll sein kann, einzelne Maßnahmen an den Standorten vorzuziehen
oder parallel zu realisieren (z. B. Abgasabsauganlagen oder kleinräumige Anbauten).
In vielen Fällen wird allerdings eine Gesamtertüchtigung des Standortes mit Beseitigung aller relevanten Mängel zielführend sein.
Eine vollständige Liste aller an den Feuerwehrhäusern empfohlenen Maßnahmen sind
den vorhergehenden Abschnitten zu entnehmen. Dargestellt werden hier nur die größeren baulichen Maßnahmen.
Folgende Priorisierung der größeren baulichen Maßnahmen kann empfohlen werden:
Bereits geplant, zeitnahe Umsetzung:
•
Umsetzung des 3. Bauabschnitts auf der Hauptwache
bis 2020
Schnellstmöglicher Planungs- und Umsetzungsbeginn:
•
Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Richterich
bis 2021
•
Neuerrichtung der Feuerwache 4
bis 2023
•
Verlegung und Neuerrichtung des Feuerwehrhauses des LZ Mitte
bis 2023
•
Bauliche Erweiterung und Ertüchtigung der Feuerwache 2
bis 2023
•
Verlegung und Neuerrichtung des Feuerwehrhaueses des
LZ Nord
bis 2023
Planungsbeginn bis 2023, anschließend Umsetzung, zwischenzeitlich ggf. Übergangsmaßnahmen siehe Abschnitt 13.4:
•
Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Walheim
•
Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Brand
•
Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Laurensberg
•
Ertüchtigung der Feuerwache 3
bis 2023
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 172
13.5 Fahrzeugkonzept
Im Folgenden werden die notwendigen Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehr definiert und terminiert. Die Fahrzeugstruktur der einzelnen Löschzüge und der Berufsfeuerwehr ergibt sich aus den im Stadtgebiet festgestellten Risiken, einschließlich der
Löschwasserversorgung und den zugewiesenen Sonderaufgaben.
Das Hauptaugenmerk liegt auf den Beschaffungen, die im Zeitraum des vorliegenden
Feuerwehrbedarfsplanes getätigt werden müssen. Die betreffenden Fahrzeuge sind in
den Tabellen fett markiert. Ersatz- oder Neubeschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt werden im Rahmen des Gesamtkonzeptes ebenfalls dargestellt, sind jedoch auf
Grundlage des Stadt- und Feuerwehrentwicklungsprozesses, der Veränderung von
DIN-Normen oder des Zustandes der einzelnen Feuerwehrfahrzeuge im Rahmen einer
Fortschreibung in 5 Jahren erneut zu überprüfen.
13.5.1 Fahrzeugbeschaffungsplan Berufsfeuerwehr
Unter Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Austausch von Reifensätzen, Erneuerung der druckführenden Teile etc.)
sollte eine Ersatzbeschaffung der Großfahrzeuge der Berufsfeuerwehr nach 15 Jahren
(Löschfahrzeuge, Hubrettungsgeräte) und 17 Jahren (Rüst- Gerätewagen) angestrebt
werden. Dies entspricht den Vorgaben aus der NKF-Rahmentabelle bzw. den NKFAbschreibungssätzen (vgl. Anhang G). Bei Kleinfahrzeugen (z. B. MTF) liegt diese Orientierungsgröße bei 10-12 Jahren.
Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Anpassungen an der Struktur der Berufsfeuerwehr (Schaffung eines 4. Wachenstandortes), wurde im Rahmen der Bedarfsplanung ein bedarfsgerechtes Fahrzeugkonzept für die Berufsfeuerwehr Aachen entwickelt.
Aufgrund der Beschaffung von mehreren Fahrzeugen und/oder der Berücksichtigung
des individuellen Zustandes der Fahrzeuge kann es bei der tatsächlichen Beschaffung
um eine Verschiebung von wenigen Jahren kommen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.1.1
SOLL-Konzept 173
Hauptwache
Jeder Löschzug der Berufsfeuerwehr soll in Zukunft über folgende Fahrzeuge mit einer
planerischen Nutzungsdauer von je 15 Jahren verfügen:
-
HLF 20
HRB 30
TLF 4000 Staffel (derzeit noch PTLF)
Das zweite derzeit vorgehaltene und besetzte HLF 20 der Berufsfeuerwehr auf der
Hauptwache wird nach Fertigstellung der vierten Berufsfeuerwehrwache nach dort verlegt.
Mit den Tanklöschfahrzeugen (TLF 4000 Staffel), welche in Zukunft immer im Löschzug mitfahren sollen, wird der Sicherheitstrupp der Einsatzstelle zugeführt (siehe Abschnitt 13.2.1). Es ist sinnvoll, dieses Fahrzeug als Staffelfahrzeug zu beschaffen, da
es Einsatzszenarien gibt, bei denen dieses Fahrzeug durch eine komplette HLF-Besatzung besetzt wird. Dies ist beispielsweise bei Vegetationsbränden der Fall. Somit
ist auf eine Geländefähigkeit des Fahrzeugs zu achten. Zusätzlich entzerrt der zusätzliche Platz im Mannschaftsraum das Mitführen der persönlichen Schutzausrüstung und
ermöglicht die Mitnahme beispielsweise von Auszubildenden. Die Fahrzeuge sollen
über eine Standardausstattung für Technische Hilfeleistungen verfügen und sind demnach für kleinere Hilfeleistungen auch eigenständig einsatzbar und gleichzeitig Redundanz für umfangreichere Hilfeleistungseinsätze.
Die Feuerwehr Aachen nutzt Hubrettungsbühnen als Rettungsgerät. Dieses Konzept
hat sich aus Sicht der Feuerwehr in den vergangenen Jahren bewährt und soll auch
so beibehalten werden. Hubrettungsbühnen haben verschiedene Vorteile im Vergleich
zu Drehleitern. Diese sind u.a. die höhere Zuladung im Korb (eine größere Anzahl von
Personen können gleichzeitig gerettet werden), eine größere Reichweite durch Abknicken des Arms, eine höhere Fahrsicherheit durch nicht vorhandenen Überstand vor
dem Fahrerhaus und geringere Folgekosten. Ein vergleichbares Anforderungsprofil
würde bei einer Drehleiter ebenfalls zu einem ähnlichen Kostenrahmen führen. Nachteile der HRB wie z.B. größere Aufstellfläche oder verlängerte Rettungszeiten sind bei
modernen Fahrzeugen nicht mehr vorhanden. Stichhaltige Argumente zur Änderung
dieses Konzeptes gibt es somit nicht.
Die Einsatzleitfahrzeuge, welche auf der Hauptwache stationiert sind, sind den unterschiedlichen Führungsstufen zuzuordnen. Zukünftig sollen hier drei ELW 1 und ein
ELW 3 vorgehalten werden. Diese Anzahl ist bedarfsgerecht. Die ELW 1 sind gemäß
Tabelle regulär nach 12 Jahren Nutzungsdauer zu ersetzen, der ELW 3 nach Zustand
und Bedarf. Die Kommandowagen sind gemäß untenstehender Tabelle zu ersetzen.
Die vorgehaltenen Rüst- und Gerätefahrzeuge sind bedarfsgerecht. GW-MANV,
GW-Tier und das KEF befinden sich momentan in der Beschaffung. Die drei weiteren
Fahrzeuge sind regulär nach einer planerischen Nutzungsdauer von 17 Jahren zu ersetzen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 174
Die Mannschaftstransportfahrzeuge werden sowohl für Logistikaufgaben, als auch
im Einsatz für verschiedene Aufgaben (Ablösung von Einsatzkräften, Transport zusätzlicher Ärzte etc.) eingesetzt. Die Anzahl von zwei Fahrzeugen ist hier vollkommen
bedarfsgerecht.
Abrollbehälter und Anhänger sind nach Bedarf und Zustand zu ersetzen.
Die Vorhaltung der Reservefahrzeuge ist in Abschnitt 13.5.4 erläutert.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
HLF 20
2016
2
HLF 20
2031
HLF 20
2015
3
HLF 20
2030
Löschzug
mittelfristige Verlegung auf Wache 4
HRB 30
2012
6
HRB 30
2027
PTLF
2014
4
TLF 4000 Staffel
2029
HLF 20
2013
5
HLF 20
2028
HRB 30
2005
13
HRB 30
2020
Reserve und vierter Alarm
Weiternutzung als Reserve-HRB auf Wache Nord
1996
22
Verlegung zum LZ Verlautenheide,
Ersatz siehe entspr. Fahrzeugkonzept
ELW 1
2006
12
keine Ersatzbeschaffung
ELW 1
2007
11
ELW 1
2007
11
ELW 1
2017
1
ELW 1
2029
ELW 1
2012
6
ELW 1
2024
ELW 3
2013
5
ELW 3
bei Bedarf
KdoW
2010
8
KdoW
2021
KdoW
1992
26
KdoW
2021
KdoW
2016
2
KdoW
2028
KdoW
2016
2
KdoW
2028
KdoW
2017
1
KdoW
2029
KdoW
2017
1
KdoW
2029
KdoW
2018
0
KdoW
2030
TLF 24/50
Einsatzleitfahrzeuge
Tab. 13.15
ELW 1
2019
keine Ersatzbeschaffung
Fahrzeugbeschaffungsplan Hauptwache
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 175
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge (Fortsetzung)
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
GW-Atemschutz
2017
1
GW-Atemschutz
2034
GW-SRG 2
2017
1
GW-SRG 2
2034
GW-MANV
1988
30
GW-MANV
Beschaffung läuft
GW-Tier
2000
18
GW-Tier
Beschaffung läuft
KEF
2013
5
KEF
Beschaffung läuft
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Umnutzung bestehendes Fhzg als GW-Werkstatt
Rüstwagen
2014
4
Rüstwagen
2031
Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
2016
2
MTF
2026
MTF
1997
21
MTF
Beschaffung läuft
AB-Magazin 1
2016
2
bei Bedarf
AB-Magazin 2
1997
21
bei Bedarf
Abrollbehälter
AB-Feldküche
Ausschr. 2018
Anhänger
Strom
1965
53
keine Ersatzbeschaffung
Strom/Licht
1997
21
bei Bedarf
Tab. 13.15
Fahrzeugbeschaffungsplan Hauptwache (Fortsetzung)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.1.2
SOLL-Konzept 176
Wache Süd
Die Struktur des Löschzugs auf der Wache Süd ist identisch mit der auf der Hauptwache und Wache Nord (siehe Abschnitt 13.5.1.1 und 13.4.1.3).
Zusätzlich soll hier ein Mannschaftstransportfahrzeug für Sonderaufgaben (siehe
Abschnitt 13.5.1.1) vorgehalten werden. Diese Anzahl ist bedarfsgerecht.
Die Anhänger sind nach Bedarf und Zustand zu ersetzen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
HLF 20
2017
1
HLF 20
2032
HRB 30
2010
8
HRB 30
2025
PTLF
2014
4
TLF 4000 Staffel
2029
2016
2
MTF
2026
Strom/Licht
2016
2
bei Bedarf
Transportanh. Plane (2 t)
2016
2
bei Bedarf
Fahrzeug
Jahr
Löschzug
Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
Anhänger
Tab. 13.16
Fahrzeugbeschaffungsplan Wache Süd
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.1.3
SOLL-Konzept 177
Wache Nord
Die Struktur des Löschzugs auf der Wache Nord ist identisch mit der auf der Hauptwache und Wache Süd (siehe Abschnitt 13.5.1.1 und 13.5.1.2).
Derzeit gibt es einen ELW 1, welcher als Reserve und Fahrzeug für den Fachberater
CBRN genutzt wird. Dieser soll regulär 2019 ersetzt werden.
Die vorgehaltenen Rüst- und Gerätefahrzeuge sind vollumfänglich bedarfsgerecht.
Planmäßig sollen diese nach 17 Jahren ersetzt werden. Der Schlepper ist jedoch nach
Zustand zu ersetzen, der Radlader 2021. In Aachen soll mit Blick auf das Risikopotenzial für Technische Hilfeleistungen (Autobahn etc.) auch weiterhin ein Kran vorgehalten werden. Der Beschaffungshorizont ist hier nach Zustand zu definieren.
Auf der Wache Nord sind fünf Wechselladerfahrzeuge bedarfsgerecht. Auf vier von
diesen sind standardmäßig in der Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtigte Abrollbehälter aufgesattelt. Maximal zwei von den übrigen Wechselladern sind für die Fahrschule eingebunden oder könne zusätzliche Abrollbehälter der Einsatzstelle zuführen.
Es ist nicht möglich, planmäßige Beschaffungszeiträume für Abrollbehälter pauschal
zu definieren. Diese sind grundsätzlich kontinuierlich auf Basis ihres Einsatzwertes
und Zustandes zu bewerten und bei Bedarf entsprechen zu ersetzen oder ergänzen.
Zukünftig wird die Anzahl der Mannschaftstransportfahrzeuge auf der Wache Nord
auf drei Reduziert. Diese Zahl ist auf Basis der Sonderaufgaben, für die diese Fahrzeuge eingesetzt werden (vgl. Abschnitt 13.5.1.1) bedarfsgerecht.
Abrollbehälter und Anhänger sind nach Bedarf und Zustand zu ersetzen.
Die Vorhaltung der Reservefahrzeuge ist in Abschnitt 13.5.4 erläutert.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 178
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
HLF 20
2017
1
HLF 20
2032
HRB 30
2011
7
HRB 30
2026
TLF 4000 Staffel
2019
Fahrzeug
Jahr
Löschzug
Reserve und Feuerwehrschule
HLF 20 (UKA und BF)
2010
8
HLF 20
2025
HLF 20
2000
18
HLF 20
2019
HLF 24
2000
18
HLF 20
Bestandsfahrzeug
HLF 24
2002
16
HLF 20
Bestandsfahrzeug
DLK 23/12
2002
16
DLK 23/12
HRB 30
2023
Bestandsfahrzeug
Weiternutzung Fahrzeug siehe Hauptwache
Rüstwagen
1987
31
Rüstwagen
2007
11
ELW 1
GW-SRG 1
2007
11
GW-SRG 1
GW-Rüst
2009
9
GW-Rüst
Kran
2004
14
Kran
Schlepper
2008
10
Radlader
1987
31
Radlader
2021
WLF 26
2011
7
WLF
2028
WLF 26 (Fahrschule)
2016
2
WLF
2033
WLF 26 (Fahrschule)
2016
2
WLF
2033
WLF 18 (Fahrschule)
2011
7
WLF
2028
WLF 26 Kran
2011
7
WLF
2028
Bestandsfahrzeug
Einsatzleitfahrzeuge
ELW 1
2019
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Beschaffung läuft
2026
nach Zustand
nach Bedarf
Wechselladerfahrzeuge
Tab. 13.17
Fahrzeugbeschaffungsplan Wache Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 179
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge (Fortsetzung)
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
AB-Mulde 1
2008
10
AB-MANV
2008
10
AB-CBRN
1992
26
AB-Schlauch
2011
7
AB-V-Dekon
2011
7
AB-Mulde 2
2011
7
nach Zustand
AB-Plattform
2011
7
nach Zustand
AB-Bau/Rüst
2013
5
nach Zustand
AB-Wasser
2016
2
nach Zustand
AB-Mulde 3
2016
2
nach Zustand
AB-Logistik
2016
2
nach Zustand
AB-Sozial
2017
1
nach Zustand
AB-Atemschutz
2018
0
nach Zustand
AB-GUBAS
2018
0
nach Zustand
AB-Sandsack
2018
0
nach Zustand
AB-Sonderlöschm.
2012
6
nach Zustand
Fahrzeug
Jahr
Abrollbehälter
nach Zustand
AB-MANV
durch Land NRW
Überholung&Anpassung 2019
nach Zustand
AB-V-Dekon
durch Land NRW
AB-Strom
Ausschr. 2018
Mannschaftstransportfahrzeuge
keine Ersatzbeschaffung
MTF
2000
18
MTF
1997
21
MTF
Beschaffung läuft
MTF
2005
13
MTF
2021
MTF
2016
2
MTF
2026
Transportanhänger Plane
2016
2
bei Bedarf
Anhänger Strom/Licht
2016
2
bei Bedarf
Fahrschulanhänger
2016
2
bei Bedarf
Fahrschulanhänger
1991
27
Anhänger
Tab. 13.17
Fahrschulanhänger
Ausschr. 2018
Fahrzeugbeschaffungsplan Wache Nord (Fortsetzung)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.1.4
SOLL-Konzept 180
Neuer Berufsfeuerwehrstandort
Auf dem gemäß Abschnitt 13.1.1 zu schaffenden neuen Standort der Berufsfeuerwehr,
soll ein Basiszug stationiert werden. Dabei soll eine Verlegung des zweiten HLF der
Hauptwache zu diesem neuen Wachenstandort erfolgen. Zusätzlich muss sowohl eine
Hubrettungsbühne als auch ein Tanklöschzug zur Komplettierung des Basiszugs beschafft werden.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
Löschzug
HLF 20
siehe Hauptwache
HRB 30
2021*
TLF 4000 Staffel
2021*
* Fahrzeuge sollen bei Fertigstellung des neuen Wachenstandortes verfügbar sein
Tab. 13.18
Fahrzeugbeschaffungsplan neuer Berufsfeuerwehrstandort
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 181
13.5.2 Fahrzeugbeschaffungsplan Freiwillige Feuerwehr
Unter Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Austausch von Reifensätzen, Erneuerung der druckführenden Teile etc.)
sollte eine Ersatzbeschaffung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr nach
20 Jahren angestrebt werden. Dies entspricht den Vorgaben aus der NKF-Rahmentabelle bzw. den NKF-Abschreibungssätzen (vgl. Anhang G). Bei Kleinfahrzeugen (z. B.
MTF) liegt diese Orientierungsgröße bei 10-15 Jahren.
Das bisher gelebte Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aachen
wurde im Rahmen der Bedarfsplanung geprüft. Es kann festgestellt werden, dass die
regulären Aufgaben und die Sonderaufgaben, welche den Löschzügen der Freiwilligen
Feuerwehr zugewiesen sind, mit dieser Ausstattung vollumfänglich bearbeitet werden
können. Aufgrund des stetig wachsenden Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet ist die
Freiwillige Feuerwehr auch weiterhin zukunftsträchtig und modern auszurüsten und
bildet hier eine wichtige Säule zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes. Das hier
dargestellte Fahrzeugkonzept basiert auf diesen Überlegungen. Die sich bereits in der
Durchführung befindlichen Fahrzeugbeschaffungen spiegeln ebenfalls dieses Konzept
wider. Damit ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aachen gut ausgerüstet. Ein darüber hinaus gehender Beschaffungsbedarf wird gutachterlich nicht gesehen.
Aufgrund der Beschaffung von mehreren Fahrzeugen und/oder der Berücksichtigung
des individuellen Zustandes der Fahrzeuge kann es bei der tatsächlichen Beschaffung
um eine Verschiebung von wenigen Jahren kommen.
13.5.2.1
Grundausstattung eines Löschzugs der Freiwilligen Feuerwehr
Jeder Löschzug soll über zwei Löschfahrzeuge verfügen, von denen mindestens eins
über eine Gruppenkabine verfügt (Erstangriffsfahrzeug) und eine zweite Gruppe mit
weiteren vorhandenen Fahrzeugen, die mit der benötigten feuerwehrtechnischen Ausstattung in den Einsatz gebracht werden kann. Im Rahmen dessen ist jeder Löschzug
mit einem LF 10 als Erstangriffsfahrzeug und einem MTW zum Personentransport auszustatten. Die zusätzlich vorgehaltene technische Ausstattung bildet die dem Löschzug zugewiesenen Sonderaufgaben ab.
In den Jahren 2018 und 2019 werden mehrere Fahrzeuge des Typs LF 20 KatS beschafft, welche im Regelfall zur Grundausstattung des Löschzugs als zweitausrückendes Fahrzeug gezählt werden. Diese Fahrzeuge können problemlos die Aufgabe eines
Löschfahrzeugs bei Brandeinsätzen übernehmen, verfügen jedoch zusätzlich über
spezialisierte Ausstattung für Großschadenslagen. Somit sind diese ebenfalls für Sonderaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend einzuplanen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.2
SOLL-Konzept 182
LZ Brand
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Brand ab.
Bei der Beschaffung der zukünftigen Fahrzeuge ist die Stellplatzhöhe des Feuerwehrhauses zu beachten, welche für diese Fahrzeuge zu niedrig sein wird. Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem sind in Kapitel 13.4.2.1 dargestellt.
Zusätzlich ist hier ein MTF stationiert, welches für die Jugendfeuerwehr genutzt wird.
Das LF16-TS, welches zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsplans noch im Dienst
war, jedoch kurz vor der Ausmusterung stand, findet in einer Ersatzbeschaffung keine
Berücksichtigung mehr.
Eine Sonderaufgabe des Löschzugs Brand ist die personelle Unterstützung des
CBRN-Zugs. Diese kann mit den vorhandenen Fahrzeugen abgedeckt werden und
generiert keinen Bedarf für spezielle Ausstattung.
Verfahrensweise zum Umgang mit geländegängigen Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr (Unimog):
Der GW-Tech und in anderen Löschzügen das TLF 8/18 sind Fahrzeuge auf UnimogFahrgestellen. Diese Fahrzeuge zeichnen sich im Regelfall durch eine sehr lange Lebensdauer aus. Dieses Fahrzeug bildet die Sonderaufgaben „Einsätze in unwegsamem Gelände“ und „Waldbrand“ ab, für die die Berufsfeuerwehr nicht ausgestattet ist.
Mit diesem extrem geländegängigen Fahrzeug kann die Freiwillige Feuerwehr auch in
Waldgebieten und Gebieten mit starker Topographie Einsätze abarbeiten. Einsatzszenarien sind hier beispielsweise verunfallte Personen in Waldgebieten, Waldbrände und
die Absicherung von Veranstaltungen im offenen Gelände beispielsweise im Rahmen
des CHIO. Es kann je nach Bedarf modular beladen werden und verfügt über einen für
Waldbrände befüllbaren Wassertank und eine Seilwinde. Aufgrund der im Normalfall
sehr hohen Lebensdauer der Unimog-Fahrgestelle und der extrem hohen Neuanschaffungskosten eines vergleichbaren Fahrzeugs, wird eine Generalüberholung und Ertüchtigung des Fahrzeugs inklusive des Aufbaus und der technischen Ausstattung
empfohlen. Dies erhält den einsatztaktischen Wert und ist wesentlich wirtschaftlicher
als eine Ersatzbeschaffung. Wenn dieses Fahrzeug mittel- bis langfristig nicht mehr
wirtschaftlich instandgesetzt werden kann, ist eine erneute Prüfung der Notwendigkeit
durchzuführen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 183
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2009
9
LF 10
LF 16/12
1983
35
LF 20 KatS
MTF
2011
7
MTF
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
2029
2019**
2026
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
ausgemustert, keine Ersatzbeschaffung
LF 16-TS
1989
29
MTF (Jugendfeuerwehr)
2001
17
MTF
GW-Tech
1986
32
Bestandsfahrzeug
Durchschnittsalter:
2019
Ertüchtigung*
22
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.19
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Brand
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.3
SOLL-Konzept 184
LZ Eilendorf
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Eilendorf
ab.
Das TLF 16/24-Tr und der GW-Tech sind beides Fahrzeuge auf Unimog-Fahrgestellen und bilden die Sonderaufgaben „Einsätze in unwegsamem Gelände“ und „Waldbrand“ ab. Diese Fahrzeuge sind analog zu dem Fahrzeug des Löschzugs Brand zu
sehen (vgl. Standardverfahrensweise in Kapitel 13.5.2.2) und eine Ertüchtigung bzw.
Generalüberholung der Fahrzeuge ist zu empfehlen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2013
5
LF 10
LF 16-TS (ausgemustert)
1988
30
LF 20 KatS
MTF
2016
2
MTF
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
2033
2018**
2031
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 16/24-Tr
1993
25
Bestandsfahrzeug
Ertüchtigung*
GW-Tech
1988
30
Bestandsfahrzeug
Ertüchtigung*
Durchschnittsalter:
18
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.20
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Eilendorf
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.4
SOLL-Konzept 185
LZ Haaren
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Haaren
ab.
Das TLF 3000, welches im Löschzug Haaren vorgehalten wird, ist mit drei Argumenten
zu begründen. Zum einen dient es als Tanklöschfahrzeug mit 3500 Litern Löschwasser
zur Kompensation der Wasserarmut im nördlichen Stadtgebiet. Hier muss unter Umständen bei abgelegenen Objekten und Orten mit schwacher Löschwasserversorgung
(beispielsweise Horbach) durch mehrere Löschzüge Löschwasser sichergestellt werden. Zusätzlich ist es ebenfalls sinnvoll, dieses Fahrzeug auf Basis des örtlichen Risikopotenzials dort vorzuhalten. In Haaren gibt es ein großes Gewerbegebiet, ein NATOTanklager und eine direkte räumliche Nähe zur Autobahn. Zusätzlich ist der Löschzug
Haaren ein Teil der Sonderaufgabe „Wasserförderung“, welche im gesamten Stadtgebiet eingesetzt wird.
Der GW-Tech ist ein Fahrzeug auf Unimog-Fahrgestell und bildet in Haaren die Sonderaufgaben „Einsätze in unwegsamen Gelände“ und „Waldbrand“ ab. Dieses Fahrzeug ist analog zu dem Fahrzeug des Löschzugs Brand zu sehen (vgl. Standardverfahrensweise in Kapitel 13.5.2.2) und eine Ertüchtigung bzw. Generalüberholung des
Fahrzeugs ist zu empfehlen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
2001
17
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
LF 8
LF 16-TS (ausgemustert)
MTF
LF 10
LF 20 KatS
2013
2021
2018**
5
MTF
2028
2036
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 3000 (Staffel)
2016
2
TLF 3000
GW-Tech
1990
28
Bestandsfahrzeug
Durchschnittsalter:
Ertüchtigung*
13
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.21
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Haaren
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.5
SOLL-Konzept 186
LZ Kornelimünster
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Kornelimünster.
Als Sonderaufgabe hat der Löschzug Kornelimünster „Wasserförderung“. Diese wurde
auch aufgrund der Wasserarmut im südlichen Stadtgebiet gewählt. Zusätzlich gibt es
in Kornelimünster historische Bebauung und eine Gefährdung durch Hochwasser.
Hierfür wird ein GW-L2 mit Gerätesatz Wasserförderung als gleichwertige Ersatzbeschaffung des SW-2000 angestrebt. Zusätzlich kann das TLF 3000 entsprechende
Löschwassermengen mobil der Einsatzstelle zuführen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2015
3
LF 10
2025
LF 16/12
1992
26
LF 20 KatS
2018*
MTF
2013
5
MTF
2028
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 16/24-Tr
2004
14
TLF 3000
2024
SW-2000-Tr
1984
34
GW-L2**
2018*
mit Gerätesatz Wasserförderung
Durchschnittsalter:
16
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.22
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Kornelimünster
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.6
SOLL-Konzept 187
LZ Laurensberg
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Laurensberg.
Als Sonderaufgabe hat der Löschzug Kornelimünster „Wasserförderung“. Diese wurde
auch aufgrund der Wasserarmut im nördlichen Stadtgebiet (beispielsweise Bereich
Horbach) gewählt. Hierfür ist ein GW-L2 mit Gerätesatz Wasserförderung in Beschaffung. Zusätzlich kann das TLF 3000 entsprechende Löschwassermengen mobil
und kurzfristig der Einsatzstelle zuführen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2015
3
LF 10
2035
LF 16/12
1988
30
LF 20 KatS
2018*
MTF
2013
5
MTF
2028
2
TLF 3000
2036
GW-L2
2018*
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 3000 (Staffelkabine)
2016
LF 16-TS (ausgemustert)
Durchschnittsalter:
10
* befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.23
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Laurensberg
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.7
SOLL-Konzept 188
LZ Mitte
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Mitte.
Der Löschzug Mitte hat die Sonderaufgabe, im gesamten Stadtgebiet den ersten Dekontaminationsplatz aufzubauen. Dieser ist auf dem GW-Tech verlastet. Diese Sonderaufgabe soll hier auch weiterhin beibehalten werden. Der GW-Tech ist analog zu
dem Fahrzeug des Löschzugs Brand zu sehen (vgl. Standardverfahrensweise in Kapitel 13.5.2.2) und eine Ertüchtigung bzw. Generalüberholung des Fahrzeugs ist zu
empfehlen.
Aufgrund der Anzahl an geländegängigen Fahrzeugen im Stadtgebiet und der Stellplatzsituation im Feuerwehrhaus des Löschzugs Mitte ist das Tanklöschfahrzeug 8/18 auf Unimog-Fahrgestell nicht weiter einzuplanen.
Aufgrund der Personalstärke des Löschzugs bietet dieser sich auch weiterhin als
Standort für das Reserve-Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr an (vgl. Kapitel 13.5.4).
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2013
5
LF 10
LF 16/12
1985
33
LF 20 KatS (Land)
MTF
2015
3
MTF
Bestandsfahrzeug
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
2033
2020**
2030
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
GW-Tech (Dekon)
1990
28
TLF 8/18
1984
34
keine Ersatzbeschaffung
1994
24
keine Ersatzbeschaffung* , jedoch
weiterhin Stellplatz für Reserve-Fahrzeug
Ertüchtigung*
Reserve Freiwillige Feuerwehr
LF 8
Durchschnittsalter:
21
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.24
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Mitte
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.8
SOLL-Konzept 189
LZ Nord
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Nord.
Der Löschzug Nord ist aufgrund seiner Lage innerhalb der Wache Nord mit der Sonderaufgabe „Logistik“ betraut. Hierfür wird auf die vorhandene Fahrzeugtechnik, welche auf dieser Wache vorgehalten wird, zurückgegriffen. Eine weitere Sonderaufgabe
ist aufgrund der bereits hohen Einsatzzahlen nicht vorgesehen.
Für die Jugendfeuerwehr soll im Stadtgebiet ein weiterer MTF (JF) beschafft werden.
Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des Löschzugs Nord bietet es sich an, diesen dort
zu stationieren und bei Bedarf auch als Einsatzfahrzeug durch den Löschzug zu nutzen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
LF 10
2013
5
LF 10
LF 16/12
1987
31
LF 20 KatS (Land)
LF 16-TS
1983
35
MTF
2011
7
MTF
2026
2
TLF 3000
2036
MTF (JF)*
schnellstmöglich
Grundausstattung
2033
2018**
keine Ersatzbeschaffung
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 3000 (Staffelkabine)
2016
Durchschnittsalter:
16
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.25
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.9
SOLL-Konzept 190
LZ Richterich
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Richterich.
Bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen ist auf die Stellplatzhöhe zu achten!
Aufgrund der Wasserarmut im nördlichen Stadtgebiet ist in Richterich auch weiterhin
ein TLF 3000 vorzuhalten, um zeitnah eine ausreichende Menge an Löschwasser der
Einsatzstelle zuführen zu können. Dieses Fahrzeug ist schnellstmöglich zu ersetzen.
Zusätzlich ist in Richterich ein weiterer MTW stationiert, welcher für die Jugendfeuerwehr genutzt wird. Auch dieser ist aufgrund seines deutlich überhöhten Alters
schnellstmöglich zu ersetzen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
2002
16
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
LF 8
LF 10
2022
LF 20 KatS
2018*
0
MTF
2032
LF 16-TS (ausgemustert)
MTF
2018
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 16/24-Tr
1990
28
TLF 3000
MTF (Jugendfeuerwehr)
2007
11
MTF JF
Durchschnittsalter:
schnellstmöglich
2022
14
* befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.26
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Richterich
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.10
SOLL-Konzept 191
LZ Sief
Aufgrund der Anzahl der Stellplätze im neugebauten Feuerwehrhaus Sief können dort
vier Stellplätze belegt werden.
Das LF 10 ist das erstausrückende Löschfahrzeug. Um eine zweite Gruppe in den
Einsatz bringen zu können, wird das TLF 3000, welches über eine Staffelkabine für
6 Einsatzkräfte verfügt, in Kombination mit dem MTF angesetzt. Durch die Kombination dieser beiden Fahrzeuge kann ein Gruppengleichwert mit entsprechender feuerwehrtechnischer Ausrüstung sichergestellt werden.
Das TLF 16/24-Tr ist ein Fahrzeug auf Unimog-Fahrgestell und bildet in Sief die Sonderaufgaben „Einsätze in unwegsamem Gelände“ und „Waldbrand“ ab. Dies ist in erster Linie durch den hohen Waldanteil und die Wasserarmut im originären Ausrückebereich des Löschzugs zu begründen. Dieses Fahrzeug ist analog zu dem Fahrzeug des
Löschzugs Brand zu sehen (vgl. Standardverfahrensweise in Kapitel 13.5.2.2) und
eine Ertüchtigung bzw. Generalüberholung des Fahrzeugs ist zu empfehlen.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2015
3
LF 10
2035
TLF 3000 (Staffelkabine)
2016
2
TLF 3000
2036
MTF
2013
5
MTF
2028
25
Bestandsfahrzeug
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 16/24-Tr
1993
Durchschnittsalter:
Ertüchtigung*
9
* siehe textliche Beschreibung
Tab. 13.27
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Sief
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.11
SOLL-Konzept 192
LZ Verlautenheide
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Verlautenheide.
Zukünftig soll der Löschzug Verlautenheide aufgrund seiner Lage und der Qualifikation
seiner Einsatzkräfte die Sonderaufgabe „Verkehrsabsicherung und Zubringen von
Löschwasser auf der Autobahn“ erhalten. Zu diesem Zweck soll das vorhandene Tanklöschfahrzeug durch ein TLF 4000 mit entsprechender Ausstattung zur Verkehrsabsicherung ersetzt werden. Aufgrund des Alters des bestehenden Tanklöschfahrzeugs
soll das TLF 24/50, welches derzeit der Berufsfeuerwehr zugeordnet ist und sich auf
der Hauptwache befindet, dieses Fahrzeug bis zur Neubeschaffung ersetzen.
Das Jugendfeuerwehr-MTF ist ebenfalls bereits überaltert und sollte schnellstmöglich
gleichwertig ersetzt werden.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
LF 10
2016
2
LF 10
2036
LF 8
1996
22
LF 20 KatS
2019*
MTF
2008
10
MTF
2023
Grundausstattung
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 16/25 (Staffelkabine)
1983
35
TLF 24/50*
schnellstmöglich
TLF 24/50 (siehe oben)*
1996
22
TLF 4000*
2020
MTF (Jugendfeuerwehr)
2000
18
MTF (JF)
schnellstmöglich
Durchschnittsalter:
18
* siehe textliche Beschreibung
** befindet sich bereits in Beschaffung
Tab. 13.28
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Verlautenheide
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
13.5.2.12
SOLL-Konzept 193
LZ Walheim
LF 10, LF 20 KatS und MTF bilden die Grundausstattung für den Löschzug Walheim.
Das vorhandene TLF 3000 ist vergleichsweise neu und muss zeitnah nicht ersetzt
werden. Dieses Fahrzeug kompensiert die Löschwasserdefizite im südlichen Stadtgebiet und soll zu gegebener Zeit voraussichtlich gleichwertig ersatzbeschafft werden.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
LF 10
2015
3
LF 10
TLF 16/24-Tr
1994
24
LF 20 KatS
MTF
2013
5
MTF
2028
2
TLF 3000
2036
Fahrzeug
Jahr
Grundausstattung
2035
Zuweisung Bund
Fahrzeuge für Sonderaufgaben
TLF 3000 (Staffelkabine)
2016
Durchschnittsalter:
Tab. 13.29
9
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ Walheim
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 194
13.5.3 Fahrzeugkonzept für Sondereinheiten und Sonderfahrzeuge
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge CBRN
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
GW-Dekon-P (Bund)
2000
18
Dekon-P (Bund)
durch Bund
GW-Dekon-P (Land NRW)
2018
0
Dekon-P (Land NRW)
durch Land
ABC-Erkunder
2002
16
ABC-Erkunder
durch Bund
MTF
2015
3
MTF
2030
GW-Mess (kommun.)
LF 20 KatS
Durchschnittsalter:
Tab. 13.30
in Zulauf
Bund-Zuweisung
9
Fahrzeugbeschaffungsplan LZ CBRN
Die Fahrzeuge des Löschzugs CBRN sind hauptsächlich Zuteilungen des Landes NRW und des Bundes. Daher müssen diese auch nicht durch die Stadt Aachen
ersatzbeschafft werden. Lediglich das MTF ist ein kommunales Fahrzeug, welches jedoch auch nicht in der Laufzeit dieses Bedarfsplans (5 Jahre) ersatzbeschafft werden
muss. Ergänzend befindet sich ein Gerätewagen-Mess als kommunales Fahrzeug in
Zulauf und bei entsprechender Zuweisung des Bundes soll ein Löschfahrzeug
(LF 20 KatS) beim Löschzug CBRN stationiert werden.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge IuK
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
GW-IuK
1991
27
AB-IuK
2012
0
Durchschnittsalter:
Tab. 13.31
Fahrzeug
Jahr
GW-IuK
2020
bei Bedarf
14
Fahrzeugbeschaffungsplan IuK
Für die IuK-Einheit werden 2019 (Ausschreibung erfolgt 2018) zwei Erkunder-Kfz beschafft. Dies sind geländegängige Pkw. Der Gerätewagen IuK und der AB-IuK sind bei
Bedarf zu ersetzen.
Die Fahrzeuge der Lotsengruppe werden als administrative Kfz geführt. Sie werden in
erster Linie für Hintergrundtätigkeiten eingesetzt und sollen daher nach Bedarf entsprechend ersetzt werden. 2019 sollen für die Lotsengruppe zwei Erkunder-Kfz beschafft werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 195
13.5.4 Fahrzeugreserve
Die notwendigen Einsatzmittel als Bestandteil der Schutzzieldefinition sind Grundvoraussetzung für ein wirksames Tätigwerden der Feuerwehr an den Einsatzstellen. Aus
diesem Grund müssen entsprechende Reserven für geplante und ungeplante Fahrzeugausfälle geschaffen werden und es ist Fahrzeugtechnik für die Ausbildung erforderlich. Im Rahmen der Möglichkeiten wird dabei auf eine synergetische Verknüpfung
von Reserve- und Ausbildungsvorhaltungen geachtet.
Dabei wird folgendermaßen unterschieden:
Taktische Reserve: Besetzung durch nachrückende Einsatzkräfte (z. B. dienstfreies Personal),
Technische Reserve: Austauschfahrzeug bei geplanten oder ungeplanten
Werkstattaufenthalten,
Ausbildungsfahrzeuge.
Zusammenfassend ist folgende Fahrzeugvorhaltung bedarfsgerecht:
Reserve- und Ausbildungsfahrzeuge für BF und FF
IST
Ersatzbeschaffung
Baujahr
Alter
Fahrzeug
Jahr
HLF 20
2013
5
HLF 20 (1)
2028
HRB 30
2005
13
HRB 30 (4)
2020
Hauptwache
Weiternutzung als Reserve-HRB auf Wache Nord
Wache 3 (Nord) und Feuerwehrschule
HLF 20 (UKA und BF)
2010
8
HLF 20 (1)
2025
HLF 20
2000
18
HLF 20 (2)
2019
HLF 24
2000
18
HLF 20 (2)
Bestandsfahrzeug
HLF 24
2002
16
HLF 20 (3)
Bestandsfahrzeug
DLK 23/12
2002
16
DLK 23/12 (4)
HRB 30 (4)
2023
Bestandsfahrzeug
Weiternutzung Fahrzeug siehe Hauptwache
Rüstwagen
1987
31
Rüstwagen (5)
Bestandsfahrzeug
24
LF 10 (6)
Bestandsfahrzeug
Reserve Freiwillige Feuerwehr
LF 8
1994
(1, 2, …) Verw eis auf die Begründung im Text
Tab. 13.32
Reserve- und Ausbildungsfahrzeuge für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 196
Zur Begründung:
(1) HLF 20 als technische Reserve: Zukünftig sind für die vier Wachen der Berufsfeuerwehr zwei HLF als technische Reserve vorzuhalten. Eines dieser Fahrzeuge (HLF 20 auf der Hauptwache) ist synergetisch gleichzeitig das Fahrzeug
des 4. Alarms und damit taktische Reserve. Das andere Fahrzeug (HLF 20 UKA
und BF auf der Wache 3) ist gleichzeitig die technische Reserve für das Fahrzeug der Werkfeuerwehr UKA. Beide Fahrzeuge sollten sich demnach noch innerhalb der regelmäßigen Nutzungsdauer (vgl. Anhang G) befinden, um dem
Stand der Technik zu genügen.
(2) HLF 20 als Ausbildungsfahrzeug: Zukünftig sind auf Grund der erwartungsgemäß parallel stattfindenden zwei Grundausbildungslehrgänge für das hauptamtliche Personal auch zwei Ausbildungsfahrzeuge erforderlich. Davon sollte
ein Fahrzeug der aktuell auf den Wachen verwendeten Fahrzeuggeneration
entsprechen, um bei bestimmten Ausbildungsabschnitten auf aktuellem technischen Stand auszubilden. Das zweite Fahrzeug kann aus wirtschaftlichen Gründen außerhalb der regelmäßigen Nutzungsdauer sein.
(3) HLF 20 als 2. technische Reserve oder für kurzfristigen Ausbildungsmehrbedarf: Für ungewöhnlich lange und oder gehäufte Ausfälle oder als drittes
Ausbildungsfahrzeug bei kurzfristig erhöhtem Ausbildungsmehrbedarf ist ein
Fahrzeug außerhalb der regulären Nutzungsdauer bedarfsgerecht. Die synergetische Verknüpfung ist mit Blick auf (1) und (2) vertretbar.
(4) Hubrettungsfahrzeug: Auf der Hauptwache wird eine HRB vorgehalten, die
gleichzeitig die technische und taktische Reserve (4. Alarm) darstellt. Aus diesem Grund sollte dieses Fahrzeug der aktuellen Fahrzeuggeneration auf den
vier Wachen entsprechen (sich innerhalb der regelmäßigen Nutzungsdauer befinden). Zudem muss zur synergetischen Sicherstellung der Ausbildungsanforderungen und um baurechtlichen Anforderungen zu genügen eine Drehleiter
vorgehalten werden. Für dieses Fahrzeug sind auf Grund der geringen Laufleistung allerdings nicht die üblichen Nutzungsdauern anzuwenden. Nach einer Generalüberholung im Jahr 2013 kann das Fahrzeug noch bedenkenlos bis 2023
genutzt werden. Um alle zu erwartenden geplanten und ungeplanten Ausfälle
der zukünftig vier HRB auf den Wachen kompensieren zu können, ist die Vorhaltung einer weiteren (2.) Reserve-HRB zu empfehlen. Um die Kosten hierfür
gering zu halten, wird an dieser Stelle allerdings empfohlen, im Sinne einer Rotation jeweils das zuletzt ausgesonderte Fahrzeuge der Wachen auf diese Position zu schieben. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Beschaffungsaufwand
und die Unterhaltungskosten werden erwartungsgemäß ebenfalls vertretbar
sein.
(5) Rüstwagen: Als technische Reserve für den Rüstwagen ist ein Rüstwagen außerhalb der regulären Nutzungsdauer ausreichend.
(6) Löschfahrzeug der FF als technische Reserve: Das Fahrzeugkonzept der
Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr beruht darauf, dass jeder Löschzug über
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 197
zwei Löschfahrzeuge verfügt. Aus diesem Grund ist keine darüberhinausgehende taktische Reserve erforderlich. Das zweite Fahrzeug dient bei kurzfristigen Ausfällen gleichzeitig als technische Reserve. Lediglich für längere technische Ausfälle oder Verzögerungen im Ersatzbeschaffungsprozess sollte ein Reserve-Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr vorgehalten werden. Dieses
Fahrzeug kann außerhalb der regelmäßigen Nutzungsdauer sein, sollte durch
Rotation allerdings möglichst regelmäßig getauscht werden.
Fahrzeuge außerhalb der regelmäßigen Nutzungsdauer sind bei Reserve- und
Ausbildungsfahrzeugen durchaus im begrenzten Maße tolerierbar. Sie sind in den Tabellen als „Bestandsfahrzeug“ gekennzeichnet. Darunter ist ein Fahrzeug zu verstehen, das nach Ablauf der Nutzungsdauer ersatzbeschafft und dennoch als Reserve
oder zur Ausbildung weitergenutzt wird. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Laufleistung und Einsatzbelastung dadurch deutlich absinkt und ein kurzfristiger technischer Ausfall sich nicht unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit auswirkt. Es handelt sich
dabei um eine, gegenüber einem Neufahrzeug, sehr wirtschaftliche Lösung. Sie ist für
die 1. technische Reserve (vgl. Anmerkung (1)) und als 1. Ausbildungsfahrzeug nicht
denkbar. Als 2. Reserve (vgl. Anmerkung (3) oder als 2. Ausbildungsfahrzeug ist sie
allerdings tolerierbar. Dadurch entstehen lediglich Unterhaltungskosten im vertretbarem Maße. Durch Rotation der Fahrzeuge bei Ersatzbeschaffungen sind auch diese
Fahrzeuge möglichst gemäß Baujahr und Zustand abzulösen. Eine Weiternutzung eines HLF nach dem Einsatz auf den Wachen und der regulären Nutzungsdauer von
15 Jahren ist auf einer solchen Position allerdings beispielsweise noch weitere 5 Jahre
denkbar.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
SOLL-Konzept 198
13.5.5 Chronologische Auflistung der Ersatzbeschaffungen
Nachfolgend sind die kurz- und mittelfristigen Fahrzeugersatzbeschaffungen
(10 Jahre) chronologisch aufgeführt:
Chronologische Auflistung der kurz- und mittelfristigen
Fahrzeugbeschaffungen
Anzahl
Fahrzeugtyp
1
1
1
2
2
2
1
2
3
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
5
1
AB-Feldküche
AB-Strom
Fahrschulanhänger
MTF
ELW 1
Erkunder-Kfz KatS
HLF 20
LF 20 KatS
MTF (JF)
TLF 3000
TLF 4000 Staffel
HRB 30
TLF 4000
GW IuK
KdoW
LF 10
MTF
HRB 30*
TLF 4000 Staffel*
Radlader
LF 10
MTF
DLK 23/12
MTF
ELW 1
TLF 3000
HLF 20
HRB 30
LF 10
GW-Rüst
HRB 30
MTF
HRB 30
Jahr
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Bei den markierten Fahrzeugen ist eine bedarfsbündelung über mehrere Jahre sinnvoll.
* Fahrzeuge sollen bei Fertigstellung des neuen Wachenstandortes verfügbar sein
Tab. 13.33
Chronologische Auflistung der Fahrzeugersatzbeschaffungen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Fortschreibung 199
14 Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig und gesetzlich vorgeschrieben (vgl.
§3 Abs. 3 BHKG), diesen in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Im Rahmen
einer Fortschreibung werden die durchgeführten Maßnahmen und Auswirkungen analysiert und bewertet. Dadurch kann die Entwicklung der Feuerwehr strukturiert weitergeführt und nach Bedarf durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Der Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr der Stadt Aachen soll in Zeitabständen
von 5 Jahren fortgeschrieben werden. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan soll
daher im Jahre 2023 überarbeitet werden.
Werden innerhalb dieser Zeit wesentliche Änderungen erkannt, soll eine außerordentliche Fortschreibung zu diesen Abweichungen erfolgen. Eine wesentliche Änderung ist
beispielsweise die grundlegende Nichteinhaltung des Erreichungsgrades des vereinbarten Schutzzieles.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 200
Anhang A
Ergänzungen zur Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 201
LZ Brand
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Brand
werktags 06:00-18:00 Uhr
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Brand
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
2
4
1
5
1
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 202
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Brand
sonstige Zeiten
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Brand
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
2
2
2
2
2
2
3
5
2
1
2
5
11
12
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 203
LZ Eilendorf
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Eilendorf
werktags 06:00-18:00 Uhr
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Eilendorf
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
1
1
1
1
2
1
4
4
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
5
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 204
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Eilendorf
sonstige Zeiten
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Eilendorf
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
3
2. Abmarsch (9 Minuten)
3
3
5
5
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Insgesamt (>9 Minuten)
5
5
5
5
2
2
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 205
LZ Haaren
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit Haaren
werktags 06:00-18:00 Uhr
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen Haaren
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
2
2
1
1
1
1
1
4
6
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
7
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 206
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit Haaren
sonstige Zeiten
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen Haaren
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
2
2
3
4
Insgesamt (>9 Minuten)
4
5
4
7
2
8
8
2
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 207
LZ Kornelimünster
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Kornelimünster
werktags 06:00-18:00 Uhr
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Kornelimünster
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
2
3
4
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 208
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Kornelimünster
sonstige Zeiten
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Kornelimünster
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
3
2
2
3
3
1
3
1
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
4
5
2
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 209
LZ Laurensberg
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Laurensberg
werktags 06:00-18:00 Uhr
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Laurensberg
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
1
1
Insgesamt (>9 Minuten)
5
3
1
7
2
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 210
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Laurensberg
sonstige Zeiten
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Laurensberg
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
1
2. Abmarsch (9 Minuten)
5
Insgesamt (>9 Minuten)
6
4
5
7
5
8
2
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
1
1
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 211
LZ Mitte
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Mitte
werktags 06:00-18:00 Uhr
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Mitte
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
1
3
1
2
1
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
7
4
1
4
7
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 212
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Mitte
sonstige Zeiten
35
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Mitte
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
1
3
1
1
6
1
7
11
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
10
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 213
LZ Nord
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Nord
werktags 06:00-18:00 Uhr
45
40
Einsatzkräfte
35
30
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Nord
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
2
1
3
1
7
4
12
4
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
6
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 214
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Nord
sonstige Zeiten
45
40
Einsatzkräfte
35
30
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Nord
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
1
1
3
7
7
14
4
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
10
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 215
LZ Richterich
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Richterich
werktags 06:00-18:00 Uhr
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Richterich
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
1
2
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
7
2
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 216
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Richterich
sonstige Zeiten
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Richterich
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
1
1
1
1
1
Insgesamt (>9 Minuten)
1
2
4
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
1
1
4
2
7
11
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 217
LZ Sief
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Sief
werktags 06:00-18:00 Uhr
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Sief
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
2
1
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Insgesamt (>9 Minuten)
1
2
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 218
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Sief
sonstige Zeiten
20
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Sief
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
1
2. Abmarsch (9 Minuten)
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
2
2
2
2
1
1
1
1
Insgesamt (>9 Minuten)
2
1
1
3
2
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 219
LZ Verlautenheide
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Verlautenheide
werktags 06:00-18:00 Uhr
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Verlautenheide
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
3
1
1
3
1
2
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 220
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Verlautenheide
sonstige Zeiten
25
Einsatzkräfte
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Verlautenheide
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
3
3
2. Abmarsch (9 Minuten)
3
1
3
3
1
4
3
1
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
1
Insgesamt (>9 Minuten)
1
1
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 221
LZ Walheim
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Walheim
werktags 06:00-18:00 Uhr
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Walheim
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
1
1
Insgesamt (>9 Minuten)
3
1
4
4
1
1
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
2
1
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 222
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit LZ Walheim
sonstige Zeiten
30
Einsatzkräfte
25
20
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen LZ Walheim
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2
2. Abmarsch (9 Minuten)
3
3
4
1
Insgesamt (>9 Minuten)
4
5
5
1
5
6
1
2
1
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 223
LZ CBRN
Werktags 6-18 Uhr
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit CBRN
werktags 06:00-18:00 Uhr
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen CBRN
werktags 06:00-18:00 Uhr
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
2
1
1
2
1
Insgesamt (>9 Minuten)
3
2
4
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 224
Sonstige Zeiten
Zeitliche Qualifikationsverfügbarkeit CBRN
sonstige Zeiten
Einsatzkräfte
15
10
5
0
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
> 10:00
Zeit [in min]
Einsatzkräfte insgesamt (inkl Schichtarbeiter)
Führerscheininhaber C
Maschinisten
Gruppenführer und höher qualifiziert
Atemschutzgeräteträger
* schraffierte Bereiche = theoretische Anzahl an verfügbaren Schichtarbeitern
Schichtarbeiter
Verfügbare Funktionen CBRN
sonstige Zeiten
1. Abmarsch (4 Minuten)
2. Abmarsch (9 Minuten)
Insgesamt (>9 Minuten)
3
2
Atemschutzgeräteträger
Maschinist & Führerscheininhaber C
1
2
1
4
4
Gruppenführer und höher qualifiziert
Alle Qualifikationen
* schraffierte Bereiche = Schnittmenge der Qualifikationen (Mehrfachqualifikationen)
* Einsatzkräfte im Schichtdienst sind hier nicht betrachtet
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 225
Anhang B
Fahrzeitsimulation der Berufsfeuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 226
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 227
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 228
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 229
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 230
Anhang C
Fahrzeitsimulation der Freiwilligen Feuerwehr
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 231
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 232
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 233
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 234
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 235
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 236
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 237
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 238
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 239
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 240
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 241
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 242
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 243
Anhang D
Zusatzauswertungen Teilzeitenanalyse
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 244
Prozentuale Verteilung der Ausrückzeit nach Tageszeit
(erstausrückendes Löschfahrzeug)
Anzahl
der
Median
80%
10 >10 Einsätze (in min.) (in min.)
Anteil der Einsätze je Ausrückzeit (in Minuten)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Werktags tagsüber
BF Haupt
14% 59% 22% 3% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
984
1,58
2,17
BF Nord
13% 63% 20% 3% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0%
640
1,60
2,12
BF Süd
6% 34% 45% 13% 1% 0% 0% 1% 1% 0% 1%
125
2,32
2,87
Brand
0% 0% 0% 0% 0% 11% 56% 33% 0% 0% 0%
9
6,75
7,58
Eilendorf
0% 0% 0% 0% 33% 11% 33% 11% 11% 0% 0%
9
6,10
7,40
Haaren
0% 0% 0% 8% 15% 31% 23% 23% 0% 0% 0%
13
5,98
7,53
Kornelimün. 0% 0% 25% 0% 25% 50% 0% 0% 0% 0% 0%
4
4,99
4,99
Laurensb.
5% 0% 0% 0% 5% 5% 25% 20% 10% 15% 15%
20
7,87
9,40
Mitte
9% 14% 2% 0% 7% 11% 14% 25% 9% 7% 4%
57
6,55
8,15
Nord
2% 4% 7% 4% 0% 7% 13% 29% 7% 7% 20%
45
7,58
10,00
Richterich
0% 0% 17% 0% 17% 50% 0% 0% 17% 0% 0%
6
5,63
7,27
Sief
0
Verlautenh.
0% 0% 0% 0% 0% 0% 25% 50% 0% 25% 0%
4
7,36
7,36
Walheim
0% 0% 10% 0% 40% 20% 10% 10% 10% 0% 0%
10
4,89
7,41
Sonstige Zeiten
BF Haupt
15% 55% 26% 3% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
2219
1,65
2,23
BF Nord
13% 60% 24% 3% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0%
1295
1,65
2,18
BF Süd
9% 26% 44% 16% 2% 2% 0% 1% 0% 0% 0%
341
2,25
3,02
Brand
0% 3% 0% 0% 6% 19% 36% 14% 14% 3% 6%
36
6,46
8,18
Eilendorf
0% 0% 0% 11% 30% 36% 14% 7% 2% 0% 0%
44
5,19
6,40
Haaren
0% 15% 6% 12% 27% 21% 6% 6% 0% 3% 3%
33
4,62
5,94
Kornelimün. 0% 0% 0% 12% 12% 0% 29% 6% 18% 12% 12%
17
6,67
9,09
Laurensb.
3% 0% 3% 0% 0% 10% 20% 23% 7% 10% 23%
30
7,50
11,57
Mitte
6% 4% 4% 3% 5% 8% 15% 25% 14% 6% 9%
204
7,22
8,43
Nord
3% 2% 4% 2% 2% 4% 21% 26% 23% 5% 8%
154
7,34
8,58
Richterich
0% 14% 7% 21% 29% 7% 7% 7% 0% 0% 7%
14
4,45
6,62
Sief
0% 0% 0% 0% 0% 14% 0% 57% 14% 0% 14%
7
7,48
9,23
Verlautenh. 17% 0% 0% 17% 17% 17% 33% 0% 0% 0% 0%
6
4,97
6,21
Walheim
28
4,76
5,62
4% 0% 0% 11% 54% 18% 7% 4% 0% 4% 0%
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 245
Anhang E
Zusammenfassung der Alarm- und Ausrückeordnung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 246
Zusammenfassung AAO (Brandeinsätze)
Stichwort
Bahn 2
Bahn 3
Bauernhof
BMA
Buschtunnel
CBRN
Container 1 (werktags tagsüber)
Container 1 (sonstige Zeiten)
Container 2
Dach
ExAV AC
F1 Bel AC
F2 Bel AC
Fahrzeug 1 (werktags tagsüber)
Fahrzeug 1 (sonstige Zeiten)
Fahrzeug 2
Fahrzeug 3
Fläche 1 (werktags tagsüber)
Fläche 1 (sonstige Zeiten)
Fläche 2
Fläche 3
Gewerbe
Groß
Keller
Kleinfeuer 1 (werktags tagsüber)
Kleinfeuer 1 (sonstige Zeiten)
Klinikum AC
Schornstein (werktags tagsüber)
Schornstein (sonstige Zeiten)
SOS
Atemschutznotfall
Strahler
Wald 1 (werktags tagsüber)
Wald 1 (sonstige Zeiten)
Wald 2
Wald 3
Wohnung
Zimmer
Home Rauchmelder
BF FF Bemerkung
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
lediglich LF+HRB
x gemäß Einsatzplan
x
x in Innenstadt immer nur BF
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x
x gemäß Einsatzplan
x
x
x in Innenstadt immer nur BF
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x
x
x
x
x
x
in Innenstadt immer nur BF
LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x in Innenstadt immer nur BF
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x in Innenstadt immer nur BF
x
x
x in Innenstadt immer nur BF
x
x
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
x LZ Mitte und LZ Nord nur zu sonstigen Zeiten
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 247
Zusammenfassung AAO (Technische Hilfeleistungen)
Stichwort
BF FF Bemerkung
Aufzug
Bahnunfall 2
Bahnunfall 3
Baum (werktags tagsüber)
Baum (sonstige Zeiten)
BUS 1 AC
BUS 2 AC
Buschtunnel AC
CBRN 1
CBRN Gift AC
CBRN 2
CBRN 3
CBRN Dekon P
CBRN Dekon V
CBRN Messtechnik
CBRN Strahler
Einsturz 1 AC
Einsturz 2 AC
ExAV AC
EX 1 AC
EX 2 AC
EX 3 AC
Flugz 1 AC
Flugz 2 AC
Gasausströmung
Hochwasser 1 (werktags tagsüber)
Hochwasser 1 (sonstige Zeiten)
Hochwasser 2
Ölspur
Öl auf Wasser AC
PIPELINE AC
P hängt AC
x
x
x
x
P klemmt 1
x
P klemmt 1
x
P Notlage
P Eis
P springt
P Strom AC
P Tür
P verschüttet
P Wasser
SRG AC
Sturm 1 (werktags tagsüber)
Sturm 1 (sonstige Zeiten)
Sturm 2 (werktags tagsüber)
Sturm 2 (sonstige Zeiten)
TH VU
Tier
Wassereinbruch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x
x in Innenstadt immer nur BF
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x
x gemäß Einsatzplan
x
x
x
x
x
x
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x
x
x
x
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x in Innenstadt immer nur BF
x
x
FF nur im Bereich Laurensberg,
Richterich, Walheim und Sief
FF nur im Bereich Laurensberg,
x
Richterich, Walheim und Sief
x
x
x
x in Innenstadt immer nur BF
x
x in Innenstadt immer nur BF
x
x
x
bei Bedarf Nachalarmierung FF
x nicht LZ Mitte und LZ Nord
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 248
Anhang F
Schreiben Bezirksregierung zur Anrechenbarkeit des Zug-RTW
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 249
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 250
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 251
Anhang G
Vermerk zur Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen gem. NKF
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Anhang 252
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90