Daten
Kommune
Aachen
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292378.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 07:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Rechnungsprüfung
FB 36/0260/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
20.03.2018
Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zur Finanzierung der
Verbraucherberatungsstelle Aachen
für die Jahre 2019 bis 2023 (Allgemeine Verbraucherberatung
einschl. Schuldnerberatung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.05.2018
15.05.2018
16.05.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, dem
Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung
sowie der Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2019 bis
2023 zuzustimmen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der
Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldnerberatung bei der
Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen
Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen
für die Jahre 2019 bis 2023 zu.
Vorlage FB 36/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
47.500 €
47.500 €
142.500 €
142.500 €
0
0
230.000 €
230.000 €
690.000 €
729.356 €
0
0
0
0
0
0
0
0
-182.500 €
-182.500 €
-547.500 €
-586.856 €
0
0
+ Verbesserung /
-39.356 €
- Verschlechterung
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Der Fortgeschriebene Ansatz bildet die Jahre 2019 – 2021 ab. Da der Vertrag mit der
Verbraucherzentrale NRW über 5 Jahre abgeschlossen werden soll, wird informatorisch eine Summe
i.H. von insgesamt 50.900,- € für die Jahre 2022 und 2023 als Mehrbedarf genannt.
Vorlage FB 36/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) besteht seit mehr als 55 Jahren. Mit einem Netz
von insgesamt 58 Beratungsstellen in NRW ist sie kompetenter Dienstleister rund um
Verbraucherberatung und – information.
Auch die Beratungsstelle in Aachen ist für die Aachener Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende
Anlaufstelle. Allein im Jahr 2017 gab es dort 11.281 Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kamen 3.788
Veranstaltungskontakte und 8.534 Internetzugriffe auf die Startseite der Aachener Beratungsstelle.
Zwar hat es in den letzten 5 Jahren einen moderaten Rückgang der Anfragen von Ratsuchenden
gegeben, jedoch sind die Beratungsthemen komplexer geworden, so dass der zeitlich kalkulierte
Aufwand für die Gesprächstermine zwischenzeitlich um 50 % auf ca. 30 Minuten je Gespräch
gestiegen ist.
Weiterhin wurden in den Jahren 2014 bis 2017 in der Beratungsstelle Aachen 5.506
Rechtsberatungen
teilweise
mit
Rechtsvertretungen
im
Rahmen
der
allgemeinen
Verbraucherberatung durchgeführt.
Seit vielen Jahren umfasst das Angebot der Beratungsstelle in Aachen neben der allgemeinen
Verbraucherberatung (AVB) auch eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (SVB). Hinzu
kommen Sonderprojekte wie die Energieberatung oder das Projekt „Energiearmut“, das vom Land
NRW finanziert wird und gezielt Menschen berät, die von dieser Problematik betroffen sind. Über die
Arbeit der Beratungsstelle wurde im Dezember 2017 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
berichtet. Zur Sicherung von Kooperation und Information zwischen Stadt und der Beratungsstelle tagt
regelmäßig ein Beirat, der sich aus Vertreter/-innen der Beratungsstelle bzw. der VZ und der
Ratsfraktionen sowie der Verwaltung zusammensetzt.
Um diese Einrichtungen und einen kompetenten Service für Ratsuchende bieten zu können,
benötigen die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen eine verlässliche und dauerhafte
Finanzierung, deren Basis die Vereinbarung mit der Landesregierung darstellt und durch die Beiträge
der jeweiligen Kommunen- so auch der Stadt Aachen-
ergänzt wird.
Dies geschieht auf der
Grundlage von Verträgen mit mehrjährigen Laufzeiten, in denen insbesondere das Beratungsangebot
und die Details der Finanzierung geregelt sind.
Der aktuelle Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der VZ zur Finanzierung der AVB und der SVB in
der Beratungsstelle Aachen läuft zum 31.12.2018 aus, so dass möglichst bis zum 30.06.2018
abschließend über eine Fortführung dieses Angebotes zu entscheiden ist.
Wie auch in der Vergangenheit empfiehlt die Verwaltung, im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und
Bürger eine Fortführung der Beratungsstelle und ihres Beratungsangebotes in Aachen für die
kommenden fünf Jahre sicherzustellen. Entsprechende Verhandlungen zwischen der Verwaltung und
der VZ haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Vorlage FB 36/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
Seite: 3/5
Grundsätzlich soll die bestehende Struktur der Vereinbarungen unverändert fortgeführt werden:
Der quantitative Umfang des Beratungsangebotes, die personelle Ausstattung, deren tarifliche
Eingruppierung sowie das bestehende Raumangebot bleiben unverändert. Für die AVB übernimmt die
Stadt Aachen 50 % der Kosten, die SVB wird weiterhin zu 100 % durch die Stadt Aachen finanziert.
Der entsprechende Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem vorangegangenen Vertrag
(2014-2018), der sich auch in der Praxis bewährt hat.
Zu den Eckpunkten gehören:
Laufzeit:
5 Jahre (2019-2023) (bei außerordentlichem Kündigungsrecht, etwa, wenn bei Wegfall von
Landesmitteln der Erfolg gefährdet ist)
Finanzierungsart:
Allgemein: Die Kosten für die AVB werden zu 50% und die der SVB zu 100 % durch die Stadt
Aachen getragen. Zu Orientierung: Laut aktueller Kalkulation würde der Zuschussanteil in 2019 für
die AVB ca. 120.000 €, der für die SVB ca. 61.000 € betragen.
Sachkosten (inkl. 15 % Gemeinkosten): Festbetragsfinanzierung d.h. 15.844 €/a für die AVB nach
Abzug aller anrechenbarer Entgelte und Erstattungen, sowie 11.591 €/a für die SVB.
Hinweis: Sollten künftig entschieden werden, die SB, die Energieberatung und/oder das Projekt
„Energiearmut“ nicht weiterzuführen, würden die Erstattungen, die diese Sonderberatungen z.B. für
die Nutzung der Infrastruktur an die AVB zahlen, entfallen und sich der Festbetrag für die
Sachmittel der AB um diesen Betrag erhöhen.
Personalkosten (inkl. 15 % Gemeinkosten): Anteilsfinanzierung der tatsächlich angefallenden
Kosten. Zu den Personalkosten gehören u.a. auch Aushilfen, mit denen bei Abwesenheit der
Stammkräfte das vereinbarte Beratungsangebot aufrechterhalten wird (Anteil AVB: 50%,
SVB 100%)
Damit ist sowohl für den städtischen Haushalt eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben als
auch zugleich sichergestellt, dass tariflich bedingte, unvermeidliche Auswirkungen auf die
Personalkosten, aber auch Einsparungen etwa durch temporär mögliche Vakanzen bei der
Finanzierung Berücksichtigung finden und Überzahlungen ausgeschlossen werden können.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Da sich der Rat der Stadt Aachen seit Jahren stets für eine Weiterführung der Beratungsangebote
der VZ ausgesprochen und entsprechende Mittel bereitgestellt hat, wurden im aktuellen Haushalt
für die Jahre 2019 – 2021 bereits Ansätze auf dem Niveau der bisherigen kalkulierten Kosten
eingestellt. Aufgrund einer kostenwirksamen Änderung im TV-L sowie der Kalkulation einer
jährlichen 3%igen Tariferhöhung müssen diese Ansätze jedoch künftig angepasst und erhöht
werden: Auf 238.400 € in 2019 (+ 8.400 €) bis hin zu 258.100 € in 2023 (+ 28.100 €). (Hinweis:
diese Ansätze beinhalten auch die Kosten für die Energieberatung).
Diese Angaben beruhen auf der neuen Kalkulation, zur Auszahlung gelangt aber neben dem
Festbetrag nur der jeweilige Anteil an den nachgewiesenen Kosten. Fallen z.B. die
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Tariferhöhungen niedriger aus, werden die jeweiligen Ansätze der Folgejahre in den jährlichen
Haushaltsberatungen entsprechend nach unten angepasst.
Der Differenzbetrag wird durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt.
Der Vertragsentwurf wurde sowohl durch den Fachbereich Recht und Versicherungen als auch den
Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.
Aufgrund der Bedeutung der Verbraucherberatungsstelle für Aachen befürwortet die Verwaltung,
einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der
Verbraucherzentrale in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 abzuschließen.
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