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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
295858.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 13:45

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0482/WP17 öffentlich 16.04.2018 FB 45/400.010 Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.05.2018 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der  städtischen Gesamtschule Brand,  städtischen Heinrich-Heine-Gesamtschule,  städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule,  städtischen 4. Aachener Gesamtschule,  städtischen Realschule Alkuinschule und der  städtischen Hugo-Junkers-Realschule einverstanden. Vorlage FB 45/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Nach § 46 Absatz 4 SchulG NRW in der derzeit gültigen Fassung kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder einer Schule mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn 1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird, 2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und 3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird. Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt. Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt die Bandbreite eingehalten wird. Die o.a. Schulen haben für das Schuljahr 2018/2019 die Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt. Die Schulen sehen in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit. 2. Voraussetzungen für die Einrichtung Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Begrenzung werden voraussichtlich von allen aufgeführten Schulen erfüllt:  an den Schulen besteht ein Angebot für gemeinsames Lernen,  die Schule wird im kommenden Schuljahr voraussichtlich mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen (Zuweisungen der Inklusionsrunde),  die Bandbreite des Klassenfrequenzrichtwerts wird im Durchschnitt nicht unterschritten. Vorlage FB 45/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 3/4 3. Stellungnahme des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bleibt insgesamt erhalten. Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen. Die o.a Schulen werden bei der vorgesehenen Begrenzung der Klassengröße 2 Schüler/innen je Zug weniger aufnehmen können. Fazit: Die Abteilung Schule ist mit der beantragten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an den o.a. Schulen einverstanden. Hierdurch haben die Schulen zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und können intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bilden und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite gehen. Vorlage FB 45/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2018 Seite: 4/4 Von: An: Datum: Betreff: Hartwig Hillebrand Baurmann, Sina 12.03.2018 08:15 Antw: Anträge auf Reduzierung der Klassenfrequenzen Sehr geehrte Frau Baurmann, hiermit beantrage ich die Reduzierung der Klassenfrequenzen an der Heinrich-Heine-Gesamtschule und bitte um kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Hillebrand Hartwig Hillebrand Schulleiter Heinrich-Heine-Gesamtschule Hander Weg 89 52072 Aachen Tel.: 0241 / 17 69 100 Fax: 0241 / 17 69 122 >>> Sina Baurmann 10.03.2018 10:23 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der bereits stattgefunden bzw. noch anstehenden Inklusionsrunden und den Koordinierungsgespräche möchte ich Sie an die Möglichkeit zur Reduzierung der Klassenfrequenzen erinnern. Hierfür ist ein formloser Antrag erforderlich, den Sie mir gerne per Mail zusenden können. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sina Baurmann Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Abteilung Schule Team Verwaltung, Personal & Haushalt (FB 45/400.010) Mozartstraße 2-10 52058 Aachen Tel. (0241) 432 45410 Fax (0241) 432 45994 sina.baurmann@mail.aachen.de www.aachen.de/schule Von: An: Datum: Betreff: Andrea Sohn Baurmann, Sina 12.03.2018 08:37 Reduzierung der Klassenfrequenzen Sehr geehrte Frau Baurmann, hiermit bitte ich um die Möglichkeit der Reduzierung der Klassenfrequenzen in der 5. Jahrgangsstufe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Sohn Schulleiterin der Alkuin-Realschule Ganztagsschule und Aufbaurealschule Alkuinstr. 40 Tel.: 0241 918830 Fax: 0241 9188336 E-Mail: andrea.sohn@mail.aachen.de