Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294836.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0938/WP17
öffentlich
35001-2018
10.04.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan -Jägerstraße/Dammstraße- zwischen Jägerstraße,
Bendstraße und Dammstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.05.2018
17.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet als Ergänzungsstandort
für das Kur- und Gesundheitswesen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet als Ergänzungsstandort
für das Kur- und Gesundheitswesen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0938/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Burtscheid, in dem Südosthang des Höhenrückens
zwischen Kasinostraße und Dammstraße mit Orientierung zum Kurgarten. Der Geltungsbereich liegt
zwischen der Jägerstraße, der Bendstraße und der Dammstraße. Nach langjähriger Nutzung u.a. als
Tuchfabrik, Kondensator – bzw. Radiofabrik, werden die Bestandsbauten gegenwärtig durch ein
Institut der RWTH Aachen genutzt. Zu Unterrichtszwecken wurde im Jahre 1965 ein
Forschungsreaktor installiert und bis 2002 betrieben. Nach der Außerbetriebstellung des
Forschungsreaktors wurde die Anlage entsprechend den Vorschriften dekontaminiert.
Anlass der Planung
Die RWTH beabsichtigt die Institutsnutzung im Jahre 2024 aufzugeben. Eine Veräußerung der
Landesliegenschaft, die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) verwaltet wird, ist mit
hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Für das Grundstück zieht die Stadt Aachen städtebauliche
Maßnahmen in Betracht, für deren planungsrechtliche Sicherung die Aufstellung eines
Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind.
Ziel und Zweck der Planung
Dank seiner Thermalquellen ist die Geschichte der Stadt Aachen geprägt durch das Kur- und
Bäderwesen. Gegenwärtig ist diese Ausrichtung primär im Stadtteil Burtscheid ablesbar. In dem
ausgewiesenen Kurgebiet befinden sich nur noch zwei Kurkliniken, das Schwertbad und die
Rosenquelle, die sich sowohl als ambulante als auch stationäre Reha-Einrichtungen besonderer
Beliebtheit erfreuen. Das Schwertbad hat seit längerem Expansionsbedarf, da die vorhandenen
Räumlichkeiten an Kapazitätsgrenzen stoßen. Wegen der weitgehend geschlossenen Bebauung im
Kurgebiet Burtscheid und aufgrund der topographischen Verhältnisse durch die bebauten Bachtäler
der Wurm und des Gillesbaches und den begleitenden Höhenrücken, ist die Suche nach einem
geeigneten Grundstück stark eingeschränkt. Das Kur- und Bäderwesen ist für die Stadt Aachen von
besonderer wirtschaftlicher und imageprägender Bedeutung. Insoweit haben die Belange der
Gesundheitsbranche einen hohen Stellenwert und sollen bei der Entwicklung des Grundstücks an der
Jägerstraße mit Priorität verfolgt werden. Die Standortfindung in Burtscheid ist eng verbunden mit dem
weiteren Los des Kur- und Bäderwesens der Stadt Aachen. Aktuell sind Tendenzen der Einrichtungen
erkennbar, auf regionale Ersatzstandorte mit Flächenpotential auszuweichen, was dem Ziel der
Kommune zuwiderläuft. Der Standort an der Jägerstraße liegt im Kurgebiet Burtscheids und bietet
aufgrund der räumlichen Nähe zu der Kurinfrastruktur ideale Voraussetzungen für ergänzende
Einrichtungen und soll infolge dessen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reha-Klinik
genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des städtebaulichen Ziels ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans notwendig. Zur Prüfung der Rahmenbedingungen wird ein Zukunfts- und
Handlungskonzept zum Kur- und Bäderwesens in Burtscheid erstellt, das als zusätzliche Hilfe für die
Nutzungsentscheidung dienen soll.
Vorlage FB 61/0938/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2018
Seite: 2/3
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen. Die in Betracht
gezogene städtebauliche Maßnahme kann so planungsrechtlich abgesichert und unerwünschte
Entwicklungen durch die Anwendung der Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung abgewendet
werden.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0938/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2018
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