Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
295364.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
03.05.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0473/WP17
öffentlich
04.04.2018
FB 45/100.010
Auslaufende Schließung der GHS Burtscheid
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.05.2018
09.05.2018
16.05.2018
Schulausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen die Schließung der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid auslaufend ab dem
01.08.2018 zu beschließen. Die auslaufende Schließung wird solange fortgeführt, wie ein
ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule fortgeführt werden kann.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Schließung der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid
auslaufend ab dem 01.08.2018. Die auslaufende Schließung wird längstens solange fortgeführt, wie
ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule fortgeführt werden kann.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendige Genehmigung bei der oberen
Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Vorlage FB 45/0473/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0473/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die
Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss des
Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Gemäß § 82 Abs. 4 SchulG und § 6 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (AVO
Richtlinien) müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang (36 Schüler/innen)
und insgesamt mindestens 216 Schüler/innen haben.
Die Schülerzahlen an der GHS Burtscheid zeigen in den vergangenen Schuljahren folgende
Entwicklung auf:
Schuljahr
Aufnahmen1)
Anmeldungen 2)
2013/2014
29
24
2014/2015
27
25
2015/2016
19
18
2016/2017
29
15
2017/2018
18
13
1) Stand:
jeweils 15.10. des Schuljahres
2)
Stand: jeweils März eines Jahres
In den Jahrgängen 8 bis 10 kann und konnte die Schule aufgrund von Seiteneinsteigern zwar immer
weitere Klassen bilden, jedoch lassen die Anmeldezahlen in den 5. Klassen eine Bildung von
Parallelklassen nicht mehr zu.Trotz sehr geringer Anmeldezahlen im Schuljahr 2017/2018 konnte die
Verwaltung in Abstimmung mit der Schulpolitik bei der Bezirksregierung bewirken, dass die Schule
weiter geführt wird.
Mit Ablauf des Anmeldeverfahrens 2018/2019 für die weiterführenden Schulen haben sich erneut nur
15 Schülerinnen und Schüler an der GHS Burtscheid angemeldet. Die erforderliche Anzahl für die
Bildung von zwei Parallelklassen wird somit im dritten Jahr hintereinander nicht erreicht.
Die Lenkungsgruppe „Weiterentwicklung der Schullandschaft“ hat sich in einer Sondersitzung am
02.03.2018 intensiv mit der Anmeldesituation an den Hauptschulen beschäftigt und in einer weiteren
Sondersitzung am 20.03.2018 die aktuellen Anmeldezahlen bewertet. Die Lenkungsgruppe vertritt
einvernehmlich die Auffassung, dass eine Weiterführung der GHS Burtscheid nicht mehr zielführend
ist. Die Schulform „Hauptschule“ wird weiterhin an der GHS Drimborn und der GHS Aretzstraße
bereitgehalten.
Die Schulkonferenz der GHS Burtscheid wurde am 09.04.2018 von Vertreter/innen der Schulpolitik
und der Verwaltung über das Ergebnis der Beratungen in der Lenkungsgruppe informiert. Die
Schulaufsicht hat an diesem Treffen ebenfalls teilgenommen. Die schriftliche Stellungnahme der
Schulkonferenz lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor, sie wird zur Sitzung
nachgereicht.
Die weitere Entwicklung in den kommenden Schuljahren wird durch den Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule begleitet werden.
Vorlage FB 45/0473/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2018
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