Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
295194.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
30.04.18, 23:16
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 1,6 MB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Bezirksamt Aachen-Richterich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0266/WP17 öffentlich 12.04.2018 FB 36/323 Lärmbelästigungen im Bereich der Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Aachener Norden -Antrag der SPD-BF vom 18.12.2017; lfd. Nr. 51 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 02.05.2018 Bezirksvertretung Aachen-Richterich Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 36/0266/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.04.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Im Bereich der beiden Konzentrationsflächen Aachen Nord, Fläche 1 und Aachen Nord, Fläche 2 werden insgesamt 5 Windkraftanlagen betrieben. Im Einzelnen sind dies 2 Anlagen vom Typ Vestas V112-3.3MW, 2 Anlagen vom Typ GE 2.75 - 120 und eine Anlage vom Typ Vestas V126-3.3MW. Diese Anlagen entsprechen in ihrer technischen Ausrüstung den in den jeweiligen Schallimmissionsprognosen zugrunde gelegten Annahmen. Ebenfalls sind die Anlagen konform mit den vorgelegten Vermessungsberichten. Aus dem vorgenannten Grund (Konformität mit den Vermessungsberichten) ist eine Abnahmemessung gemäß Nebenbestimmung 2.3.9.5 aus den Genehmigungsbescheiden vom 06.05.2016, vom 19.05.2016, vom 20.05.2016 sowie vom 27.12.2016, nicht erforderlich. Darüber hinaus liegen hier keine offiziellen Anzeigen über Belästigungen durch Geräusche der neuen Windkraftanlagen vor. Aus diesem Grund fehlt eine rechtliche Grundlage um Messungen gegenüber dem Betreiber anzuordnen. Sollten zukünftig Beschwerden über Geräusche von Windkraftanlagen bei meiner Behörde angezeigt werden, so werden diese nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewertet und in der Folge entsprechende Maßnahmen aus der behördlichen Bewertung abgeleitet. Die Abschätzung der Schallimmissionen mit Hilfe der Schallimmissionsprognosen für die Anlagen im Aachener Norden ist hinreichend genau und darüber hinaus mit Sicherheitszuschlägen versehen, die die evtl. vorhandene statistische Unsicherheit ausgleichen, so dass die Prognosen dem Stand der Technik entsprechend auf der „sicheren Seite“ liegen. Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Messkampagne, dies auch vor dem Hintergrund von damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 10.000,- bis 15.000,- Euro, die zu Lasten der Stadtverwaltung gehen und nicht auf den Betreiber umgelegt werden können. Unabhängig davon können bei einzelnen Bürgerbeschwerden selbstverständlich auf die jeweilige Beschwerde abgestimmte Messungen seitens der Behörde angeordnet werden. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. Anlage/n: Antrag der SPD-BF vom 18.12.2017 Vorlage FB 36/0266/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.04.2018 Seite: 2/2