Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
295194.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
30.04.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0266/WP17
öffentlich
12.04.2018
FB 36/323
Lärmbelästigungen im Bereich der Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen im Aachener Norden -Antrag der SPD-BF vom
18.12.2017; lfd. Nr. 51
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
02.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Bereich der beiden Konzentrationsflächen Aachen Nord, Fläche 1 und Aachen Nord, Fläche 2
werden insgesamt 5 Windkraftanlagen betrieben. Im Einzelnen sind dies 2 Anlagen vom Typ Vestas
V112-3.3MW, 2 Anlagen vom Typ GE 2.75 - 120 und eine Anlage vom Typ Vestas V126-3.3MW.
Diese Anlagen entsprechen in ihrer technischen Ausrüstung den in den jeweiligen
Schallimmissionsprognosen zugrunde gelegten Annahmen. Ebenfalls sind die Anlagen konform mit
den vorgelegten Vermessungsberichten. Aus dem vorgenannten Grund (Konformität mit den
Vermessungsberichten) ist eine Abnahmemessung gemäß Nebenbestimmung 2.3.9.5 aus den
Genehmigungsbescheiden vom 06.05.2016, vom 19.05.2016, vom 20.05.2016 sowie vom
27.12.2016, nicht erforderlich.
Darüber hinaus liegen hier keine offiziellen Anzeigen über Belästigungen durch Geräusche der neuen
Windkraftanlagen vor. Aus diesem Grund fehlt eine rechtliche Grundlage um Messungen gegenüber
dem Betreiber anzuordnen. Sollten zukünftig Beschwerden über Geräusche von Windkraftanlagen bei
meiner Behörde angezeigt werden, so werden diese nach den Vorgaben des
Bundesimmissionsschutzgesetzes bewertet und in der Folge entsprechende Maßnahmen aus der
behördlichen Bewertung abgeleitet.
Die Abschätzung der Schallimmissionen mit Hilfe der Schallimmissionsprognosen für die Anlagen im
Aachener Norden ist hinreichend genau und darüber hinaus mit Sicherheitszuschlägen versehen, die
die evtl. vorhandene statistische Unsicherheit ausgleichen, so dass die Prognosen dem Stand der
Technik entsprechend auf der „sicheren Seite“ liegen. Aus Sicht der Unteren
Immissionsschutzbehörde besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Messkampagne, dies
auch vor dem Hintergrund von damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 10.000,- bis 15.000,- Euro,
die zu Lasten der Stadtverwaltung gehen und nicht auf den Betreiber umgelegt werden können.
Unabhängig davon können bei einzelnen Bürgerbeschwerden selbstverständlich auf die jeweilige
Beschwerde abgestimmte Messungen seitens der Behörde angeordnet werden. Dies kommt jedoch
auf den Einzelfall an.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 18.12.2017
Vorlage FB 36/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2018
Seite: 2/2