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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
294380.pdf
Größe
182 kB
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 16:28

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0411/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: 06.04.2018 Stellungnahmen zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 18.04.2018 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0411/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.04.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0411/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.04.2018 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 28.02.2018: Anzahl der städtischen Wohnungen im sozialen Leistungsbezug Folgende Fragen sind zu beantworten: 1. In wie vielen städtischen Wohnungen wird die Höhe der Miete durch Kosten der Unterkunft im Sozialleitungsbezug gedeckt? 2. Wie viele städtische Wohnungen liegen im Mietpreis knapp darüber? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wohnungsnot - gerade für Menschen mit wenig Geld - mit ihren eigenen Miethäusern zu entschärfen? Zur Beantwortung der Fragen sind einige Vorbemerkungen erforderlich. Die gewoge AG als Verwalter der städtischen Wohnungen hat Auswertungen hinsichtlich der Größe, Lage und Anzahl der Räume jeder Wohnung vorgenommen. Dabei wurde unterstellt, dass in Wohnungen - mit 1 Zimmer und bis zu 50 m² Wohnfläche 1 Person wohnt - mit 2 Zimmern ab 50 m² Wohnfläche 2 Personen wohnen und - mit 3 Zimmern und mehr die Zimmerzahl der Anzahl der Personen entspricht. Mit wieviel Personen eine Wohnung tatsächlich genutzt wird und ob dieser Haushalt Transferleistungen erhält, kann die gewoge AG nicht feststellen. Zum 1.3.2018 sind die KDU-Sätze angehoben worden. Auf dieser Grundlage erfolgte die folgende Auswertung. Zu Frage 1: Insgesamt wurden 2393 städtische Wohnungen ausgewertet. Davon besteht entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen bei 2058 Wohnungen keine Überschreitung der Kosten der Unterkunft. Zu Frage 2: Bei 335 Wohnungen würden die Kosten der Unterkunft überschritten, soweit Haushalte in diesen Wohnungen wohnen, die Transferleistungen beziehen. Zu Frage 3: Politik und Verwaltung haben seit vielen Jahren das Bestreben, die Wohnsituation für Menschen mit wenig Geld zu verbessern. Dazu folgende Beispiele: 1) Die Stadt bietet ihren Mietern den Wohnraum zu vergleichsweise günstigen Bedingungen an. Die Durchschnittsmiete aller städtischen Wohnungen betrug im Jahr 2017 5,31 €/m². Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Wohnungsmieten in Aachen. 2) Wenn die Kosten der Unterkunft überschritten werden, bemüht sich die gewoge AG als Verwalter der städtischen Wohnungen um sozialverträgliche Lösungen. Bisher hat kein städtischer Mieter wegen einer Überschreitung der Kosten der Unterkunft umziehen müssen, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. 3) Die Stadt hat den Anspruch, ihren Mietern instandgesetzte Wohnungen zu günstigen Bedingungen anbieten zu können. Dazu haben in den letzten Jahren z.B. umfangreiche Sanierungsvorhaben im Rehmviertel, in der Joseph-von-Görres-Str. und in Kalverbenden stattgefunden. Die Stadt hat bei allen Sanierungsmaßnahmen öffentliche Mittel in Anspruch genommen. Damit ist sichergestellt, dass ein zeitgemäßer Wohnstandard entsteht und die Miete der gesetzlichen Regelung für öffentlichen Wohnungsbau entspricht. 4) Die Stadt hat ihren gesamten Bestand an Grundstücken untersucht und geprüft, wo Nachverdichtungsmöglichkeiten bestehen. In den nächsten Jahren wird auf einigen städtischen Grundstücken weiterer öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der gewoge AG. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, vom 03.04.2018: Datennutzung Serviceportal Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Welche Möglichkeiten gibt es, über das Serviceportal Daten zu generieren? 1. a. Die personenbezogenen Daten des Benutzerkontos, die unter dem Reiter "Meine Daten" betrachtet werden können. (Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Adressdaten, Telefonnummer) Die Mindestangaben zum Aufbau eines Benutzerkontos sind Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. b. Darüber hinaus können in diversen Formularen auch weitere Daten erhoben werden, die dann fachund anlassbezogen erfragt, gespeichert und verwendet werden. (z.B. im Prozess "Sperrmüllabfuhr" Kontodaten). Diese Daten werden nur in dem jeweiligen Prozess verwendet. Frage 2: Welche dieser Möglichkeiten werden genutzt und für welche Zwecke? Im Serviceportal gibt es mittlerweile über 50 Online-Prozesse. Je nach Prozess werden die benötigten Daten aus dem Benutzerkonto in das Prozessformular vorausgefüllt (z.B. Prozess "Sperrmüll"). Zusätzlich benötigte Daten werden gezielt und ausschließlich für den Zweck des Prozesses abgefragt und zur Weiterverarbeitung gespeichert. Frage 3: Welche Daten der Nutzer werden gespeichert, zu welchem Zweck und wie lange? Grundsätzlich werden alle in den Formularen der Onlineprozesse ausgewiesenen Daten gespeichert. Hierauf wird in den Datenschutzerklärungen zu jedem Prozess hingewiesen. Prinzipiell werden die Daten aus diesen Formularen (Erfassungssystem) 3 Monate aufbewahrt und dann gelöscht. Werden die Daten an ein Folgeverfahren zur weiteren Verarbeitung abgegeben, richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach den dort geltenden Regelungen. Sind die Formulardaten z.B. zahlungsbegründende Unterlagen, sind diese 10 Jahre aufzubewahren. Frage 4: Wozu werden diese Daten genutzt? Die Daten werden ausschließlich zu den Zwecken genutzt, die vorab dem Benutzer mitgeteilt wurden. - Die Daten aus dem Benutzerkonto zum Vor-Ausfüllen von Formularen, - fachspezifische Daten nur zur zweckkonformen Bearbeitung des gewünschten Online-Dienstes. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, vom 03.04.2018: Abfrage Stadtbezirk im Serviceportal Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Warum wird der Stadtbezirk abgefragt? Bei der Entwicklung des Serviceportals wurde in enger Zusammenarbeit mit FB 12 beschlossen, dass für die Zuordnung einiger Dienstleistungen zu den elektronischen Auftragsmappen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine prominente Darstellung des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches unerlässlich ist. Dies betrifft alle Dienstleistungen, die durch mehrere Stellen (wie z.B. Stadtbezirke) bearbeitet werden. Aus diesem Grund wird der Stadtbezirk abgefragt. Zusätzlich konnte durch diese extra für die Stadt Aachen programmierte Funktion für die internen Prozesse eine Abbildung der Fachbereiche gewährleistet werden, welche die Zuordnung bei Sammeldienstleistungen, die an eine Gruppe von Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen gesandt wird, erleichtert. Frage 2: Warum wird die Information über den Stadtbezirk nicht direkt im Anmeldeformular abgefragt? Das Anmeldeprocedere umfasste in der Anfangsphase lediglich die Abfrage des Namens, des Geburtsdatums, der E-mailadresse und des Passwortes. Alle anderen Angaben sind auf freiwilliger Basis. Im Zuge der Weiterentwicklung der Portale und der steigenden Anforderungen an Authentifizierungsnotwendigkeiten, wird in diesem Jahr der Anmeldeprozess bearbeitet. Hier möchte die Verwaltung mit den anderen Kunden der regio iT kooperieren, da die Notwendigkeiten nach der geänderten Rechtslage in NRW (in Bezug auf eGovernment) alle Kommunen betreffen. Ein entsprechendes Austauschmedium ist bereits durch das „Anwendertreffen Serviceportale“ initiiert. Bei Anpassungen ist immer zu beachten, dass ein hohes Maß an Standardisierung angestrebt wird. In Bezug auf die Stadtbezirke ist deshalb, neben der technischen Umsetzung, auch der Bedarf der anderen Kunden einzubeziehen. Frage 3: Warum wird die Information über den Stadtbezirk nicht aus den Adressangaben generiert? Dies würde eine hinterlegte Straßenliste mit Zuordnung zu den jeweiligen Stadtbezirken bedingen. Dazu wurde überlegt, ob das Open Data Portal als Datenressource (u.a. für die Straßenliste) dienen kann und das Serviceportal auf diesen Datenbestand zugreift. Während der Überlegungen wurde bewusst, dass jedoch nicht nur eine Verknüpfung geschaffen werden muss, sondern sinnvollerweise auch alle anderen Prozesse, Formulare etc., die auf Adressdaten zugreifen, verbunden werden müssen. Derzeit prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der regio iT die Möglichkeiten einer universellen Anbindung. Frage 4: Wie wird die Angabe über den Stadtbetrieb weiter verarbeitet z.B. in Statistiken? Es wird angenommen, dass es sich hier um einen Tippfehler in der Email handelt und aufgrund des Gesamtkontextes der Stadtbezirk gemeint ist. Derzeit erfolgen keine Statistiken zu aufgerufenen Prozessen je Stadtbezirk. Da jedoch die Stärkung der Bezirke politischer Auftrag und Wille ist, wäre die Möglichkeit zur Auswertung zu prüfen, um Wertschöpfungsprozesse, die das Serviceportal in Hinblick auf die Entlastung der zentralen Anlaufstellen schafft, abzugreifen. Die regio iT ist aktuell beauftragt zusammen mit der Firma Formsolutions ein Auswertetool zu generieren. Die Verwaltung wird diese Anforderung der Auswertung zusätzlich aufnehmen und prüfen lassen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Bürgermeisters Norbert Plum vom 08.03.2018 Thema: Entfernung der Pflasteroberfläche anlässlich des Einbaus von Sicherheitspollern im Eingangsbereich zum Markt Zu den Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung: In der Vorweihnachtszeit wurde im Eingangsbereich zum Markt eine Sicherheitseinrichtung errichtet. Hierfür wurde die bestehende Pflasteroberfläche entfernt und durch Bitumenbelag ersetzt. Frage 1: Handelt es sich hierbei um ein Provisorium, das alsbald durch den Pflasterbelag ersetzt wird? Die vorhandene Asphaltfläche wurde als Provisorium hergestellt, da aus bautechnischen Gründen im Winter kein Pflaster verlegt werden kann. Die Fläche wird demnächst wieder mit Pflaster ergänzt. Dazu müssen die Pflastersteine halbiert und in Spezialmörtel versetzt werden, weil die konstruktionsbedingte Betonplatte im Untergrund nur eine geringe Überdeckung hat. Der Betonkragen unmittelbar um die Poller herum bleibt. Frage 2: Wenn nein: Warum nicht? Hält die Verwaltung den Ist-Zustand für attraktiver als eine Pflasterfläche? (Siehe Frage 1) Frage 3: Ist damit zu rechnen, dass bei der Einrichtung weiterer Sicherheitspoller von der Auftragung einer Bitumenfläche Abstand genommen wird? Falls weitere Poller zu einem ungünstigen Zeitpunkt im Hinblick auf die bautechnischen Anforderungen errichtet werden, ist auch dort temporär eine Asphaltfläche erforderlich, die später durch ein dem historischen Ambiente angemessenes Material ersetzt wird. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherren Pilgram vom 28.03.2018 Thema: Strom- und Wasseranschlüsse auf dem „Hof“ Zu den Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung: Aktuell wird der „Hof“ neu gestaltet. Außerdem werden dort neue Versorgungsleitungen gelegt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: Frage 1: Wird der Platz mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet, die bei den hier häufig stattfindenden Events genutzt werden können? Der Platz wird mit einem Stromanschluss ausgestattet. Ein Wasseranschluss ist nicht vorgesehen. Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Ein Wasseranschluss wurde diskutiert, jedoch von der Regionetz GmbH aufgrund der schlechten Erfahrungen am Bädersteig und in der Ursulinerstraße (Vandalismus und hygienische Bedenken) nicht empfohlen. Dort wurden beide Wasserentnahmestellen bereits wieder entfernt. Frage 3: Wenn nein, wäre es möglich, Planung und Ausführung so zu verändern, dass diese Anschlüsse noch realisiert werden können? Falls doch ein begründeter Bedarf eines Wasseranschlusses besteht, ist dieser noch zu realisieren. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 20. März 2018 Thema: „Angebot der Kinderbetreuung bei Sprach- und Integrationskursen für Geflüchtete“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Bei wie vielen der anerkannten Sprach- und Integrationskurse gibt es ein Betreuungsangebot für die Kinder der Teilnehmer*innen? Stellungnahme der Verwaltung: Die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung wurde zum 20.03.2017 wieder eingeführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möchte hierdurch insbesondere Familien mit Kleinkindern ohne Betreuungsangebot den Besuch eines Integrationskurses ermöglichen und erleichtern. In Aachen gibt es zurzeit keinen Sprachkursträger, der Integrationskurse mit Kinderbetreuung anbietet. Als Grund führen die Sprachkursträger die geringe finanzielle Vergütung und den hohen Zeitaufwand für Abrechnungen an. Bei einem Sprachkursträger ist ein Integrationskurs mit Kinderbetreuung ab Mai 2018 geplant. Frage 2: Sind diese Angebote für die Teilnehmer*innen mit Kosten verbunden? Stellungnahme der Verwaltung: Das Angebot ist für Teilnahmeberechtigte nicht mit Kosten verbunden. Frage 3: Gibt es Anstrengungen seitens der Stadt Aachen zu ermitteln, ob es einen höheren Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten bei den Sprach- und Integrationskursen gibt? Stellungnahme der Verwaltung: Die Teilnehmer*innen von Integrationskursen sprechen bei den acht im Stadtgebiet Aachen tätigen Integrationskursträgern selbst vor. Dort wird in der Folge ein möglicher Betreuungsbedarf festgestellt. Bei der Volkshochschule Aachen ist zurzeit keine Erhöhung entsprechender Anfragen zu verzeichnen. Nach Absprache mit der zuständigen Regionalkoordinatorin des BAMF werden die Teilnehmer*innen an den Jugendmigrationsdienst oder die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer weiter verwiesen. Sofern es etwaige Kinderbetreuungsangebote gibt, unterstützen diese Institutionen bei der Vermittlung solcher (auf Frage 1 wird verwiesen). Frage 4: Gibt es Bestrebungen, die bereits bestehenden Angebote stärker zu vernetzen und zu fördern? Stellungnahme der Verwaltung: Im Netzwerk Integration Region Aachen tagt die Arbeitsgruppe Sprache, in der unter anderem alle vom BAMF zugelassenen Träger sowie Vertreter*Innen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Ausländeramt, Jobcenter sowie Kommunen Mitglieder sind, regelmäßig. In der Arbeitsgruppe wird bei Bedarf auch das bestehende Kinderbetreuungsangebot thematisiert. Weitere Vernetzungsangebote sind nicht bekannt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 18.03.2018 zum Thema: Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund an Aachener Kindertagesstätten Stellungnahme: Der Migrationshintergrund der Kinder wird in den Kindertageseinrichtungen nicht erfasst.