Daten
Kommune
Aachen
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12.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 15:15
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0909/WP17
öffentlich
12.03.2018
Dez. III / FB 61/400
Bericht über die Maßnahmen der ersten Sitzung der
Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.05.2018
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0909/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
NEIN
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
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0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0909/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2018
Seite: 2/12
Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO
(Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des
Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer
Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde,
Straßenbaulastträger,
Polizei)
werden
regelmäßig
die
städtischen
Verkehrsplaner,
die
Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls
erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die
Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit
den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel
der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die
Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus
dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft.
Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch
erneut beraten.
Die jüngste Änderung des Runderlasses beinhaltet wesentliche Änderungen, durch die sich der
Arbeitsaufwand für die Mitglieder der Unfallkommission sowohl bezogen auf die Anzahl der
Unfallkommissionssitzungen
als
auch
bezogen
auf
die
daraus
resultierenden
zwingend
umzusetzenden Maßnahmen erheblich erhöht hat.
Dies bedeutet einen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand.
Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B.
Abbiegeunfälle)
über
einen
Zeitraum
von
12
Monaten
ermittelt.
Die
Festlegung
als
Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der
jeweiligen Straße.
Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen
Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle
der Kategorie 1 und 2 ( Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie
1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern
und Radfahrern handelt.
Bereits hier wird deutlich, dass eine Unfallhäufungsstelle selbst nach einer wirksam umgesetzten
Maßnahme nicht sofort behoben sein wird. Erst nach Ablauf des Dreijahreszeitraumes kann dies
frühestens erreicht werden.
Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei
Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst
kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die
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Ausdruck vom: 18.04.2018
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Verwaltung
davon
aus,
dass
mindestens
pro
Quartal
eine
anlassbezogene
Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.
Neben den anlassbezogenen Unfallkommissionssitzungen ist die Verwaltung verpflichtet, im ersten
Halbjahr eine Jahresunfallkommissionssitzung durchzuführen, in der die oben bereits erwähnte
Rückschau auf die Unfälle des Vorjahres erfolgt. Auch hier können sich weitere umzusetzende
Maßnahmen ergeben.
In den Erlass wurde darüber hinaus neu aufgenommen, dass Sonderuntersuchungen zur Identifikation
von
unfallauffälligen
Stellen
auf
Außerortsstraßen
durchgeführt
werden
müssen.
Die
Sonderuntersuchungen beziehen sich auf
a) Unfälle mit Aufprall auf Bäume
b) Unfälle auf Motorradrennstrecken
c) Kurvenunfälle
Bereits die Bildung der Unfallkommission ist ein gesetzlicher Auftrag aus der Verwaltungsvorschrift zu
§
44
der
StVO.
Die
Formulierung
der
Verwaltungsvorschrift
lässt
dabei
keinen
Interpretationsspielraum zu. Durch den RdErl. des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen
und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 wird die Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO
konkretisiert. Der Erlass legt unter Punkt 5.5 fest, dass die beteiligten Behörden an die gemeinsamen
Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen
verpflichtet sind.
Die Verwaltung ist zu einem Controlling und zur regelmäßigen Berichterstattung an die
Bezirksregierung verpflichtet.
Am 15.02.2018 hat die erste anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017
stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche
Unfallhäufungsstellen festgelegt.
Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:
10/1/17 Reichsweg/Düppelstraße
In der Einmündung Reichsweg/Düppelstraße haben sich insgesamt drei Unfälle ereignet. Nach
Auswertung der Unfallberichte haben sich diese Unfälle ereignet, weil die Abbieger aus der
Düppelstraße die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf dem Reichsweg übersehen haben. Zu den
Unfallzeiten stand auf der linken Straßenseite ein Bauzaun an der Baustelle der Firma Rhein-Nadel,
durch den Sichtbehinderungen für die dort abbiegenden Fahrzeuge auf die Straße Reichsweg
entstanden sind.
Beschluss der Unfallkommission:
Da die eingeschränkte Sicht an der Örtlichkeit durch einen Bauzaun mittlerweile nicht mehr besteht,
beschließt die Unfallkommission, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Vorlage FB 61/0909/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2018
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11/1/04-17 Hohenzollernplatz
Im Bereich des Hohenzollernplatzes haben sich insgesamt neun Unfälle ereignet. Von diesen Unfällen
haben sich zwei Unfälle durch Linksabbieger von der Stolberger Straße in Fahrtrichtung Sedanstraße
mit dem Geradeausverkehr, zwei Unfälle aufgrund von Baustellenverkehr und zwei Unfälle zwischen
abbiegenden Fahrzeugen und den dazu parallel querenden Fußgängern ereignet. Durch die
Verwaltung sind an dieser Unfallhäufungsstelle weitere Maßnahmen innerhalb des Projektes
Radverkehr Aachen-Ost geplant. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind zunächst die baulichen und
markierungstechnischen Voraussetzungen durch die Abteilung Straßenbau zu schaffen. Durch die
Maßnahmen sollen die Ampelphasen speziell für Linksabbieger angepasst werden. Die Polizei hat
festgestellt, dass die Linksabbieger in der Kreuzung zu Beginn der Grünphasen versuchen noch
abzubiegen, weil der geradeaus fahrende Gegenverkehr erst mit Verzögerung startet und dann auf
den vorgerückten Linksabbieger zufährt.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung im Jahr 2018 die baulichen und
markierungstechnischen Voraussetzungen schafft und die speziellen Ampelphasen für LinksAbbieger anpassen wird.
41/3/17 Alt-Haarener Straße zwischen Haarener Gracht und Einmündung Friedenstraße
Insgesamt haben sich auf der Unfallstrecke zwischen der Einmündung Friedenstraße auf die AltHaarener Straße und der Haarener Gracht sechs Unfälle ereignet, wobei in drei Fällen Radfahrer
beteiligt waren.
Es ist auffällig, dass sich die Unfälle auf der bergab führenden Fahrbahn in Richtung Haarener Gracht
wegen aufschlagender Autotüren ereignet haben. Ein Sicherheitstrennstreifen ist nicht markiert.
Die Verwaltung plant zurzeit für die Alt-Haarener Straße Veränderungen der Fahrbahnführung bzw.
des Straßenraumes. Das vorliegende Unfallbild soll in diese Planungen einfließen.
Aufgrund der Gefahrenlage ist die Fahrbahn aufzuweiten, damit speziell den Radfahrern genügend
Raum zur Verfügung steht. Da die Unfälle nicht auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen sind,
sondern vielmehr aufschlagende Autotüren der parkenden Fahrzeuge ausschlaggebend waren, wird
von
einer
Verlängerung
der
bereits
ausgeschilderten
streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h abgesehen. Die Gehwege in diesem Bereich haben eine
Breite von 2,30 bis 2,70 m. Bei einer Befahrung dieses Straßenabschnittes mit Linienbussen wurde
ebenfalls festgestellt, dass die
Fahrbahn im Kurvenbereich zu schmal ist und es zu kritischen
Situationen gekommen ist. Als Konsequenz daraus, müssen u.U. Parkplätze auf dem Parkstreifen
wegfallen. Unstrittig ist, dass das bestehende Problem nur durch eine Veränderung der
Straßenaufteilung behoben werden kann.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung die Aufteilung der Straßenräume überprüft,
insbesondere an den Unfallstellen vor den Häusern Alt-Haarener Straße 104 und 145.
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Es sollen folgende Varianten geprüft werden.
Variante A:
Längsparkplätze auf Höhe der Kirche St. Germanus rechts in Fahrtrichtung Haarener Gracht
entfernen
Variante B:
Parkstreifen verbreitern und markieren eines Sicherheitstrennstreifens rechts in Fahrtrichtung
Haarener Gracht
43/4/17 Freunder Landstraße zwischen Ellerhofweg und Eilendorfer Straße
Auf der Freunder Landstraße haben sich haben insgesamt drei Verkehrsunfälle ereignet. Bei einem
Unfall wurde ein Jogger abends und dunkel gekleidet an dem dortigen FGÜ angefahren, ein weiterer
Unfall war ein Auffahrunfall. Bei einem dritten Unfall wurde die Handynutzung eines Fahrzeugführers
als Unfallursache festgestellt. Diese Unfälle stellen keine Vergleichbarkeit im Sinne einer
Unfallhäufung dar.
Beschluss der Unfallkommission:
Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit zwischen den Unfällen auf diesem Straßenabschnitt,
beschließt die Unfallkommission, keine Maßnahmen zu ergreifen.
48/3/17 Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße
Die Örtlichkeit der Kreuzung Jülicher Straße/Robensstraße wurde bereits im Jahre 2010 als
Unfallhäufungsstelle behandelt.
Die von der Polizei mitgeteilten insgesamt zwölf Verkehrsunfälle
deuten nicht auf eine Gleichartigkeit hin. Bei zwei Unfällen sind Radfahrer aufgefahren, bei zwei
Unfällen haben Fußgänger die Lichtsignalanlage missachtet
und bei fünf Unfällen haben
Fahrzeugführer und Radfahrer die querenden Fußgänger missachtet. Ebenfalls wurde ein Alleinunfall
eines
Radfahrers
durch
eine
mangelhafte
Bremsanlage
bzw.
eine
Selbstanzeige
eines
Fahrzeugführers durch die Polizei aufgenommen. Allerdings wurde festgestellt, dass der
Kreuzungsbereich immer wieder regelwidrig zugefahren wird und sich dadurch unübersichtliche
Situationen ergeben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird die Phasen der LSA überprüfen und ggfs. anpassen.
Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit beschließt die Unfallkommission darüber hinaus keine
weiteren Maßnahmen in dem Bereich der Kreuzung Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße zu
ergreifen.
59/3/17 Jülicher Straße zwischen Passstraße und Thomashofstraße
Im Bereich der Jülicher Straße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Passstraße und der
Thomashofstraße wurden insgesamt acht Unfälle durch die Polizei mitgeteilt. Bei jeweils drei Unfällen
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in Fahrtrichtung Innenstadt bzw. drei Unfällen in Fahrtrichtung stadtauswärts sind Radfahrer in die
geöffneten Türen von Fahrzeugen hineingefahren. Zurzeit bestehen im Straßenabschnitt zwei
Fahrspuren in die jeweilige Fahrtrichtung, es ist ein Breitstrich am rechten Fahrbahnrand markiert. Es
besteht Einvernehmen, dass der gesamte Straßenabschnitt im Jahr 2018 überplant werden muss.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt als Sofortmaßnahme im Straßenabschnitt der Jülicher Straße
zwischen den Einmündungen der Passstraße und der Thomashofstraße, die zurzeit bestehenden
zwei Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen in je eine überbreite Fahrspur von 5,50 m umzuwandeln.
Der vorhandene Breitstrich ist zu entfernen, der Sicherheitstrennstreifen ist in der Breite von 2 m neu
zu markieren.
19/1/17 Eupener Straße B 57/Rhein-Maas-Straße
Für den Bereich wurden durch die Polizei sieben Unfälle mitgeteilt. Ein Unfall hat sich unter
Alkoholeinwirkung ereignet. Bei einem weiteren Unfall hat sich ein Kind losgerissen und ist über die
Fahrbahn zu einem Verwandten gelaufen. Bei einem dritten Unfall handelt es sich um einen
Auffahrunfall, bei dem der nachfolgende KFZ-Führer den notwendigen Sicherheitsabstand nicht
eingehalten hat. Da bei diesen Unfällen kein Mangel im Verkehrsraum feststellbar ist, sind
Maßnahmen, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nicht erforderlich und auch nicht
zielführend. Ein weiterer Unfall hat sich an einer anderen Örtlichkeit ereignet.
Die verbleibenden drei Unfälle haben sich an der Rhein-Maas-Straße ereignet, weil der ankommende
Verkehr auf der Eupener Straße den Blinker nicht zurückgestellt hatte und der aus der Rhein-MaasStraße Ausbiegende fälschlicherweise angenommen hat, ein gefahrloses Ausbiegen sei möglich.
Beschluss der Unfallkommission:
Da ein Mangel im Verkehrsraum bei keinem der Unfälle ersichtlich ist und sich die Unfälle somit an
jeder vergleichbaren Einmündung hätten ereignen können, beschließt die Unfallkommission, keine
Maßnahmen zu ergreifen.
23/1/17-14 Viktoriaallee/Bismarckstraße
Die Unfallhäufungsstelle ist bereits mehrfach behandelt worden. Im Knoten wurde erneut dreimal die
Vorfahrtsregelung rechts-vor-links missachtet. Die Situation ist aus allen zuführenden Ästen mit VZ.
102 StVO und einer Wartelinie (VZ. 341) beschildert. Mittelfristig ist die Einführung einer
Radvorrangroute über die Bismarckstraße geplant. Die Bismarckstraße wird dann als Fahrradstraße
aus der Tempo 30-Zone herausgenommen und erhält gegenüber den einmündenden Straßen die
Vorfahrt.
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Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt keine weiteren Maßnahmen, da mittelfristig die Bismarckstraße
aufgrund der Radvorrangroute Vorfahrt erhält.
32/3/11-17 Trierer Straße B 258/Schönrathstraße/Zeppelinstraße
Bei zwei Unfällen hat ein Linksabbieger einen querenden Fußgänger übersehen. Die Unfälle
ereigneten sich in unterschiedlichen Fahrbeziehungen. Die Sichtbeziehungen auf die Fußgänger sind
gut, sichtbehindernde Faktoren sind nicht zu erkennen. Bei einem dritten Unfall hat ein
Fahrzeugführer beim Rechtsabbiegen den parallel fahrenden Bus übersehen.
Beschluss der Unfallkommission:
Trotz der typengleichen Unfälle (Abbiegen) ist kein vergleichbares Muster zu erkennen, das auf
Mängel im Verkehrsraum schließen lässt. Die Teilnehmer vereinbaren keine weiteren Maßnahmen zu
ergreifen.
42/3/17 Adalbertsteinweg/ Triererstraße zwischen Beverstraße und Clermontstraße
Auf der Unfallstrecke haben sich Unfälle unterschiedlichster Art ereignet. Ein Unfall hat sich mit einem
in der Busspur parkenden Fahrzeug ereignet. Zwei Unfälle haben sich unter Alkoholeinwirkung
ereignet. Bei zwei weiteren Unfällen haben Fußgänger versucht, den auf der anderen Straßenseite
haltenden Bus zu erreichen. Hierbei haben sie die Fahrbahn außerhalb der vorgesehenen
Querungsstellen gequert.
Ein weiterer Unfall hat sich am Reichsweg beim Rechtsabbiegen ereignet. Ein Fahrzeugführer hat den
parallel fahrenden Bus übersehen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallsituation am Reichsweg wurde bereits in der letztjährigen Unfallkommissionssitzung
beraten. Die beschlossenen Maßnahmen wurden umgesetzt, die Unfallhäufung ist an dieser Stelle
zurückgegangen. Weitere Maßnahmen werden an dieser Stelle nicht beschlossen.
Um den querenden Fußgängern ein besseres Angebot zu geben, wird die Verbreiterung der
Fußgängerfurt auf Höhe der Robert-Koch-Straße über die Trierer Straße geprüft.
Weiterhin wird geprüft, ob in Mittellage der Trierer Straße zwischen den Querungsstellen auf Höhe der
Robert-Koch-Straße und dem Eisenbahnweg eine Abgitterung erfolgen kann, um das Queren
außerhalb der dafür vorgesehenen Querungsstellen zu verhindern.
Aufgrund des Unfalls wegen Falschparkens auf der Busspur wird FB 32 gebeten, die Überwachung an
dieser Stelle zu intensivieren.
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67/3/17 Oppenhoffallee/Viktoriaallee
Im Knoten hat sich eine Vielzahl unterschiedlichster Unfälle ereignet. Auffällig ist die hohe Beteiligung
von Fußgängern. Bei näherer Betrachtung sind die Ursachen jedoch unterschiedlich. Ein Unfall hat
sich ereignet, weil sich ein Kind losgerissen hat. Es hat auf der anderen Fahrbahnseite einen
Verwandten erblickt und ist zu diesem gelaufen. Bei einem weiteren Unfall hat ein Hund einen
Fußgänger auf die Straße gezogen. Einzige Gemeinsamkeit bei der Mehrzahl dieser Unfälle ist, dass
sie sich bei Dunkelheit ereignet haben.
Zwei Unfälle haben sich im eigentlichen Kreuzungsbereich ereignet. Aufgrund eines baulichen
Rondells in der Mittellage der Allee kann es bei größeren Fahrzeugen, die von der Viktoriaallee
kommend nach links in die Oppenhoffallee einbiegen wollen, zu einem Rückstau kommen. Der
nachfolgende Verkehr kann den Kreuzungsbereich nicht rechtzeitig räumen, so dass es zu Unfällen
mit dem Querverkehr gekommen ist.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die Beleuchtungssituation im Knoten zu prüfen und falls erforderlich
zu verbessern. Weiterhin wird beschlossen, die Räumzeiten im Knoten zu prüfen und falls erforderlich
zu verlängern.
68/3/17 Adalbertsteinweg/Sedanstraße/Bismarckstraße/Elsassstraße
Insgesamt haben sich im Knoten zehn Unfälle ereignet. Darunter war ein Alleinunfall, bei dem ein
Radfahrer gegen den Bordstein gefahren ist und zu Fall gekommen ist. Bei einem weiteren Unfall
wurde ein Fußgänger angefahren, der eine Parklücke freihalten wollte. Ein weiterer Fahrzeugführer
hat den Fußgänger beim Einparken aus der Parklücke gedrängt. Ein anderer Fußgänger ist beim
„Abkürzen“ gegen einen stehenden Bus gelaufen. Bei zwei Unfällen wurden beim Linksabbiegen in
die Sedan- bzw. Elsassstraße ein Fußgänger bzw. ein Radfahrer übersehen. Eine Vergleichbarkeit
dieser Unfälle im Sinne einer Unfallhäufung ist nicht gegeben.
Auffällig sind jedoch die restlichen Unfälle, bei denen Fußgänger bei Rot die Fahrbahn des
Adalbertsteinwegs gequert haben, um auf der gegenüberliegenden Seite den wartenden Bus zu
erreichen.
Beschluss der Unfallkommission:
Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit beschließt die Unfallkommission nur die Unfälle mit den bei
Rot gehenden Fußgängern zu behandeln. Es wird vereinbart, die Grünzeiten der Fußgänger zu prüfen
und ggf. zu verlängern.
17/1/17 Vaalser Straße B1 zwischen Pariser Ring und Halifaxstraße
Aus den insgesamt zehn Verkehrsunfällen in diesem Abschnitt treten zwei Auffahrunfälle
stadteinwärts, drei Auffahrunfälle stadtauswärts und zwei Unfälle im separaten Rechtsabbieger zum
Pariser Ring hervor. Die beiden stadteinwärtigen Auffahrunfälle vor der Ampel Kronenberg sind auf
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Konzentrationsmängel der Verursacher zurückzuführen, so dass hier keine Maßnahme erfolgt. Die
Sichtverhältnisse sind als optimal zu bezeichnen. Stadtauswärts könnte die Kuppenlage der B1 vor
der Ampel Westfriedhof das Erkennen des Stauendes möglicherweise beeinträchtigen. Deshalb wird
vereinbart, unmittelbar hinter der Einmündung Bleiberger Straße ein VZ 101 i.V.m. 1006-31
aufzustellen.
Die Unfälle im separaten Rechtsabbieger zum Pariser Ring (1x PKW mit bevorrechtigt kreuzendem
Radfahrer, 1x Auffahrunfall PKW/PKW an der Radfahrfurt) sind vielleicht auf das Empfinden mancher
Autofahrer zurückzuführen, sie befänden sich auf dem Rechtsabbieger schon auf einem
Autobahnzubringer. Die Polizei plädiert für eine Vorfahrt der KFZ, da sich die Kraftfahrer dort nicht als
Abbieger im Sinne des § 9 StVO vorkommen, sondern einen im Bogen verlaufenden
Geradeausfahrstreifen nutzen.
Das Verkehrsmanagement weist darauf hin, dass nach den aktuellen Richtlinien in Innerortslagen
keine freien Rechtsabbieger mehr zulässig sind, und plant eine Umgestaltung dahingehend, dass der
Rechtsabbieger in den Knoten integriert wird, eventuell auch in die Signalanlage einbezogen wird. Die
Verwaltung wird die Beleuchtungssituation prüfen.
Als Sofortmaßnahme sind die Autobahnsymbole aus dem Rechtsabbieger zu demarkieren und die
Markierung im Rechtsabbieger so zu ändern, dass ein schmaler den Schleppkurven der Gelenkbusse
und
Sattelzüge
angepasster
Fahrstreifen
entlang
der
linken
Dreiecksinsel
verbleibt.
Der
einzuziehende rechte Teil der Verkehrsfläche ist mit Klemmfix-Elementen gegen ordnungswidriges
Kurvenschneiden zu sichern. Wenn dies wirkt, ist die Verkehrsfläche mittelfristig ggfs. in Abstimmung
mit Strassen.nrw zurückzubauen. Sollten Klemmfix-Elemente zu lange Lieferzeiten für eine
Sofortmaßnahme haben, sind 2-3 ortsfeste Baken neben das VZ 295 zu setzen.
Beschluss der Unfallkommission:
In Fahrtrichtung Vaals wird hinter der Einmündung Bleiberger Straße ein Z. 101 mit Z.1006-31 als
Hinweis auf Auffahrunfälle aufgestellt. Im separaten Rechtsabbieger zum Pariser Ring werden als
Sofortmaßnahme die beiden Autobahn-Piktogramme auf dem Asphalt entfernt und der Fahrstreifen
durch eine neue Fahrbahnrandmarkierung mit baulicher rückwärtiger Unterstützung so eingeengt,
dass die Autofahrer deutlich langsamer und mit ausgeprägter Rechtskurve auf die Radfahrfurt
zufahren. Die Verwaltung plant eine Einbeziehung des nicht mehr zulässigen freien Rechtsabbiegers
in den signalisierten Knoten.
07/1/16-17 Süsterfeldstraße/ Republikplatz/ Claßenstraße/ Bunsenstraße
Wegen fehlender Unfallberichte ist dieser Knoten leider nicht zu behandeln. Es ist der Unfallskizze
lediglich zu entnehmen, dass alle Unfälle bei Dunkelheit geschehen sind.
16/1/17 Horbacher Straße L 231/ Vetschauer Weg/ Banker Feldstraße
In allen drei registrierten Unfällen ist ein im Kreisverkehr befindlicher Zweiradfahrer von einem
einfahrenden Kraftfahrer erfasst worden. Offensichtlich fahren Autofahrer zu zügig in den Minikreisel
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ein, um vorfahrtsberechtigte Zweiradfahrer rechtzeitig zu erkennen. Aufgrund ähnlicher Unfalllage am
Kreisverkehr Charlottenburger Allee / Auf der Hüls vor einigen Jahren hat sich eine Aufpflasterung
zumindest in den zuführenden Fahrstreifen als wirksam erwiesen. Die Verwaltung plant
entsprechende bauliche Veränderungen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung plant vollflächige Rampen an den zufließenden Fahrstreifen auf den Kreisverkehr,
wird diese in einer der nächsten Verkehrsbesprechungen vorstellen und ggf. Beschlüsse als
Unfallkommission einholen.
21/1/17-16 Seilgraben/ Hirschgraben
Aus Richtung Hirschgraben sind an der Einmündung Neupforte drei Radfahrer und an der
nachfolgenden Parkhauseinfahrt zwei Radfahrer jeweils von nach rechts abbiegenden Kraftfahrern
erfasst worden. Hinzu kommt ein gleich gelagerter Unfall eines Linksabbiegers vom Seilgraben ins
Parkhaus. Da diese Stelle auch im letzten Jahr bereits in der Unfallkommission behandelt wurde, prüft
die Straßenverkehrsbehörde, wann die dort beschlossenen Maßnahmen vor Ort umgesetzt wurden
und ob vielleicht einige der neuen Unfälle noch vor dieser Veränderung passiert sind. Das Ergebnis ist
in eine der nächsten Verkehrsbesprechungen einzubringen, um ggf. weitere Maßnahmen zu
diskutieren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Zeitpunkt der Umsetzung der in der letzten Unfallkommission
beschlossenen Verbesserungen und gleicht diesen Termin mit den Daten der Unfälle 2017 ab. Das
Ergebnis bringt die Straßenverkehrsbehörde in eine der nächsten Verkehrsbesprechungen ein, um
ggfs. weitergehende Maßnahmen als Unfallkommission zu diskutieren.
26/1/17-15 Pariser Ring L 260/ Valkenburger Straße/ Forckenbeckstraße
Bei drei aufgenommenen Verkehrsunfällen wurden Radfahrer in der Kreisfahrbahn von abbiegenden
bzw. einbiegenden Kraftfahrern nicht gesehen und erfasst. Die einmündenden Straßen sind sehr breit
und
gegebenenfalls einzuengen. Wegen der unklaren Grenze der Baulast ist die Beratung dieses
Knotens auf die nächste Sitzung der Unfallkommission zu verschieben. Bis dahin ist die Baulast der
Rampen L 260 zu klären.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Behandlung dieser Unfallhäufungsstelle wird auf die nächste Sitzung der Unfallkommission mit
Vertretern des Landesbetriebes strassen.nrw verschoben.
Vorlage FB 61/0909/WP17 der Stadt Aachen
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29/1/17 Wilhelmstraße B1 zwischen Theaterstraße und Augustastraße
Im Unfallbild fallen zwei Auffahrunfälle auf, bei denen die Verursacher zugeben, nicht aufmerksam
gewesen zu sein; bei drei Unfällen haben Autofahrer beim Spurwechseln oder Einparken Radfahrer
übersehen. Positiv ist festzuhalten, dass z.B. anders als in der Jülicher Straße, der 2,50m breite Parkund Ladestreifen einen imaginären Sicherheitstrennstreifen zwischen abgestellten PKW und
vorbeifahrenden Radfahrern bewirkt und deshalb keine Unfälle mit Radfahrern durch öffnende
Autotüren entstanden sind. Für die nächsten Jahre bereitet die STAWAG eine große Kanalsanierung
in der gesamten Wilhelmstraße vor. Bei der Wiederherstellung kann auch eine grundsätzliche
Neuaufteilung der Verkehrsfläche zugunsten erhöhter Radfahrsicherheit geprüft werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung überplant die Verkehrsführung auf der Wilhelmstraße im Rahmen der anstehenden
Kanalbaumaßnahme der STAWAG. Darüber hinaus werden keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen.
Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die
Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen.
Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber
hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
In Anbetracht der damit verbundenen kurzfristigen planerischen und baulichen Auswirkungen ist für
die nächsten Jahre ein zusätzliches Budget vorzusehen, dessen Größenordnung aktuell aber noch
nicht belastbar beziffert werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung zukünftig in engerer
Zeitfolge aus der Unfallkommission berichten.
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