Daten
Kommune
Aachen
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286793.pdf
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Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0119/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
30.01.2018
Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.03.2018
11.04.2018
25.04.2018
02.05.2018
02.05.2018
02.05.2018
09.05.2018
29.05.2018
30.05.2018
12.06.2018
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme
Bürgerforum
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Kenntnisnahme
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb die Verhandlungen mit den
Dualen Systemen dahingehend aufzunehmen, die Sammlung der Leichtverpackungen weiterhin über
den Gelben Sack beizubehalten. Hierbei sollen jedoch Säcke mit einer höheren µ-Stärke eingeführt
werden.
Vorlage E 18/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Vorlage E 18/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Erläuterungen:
1. Einleitung
Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen über
ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 10 Systembetreiber
(Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Art
und Weise dieser Erfassung ist nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) mit den Kommunen
über die sog. Abstimmungsvereinbarung festzulegen.
Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem bis zuletzt umstrittenen Verpackungsgesetz (VerpackG)
zugestimmt. Das neue VerpackG wird zum 01.01.2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten
und damit die Verpackungsverordnung ablösen.
2. Grundsätze des neuen Verpackungsgesetzes
Das neue VerpackG richtet sich, ebenso wie die bisherige VerpackV, in erster Linie an die Hersteller
und Vertreiber von Verpackungen. Diese sind auch weiterhin verpflichtet, sich zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Rücknahme von Verpackungen an einem oder mehreren Dualen Systemen zu
beteiligen (§ 7 VerpackG). Die Systeme sind wiederum verpflichtet, im Einzugsgebiet der beteiligten
Hersteller und Vertreiber eine flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den
privaten Endverbrauchern unentgeltlich sicherzustellen (§14 VerpackG).
Weiterhin sind die Dualen Systeme verpflichtet, die erfassten Verpackungen nach den Vorgaben des
VerpackG hochwertig zu verwerten. Hierbei schreibt das neue VerpackG wesentlich höhere
Recyclingquoten vor als die VerpackV. Somit steigt die Quote für Kunststoffverpackungen bis zum
Jahr 2022 von derzeit 36 % auf 63 %, die Quote für Metalle, Papier und Glas von 80 % auf 90 %.
Die zentrale Vorschrift für die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(örE) und den Dualen Systemen ist der § 22 VerpackG, der das Abstimmungsverhältnis zwischen örE
und den Dualen Systemen regelt.
Danach soll die Abstimmung über die Erfassungssysteme einvernehmlich und kooperativ zwischen
dem örE und dem Verhandlungsführer der Dualen Systeme erfolgen.
Bei der Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) aus privaten Haushaltungen wird dem örE
allerdings die Möglichkeit eingeräumt, verbindliche Vorgaben zum Sammelsystem festzulegen.
Diese Festlegung ist durch einen schriftlichen Verwaltungsakt durchzuführen, der sogenannten
Rahmenvorgabe. Dies hat gegenüber jedem einzelnen Systembetreiber zu erfolgen.
Hierbei kann der örE folgende Rahmenbedingungen festlegen:
-
Art des Sammelsystems: entweder Holsystem, Bringsystem (Recyclinghöfe) oder die
Kombination aus beiden Sammelsystemen
-
Art und Größe der Sammelbehälter
-
sowie Häufigkeit und Zeitraum der Behälterleerungen
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Ausdruck vom: 29.08.2018
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Diese, im Rahmen eines Verwaltungsaktes einseitig getroffene Festlegung der Rahmenbedingungen
für die Erfassung von LVP ist in die Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen.
Die Vorgaben des örE müssen jedoch eine möglichst effektive und umweltschonende Erfassung der
Abfälle sicherstellen und dürfen technisch nicht unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein.
Schließlich darf die Rahmenvorgabe nicht über den Entsorgungsstandard der örE für die Erfassung
von Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten, insbesondere der Restabfallentsorgung,
hinausgehen.
Das neue VerpackG gibt den örE weiterhin in § 22 die Möglichkeit, die Mitbenutzung der Kommunalen
Sammelsysteme zur Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)-Verpackungen zu verlangen.
Neu ist hierbei die Festlegung, dass die angemessenen Nutzungsentgelte zukünftig nach § 9
Bundesgebührengesetz (BGebG) bestimmt werden sollen. Weiterhin sieht es auch erstmalig die
Möglichkeit vor, dass die Dualen Systeme einen Herausgabeanspruch auf ihren Anteil an PPKVerkaufsverpackungen geltend machen können (§22 Abs. 4 VerpackG).
In § 22 Abs. 5 sieht das VerpackG die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung
eine freiwillige gemeinsame Wertstoffsammlung für Verpackungen und stoffgleiche
Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunde einzuführen.
3. Derzeitige Situation nach VerpackV
Zur Erfassung von LVP ist für die Stadt Aachen in der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen
Systemen flächendeckend der „Gelbe Sack“ mit 14-täglicher Leerung einschließlich Vollservice in den
Vollservicerevieren der Innenstadt festgelegt. Diese Abstimmungsvereinbarung ist die Grundlage für
die alle drei Jahre neu von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Derzeitiger
Verhandlungsführer der Dualen Systeme für die Stadt Aachen ist die „Reclay Systems GmbH“. Die
aktuelle Vereinbarung endet zum 31.12.2019.
Die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Glas erfolgt über Depotcontainer, die an ca. 215
Standplätzen im Aachener Stadtgebiet verteilt sind. Die Systembeschreibung sieht eine Leerung nach
Bedarf, mindestens jedoch 14-täglich vor. Ausschreibungsführer für die Dualen Systemen für die
Verkaufsverpackungen aus Glas ist zurzeit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH.
Die aktuelle Systemvereinbarung endet ebenfalls zum 31.12.2019.
Für beide Abstimmungsvereinbarungen ist die Übergangsvorschrift des § 35 Abs. 3 S.1 VerpackG,
einschlägig, wonach bestehende, noch auf der VerpackV beruhende, Vereinbarungen über
Verkaufsverpackungen um max. zwei Jahre über das Inkrafttreten des VerpackG hinaus fortbestehen
können; aber keinesfalls über die eigene Vertragslaufzeit hinaus. Das bedeutet für die Stadt Aachen
hinsichtlich der bestehenden beiden Abstimmungsvereinbarungen einen angesichts der
Kompliziertheit der zu treffenden Entscheidungen und zu führenden Verhandlungen einen dringend
nötigen Zeitpuffer von einen Kalenderjahr, nämlich vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. Ohne eine
solche Übergangsvorschrift hätte sich die Notwendigkeit des Abschlusses neuer Vereinbarungen
bereits zum 01.01.2019 ergeben.
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Die Erfassung der Verkaufsverpackung aus PPK erfolgt gemeinsam mit der Erfassung des
kommunalen Papiers über den blauen Abfallbehälter, der durch den Aachener Stadtbetrieb
eingesammelt wird. Über die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen
hat der Aachener Stadtbetrieb mit jedem der zehn Dualen Systeme einen Vertrag zur Miterfassung
über die kommunale Sammlung abgeschlossen. Für die Erfassung der PPK-Verkaufsverpackungen
gibt es keine Abstimmungsvereinbarung im hier verstandenen und zuvor erläuterten Sinne. Die
bestehenden PPK-Miterfassungsverträge sind befristet und laufen sämtlich zum 31.12.2018 aus.
4. Handlungsbedarf und -empfehlung
Die vorstehenden Ausführungen bedeuten hinsichtlich der Handlungsoptionen den klaren Auftrag für
den Aachener Stadtbetrieb und die Politik, nunmehr schnell, möglichst die Fragen nach den für die
Stadt Aachen gewollten Systementscheidungen zu klären. Im Falle der Erfassung der LVP- Fraktion
heißt das insbesondere die Antwort auf die Frage nach der Art und Ausgestaltung des
Erfassungssystems, also auf den Punkt gebracht: „Sack oder Tonne“.
Angesichts der gesammelten Erfahrungen und im Einklang mit den Empfehlungen der kommunalen
Spitzenverbände sollte sodann auch alles daran gesetzt werden ab dem 01.01.2020 eine einzige, alle
Verpackungsfraktionen umfassende neue Abstimmungsvereinbarung auf der Grundlage des neuen
VerpackG abzuschließen.
Um dies zu gewährleisten, wird anzustreben sein, die noch laufenden PPK-Leistungsverträge um ein
weiteres Jahr zu verlängern, um auf diese Weise auch für die PPK-Fraktion das Zeitziel 01.01.2020 zu
erreichen. Da der konkrete systemseitige Verhandlungspartner für die Stadt Aachen aktuell noch nicht
bestimmt ist, können diesbezügliche Gespräche derzeit noch nicht aufgenommen werden.
5. Darstellung der möglichen Varianten
1. Sammlung im Bringsystem
Eine Möglichkeit die LVP-Sammlung zukünftig durchzuführen ist die ausschließliche Erfassung über
das Bringsystem. Sammelstellen wären demnach die Recyclinghöfe der Stadt Aachen sowie eine
zeitlich begrenzte mobile Sammlung ähnlich zu den Grünschnittcontainern.
Die Vorteile bei diesem System liegen zum einen darin, dass keine Standplatzprobleme bei den
Bürgerinnen und Bürgern entstehen und es zu keiner Verunreinigung durch „Flugmüll“ kommt. Jedoch
weist dieses System einen sehr geringen Servicegrad auf, und es ist davon auszugehen, dass
größere Mengen der Verkaufsverpackungen im Restabfall landen würden. Dies würde beim Aachener
Stadtbetrieb zu höheren Verbrennungskosten führen.
2. Sammlung im Holsystem
a) Einführung der gelben Tonne
Eine zweite Möglichkeit die LVP-Sammlung zukünftig durchzuführen ist die stadtweite Einführung der
gelben Tonne. Der Vorteil dieses Sammelsystems liegt vor allem in einer geringeren Beeinträchtigung
der Stadtsauberkeit. Die Nachteile hierbei sind jedoch, dass vor allem in der Innenstadt bei
Kellerstandplätzen kein zusätzlicher Stellplatz für einen/mehrere Behälter vorhanden ist und stadtweit
eine Systemumstellung erfolgen müsste. Nach den weitreichenden Veränderungen im Zuge der
Neuausrichtung der Abfallwirtschaft, würde dieses System für die Bürgerinnen und Bürger erneut eine
Veränderung gewohnter und etablierter Abfallentsorgungsprozesse bedeuten. Die gelbe Tonne ist
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zudem unflexibel bei Mehrmengen, da den Bürgerinnen und Bürgern durch die Größe der Tonne eine
maximale Sammelmenge vorgegeben ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass mit steigenden Störstoffen in
der LVP-Sammlung zu rechnen ist.
b) Beibehaltung des Gelben Sackes
Eine weitere Variante ist die Beibehaltung des Gelben Sackes. Ein großer Vorteil dieses Systems liegt
vor allem darin, dass es sich hierbei um ein etabliertes Entsorgungssystem handelt und die
Bürgerinnen und Bürger nicht erneut vor Veränderungen in der Abfallentsorgung stellt. Weiterhin sind
dadurch keinerlei stadtweite aufwendige Umstellungsprozesse notwendig. Der Gelbe Sack ist im
Gegensatz zu einem Behälter zudem flexibel, bei kurzzeitigem Mehrbedarf kann einfach ein weiterer
Sack befüllt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit kein bestimmtes Volumen
vorgeschrieben, sondern es erfolgt eine bedarfsgerechte Erfassung der Leichtverpackungen. Ein
weiterer wichtiger Vorteil ist, dass sich der Gelbe Sack auch bei Platzproblemen meist gut
unterbringen lässt und somit gerade in dicht besiedelten Gebieten das Grundstück nicht neben den
Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehältern durch einen weiteren Behälter „zustellt“. Neben den
vorgenannten Vorteilen sind bei der Sammlung über den Gelben Sack kaum Fehlwürfe zu
verzeichnen.
Nachteilig bei der Sammlung über den gelben Sack ist der bei Wind entstehende „Flugmüll“. Diesem
kann jedoch durch die Erhöhung der Sackstärke entgegen gewirkt werden und damit zu einer höheren
Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.
c) Mischsystem gelbe Tonne / Gelber Sack
Das neue VerpackG eröffnet dem örE weiterhin die Möglichkeit ein nach gebietsspezifischen
Aspekten aufgeteiltes Mischsystem, bestehend aus der gelben Tonne und dem Gelben Sack
einzuführen. Ein gebietsspezifischer Aspekt nach dem VerpackG könnte eine Unterteilung nach
Vollservice- und Teilservicegebieten sein. Für den Vollservicebezirk Aachen-Mitte würde der Gelbe
Sack weiterhin bestehen bleiben und in den Stadtbezirken 1-6 die gelbe Tonne eingeführt werden.
Der Vollservicebezirk Aachen-Mitte verfügt jedoch sowohl über Voll- und Teilservicereviere als auch
über siedlungsähnliche Strukturen wie in den Stadtbezirken 1-6. Hierbei käme es mithin u. U. zu einer
Ungleichbehandlung im Vergleich mit den Gegebenheiten in den Stadtbezirken 1-6.
Nach Einschätzung des Aachener Stadtbetriebes würde eine vorgeschriebene Zweiteilung der Stadt
bei einer Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger zu einem Ungerechtigkeitsempfinden führen. So gibt es
in den Stadtbezirken Bürgerinnen und Bürger, die die Sammlung über den Gelben Sack der
Sammlung über die gelbe Tonne favorisieren würden und in Aachen-Mitte genau andersherum.
Ebenso sind die Rahmenbedingungen (Teilservice und Siedlungsstruktur) im Außenbereich des
Stadtbezirkes Aachen-Mitte nicht anders als in den Stadtbezirken 1-6.
Da die Befolgung der Vorgaben den Systemen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht technisch
unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein darf, hätten die Systeme im Rahmen der erforderlichen
Verhandlungen unter Umständen das Recht, einem derartigen Mischsystem wegen
Unwirtschaftlichkeit nicht zuzustimmen. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn die
Umsetzung der Rahmenvorgabe zusätzliche Kosten verursachen würde, welche außer Verhältnis zu
den Kosten stehen, die das mit den Systemen bisher abgestimmte Sammelsystem verursacht.
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d) Wertstofftonne
Als weitere mögliche Alternative kann nach dem VerpackG die Wertstofftonne eingeführt werden. Bei
der Wertstofftonne liegen die gleichen Vor- und Nachteile wie bei der gelben Tonne vor. Durch die
zusätzliche Sammlung der stoffgleichen Nichtverpackungen über die Wertstofftonne, würde sich bei
diesem System die Begrenzung der Sammelmenge auf die Behältergröße noch einmal verschärfen.
Weiterhin muss sich der örE entsprechend dem Anteil an stoffgleichen Nichtverpackungen in der
Wertstofftonne an der Finanzierung dieses Systems beteiligen. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 3
Euro pro Einwohner und Jahr, mithin in Summe bei ca. 750.000 Euro Mehrbelastung für den
Gebührenhaushalt.
6. Fazit
Aufgrund der vorherigen Ausführungen empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb entsprechend rechtzeitig
mit den Dualen Systemen die Verhandlungen aufzunehmen. Als Ziele dieser Verhandlungen sollten
die Beibehaltung der Sacksammlung mit höherer µ-Stärke sowie eine PPK-Übergangsregelungen für
das Jahr 2019 verfolgt werden.
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