Daten
Kommune
Aachen
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295148.pdf
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Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.04.18, 16:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0121/WP17
öffentlich
12.04.2018
E 26/00
Information über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des
Neuen Kurhauses
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.04.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
Seite: 1/6
Vorbemerkungen:
Am 22.11.2017 wurde der Rat über den Sachstand der „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“
informiert.
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung des beauftragten Generalplaners vom 25.10.2017 für die
bauliche Umsetzung des bisher angestrebten Konzeptes einer komplexen Mehrfach-Nutzung des NK
durch Gewerbe treibende Dritte (Casino-Betrieb, Gastronomie, Eventmuseum, Club und gemischtgenutztes, zentrales Foyer) schloss ab mit erstmals „verifizierten“ Kosten i.H.v. 38,65 Mio. EUR.
Nach einer ersten Kostensichtung durch das städtische Gebäudemanagement wurde der VV am
06.11.2017 darüber informiert und umgehend „die Notbremse gezogen“.
Zwischenzeitlich hat E26 die Prüfung der vorgelegten Kostenberechnung mit 36,45 Mio. EUR
abgeschlossen: je nach Berücksichtigung der verbleibenden Kostenunsicherheiten und der
Baupreisentwicklung bestätigen sich Kosten i.H.v. etwa 38 - 40 Mio. EUR.
Klar zu stellen ist aber auch:
Die in der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung des Generalplaners aufgezeigten
Kosten decken nicht die Gesamtlage ab. Die Kosten der externen, nicht-städtischen Nutzer für die
Ausstattung, Betriebseinrichtung und anteilige Technik sind „interne Betriebsinformationen“ der
Unternehmen und wurden nicht preisgegeben, da sie auch nicht von der Stadt bewegt und gesteuert
werden.
D.h. die eigentlichen Gesamtkosten der vorliegenden Planung sind wesentlich höher!
Das städtische Gebäudemanagement konnte mit Stand Anfang 11/2017 aus rein baufachlicher Sicht
nur folgendes Fazit aus den vorliegenden Erkenntnissen ziehen:
1. Das Konzept, das Gebäude zur Optimierung der Mieteinnahmen mit möglichst vielen externen
Nutzungen zu belegen, ist gescheitert.
2. Bei allen zukünftigen Überlegungen sollte nicht das Gebäude unter kostenträchtigen Zwängen
den potentiellen Nutzungen angepasst werden müssen, sondern vielmehr müssen die
Nutzungen zu dem denkmalgeschützten, historischen Gebäude passen.
3.
Nutzungen, die im Untergeschoß und im 1. Obergeschoß die Anwendung der
Versammlungsstätten-Verordnung erzwingen und so hohe Folgekosten (Lüftung,
Sprinkleranlagen, erhöhter Brandschutz) nach sich ziehen, sind zu vermeiden.
Im Kern aber geht es um die Frage, ob die Stadt bereit ist für Gewerbe treibende, private Dritte ein
historisches Gebäude für rd. 40 Mio. EUR zu sanieren, oder ob ein anderer Ansatz besser trägt.
Erläuterungen:
1.
Prüfungsauftrag des Rates vom 22.11.2017:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, mögliche Alternativ-Nutzungen zu untersuchen, vorzubereiten und
aufzuzeigen – mit dem Ziel, komplexe Mehrfach-Nutzungen zu vermeiden.“
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
Seite: 2/6
2.
Vorgehensweise
Das Städtische Gebäudemanagement war aufgefordert,
a.
die Prüfung der Kostenberechnung des bisherigen Konzeptes abzuschließen und innerhalb
der vorgelegten Entwurfsplanung Einsparpotenziale zu identifizieren,
b.
städtische Alternativ-Nutzungen auszuloten, die grundsätzlich in das NK verortet werden
können und dabei keine erhöhten technischen Anforderungen auslösen,
c.
auch zu prüfen, ob bei Erweiterung der Betrachtung die Nutzung des NK für andere,
übergeordnete, z.B. städtebauliche Wirkungszusammenhänge/ Fragestellungen Lösungen
anbieten kann.
Bei der Identifizierung alternativer städtischer Nutzungen sollte es keinerlei „Denkverbote“ geben.
Folgende Nutzungen wurden als potentiell in Frage kommend identifiziert (in alphabetischer
Reihenfolge):
-
Aachener Tourist Service (ATS), Verwaltung
Eurogress
Klangbrücke
Stadtbibliothek
Standesamt
Suermondt-Ludwig-Museum
Volkshochschule
Nach einer ersten Grobprüfung erwiesen sich die großen Nutzungen von Stadtbibliothek, VHS und
SLM insb. aufgrund ihres Flächenbedarfs als nicht geeignet. Daher konzentrierten sich die Prüfungen
folgerichtig auf die Nutzungen ATS, Eurogress, Klangbrücke und Standesamt – auch unter
Betrachtung multifunktionaler Mit-Nutzungen (Veranstaltungen, Gastronomie).
Für die Untersuchung wurde nicht auf die Nutzer zugegangen. Daher konnten deren technische
Anforderungen nicht abgefragt und somit nur als Annahmen berücksichtigt werden.
Eng eingebunden bei den Betrachtungen wurde allerdings die GF des Eurogress – insb. zur Klärung
der Fragestellung, inwieweit – neben einer Vollnutzung – für eine Teil-/ Mitnutzung Bereitschaft
besteht .
3.
Variantenprüfung
Folgende Varianten wurden insgesamt untersucht:
Variante A1 = final geprüfte Ausgangsvariante der vorliegenden Entwurfsplanung mit den Nutzern
Westspiel, Event-Museum, Gastronomie und der sog. „4. Nutzung“ im Untergeschoss
zur Stärkung der Aachener Clubszene.
Variante A2 = Ausgangsvariante unter optimierter Kostenbetrachtung und Berücksichtigung von
Einsparpotentialen (nach Schnittstellengesprächen mit Westspiel zur optimierten
Kostenzuordnung).
Variante B = Verbleib von Westspiel als „Ankermieter“, jedoch mit Einbringung sonst städtischer
Nutzungen.
Variante C = völlige Neukonzeption mit Eurogress als „Hauptnutzer“ mit Caterer oder eigenständiger
Gastronomie und zusätzlich weiteren städtischen Nutzungen (z.B. StA und ATS).
Variante D = 100%ige Übernahme des NK durch den Eurogress als Alleinnutzer mit/ ohne
Eigentumsübertragung (Vorsteuerabzug).
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
Seite: 3/6
Variante E = völlige Neukonzeption mit Verlagerung der „Klangbrücke“ aus dem Bereich Bushof-Areal
in das NK als „Klangflügel“ und weiteren städtischen Nutzungen (StA, ATS, Großer
Saal/ Eurogress). Damit wäre ein Neuansatz verbunden, der sowohl die
städtebaulichen Handlungsmöglichkeiten am Bushof erweitert, als auch die Kulturszene
durch Steigerung der Attraktivität und Nutzungs-Vielfalt im NK stärkt.
Das Städtische Gebäudemanagement hat die
-
Kosten (soweit ohne konkrete Planung möglich) geprüft,
-
Kosten den unterschiedlichen Funktionsbereichen/ Gebäudeteilen zugeordnet und
verglichen,
-
technischen Anforderungen und notwendigen Leistungen (soweit bekannt) dazu
analysiert und
-
nutzungsunabhängigen Kosten identifiziert.
E26 kann so Einschätzungen über Kostenauswirkungen einzelner Varianten treffen.
Dabei bestätigt sich, dass nicht die Anzahl der Nutzungen selber das eigentliche Problem hinsichtlich
der Kosten ist, sondern die mit den Nutzungen verbundenen technischen Anforderungen. Das heißt:
a. haben zwei unterschiedliche Nutzungen annähernd gleiche technischen Anforderungen,
bleiben auch die Kosten annähernd gleich – egal wer nutzt!
b. werden mehrere Nutzungen mit geringen oder keinen technischen Anforderungen
vorgesehen, kann dies prinzipiell kostengünstiger sein, als eine Gesamtnutzung mit
komplexen technischen Anforderungen.
4.
Ergebnis der Untersuchungen
Im Ergebnis konnte festgehalten werden:
1) Alternative Unterbringungen städtischer Nutzungen wie z.B. StA, ATS, Eurogress u
und „Klangbrücke“ sind möglich – viele grundsätzlich auch vermindert in Kombination mit
Westspiel.
2) In allen Varianten konnten – was die Baukosten selber betrifft – Einsparungen zwischen
0,8 und 4,0 Mio. identifiziert werden.
3) Die erhofften Kosteneinsparungen im deutlich höheren Mio.-Bereich sind dagegen nicht
erzielbar.
Begründung:
-
Der feste, nutzungsunabhängige Kostenanteil mit allgem. Nutzung (45 %), großem Saal
(6,6 %), Gastronomie (15 %) und histor. Elementen/ DS (2,2 %) ist mit insg. 68,8% der
Kosten kaum verrückbar – egal, welche weiteren Nutzungen eingebracht werden. Damit
sind bereits 2/3 der Kosten festgelegt!
-
Jegliche Neuansätze führen zu Umplanungs-Honoraren der externen Planer im mind. 6stelligem Bereich.
-
Die bei den bisher angedachten nicht-städtischen Nutzern liegenden Ausstattungs-/
Einrichtungs- und anteiligen Technikkosten fallen bei städtischen Nutzungen zusätzlich
zurück an die Stadt und erhöhen dann die Gesamtkosten.
-
Am teuersten wird dies beim Eurogress sein (hoch professionelle Medien- und
Veranstaltungstechnik), d.h.: ein Austausch des Nutzers Westspiel mit dem Eurogress
führt an dieser Stelle zu keinen Einsparungen.
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
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-
Der Club zur Stärkung der Aachener Kulturszene ist weiterhin gewollt (= rd. 1,5 Mio.
EUR).
Zusätzliche Kostensteigerungen könnten sich (bei Nicht-Berücksichtigung) ergeben durch:
-
Baupreis-Steigerungen. Gemäß „Information und Technik NRW“ (ehem. Statistisches
Landesamt) vom 03.04.2018 sind die Baupreise allein von 11/2017 zu 02/2018 (3Monats-Zeitraum) um rd. 1,5 % gestiegen. Damit ist für 2018 mit einer 6 %-igen
Indexsteigerung zu rechnen. Dies ist die höchste Teuerungsrate seit 10 Jahren! Die
Nachfrage nach Bauleistungen ist z. Zt. „heiß gelaufen“.
Bei 35 Mio. EUR reinen Baukosten sind dies bereits rd. 2,1 Mio. EUR pro Jahr der
Bauabwicklung.
-
ein höheres Kostenrisiko aller neuen Ansätze, die hier nur grob betrachtet und nicht
durch konkrete Planungen verifiziert sind. Einzig die vorliegende Entwurfsplanung von
H&P hat aufgrund der vorhandenen Planungstiefe verifizierte Aussagekraft.
5.
Fazit:
-
Die möglichen Kosteneinsparungen in den Leistungsbereichen Bau werden durch
anfallende
Mehraufwendungen
(Umplanungs-Honorare,
Rückfall
der
Kosten
für
Einrichtung und Betrieb an die Stadt, stark gestiegene Bauindex-Kosten und ggf.
zusätzliche Risiken wie die noch fehlenden Planungen zu den Varianten) aufgezehrt.
-
Der Verortung der Technik für den Großen Saal (Lüftung) im DG ist aus
Wirtschaftlichkeitsgründen Vorrang einzuräumen. Entscheidend sind daneben Nutzungen
mit geringen Anforderungen, so dass Technik minimiert und das OG davon frei bleiben
kann.
-
Einzig wenn dem Eurogress das Eigentum des NK übertragen würde und selber in
Bauherren-Funktion
träte,
können
Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung
weitere
greifen.
Wirtschaftlichkeits-Vorteile
Ohne
diese
Betrachtung
durch
die
verbleiben
Kostenvorteile zugunsten der Variante E (städtische Nutzungen ohne hohe technische
Anforderungen/ Ausstattungen).
-
Die geringen verbleibenden Kostendifferenzen in den Varianten führen dazu, dass die
Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll, keine Kostenentscheidung ist,
sondern eher inhaltlich und am größten Nutzen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und
Bürger festgemacht werden muss.
-
In der schwierigen Abwägung um sinnvolles Handeln drängt sich aus Sicht der
Verwaltung die Notwendigkeit auf, intensiv über die Zukunftswirkung der Verlagerung der
Nutzungen der „Klangbrücke“ in das NK für die Stadt zu ringen:
mit der Möglichkeit das Bushof-Areal ohne die „Klangbrücke“ mit deren Brückenkopf
(Fußpunkt auf Seiten des Bushof-Areals) zu denken, ergeben sich für dessen
städtebauliche Weiterentwicklung völlig neue Impulse und Perspektiven!
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
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Anlage/n:
Ergebnis Prüfungsauftrag
Vorlage E 26/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
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Anlage: Kostentendenzen und Nutzungsvarianten
Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
Kostensteigerung
Kostenneutral
Kostensenkung
Kostentendenzen
Gebäudeteil
A1
Allgemeiner Teil
Casino
Großer Saal
Gastronomie
Entertainment
Club
Histor. Elemente
ab 100 T€
ab 100 T€
Variante A
Variante B: Variante C: Variante D: Variante E:
Eurogress + städt.
100 % Eurogress
Klangflügel, Eurogress
Kosten- Westspiel + städt.
Entwurfs
A2 optimiert Nutzungen (StA, ats) Nutzungen (StA, ats)
+ städt. Nutzungen
-planung
45%
15.772.000 €
6.149.000 €
6,6% 2.299.000 €
15%
5.225.000 €
8,9%
3.114.000 €
4,3% 1.503.000 €
2,2%
773.000 €
Summe brutto, KG200-500
34.836.000 €
n. bek.
Ausstattung Nutzer
???
Umplanungs-Honorare
(5-7%!)
Baupreissteigerung 4 % p.a.
34.836.000 €
zzgl. 5,5 % aktivierte Eigenl. 1.610.000 €
17%
(Ersparnis MwSt )
Zwischensumme
zzgl. verminderter Ansatz
Kostenvarianz nur 10 %
(20% bei Vorliegen KB)
Gesamtsumme gerundet
36.446.000 € 36,36 Mio. € 35,78 Mio. €
3.645.000 €
40.091.000 €
40.100.000 € 40.0 Mio €
36,97 Mio. € 37,68 Mio. €
34,96 Mio. €
D1: Als Eigentümer
und Bauherr: Vorsteuerabzug, dann
um 34 Mio. €
39.4 Mio €
40.7 Mio €
41.5 Mio €
38,5 Mio €
Gebäudemanagement E26/45, Zentrale Fachaufgaben (Bonnen / Weiß) - Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
36,97
Mio. €
Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
Fazit Nutzung
Westspiel, Explorado,
Maison vdB, Club
Variante A
Variante B
Westspiel, Gastronomie, Standesamt, Club
Allgemein:
Allgemein:
zwei Aufzüge notwendig
zwei Aufzüge notwendig
Gebäudeteilung
zwingend notwendig
Gebäudeteilung
zwingend notwendig
Innenhofnutzung links
und rechts ausgeschlossen
Innenhofnutzung links
ausgeschlossen
Synergien:
Synergien:
Westspiel – Gastronomie
Gastronomie – Eventmuseum
Gastronomie – Nachtclub
Westspiel - Nachtclub
Veranstaltung –Gastronomie
Veranstaltung –Standesamt
Gastronomie –Nachtclub
Westspiel - Nachtclub
Multifunktionalität:
Multifunktionalität:
Großer Saal:
als Konzert-Haus,
Veranstaltungssaal,
Gastro-Event etc.
abhängig von Maison
van den Boer
Großer Saal :
als Konzert-Haus,
Veranstaltungssaal,
temporäre Ausstellung,
Gastro-Event etc.
Gebäudemanagement
E26/45, Zentrale Fachaufgaben (Bonnen / Weiß) - Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
36,97
Mio. €
Westspiel, Gastronomie,
Standesamt, Club
Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
Fazit Nutzung
Eurogress (Mitnutzung),
Caterer/ Gastronomie,
ATS, Standesamt, Club
Variante C
Variante D
Allgemein
Allgemein
nur ein Aufzug notwendig
nur ein Aufzug notwendig
„offene“ Gebäudenutzung
möglich
„offene“ Gebäudenutzung
möglich
Innenhofnutzung links
und rechts möglich
Innenhofnutzung links
und rechts möglich
Synergien:
Synergien:
Veranstaltung – Gastronomie
Veranstaltung – Standesamt
Veranstaltung – Eurogress
Gastronomie - Standesamt
Gastronomie – Nachtclub
Eurogress – Gastronomie
Veranstaltung – Gastronomie
Gastronomie – Nachtclub
Eurogress – Gastronomie
Eurogress – Komplettbetreiber
Eurogress – Bauherr (VSt-Abzug)
Stärkung Messe-Standort
Multifunktionalität:
Multifunktionalität:
Grosser Saal:
Veranstaltungssaal, Messen,
temporäre Ausstellung,
Gastro-Event etc.
Eurogress-Seminarräume:
temp. Ausstellungsfläche,
Messen
Grosser Saal:
Veranstaltungen, Messen,
temporäre Ausstellung,
Gastro-Event etc.
Eurogress-Seminarräume:
temp. Ausstellungsfläche,
Messen
Eurogress
(Alleinnutzung),
Caterer/ Gastronomie,
Club
Gebäudemanagement
E26/45, Zentrale Fachaufgaben (Bonnen / Weiß) - Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
36,97
Mio. €
Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
Fazit Nutzung
Variante E
Allgemein
„Klangflügel“, Eurogress,
Gastronomie, ATS, Standesamt,nur ein Aufzug notwendig
Club
„offene“ Gebäudenutzung möglich
Innenhofnutzung links und
rechts möglich
Synergien:
Klangflügel - Veranstaltung
Klangflügel – Gastronomie
Klangflügel - Eurogress
Veranstaltung – Standesamt
Gastronomie - Standesamt
Gastronomie – Nachtclub
Eurogress – Gastronomie
Multifunktionalität:
Großer Saal: Kleinkonzerte,
Veranstaltungssaal, Messen,
temporäre Ausstellung,
Gastronomie, Seminare etc.
Klangflügel: kleine Konzerte
und Veranstaltungen etc.
Gebäudemanagement
E26/45, Zentrale Fachaufgaben (Bonnen / Weiß) - Neues Kurhaus - Nutzungsvarianten
36,97
Mio. €
Vorlage der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2018
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