Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294879.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
17.07.18, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0472/WP17
öffentlich
04.04.2018
FB 45/100.010
Zwischenstand "Weiterentwicklung der Aachener
Schullandschaft"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.05.2018
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0472/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Aktuell ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einern Sachstandsbericht
handelt.
Vorlage FB 45/0472/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
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Erläuterungen:
I. Ausgangslage
Mit Datum vom 04.03.2015 haben die CDU und SPD Fraktionen im Rat der Stadt den gemeinsamen
Antrag gestellt, die Schulentwicklungsplanung im Primar- und Sekundarbereich unter verschiedenen
Gesichtspunkten fortzuschreiben (siehe Vorlage FB 45/0129/WP17). Der Antrag wird im Rahmen
einer Projektstruktur bearbeitet. Zentrales Element ist eine Arbeitsgruppe gewesen, der eine
Lenkungsgruppe übergeordnet war. Die Leitung der Arbeitsgruppe, die Projektleitung und
-koordination ist durch die Abteilung FB 45/100, Team Planung erfolgt.
II. Primarbereich
In der ersten Phase ist der Primarbereich in den Blick genommen worden, dessen Bearbeitung Ende
des Jahres 2016 abgeschlossen worden ist. Für den Bereich der Grundschulen hat es sich als
sinnvoll erwiesen, neben dem Blick auf die Entwicklung der einzelnen Schule auch weiterhin, wie
bereits im SEP-Primarbereich 2013 bis 2018, eine sozialräumliche Betrachtung vorzunehmen.
Darüber hinaus ist durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen im Jahr 2015 ein
„Gebäudescreening“ durchgeführt worden. Hierbei sind alle Schulgebäude im Eigentum der Stadt
Aachen hinsichtlich der Grundstücksflächen und der Brutto- und Nettogrundflächen betrachtet worden.
Ziel der Betrachtung ist das Aufzeigen von Optimierungs- und Handlungsbedarfen und das Erarbeiten
einer Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung von schulfachlichen und
gebäudewirtschaftlichen Aspekten gewesen. Zudem hat die Lenkungsgruppe Ende 2016 befürwortet,
dass die Schulentwicklungsplanung erstmals um ein Faktenblatt für jede Grundschule erweitert
werden soll, welches neben den allgemeinen Informationen der Schule auch Informationen über das
Gebäude und sozialraumbezogene Aspekte enthält.
Folgende Datenbereiche sind während der Gesamtanalyse des Primarbereichs umfassend betrachtet
worden:
Demografische Entwicklung der grundschulpflichtigen Jahrgänge
Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich
Schülerströme der einzelnen Grundschulen
Wanderungsbewegungen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes
Als Ergebnis der ausführlichen Analysen einzelner Schulstandorte und der Gesamtsituation im
Primarbereich wird der Schulentwicklungsplan für den Primarbereich derzeit durch das
Planungsteam der Abteilung 45/100 des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule aktualisiert. Der
neue Schulentwicklungsplan „Primar“ wird dem Schulausschuss voraussichtlich im letzten Quartal
2018 zur Beschlussfassung vorgelegt und wird eine Gültigkeit von 2019 bis 2023 haben.
Vorlage FB 45/0472/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
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III. Sekundarstufe I und II
Mit Beginn des Jahres 2017 hat sich die Lenkungsgruppe auf die Analyse der Schulen der
Sekundarstufe I und II konzentriert. Die Arbeitsstruktur für das weitere Vorgehen ist insofern verändert
worden, dass anstelle einer ständig eingerichteten Arbeitsgruppe die relevanten Dienststellen im Falle
eines Beratungsbedarfs konkret angefragt beziehungsweise zu einzelnen Themen in die
Lenkungsgruppe eingeladen worden sind.
Zu Beginn der Analyse der Sekundarstufe I hat sich die Lenkungsgruppe darauf verständigt, eine
Elternbefragung an den städtischen Grundschulen durchzuführen, um einen Eindruck von den
Elternwünschen in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schulform und die bevorzugte
Betreuungsform zu erhalten. Die Umfrage ist Ende des Jahres 2017 durchgeführt und die Ergebnisse
dieser Befragung sind dem Schulausschuss bereits in der gemeinsamen Sitzung mit dem Kinder- und
Jugendausschuss am 20.03.2018 präsentiert worden.
Um die aktuelle Situation an den weiterführenden Schulen in der Stadt Aachen zielorientiert
einschätzen zu können, sind durch die Verwaltung verschiedenste Daten und relevante Informationen
zu den Schulen der Sekundarstufe I zusammengetragen und ausgewertet worden. Hierbei hat der
Fokus auf folgenden Themenfeldern gelegen:
Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I
Wechselbewegungen und Übergänge zwischen den einzelnen Schulformen in der
Sekundarstufe I (Auf- und Abschulungen)
Herkunft von Quereinsteigern nach Schulformen
Kapazitäten der Sekundarstufe II
Betrachtung von zwei- und mehrgliedrigen Schulsystemen im interkommunalen Austausch
Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Sekundarschule
Auswirkungen der Rückkehr zu G9 an den Gymnasien
Beschulung von Neuzugewanderten und der Übergang in das Regelsystem einer Schule
Ziel der umfangreichen Datenerhebungen ist die Erarbeitung von unterschiedlichen Szenarien
gewesen, welche in den Sitzungen der Lenkungsgruppe diskutiert worden sind.
Um eine frühzeitige Einbindung der Schulen der Sekundarstufe I zu gewährleisten, haben bereits drei
Austauschgespräche zwischen den schulpolitischen Sprechern und den Schulleitungen stattgefunden.
Die Verwaltung hat diese Gespräche mit der Bereitstellung von relevanten Datengrundlagen
entsprechend unterstützt, moderiert und nachbereitet. Die Gespräche stellen einen wichtigen
Bestandteil der weiteren Entscheidungsfindung für die Schulpolitik dar und sind von allen
Teilnehmenden als sehr konstruktiv und wertschätzend wahrgenommen worden. Das letzte Treffen
fand am 11.04.2018 statt.
Vorlage FB 45/0472/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2018
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Aufgrund der sich zeitnah ändernden Gesetzeslage liegt der aktuelle Schwerpunkt auf den
Untersuchungen bezüglich der Leitentscheidung des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes der
grundsätzlichen Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an den Gymnasien. Zudem bildet dieser
Themenkomplex eine wichtige Grundlage für die weiteren politischen Beratungen zur gesamten
Aachener Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist durch den Gesetzgeber vorgesehen, dass die Schülerinnen und
Schüler in den fünften und sechsten Klassen an den Gymnasien wieder in neun Jahren das Abitur
erlangen sollen. Das bedeutet, dass erstmals zum Schuljahr 2018/2019 durch die Schülerinnen und
Schüler in den fünften Klassen das Abitur im neunjährigen Bildungsweg angestrebt wird. Der letzte
Jahrgang, welcher das Abitur nach acht Jahren ablegen wird, verlässt die Gymnasien demnach zum
Ende des Schuljahres 2024/2025. Zum Ende des Schuljahres 2025/2026 wird demzufolge kein
Jahrgang die Gymnasien verlassen. Dies bedeutet, dass es sich bei den Anmeldungen für die fünften
Klassen an den Gymnasien im darauf folgenden Schuljahr 2026/2027 um zusätzliche Schülerinnen
und Schüler handelt, die an den Gymnasien aufgenommen werden. In der Konsequenz wird mit der
Wiedereinführung von G9 ab dem Schuljahr 2026/2027 eine große Anzahl an Schulplätzen zusätzlich
an den Gymnasien benötigt und somit auch eine entsprechende Anzahl an Klassen- und
Fachunterrichtsräumen.
An den zwölf Gymnasien in der Stadt Aachen sind im kommenden Schuljahr 2018/2019 rund 60 %
der Kinder angemeldet worden, welche die Grundschule nach der vierten Klasse verlassen. Dies
entspricht in etwa 1.200 Schülerinnen und Schülern, welche auf voraussichtlich 40 Klassenräume
verteilt werden müssen, wenn durchgehend von einer Klassenfrequenz von 30 Schülerinnen und
Schülern ausgegangen wird. Auf die acht städtischen Gymnasien entfallen ca. 900 Anmeldungen, was
einem Raumbedarf von zusätzlich 30 Klassenräumen entspricht.
Ob dieser zusätzliche Raumbedarf im Jahr 2026/2027 in den Bestandsgebäuden aufgefangen werden
kann, ist noch nicht abzusehen. Durch die Vorgaben der Inklusion, die Schaffung von
multifunktionalen Flächen und den Ausbau von Mensen steht ein Teil der bestehenden
Räumlichkeiten an den Schulen nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung. Neben der
Wiedereinführung von G9 stellen die wachsenden Schülerzahlen und der weit verbreitete Wunsch der
Eltern, ihre Kinder nach der Grundschule auf einem Gymnasium anzumelden, den Schulträger vor
zusätzliche Herausforderungen. Auch das Elternwahlverhalten und die Schülerströme im Stadtgebiet
müssen in diesem Zusammenhang analysiert werden, da aktuell eine stärkere Frequentierung bei den
Schulen in der Innenstadt zu beobachten ist. Die Verwaltung wird daher zeitnah einen externen
Gutachter mit der Analyse der städtischen gymnasialen Bestandsgebäude hinsichtlich der Kapazitäten
und Erweiterungsmöglichkeiten im und am Bestand beauftragen. Das Vorhaben wurde im Vorfeld in
der Lenkungsgruppe vorgestellt und befürwortet. Ziel soll die Erarbeitung eines Konzeptes für eine
wirtschaftliche und geeignete Bereitstellung der erforderlichen Räume unter Einbeziehung struktureller
Veränderungen der Schullandschaft sein. Zeitgleich müssen Gespräche mit den privaten Schulträgern
der Gymnasien zur Raumsituation an den privaten Gymnasien geführt werden. Sollten die erwarteten
rund 300 zusätzlichen Schülerinnen und Schüler im Jahr 2026/2027 nicht an den privaten Gymnasien
beschult werden können, muss gesamtstädtisch betrachtet eine Unterbringung gewährleistet werden.
Vorlage FB 45/0472/WP17 der Stadt Aachen
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Darüber hinaus ist in enger Kooperation mit dem städtischen Gebäudemanagement zu prüfen, welche
Ausbau- bzw. Aufstockoptionen an den städtischen Gymnasien bestehen. Des Weiteren soll der
externe Gutachter auch den demografischen Faktor in seinen Betrachtungen einbeziehen. Im
Anschluss werden die Ergebnisse gemeinsam mit dem Gebäudemanagement ausgewertet und bei
Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um dem zusätzlichen Raumbedarf im Jahre 2026
möglichst frühzeitig entgegen wirken zu können.
IV. Ausblick
In den kommenden Monaten wird die Verwaltung im Auftrag der Lenkungsgruppe weitere Szenarien
erarbeiten und zur Diskussion stellen. Die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe ist für Mitte Juni
terminiert. Sobald die Ergebnisse des Gutachters zu den Gymnasialstandorten vorliegen, können
auch in diesem Bereich weitere Schritte erfolgen. Nach Abschluss der Analyse der Sekundarstufe I
und II strebt die Verwaltung die Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich der
weiterführenden Schulen an.
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