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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
174319.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0212/WP17 öffentlich 30.11.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.12.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0212/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0212/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2018 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 09.11.2016: Manuelle Unkrautbekämpfung Zur vorgenannten Ratsanfrage nimmt der Aachener Stadtbetrieb wie folgt Stellung: Frage 1 Ist der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes durch den Verzicht auf chemische Unkrautbekämpfungsmittel gestiegen? Während bei einem Herbizideinsatz ein bis zwei Arbeitsgänge pro Jahr je Fläche zur Unkrautbeseitigung ausreichend sind, steigt der Zeitaufwand bei der manuellen Pflege um mindestens das Vierfache. Diese Erfahrungen des Aachener Stadtbetriebes werden durch die Fachwelt und vergleichbare Betriebe bestätigt. Frage 2 Falls ja, wurde der Personalschlüssel entsprechend angepasst? Es werden derzeit ca. 650.000 qm Pflasterflächen sowie wassergebundene Flächen ohne zusätzliches Personal bewirtschaftet und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten von Unkraut befreit. Bevor eine belastbare Anpassung des Personalschlüssels erfolgt, war zunächst der tatsächliche Mehraufwand über einen mittelfristigen Zeitraum festzustellen. Dieser liegt wie zuvor erwähnt beim Faktor 4. Dem Mehraufwand ist jedoch die Wirkung von technischen oder biologisch unbedenklichen Hilfsmitteln entgegenzustellen. Frage 3 Wurden Hilfsmittel angeschafft, um die körperliche Arbeit zu erleichtern? Seit fast vier Jahren testet der Aachener Stadtbetrieb wirkungsvolle Pflegealternativen. Biologisch unbedenkliche Pflanzenschutzmittel zeigten sich dabei unter Berücksichtigung der Wirkungsdauer und des Erscheinungsbildes als wenig hilfreich. Auch befinden sich derzeit Heißwasser- und Dampfgeräte sowie neuartige Anbaupflegegeräte in der Test- bzw. Anschaffungsphase. Diese maschinellen Hilfsmittel weisen jedoch ein jeweils auf Einzelflächen begrenztes Einsatzspektrum auf. Die Heterogenität der zu behandelnden Flächen wie Wege unterschiedlicher Breiten und Beschaffenheit, Treppen, Brüstungen, Rinnen sowie eingeschränkter Zugang mit Maschinen führen zudem zu einem erhöhten Aufwand der Arbeitsplanung und im Falle eines flächendeckenden Einsatzes zu erhöhten Anschaffungskosten. Zudem wird die weitere technische Entwicklung aufmerksam beobachtet. Elektrobetriebene Jät-Bodenhacken sowie mobile Lasertechnik (noch in der Entwicklungsphase) versprechen interessante Lösungsansätze. Eine detaillierte Ermittlung des konkreten Aufwandes konnte bislang noch nicht durchgeführt werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.11.2016: Jobticket für Landesbedienstete Beim Job-Ticket handelt es sich um ein Angebot des AVV an Arbeitgeber/Dienstherrn. Vereinbarungen hierzu sind nur zwischen dem AVV und dem jeweiligen Arbeitgeber/Dienstherrn möglich. Die mit der Ratsanfrage erbetenen Informationen liegen daher der Stadt Aachen nicht vor, weshalb der AVV um Stellungnahme gebeten wurde. Stellungnahme des AVV zur Ratsanfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.11.2016: 1. Welche Landesbehörden bieten ihren MitarbeiterInnen ein Job-Ticket an? Der AVV hat aktuell keine Job-Ticket-Verträge mit einer Landesbehörde geschlossen, sondern nur mit kommunalen Behörden. 2. Mit welchen Landesbehörden befindet man sich in Verhandlungen über die Einführung des Job-Tickets? Der AVV befindet sich zurzeit nicht in Verhandlungen über die Einführung eines Job-Tickets mit einer Landesbehörde. 3. Gibt es Kontakte zur Landesregierung, um ein Job-Ticket für alle Landesbeschäftigten einzuführen? (In der Anfrage an den AVV wurde darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung an Schulen einen Hinweis an das Schulministerium über die Möglichkeiten des Job-Tickets gegeben hat) Mit Ausnahme der von Ihnen bereits angeführten Information des Schulministeriums ist uns nichts von weiteren Kontakten zur Landesregierung bekannt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 06.12.2016 Straßenmusik in Aachen Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie erhalten Straßenmusiker Genehmigungen, um unter freien Himmel spielen zu dürfen? Ist die Genehmigung mit Kosten verbunden? Die Genehmigungen sind beim FB Sicherheit und Ordnung zu erhalten und kosten pro Tag (bis max. 5 Tage) 5,- Euro 2. Wie viele Gruppen dürfen pro Tag in der Innenstadt Spielen? Es werden bis zu 10 Genehmigungen pro Tag erteilt; die meisten werden für die ganze Woche beantragt. 3. In welchen Gebieten darf gespielt werden? Erlaubt sind: Adalbertstr., Großkölnstr., Holzgraben, Dahmengraben, Willy-Brandt-Platz und Münsterplatz; Münsterplatz: immer 11.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Alle anderen: montags bis samstags 9.00 (so u. feiertags 11.00) bis 13.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr 4. Wie viele Mitarbeiter/innen kümmern sich um diese Genehmigungen? Diese Aufgaben sind ein Teilgebiet bei einem Mitarbeiter 5. Ist die Anzahl der Gruppenmitglieder begrenzt? Gibt es für Lautstärke eine Obergrenze? Grundsätzlich ist die Anzahl der Gruppenmitglieder nicht begrenzt. Eine orchesterähnliche Darbietung müsste ggfs. gesondert genehmigt werden. Hinsichtlich der Lautstärke gibt es folgende Regeln: Keine festen Aufbauten, keine Verstärker, max. 30 Minuten an einer Stelle danach Wechsel des Standorts mind. 100 Meter, einzelne Standorte sind nur einmal am Tag möglich, bei Stadtführungen ist jegliche Musikdarbietung zu unterbrechen Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 11.11.2016: Sachbeschädigungen und Deformation des Stadtbildes durch Graffiti Fragen 1 und 2: Welche Kosten sind in den Jahren 2012 - 2015 für die Entfernung von Graffitis im städtischen Haushalt entstanden und wie hoch sind die bisherigen Aufwendungen im laufenden Jahr? Wie häufig wurden Gebäude der Stadtverwaltung im Zeitraum vom 01.01.2012 - 31.10.2016 durch Graffitis / Farbe beschädigt? Antwort: siehe unten stehende Tabelle Graffiti an städtischen Gebäuden Jahr Anzahl Kosten in € 124 62.000,00 2016 2015 150 52.666,00 2014 142 59.458,00 2013 170 59.385,00 2012 176 76.858,00 2011 170 71.572,00 2010 110 55.268,00 Frage 3: An welchen Orten im Aachener Stadtgebiet ist eine öffentliche Graffiti-Nutzung und wie viele illegal angebrachte Graffitis gibt es aktuell schätzungsweise in Aachen? Antwort: Der Stadtverwaltung liegen keinerlei Zahlen vor, wie viele illegal angebrachte Graffiti es in Aachen gibt – auch nicht schätzungsweise. An einigen Schulen sind im Rahmen von Schul-/ Kunstprojekten gewollte Graffiti entstanden, so z.B. am Eingangsbereich im Schulzentrum Laurensberg (von einem Graffiti-Künstler gestaltet) und an einer Außenwand an der Luise-Hensel-Realschule (von Schülerinnen und Schülern gestaltet). Eine umfassende Information darüber, an welchen Orten im Aachener Stadtgebiet eine öffentliche Graffiti-Nutzung „genehmigt“ ist, bedarf einer weiteren intensiven fachbereichsübergreifenden Recherche und liegt zurzeit nicht vor. Frage 4: Wie bewertet die Verwaltung die Entwicklung der letzten Jahre, sowie die aktuelle Lage hinsichtlich illegal angebrachter Graffitis, insbesondere auch unter Würdigung der unterschiedlichen im Stadtbild festzustellenden Graffitiarten (Style-Writing, politische Graffiti, Gang-Graffiti etc.)? Antwort: Illegal angebrachte Graffiti betrachtet die Verwaltung grundsätzlich im juristischen Sinne, also als „Sachbeschädigung“. Das städtische Gebäudemanagement hält dabei im Rahmen der Zuständigkeit ausschließlich Zahlenmaterial über das eigene, kommunale Gebäude-Eigentum vor. Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.12.2016 Seite: 1/2 Die oben dargestellte Statistik weist nach, dass das Phänomen der Sachbeschädigung durch Graffiti in den Jahren 2011-12 einen Höhepunkt fand, danach stark abnahm und im Jahr 2015 die bisher geringsten Kosten erzeugte. In 2016 stiegen dann zwar wieder die Kosten, jedoch war die Deliktanzahl die bisher geringste seit 2010. Frage 5: Wie viele Graffitis, für deren Entfernung die Stadt Aachen verantwortlich ist, gibt es aktuell und wie hoch wären die anfallenden Entfernungskosten? Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung ob sie Graffitis entfernen oder bestehen lässt? Antwort: Sämtliche Graffiti werden sofort nach der Kenntnisnahme/-gabe in den Bearbeitungsprozess eingebracht und innerhalb einer Woche vom Gebäudemanagement als „Sachbeschädigung“ im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung entfernt. Grundsätzlich wird dabei in einem Regelverfahren „Anzeige gegen Unbekannt“ gestellt (es sei denn der oder die Täter wurden identifiziert). Die Anzeigen werden dokumentiert. Dies ist nur dann nicht so, wenn das Gebäudemanagement durch die Nutzerverwaltungen oder Bedarfsträger vor Erstellung der Graffiti über Kenntnisgabe darüber informiert wird, dass es sich um „erwünschte“ Graffiti handelt, die dann als „Street-Art“ (z.B. im Rahmen eines „Kunst-Events“, eines „Schüler-Wettbewerbes“ o.ä.) bewertet werden und Bestand haben sollen. Eine Ausnahme gibt es: an der Fassadenfläche der 3. GS Moltkestrasse/ Bergische Gasse ist die Wiederholungszahl und der Aufwand der Entfernung so hoch, dass diese Graffiti nicht mehr unverzüglich entfernt werden. Zudem ist die Verwaltung behilflich bei der umgehenden Entfernung neonazistischer oder antisemitischer Schmierereien (in den letzten Jahren z.B. bei der Entfernung von Hetzparolen an der Mauer des Jüdischen Friedhofs sowie von Hakenkreuzschmierereien an der Synagoge und an einem Brückenpfeiler). Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.12.2016 Seite: 2/2