Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294639.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.04.18, 14:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0152/WP17
öffentlich
09.04.2018
Ehrenamtsbetreuung im FB 56
Beratungsfolge:
TOP: 11
Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.04.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur
Ehrenamtsbetreuung im FB 56 zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wird durch unterschiedliche Maßnahmen das
Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit auf dem Gebiet der Stadt Aachen betreut und gefördert.
Für den Bereich der Flüchtlingshilfe wird seit 2016 durch das Landesförderprogramm „KOMM-AN
NRW“ zur Förderung des Ehrenamtes in der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten
Finanzmittel bereitgestellt. Die Stadt Aachen hat als antragsberechtigte Kommune über das
Kommunale Integrationszentrum auch in 2018 Fördergelder beantragt. Sowohl die Personalmittel für
eine Stelle als auch die Projektmittel in Höhe von 91.000 € wurden für 2018 erneut bewilligt.
Die Kommune setzt für die Begleitung und Unterstützung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe aus
eigenen Mitteln zwei weitere Stellen ein, die 1.500 freiwillig Engagierte betreuen. Die Aufgaben liegen
im Qualitätsmanagement des Ehrenamtes für Geflüchtete. Darunter fallen u.a. Qualitätsstandards,
Vernetzung, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen sowie Austauschtreffen.
Seit Ende 2017 wurden zudem die Leistungsvereinbarungen mit den Freiwilligenzentren vom
Regionalen Caritasverband Aachen sowie vom Verein zur Förderung des Ehrenamtes beim
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration angesiedelt, weil die Idee besteht, die Gewinnung von
Ehrenamtlern aus Sicht der Stadt hier prioritär im Bereich der Flüchtlingsarbeit anzusiedeln. Durch
den Wechsel der Zuständigkeit für die Freiwilligenzentren vom Büro zur Förderung des Ehrenamtes
beim FB 01 zum FB 56 konnten die Leistungsvereinbarungen, die bis Ende 2017 galten, nicht wie
vorgesehen für 2018 neu gestaltet werden. Dies soll nun zeitnah im laufenden Jahr geschehen.
Deshalb wurde in einem Gespräch mit Vertreterinnen der beiden Freiwilligenzentren vereinbart, dass
die bestehenden Leistungsvereinbarungen ein Jahr (bis zum 31.12.2018) weiter gelten.
Im laufenden Jahr sollen im Rahmen eines intensiven Austausches die Bedarfe im Kontext des
allgemeinen Ehrenamtes in Abgrenzung zu den geförderten Aufgaben im Flüchtlingsbereich für die
beiden Freiwilligenzentren besprochen werden.
Gemeinsam mit Vertretern der Freiwilligenzentren und dem Büro für Ehrenamt wird im 1. Halbjahr
2018 der Austausch zu den Bedarfen, Schnittstellen und Zuständigkeiten aufgenommen. Dies wird die
Basis der neuen Leistungsvereinbarungen ab 2019 sein.
Vorlage FB 56/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
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