Daten
Kommune
Aachen
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294636.pdf
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352 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 11:24
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Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0151/WP17
öffentlich
09.04.2018
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP: 9
Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.04.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage ausgeführt zu verfahren.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Sachstandsbericht ist als Anlage 1 beigefügt.
Anlage:
Anlage 1
- Sachstandsbericht-
Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2018
Seite: 3/3
Unterbringung von Flüchtlingen – Sachstandbericht für die Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Integration und Demografie am 26.04.2018
1. Aktuelle Lage
Stand 28.02.2018 sind insgesamt 1772 Personen städtisch untergebracht. Die Aufnahmequote der
Stadt Aachen wird seitens der Bezirksregierung Arnsberg derzeit aktualisiert. Zuweisungen erfolgen
ab der 15. Kalenderwoche zunächst bis Mitte Juni in einer Anzahl von 20 Personen pro Woche.
Die Entwicklung der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den vergangenen Jahren ist in der
folgenden Abbildung dargestellt:
3000
2.556
2.333
2500
1.838
2000
1500
875
1000
532
500
206
341
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Abbildung 1: Entwicklung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge (jeweils Stand 31.12. eines Jahres)
Von den insgesamt 1.772 untergebrachten Menschen leben 978 Personen in Einzelwohnungen, die
im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen. 446 Menschen wohnen in Übergangsheimen mit
abgeschlossenen Wohnungen. In Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und
sanitären Einrichtungen sind insgesamt 348 Personen untergebracht.
Die Betreuung der untergebrachten Flüchtlinge kann nach erfolgter Neuorganisation der Abteilung
56/500 und Besetzung der hierzu erforderlichen Stellen vollumfänglich durch städtisches Personal
(SozialarbeiterInnen und Hausmeister) erfolgen. Eine Ausnahme hiervon stellen lediglich die für
insgesamt sieben Gemeinschaftseinrichtungen in der jeweiligen Baugenehmigung geforderten 24Stunden-Kräfte dar. Diese Aufgabe wird seit dem 01.09.2017 nach erfolgter europaweiter
Ausschreibung vom Deutschen Roten Kreuz wahrgenommen.
1
2. Prognose
Unter Berücksichtigung der Prognose der Bundesregierung, der in den ersten Monaten des Jahres
2017 erfolgten Asylantragstellungen sowie der tatsächlichen Aufnahme von Personen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW wurde im Mai 2017 von einer mittleren Prognose von
55 aufzunehmenden Menschen pro Monat ausgegangen. Diese Zahl wurde auch bei der
Haushaltsplanung zugrunde gelegt.
Angesichts der veränderten Zugangszahlen in NRW und der Tatsache, dass die Zahl der
untergebrachten Menschen weiterhin sinkt, wurde im Rahmen der Veränderungsnachweisung eine
neue mittlere Prognose von 40 Menschen ermittelt.
An dieser Prognose wird weiterhin festgehalten. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der
mit der Bezirksregierung abgesprochenen Aufnahme von 20 Personen pro Woche (bis einschließlich
Juni 2018) ab Juli 2018 erneut 40 Menschen pro Monat aufzunehmen sind.
3. Kapazitäten
Zur Unterbringung der derzeit 1772 Personen stehen Stand 28.02.2018 rund 2.700 Plätze zur
Verfügung. Hiervon sind jeweils rund 1.350 Plätze befristet bzw. unbefristet nutzbar. Die folgende
Abbildung unterscheidet in den Kategorien Wohnungen (W), Übergangsheimen mit abgeschlossenen
Wohnungen (ÜW) und Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären
Einrichtungen (ÜG):
befristet
unbefristet
3.500
3.000
2.699
2.500
1.352
2.000
1.500
1.038
1.000
500
993
305
668
258
410
789
733
ÜW
W
0
ÜG
1.347
204
gesamt
Abbildung 2: Kapazitäten Stand 28.02.2018 (unterschieden nach Kategorien und zeitlicher Verfügbarkeit)
2
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 erläuterten Prognose stehen trotz des in den kommenden
Monaten zu erwartenden Wegfalls verschiedener Objekte bis Ende 2018 ausreichend Plätze zur
Verfügung.
4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept
Bereits seit 2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1000 Plätze zur Unterbringung von
Flüchtlingen vorzuhalten. Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu
sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten
sich diese 1000 Plätze im städtischen Bestand befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung
stehen.
Im Juni 2015 wurde das sogenannte 1000er Konzept hinsichtlich der Qualitätsstandards für die
dauerhaft zu schaffenden 1000 Plätze konkretisiert (Rat vom 25.06.2015). Demnach sind die
vorzuhaltenden Plätze in den Kategorien Einzelwohnungen (200 Plätze), Übergangsheime mit
abgeschlossenen Wohnungen (500 Plätze) und Gemeinschaftseinrichtungen (300 Plätze) zu
schaffen. Es sind nicht mehr als 50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten. Pufferkapazitäten
sind bereitzuhalten. Zudem ist eine gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet zu
berücksichtigen.
Nachfolgend wird dargestellt, inwieweit die in den jeweiligen Kategorien dauerhaft zu schaffenden
Plätze bereits im städtischen Bestand vorhanden sind. Auch wird aufgeführt, wie viele Personen in
den verschiedenen Kategorien tatsächlich untergebracht sind. Hierbei werden alle derzeit zur
Verfügung stehenden Objekte in den Blick genommen.
4.1 Kategorie Einzelwohnungen
4.1.1 Umsetzungsgrad
Soll 20 % = 200 Plätze
Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 237
Abweichung + 37
In dieser Kategorie stehen dauerhafte Plätze in ausreichender Zahl zur Verfügung. Inwieweit die
überzähligen Plätze zukünftig aufgegeben werden, ist zu entscheiden, wenn die in Frage kommenden
Wohnungen nicht mehr belegt sind bzw. nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht
werden.
4.1.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen
Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Einzelwohnungen derzeit 978 Menschen. Alle
verfügbaren Wohnungen sind belegt. Eine Ausnahme stellt einzig der fluktuationsbedingte Leerstand
bzw. der Leerstand durch notwendige Renovierungen dar.
3
Angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes ist es ausdrückliches Ziel der
Fachverwaltung, langfristig bislang zur Unterbringung genutzten Wohnraum erneut dem allgemeinen
Wohnungsmarkt zuzuführen.
Aus der nachfolgenden Übersicht ist erkennbar, dass grundsätzlich und angepasst an die Entwicklung
der Flüchtlingszahlen die Zahl der Anmietungen rückläufig ist. Die Zahl der beendeten
Mietverhältnisse steigt:
Zeitraum
Anmietungen
Beendigungen
01.01.- 31.12.2015
198
10
01.01. - 31.12.2016
106
13
01.01.- 31.12.2017
15
54
Abbildung 3: Entwicklung der Anmietung von Wohnungen/Häusern von 2015 bis 2017
In den Quartalen IV/2017 und I/2018 wurden zeitlich befristete Mietverhältnisse von insgesamt 80
Wohnungen beendet. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich um Wohnungen, die zur
Sanierung anstehen. Damit ist ersichtlich, dass der den Flüchtlingen zur Verfügung gestellte
Wohnraum teilweise nur interimsweise nutzbar war und ist und von seiner Ausstattung her oftmals
einer Aufwertung bedarf.
Soweit dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung vom 19.05.2015 zur Kenntnis
gegeben wurde, dass aus dem städtischen freifinanzierten Wohnungsbestand 50 % der frei
werdenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, ist auch
hier zwischenzeitlich eine Änderung der Verfahrensweise erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung reichten die Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich
nicht aus. Die Kapazitäten in den Übergangsheimen und den zusätzlich angemieteten Wohnungen
waren
nahezu
erschöpft.
Es
wurden
bereits
Fehlbelegungen
im
Wohnungslosenbereich
vorgenommen. Unter anderem durch die Vorgehensweise, einen Teil des im Rahmen der Fluktuation
freiwerdenden städtischen freifinanzierten Wohnungsbestandes zur Unterbringung zu nutzen, wurde
die alternativ zu erfolgende Unterbringung in Turnhallen oder ähnlichen nicht adäquaten Einrichtungen
für diesen Personenkreis vermieden.
Bei der Anmietung der im Wege der Fluktuation freigewordenen städtischen freifinanzierten
Wohnungen handelte es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, die unter Berücksichtigung des
jeweiligen Bedarfs getroffen wurden. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Bedarfslage hatten
diese Einzelfallprüfungen in der Praxis bereits seit Beginn des Jahres 2017 überwiegend zum
Ergebnis, dass die Wohnungen nicht zur Unterbringung angemietet sondern zur allgemeinen
Wohnungsvermittlung zur Verfügung gestellt wurden. Aktuell werden keine Wohnungen aus diesem
Bestand angemietet. Insofern besteht hier kein Handlungsbedarf.
4
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es rechtlich durchaus zulässig wäre, derzeit
in angemieteten Wohnungen lebende Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen.
Dagegen spricht allerdings der Integrationsgedanke. Ziel ist es, bestehende Strukturen in
eigenständig genutztem Wohnraum zu erhalten. Darüber hinaus wird der Wegfall befristeter
Wohnungen bzw. die Aufgabe im Rahmen der Fluktuation freiwerdender, nicht mehr für die
Unterbringung benötigter Wohnungen zukünftig zur weiteren Reduzierung des Wohnungsbestandes
führen, der zur Unterbringung von Flüchtlinge zur Verfügung steht. Es wird daher vorgeschlagen, die
praktizierte Wohnraumbewirtschaftung beizubehalten.
Die Ratsanträge der AfA vom 29.05.2017 (Nr. 268/17) sowie vom 26.05.2017 (Nr. 269/17) gelten
unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen als behandelt.
4.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen
4.2.1 Umsetzungsgrad
Soll 50 % = 500 Plätze
Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 167
zzgl. 290 nach der Richtlinie Flüchtlinge geförderte Plätze (diese befinden sich zwar nicht im
städtischen Bestand, sind aber mit der Zielrichtung gefördert worden, langfristig für diesen Zweck
angemietet zu werden) = 457 Plätze
Abweichung – 43
Städtische Einrichtungen
Engelbertstr.
50
Hansmannstr.
45
Lintertstr.
32
Sigmundstr.
22
Vaalser Str.
18
167 Plätze
Objekte, die nach der Richtlinie Flüchtlinge gefördert wurden (WLA 25.10.2016, AfSID 08.12.2016)
Raafstr.
36 (Belegung bereits erfolgt)
Prager Ring
80 (Belegung bereits erfolgt)
Birkenstr.
12 (Belegung bereits erfolgt)
Franz-Delheid-Str.
36 (Belegung ab April 2018)
Von-Coels-Str.
59 (Fertigstellung voraussichtlich im April 2018)
Bayernallee
45 (Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2018)
Kronenberg
22 (Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2018)
290 Plätze
5
Zur dauerhaften Schaffung der fehlenden 43 Plätze könnte eine angemessene Anzahl von
Wohnungen bzw. Häusern in der Anlage Seffenter Weg vorgehalten werden. Die geplante Sanierung
wurde in das Jahr 2020 verschoben (WLA vom 05.04.2016). Alternativen hierzu werden von der
Verwaltung geprüft und gegebenenfalls zur Entscheidung vorgelegt.
4.2.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen
Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen
aktuell 446 Menschen. Vorgehalten werden hierfür neben den vorgenannten Objekten folgende
Einrichtungen:
- Mobile Wohneinheiten (Spaceboxen) Heidbendenstr.
Die Nutzung der Spaceboxen auf dem ehemaligen Sportplatz Adenauerallee ist bis zum 03.01.2019
genehmigt. Ob eine Verlängerung möglich ist, bedarf einer abschließenden Prüfung. Da es sich
insgesamt um eine temporäre Lösung handelt, sind die Spaceboxen grundsätzlich aufzugeben, soweit
sie nicht mehr zur Unterbringung erforderlich sind. Derzeit sind in den rund 150 zur Verfügung
stehenden Plätzen 57 Menschen untergebracht.
- Mobile Wohneinheiten (Spaceboxen) Kornelimünsterweg
Die Anlage ist derzeit nicht belegt. Der in Abstimmung befindliche Mietvertrag für die Fläche der
Bundeswehr endet zum 30.06.2018. Ein Ausweichstandort für die Spaceboxen wird benötigt.
- Lombardenstr.
Zuletzt wurde noch eines der drei Häuser zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. In den übrigen
zwei Häusern wurden wohnungslosen Menschen untergebracht. Angesichts der in diesem Bereich
gestiegenen Fallzahlen und der ohnehin konfliktbehafteten Unterbringung der Personenkreise
Flüchtlinge und Wohnungslose an einem Standort wird das Objekt ab sofort ausschließlich zur
Unterbringung von Wohnungslosen genutzt. Dies entspricht dem ursprünglichen Zweck der Häuser.
- Wohnungen Peterstr. (Bushof)
Das Gebäude wurde zum 01.07.2015 zur Belegung mit bis zu 80 Personen angemietet. Derzeit sind
dort 53 Personen untergebracht. Der Mietvertrag ist frühestens ab Juli 2018 mit einer Kündigungsfrist
von einem Jahr zum jeweiligen Jahresende kündbar.
- Stolberger Str.
Das Haus mit insgesamt sieben Wohnungen (derzeit 33 Bewohner) wurde von der gewoge
vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist zunächst
bis zum 31.03.2018 vereinbart. Eine Verlängerung wurde von der gewoge bereits in Aussicht gestellt.
6
4.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen
4.3.1 Umsetzungsgrad
Soll 30 % = 300 Plätze
Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 305
Abweichung + 5
Beginenstr.
120
Tempelhofer Str.
160
Vaalser Str.
25
305 Plätze
In dieser Kategorie ist eine angemessene Anzahl dauerhafter Plätze vorhanden. Allerdings sieht das
vom Rat verabschiedete Konzept vor, dauerhaft nicht mehr als 50 Personen an einem Standort
unterzubringen.
Bezüglich des 160 Plätze umfassenden Objekts Tempelhofer Str. wird vorgeschlagen, das 2016
erworbene ehemalige Bürogebäude trotz des über die konzeptionellen Vorgaben hinaus gehenden
Platzangebots dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die erste Belegung wird Mitte
des Jahres erfolgen. Dieses Gebäude ist von seiner Lage und seiner Struktur gut als
Aufnahmeunterkunft geeignet. Zudem hat dieser Standort den Vorteil, dass schnell eine große Anzahl
von Menschen untergebracht werden könnte. Dies könnte auch im Fall einer notwendigen
Evakuierung hilfreich sein.
Auch das Objekt Beginenstr. übersteigt mit insgesamt 120 Plätzen die konzeptionellen Vorgaben. Die
besondere Innenstadtlage macht das Haus zudem für zahlreiche andere Nutzungen, insbesondere
Wohnnutzung, attraktiv. Aufgegeben werden kann das Objekt jedoch nur, wenn im Gegenzug zwei
andere und damit kleinere Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden.
4.3.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen
Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen 348 Personen.
Vorgehalten werden hierfür neben den vorgenannten Objekten folgende Einrichtungen (eine Übersicht
über alle Objekte ist auf Seite 9 aufgeführt):
- Debyestr.
Das Objekt wurde zum 01.05.2016 für 7,5 Jahre angemietet und seitens des Vermieters für die
Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Die zur Verfügung stehenden 60 Plätze sind bislang
nicht belegt. Die Baugenehmigung ist bis zum 07.04.2019 gültig. Ob eine Verlängerung möglich ist,
bedarf einer abschließenden Prüfung.
7
- Kaiserstr.
Der ehemalige Labortrakt der Schule wurde bis September 2017 Jahres zur Unterbringung von bis zu
40 Flüchtlingen genutzt. Derzeit sind dort keine Bewohner untergebracht. In der Bedarfsplanung wird
dieses Objekt bis Ende 2018 berücksichtigt. Eine Verlängerung wird angestrebt.
- Kalverbenden
Das Objekt mit insgesamt 80 Plätzen (derzeitige Belegung 34 Personen) wurde im Dezember 2015
bis zum 31.10.2018 mietzinsfrei vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW angemietet. Es wird
angestrebt, das Objekt weiter zu nutzen.
- Lagerhausstr.
Das ehemalige Hotel Danmark wurde zum 01.02.2014 (Vorderhaus) bzw. 01.06.2014 (Hinterhaus) für
die Dauer von zehn Jahren und damit bis zum 31.05.2024 angemietet. Von den insgesamt 26 Plätzen
sind derzeit 20 belegt.
- Körner Kaserne (Lintertstr.)
Ein Stubenhaus der Bundeswehr steht noch bis zum 30.06.2018 zur Unterbringung von insgesamt 90
Personen zur Verfügung. Derzeit sind 30 Plätze belegt.
- Oberforstbacher Str.
Das Haus wurde von dem Verein Pax e. V. zum 01.08.2013 für 15 Jahre und damit bis zum
31.07.2028 zur Unterbringung von bis zu 30 Personen angemietet. Derzeit sind dort 15 Menschen
untergebracht. Für das Überlassen der Mietsache verzichtet der Vermieter auf die Zahlung eines
Mietzinses. Im Gegenzug wurden die Herrichtungskosten durch die Stadt Aachen getragen. Zudem
obliegt der Stadt Aachen die bauliche und technische Unterhaltung und Instandsetzung während der
Vertragsdauer.
- Roermonder Str.
Das ehemalige Bürogebäude wurde zum 01.11.2015 (erster Bauabschnitt) bzw. 01.03.2016 (2.
Bauabschnitt) für rund fünf Jahre und damit bis zum 31.12.2020 angemietet. Insgesamt können dort
bis zu 230 Menschen untergebracht werden. Derzeit sind 92 Plätze belegt. Eine Verlängerung der
Baugenehmigung bis zum Auslauf des Mietvertrages ist voraussichtlich möglich.
- Turpinstr.
Das ehemalige Versorgungsamt wurde zum 15.12.2015 für insgesamt zehn Jahre angemietet. In dem
90 Plätze umfassenden Objekt sind derzeit 57 Menschen untergebracht.
- Werkstr.
Der ehemalige Schweizer Hof wurde zum 01.01.2016 für insgesamt zehn Jahre und damit bis zum
31.12.2025 angemietet. Von insgesamt 102 zur Verfügung stehenden Plätzen sind aktuell 58 belegt.
8
Die Baugenehmigung ist bis zum 10.08.2019 befristet. Ob eine Verlängerung möglich ist, bedarf einer
abschließenden Prüfung.
Objekt
Debyestr.
Kaiserstr.
Kalverbenden
Lagerhausstr.
Linterstr. Körner Kaserne
Oberforstbacher Str.
Roermonder Str.
Turpinstr.
Werkstr.
Beginn
01.05.2016
15.12.2015
02.12.2015
01.02.2014
09.09.2015
01.08.2013
01.11.2015
15.12.2015
01.01.2016
Ende
31.10.2023
31.12.2018
31.10.2018
31.05.2024
31.12.2018
31.07.2028
31.12.2020
14.12.2025
31.12.2025
Kapazität
60
45
60
26
90
30
230
90
102
Belegung
0
0
34
20
30
15
92
57
58
Abbildung 4: Übersicht angemietete Gemeinschaftseinrichtungen
4.4 Zusammenfassung
Im Ergebnis ist das 1000er Konzept hinsichtlich der Soll-Plätze nahezu umgesetzt. Hieran soll
weiterhin festgehalten werden. Einerseits sind mit aktuell 1.772 Personen noch deutlich mehr
Personen untergebracht als dauerhafte Plätze geschaffen werden sollen. Andererseits zielt der
politische Beschluss aus 2014 auch gerade unabhängig von aktuellen Belegungszahlen darauf ab,
langfristig auf mögliche Auswirkungen weltpolitischer Entwicklungen vorbereitet zu sein.
Aufgrund tatsächlich höherer Fallzahlen werden neben den dauerhaft zu nutzenden Objekten des
1000er Konzeptes auch weiterhin zahlreiche interimsweise zur Verfügung stehende Plätze benötigt
und genutzt.
600
500
500
457
400
unbefristet städt.
305 300
300
237
Ziel 1000 Konzept
200
Abweichung
200
100
37
5
0
ÜG
-100
ÜW
W
-43
Abbildung 5: Ergebnis Umsetzung 1000er Konzept
9
5. Fazit
5.1 Entwicklung der tatsächlichen Plätze
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 dargestellten Prognose und des für das Jahr 2018 bereits
bekannten Wegfalls an Plätzen, wird der Leerstand Ende des Jahres 2018 voraussichtlich rund 250
Plätze betragen.
Differenz
Flüchtlinge
3500
2.155
3000
Platzkapazität
2.986
2.903
2.333
1.838
2,479
2500
2000
1500
827
2.556
1000
500
2.212
1.065
875
653
0
-500
-1000
2014
-48
2015
2016
2017
267
2018
-401
Abbildung 6: Entwicklung der Platzkapazitäten
Durch die Verlängerung der Mietverträge für die Objekte Kalverbenden und Stolberger Str. sowie die
weitere Nutzung des Objektes Kaiserstr. können 150 Plätze geschaffen werden, so dass zum
Jahresende 400 Plätze als Puffer zur Verfügung stehen.
Ein Leerstand in Höhe von mindestens 500 Plätzen bzw. 25 % der Anzahl der tatsächlich
untergebrachten Menschen ist grundsätzlich vorzuhalten, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen
reagieren zu können. Hieraus ergibt sich eine Planungssicherheit von rund einem Jahr (erwartete 40
Personen pro Monat x 12 Monate). Das Vorhalten dieser Plätze ist auch im Hinblick auf mögliche
andere Bedarfslagen im Rahmen des Katastrophenschutzes sinnvoll.
Im Jahr 2019 laufen verschiedene, aufgrund der planungsrechtlichen Erleichterungen aus 2015 nur
befristet erteilte Baugenehmigungen aus. Betroffen sind insgesamt 310 Plätze an verschiedenen
Standorten. Mit den beteiligten Dienststellen ist abschließend zu klären, inwieweit eine Verlängerung
möglich ist. Gegebenenfalls sind wegfallende Plätze zu ersetzen. Ob darüber hinaus weitere Plätze zu
schaffen sind, ist laufend unter Berücksichtigung der Entwicklung der Zahl der untergebrachten
Personen zu entscheiden.
10
5.2 Entwicklung des 1000er Konzeptes
An der Umsetzung des 1000er Konzeptes wird hinsichtlich der beschlossenen Qualitätsstandards
laufend gearbeitet. Neben der Einhaltung der Vorgaben für die jeweiligen Kategorien ist auch
weiterhin die gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Die aktuell
vorhandenen dauerhaften Plätze verteilen sich wie folgt:
Bezirk
Bevölkerung
Bevölkerungsanteil in %
1000er
Konzept:
Plätze IST
745
12
140
Differenz
64,80
6,69
6,12
1000er
Konzept:
Plätze SOLL
648
67
61
Aachen-Mitte
Aachen-Brand
AachenEilendorf
Aachen-Haaren
AachenKornelimünster
u. Walheim
AachenLaurensberg
AachenRichterich
gesamt
165.860
17.127
15.670
12.479
15.461
4,88
6,04
49
60
14
42
- 35
- 18
20.644
8,07
81
43
- 38
8.726
3,41
34
0
- 34
255.967
100
1.000
996
-4
97
- 55
79
Abbildung 7: Verteilung im Stadtgebiet (nur Objekte des 1000er Konzeptes) Stand 28.02.2018
Die dem 1000er Konzept derzeit zugrunde liegenden Objekte sollen zudem nicht zwingend zur
Unterbringung von Flüchtlingen gebunden bleiben. Aufgrund verschiedener Interessenlagen (z. B.
erneute Nutzung eines ehemaligen Schulstandortes im Rahmen des Schulentwicklungsplans,
Umsetzung geplanter Baumaßnahmen) soll ein Austausch bestehender Kapazitäten durch Plätze an
anderer Stelle möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch der Ankauf geeigneter Objekte zu
prüfen.
11