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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
294636.pdf
Größe
352 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 11:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0151/WP17 öffentlich 09.04.2018 Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht Beratungsfolge: TOP: 9 Datum Gremium Zuständigkeit 26.04.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage ausgeführt zu verfahren. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Sachstandsbericht ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage: Anlage 1 - Sachstandsbericht- Vorlage FB 56/0151/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2018 Seite: 3/3 Unterbringung von Flüchtlingen – Sachstandbericht für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie am 26.04.2018 1. Aktuelle Lage Stand 28.02.2018 sind insgesamt 1772 Personen städtisch untergebracht. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen wird seitens der Bezirksregierung Arnsberg derzeit aktualisiert. Zuweisungen erfolgen ab der 15. Kalenderwoche zunächst bis Mitte Juni in einer Anzahl von 20 Personen pro Woche. Die Entwicklung der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den vergangenen Jahren ist in der folgenden Abbildung dargestellt: 3000 2.556 2.333 2500 1.838 2000 1500 875 1000 532 500 206 341 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Abbildung 1: Entwicklung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge (jeweils Stand 31.12. eines Jahres) Von den insgesamt 1.772 untergebrachten Menschen leben 978 Personen in Einzelwohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen. 446 Menschen wohnen in Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen. In Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen sind insgesamt 348 Personen untergebracht. Die Betreuung der untergebrachten Flüchtlinge kann nach erfolgter Neuorganisation der Abteilung 56/500 und Besetzung der hierzu erforderlichen Stellen vollumfänglich durch städtisches Personal (SozialarbeiterInnen und Hausmeister) erfolgen. Eine Ausnahme hiervon stellen lediglich die für insgesamt sieben Gemeinschaftseinrichtungen in der jeweiligen Baugenehmigung geforderten 24Stunden-Kräfte dar. Diese Aufgabe wird seit dem 01.09.2017 nach erfolgter europaweiter Ausschreibung vom Deutschen Roten Kreuz wahrgenommen. 1 2. Prognose Unter Berücksichtigung der Prognose der Bundesregierung, der in den ersten Monaten des Jahres 2017 erfolgten Asylantragstellungen sowie der tatsächlichen Aufnahme von Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW wurde im Mai 2017 von einer mittleren Prognose von 55 aufzunehmenden Menschen pro Monat ausgegangen. Diese Zahl wurde auch bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegt. Angesichts der veränderten Zugangszahlen in NRW und der Tatsache, dass die Zahl der untergebrachten Menschen weiterhin sinkt, wurde im Rahmen der Veränderungsnachweisung eine neue mittlere Prognose von 40 Menschen ermittelt. An dieser Prognose wird weiterhin festgehalten. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der mit der Bezirksregierung abgesprochenen Aufnahme von 20 Personen pro Woche (bis einschließlich Juni 2018) ab Juli 2018 erneut 40 Menschen pro Monat aufzunehmen sind. 3. Kapazitäten Zur Unterbringung der derzeit 1772 Personen stehen Stand 28.02.2018 rund 2.700 Plätze zur Verfügung. Hiervon sind jeweils rund 1.350 Plätze befristet bzw. unbefristet nutzbar. Die folgende Abbildung unterscheidet in den Kategorien Wohnungen (W), Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen (ÜW) und Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen (ÜG): befristet unbefristet 3.500 3.000 2.699 2.500 1.352 2.000 1.500 1.038 1.000 500 993 305 668 258 410 789 733 ÜW W 0 ÜG 1.347 204 gesamt Abbildung 2: Kapazitäten Stand 28.02.2018 (unterschieden nach Kategorien und zeitlicher Verfügbarkeit) 2 Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 erläuterten Prognose stehen trotz des in den kommenden Monaten zu erwartenden Wegfalls verschiedener Objekte bis Ende 2018 ausreichend Plätze zur Verfügung. 4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept Bereits seit 2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzuhalten. Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten sich diese 1000 Plätze im städtischen Bestand befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung stehen. Im Juni 2015 wurde das sogenannte 1000er Konzept hinsichtlich der Qualitätsstandards für die dauerhaft zu schaffenden 1000 Plätze konkretisiert (Rat vom 25.06.2015). Demnach sind die vorzuhaltenden Plätze in den Kategorien Einzelwohnungen (200 Plätze), Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen (500 Plätze) und Gemeinschaftseinrichtungen (300 Plätze) zu schaffen. Es sind nicht mehr als 50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten. Pufferkapazitäten sind bereitzuhalten. Zudem ist eine gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Nachfolgend wird dargestellt, inwieweit die in den jeweiligen Kategorien dauerhaft zu schaffenden Plätze bereits im städtischen Bestand vorhanden sind. Auch wird aufgeführt, wie viele Personen in den verschiedenen Kategorien tatsächlich untergebracht sind. Hierbei werden alle derzeit zur Verfügung stehenden Objekte in den Blick genommen. 4.1 Kategorie Einzelwohnungen 4.1.1 Umsetzungsgrad Soll 20 % = 200 Plätze Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 237 Abweichung + 37 In dieser Kategorie stehen dauerhafte Plätze in ausreichender Zahl zur Verfügung. Inwieweit die überzähligen Plätze zukünftig aufgegeben werden, ist zu entscheiden, wenn die in Frage kommenden Wohnungen nicht mehr belegt sind bzw. nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht werden. 4.1.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Einzelwohnungen derzeit 978 Menschen. Alle verfügbaren Wohnungen sind belegt. Eine Ausnahme stellt einzig der fluktuationsbedingte Leerstand bzw. der Leerstand durch notwendige Renovierungen dar. 3 Angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes ist es ausdrückliches Ziel der Fachverwaltung, langfristig bislang zur Unterbringung genutzten Wohnraum erneut dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. Aus der nachfolgenden Übersicht ist erkennbar, dass grundsätzlich und angepasst an die Entwicklung der Flüchtlingszahlen die Zahl der Anmietungen rückläufig ist. Die Zahl der beendeten Mietverhältnisse steigt: Zeitraum Anmietungen Beendigungen 01.01.- 31.12.2015 198 10 01.01. - 31.12.2016 106 13 01.01.- 31.12.2017 15 54 Abbildung 3: Entwicklung der Anmietung von Wohnungen/Häusern von 2015 bis 2017 In den Quartalen IV/2017 und I/2018 wurden zeitlich befristete Mietverhältnisse von insgesamt 80 Wohnungen beendet. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich um Wohnungen, die zur Sanierung anstehen. Damit ist ersichtlich, dass der den Flüchtlingen zur Verfügung gestellte Wohnraum teilweise nur interimsweise nutzbar war und ist und von seiner Ausstattung her oftmals einer Aufwertung bedarf. Soweit dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung vom 19.05.2015 zur Kenntnis gegeben wurde, dass aus dem städtischen freifinanzierten Wohnungsbestand 50 % der frei werdenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, ist auch hier zwischenzeitlich eine Änderung der Verfahrensweise erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung reichten die Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich nicht aus. Die Kapazitäten in den Übergangsheimen und den zusätzlich angemieteten Wohnungen waren nahezu erschöpft. Es wurden bereits Fehlbelegungen im Wohnungslosenbereich vorgenommen. Unter anderem durch die Vorgehensweise, einen Teil des im Rahmen der Fluktuation freiwerdenden städtischen freifinanzierten Wohnungsbestandes zur Unterbringung zu nutzen, wurde die alternativ zu erfolgende Unterbringung in Turnhallen oder ähnlichen nicht adäquaten Einrichtungen für diesen Personenkreis vermieden. Bei der Anmietung der im Wege der Fluktuation freigewordenen städtischen freifinanzierten Wohnungen handelte es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs getroffen wurden. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Bedarfslage hatten diese Einzelfallprüfungen in der Praxis bereits seit Beginn des Jahres 2017 überwiegend zum Ergebnis, dass die Wohnungen nicht zur Unterbringung angemietet sondern zur allgemeinen Wohnungsvermittlung zur Verfügung gestellt wurden. Aktuell werden keine Wohnungen aus diesem Bestand angemietet. Insofern besteht hier kein Handlungsbedarf. 4 Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es rechtlich durchaus zulässig wäre, derzeit in angemieteten Wohnungen lebende Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Dagegen spricht allerdings der Integrationsgedanke. Ziel ist es, bestehende Strukturen in eigenständig genutztem Wohnraum zu erhalten. Darüber hinaus wird der Wegfall befristeter Wohnungen bzw. die Aufgabe im Rahmen der Fluktuation freiwerdender, nicht mehr für die Unterbringung benötigter Wohnungen zukünftig zur weiteren Reduzierung des Wohnungsbestandes führen, der zur Unterbringung von Flüchtlinge zur Verfügung steht. Es wird daher vorgeschlagen, die praktizierte Wohnraumbewirtschaftung beizubehalten. Die Ratsanträge der AfA vom 29.05.2017 (Nr. 268/17) sowie vom 26.05.2017 (Nr. 269/17) gelten unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen als behandelt. 4.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen 4.2.1 Umsetzungsgrad Soll 50 % = 500 Plätze Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 167 zzgl. 290 nach der Richtlinie Flüchtlinge geförderte Plätze (diese befinden sich zwar nicht im städtischen Bestand, sind aber mit der Zielrichtung gefördert worden, langfristig für diesen Zweck angemietet zu werden) = 457 Plätze Abweichung – 43 Städtische Einrichtungen Engelbertstr. 50 Hansmannstr. 45 Lintertstr. 32 Sigmundstr. 22 Vaalser Str. 18 167 Plätze Objekte, die nach der Richtlinie Flüchtlinge gefördert wurden (WLA 25.10.2016, AfSID 08.12.2016) Raafstr. 36 (Belegung bereits erfolgt) Prager Ring 80 (Belegung bereits erfolgt) Birkenstr. 12 (Belegung bereits erfolgt) Franz-Delheid-Str. 36 (Belegung ab April 2018) Von-Coels-Str. 59 (Fertigstellung voraussichtlich im April 2018) Bayernallee 45 (Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2018) Kronenberg 22 (Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2018) 290 Plätze 5 Zur dauerhaften Schaffung der fehlenden 43 Plätze könnte eine angemessene Anzahl von Wohnungen bzw. Häusern in der Anlage Seffenter Weg vorgehalten werden. Die geplante Sanierung wurde in das Jahr 2020 verschoben (WLA vom 05.04.2016). Alternativen hierzu werden von der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls zur Entscheidung vorgelegt. 4.2.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen aktuell 446 Menschen. Vorgehalten werden hierfür neben den vorgenannten Objekten folgende Einrichtungen: - Mobile Wohneinheiten (Spaceboxen) Heidbendenstr. Die Nutzung der Spaceboxen auf dem ehemaligen Sportplatz Adenauerallee ist bis zum 03.01.2019 genehmigt. Ob eine Verlängerung möglich ist, bedarf einer abschließenden Prüfung. Da es sich insgesamt um eine temporäre Lösung handelt, sind die Spaceboxen grundsätzlich aufzugeben, soweit sie nicht mehr zur Unterbringung erforderlich sind. Derzeit sind in den rund 150 zur Verfügung stehenden Plätzen 57 Menschen untergebracht. - Mobile Wohneinheiten (Spaceboxen) Kornelimünsterweg Die Anlage ist derzeit nicht belegt. Der in Abstimmung befindliche Mietvertrag für die Fläche der Bundeswehr endet zum 30.06.2018. Ein Ausweichstandort für die Spaceboxen wird benötigt. - Lombardenstr. Zuletzt wurde noch eines der drei Häuser zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. In den übrigen zwei Häusern wurden wohnungslosen Menschen untergebracht. Angesichts der in diesem Bereich gestiegenen Fallzahlen und der ohnehin konfliktbehafteten Unterbringung der Personenkreise Flüchtlinge und Wohnungslose an einem Standort wird das Objekt ab sofort ausschließlich zur Unterbringung von Wohnungslosen genutzt. Dies entspricht dem ursprünglichen Zweck der Häuser. - Wohnungen Peterstr. (Bushof) Das Gebäude wurde zum 01.07.2015 zur Belegung mit bis zu 80 Personen angemietet. Derzeit sind dort 53 Personen untergebracht. Der Mietvertrag ist frühestens ab Juli 2018 mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum jeweiligen Jahresende kündbar. - Stolberger Str. Das Haus mit insgesamt sieben Wohnungen (derzeit 33 Bewohner) wurde von der gewoge vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist zunächst bis zum 31.03.2018 vereinbart. Eine Verlängerung wurde von der gewoge bereits in Aussicht gestellt. 6 4.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen 4.3.1 Umsetzungsgrad Soll 30 % = 300 Plätze Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 305 Abweichung + 5 Beginenstr. 120 Tempelhofer Str. 160 Vaalser Str. 25 305 Plätze In dieser Kategorie ist eine angemessene Anzahl dauerhafter Plätze vorhanden. Allerdings sieht das vom Rat verabschiedete Konzept vor, dauerhaft nicht mehr als 50 Personen an einem Standort unterzubringen. Bezüglich des 160 Plätze umfassenden Objekts Tempelhofer Str. wird vorgeschlagen, das 2016 erworbene ehemalige Bürogebäude trotz des über die konzeptionellen Vorgaben hinaus gehenden Platzangebots dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die erste Belegung wird Mitte des Jahres erfolgen. Dieses Gebäude ist von seiner Lage und seiner Struktur gut als Aufnahmeunterkunft geeignet. Zudem hat dieser Standort den Vorteil, dass schnell eine große Anzahl von Menschen untergebracht werden könnte. Dies könnte auch im Fall einer notwendigen Evakuierung hilfreich sein. Auch das Objekt Beginenstr. übersteigt mit insgesamt 120 Plätzen die konzeptionellen Vorgaben. Die besondere Innenstadtlage macht das Haus zudem für zahlreiche andere Nutzungen, insbesondere Wohnnutzung, attraktiv. Aufgegeben werden kann das Objekt jedoch nur, wenn im Gegenzug zwei andere und damit kleinere Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden. 4.3.2 Derzeitiges Ist und weiteres Vorgehen Tatsächlich untergebracht sind in der Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen 348 Personen. Vorgehalten werden hierfür neben den vorgenannten Objekten folgende Einrichtungen (eine Übersicht über alle Objekte ist auf Seite 9 aufgeführt): - Debyestr. Das Objekt wurde zum 01.05.2016 für 7,5 Jahre angemietet und seitens des Vermieters für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Die zur Verfügung stehenden 60 Plätze sind bislang nicht belegt. Die Baugenehmigung ist bis zum 07.04.2019 gültig. Ob eine Verlängerung möglich ist, bedarf einer abschließenden Prüfung. 7 - Kaiserstr. Der ehemalige Labortrakt der Schule wurde bis September 2017 Jahres zur Unterbringung von bis zu 40 Flüchtlingen genutzt. Derzeit sind dort keine Bewohner untergebracht. In der Bedarfsplanung wird dieses Objekt bis Ende 2018 berücksichtigt. Eine Verlängerung wird angestrebt. - Kalverbenden Das Objekt mit insgesamt 80 Plätzen (derzeitige Belegung 34 Personen) wurde im Dezember 2015 bis zum 31.10.2018 mietzinsfrei vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW angemietet. Es wird angestrebt, das Objekt weiter zu nutzen. - Lagerhausstr. Das ehemalige Hotel Danmark wurde zum 01.02.2014 (Vorderhaus) bzw. 01.06.2014 (Hinterhaus) für die Dauer von zehn Jahren und damit bis zum 31.05.2024 angemietet. Von den insgesamt 26 Plätzen sind derzeit 20 belegt. - Körner Kaserne (Lintertstr.) Ein Stubenhaus der Bundeswehr steht noch bis zum 30.06.2018 zur Unterbringung von insgesamt 90 Personen zur Verfügung. Derzeit sind 30 Plätze belegt. - Oberforstbacher Str. Das Haus wurde von dem Verein Pax e. V. zum 01.08.2013 für 15 Jahre und damit bis zum 31.07.2028 zur Unterbringung von bis zu 30 Personen angemietet. Derzeit sind dort 15 Menschen untergebracht. Für das Überlassen der Mietsache verzichtet der Vermieter auf die Zahlung eines Mietzinses. Im Gegenzug wurden die Herrichtungskosten durch die Stadt Aachen getragen. Zudem obliegt der Stadt Aachen die bauliche und technische Unterhaltung und Instandsetzung während der Vertragsdauer. - Roermonder Str. Das ehemalige Bürogebäude wurde zum 01.11.2015 (erster Bauabschnitt) bzw. 01.03.2016 (2. Bauabschnitt) für rund fünf Jahre und damit bis zum 31.12.2020 angemietet. Insgesamt können dort bis zu 230 Menschen untergebracht werden. Derzeit sind 92 Plätze belegt. Eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zum Auslauf des Mietvertrages ist voraussichtlich möglich. - Turpinstr. Das ehemalige Versorgungsamt wurde zum 15.12.2015 für insgesamt zehn Jahre angemietet. In dem 90 Plätze umfassenden Objekt sind derzeit 57 Menschen untergebracht. - Werkstr. Der ehemalige Schweizer Hof wurde zum 01.01.2016 für insgesamt zehn Jahre und damit bis zum 31.12.2025 angemietet. Von insgesamt 102 zur Verfügung stehenden Plätzen sind aktuell 58 belegt. 8 Die Baugenehmigung ist bis zum 10.08.2019 befristet. Ob eine Verlängerung möglich ist, bedarf einer abschließenden Prüfung. Objekt Debyestr. Kaiserstr. Kalverbenden Lagerhausstr. Linterstr. Körner Kaserne Oberforstbacher Str. Roermonder Str. Turpinstr. Werkstr. Beginn 01.05.2016 15.12.2015 02.12.2015 01.02.2014 09.09.2015 01.08.2013 01.11.2015 15.12.2015 01.01.2016 Ende 31.10.2023 31.12.2018 31.10.2018 31.05.2024 31.12.2018 31.07.2028 31.12.2020 14.12.2025 31.12.2025 Kapazität 60 45 60 26 90 30 230 90 102 Belegung 0 0 34 20 30 15 92 57 58 Abbildung 4: Übersicht angemietete Gemeinschaftseinrichtungen 4.4 Zusammenfassung Im Ergebnis ist das 1000er Konzept hinsichtlich der Soll-Plätze nahezu umgesetzt. Hieran soll weiterhin festgehalten werden. Einerseits sind mit aktuell 1.772 Personen noch deutlich mehr Personen untergebracht als dauerhafte Plätze geschaffen werden sollen. Andererseits zielt der politische Beschluss aus 2014 auch gerade unabhängig von aktuellen Belegungszahlen darauf ab, langfristig auf mögliche Auswirkungen weltpolitischer Entwicklungen vorbereitet zu sein. Aufgrund tatsächlich höherer Fallzahlen werden neben den dauerhaft zu nutzenden Objekten des 1000er Konzeptes auch weiterhin zahlreiche interimsweise zur Verfügung stehende Plätze benötigt und genutzt. 600 500 500 457 400 unbefristet städt. 305 300 300 237 Ziel 1000 Konzept 200 Abweichung 200 100 37 5 0 ÜG -100 ÜW W -43 Abbildung 5: Ergebnis Umsetzung 1000er Konzept 9 5. Fazit 5.1 Entwicklung der tatsächlichen Plätze Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 dargestellten Prognose und des für das Jahr 2018 bereits bekannten Wegfalls an Plätzen, wird der Leerstand Ende des Jahres 2018 voraussichtlich rund 250 Plätze betragen. Differenz Flüchtlinge 3500 2.155 3000 Platzkapazität 2.986 2.903 2.333 1.838 2,479 2500 2000 1500 827 2.556 1000 500 2.212 1.065 875 653 0 -500 -1000 2014 -48 2015 2016 2017 267 2018 -401 Abbildung 6: Entwicklung der Platzkapazitäten Durch die Verlängerung der Mietverträge für die Objekte Kalverbenden und Stolberger Str. sowie die weitere Nutzung des Objektes Kaiserstr. können 150 Plätze geschaffen werden, so dass zum Jahresende 400 Plätze als Puffer zur Verfügung stehen. Ein Leerstand in Höhe von mindestens 500 Plätzen bzw. 25 % der Anzahl der tatsächlich untergebrachten Menschen ist grundsätzlich vorzuhalten, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Hieraus ergibt sich eine Planungssicherheit von rund einem Jahr (erwartete 40 Personen pro Monat x 12 Monate). Das Vorhalten dieser Plätze ist auch im Hinblick auf mögliche andere Bedarfslagen im Rahmen des Katastrophenschutzes sinnvoll. Im Jahr 2019 laufen verschiedene, aufgrund der planungsrechtlichen Erleichterungen aus 2015 nur befristet erteilte Baugenehmigungen aus. Betroffen sind insgesamt 310 Plätze an verschiedenen Standorten. Mit den beteiligten Dienststellen ist abschließend zu klären, inwieweit eine Verlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sind wegfallende Plätze zu ersetzen. Ob darüber hinaus weitere Plätze zu schaffen sind, ist laufend unter Berücksichtigung der Entwicklung der Zahl der untergebrachten Personen zu entscheiden. 10 5.2 Entwicklung des 1000er Konzeptes An der Umsetzung des 1000er Konzeptes wird hinsichtlich der beschlossenen Qualitätsstandards laufend gearbeitet. Neben der Einhaltung der Vorgaben für die jeweiligen Kategorien ist auch weiterhin die gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Die aktuell vorhandenen dauerhaften Plätze verteilen sich wie folgt: Bezirk Bevölkerung Bevölkerungsanteil in % 1000er Konzept: Plätze IST 745 12 140 Differenz 64,80 6,69 6,12 1000er Konzept: Plätze SOLL 648 67 61 Aachen-Mitte Aachen-Brand AachenEilendorf Aachen-Haaren AachenKornelimünster u. Walheim AachenLaurensberg AachenRichterich gesamt 165.860 17.127 15.670 12.479 15.461 4,88 6,04 49 60 14 42 - 35 - 18 20.644 8,07 81 43 - 38 8.726 3,41 34 0 - 34 255.967 100 1.000 996 -4 97 - 55 79 Abbildung 7: Verteilung im Stadtgebiet (nur Objekte des 1000er Konzeptes) Stand 28.02.2018 Die dem 1000er Konzept derzeit zugrunde liegenden Objekte sollen zudem nicht zwingend zur Unterbringung von Flüchtlingen gebunden bleiben. Aufgrund verschiedener Interessenlagen (z. B. erneute Nutzung eines ehemaligen Schulstandortes im Rahmen des Schulentwicklungsplans, Umsetzung geplanter Baumaßnahmen) soll ein Austausch bestehender Kapazitäten durch Plätze an anderer Stelle möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch der Ankauf geeigneter Objekte zu prüfen. 11