Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293498.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
28.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0926/WP17
öffentlich
28.03.2018
Dez. III / FB 61/200
3 D-Darstellung in Bebauungsplanverfahren
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.04.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, eine geeignete Software auszuwählen und die Voraussetzungen für die Umsetzung von
3D-Darstellungen in Bebauungsplanverfahren zu schaffen.
Vorlage FB 61/0926/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde Ende 2017 von der Fraktion Die Grünen im
Planungsausschuss beantragt, für die Umsetzung von 3D-Darstellungen in Bebauungsplanverfahren
Haushaltsmittel bereitzustellen. Bereits seit mehreren Jahren besteht der Wunsch, den Einsatz von
3D-Visualisierungen zu prüfen. Die Anwendung wurde im Jahr 2013 anhand des städtebaulichen
Entwurfs für das Neubaugebiet Kornelimünster-West getestet. Das Ergebnis wurde in der Sitzung des
Planungsausschusses am 07.11.2013 vorgestellt. Das damalige Fazit aus dem Test war, dass die
Erstellung der Datei mit den verfügbaren technischen Möglichkeiten sehr kompliziert und
zeitaufwändig ist. Darüber hinaus ist die Flexibilität eher gering, Änderungen gestalten sich daher
ebenfalls zeitintensiv. Aufgrund dieser ersten Erfahrungen, aber auch aus Kapazitätsgründen, wurde
der Ansatz seinerzeit nicht weiter verfolgt.
Nun soll mit erweiterter Software und verbesserter Hardware die Umsetzung von 3D-Darstellungen in
Bebauungsplanverfahren erneut geprüft und umgesetzt werden.
Auf die Anfrage in der Sitzung am 07.12.2017 teilte die Verwaltung mit, dass für eine kurzfristige
Haushaltsanmeldung für 2018 nicht abgeschätzt werden kann, ob Mittel erforderlich sind und wenn ja,
in welcher Höhe. Stattdessen wurde eine Prüfung für das Haushaltsjahr 2019 zugesagt.
Inzwischen wurde geprüft,
1. ob die technische Ausstattung für die Erstellung von 3D-Dateien geeignet ist,
2. welche Programme grundsätzlich für den Einsatz geeignet sind und
3. wie viele Mitarbeiter in die 3D-Erstellung eingearbeitet werden sollen und in welchem Umfang
dafür Schulungen erforderlich sind.
zu 1:
Für die Bearbeitung von 3D-Graphiken ist die Aufrüstung der vorhandenen Hardware erforderlich (z.B.
Graphikkarte, Prozessor). Da die Anforderungen über den üblichen städtischen Standard
hinausgehen, sind dafür Haushaltsmittel erforderlich.
zu 2:
In der verbindlichen Bauleitplanung wird zur Erstellung der Rechtspläne das Programm
Autodesk/AutoCAD mit der Erweiterung WS LANDCAD der Firma Widemann Systeme GmbH,
Wiesbaden verwendet. Für die Fortführung, Pflege und Datenhaltung des flächendeckend
vorhandenen digitalen 3D-Stadtmodells der Stadt Aachen wird beim Fachbereich Geoinformation und
Bodenordnung die Software SGJ3D der Firma CPA ReDev GmbH, Siegburg eingesetzt.
Es wurde festgestellt, dass grundsätzlich beide Programme mit den entsprechenden
Modulerweiterungen (SGJ3D in Verbindung mit SketchUp von Trimble Navigation, bzw. mit SGJModul) geeignet sind, um zukünftig als Standardsoftware für die Erstellung von 3D-Darstellungen
verwendet zu werden. Welches der beiden am besten geeignet ist, konnte jedoch noch nicht
abschließend geprüft werden. Um zu einer Entscheidung zu kommen, sollen über den Arbeitskreis
Vorlage FB 61/0926/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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3D-Stadtmodell die Erfahrungen anderer Kommunen mit der bereits längerfristigen Nutzung der
Programme abgefragt und ausgewertet werden.
Entscheidend für die Auswahl sind folgende Faktoren:
einfache, benutzerfreundliche Erstellung und Umsetzung von Änderungen
Ausgabe und Präsentation in weitverbreiteten Standardformaten
zu 3.:
Es wird für sinnvoll gehalten, drei Arbeitsplätze bzw. Mitarbeiter des FB 61/200 mit der SoftwareErweiterung auszustatten und entsprechend zu schulen. Auf dieser Annahme basieren die Aussagen
zum Finanzbedarf.
Unabhängig davon, ob das beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen benutzte
Programm WS LandCAD aufgerüstet wird oder ob das beim Fachbereich Geoinformation und
Bodenordnung vorhandene Programm benutzt wird, ist die Anschaffung von Lizenzen erforderlich,
ebenso wie die Durchführung von Schulungen. Die Gesamtkosten werden zurzeit auf max. 25.000
Euro geschätzt.
Bis zur Haushaltsplanaufstellung soll abschließend geklärt werden, welches der beiden Programme
für die geplante Anwendung optimal ist und wie hoch der Finanzierungsbedarf - ggfls. unter Rückgriff
auf das gesamtstädtische IT-Budget bzw. die noch ausstehenden Planungen zum Förderprogramm
„Modellkommune Digitalisierung“ für den Haushalt 2019 ist.
Vorlage FB 61/0926/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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