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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
293741.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
29.03.18, 12:00
Aktualisiert
11.04.18, 15:09
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0142/WP17 öffentlich 29.03.2018 FB 20/301 Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zugefallenes Vermögen der liquidierten "Josef und Maria Rummeny-Stiftung" Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 18.04.2018 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Schenkung an. Die Entscheidungen über die mildtätige Verwendung der Mittel werden dem Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration übertragen. Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.04.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.04.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Am 1. Mai 1937 wurde die rechtlich selbständige „Josef und Maria-Rummeny-Stiftung“ in Aachen errichtet. Zweck der Stiftung war die soziale Absicherung der Unternehmer und der Mitarbeiter der Tuchfabrik Josef Rummeny in Haaren und ihrer Angehörigen. Aufgrund des Wegfalls des Stiftungszwecks wurde durch den Notvorstand die Auflösung der Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht, der Bezirksregierung Köln beantragt und durch diese genehmigt. Gemäß Bescheid der Stiftungsaufsicht fällt das Vermögen der aufgelösten Stiftung, mit der Auflage einer mildtätigen Verwendung, der Stadt Aachen zu. Nach dem Ende der Sperrfrist und Liquidation der Stiftung ist das Restvermögen der Stadt Aachen zu übergeben. Nach Auskunft des Liquidators beträgt das Restvermögen der Stiftung rund 500.000 Euro, das nunmehr an die Stadt weitergeleitet werden soll. Über die Mittel soll entsprechend den allgemeinen Regelungen der Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration verfügen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Anlehnung an den Verwendungszweck von der Margarete-LorenzStiftung ein Förderantrag für ein Projekt für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2020 mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von insgesamt 227.225 Euro vorgelegt wurde. Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.04.2018 Seite: 3/3