Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293741.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
29.03.18, 12:00
Aktualisiert
11.04.18, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0142/WP17
öffentlich
29.03.2018
FB 20/301
Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zugefallenes
Vermögen der liquidierten "Josef und Maria Rummeny-Stiftung"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.04.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Schenkung an. Die Entscheidungen über die mildtätige Verwendung der Mittel
werden dem Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration übertragen.
Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.04.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.04.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Am 1. Mai 1937 wurde die rechtlich selbständige „Josef und Maria-Rummeny-Stiftung“ in Aachen
errichtet. Zweck der Stiftung war die soziale Absicherung der Unternehmer und der Mitarbeiter der
Tuchfabrik Josef Rummeny in Haaren und ihrer Angehörigen. Aufgrund des Wegfalls des
Stiftungszwecks wurde durch den Notvorstand die Auflösung der Stiftung bei der zuständigen
Stiftungsaufsicht, der Bezirksregierung Köln beantragt und durch diese genehmigt.
Gemäß Bescheid der Stiftungsaufsicht fällt das Vermögen der aufgelösten Stiftung, mit der Auflage
einer mildtätigen Verwendung, der Stadt Aachen zu.
Nach dem Ende der Sperrfrist und Liquidation der Stiftung ist das Restvermögen der Stadt Aachen zu
übergeben. Nach Auskunft des Liquidators beträgt das Restvermögen der Stiftung rund 500.000 Euro,
das nunmehr an die Stadt weitergeleitet werden soll.
Über die Mittel soll entsprechend den allgemeinen Regelungen der Ausschuss für Soziales,
Demographie und Integration verfügen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in Anlehnung an den Verwendungszweck von der Margarete-LorenzStiftung ein Förderantrag für ein Projekt für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2020 mit einem
beantragten Fördervolumen in Höhe von insgesamt 227.225 Euro vorgelegt wurde.
Vorlage FB 20/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.04.2018
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