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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
293523.pdf
Größe
519 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
16.04.18, 16:06
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0911/WP17 öffentlich 13.03.2018 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 18.04.2018 Rat der Stadt Aachen Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0911/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.04.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 469 I einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes. Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 469 I fand in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0911/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.04.2018 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße Lage des Plangebietes Aufhebung Begründung zur Satzung Durchführungsplan Nr. 469 I Fassung vom 13.03.2018 _____________________________________________________________________________________________________________________________________ Der Durchführungsplan Nr. 469 I, datiert vom 08.04.1960, umfasst den Bereich zwischen Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße. Er enthält Festsetzungen für den Bau des Couven-Gymnasiums. Mit der Realisierung dieses Schulgebäudes wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 469 I und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgehoben. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.04.2018 die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 19.04.2018 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister