Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293523.pdf
Größe
519 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
16.04.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0911/WP17
öffentlich
13.03.2018
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße,
Lütticher Straße und Limburger Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.04.2018
Rat der Stadt Aachen
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0911/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 469 I einzuleiten, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 469 I fand in der Zeit vom 11.12.2017 bis
einschließlich 15.01.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit
eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet
werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0911/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2018
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße
und Limburger Straße
Lage des Plangebietes
Aufhebung
Begründung zur Satzung
Durchführungsplan Nr. 469 I
Fassung vom 13.03.2018
_____________________________________________________________________________________________________________________________________
Der Durchführungsplan Nr. 469 I, datiert vom 08.04.1960, umfasst den Bereich zwischen Hohenstaufenallee,
Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße.
Er enthält Festsetzungen für den Bau des Couven-Gymnasiums.
Mit der Realisierung dieses Schulgebäudes wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 469
I und somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner
Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.04.2018 die
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 19.04.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister