Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
292324.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0916/WP17
öffentlich
35022-2018
19.03.2018
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25
BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Jülicher
Straße / Prager Ring
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.04.2018
26.04.2018
16.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jülicher
Straße, Prager Ring, Bahntrasse und Wurmbenden eine Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jülicher
Straße, Prager Ring, Bahntrasse und Wurmbenden eine Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jülicher Straße,
Prager Ring, Bahntrasse und Wurmbenden eine Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0916/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1
Satz 1 Nr. 2 BauGB
Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die mittelfristige Standortaufgabe des Bauproduktherstellers
Saint-Gobain Glas im Bereich zwischen Jülicher Straße und Prager Ring. Dem ca. 4 ha großen
Betriebsgelände kommt aufgrund seiner Lage zwischen emittierenden Gewerbebetrieben
(Wurmbenden) und zweier Einfamilienhaussiedlungen eine Schlüsselfunktion zu. Momentan ist durch
die Hallen auf dem Gelände ein Lärmschutz für die Wohnbebauung gegeben, der bei Abriss entfallen
würde.
Ziel der Stadt Aachen ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Nachnutzung des Gewerbeareals.
Hierbei ist zu klären, in welcher Kleinteiligkeit eine gewerbliche Ansiedlung städtebaulich sinnvoll ist
und davon abhängig, ob eine zusätzliche Erschließung erforderlich wird. Die gewerbliche Nutzung hat
die Schutzansprüche der umgebenden Wohnnutzung zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollen für den
stark von Verkehrs- und Gewerbelärm belasteten Bereich lärmschützende Maßnahmen getroffen
werden. Für den Bereich am Prager Ring ist zu klären, ob eine Wohnnutzung eine städtebaulich
sinnvolle Ergänzung sein kann. Zur Verbesserung der städtebaulich schwierigen Situation,
insbesondere für das Wohnen, sind Wegevernetzungen und Freiraumqualitäten zu entwickeln. Für die
Sicherstellung dieser städtebaulichen Ziele wird gleichzeitig ein Bebauungsplan aufgestellt.
Eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ermöglicht
darüber hinaus, frühzeitig einen vorsorgenden Grunderwerb tätigen zu können, um die Umsetzung
von Maßnahmen zu erleichtern. Neben dem Gelände der Saint-Gobain Glas sollen daher weitere
Grundstücke im Umfeld mit in die Vorkaufsrechtssatzung einbezogen werden, um einen
ausreichenden Spielraum für mögliche Entwicklungsmaßnahmen der Stadt Aachen zu gewährleisten.
Im Rahmen der Sicherstellung der Maßnahmen der Stadterneuerung Gewerbegebiet Grüner Weg hat
der Rat der Stadt bereits am 05.02.1997 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß §
25 Absatz Satz 1 Nr. 2 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst ein über 200 ha
großes Gebiet zwischen der Wurm, der Lombardenstraße und der Krefelder Straße und beinhaltet
auch das Plangebiet zwischen Jülicher Straße und Prager Ring. Entsprechend der Größe des
Gebietes sind die Planungsaussagen der Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg allgemein und
großräumig gefasst.
Um nun auf die konkreten Anforderungen reagieren zu können, sollen die städtebaulichen Ziele und
Maßnahmen für das Plangebiet konkretisiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich zu
fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Satzungstext
Vorlage FB 61/0916/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen- Mitte für den Bereich Jülicher Straße / Prager Ring
vom
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung am gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im
Stadtbezirk Aachen- Mitte für den Bereich Jülicher Straße / Prager Ring.
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.