Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
292404.pdf
Größe
20 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0922/WP17
öffentlich
35055-2011
20.03.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 965 Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
25.04.2018
26.04.2018
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 965 - Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 965 - Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0922/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Im Bereich Kelmesbergweg / Verlautenheidener Straße wird der Bebauungsplan Nr. 965 aufgestellt,
um Planungsrecht zu schaffen für 26 Wohneinheiten (11 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser
mit insgesamt 15 Wohnungen). Die Programmberatung erfolgte am 06.11.2014 im
Planungsausschuss und am 03.12.2014 in der Bezirksvertretung Haaren (s. Vorlage: FB
61/0058/WP17).
Am 28.10.2014 hatte der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, auf die Anwendung
des Baulandbeschlusses zu verzichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vorhabenträger, 30 %
öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten (s. Vorlage Nr. FB 23/0040/WP17).
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 23.02.2015 bis 06.03.2015.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ruhte das Verfahren, da
die Entwässerung des Plangebietes nicht sichergestellt war. Anfang 2017 hatte die Bezirksregierung
bestätigt, dass gegen den Anschluss an das vorhandene Becken (RÜB „Am Keilbusch) keine
Bedenken bestehen. Das Bebauungsplanverfahren konnte wieder aufgenommen werden.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte im Planungsausschuss am 09.11.2017 nach
vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Haaren am 11.10.2011 (s. Vorlage Nr. FB
61/0783/WP17). Der Planungsausschuss hatte darüber hinaus gefordert, dass die im städtebaulichen
Konzept vorgesehenen Bäume zu sichern sind.
In der Vorlage zum Offenlagebeschluss hatte die Verwaltung dargelegt, dass das weitere Verfahren
nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
durchgeführt wird.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 965 einschließlich Begründung und schriftlichen
Festsetzungen lagen ab 11.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018 öffentlich aus. Während dieses
Zeitraumes wurde 1 Eingabe eingereicht, die sich auf die ökologischen Auswirkungen bezog.
Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag
Öffentlichkeit) beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Parallel wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.13
davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurde von 6 Behörden Bedenken bzw.
Anregungen zur Planung geäußert. Alle übrigen Behörden äußerten entweder keine Bedenken oder
nicht abwägungsrelevante Hinweise. Die standardmäßig vom Kampfmittelräumdienst vorgetragenen
Hinweise zu möglichen Bombenfunden werden als Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen sowie in
den städtebaulichen Vertrag übernommen.
Vorlage FB 61/0922/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/4
Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage
ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu
einer Änderung der Planung.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die Offenlage nicht mehr geändert. In den Schriftlichen
Festsetzungen erfolgte in einer Festsetzung eine redaktionelle Änderung (Korrektur der
Nummerierung unter Pkt. 8.1) sowie die Konkretisierung des Hinweises zur Bodendenkmalpflege. In
der Begründung erfolgten redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Regelungen
im städtebaulichen Vertrag beziehen sowie eine Ergänzung zu den Ergebnissen der
Bodenuntersuchungen.
Der städtebauliche Vertrag, der zum Satzungsbeschluss abgeschlossen wird enthält insbesondere
Regelungen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehen. Der Vorhabenträger
verpflichtet sich:
mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, nach derzeitigem
Planungsstand sind dies 489 m², die im Bereich der Bebauung an der
Verlautenheidener Straße umgesetzt werden
5 Laubbäume innerhalb des Plangebietes sowie 2 Bäume im Bereich der
Verkehrsfläche am Kelmesbergweg entsprechend den Vorgaben des Baumbilanzplanes
und der Straßenplanung zu pflanzen
die Dachflächen der überdachten Stellplätze zu begrünen
eine Ausgleichszahlung für die fehlende Kinderspielfläche zu leisten und
die erforderlichen Ergänzungen der öffentlichen Verkehrsflächen (Gehweg,
Kelmesbergweg und Großheidstraße) gemäß den Vorgaben der Stadt Aachen und auf
Grundlage der Straßenplanung herzustellen.
Diese Verpflichtungen werden über Vertragsstrafen bzw. Bürgschaften abgesichert.
Entsprechend des Auftrags des Planungsausschusses zum Offenlagebeschluss wird somit vertraglich
gesichert, dass alle entfallenden Bäume durch Neupflanzungen im bzw. am Plangebiet ersetzt
werden. Im städtebaulichen Konzept sowie im Baumbilanzplan sind die Standorte dargestellt.
Darüber hinaus wurde noch ein Hinweis zum Bodenschutz in den städtebaulichen Vertrag
aufgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt diejenigen Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
zur Offenlage, die nicht in der Planung berücksichtigt wurden, zurückzuweisen und den
Bebauungsplan Nr.965 – Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0922/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/4
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Rechtsplan
4.
Schriftliche Festsetzungen
5.
Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
7.
Abwägungsvorschlag Behörden
8.
Städtebauliches Konzept
9.
Baumbilanzplan
10. Straßenplanung
11. Städtebaulicher Vertrag (wird verschickt)
Vorlage FB 61/0922/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 4/4
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Gemäß
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1 bis WA3 die gemäß
§ 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch überdachte
und nicht überdachte Stellplätze bis zu einem Wert von 0,75 überschritten werden.
2.2
Maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist gemäß § 21a (2) BauNVO das jeweilige
Baugrundstück zuzüglich zugeordneter Flächen für Carports außerhalb des Baugrundstückes.
2.3
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Trauf- und Firsthöhe oder
durch die Gebäudehöhe (GH) bestimmt. Die Gebäudehöhe wird als Mindest- und Höchstmaß festgesetzt.
Die festgesetzten Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
2.4
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu
verstehen.
2.5
Unter Firsthöhe (FH) ist die Oberkante der Schnittlinie zweier geneigter Dachflächen zu verstehen.
2.6
Unter der maximalen Gebäudehöhe ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika,
Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen.
2.7
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen ausnahmsweise überschritten
werden ausschließlich durch
- nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen, Mündungen und Rückkühler) bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m (für Lüftungs- und Klimaanlagen gilt diese Ausnahmeregelung nicht).
- Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m und
- Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand
zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt
ist. Grundsätzlich sind Einhausungen technischer Aufbauten optisch in die Fassadengestaltung einzubinden.
3.
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Innerhalb des WA2 und WA3 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte
gilt generell als ein Gebäude.
2
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
4.
Überbaubare Grundstücksflächen
4.1
Innerhalb des WA1 sind ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassen über
die südwestlichen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 12 m² je Erdgeschosswohnung zulässig.
4.2
Innerhalb der WA2 und WA3 sind ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
Terrassen über die rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 20 m² je Grundstück zulässig.
4.3
Ausnahmsweise können Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf den Gartenseiten von
Gebäuden errichtet werden, wenn sie eine Tiefe von max. 2,0 m und in der Summe die Hälfte der
Gebäudebreite nicht überschreiten. Die einzelnen Balkone dürfen pro Wohnung eine Größe von jeweils
10m² nicht überschreiten. Ansonsten ist eine Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Balkone
jeder Art und Abmessung nicht zulässig.
5.
Abstandfläche
Es ist zulässig die seitliche Abstandfläche auf 3,0 m zu reduzieren.
6.
Flächen für Nebenanlagen
6.1
Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen
zulässig sind, sind zwischen öffentlichen und zu öffentlichen Verkehrsflächen gewandten Baugrenzen
ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer.
Innerhalb des WA1 gilt die vorgenannte Regelung für die nordwestlichen und nordöstlichen Abstandflächen.
6.2
Die der Versorgung des Baugebietes dienenden Nebenanlagen sind innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete und innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen als Ausnahme zugelassen.
7.
Flächen für den ruhenden Verkehr
7.1
Im WA1 und WA3 sind nicht überdachte und überdachte Stellplätze (Carports) nur innerhalb der mit ‚St‘
gekennzeichneten Flächen zulässig.
7.2
Innerhalb des WA2 sind Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und nicht überdachte Stellplätze nur
innerhalb der mit ‚Ga‘ gekennzeichneten Flächen, überdachte und nicht überdachte Stellplätze nur innerhalb der mit ‚St‘ gekennzeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
8.
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Verkehrslärm
8.1
Gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Realisierung der unter 8.2 genannten baulichen
Maßnahmen Voraussetzung für die Realisierung von Wohngebäuden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 ist. Die Bebauung innerhalb der vorgenannten Allgemeinen Wohngebiete ist erst zulässig, wenn für die Bebauung der unter 8.2 genannten baulichen Anlagen der Rohbau fertiggestellt ist.
8.2
Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind innerhalb des WA1 Gebäude mit einer
Gesamtlänge von mindestens 46 m in geschlossener Bauweise mit einer Gebäudehöhe von 201,0 m bis
202,5 m über NHN zu errichten.
3
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
8.3
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereichen sind
die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 zu erfüllen. Die an
Baugrenzen angrenzenden Lärmpegelbereiche gelten auch für Fassaden, die parallel zu den Baugrenzen
verschoben sind. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für
alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R’w,res nach DIN 4109)
für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Zum Schutz des Nachtschlafes in Schlaf- und Kinderzimmern:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 45 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB VI ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 50 dB
In diesen Räumen ist zusätzlich der Einbau einer mechanische Belüftung (Schalldämmlüfter)
sicherzustellen.
8.4
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie für Büroräume darf von den
Festsetzungen abgewichen werden.
Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der beigelegten Anlage zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden
der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R’w,res nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB III ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 35 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 45 dB
Für Büroräume:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB III ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 30 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 35 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämmmaß
gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ab Lärmpegelbereich III sind in allen Aufenthaltsräumen (zusätzlich) schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
nachzuweisen, die das genannte erforderliche Schalldämm-Maß nicht verschlechtern.
8.5
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren
durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für
Außenbauteile gem. DIN 4109 angesetzt werden können.
4
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
9.
Örtliche Bauvorschriften
9.1
Innerhalb des WA1 sind nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10° Neigung, innerhalb der
WA2 und WA3 nur Satteldächer mit einer Neigung von 25° bis 40 ° zulässig.
9.2
Für die Ermittlung der Abstandflächen sind für Gebäude, die vom Kelmesbergweg oder von der
Großheidstraße erschlossen werden, die Grundstückshöhen entsprechend der im Rechtsplan angegebenen
Höhen der angrenzenden Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Das Grundstück kann zwischen Verkehrsfläche und Gebäude entsprechend dieser Höhen aufgefüllt werden.
9.3
Über die unter 9.2 genannten Auffüllungen hinaus sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis maximal
1,00 m Höhenunterschied zulässig. Entstehende Böschungen sind mindestens mit einem Neigungsverhältnis von 1 : 1,5 herzustellen. Böschungsmauern sind maximal in 0,50 m Höhe zulässig.
9.4
Doppelhäuser und Hausgruppen
Für alle Gebäude einer Hausgruppe und für beide Hälften eines Doppelhauses gilt:
- Sie sind in der gleichen Trauf- und Firsthöhe sowie der gleichen Dachform und Dachneigung auszuführen.
- Sie sind zur Straßenseite in einer Flucht auszuführen, Vor- und Rücksprünge von Gebäudeteilen und
untergeordneten Bauteilen sind zulässig.
9.5
Dacheindeckung
Es dürfen keine spiegelnden, glänzenden Materialien verwendet werden.
9.6
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
(1) Für Dachaufbauten und Dacheinschnitte gilt:
- Die Gesamtbreite darf bei traufständigen Gebäuden maximal die Hälfte der Firstlänge eines Gebäudes
betragen. Bei einer Gebäudebreite über 6 m darf die Breite maximal ein Drittel der traufständigen Gebäudebreite betragen.
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu den giebelseitigen Gebäudeabschlusswänden einzuhalten.
- Es ist ein Mindestabstand von 0,50 m sowohl zur Traufe, als auch zum First einzuhalten.
- Sie dürfen nicht vor die Gebäudeabschlusswände vortreten.
(2) Für Zwerchgiebel gilt:
- Die Gesamtbreite darf bei traufständigen Gebäuden maximal die Hälfte der Firstlänge eines Gebäudes
betragen. Bei einer Gebäudebreite über 6 m darf die Breite maximal ein Drittel der traufständigen Gebäudebreite betragen.
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu den giebelseitigen Gebäudeabschlüssen einzuhalten.
- Es ist ein Mindestabstand von 0,5 m zum First einzuhalten.
(3) Dachaufbauten und Zwerchgiebel sind ausschließlich mit Flachdach und einem in gleicher Richtung zum
Hauptdach geneigten Pultdach zulässig.
5
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Hinweise
1.
Kampfmittel
Der Bereich des Plangebietes liegt im ehemaligen Kampfgebiet mit intensivem Granatbeschuss. Luftbilder
liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen. Eine Testsondierung lieferte ebenfalls Hinweise auf
Kampfmittel. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen
und unverzüglich die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu
verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittebeseitigungsdienstes (KMD) eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
2.
Bodendenkmäler
Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet Reste von Bunkeranlagen auftreten können, insbesondere
für die südwestliche Ecke liegen hierzu neuere Informationen vor. Aus den nördlich angrenzenden Bereichen sind Spuren vor- und frühgeschichtlicher Besiedlung bekannt.
Gemäß der §§ 15 und 16 DSchG NRW sind bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde unverzüglich der Stadt Aachen als Untere Denkmalbehörde (Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen,
Tel.: 0241/432-6164, denkmalpflege@mail.aachen.de) oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland (Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0) zu melden.
Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten, bis die Weisung der zuständigen Stelle für die Fortsetzung der Arbeiten vorliegt.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NRW).
3.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie
Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4.
Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone
Werbeanlagen mit Wirkung zur L 23 (Verlautenheidener Straße) bedürfen der gesonderten Zustimmung der
Straßenbauverwaltung. Eventuelle Beleuchtung zur Landesstraße ist so abzuschirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder abgelenkt werden. Schaufenster sind abzuschirmen. Insgesamt ist die Außenfassade so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht.
6
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Anlage zu 8.4:
Lärmpegelbereiche für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie für Büroräume
7
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Inhaltsverzeichnis
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation .............................................................................................. 3
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Beschreibung des Plangebietes ............................................................................................................................... 3
Regionalplan ............................................................................................................................................................ 3
Masterplan Aachen*2030 ......................................................................................................................................... 3
Flächennutzungsplan ............................................................................................................................................... 4
Landschaftsplan ....................................................................................................................................................... 4
2.
Anlass der Planung ................................................................................................................................................ 5
3.
Ziel und Zweck der Planung .................................................................................................................................. 5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
Allgemeine Ziele....................................................................................................................................................... 5
Planverfahren ........................................................................................................................................................... 5
Städtebauliches Konzept.......................................................................................................................................... 6
Erschließung ............................................................................................................................................................ 6
Entwässerung .......................................................................................................................................................... 7
Belange der Kinder und Jugendlichen ..................................................................................................................... 7
Grundsätzliche Anforderungen................................................................................................................................. 7
Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens ................................................................................ 8
Förderung der eigenständigen Mobilität ................................................................................................................... 8
Erlebnisvielfalt im Gebiet .......................................................................................................................................... 8
4.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte .............................................................................. 8
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................................................ 8
Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................... 8
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ..................................................................................................... 9
Höchstzahl der Wohnungen ..................................................................................................................................... 9
Flächen für Nebenanlagen ....................................................................................................................................... 9
Flächen für den ruhenden Verkehr......................................................................................................................... 10
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ............................................................................................................................. 10
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern............................................................................................................... 10
Gestalterische Maßnahmen ................................................................................................................................... 10
5.
Umweltschützende Belange ................................................................................................................................ 11
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Lärmschutz............................................................................................................................................................. 11
Biologische Vielfalt ................................................................................................................................................. 12
Artenschutz ............................................................................................................................................................ 12
Bodenschutz .......................................................................................................................................................... 12
Wasserschutz......................................................................................................................................................... 13
Klimaschutz ............................................................................................................................................................ 14
Schutz der Kulturgüter............................................................................................................................................ 15
6.
Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................. 15
7.
Kosten ................................................................................................................................................................... 16
8.
Städtebaulicher Vertrag ....................................................................................................................................... 16
9.
Plandaten .............................................................................................................................................................. 16
2
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - liegt im Stadtbezirk
Aachen-Haaren am östlichen Rand der Ortslage Verlautenheide zwischen der Verlautenheidener Straße im Norden,
dem Kelmesbergweg im Westen, der Großheidstraße im Süden und landwirtschaftlichen Flächen im Osten.
Das Plangebiet schließt im Norden, Westen und Süden unmittelbar an die bestehenden Verkehrsflächen an. Im Osten grenzt das Plangebiet an das Flurstück 133, Flur 27, Gemarkung Haaren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1260, Flur 27, Gemarkung Haaren. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca.
5.500 m². Die detaillierte Abgrenzung ist der Planzeichnung im Maßstab 1:500 zu entnehmen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich im nordöstlichen Bereich eine landwirtschaftliche Hofstelle mit einem dreiachsigen Wohnhaus unmittelbar an der Verlautenheidener Straße. Aufgrund des
schlechten Gebäudezustandes wird die Hofanlage als nicht erhaltenswert eingestuft.
Das Plangebiet fällt von Süden nach Norden um ca. 3,70 m ab. Aufgrund des geringeren Gefälles des Kelmesbergweges entsteht Richtung Norden eine zunehmende Böschung, die sich entlang der Verlautenheidener Straße fortsetzt. Diese Böschungen liegen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und somit außerhalb des Plangebietes.
Das Plangebiet um die Hofanlage ist als artenarmes Intensivgrünland einzustufen. Parallel zur Hofanlage verläuft zur
Abgrenzung der ehemals hausnahen Gartenflächen eine ca. 40 m lange Weißdornhecke. Westlich angrenzend an
das Plangebiet stehen zwei mehrstämmige großkronige Silberweiden, eine kleinere Weide und insgesamt drei kleinkronige Bäume. Unter anderem aufgrund der Böschungen weisen die angrenzenden Verkehrsflächen durchgehend
keine ausgebauten Gehwegflächen auf.
Die umliegende Bebauung wird Richtung Westen durch eine Zeilenbebauung aus Hausgruppen und Mehrfamilienhäusern, Richtung Süden durch Einfamilienhäuser in offener Bauweise geprägt. In ca. 180 m Entfernung westlich
des Plangebietes befindet sich der Spielplatz ‚Großheidstraße‘ mit einer Fläche von ca. 6.420 m².
Die Entfernung zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der östlich in Hochlage in nord-südlicher
Richtung verlaufenden Bundesautobahn A 44 beträgt zwischen 130 m und 190 m.
Das Plangebiet grenzt im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 676 an, der hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
festsetzt. Der südlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 19 weist Rechtsmängel auf und wird nicht mehr angewendet.
Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich und wird auf Grundlage des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Reichswald. Der Vorfluter ‚Haarener Hof‘ verläuft nördlich in einem Abstand von ca. 260 m.
1.2
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 stellt für das Plangebiet „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit „Regionalem Grünzug“ und Grundwasser- und Gewässerschutz‘ dar. Aufgrund der Darstellungsunschärfe des Regionalplanes ist jedoch eine Zuordnung zum Allgemeinen
Siedlungsbereich Verlautenheide gegeben. Seitens der Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom 10.04.2015 bestätigt, dass die geplante Änderung den Zielen der Raumordnung entspricht.
1.3
Masterplan Aachen*2030
Der Rat der Stadt Aachen hat 2012 den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gemäß
§1 (6), Nr. 11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen.
3
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Wohnen“ liegt darin, geeignete Neubauflächen an
städtebaulich integrierten und verkehrlich erschlossenen Standorten zu identifizieren sowie hinsichtlich des Immissionsschutzes für die Entwicklung gesunder Wohnquartiere zu sorgen. Für den besagten Planbereich gilt dies insbesondere entlang der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Straße. Eine weitere Aufgabe im Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ ist die Berücksichtigung von schutzwürdigem Böden und Flächen für den Trinkwasserschutz.
1.4
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und
ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich im Hauptplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dar.
Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB hat 2014 stattgefunden. Die in Rede stehende Fläche wurde im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes als “Wohnbaufläche“ dargestellt. Es handelt es sich um die Prüffläche HA-WO-04.
Im Rahmen der städtebaulichen Eignungsbewertung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden die
Flächen des Plangebietes als geeignet für eine Wohnbauflächennutzung eingestuft. Insbesondere aus verkehrlicher
Sicht wird der Standort als gut geeignet bewertet.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 sieht die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 965 vorwiegend als Wohnbaufläche vor. Lediglich für den nordöstlichen Bereich des
Plangebietes soll parallel zur Verlautenheidener Straße die Erweiterung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt werden.
Nördlich des Plangebietes mündet im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gegenüber dem Kelmesbergweg
eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in die Verlautenheidener Straße. Diese Trasse soll die Verlautenheidener
Straße unmittelbar mit dem Gewerbegebiet Würselen verbinden.
Änderung /Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss der Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechen.
Gemäß § 13b Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt
ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehenden Darstellungen mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes
obsolet werden, ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im Zuge der vorgesehenen Planung mit der hiermit einhergehenden Nutzung des Bereiches für Ein- und Mehrfamilienhäusern, ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
Die Arrondierung entspricht dem Ziel des Vorentwurfes zur Neuaufstellung Flächennutzungsplanes, die erforderliche
Anpassung des Flächennutzungsplanes von „landwirtschaftlicher Fläche“ in „Wohnbaufläche“.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da
die künftige Nutzung der derzeitigen Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 widerspricht und der
Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB entwickelt werden soll, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung
anzupassen.
1.5
Landschaftsplan
Das Plangebiet ist im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen ausgewiesen. Für den Bereich
zwischen der Bestandsbebauung am Kelmesbergweg und der A 44 gilt die Festsetzung ‚Besonderer Schutz von
Bäumen, Sträuchern und Gewässern‘ mit dem Entwicklungsziel ‚Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder
sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft‘.
Ein eigenständiges Änderungs-Verfahren ist nicht erforderlich. Die Aussagen des Landschaftsplanes treten gemäß §
29 (4) Landschaftsgesetz bei Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes automatisch außer Kraft.
4
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
2.
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Anlass der Planung
Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes ermöglicht, die Flächen insgesamt einer baulichen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der heutigen einseitigen Bebauung am Kelmesbergweg und an der Großheidstraße bietet sich eine
bauliche Ergänzung und damit eine wirtschaftliche Nutzung der Verkehrsflächen an.
Anlässlich des anhaltenden Siedlungsdrucks auf die Stadt Aachen erfolgte der Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel,
die Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen. Wegen der angrenzenden Wohnbebauung, der Umnutzung
brachliegender Flächen und der guten verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz sind die Flächen trotz der Lärmimmissionen durch die benachbarte A 44 für eine bauliche Nutzung zu Wohnzwecken prädestiniert.
Des Weiteren wird durch die Planung die Abwanderung von Bauinteressierten in das Umland vermindert. Damit wird
gleichzeitig die Nachfrage nach öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen gestärkt und deren Standort
langfristig gesichert. Darüber hinaus dient der Bebauungsplan der Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteiles.
Die Grundstücke des Plangebietes wurden durch einen örtlichen Investor erworben. Der Vorhabenträger wird die zukünftigen Grundstücke erschließen und entsprechend des Angebotsbebauungsplanes bebauen. Die Zusammenarbeit zwischen dem privaten Vorhabenträger und der Stadt Aachen wird durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Ziel der vorliegenden Planung ist die Einleitung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen am östlichen Ortsrand von Verlautenheide. Die Ausweisung neuer
Wohnbauflächen trägt dem Umstand Rechnung, dass innerhalb der Stadt Aachen nach wie vor ein hoher Bedarf an
kindgerechten Wohngebieten und generationenübergreifenden Wohnformen besteht. Von älteren Menschen, deren
Anteil aufgrund des demographischen Wandels steigt, werden zunehmend Wohnformen nachgefragt, die ein barrierefreies, selbstbestimmtes und integriertes Wohnen zulassen. Durch das Angebot unterschiedlicher Wohn- und
Hausformen sollen die Wohnbedürfnisse unterschiedlicher Generationen berücksichtigt und die Eigentumsbildung
unterstützt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines hochwertigen und in sich homogenen Wohngebietes, das seiner
Lage im städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und sich in den Bestand einfügt. Voraussetzung ist, dass die
vorhandenen Immissionskonflikte innerhalb des Bebauungsplanes gelöst werden und die Nutzung Wohnen nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohngebiet
geschaffen.
3.2
Planverfahren
Das Plangebiet befindet sich heute im Außenbereich, schließt aber unmittelbar an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO
(Baunutzungsverordnung) von insgesamt weniger als 10.000 Quadratmeter festgesetzt wird, konnte gemäß § 13b
BauGB das beschleunigte Verfahren für Außenbereichsflächen angewendet werden. Mit dieser Gesetzesnovelle soll
die Realisierung von Wohnungen erleichtert werden. Voraussetzung ist neben der geplanten Wohnnutzung, dass
keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von relevanten Schutzgebieten vorliegen.
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet. Gemäß § 13b BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt. Somit ergibt sich aus
der Aufstellung des Bebauungsplanes kein Ausgleichsbedarf. Der Flächennutzungsplan ist ohne eigenes Verfahren
im Wege der Berichtigung an den Bebauungsplan anzupassen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB wird gesichert, dass Verpflichtungen, die sich im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ergeben, vom Investor übernommen werden. Hierzu gehören insbesondere die Herstellung von öffentlichen Erschließungsflächen sowie die Verpflichtung, 30 % als öffentlich geförderte Wohneinheiten zu
errichten.
3.3
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine in sich homogene Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen vor. Die Bebauung wird jeweils an den Rändern des Plangebietes platziert, um damit einen gemeinsamen lärmgeschützten Innenbereich zu schaffen. Dadurch werden die bisher einseitig angebauten Erschließungsstraßen Kelmesbergweg und
Großheidstraße sinnvoll baulich ergänzt.
Entlang des Kelmesbergweges und der Großheidstraße ist eine straßenbegleitende Bebauung mit zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern geplant. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist eine zweigeschossige Hausgruppe mit vier Häusern vorgesehen. Die Erschließung dieser Hausgruppe wird über eine private Stichstraße im
nördlichen Teilbereich des Plangebietes gesichert. Zur Erschließung der einzelnen Häuser wird ein Geh- und Leitungsrecht vom Ende dieser Stichstraße zwischen dem Baufenster und der Plangebietsgrenze Richtung Süden geführt. Entlang der Verlautenheidener Straße sollen zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser in geschlossener Bauweise entstehen. Die Mehrfamilienhäuser dienen als Schallschutzbebauung gegenüber der Verlautenheidener Straße und der A 44. Die geschlossene Bebauung setzt voraus, dass die bestehende Hofanlage aufgrund der unzulänglichen Bausubstanz abgerissen wird. Die verkehrliche Anbindung der Mehrfamilienhäuser erfolgt über die interne private Stichstraße.
Die vorgeschlagene Bebauung sieht insgesamt vier Doppelhaushälften, drei Einzel- und vier Reihenhäuser sowie
insgesamt 15 Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern vor.
Die privaten Stellplätze werden im Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Hausgruppe als Carports entlang der privaten Stichstraße, ansonsten als Garagen oder Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen.
Im Rahmen der Realisierung der Erschließungsflächen sind in den angrenzenden Verkehrsflächen Gehwege und im
Bereich des Kelmesbergweges Parkplätze für Besucherinnen und Besucher anzulegen. Die dafür notwendigen Flächen befinden sich im Bereich der Großheidstraße und teilweise im Bereich der Verlautenheidener Straße innerhalb
des Plangebietes.
3.4
Erschließung
Das Plangebiet ist über den Kelmesbergweg und die Verlautenheidener Straße an das überörtliche Verkehrsnetz
angebunden. Die im Süden und Westen geplante Bebauung wird über die bestehenden Verkehrsflächen, die im
Norden und Osten geplante Bebauung durch die ca. 50 m lange private Stichstraße erschlossen. Die verkehrliche
Erschließung der nördlichen Bebauung über die Stichstraße resultiert aus der Ablehnung einer Zuwegung zur Verlautenheidener Straße durch Straßen.NRW. Die private Stichstraße mit einfacher Wendeanlage soll im vorderen Bereich in einer Breite von 8,20 m, im hinteren Bereich in einer Breite von 7,00 m ausgebaut werden. Im vorderen Bereich sind Längsparkplätze für Besucherinnen und Besucher in einer Breite von 2,20 m geplant. Die geplante Breite
der Erschließungsfläche von 6,00 m bzw. 7,00 m ermöglicht das Rückwärtssetzen aus den nördlich und südlich angrenzenden Carports. Durch die Aufweitung auf 7,00 m im östlichen Teilbereich der Stichstraße wird den Ansprüchen der Feuerwehr Genüge getan.
Weitere Parkplätze sind südlich der Wendeanlage und auf der Ostseite des Kelmesbergweges im Bereich der heutigen Böschung geplant. Insgesamt sind somit 11 öffentliche Parkplätze vorgesehen, sodass bei 11 Hauseinheiten
und 15 Wohneinheiten voraussichtlich pro Einheit mindestens 0,4 öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen.
Der private ruhende Verkehr wird für die Bebauung an den Bestandsstraßen auf den Privatgrundstücken untergebracht. Für die nördliche und östliche Bebauung werden überdachte und nicht überdachte Stellplätze auf den Privatgrundstücken unmittelbar von der privaten Stichstraße aus erschlossen.
Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Telekommunikation wird über die entsprechenden Leitungstrassen in der Verlautenheidener Straße und im Kelmesbergweg sichergestellt.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Linien 1
und 46 des Aachener Verkehrsverbundes. Die Bushaltestelle „Verlautenheide Im Reichswald“ befindet sich unmittelbar westlich des Plangebietes an der Kreuzung Kelmesbergweg / Großheidstraße und schafft Verbindungen Richtung Aachener Stadtzentrum und Stolberg. Über den in ca. 1,5 Kilometer Entfernung liegenden Bahnhaltepunkt „Eilendorf“ besteht eine Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz.
3.5
Entwässerung
Die Entwässerung kann über einen Anschluss an die städtische Mischwasserkanalisation im Kelmesbergweg und in
der Verlautenheidener Straße erfolgen. Diese Kanäle führen das Abwasser über das Regenüberlaufbecken „RÜB
Am Keilbusch“ zur Abwasserreinigungsanlage Eilendorf. Da das Plangebiet innerhalb der Schutzzone III des
Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Reichswald liegt, kann das Abwasser nur sicher abgeleitet werden,
wenn die Kanalleitungen wasserschutzgebietstauglich ausgebildet werden. Alternativ ist nachzuweisen, dass die
vorhandenen Bodenverhältnisse im betroffenen Bereich einen ausreichenden Grundwasserschutz gewährleisten.
Entsprechende Auflagen zur Entwässerung wurden in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
Aufgrund des Hochwasserrisikomanagementplanes (HWRM-Plan) wurde bestätigt, dass keine maßgebliche Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses aus dem Plangebiet erfolgt. Entsprechend ist eine Drosselung und Rückhaltung innerhalb des Baugebietes nicht erforderlich.
Die Wasserschutzgebietsverordnung schließt eine Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser grundsätzlich nicht aus. Da das Grundstück bereits bebaut ist, ist jedoch der § 44 Landeswassergesetz (LWG) nicht anzuwenden. Gemäß der Geobasisdaten des Landes NRW 2013 sind die Böden des Plangebietes ohnehin für eine Versickerung ungeeignet. Dies wird durch die hydrogeologische Erkundung durch die Ingenieursgesellschaft Quadriga mbH
Würselen, 18. Juli 2016 bestätigt. Eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer ist nicht
möglich. Somit soll das unbelastete Niederschlagswasser dem Mischwasserkanal zugeleitet werden. Die abwassertechnische Erschließung kann jedoch nur gesichert werden, wenn bei der Realisierung des Vorhabens die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten werden. Dies erfordert u.a. die Ertüchtigung des ‚RÜB Am
Keilbusch‘ und die Vorlage des Nachweises eines ausreichenden Grundwasserschutzes bei der Verwendung von
„nicht wasserschutzgebietstauglichen Kanalleitungen“. Die Bestätigung, dass keine großen Schäden in den betroffenen öffentlichen Kanalleitungen vorhanden sind, liegt seitens der STAWAG vor.
Die Entwässerung des Plangebietes kann in Hinblick auf einen in Kürze anstehende Erneuerung des RÜB ‚Am Keilbusch‘ als gesichert angesehen werden. Die Erhöhung der Schmutzfracht durch die zusätzlich angeschlossenen
Haushalte des Plangebietes wird als geringfügig angesehen (ca. 0,5 l/s). Die Bezirksregierung hatte geprüft, dass die
heutigen Kapazitäten des vorhanden RÜB`s ausreichen, um die zusätzlichen Schmutzwassermengen aufzunehmen.
Sie hat festgestellt, dass die Erhöhung keinen nennenswerten Einfluss auf das Überlaufverhalten des RÜB`s haben
wird und aus diesem Grund bestätigt, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auch schon vor Inbetriebnahme des
neuen Beckens möglich ist.
3.6
Belange der Kinder und Jugendlichen
3.6.1 Grundsätzliche Anforderungen
Gemäß den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen pro Kind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche vorzusehen. Dabei wird von zwei Kindern pro Wohneinheit ausgegangen. Somit wäre maximal ein 520 m² großer Spielplatz zu realisieren. Gemäß dem Ratsbeschluss vom
18.09.2013 kann die Forderung nach 10 m² Spielfläche pro Kind um 50 % unterschritten werden, wenn z.B. in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Kinderspielplatz liegt. Das ist hier der Fall, sodass die geforderte Spielplatzfläche auf
260 m² reduziert werden kann.
Da sich in ca. 180 m Entfernung der Spielplatz „Großheidstraße“ mit einer Fläche von ca. 6.420 m² befindet, wird von
einem zusätzlichen Spielplatz abgesehen. Dieser Spielplatz stellt für 52 zusätzliche Kinder ausreichend Platz zur
Verfügung. Des Weiteren weist der Lebensraum Verlautenheide rechnerisch bereits ein Überangebot von ca.
3.100 m² Spielplatzflächen auf. Anstelle eines zusätzlichen Spielplatzes wird der vorhandene Spielplatz „Groß7
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
heidstraße“ durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet. Über den städtebaulichen Vertrag wird sichergestellt,
dass die Kosten hierfür vom Investor übernommen werden.
Die gemäß Bauordnung NRW notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden auf den Grundstücken der Mehrfamilienhäuser nachgewiesen.
3.6.2 Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens
Der geschützte Innenbereich der durch die Bebauung gebildet wird, fördert das soziale Miteinander. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastung und fehlender Durchgangsverkehre ist eine Nutzung der Verkehrsflächen des Stichweges auch als Spiel- und Aufenthaltsfläche gewährleistet. Der Spielplatz „Großheidstraße“ liegt in ca. 180 m Entfernung zum Plangebiet.
3.6.3 Förderung der eigenständigen Mobilität
Förderung Nordwestlich des Plangebietes befindet sich an der Großheidstraße in ca. 130 m Luftlinie das Familienzentrum „Sternschnuppe“ und in ca. 1.100 m Luftlinie an der Gut-Knapp-Straße eine städtische Kindertagesstätte.
Die Katholische Grundschule Heider-Hof-Weg liegt in einer Entfernung von ca. 1.100 m, die städtische Gemeinschaftshauptschule Eilendorf in einer Distanz von ca. 1.800 m. Im Umkreis von ca. 2.500 m befinden sich insgesamt
vier Discounter und weitere Einzelhandelsbetriebe für den täglichen Bedarf.
Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Linien 1
und 46 des Aachener Verkehrsverbundes. Die Bushaltestelle „Verlautenheide Im Reichswald“ befindet sich unmittelbar westlich des Plangebietes an der Kreuzung Kelmesbergweg / Großheidstraße und schafft Verbindungen Richtung Aachener Stadtzentrum und Stolberg. Über den in ca. 1,5 Kilometer Entfernung liegenden Bahnhaltepunkt „Eilendorf“ besteht eine Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz.
3.6.4 Erlebnisvielfalt im Gebiet
Aufgrund der Lage des Plangebietes am Landschaftsrand entstehen abwechslungsreiche Erfahrungsmöglichkeiten
für Kinder.
4.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
4.1
Art der baulichen Nutzung
Die Wohnbauflächen werden als ‚Allgemeine Wohngebiete‘ festgesetzt. Diese Festsetzung dient dem Ziel, hier ein
qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, das sich an dem vorhandenen Bedarf orientiert und vorwiegend
dem Wohnen dient.
Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten werden innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Mögliche Störungen durch die ausnahmsweise unzulässigen Nutzungsarten werden damit vorsorglich ausgeschlossen.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird eine einheitliche Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Damit wird innerhalb des Neubaugebietes ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild sichergestellt. Der Wert von 0,4 entspricht der Festsetzung
der Grundflächenzahl innerhalb des westlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 676. Innerhalb des Allgemeinen
Wohngebietes WA1, in dem Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, darf die Grundflächenzahl durch überdachte und
nicht überdachte Stellplätze bis zu einem Wert von 0,75 überschritten werden. Damit wird ermöglicht, dass der ruhende Verkehr komplett ebenerdig untergebracht werden kann.
Als Ausgleich für die mögliche höhere Versiegelung wird vertraglich geregelt, dass überdachte Stellplätze innerhalb
des WA1 flächendeckend zu begrünen sind. Nicht überdachte Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Art auszuführen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes werden innerhalb des Plangebietes Gebäudehöhen normiert. Diese
Festsetzungen ermöglichen aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen und bewirken ein in sich homogenes Erscheinungsbild des zukünftigen Baugebietes. Diese Werte werden bei Satteldächern als Trauf- und Firsthöhen, bei Flachdächern als Gebäudehöhen festgesetzt und erfolgen jeweils in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN). Die festgesetzten Höhen entsprechen innerhalb des WA1 einer dreigeschossigen Bebauung ohne Staffel- oder Dachgeschoss,
innerhalb der WA2 und WA3 einer zweigeschossigen Bebauung zuzüglich eines Dachgeschosses. Im Bereich des
WA1 werden Mindest- und Maximalwerte festgesetzt, um die gemäß Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen zu können.
Abweichungen von den Höhenfestsetzungen sind ausschließlich für nutzungs- und technikbedingte Anlagen zulässig. Diese Anlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen innerhalb des WA1 bis zu 1,50 m überschreiten. Die
Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken und dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Durch die vorgenannten Einschränkungen sind
keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung durch die Überschreitungen zu erwarten.
4.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Innerhalb des WA1 wird entlang der Verlautenheidener Straße aus Schallschutzgründen eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Diese Bauweise trägt zur Minimierung der Ausbreitung des Verkehrslärms der Verlautenheidener
Straße bei. Im Bereich des WA2 wird eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser, innerhalb des WA3 für
Hausgruppen festgesetzt. Damit wird zur angrenzenden Bestandsbebauung und zum Landschaftsraum ein fließender Übergang gegeschaffen.
Die Planung des städtebaulichen Vorentwurfes wird mit Baugrenzen umfahren und durch zusammenhängende
überbaubare Flächen umgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden bis auf das WA3 nahezu parallel zu den angrenzenden Verkehrsflächen angeordnet. Generell orientiert sich die Lage der überbaubaren Flächen an einer möglichst guten Ausrichtung zukünftiger Gartenflächen zur Sonne. Die Tiefe der Baufenster variiert zwischen 11,00 m
und 13,50 m. Im Bereich der angedachten Mehrfamilienhäuser innerhalb des WA1 wird eine Baufenstertiefe von
13,50 m vorgesehen, um entsprechende Bauformen umsetzen zu können. Die festgesetzten Baufenstertiefen garantieren einerseits eine ausreichende Flexibilität der Bautiefe, andererseits wird ein harmonisches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt.
Terrassen werden nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können. Daraus folgt die Festsetzung, dass Terrassen die festgesetzten
überbaubaren Flächen überschreiten dürfen. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die
Größe der Terrassen innerhalb des WA1 12 m², ansonsten 20 m² nicht überschreiten.
Aufgrund des Geländegefälles im Plangebiet kann die Einhaltung der notwendigen Abstandflächen von Gebäuden
zu den seitlichen Grundstücksgrenzen zu unerwünschten Einschränkungen der überbaubaren Flächen führen. Um
dem entgegenzuwirken, wird planungsrechtlich eine Reduzierung der seitlichen Abstandflächen von Gebäuden auf
3,0 m festgesetzt.
4.4
Höchstzahl der Wohnungen
Innerhalb der WA2 und WA3 wird zur Sicherstellung einer kalkulierbaren Dichte und der entsprechenden Einwohnerzahl die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt. Diese Festsetzung verhindert eine
übermäßige Verdichtung innerhalb des Plangebietes und dient dem beabsichtigten Charakter eines Familienheimgebietes. Dadurch wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die Verkehrsflächen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht werden. Innerhalb des WA1 wird keine Beschränkung der
Wohnungsanzahl vorgenommen, um hier Mehrfamilienhäuser realisieren zu können.
4.5
Flächen für Nebenanlagen
Nebenanlagen werden zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung
im Vorgartenbereich zwischen Hauptgebäude und vorgelagerter öffentlicher Verkehrsfläche ausgeschlossen und
sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
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Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze
für nicht überdachte Fahrradständer.
Aufgrund der dreiseitigen Lage an öffentlichen Verkehrsflächen wird für das WA1 klargestellt, dass die vorgenannten
Regelungen nur für die nordwestlichen und nordöstlichen Abstandflächen gelten.
4.6
Flächen für den ruhenden Verkehr
Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs erfolgt grundsätzlich auf den Privatgrundstücken. Zur Unterstützung der Durchgrünung werden Garagen und Stellplätze innerhalb des WA2 in den rückwärtigen Grundstücksteilen
ausgeschlossen. Garagen, überdachte und nicht überdachte Stellplätze werden nur in den dafür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Innerhalb der WA1 und WA3 ist der ruhende Verkehr
auf Flächen für Carports unterzubringen, die unmittelbar von der Stichstraße aus angefahren werden können. Auf
diesen Flächen sind auch nicht überdachte Stellplätze zulässig.
4.7
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Durch das festgesetzte mit ‚a‘ gekennzeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird die Erschließung der einzelnen
Grundstücke innerhalb des WA3 gesichert, die mit einer Hausgruppe bebaut werden dürfen. Das Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht schließt an die Stichstraße an. Das Recht beinhaltet ein Geh- und Fahrrecht für die unmittelbar angrenzenden Grundstücke und ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Das mit ‚b‘ gekennzeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen
festgesetzt. Damit wird gewährleistet, dass die Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle der an der Großheidstraße
gelegenen Einzelhäuser entlang der südlichen und östlichen Plangebietsgrenze zur Verlautenheidener Straße geführt werden können.
4.8
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Um die innerhalb des WA1 mögliche Überschreitung der Grundflächenzahl bis zu 0,75 auszugleichen, werden die
Carportüberdachungen flächendeckend begrünt. Diese Maßnahme wird vertraglich vereinbart. Des Weiteren sind im
Bereich der Fläche für Carports drei Laubbäume heimischer Art zu pflanzen. Damit soll die langgestreckte überdachte Stellplatzanlage sinnvoll in Abschnitte gegliedert werden. Auf den zur Großheidstraße gelegenen Grundstücken
sind insgesamt zwei Laubbäume heimischer Art zu pflanzen. Weitere zwei Laubbäume heimischer Art sind im Einmündungsbereich der privaten Verkehrsfläche in ausreichend dimensionierten Baumbeeten innerhalb des Gehweges des Kelmesbergweges anzupflanzen. Mit diesen Pflanzungen wird der durch die vorliegende Planung verursachte Verlust an Bestandsbäumen durch Neuanpflanzungen zahlenmäßig ausgeglichen. Alle Anpflanzungen werden innerhalb des städtebaulichen Vertrages geregelt.
4.9
Gestalterische Maßnahmen
Die gestalterischen Anforderungen an die Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
965 werden als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen. Mit der Aufnahme der Gestaltungsvorschriften zur
Dachform, zu Dacheindeckungen und Dachaufbauten wird das Ziel verfolgt, gestalterische Fehlentwicklungen zu
vermeiden und die zukünftige Bebauung an die Bestandsbebauung anzupassen. Es wird festgesetzt, dass innerhalb
des WA1 nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10° Neigung und innerhalb der WA2 und WA3 nur
Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 25° und 40° zulässig sind. Spiegelnde und glänzende Materialien zur
Dacheindeckung sind zu vermeiden. Zusätzlich werden Dachaufbauten und Dacheinschnitte in ihrer Breite und ihrem
Abstand untereinander und zur Traufe, zum First und zu den Gebäudeabschlusswänden eingeschränkt.
Des Weiteren wird festgesetzt, dass aufgrund der Höhenvorgaben durch die bestehenden Verkehrsflächen bei der
Berechnung der Abstandflächen die im Plan angegebenen Straßenhöhen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu
berücksichtigen sind. Die Geländehöhen sind zwischen Verkehrsfläche und zukünftigem Gebäude entsprechend zu
realisieren. Zur Überwindung der bestehenden Höhenunterschiede sind über Auffüllungen hinaus Aufschüttungen
und Abgrabungen bis zu maximal 1,00 m Höhenunterschied zulässig. Das Neigungsverhältnis der dabei entstehenden Böschungen darf das Verhältnis von 1 : 1,5 nicht unterschreiten. Böschungsmauern werden maximal bis zu
0,50 m Höhe zugelassen. Damit wird ein sinnvoll gestalteter Übergang zu angrenzenden Grundstücken gewährleistet.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zum Satzungsbeschluss
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Des Weiteren werden Regelungen zur Vereinheitlichung von Doppelhaushälften getroffen, um gestalterische Gegensätze innerhalb eines Doppelhauses zu vermeiden.
5. Umweltschützende Belange
Das Planungsrecht des vorliegenden Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB
hergestellt. Diese bis zum 31. Dezember 2019 gültige Möglichkeit gilt für Bebauungspläne mit einer Grundfläche entsprechend der angegebenen Grundflächenzahl von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes ergibt sich lediglich eine Grundfläche von ca. 1.913 m².
Das beschleunigte Verfahren wäre ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet werden würde, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren wäre ebenfalls ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Da der Grenzwert nicht überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der bestehenden Kenntnisse nicht besteht, werden somit die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Da sich die Flächen an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen und im
nordöstlichen Teilbereich bereits baulich genutzt werden, wird auch den zusätzlichen Bedingungen des § 13b
BauGB entsprochen.
Im beschleunigten Verfahren müssen Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht ausgeglichen werden. Pauschal geht der Gesetzgeber davon aus, dass hier die Eingriffe bereits vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt sind. Somit entfällt die formelle Umweltprüfung, insbesondere die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Gleichwohl wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alle umweltrelevanten Belange untersucht. Die wesentlichen Auswirkungen werden im Folgenden dargestellt.
5.1
Lärmschutz
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen
Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 (6)
BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes
Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen.
Das Lärmgutachten geht bezüglich der Verkehrsbelastung auf der Verlautenheidener Straße von der aktuellen Straßenverkehrszählung zuzüglich einem 1 % Zuwachs pro Jahr für den Prognosehorizont 2020 aus. Dementsprechend
wurde für die Berechnung ein Verkehrsaufkommen von ca. 14.500 Kfz/24 h zugrunde gelegt. Durch die in 130 m bis
190 m Abstand liegende Bundesautobahn A 44 ergibt sich eine ergänzende Beaufschlagung durch entsprechende
Verkehrsgeräuschimmissionen. In der Summe werden innerhalb des Plangebietes (in 6,00 m Höhe über dem Gebäude) Immissionen zur Tagzeit von > 60 dB (A) und zur Nachtzeit von > 55 dB (A) erwartet. Damit werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete deutlich überschritten. Für die geplanten Baufenster werden passive
Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume
vermieden bzw. verringert werden. Entsprechend der im Bebauungsplan angegebenen Lärmpegelbereiche III, IV
und V sind unterschiedliche Schalldämmmasse entsprechend der jeweiligen Raumarten gemäß Tab. 8 zur DIN 4109
‚Schallschutz im Städtebau‘ notwendig. Zusätzlich sind zum Schutz des Nachtschlafs für schutzbedürftige Schlafräume die Lärmpegelbereichsklassen IV, V und VI zu berücksichtigen. Ab Lärmpegelbereich III ist zusätzlich der
Einbau von mechanischen Belüftungen innerhalb von Aufenthaltsräumen erforderlich. Die Lage der Lärmpegelbereiche berücksichtigt, dass die Schallausbreitung durch den Gebäude- / Schallschutzriegel des WA1 begrenzt wird. Entsprechend soll innerhalb des Bebauungsplanes gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt werden, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der WA2 und WA3
eine Gebietsverträglichkeit besteht.
Von den festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, das
beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude, die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
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niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich definiert wird. Gemäß dem Stand der Bautechnik ist davon auszugehen, dass durch eine massiv ausgebildete Außenwand und durch den Einbau von Wärmeschutzfenstern, die der
aktuellen Energieeinsparverordnung entsprechen, die Lärmpegelbereiche II und III hinreichend berücksichtigt werden.
Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens von 11.500 Kfz/24h auf der Verlautenheidener Straße nehmen die
Verkehrsbelastungen durch das neue Baugebiet nur geringfügig zu. Diese geringe Zunahme führt zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung.
5.2
Biologische Vielfalt
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich.
Das Plangebiet westlich und südlich der Hofstelle ist als artenarmes Intensivgrünland einzustufen. Parallel zur
Hofanlage verläuft zur Abgrenzung der ehemals hausnahen Gartenflächen eine ca. 50 m lange Weißdornhecke.
Zum Kelmesbergweg steht am Rand des Plangebietes eine Baumreihe aus zwei mehrstämmigen Silberweiden, einer kleineren Weide und drei kleinkronigen Laubbäumen. Außerhalb des Plangebietes schließen sich Richtung Osten Grünlandflächen mit einzelnen Obstgehölzen an. Alle heute anzutreffenden Vegetationsstrukturen sind anthropogenen Ursprungs und haben keine hervorgehobene Funktion im städtischen Biotopverbund. Somit wird die Fläche
des Plangebietes auch nicht von der Biotopkartierung des L.Ö.B.F. NRW für das Gebiet der Stadt Aachen erfasst.
Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird eine Flächenversiegelung von ca. 3.030 m² ermöglicht.
Die Bestandsbäume am westlichen Rand des Plangebietes können durch die notwendige Anlage eines Gehweges
entlang des Kelmesbergweges nicht erhalten werden.
Die Grünlandflächen erfahren eine nachhaltige Veränderung mit Verlust der bisherigen Funktionen, jedoch bleiben
Grünlandflächen in großem Umfang im räumlichen Zusammenhang und vergleichbaren ökologischen Grundbedingungen weiterhin erhalten.
5.3
Artenschutz
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in
ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Zur Beurteilung des Artenschutzes wurde vom Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, eine Artenschutzuntersuchung (Stufe I vom 07.03.2016, Stufe II vom 27.05.2016) vorgelegt.
Grundlage für die Überprüfung einer möglichen Betroffenheit geschützter Tierarten ist die Artenliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW mit Bezug auf das entsprechende Messtischblatt.
In einer Art-für-Art-Betrachtung (Stufe I) konnte nachgewiesen werden, dass das Plangebiet für die meisten der zu
betrachtenden Vogel-, Säugetier-, Amphibien- und Reptilienarten sowie eine geschützte Schmetterlingsart als Lebensraum nicht geeignet erscheint, u.a. wegen des Mangels an bestimmten Biotopelementen.
Ein mögliches Vorkommen von Steinkauz, Gartenrotschwanz, Mehl- und Rauchschwalbe konnte durch eine entsprechende Untersuchung (Stufe II) zur Balz- und Brutzeit ausgeschlossen werden.
Lediglich im Hinblick auf potentielle Quartiere Gebäude bewohnender Fledermausarten ist vor dem Abriss der Hofanlage noch eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorzunehmen. Alle weiteren artenschutzrechtlich relevanten Aspekte sind durch die vorliegende Untersuchung abschließend geklärt. Somit ist die
Aufstellung des Bebauungsplanes artenschutzrechtlich zulässig.
5.4
Bodenschutz
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gesetzlich geregelt. Schädliche Bodenveränderungen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für
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Bebauungsplan Nr. 965
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den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden
einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Das BBodSchG zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei
Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohnund Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Gemäß der digitalen Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW, Krefeld, 2013 handelt es sich bei den Böden
überwiegend um Parabraunerden mit ausreichender Lebensraumfunktion und hohen Wertzahlen der Bodenschätzung. Die Böden sind für eine Versickerung der Niederschlagswässer ungeeignet. In der Bodenfunktionskarte der
Stadt Aachen werden die Böden des Plangebietes im Wesentlichen für die Funktion „Naturhaushalt 4“ ausgewiesen.
Damit handelt es sich um „sehr schutzwürdige Böden“. Derartige Böden tragen mit ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwässer bei. Sie besitzen ein hohes Nährstoffangebot und
speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ sind als
relevante Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu betrachten.
Für das Stadtgebiet Aachen liegt eine digitale Bodenbelastungskarte für den Außenbereich vor. Gemäß dieser Karte
können die Böden erhöhte Blei-, Cadmium- und Zinkgehalte aufweisen. Es besteht der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen. Zur Abschätzung der Gefährdungspfade Boden – Mensch und Boden – Pflanzen wurden Bodenmischproben nach BBodSchV untersucht.
Die Ergebnisse aus der Oberflächenmischprobe von 0-20 cm Tiefe zeigen auf, dass keine Prüfwertüberschreitungen
für Wohngebiete oder Kinderspielflächen vorliegen. Die Schwermetallgehalte können für den Wirkungspfad BodenMensch als unbedenklich eingestuft werden.
Im Hinblick auf die nur geringfügige Überschreitung des unteren Maßnahmenwertes für den Parameter Cadmium
wird ein eigenverantwortlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit der Gartennutzung, d.h. kein intensiver
Anbau hoch Cadmium anreichernder Gemüsesorten wie Lollo rosso, Sellerie, Mangold, Endivie und Spinat bzw. eine
Sicherung der Anbaufläche über mit unbelastetem Mutterboden gefüllten Hochbeeten, Pflanzkästen oder –kübeln als
ausreichend angesehen und empfohlen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Vertrag aufgenommen.
Aufgrund der nur geringfügigen Überschreitung des unteren Maßnahmenwertes kann aber auf eine Kennzeichnung
nach § 9 Abs. 5 BauGB als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ verzichtet
werden.
Innerhalb des Altlastenverdachtsflächenkatasters der Stadt Aachen liegen keine Eintragungen über altlastenverdächtige Flächen vor.
Die Böden des Plangebietes weisen hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine hohe Schutzwürdigkeit und eine sehr
hohe Naturbelassenheit auf. Durch die vorgesehene Planung werden Böden durch die nachfolgende Versiegelung
und Bebauung zu 60 % irreversibel zerstört.
Damit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden vor, die aufgrund der geringen Flächengröße
des Plangebietes jedoch als vertretbar eingestuft wird. Die Anwendung der Eingriffsregelung sowie ein Ausgleich
sind rechtlich aufgrund des beschleunigten Verfahrens nicht erforderlich.
5.5
Wasserschutz
Bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren Funktion für den Menschen und den
Naturhaushalt im Vordergrund. Abzuwägen sind die denkbar möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser und die
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Bebauungsplan Nr. 965
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Oberflächenwässer, die sich aus der Umsetzung des Bebauungsplanes durch die Bebauung und Nutzung von Flächen und deren Entwässerung ergeben können. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen liefert
das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW).
Das Bebauungsplangebiet ist heute zu ca. 10 % bebaut. Die übrigen Flächen bestehen aus Grünland. Diese weisen
Lößlehm mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe auf. Ab ca. drei bis vier Metern Tiefe beginnen die Kölner Schichten mit einer höheren Wasserdurchlässigkeit. Der Grundwasserstand befindet sich gemäß Baugrundkarte
bei ca. 9,00 m bis 11,00 m unter Flur. Die hydrogeologische Erkundung der Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH,
Würselen, 18. Juli 2016 geht von ca. 20 m aus.
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Reichswald
der Stadtwerke Aachen AG und außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermalquellenzuges. Oberflächengewässer befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. Der Vorfluter „Haarener Hof“ verläuft
nördlich in einem Abstand von ca. 260 m.
Die an das Plangebiet angrenzenden Straßen Kelmesbergweg, Großheidstraße und Verlautenheidener Straße entwässern im Mischsystem und gehören zum Einzugsgebiet der Kläranlage Eilendorf.
Aufgrund des niedrigen Grundwasserstandes kann die zukünftige Bebauung auch mit Kellerausbauten nach heutigem Kenntnisstand nicht in das Grundwasser einbinden. Deswegen sind diesbezüglich keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 44 LWG zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten, wenn das
Grundstück zum ersten Mal bebaut wird. Aufgrund der vorhandenen Hofanlage gilt das Grundstück jedoch als bereits bebaut. Trotz des Wasserschutzgebietes könnte das unbelastete Niederschlagswasser versickert werden. Gemäß der hydrogeologischen Erkundung durch die Ingenieursgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 18. Juli 2016
kann jedoch lediglich ein mäßig ausreichendes Versickerungspotential angenommen werden. Deswegen soll das anfallende Abwasser über die vorhandene Mischkanalisation abgeleitet werden. Dieser Kanal führt das Abwasser über
das Regenüberlaufbecken „RÜB Am Keilbusch“ zur Abwasserreinigungsanlage Eilendorf. Die abwassertechnische
Erschließung kann jedoch nur gesichert werden, wenn bei der Realisierung des Vorhabens die Bestimmungen der
Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten werden. Dies erfordert u.a. die Ertüchtigung des ‚RÜB Am Keilbusch‘
und die Vorlage des Nachweises eines ausreichenden Grundwasserschutzes bei der Verwendung von „nicht wasserschutzgebietstauglichen Kanalleitungen“. Die Bestätigung, dass keine großen Schäden in den betroffenen öffentlichen Kanalleitungen vorhanden sind, liegt seitens der STAWAG vor.
Die Entwässerung des Plangebietes kann in Hinblick auf einen in Kürze anstehende Erneuerung des RÜB ‚Am Keilbusch‘ als gesichert angesehen werden. Die Erhöhung der Schmutzfracht durch die zusätzlich angeschlossenen
Haushalte des Plangebietes wird als geringfügig angesehen (ca. 0,5 l/s). Die Bezirksregierung hatte geprüft, dass die
heutigen Kapazitäten des vorhanden RÜB`s ausreichen, um die zusätzlichen Schmutzwassermengen aufzunehmen.
Sie hat festgestellt, dass die Erhöhung keinen nennenswerten Einfluss auf das Überlaufverhalten des RÜB`s haben
wird und aus diesem Grund bestätigt, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auch schon vor Inbetriebnahme des
neuen Beckens möglich ist.
Aufgrund des Hochwasserrisikomanagementplanes (HWRM-Plan) wurde bestätigt, dass keine maßgebliche Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses aus dem Plangebiet erfolgt. Entsprechend ist eine Drosselung und Rückhaltung innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich.
5.6
Klimaschutz
Die wesentlichen Klimafaktoren und Klimatope werden im Gesamtstädtischen Klimagutachten 2001 dargelegt sowie
Handlungsanweisungen für die Planung formuliert. Gemäß der Klimafunktionskarte gilt für das Plangebiet das Klimatop Freilandklima mit Windoffenheit und einer intensiven Kalt- bzw. Frischluftproduktion. Die Karte der Planungshinweise empfiehlt eine strenge Einhaltung der heutigen Bebauungsgrenzen, um die Kaltluftbahnen in bedeutsamen
Kaltlufteinzugsgebieten zu erhalten.
14
Bebauungsplan Nr. 965
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Die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen führt zu möglichen Geruchsbelästigungen
durch Düngung dieser Flächen. In der Nachbarschaft befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe, die für eine
Beurteilung gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie relevant sind.
Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der geringen Gebäudedichten und -höhen ist nicht davon auszugehen, dass durch die zukünftige Bebauung die klimatische Situation in den angrenzenden Wohngebieten negativ
beeinflusst wird. Somit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Mikroklima und die Luftbewegungen zu erwarten.
Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen innerhalb des Plangebietes wird sich die Beeinträchtigung der Bestandsbebauung durch entsprechende Geruchsimmissionen verbessern. Diese Beeinträchtigung
wird jedoch weiterhin für die Bewohner der östlichen und nördlichen Bebauung des Plangebietes Gültigkeit haben.
Zur Reduktion der Schadstoffbelastung durch zukünftige Heizungsanlagen in den Privathäusern sollten die Bauvorhaben so geplant werden, dass der Energiebedarf minimiert wird. Zur Energiedeckung ist vorrangig die Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren und fotovoltaischen Anlagen anzustreben.
5.7
Schutz der Kulturgüter
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb
des Bebauungsplanbereiches archäologische Bodenfunde zu erwarten sind. Es wurden bisher keine Untersuchungen zum Bestand an Bodendenkmälern innerhalb des Plangebietes durchgeführt.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine L-förmige fränkische Hofanlage mit einem zweigeschossigen und
traufständigen Vorderhaus als Wohnhaus und einem rückwärtigen Wirtschaftsgebäude. Das Vorderhaus weist drei
Fensterachsen auf. Die Hofanlage steht nicht unter Denkmalschutz.
Im Plangebiet können Reste von Bunkeranlagen o.ä. auftreten, die zur Westwallanlage gehören. Nsbesondere für
die südwestliche Ecke liegen hierzu neuere Informationen vor. Darüber hinaus ist aus den nördlich angrenzenden
Bereichen bekannt, dass es Spuren vor- und frühgeschichtlicher Besiedlung gibt. Es ist nicht bekannt, ob diese bis in
das Plangebiet reichen. Aus diesen Gründen wird besonders auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen. Ein entsprechender Hinweis wurde in Festsetzungen und Vertrag übernommen.
Aufgrund des schlechten Gebäudezustandes soll die Hofanlage abgerissen werden.
6.
Auswirkungen der Planung
Durch die Bebauung einer heute mindergenutzten Fläche wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und eine wirtschaftliche Nutzung bereits bestehender Verkehrsflächen gewährleistet. Die Bereitstellung von 11
Haus- und 15 Wohneinheiten soll einen Beitrag zur Verbesserung des angespannten Wohnungsmarktes in Aachen
leisten. Die Bebauung führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und schont damit Ressourcen, die ansonsten zur Neuschaffung der Infrastruktur herangezogen werden müssten. Die Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von 6 Bäumen voraus, die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches stehen. Es werden Flächen in Anspruch genommen, die landwirtschaftlich genutzt werden und die sehr schützenswerte Böden aufweisen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der bereits bestehenden Verkehrsflächen wird dem Belang der Wohnraumbeschaffung Vorrang gegenüber dem Belang des Bodenschutzes eingeräumt.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen:
• die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen
• die Einhaltung der Reihenfolge der Realisierungsschritte
15
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
7.
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.03.2018
Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da diese
von dem Vorhabenträger übernommen werden. Dies wird über einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Die Kosten
für die Freilegung und die Parzellierung des Plangebietes werden wie die Kosten für die öffentlichen Erschließungsflächen vom Vorhabenträger übernommen.
8.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung der Realisierung und des Planverfahrens wird zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger
ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicher.
9.
Plandaten
Plangebiet
(100,0 %)
5.556 m²
(88,3 %)
4.906 m²
1.464 m²
2.490 m²
952 m²
Private Verkehrsflächen
(8,3 %)
462 m²
Öffentliche Verkehrsflächen
(3,4 %)
188 m²
Allgemeine Wohngebiete
• Allgemeines Wohngebiet WA1
• Allgemeines Wohngebiet WA2
• Allgemeines Wohngebiet WA3
Es sollen insgesamt ca. 26 Wohneinheiten geschaffen werden.
16
Die Anlage 'Anl62_Abwaegung_Oeffentlichkeit_oe.pdf' konnte aus
technischen Gründen nicht eingefügt werden.
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg im Stadtbezirk Aachen-Haaren
für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Inhaltsverzeichnis
1.
Stadt Aachen, Bauverwaltung
(11.12.2017)
2.
Deutsche Telekom Technik GmbH
(12.12.2017)
3.
Straßen.NRW., Regionalniederlassung Ville-Eifel
(18.12.2017)
4.
ASEAG
(10.01.2018)
5.
IHK – Industrie- und Handelskammer Aachen
(16.01.2018)
6.
Straßen.NRW., Autobahnniederlassung Krefeld
(18.01.2018)
2 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage gem. § 4
Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 965 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Stadt Aachen, Bauverwaltung
(11.12.2017)
3 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1:
In den Bebauungsplan wurde entsprechend der Stellungnahme vom 11.09.2017 bereits unter 1. ‚Kampfmittel‘ der
Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet mit intensivem Granatbeschuss
liegt und dass Luftbilder und eine Testsondierung Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen zeigen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
4 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 2.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(12.12.2017)
5 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
6 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2.:
Die Kompetenzverteilung zwischen der Telekom Deutschland GmbH als Netzeigentümerin und der Deutschen
Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung über den entsprechenden Ausbau des
Festnetzes obliegt der Deutschen Telekom und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen werden als private Verkehrsflächen festgesetzt. Die Verlegung von Leitungen ist mit dem Erschließungsträger bzw. mit dem beauftragten Erschließungsplaner abzustimmen.
Innerhalb der mit ‚a‘ und ‚b‘ gekennzeichneten Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten wurde den Versorgungsunternehmen ein generelles Geh- und Leitungsrecht eingeräumt. Eine Beschränkung auf spezielle Leitungsträger ist nicht beabsichtigt und würde ein einzelnes Unternehmen bevorteilen. Eine Koordinierung der
Tiefbaumaßnahmen erfolgt durch den Erschließungsplaner im Auftrag des Erschließungsträgers.
Da die Verkehrsflächen und die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 965 als
solche festgesetzt werden, ist eine Lageveränderung nicht ohne Änderung des Bebauungsplanes zulässig.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich nicht um einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Insofern ist die Realisierung des Vorhabens nicht an Fristen gebunden. Im Rahmen der Realisierung der Erschließungsanlagen wird
vom Erschließungsplaner ein Bauablaufzeitenplan mit den beteiligten Unternehmen abgestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
7 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 3.1
Straßen.NRW., Regionalniederlassung Ville-Eifel
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(18.12.2017)
8 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3.1.:
Die aus dem Plangebiet in den Kelmesbergweg einbiegende private Verkehrsfläche soll als private Verkehrsfläche festgesetzt werden. Aufgrund der geringen Wohnungs- und Häuseranzahl, die durch diese Fläche erschlossen werden, ist der Abstand von 32 m bis zum Fahrbahnrand der L 23 unproblematisch. Zwischen Einmündung
dieser Fläche in den Kelmesbergweg und der L 23 werden entlang des Kelmesbergweges keine Besucherparkplätze vorgesehen. Die Bushaltestelle verbleibt an der heutigen Stelle im Bereich der Kreuzung Kelmesbergweg /
Großheidstraße. Die Detailplanung für die Verbreiterung des Kelmesbergweges erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung. Flächen des Landesbetriebes werde nicht in Anspruch genommen.
Im Bereich der Einmündung der Straße Kelmesbergweg in die L 23 springt das Gebäude des WA 1 um 1,5 m
zurück. Da sich die Fahrbahn der L 23 erst 6 m parallel zur nördlichen Grenze des Plangebietes befindet, ist eine
ausreichende Sicht auf den Verkehr der L 23 gewährleistet.
Innerhalb der Hinweise zu den schriftlichen Festsetzungen wird darauf hingewiesen, dass Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 23 der gesonderten Zustimmung
der Straßenbauverwaltung bedürfen. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m gemessen bis zum äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Des Weiteren sind die Außenfassaden so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der L 23 entsteht.
Die Hinweise sind auch für die Dauer der Bautätigkeiten einzuhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 3.2
Straßen.NRW., Regionalniederlassung Ville-Eifel
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(26.03.2015)
10 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3.2.:
Zur Prüfung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmemissionen wurde durch das Büro IBK – Schallimmissionsschutz, Dipl. Ing. Kadansky-Sommer, Alsdorf, August 2017 ein Lärmschutzgutachten erstellt. Die Aussagen
dieses Gutachtens zur Lärmminderung wurden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Eventuelle Lärmreflexionen durch zukünftige Hochbauten wurden in der Begutachtung berücksichtigt.
Sonstige Verkehrsemissionen wie Staub, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser sind in Nachbarschaft zu Verkehrsflächen generell üblich und bedürfen keines zusätzlichen Hinweises.
Die aus dem Plangebiet in den Kelmesbergweg einbiegende private Verkehrsfläche wird als private Verkehrsfläche festgesetzt. Aufgrund der geringen Wohnungs- und Häuseranzahl, die durch diese Fläche erschlossen werden, ist der Abstand von 32 m bis zum Fahrbahnrand der L 23 unproblematisch. Zwischen Einmündung dieser
Fläche in den Kelmesbergweg und der L 23 werden entlang des Kelmesbergweges keine Besucherparkplätze
vorgesehen. Die Bushaltestelle verbleibt an der heutigen Stelle im Bereich der Kreuzung Kelmesbergweg / Großheidstraße. Die Detailplanung für die Verbreiterung des Kelmesbergweges erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Eine direkte Zufahrt von der L 23 auf das nördliche Grundstück innerhalb des WA1 wird durch Festsetzung einer
Zu- und Ausfahrtsbeschränkung ausgeschlossen. Der Gehweg entlang der L 23 sollte zumindest bis zum östlichsten Gebäudezugang ausgebaut werden.
Innerhalb der Hinweise zu den schriftlichen Festsetzungen wird darauf hingewiesen, dass Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 23 der gesonderten Zustimmung
der Straßenbauverwaltung bedürfen. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m gemessen bis zum äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Des Weiteren sind die Außenfassaden so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der L 23 entsteht.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 4.
ASEAG
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(10.01.2018)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4.:
Die vorhandene Bushaltestelle ‚Im Reichswald‘ bleibt am heutigen Standort bestehen. Der Bereich des Gehwegs
wird auf Höhe der Bushaltestelle auf ca. 3.60 m Breite aufgeweitet. Die Länge der Bushaltestelle beträgt gemäß
der Erschließungsplanung 18.00 m und wird barrierefrei ausgebaut. Die im Anschluss an die Bushaltestelle geplanten Längsparkplätze sind in einer Breite von 2.00 m vorgesehen. Diese Breite ist ausreichend, weil parallel
zu den Längsparkplätzen ein Gehweg in einer Breite von 2.00 m geplant ist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 5.
IHK – Industrie- und Handelskammer Aachen
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(16.01.2018)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5.:
Die Regelung des Baustellenverkehrs ist nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Realisierung
der Erschließungsanlagen werden die beteiligten Unternehmen auf entsprechende noch abzustimmende Vorsorgemaßnahmen hingewiesen. Entsprechende Hinweise erfolgen ebenfalls im Rahmen der Hochbaumaßnahmen
durch die jeweilige Bauleitung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
14 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 6.
Straßen.NRW., Autobahnniederlassung Krefeld
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
(18.01.2018)
15 / 16
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung Behörden
Fassung vom 12.03.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6.:
Straßen.NRW bestätigt, dass die Stadt auf Ansprüche gegenüber der Straßenbauverwaltung auf aktiven und/
oder passiven Lärmschutz oder auf gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen der Schadstoffausbreitung verzichtet. Aufgrund nicht notwendiger externer Kompensationsmaßnahmen ergeben sich keine Planungskollisionen mit
Belangen der Straßenbauverwaltung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
16 / 16
1088
36
1089
1090
FLÄCHEN
34
1091
Plangebiet
32
1092
1097
1093
1098
30
1094
1099
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8,6 %
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Öffentliche Verkehrsflächen
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St
105 m²
Aufweitung Großheidstraße
68 m²
Aufweitung Kelmesbergweg
15 m²
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Bäume Vorschlag
23
-
Kleinkindspielen
3 St.
(MFH)
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(RH)
282 m²
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1109
Private Verkehrsflächen
Baumfällung
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267 m²
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Allgemeine Wohngebiete
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5.556 m²
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Aufweitung Verlautenheidener Straße
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ca. Werte
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165 m²
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439 m²
A
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STADT AACHEN
257 m²
Bebauungsplan
Kelmesbergweg
W
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432 m²
133
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
II
1231
508 m²
1230
M. 1:500
1229
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7
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1228
Entwurf
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Datum
4
148
138
Büro RaumPlan Aachen
22. Januar 2018
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W
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Kronendurchmesser
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LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET
BZW.
ANGRENZEND
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Gro
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Stammumfang
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14
1
Weißdorn
2
1094Apfelbaum
3
Weißdorn
4
Weide (m-st.)
5
Weide
6
Weide (m-st.)
7 1095
Weißdorn
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12
Nr. Bezeichnung
1093
Hy
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Hy
10
1088
ZEICHENERKLÄRUNG
Verkehrsflächen
private Grundstücksflächen
überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) / mit Gründach
647
Flächen für Garagen (Ga) und Carports
(Cp)
Flächen für Carports (Cp) mit Dachbegrünung
Planung Baum
e
entfallender Baum
Räumlicher Geltungsbereich
8.5
0
133
Baumbilanzierungsplan
zum Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg Darstellung der bestehenden bzw.
neu geplanten Bäume
1:500
138
22. Januar 2018
3
Zeichenerklärung
Vermessung/Bestand
3,95
D1
2,50
Schwellenstein
Kleinpunkte
Straßenablauf 30 x 50 cm
Kabelschacht (quadratisch)
KM-Stein
Grenzpunkte
Straßenablauf 50 x 50 cm
Verteilerkasten
Schilderpfahl
Einzelpunkte
Bergablauf 50 x 100 cm
Hauseingang
Mast eckig
Höhenbolzen
Verkehrszeichen
Zufahrt
Mast rund
Schachtdeckel (Ø 80 cm)
Wegweiser / Hinweistafel
Punkt
Holzmast
Schachtdeckel (Ø 62,5 cm)
Lichtsignalanlage
Geländepunkt
Telefon
Wasserschieber
Beleuchtungsmast
Hecke
Mülleimer
Gasschieber
Beleuchtungspeitschenmast
Hecke
Baum
Hydrant
Fahnenmast
Briefkasten o. ä.
Baumstumpf
Überflurhydrant
Bushaltestelle
Denkmal
2.50%
siehe
Detail 3
Betonsteinpflasterrinne
Parken Pflasterbauweise
Betonsteinpflaster (24/16/14 cm)
Betonsteinpflaster (10/20/8 cm, anthrazit, im
Halbverband mit umlaufender Läuferreihe)
Flügel
Hochbord H15/30
Hochbordsteine
Betonsteinpflaster (10/20/8 cm, grau,
Ellbogenverband)
Rundbord R15/22
Rundbordsteine
Multifunktionsfläche Pflasterbauweise (privat)
Busbord H15/30
Busbordsteine
Tiefbord T8/20
Tiefbordsteine
Typ, Auftritt: 12 cm
Typ, Auftritt: 16 cm
Typ, Auftritt: 2 cm
Parken Pflasterbauweise (privat)
gel
Flü
90
Typ, Auftritt: 3 cm
Betonsteinpflaster (20/10/10 cm)
H1
5-3
0
Anschluss
45
an den
W 8/22/30
Bestand
vorh. Böschung anpassen
1,50
Querneigung
Betonplatten (30/30/8 cm, grau, Längsverband)
T 8/20
B
Pegel
Betonsteinpflaster (20/10/10 cm)
Rampenschwellensteine
Schwellenstein S 45/14/22
Typ, Auftritt: 10 cm
R=8.000
R=∞
A
C
Kabelschacht (rechteckig)
Gehweg Plattenbauweise
30
km = 0+008.32
h TS = 194.66
3
.6
2
50.6 %
8m
A
Parken
2,20
vorh. Zaun entfernen
%
+2.40
3.52 m
Parken
Fläche auf Höhe 196.50
für Zugang Trafostation
3,65
60
%
2.50
60
Winkelrandstein W 8/22/30
Winkelrandstein W 8/22/30
vorh. Zaun entfernen
2.50%
3,65
Gehweg
1
3.00%
Ferngas
Zufahrt Pflasterbauweise
Flügel
Hochbord H15-30
Zufahrt
Aufnahmepunkt
D3
A
Grünfläche
Winkelrandsteine
Winkelrandstein W 8/22/30
Typ, Auftritt: 5 cm
Flügel
Baum Bestand (entfällt)
Flügelsteine
BÜS
Busbord-Übergangssteine
Baumpflanzung neu
Straßenablauf 50x30 cm
Baumschutzsystem
ARBOVIT und CONCRET
2500 x 2500 mm
6,00
taktile Elemente
20.00
Verlautenheidener Straße
Tiefbord T 8/20
Parken
Winkelrandstein W 8/22/30
2-zeilige Betonsteinpflasterrinne
Achse 100 - Planstraße A
Mischverkehrsfläche
Tiefbord T 8/20
6,00
Parken
2,00
30.00
Achse 200 - Planstraße B
Mischverkehrsfläche
B
0
51,00
Gehweg
Parken
7,50
1
2,50
B
3.00%
6,00
Parken
Großheidstraße
6,90
2,50
Zufahrt
2,50
%
Hochbord H15-30
Gehweg
2,04
%
2.50
R=∞
R=10.000
3
3,1
2.50%
2,65
siehe
Detail 3
Litfasssäule
Flügel
50
Flügel
Parken
2.50
2,00
Zufahrt
Flügel
%
Hochbord H15-30
11,75
H15-30
8.40
%
2.50
Gehweg
Flügel
%
2.50
Flügel
%
3,68
Parken
B
C
10,40
vorh. Zaun entfernen
Hochbord H15-30 1-zeilige Betonsteinpflasterrinne (24/16/14)
R=10.000
R=∞
90
8.40
Zufahrt
1,85
Gehweg
70
Trafo
3,63
4
3
1,7
5,00
2.50%
2,35
l
1,7
ge
Flü
Busbord H15-30
90
-22
R15
BÜS
D2
3,83
BÜSH 15/30
sbergweg
Kelme
7,61
ParkbuchtEckstein
10.00
Flügel
2,00
A
0
vorh. Betonsteinpflasterrinne
45 1,50
Poller
R=∞
R=8.000
16,00
Flügel
0.00
ParkbuchtEckstein
90
Schieber undefiniert
Planung
Anschluss an
den Bestand
Anschluss an
den Bestand
Baumschutzsystem
ARBOVIT und CONCRET
2500 x 2500 mm
Trigonometrischer Punkt
Hinweis:
Die vermessungstechnische Aufnahme des Geländes und der Topografie erfolgte durch:
·
öffentl. best- Verm.-Ing. Arnd Inden, 52223 Stolberg, im Mai 2012
·
öffentl. best- Verm.-Ing. Arnd Inden, 52223 Stolberg, im März 2018
Hinweis:
Alle Höhenangaben sind NHN-Höhen. Das Lagebezugssytem ist ETRS89/UTM.
Parken
0.00
10.00
40.00
Nr.:
%
+3.00 m
16.40
Ä = Änderung, E = Ergänzung
Auftraggeber:
H = 0.00 m
km = 0+000.00
h TS = 193.66
%
+3.00 m
16.40
R=∞
R=-50.000
3.00%
Gezeichnet:
Bearbeitet:
Datum:
Planverfasser:
Ingenieurgesellschaft
Quadriga mbH
Damir Konforta
Monnetstraße 24
52146 Würselen
Tel.: 0 24 05 / 8 02 90-0
Fax: 0 24 05 / 8 02 90-29
e-mail: info@IQ-mbH.de
www.IQ-mbH.de
H = 0.00 m
km = 0+016.40
h TS = 194.16
50.00
Endstraße 15
52080 Aachen
Freianlagen-, Straßen-, Wegeplanung Kanalisations-, Entwässerungsplanung
Bauleitung und Bauüberwachung SiGe-Koordination Baugrundgutachten
Hydrogeologische Gutachten Altlastengutachten Gefährdungsabschätzungen
Anschluss
an
den Besta
nd
A
2
km = 0+059.00
h TS = 192.83
-3.6
2
50.6 %
8m
7,00
Projekt:
in Aachen-Verlautenheide
Planart:
Planungsstand:
Lageplan
Ausführungsplanung
Straßenbau
Projekt-Nr.:
Blatt-Nr.:
Maßstab:
AV-S-A-L01
2015-04-04
Datum:
22. März 2018
Bearbeitet:
K. Rosenboom
Format:
450 x 780 mm
Dateiname:
AV-S-A-La.dwg
1 : 250
Gezeichnet:
N. Groschupp