Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
294146.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
27.04.18, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0930/WP17
öffentlich
03.04.2018
Dez. III / FB 61/400
Nütheimer Straße, bauliche Abriegelung des Teilstücks zwischen
Hundskaulweg und Monschauer Straße für unerlaubten PKWVerkehr;
Antrag der Bezirksfraktion Grüne vom 08.01.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und
beschließt den Einbau einer Schranke in der Nütheimer Straße nahe der Einmündung Monschauer
Straße/Kinkebahn. Für Radfahrer und Fußgänger ist eine mindestens 1,20 m breite Möglichkeit des
Vorbeigehens zu schaffen. Wegen der nicht definierbaren Zahl berechtigter landwirtschaftlicher
Nutzer wird die Schranke nicht verschlossen.
Vorlage FB 61/0930/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die von der Bezirksfraktion Grüne Kornelimünster/Walheim in ihrem Antrag vom 08.01.2018
geschilderten Abkürzungsfahrten meist ortskundiger Anwohner der umliegenden Wohngebiete zum
direkten Erreichen der Monschauer Straße bzw. auf dem direkten Heimweg von dort decken sich mit
den Beobachtungen der Polizei und der Stadtverwaltung. Die vorhandene Verkehrsbeschilderung
untersagt solche PKW-Fahrten, die Falschfahrer setzen sich im Wissen um die bestehende Sperrung
aber bewusst über diese Sperrung hinweg. Deshalb macht die Ortskenntnis der Falschfahrer auch
zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen, z.B. doppelseitige Ausschilderungen oder weitere
Vorankündigungen, vermutlich erfolglos. Insofern werden sich diese oftmals zügig auftretenden
Abkürzungsfahrten nur durch bauliche Abriegelungen zukünftig ausschließen lassen.
Die landwirtschaftlichen Flächen entlang des angesprochenen Teilstücks der Nütheimer Straße
werden weitgehend von den Landwirten aus Nütheim und Schleckheim bewirtschaftet. Insofern ist
eine ungehinderte Zufahrt aus Nütheim zu den Flächen zu gewährleisten. Somit bietet sich lediglich
eine Abriegelung in unmittelbarer Nähe zur Monschauer Straße/Übergang in die Kinkebahn an. Es
gibt allerdings auch berechtigte Nutzungsverkehre aus Richtung Sief über die Kinkebahn oder
landwirtschaftliche Durchgangsverkehre zu Erntezeiten, die mit ihren langsamen Gespannen die
Hauptverkehrsstraßen entlasten wollen und für die eine Durchfahrt zwischen Raerener Straße und
Nütheim möglich bleiben soll.
Die zu wählende bauliche Unterbindung des die Fußgänger und Radfahrer gefährdenden PKWAbkürzungsverkehres sollte deshalb von Landwirten zu öffnen sein und nicht mit einer abschließbaren
Verriegelung ausgestattet werden. Der denkbare Einsatz herausnehmbarer rot-weißer Sperrpfosten
lässt befürchten, dass die erlaubten landwirtschaftlichen Nutzer die Sperrpfosten herausnehmen, ins
Bankett legen und besonders in den Erntezeiten nach ihrer jeweiligen Durchfahrt nicht wieder
einsetzen. An anderen Abriegelungsstellen im städtischen Straßennetz sind solche Sperrpfosten
oftmals verschwunden oder gestohlen worden und mussten immer wieder durch den Stadtbetrieb
ersetzt werden. Diesen Materialaufwand lehnt der Stadtbetrieb für die Nütheimer Straße ab.
Es bietet sich deshalb der Einbau einer Schranke an, die in einer nicht abgeschlossenen Halterung
lagert, bei Bedarf von Hand geöffnet werden kann und nach Durchfahrt wieder vom Landwirt
geschlossen wird. An der Schranke vorbei ist ein mindestens 1,20 m breiter befestigter Pfad durch
das Bankett anzulegen, der den Radfahrern, Rollstuhlfahrern und Familien mit Kinderwagen das
passieren dieser Sperrstelle im Rahmen der gewünschten Freizeitnutzung und Nutzung des dortigen
Radwegenetzes ermöglicht. Schließlich ist die Schranke mit retroreflektierenden rot-weißen
Elementen so zu kennzeichnen, dass sie auch ohne vorhandene Straßenbeleuchtung von
ankommenden Verkehrsteilnehmern bei Dunkelheit hinreichend gesehen werden kann. Als
Einsatzstelle bietet sich die Nütheimer Straße ca. 20 m hinter der Querverbindung zur Monschauer
Straße im Anschluss an das dortige rechte Weidetor an (siehe Fotomontage).
Anlage/n:
Antrag der Bezirksfraktion Grüne vom 08.01.2018
Fotomontage der vorgeschlagenen Sperrstelle für die Schranke
Vorlage FB 61/0930/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 2/2
Abriegelung des Wirtschaftsweges Nütheimer Straße gegen unerlaubten PKW-Schleichverkehr
ca. 20m hinter Abzweig Monschauer Straße
zu befestigender
1m breiter Fußweg
weiterhin
nutzbare
Weidezufahrt