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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
291515.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 13:32
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0905/WP17 öffentlich 12.03.2018 Dez. III / FB 61/300 Haltestellenumbau, Einplanungsantrag Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.05.2018 Mobilitätsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefreie Haltestellen“ Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2018 Einzahlungen -240.000,00 -240.000,00 -720.000 -720.000 0 0 Auszahlungen 980.357,64 980.357,64 900.000 900.000 0 0 Ergebnis 740.357,64 740.357,64 180.000 180.000 0 0 ner Ansatz 0 Deckung ist gegeben. Deckung ist gegeben. konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. 0 - Verschlechterung Ertrag ner Ansatz 2019 ff. 2018 + Verbesserung / Ansatz Gesamt- Investive 2019 ff. bedarf (neu) Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben. Deckung ist gegeben. Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Für Städte, Kreise, Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde besteht jährlich die Möglichkeit, Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV nach den § § 12 und 13 ÖPNV-Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) vom Nahverkehr Rheinland (NVR) bzw. Land Nordrhein-Westfalen fördern zu lassen. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 %. Die Stadt Aachen beabsichtigt, den zweiten Förderantrag zum Bau von barrierefreien Haltestellen zu stellen. Diese Maßnahme wird zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW - neuer Fördergegenstand zu Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse - angemeldet. Der Zweckverband NVR prüft die nach § 13 ÖPNVG NRW angemeldeten Vorhaben auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ihre Dringlichkeit und erstellt bis Ende Juli einen Teil-Maßnahmenkatalog als Vorschlag zur Programmaufnahme durch das Land NRW. Aus den Teil-Maßnahmenkatalogen aller drei Zweckverbände in NRW stellt das Land einen Maßnahmenkatalog auf. Ausbaustandards Barrierefreie Bushaltestellen und Umbauprogramm Die gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) herzustellende vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV wird ausführlich im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (NVP, 2. Fortschreibung 2015) behandelt. Zur Gesamtbetrachtung der Barrierefreiheit sind mehrere Aspekte zu betrachten: - Haltestelleninfrastruktur - Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge - Kundeninformation und Kommunikation - Betrieb und Unterhaltung der Anlagen. Im NVP werden Baustandards für eine barrierefreie Bushaltestelle definiert, der Bestand dargestellt und das Arbeitsprogramm beschrieben. Die Ausbaustandards sind in Anlage 2 dargestellt. Dabei wird nach vier Kategorien je nach Fahrgastnutzung, Lage und Umfeld unterschieden. Über die baulichen Elemente hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass der anhaltende Bus die Haltestelle so anfahren kann, dass der Bus parallel zum Bord im Bereich des taktilen Einstiegsfeldes zum Halten kommt. Nur so kann in das Fahrzeug barrierefrei ein- und ausgestiegen werden. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen liegt ein Ausbauprogramm vor, das im Nahverkehrsplan beschrieben wird. Zunächst sollen Bushaltestellen der Kategorie 1 sowie Haltestellen in sehr schlechtem baulichem Zustand, an wichtigen Einrichtungen und mit einem hohen Aufkommen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste umgebaut werden. Zu bemerken ist, dass der barrierefreie Ausbau von allen Haltestellen im Stadtgebiet mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltung keineswegs bis 2022 zu schaffen ist. Einplanungsantrag 2018 Die Stadt Aachen hat für folgende 17 Haltestellen den Einplanungsantrag gestellt (siehe Anlage 1): - Markt (Judengasse), beide Fahrtrichtungen - Paulusstraße (beide Fahrtrichtungen) - Frankenberg (beide Fahrtrichtungen) - Driescher Gässchen (Fahrtrichtung Bushof) Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 3/4 - Augustastraße (Fahrtrichtung Hbf) - Halifaxstraße (beide Fahrtrichtungen) - Ponttor (H.1 und H.2) - Fuchserde (Endhaltestelle) - Rosenhügel (Fahrtrichtung Richterich) - Laurensberg Kirche (Fahrtrichtung Bushof) - Trierer Platz (Fahrtrichtung Brand) - Forster Linde (Fahrtrichtung Lintert) Finanzielle Auswirkungen Für den barrierefreien Ausbau der 17 Haltestellen stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefrei Haltestellen“, für die Jahre 2018 ff Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € jährlich zur Verfügung. Zeitplanung Die Planungsbeschlüsse für die einzelnen Haltestellen werden in den entsprechenden Gremien eingeholt. Es ist geplant, die Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 umzusetzen. Der Finanzierungsantrag hierfür wird voraussichtlich in zwei Stufen gestellt. Anlage/n: Anlage 1: Übersichtsliste Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 4/4 Anlage 1 3. Stufe Barrierefreie Bushaltestellen, Einplanungsantrag (2. Förderantrag) Stand: März 2018 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Haltestelle Markt (Judengasse) Markt (Judengasse) Paulusstraße Paulusstraße Frankenberg Frankenberg Driescher Gässchen Augustastraße Halifaxstraße Halifaxstraße Ponttor Ponttor Fuchserde Rosenhügel Laurensberg Kirche Trierer Platz Forster Linde Fahrtrichtung stadteinwärts stadtauswärts stadteinwärts stadtauswärts stadteinwärts stadtauswärts stadteinwärts Hbf stadteinwärts stadtauswärts stadteinwärts stadtauswärts Endhaltestelle stadtauswärts stadteinwärts stadtauswärts stadtauswärts Straße Kat. Planung Jakobstraße 2 barrierefreier Ausbau Judengasse 2 taktile Elemente Jakobstraße 2 barrierefreier Ausbau Jakobstraße 2 barrierefreier Ausbau Turpinstraße 3 Verlegung, barrierefreier Ausbau Erzbergerallee 3 taktile Elemente Driescher Gässchen 1 Verlängerung, taktile Elemente Wilhelmstraße 3 Verlegung, barrierefreier Ausbau Halifaxstraße 1 Busbord, taktile Elemente Halifaxstraße 1 Busbord, taktile Elemente Malteserstraße 1 Busbord, taktile Elemente Pontstraße 1 taktile Elemente Kornelimünsterweg 2 Verlängerung, taktile Elemente Roermonder Straße 3 barrierefreier Ausbau Laurentiusstraße 3 barrierefreier Ausbau Trierer Straße 3 Verlegung, barrierefreier Ausbau Lintertstraße 2 barrierefreier Ausbau