Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
291515.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0905/WP17
öffentlich
12.03.2018
Dez. III / FB 61/300
Haltestellenumbau, Einplanungsantrag
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.05.2018
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefreie Haltestellen“
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2018
Einzahlungen
-240.000,00
-240.000,00
-720.000
-720.000
0
0
Auszahlungen
980.357,64
980.357,64
900.000
900.000
0
0
Ergebnis
740.357,64
740.357,64
180.000
180.000
0
0
ner Ansatz
0
Deckung ist gegeben.
Deckung ist gegeben.
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
0
- Verschlechterung
Ertrag
ner Ansatz
2019 ff.
2018
+ Verbesserung /
Ansatz
Gesamt-
Investive
2019 ff.
bedarf
(neu)
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben.
Deckung ist gegeben.
Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Für Städte, Kreise, Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde besteht jährlich die
Möglichkeit, Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV nach den § § 12 und 13 ÖPNV-Gesetz NRW
(ÖPNVG NRW) vom Nahverkehr Rheinland (NVR) bzw. Land Nordrhein-Westfalen fördern zu lassen.
Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 %.
Die Stadt Aachen beabsichtigt, den zweiten Förderantrag zum Bau von barrierefreien Haltestellen zu
stellen. Diese Maßnahme wird zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW - neuer Fördergegenstand zu
Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse - angemeldet. Der Zweckverband NVR prüft
die nach § 13 ÖPNVG NRW angemeldeten Vorhaben auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ihre
Dringlichkeit und erstellt bis Ende Juli einen Teil-Maßnahmenkatalog als Vorschlag zur Programmaufnahme durch das Land NRW. Aus den Teil-Maßnahmenkatalogen aller drei Zweckverbände in NRW
stellt das Land einen Maßnahmenkatalog auf.
Ausbaustandards Barrierefreie Bushaltestellen und Umbauprogramm
Die gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) herzustellende vollständige Barrierefreiheit im
ÖPNV wird ausführlich im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (NVP, 2. Fortschreibung 2015) behandelt. Zur Gesamtbetrachtung der Barrierefreiheit sind mehrere Aspekte zu betrachten:
- Haltestelleninfrastruktur
- Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge
- Kundeninformation und Kommunikation
- Betrieb und Unterhaltung der Anlagen.
Im NVP werden Baustandards für eine barrierefreie Bushaltestelle definiert, der Bestand dargestellt
und das Arbeitsprogramm beschrieben. Die Ausbaustandards sind in Anlage 2 dargestellt. Dabei wird
nach vier Kategorien je nach Fahrgastnutzung, Lage und Umfeld unterschieden. Über die baulichen
Elemente hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass der anhaltende Bus die Haltestelle so anfahren
kann, dass der Bus parallel zum Bord im Bereich des taktilen Einstiegsfeldes zum Halten kommt. Nur
so kann in das Fahrzeug barrierefrei ein- und ausgestiegen werden.
Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen liegt ein Ausbauprogramm vor, das im Nahverkehrsplan beschrieben wird. Zunächst sollen Bushaltestellen der Kategorie 1 sowie Haltestellen in
sehr schlechtem baulichem Zustand, an wichtigen Einrichtungen und mit einem hohen Aufkommen
mobilitätseingeschränkter Fahrgäste umgebaut werden. Zu bemerken ist, dass der barrierefreie Ausbau von allen Haltestellen im Stadtgebiet mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltung keineswegs bis 2022 zu schaffen ist.
Einplanungsantrag 2018
Die Stadt Aachen hat für folgende 17 Haltestellen den Einplanungsantrag gestellt (siehe Anlage 1):
- Markt (Judengasse), beide Fahrtrichtungen
- Paulusstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Frankenberg (beide Fahrtrichtungen)
- Driescher Gässchen (Fahrtrichtung Bushof)
Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 3/4
- Augustastraße (Fahrtrichtung Hbf)
- Halifaxstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Ponttor (H.1 und H.2)
- Fuchserde (Endhaltestelle)
- Rosenhügel (Fahrtrichtung Richterich)
- Laurensberg Kirche (Fahrtrichtung Bushof)
- Trierer Platz (Fahrtrichtung Brand)
- Forster Linde (Fahrtrichtung Lintert)
Finanzielle Auswirkungen
Für den barrierefreien Ausbau der 17 Haltestellen stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefrei Haltestellen“, für die Jahre 2018 ff Haushaltsmittel in Höhe
von 300.000 € jährlich zur Verfügung.
Zeitplanung
Die Planungsbeschlüsse für die einzelnen Haltestellen werden in den entsprechenden Gremien eingeholt.
Es ist geplant, die Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 umzusetzen. Der Finanzierungsantrag
hierfür wird voraussichtlich in zwei Stufen gestellt.
Anlage/n:
Anlage 1: Übersichtsliste
Vorlage FB 61/0905/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 4/4
Anlage 1
3. Stufe Barrierefreie Bushaltestellen, Einplanungsantrag
(2. Förderantrag)
Stand: März 2018
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Haltestelle
Markt (Judengasse)
Markt (Judengasse)
Paulusstraße
Paulusstraße
Frankenberg
Frankenberg
Driescher Gässchen
Augustastraße
Halifaxstraße
Halifaxstraße
Ponttor
Ponttor
Fuchserde
Rosenhügel
Laurensberg Kirche
Trierer Platz
Forster Linde
Fahrtrichtung
stadteinwärts
stadtauswärts
stadteinwärts
stadtauswärts
stadteinwärts
stadtauswärts
stadteinwärts
Hbf
stadteinwärts
stadtauswärts
stadteinwärts
stadtauswärts
Endhaltestelle
stadtauswärts
stadteinwärts
stadtauswärts
stadtauswärts
Straße
Kat. Planung
Jakobstraße
2 barrierefreier Ausbau
Judengasse
2 taktile Elemente
Jakobstraße
2 barrierefreier Ausbau
Jakobstraße
2 barrierefreier Ausbau
Turpinstraße
3 Verlegung, barrierefreier Ausbau
Erzbergerallee
3 taktile Elemente
Driescher Gässchen
1 Verlängerung, taktile Elemente
Wilhelmstraße
3 Verlegung, barrierefreier Ausbau
Halifaxstraße
1 Busbord, taktile Elemente
Halifaxstraße
1 Busbord, taktile Elemente
Malteserstraße
1 Busbord, taktile Elemente
Pontstraße
1 taktile Elemente
Kornelimünsterweg
2 Verlängerung, taktile Elemente
Roermonder Straße
3 barrierefreier Ausbau
Laurentiusstraße
3 barrierefreier Ausbau
Trierer Straße
3 Verlegung, barrierefreier Ausbau
Lintertstraße
2 barrierefreier Ausbau