Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293928.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.04.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0143/WP17
öffentlich
03.04.2018
Vernetzte, fachübergreifende Sozialplanung
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.04.2018
26.04.2018
03.05.2018
08.05.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Ratsanträge Nr. 321/17 der CDU- und SPD-Fraktionen vom 15.01.2018 und Nr. 332/17 der
Fraktion Die Linke vom 31.01.2018 gelten damit als erledigt.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
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0
0
0
Auszahlungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
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Abschreibungen
0
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0
Ergebnis
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0
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0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 15. Januar 2018 beauftragen die Fraktionen von CDU und SPD die Verwaltung, eine
integrierte und strategische Sozialentwicklungs-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu
erstellen. Mit Antrag vom 31. Januar 2018 beauftragt zudem die Fraktion Die Linke die Verwaltung,
ein gesamtstädtisches Konzept zur weiteren Sozialentwicklung zu erarbeiten, als Herausforderungen
werden dabei insbesondere die zunehmende Altersarmut, der fehlende bezahlbare Wohnraum und
die Integration von Geflüchteten genannt, die in den Blick genommen werden sollen. Aufgrund der
thematischen Nähe werden beide Anträge nachfolgend gemeinsam bearbeitet.
Die wesentlichen Inhalte der Anträge sind:
fachbereichsübergreifende Abstimmung zu den Themen Soziales, Wohnen, Integration,
Jugend und Schule
Einbeziehung aller relevanten externen Akteure
Zusammenschau und Diskussion der Daten aus den verschiedenen Fachbereichen,
Entwicklung von (Gesamt-)Strategien: integrierte Planung
nachhaltige Stärkung der Quartiere und Entwicklung quartiersbezogener Handlungskonzepte
Durch den Neuaufbau der Abteilung Planung im Rahmen der Reorganisation des Fachbereiches
Wohnen, Soziales und Integration wurden bereits wesentliche Grundlagen zu einer stärker integrierten
Planung geschaffen. Daher wird in Beantwortung der Ratsanträge in einem ersten Schritt der
derzeitige Sachstand des organisatorischen und konzeptionellen Aufbaus der Sozialplanung als Teil
der neu gegründeten Planungsabteilung geschildert, um in einem zweiten Schritt mögliche zusätzliche
Bedarfe zu identifizieren.
Im Rahmen des Aufbaus der Planungsabteilung, der Zusammenführung der Themen „Wohnen“ und
„Soziales“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und der bereits länger etablierten
Sozialplanung sind zu den bestehenden Instrumenten zur integrierten Sozialplanung einige
zusätzliche strategische Austauschplattformen gegründet worden.
Bisherige Entwicklung:
Fusion Wohnen/ Soziales in der Abteilung Planung (FB56): Nach dem Ratsbeschluss vom 06.04.2016
soll die Abteilung Planung die Sozial- und Wohnraumplanung zusammenführen. Dabei beschreibt die
Ratsvorlage die Aufgabe der Abteilung Planung (Sozialplanung, Wohnbaukoordination und
Quartiersmanagement) wie folgt: „Die Abteilung befasst sich mit der Sammlung und Analyse aller
wohnungs(bau)- und sozialrelevanten Fakten. Sie entwickelt hieraus in der Zusammenarbeit mit allen
Handelnden innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung […] tragfähige, zukunftsorientierte
Konzepte […] unter Berücksichtigung sozialer, lebensräumlicher Aspekte.“
Die Versorgung der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mit einem bedarfsgerechten
Wohnraumangebot ist derzeit eine der zentralen sozialen Herausforderungen. Zudem soll das Thema
Wohnraumschaffung enger mit den Ansätzen der Quartiersentwicklung gedacht werden. So
entscheidet Quantität und Qualität des Wohnraumangebotes zum einen über die notwendige
Vorlage FB 56/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
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Infrastruktur im Quartier (z. B. Kitas, Schule, Einzelhandel) und zum anderen über die Sozialstruktur.
Als strategische Grundlage dienen die in der Abteilung erarbeiteten Konzepte/ Pläne
„Sozialentwicklungsplan“, Wohnungsmarktbericht“ und „Handlungskonzept Wohnen.“
Derzeit befindet sich die Planungsabteilung im Aufbau. Die Abteilungsleitung wurde im Juni 2017
besetzt, eine vollständige Stellenbesetzung der Abteilung wird voraussichtlich Mitte 2018
gewährleistet sein.
Zur Erfüllung der definierten Aufgabe wurden bereits in 2017 verschiedene fachbereichsübergreifende
und extern unterstützte Strategie- und Abstimmungsgremien initiiert:
Austausch im Bereich Soziales: Sozialplattform (inkl. Träger) und Sozialkonferenz
(intern und extern): Die Sozialkonferenz ist der Rahmen, wo Experten aus Stadtverwaltung,
Politik, Verbänden, Vereinen, Wissenschaft und anderer Institutionen über die
gesamtstädtische Sozialentwicklung diskutieren. Die Konferenz wird im Fachbereich Wohnen,
Soziales und Integration organisiert und hat stets unterschiedliche Themenschwerpunkte. Sie
wird von der neu gegründeten Sozial-Plattform begleitet, die vom Sozialplaner federführend
geleitet wird. Die Sozial-Plattform setzt sich aus allen für die Sozialentwicklung relevanten
Fachbereichen der Verwaltung (Dez. VI, FB 45, FB 52, FB 32, FB 61, FB 02, E 49, E 46/ 47),
den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der StädteRegion Aachen sowie der Polizei
zusammen. In diesem Rahmen werden Inhalte der Konferenz bestimmt und die Erkenntnisse
aus der Konferenz diskutiert. Die Erkenntnisse aus der Konferenz fließen in den städtischen
Sozialentwicklungsplan ein.
Austausch im Bereich Wohnen: Strategiezirkel Wohnen und Runder Tisch der
Wohnungsmarktakteure (intern und extern): Der Strategiezirkel Wohnen ist ein
dauerhaftes fachbereichsübergreifendes (Dez. V, Dez. III, FB 56, FB 61, FB 23, FB 63, FB 02,
FB 36, Gewoge, altbau plus) Arbeitsgremium auf Entscheider-Ebene, welches quartalsweise
oder anlassbezogen tagt. Die Federführung liegt bei der Abteilungsleitung Planung im
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Der Strategiezirkel dient dazu, bei großen
Wohnungsbaumaßnahmen fachbereichsübergreifende Abstimmungsprozesse zu optimieren,
Hemmnisse abzubauen und innovative Lösungen für die Wohnraumsituation zu finden. Der
Strategiezirkel Wohnen soll als überwiegend verwaltungsinternes Arbeitsgremium
insbesondere auch den „Runden Tisch Aachener Wohnungsmarktakteure“ vorbereiten, bei
dem interne (s. Strategiezirkel) und externe Wohnungsmarktexperten (Investoren,
Ratsfraktionen, Mieterschutzbund, Haus und Grund), ihre jeweiligen Sichtweisen zu aktuellen
Herausforderungen auf dem Aachener Wohnungsmarkt austauschen und mögliche Lösungen
erarbeiten werden. Perspektivisch soll der Strategiezirkel Wohnen unter Einbezug der
Erkenntnisse des Runden Tisches der Wohnungsmarkteure alle kommunalen
Handlungsinstrumente zu einer Gesamtstrategie in der Wohnraumentwicklung
zusammenführen und damit ein „Neues Aachener Handlungskonzept Wohnen“ erarbeiten, bei
dem die Verbesserung von Wohnraumsituation und Wohnumfeld im Quartier ein zentrales Ziel
ist.
Vorlage FB 56/0143/WP17 der Stadt Aachen
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Die Abteilungsleitung Planung und der Sozialplaner nehmen an allen vorgenannten Gremien teil, so
dass eine integrierte Betrachtung und Umsetzung der Ergebnisse gewährleistet ist.
Darüber hinaus werden bereits seit Gründung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration
im Oktober 2016 kontinuierlich bilaterale Gespräche zur engen Zusammenarbeit sowohl auf
strategischer als auch auf operativer Ebene mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule geführt.
Aus diesen ist z. B. bereits die Idee zur Gründung eines Fachplanerkreises (s. nachfolgend), die
gemeinsame Stellungnahme zum städteregionalen Sozialbericht und die Entwicklung der
Grundschule Bildchen als „Schule im Quartier“ im Preuswald hervorgegangen.
Sozialentwicklungsplan als integrierte Analyse:
Mit dem Sozialentwicklungsplan verfügt Aachen über ein Instrument des Sozial-Monitorings, das
Indikatoren und damit Blickwinkel verschiedener Fachplanungen bzw. Fachstellen zusammenführt. Zu
diesen gehören u.a. der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, das Gesundheitsamt, die Polizei
Aachen und der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Die Analyse des
Sozialentwicklungsplans ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Fachplanungen sowie für die
Umsetzung sozialräumlich orientierter Förderprogramme.
Perspektive:
Mit o. g. Instrumenten sind bereits wichtige Grundlagen für eine integrierte Sozialplanung geschaffen
worden, die so flexibel sind, dass sie eine bedarfsorientierte thematische Vertiefung und Überführung
in quartiersbezogene Projekte jederzeit ermöglichen. Dabei wurden auch bereits erste
fachbereichsübergreifende Handlungsnotwendigkeiten zur Verbesserung der Planungsgrundlage
identifiziert. So ist der Aufbau eines städtischen Wohnbaumonitorings und die Initiative zur Einführung
einer Bevölkerungsprognose in den neuen Gremien beschlossen worden. In den
Austauschplattformen sind insbesondere auch externe Akteure strukturell (Sozialentwicklungsplan,
Runder Tisch der Wohnungsmarktakteure, Sozialkonferenz) bereits bei der Erarbeitung der Strategien
beteiligt.
Auch der integrierte Ansatz im Sozialentwicklungsplan soll in Zukunft weiter optimiert werden.
Die Auswahl der Indikatoren und die Interpretation der Daten sollen stärker als zuvor als
fachübergreifende Aufgabe verstanden werden. Die Expertisen und Einschätzungen der einzelnen
Fachabteilungen sollen im Sozialentwicklungsplan gebündelt werden. Hierdurch ergibt sich ein
deutlicher Mehrwert gegenüber der Einzelbetrachtung von Themen. Dahingegen ist von einer
Zusammenführung der einzelnen Fachplanungen zu einem Gesamtplanwerk jedoch dringend
abzuraten. Es ist keine vergleichbare Großstadt bekannt, die ein Gesamtfachplanwerk erstellt. Dieser
Schritt entspricht auch nicht der Idee einer effektiven integrierten Planung. Die Fachplanungen
müssen in ihren Schwerpunkten weiter selbstständig und in der Tiefe arbeiten können. Sie erarbeiten
Ziele für bestimmte Zielgruppen oder Infrastrukturen und benötigen eine isolierte Detailbetrachtung
und ein fokussiertes Expertenwissen. Jede Fachplanung orientiert sich an bestimmten gesetzlichen
Rahmenbedingungen, folgt besonderen wissenschaftlichen Pfaden und unterliegt damit einer
gewissen Eigenlogik. Zudem – und das ist ein entscheidender Punkt – werden viele Planwerke mit
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bestimmten gesetzlichen Vorgaben erarbeitet (Inhalte, Aufbau; z.B. beim Kinder- und
Jugendförderplan). Sie sind an Formalismen gebunden und müssen teilweise laut Gesetzgebung
eigenständig als Fachplanwerke herausgegeben werden. Letztlich gilt: Das Arbeiten in
„Fachplanungseinheiten“ innerhalb der Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang eine
Notwendigkeit dar. Die Erstellung eines Gesamtwerkes zur Planung hätte zwangsläufig eine
Reduzierung der qualitativen Arbeitstiefe zur Folge, was nicht im Sinne der Fachplanungen ist. Alle
Planwerke ohne Reduzierung des Inhalts zusammenzuführen, würde ein Werk konstruieren, das nicht
nur unübersichtlich ist, sondern auch keiner Stringenz folgt. Darüber hinaus erscheinen die Planwerke
in unregelmäßigen Zeiträumen, was wiederum an gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt. Es muss
weiterhin eine separate Fachplanung in jedem einzelnen Fachbereich geben.
Statt eines Gesamtplanwerks ist eine verbesserte Abstimmung von Planwerken und Planungen
ein wesentliches Ziel der integrierten Sozialplanung. Vom Fachbereich Wohnen, Soziales und
Integration wurde in Vorbereitung auf die Sozialplattform bereits eine Übersicht der städtischen
Planwerke erarbeitet (s. Anlage/ Stand: 2017). Es ist für die Zukunft wichtig, dass bei der Erarbeitung
einzelner Planwerke die Aussagen der anderen Werke noch stärker mitbedacht werden und es eine
Verständigung über Definitionen, Daten und Interpretationen gibt, damit insgesamt eine homogene
Planung entsteht. An entsprechenden Stellen müssen stärkere Querverweise in die Planwerke
eingebracht werden. Der Kinder- und Jugendförderplan etwa kann bei bestimmten Themen auf das
Integrationskonzept verweisen (und umgekehrt), die Kitabedarfsplanung ist wiederum eng gekoppelt
an Integrierte Handlungskonzepte und Rahmenpläne aus der Stadtplanung.
Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass der Aufbau eines „internen Fachplanerkreises“
einen deutlichen Mehrwert für eine solche angestrebte stärkere Vernetzung der Fachplanungen ergibt.
Vor diesem Hintergrund soll auch in Aachen zeitnah ein entsprechendes Gremium zur
verwaltungsweiten Abstimmung von Planungsprozessen rund um das Thema „räumliche
Sozialentwicklung“ gegründet werden. Die Rahmenbedingungen des Fachplanerkreises sind:
Das Gremium soll regelmäßig tagen und aus den relevanten Fachbereichen der
Stadtverwaltung bestehen, die im engeren Sinne Sozialentwicklung gestalten: Dazu gehören
die Fachbereiche Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), Kinder, Jugend und Schule (FB
45), Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) und – für den Bereich der Daten Wirtschaft, Wissenschaft und Statistik (FB 02). Weitere Akteure können themenbezogen
eingeladen werden.
Das Gremium ist auf Arbeitsebene zu gestalten, damit ein direkter und tiefgehender
Austausch, auch in den einzelnen Projekten, gewährleistet werden kann. Es hat unmittelbar
empfehlende Funktion für die Fachbereichsleitungen.
Ziel 1: Verständigung über die Grundlagen der Planungen (einheitliche Definitionen,
Instrumente und Interpretationen).
Ziel 2: Frühwarnsystem für Handlungsnotwendigkeiten: Austausch über Trends und
Entwicklung von übergreifenden Strategien.
Ziel 3: Abstimmung und Verschränkung der einzelnen Planwerke der Stadt Aachen:
Zusammenschau und Diskussion der Daten, Feststellung von Bedarfen und Entwicklung von
Maßnahmen.
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Ziel 4: Austausch über kleinräumige Entwicklungen und Handlungserfordernisse, Abstimmung
von Planungen und Maßnahmen. Der Fachplanerkreis soll zukünftig eine gemeinsame
Perspektive auf die Quartiersentwicklung generieren, in dem die Situation und die Bedarfe der
Aachener Lebensräume/ Sozialräume/ Quartiere in diesem Gremium aus verschiedenen
Fachlichkeiten diskutiert werden können. Die Perspektiven der Quartiersentwicklung, der
Wohnraumentwicklung, der Kita- und Schulplanung, der Kinder- und Jugendförderung, der
Stadtplanung und der Altenplanung können so kleinräumig gebündelt werden. Die einzelnen
Fachplanungen können langfristig ihre Entscheidungen folglich aus einem breiteren Wissen
bzgl. der anderen Planungen heraus treffen. Dort, wo ein allgemeines städtisches
Quartiersmanagement vorhanden ist, kann dieses unterstützen, indem es die Bedarfe aus
dem Quartier transportiert und die Ressourcen und Kompetenzen (intern und extern) vor Ort
bei der Umsetzung von Maßnahmen bündelt.
Insgesamt zeigt sich, dass es im Rahmen einer integrierten Sozialplanung wichtig ist, internes und
externes Know-how zusammen zu bringen, das Arbeiten vernetzt zu gestalten, Querverbindungen
zwischen den einzelnen Planungseinheiten zu schaffen, die Grundlagen der Planungen abzustimmen
und sich über die daraus folgenden Handlungsnotwendigkeiten auszutauschen.
Fazit:
Durch die Gründung der Planungsabteilung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wurde
organisatorisch die Voraussetzung geschaffen, Wohnraum-, Quartiers- und Sozialentwicklung
strategisch „aus einer Hand“ zu planen und dabei das Zukunftsthema Migration/ Integration von
Beginn an mitzudenken. Darüber hinaus übernimmt die Abteilung eine koordinierende Rolle bei der
fachbereichsübergreifenden Abstimmung und dem Einbezug externer Akteure. So sind seit Mitte 2017
mit der Etablierung der Gremien „Sozialkonferenz“, „Sozialplattform“ und „Strategiezirkel Wohnen“
sowie dem, im Sommer 2018 erstmalig tagende, „Runde Tisch der Wohnungsmarktakteure“
heterogen besetzte und hochqualifizierte Fachplattformen auf Entscheider-Ebene geschaffen worden,
die die derzeitigen gesamtstädtischen sozialen Herausforderungen diskutieren und integrierte
Strategien entwickeln werden. Die Erkenntnisse werden in der Abteilung zusammengeführt und auf
dieser Basis werden der Sozialentwicklungsplan sowie das Neue Aachener Handlungskonzept
Wohnen als gesamtstädtische Strategien erarbeitet. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf
kleinräumigen Bedarfen. Das allgemeine städtische Quartiersmanagement, das ebenfalls in der
Abteilung Planung verortet ist, spielt sowohl als „Seismograph für Bedarfe“ in den Quartieren bei der
Planung als auch als „verlängerter Arm der Sozialplanung vor Ort“ bei der Umsetzung eine
bedeutende Rolle. Dort, wo es eingesetzt ist, kann es Wissen, Ressourcen und Kompetenzen vor Ort
bündeln und bei der Umsetzung von Strategien und Projekten unterstützen. Auch die weiteren
Akteure der Quartiersentwicklung geben entscheidenden Aufschluss über kleinräumige
Handlungsbedarfe, welche in die Planwerke einfließen. Hier sind vor allem die Stadtteilkonferenzen zu
erwähnen, die wichtige qualitative Informationen zur jeweiligen Entwicklung der einzelnen Quartiere
liefern.
Wichtige fachliche Akteure rund um das Thema „räumliche Sozialentwicklung“ sind innerhalb der
Verwaltung der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (u. a. Jugendhilfeplanung,
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Kitabedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung, Kekiz) und der Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen (u. a. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Rahmenplanungen).
Grundlage jeder strategischen Planung ist zudem eine valide Datengrundlage, die insbesondere über
die Statistikstelle der Stadt Aachen (FB 02) eingebracht wird. Mit den genannten Fachbereichen
erfolgt bereits laufend eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit bei der Erhebung von Daten, der
Entwicklung von Strategien und der Umsetzung in (kleinräumige) Projekte. Zukünftig wird dieser
regelmäßige Austausch, über die laufende Abstimmung im Tagesgeschäft hinaus, durch einen
verwaltungsinternen Fachplanerkreis auch strukturell verankert. Der Fachplanerkreis ermöglicht eine
effektive Verzahnung der weiteren Fachplanwerke der Stadt Aachen rund um das Thema „räumliche
Sozialentwicklung“ und optimiert die Abstimmung zwischen den einzelnen Fachplanungen durch eine
verwaltungsinterne Zusammenschau und Diskussion der Daten. Hier erfolgt eine Verständigung über
die Grundlagen der Planung, über Strategien und kleinräumige Handlungserfordernisse.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht der städtischen Planwerke
Anlage 2 - Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD – Vernetzte, fachübergreifenden Sozialplanung
Anlage 3 – Ratsantrag der Fraktion Die Linke – Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur
Sozialentwicklung
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